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Antrag (Drucksache 20/2031)

der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Keine Privatadressen im Impressum

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die geltende Rechtslage verpflichtet in § 5 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) fast alle Betreiber*innen von Websites, ein Impressum zu veröffentlichen, das leicht erkennbar Name und Anschrift enthält, außerdem Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Ausgenommen sind davon nur rein private Websites: Die Impressumspflicht gilt für alle Anbieter*innen geschäftsmäßiger Telemedien. Dabei gilt: „Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit ist weitreichender als der der Gewerbsmäßigkeit“ (WD 10 – 3000 – 049/20). Jurist*innen empfehlen in der Regel allen, die mehr als rein private Familien-Blogs betreiben, vorsichtshalber ein Impressum bereitzustellen, um kostenintensive Abmahnungen zu vermeiden. Das betrifft etwa all jene, die Affiliate Links (Links zu Partner-Angeboten, deren Nutzung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision führt) oder Werbung einbinden oder Inhalte veröffentlichen, die thematische Ähn- lichkeit zu ihrer beruflichen Tätigkeit haben, also beispielsweise auch Journalist*innen.

Alle, die keine Geschäftsadresse haben, müssen ihre Wohnadresse veröffentlichen. Das birgt erhebliche Gefahren in Bezug auf digitale Gewalt durch Stalking, Identitätsdiebstahl, Terrorisierung durch massenhafte Online-Bestellungen oder gefälschte Notrufe und auch physische Bedrohung.

Die Bundesregierung hat im Dritten Gleichstellungsbericht erklärt: „Allein die Bedrohung durch potenzielle digitale Gewalt erschwert die Ausübung eines Berufs und schreckt vor [sic!] der Verwirklichung von Geschäftsideen ab. So ist für Soloselbstständige die derzeitige Regelung der Impressumspflicht problematisch, wenn sie mit der zustellfähigen Adresse auch ihre Privatanschrift offenbaren müssen, was häufig der Fall ist“ (BT-Drs. 19/30750, S. 201).

Die Informationspflichten nach § 5 TMG setzen die Vorgabe der Richtlinie 2000/31/EG (sog. E-Commerce-Richtlinie) um.

Die damalige Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Katarina Barley, kündigte in nachgelieferten Antworten auf Fragen des Ausschusses Digi- tale Agenda bereits 2019 an: „Im Rahmen einer Revision über den elektronischen Geschäftsverkehr wird zu prüfen sein, ob und inwieweit die Impressumspflicht in ihrer konkreten Ausgestaltung noch zeitgemäß ist“ (Ausschuss-Drucksache 19(23)039, S. 2).

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  1. zu prüfen, ob und inwieweit die Impressumspflicht in ihrer konkreten Ausgestaltung noch zeitgemäß ist,
  2. zu prüfen, inwieweit die gegenwärtige Regelung der Impressumspflicht digitale Gewalt insbesondere gegen vulnerable Gruppen begünstigt,
  3. sich ggf. auf europäischer Ebene für eine Anpassung der Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie an die Gegebenheiten des digitalen Zeitalters einzusetzen, sodass die Kontaktierbarkeit auf anderem Weg als durch die Angabe der Wohnadresse hergestellt werden kann,
  4. eine Regelung zu finden, die es allen, die keine Geschäftsadresse haben, kostenfrei ermöglicht, ohne Angabe der Privatadresse Websites zu veröffentlichen und dabei in angemessener Weise kontaktierbar zu sein, etwa indem
    1. a)  Adress- und Kontaktdaten der Privatpersonen bei Impressumsintermediären hinterlegt und verwaltet werden oder
    2. b)  optional eine Chiffrenummer bei einer Meldestelle angegeben wird.

Berlin, den 17. Mai 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Begründung

Die Impressumspflicht in ihrer gültigen Ausgestaltung drängt all jene aus der digitalen Öffentlichkeit, die (noch) über keine Geschäftsadresse verfügen: Blogger*innen, Solo-Selbständige, Gründer*innen und unter ihnen beson- ders alle, die vulnerablen Gruppen angehören und daher mehr als andere Anfeindungen und Hass ausgesetzt sind.

So schrieb die Sachverständige des Ausschusses Digitale Agenda, Josephine Ballon (HateAid gGmbH) in ihrer Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses im März 2021: „Viele unserer Klient*innen bewegen sich aktivistisch im Netz und betreiben eine eigene Seite auf Social Media Plattformen [sic!] oder eine eigene Webseite oder Blog. Dort die eigene Anschrift zu hinterlegen, ist für viele Betroffene ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Da nicht alle Menschen die Möglichkeit haben [sic!] auf die wohl einzig unstrittige Möglichkeit der Angabe der Arbeitgeberadresse zurückzugreifen, besteht hier stets ein Risiko. Betroffene stehen vor der Wahl, sich entweder aus dem Netz zurückziehen [sic!], rechtswidrig zu agieren und keine oder eine streng genommen nicht ladungsfähige Anschrift anzugeben oder ein sicheres Leben in ihren Privaträumen zu riskieren. Dies mag über- spitzt klingen, ist jedoch zutreffend. Wir halten Ansätze, die dies über ein Register lösen wollen, für praktikabel. Hierbei müsste jedoch sichergestellt werden, dass nicht jede*r beliebige Bürger*in die Adresse dort abfragen kann, wie es sich aktuell bereits mit der Melderegistersperre verhält“ (Ausschuss-Drucksache 19(23)120, S. 24).

Der in diesem Kontext häufig gegebene Hinweis, § 5 TMG gelte nur für geschäftsmäßige Telemedien, verkennt die Realität. Hier herrscht faktisch Rechtsunsicherheit: „Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit wird in Rechtsprechung und Literatur sehr weit ausgelegt und erfordert lediglich ein nachhaltiges Angebot von Telekommunikation, das bei den meisten auf Dauer angelegten Seiten, insbesondere auch bei privaten Websites, vorliegen dürfte. Auf das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht kommt es dabei nicht an“ (Vogel, Valentin: Impressumsintermedi- äre. Gewaltprävention durch alternative Anbieterkennzeichnung, BayWiDi Magazin, April 2021, S. 7).

Betroffene entscheiden sich, entweder keine eigene Internetpräsenz zu haben, oder nutzen stattdessen die Angebote großer Internet-Plattformen. Damit geben sie die Kontrolle über die eigenen Inhalte auf und nehmen in Kauf, dass ihr eigenes und das Verhalten der Nutzer*innen ihres Angebots kommerziell getrackt und in der Regel an AdTech-Unternehmen zur Profilbildung weitergegeben wird. Oder sie akzeptieren die mögliche Gefährdung von sich und ihren Familien und veröffentlichen die Wohnadresse.

Die geltende Regelung schränkt also zum einen alle ein, die potenziell von Hass und Stalking bedroht sind, und deren Zahl sollte nicht unterschätzt werden: Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments erwähnt, dass „die Gesamtkosten von Belästigung und Stalking im Internet schätzungsweise zwischen 49 und 89,3 Mrd. EUR liegen, wobei die größte Kostenkategorie auf den Wert des Verlusts an Lebensqualität entfällt, der mehr als die Hälfte der Gesamtkosten ausmacht (etwa 60 % bei Belästigung und etwa 50 % bei Stalking im Internet)“ (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Dezember 2021 mit Empfehlungen an die Kommission zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt: Gewalt im Internet (2020/2035(INL)) P9_TA(2021)0489, Punkt AG der Erwägungsgründe).

Gleichzeitig stellt es eine Gefährdung des demokratischen Diskurses dar, wenn sich alle diejenigen aus der Öffentlichkeit zurückziehen, die sich aufgrund ihrer öffentlichen Äußerungen Bedrohungen ausgesetzt sehen.

Article note: #wasneüberraschung! #thx

Nicht, dass mir das politische Gebaren der FDP oder gar die Sozialpolitik der Regierung gefallen würde. Finde beides alles andere als zufriedenstellend, aber wie Johannes Vogel vorbringt, ist das, was die AfD „als Alternative“ vorzulegen versucht, halt noch deutlich weniger. Genau genommen: nichts.

Oder aber, und das könnte ja auch sein: die AfD ist mit den aktuellen Gegebenheiten total okay und schert sich einen Scheiß um sozialpolitische Besserungen. Aber in dem Fall, hätte sie auch einfach schreiben können, dass ihr ein diesbezüglicher Diskurs total am Arsch vorbeigeht. Tat sie aber nicht.


(Direktlink)

Article note: „Wolfgang Schäuble täuschte im vergangenen Jahr an, die Autobahnen inklusive Asphalt teilweise verkaufen zu wollen, die SPD durfte hineingrätschen und möchte nun dafür bejubelt werden.“ – Was für eine Schmierenkomödie!!!i!

Nachdem wir beobachtet hatten, dass vor allem sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete das Land mit Erklärungsversuchen zu ihrem Abstimmungsverhalten vom 1. Juni überfluteten, baten die NachDenkSeiten den Fachmann Carl Waßmuth [*] um eine Begutachtung dieser Briefe und Mails. Hier folgt sein Text. Danke vielmals dafür. Wenn Sie nach Lektüre dieser einschlägigen Analyse immer noch Zweifel daran haben, dass die Mails der Täuschung darüber dienen, was die Entscheidungen vom 1. Juni für die Möglichkeiten zur weiteren de facto Privatisierung bedeuten, dann sollten Sie sich beim zuständigen Minister erkundigen. Albrecht Müller

Dies hat stellvertretend für alle, die gerne wissen würden, wo es nach den Grundgesetzänderungen langgeht, der Verkehrsexperte der Linkspartei Herbert Behrends getan. Des Verkehrsministers Dobrindt Antwort ist eindeutig. Schauen Sie sich bitte dieses Video an, wenn Sie nach Lektüre des Textes von Carl Waßmuth noch eine amtliche Versicherung brauchen:

Briefe von Abgeordneten als Wählertäuschung
Von Carl Waßmuth
[*]

Am 1. Juni 2017 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Paket aus 13 Grundgesetzänderungen und 19 Begleitgesetzen. Kern des Vorhabens war die Autobahnprivatisierung. Einen Tag später, am 2. Juni, bestätigte der Bundesrat das Paket im Eilverfahren und einstimmig. Die Länder geben mit dem Vorhaben zwar alle Kompetenzen im Bereich der Autobahnen ab, erhalten aber ab 2020 jährlich 9,75 Milliarden Euro. Diese Doppelabstimmung war der Startschuss für den umfangreichsten Privatisierungsprozess in Deutschland seit dem Börsengang der Deutschen Telekom.

Im Vorfeld der Abstimmung hatten tausende Menschen die Abgeordneten und die Parteispitzen angeschrieben und ihrer Besorgnis über die Privatisierung Ausdruck verliehen. Allein Lammert hat nach Angaben seines Büros über 2000 E-Mails erhalten. Martin Schulz muss mehrere hundert Schreiben bekommen haben. In vielen Schreiben waren auch Fragen enthalten.

Was haben die Abgeordneten und die Parteispitzen mit diesem außergewöhnlichem Engagement ihrer (potentiellen) Wählerinnen und Wählern gemacht? Lammert stimmte am Ende mit „Nein“, als einziger Abgeordneter der CDU. Aus der SPD stimmten 32 Abgeordnete mit „Nein“, bei einer Enthaltung und acht nicht abgegebenen Stimmen. Das bedeutet: Die großer Mehrheit der Abgeordneten der Großen Koalition winkten das Vorhaben mit durch – die Bürgerbedenken wurden ignoriert. Martin Schulz antwortete niemandem, er ließ das „Team Direktkommunikation im SPD-Parteivorstand“ eine Standardantwort verschicken. Auch viele Abgeordnete bedienten sich teilweise oder vollständig bei vorgeschriebenen Teten. Diese Textbaustein-Antworten wurden nun nach der Abstimmung massenhaft verschickt.

Wie den Bürgerinnen und Bürgern das Wort abgeschnitten wurde

Der Umgang der Politik mit den Schreiben und Fragen der Menschen vor der Abstimmung zur Autobahnprivatisierung offenbart eine tiefe Krise unserer Demokratie. Der fraglos größte Skandal im Skandal ist dabei, dass die Politik in diesem Verfahren die Gründe für ihre Entscheidung NACH der Abstimmung kundgab. Damit wurde den Menschen jede Möglichkeit genommen, zu diesen Gründen Stellung zu nehmen oder sogar einzelne Abgeordnete davon in Kenntnis zu setzen, dass darin manches für sie wenig überzeugend ist. Durch die extreme Verkürzung aller Fristen wurden die Menschen faktisch wie kleine (und das bedeutet: unmündige) Kinder behandelt. Sie durften ihre Bedenken äußern (das ließ sich nicht verhindern), aber man diskutierte nicht mit ihnen. Eine Begründung nach der Entscheidung ist keine Diskussion, sondern eine Rechtfertigung.

Textbausteine statt individueller Begründung einer Gewissensentscheidung

Auch dass massenhaft Standardantworten verschickt wurden, ist empörend. Zwar ist es üblich, dass Fraktionen Standardantworten verschicken, in diesem Fall offenbart es aber ein enormes Demokratiedefizit. Denn es handelt sich nicht um ein einfaches Gesetz, sondern um einen folgenreichen Eingriff in die Verfassung und die massive Privatisierung der Daseinsvorsorge. Viele Abgeordnete waren offensichtlich nicht in der Lage, zu diesen Fragen eine eigene Meinung zu entwickeln und sie eigenständig zu vertreten. Die Kürze der Zeit gilt dabei nicht als Ausrede, denn diese Zeitnot haben die Wählerinnen und Wähler nicht zu verantworten. Im Gegenteil: Trotz der enormen zeitlichen Dichte hatten ja so viele Menschen sofort geschrieben ! Sie hatten kaum Zugang zu den tatsächlich zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfen, aber haben durch eigenes Engagement und Recherchen die schlechte Informationslage versucht auszugleichen. Es wären daher den Abgeordneten ein leichtes gewesen zu sagen: ‚Ich kann in dieser Frage nicht abstimmen. Ich habe noch 30 engagierte Zuschriften zu beantworten, die ich ernst nehme.‘ Hätten das alle Abgeordneten offen bekannt, hätte die Abstimmung leicht verschoben werden können.

Parteien wurden ihrer in der Verfassung vorgegebenen Rolle nicht gerecht

CDU, CSU und SPD haben es sich in ihrer Rolle als Parteien zu leicht gemacht. In Art 21 GG steht zu den Parteien: „[…] Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.“ Funktioniert die innere demokratische Ordnung noch? Die Autobahnprivatisierung steht ebenso wenig im Koalitionsvertrag wie die Grundgesetzreform als Ganzes. Es gibt auch keine Parteitagsbeschlüsse dazu. Beispiel SPD: Bei der SPD lagen für den letzten Bundesparteitag im März Anträge gegen die Autobahnprivatisierung vor, wurden aber nicht behandelt. 33.000 Genossinnen und Genossen haben einen Aufruf gegen die Autobahnprivatisierung unterschrieben haben, das sind mehr als sieben Prozent der Mitglieder. Nichts davon floss in die Gremien der SPD ein. Aber auch das steht im Grundgesetz: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Diese besondere Rolle begründet ja, warum es eine Parteienfinanzierung aus Steuergeldern gibt und Parteien auch sonst eine herausragende Rolle im demokratischen System genießen. Der Mitwirkung an der politischen Willensbildung wurden die Parteien im vorliegenden Fall fraglos nicht gerecht. Von Angela Merkel ist zu dem Thema nur bekannt, dass sie sich wünschte, dass man mit dem Thema bald zu einem Ende käme. Martin Schulz hat es sogar geschafft, zum wichtigsten Vorhaben der Großen Koalition dieser Legislaturperiode kein einziges Wort öffentlich zu äußern. Auch jenseits der Parteispitzen gab es weder Publikationen noch öffentlichen Veranstaltungen, denen man zugestehen könnte, in relevanter Größenordnung etwas zur politischen Willensbildung zum Thema beigetragen zu haben. Wie steht es nun mit den Rechtfertigungen, die das „Ja“ zur Privatisierung begründen sollen? Dazu soll nachfolgend eine detailliertere Betrachtung angestellt werden. [1] Da vor allem SPD-Abgeordnete geantwortet haben, werden nachfolgend zuerst die Argumente aus der SPD besprochen.

Das Ringen um den Begriff „Privatisierung“

In zahlreichen Antworten wird bestritten, dass privatisiert wurde. Das ist insofern von Bedeutung, als Privatisierung der Schlüsselbegriff der Debatte war. Wegen der Gefahr von Privatisierung wurde angeblich der ursprüngliche Gesetzentwurf „ganz maßgeblich korrigiert“ bzw. sogar „um 180 Grad gedreht“ (Bettina Hagedorn, SPD). Nun ergab sich aber das Problem, dass die Autobahnreform weiterhin eine grundgesetzlich veranlasste formelle Privatisierung ist. Also wurde folgende Umdeutung versucht:

„Die neue Gesellschaft wird als GmbH errichtet und damit als juristische Person des privaten Rechts. Dies ist jedoch keineswegs als „Privatisierung“ zu verstehen.“ (Team Direktkommunikation SPD-Parteivorstand in seiner Standardantwort)

Gesteht man das zu, kann natürlich triumphiert werden:

„Nunmehr haben wir die Privatisierung effektiv verhindert.“ (Christine Lambrecht, MdB, SPD, nach der Abstimmung)

Was denn nun? Gibt es tatsächlich eine Privatisierung, die keine ist? Ist der Begriff „Privatisierung“ unklar und missverständlich? Privatisierung kann tatsächlich verschiedenen Formen haben: formelle Privatisierung, funktionale Privatisierung, materielle Privatisierung, Vermögensprivatisierung. Die Auswirkungen sind nicht identisch, aber gemeinsam ist: Es ist immer Privatisierung. Mit der Grundgesetzänderung wird die Autobahnverwaltung ins Privatrecht überführt: in eine GmbH, die später sogar in eine AG umgewandelt werden kann. Das ist eine formelle Privatisierung. Man mag das mögen oder nicht, für harmlos oder gefährlich halten: Der Versuch, den Begriff „Privatisierung“ nach der Abstimmung umzudefinieren, dient aber fraglos dem Ziel, Abstimmungsverhalten und zuvor gegebene Versprechen sprachlich in Einklang zu bringen. Der Verfassungsrechtler Prof. Christoph Degenhart hat über 300 Veröffentlichungen im Bereich des Staatsrechts verfasst. Mindestens ein Buch von Degenhart steht bei fast jedem Jura-Studenten im Regal. Degenhart sagte wenige Tage vor der Abstimmung mit Blick auf die letzten Änderungen an den Gesetzentwürfen: „Es handelt sich hier um eine formelle oder Rechtsform-Privatisierung, die auf der Projektebene Effekte einer materiellen Teil-Privatisierung haben könnte.“ Eat this, SPD.

Es ging nie um den puren Asphalt

Etwas vorsichtiger, aber in gleicher Absicht sind Äußerungen, die sich nur auf die Autobahnen beziehen. So schreibt der Bundesrechnungshof in seinem letzten (hochproblematischen!) Gutachten: „Darüber hinaus ist jegliche Privatisierung der Bundesautobahnen ausgeschlossen.“ Beim Bundesrechnungshof (BRH) gibt es offenbar Juristen, die Bücher von Degenhart gelesen haben. Für viele Nicht-Juristen und die Presse war stets recht verallgemeinernd die „Privatisierung der Autobahnen“ das Problem. Oder nicht? Flugs interpretierten viele Abgeordneten die BRH-Aussage als Bestätigung der eigenen Sicht, Privatisierung wäre gänzlich ausgeschlossen, bzw. zurückgedrängt:

„Manche Kritiker und manche Kampagne hat absurderweise gerade uns als SPD in den letzten Wochen unterstellt, mit den Grundgesetz-Änderungen würden wir die Türen für eine Privatisierung öffnen. Das Gegenteil ist richtig: Wir schließen Türen, die bislang offen standen. Dies bestätigt uns auch der Bundesrechnungshof, der das Gesetzgebungsverfahren mit mehreren Berichten begleitet hat.“ (Johannes Kahrs, MdB, SPD, nach der Abstimmung).

Tatsächlich ist die Privatisierung der Autobahnen im Wortsinn, d.h. in Form eines Verkaufs der zugehörigen Grundstücksfläche und der Fahrbahndecke ausgeschlossen. Aber damit ist nicht die Privatisierung im Bereich der Autobahnen ausgeschlossen, um die es geht: um die Verwaltung, den Betrieb, den Neu- und Ausbau und um all die Gelder aus Steuern und Gebühren, die dafür aufgebracht werden. Dazu der Privatisierungskritiker Werner Rügemer:

„Die Privatisierung der Autobahnen überall in der EU läuft anders. Die private Gesellschaft kann so viele ÖPP-Verträge vergeben wie sie will, neue Autobahnen in Auftrag geben, Kredite aufnehmen, Staatszuschüsse bekommen, Tochtergesellschaften gründen, Aufträge in Saudi-Arabien oder sonstwo suchen und so weiter. Die Investoren legen ja sowieso keinen Wert darauf, die Autobahnen zu kaufen. Das ist nirgends in der EU der Fall, auch nicht in Frankreich, Spanien und Italien, wo es die privaten Maut-Autobahnen schon länger gibt. Der französische Baukonzern Vinci verdient jährlich 6 Milliarden Euro mit dem Betrieb von Autobahnen – vor allem in Südfrankreich. Der hat noch nie auch nur einen Zentimeter Autobahn gekauft.“ (in: Autobahnen: Hohe Risiken für Steuerzahler und Autofahrer , Deutsche Wirtschafts-Nachrichten, 6.6.2017)

Es wurde also eine Art Polit-Theater aufgeführt: Wolfgang Schäuble täuschte im vergangenen Jahr an, die Autobahnen inklusive Asphalt teilweise verkaufen zu wollen, die SPD durfte hineingrätschen und möchte nun dafür bejubelt werden. Wen schert es da, dass der Ball nun doch im Privatisierungstor gelandet ist? Es war doch eine so schöne Aktion der SPD!

Sind ÖPPs keine Privatisierung?

Der konkrete Weg, auf dem Autobahnprivatisierung stattfindet, sind Öffentlich-private Partnerschaften. Vor dem Hintergrund des (SPD-)Versprechens, Privatisierung verhindern zu wollen, bekommt diese Privatisierungsform besondere Bedeutung. Und entsprechend gibt es auch hier Umdeutungsversuche:

„Häufigster Kritikpunkt ist, dass durch die Möglichkeit einzelner ÖPP-Projekte eben doch die Privatisierung ermöglicht würde. Hierbei muss zunächst klar gestellt werden, dass öffentlich-private Partnerschaft nicht mit Privatisierung gleichzusetzen ist.“ (Team Direktkommunikation SPD-Parteivorstand in seiner Standardantwort)

Öffentlich-private Partnerschaften können viele Formen annehmen: Betreibermodell, Build-Operate-Transfer- oder BOT-Modell, Erwerber-, Inhaber- oder Leasingmodell, Miet-, Vertrags- oder Contracting-Modell und noch weitere. Allen ist eines gemeinsam: Es handelt sich dabei um Privatisierung, in diesem Fall um funktionale Privatisierung. Da beißt die Maus keinen Faden ab, auch die SPD-Maus nicht. Vor diesem Hintergrund könnte man sich schon etwas erhitzen, wenn man folgende Rechtfertigung liest:

„Da ich gegen eine Privatisierung der Autobahnen, der Gesellschaft und Tochtergesellschaften bin, habe ich mit „Ja“ gestimmt.“ (Christine Lambrecht, MdB, SPD, nach der Abstimmung).

Die Privatisierung der Autobahnen ist seit jeher und auch heute noch grundgesetzlich ausgeschlossen. Eine Autobahngesellschaft und Tochtergesellschaften, die privatisiert werden können, gibt es bisher gar nicht. Erst durch das „Ja“ von Frau Lambrecht und ihren Kolleginnen und Kollegen in der SPD, CDU und CSU wird Privatisierung im Zusammenhang mit unseren Autobahnen möglich.

Die Erfindung der Netz-ÖPPs

Es zeichnete sich in der Debatte bereits ab, dass die Umdeutung von ÖPP zu etwas anderem als Privatisierung nicht ganz klappen könnte. Für diesen Fall gab es offenbar einen „Plan B“. Plan B bestand in der kurz vor der Abstimmung vorgeschlagenen Regelung, Netz-ÖPPs grundgesetzlich auszuschließen.

„Die Monitor-Sendung [vom 27. April 2017]ist vor allem deswegen sehenswert, weil darin der CDU-Fraktionschef Volker Kauder sowie CSU-Verkehrsminister Dobrindt ankündigen, dass CDU/CSU einer von der SPD geforderten Grundgesetzänderung zur Verhinderung dieser „Privatisierung durch die Hintertür“ NICHT zustimmen werden. Aber genau DAS hat die SPD jetzt gegen massiven Widerstand der Union durchgesetzt. […] Jetzt können wir verkünden: Versprochen – gehalten! Das Verbot von funktionaler Privatisierung bei Teil-Netz-ÖPP kommt ins Grundgesetz und wird somit verfassungsrechtlich festgeschrieben.“ (Bettina Hagedorn, SPD, nach der Abstimmung)

Implizit gesteht Frau Hagedorn hier ein, dass ÖPPs eine Privatisierungsform sind, und zwar eine so gefährliche, dass es erheblicher Schutzmaßnahmen bedarf. Gleichzeitig wird den bisherigen ÖPPs etwas relativ Neues und vorgeblich viel Größeres, die „Teil-Netz-ÖPPs“ an die Seite gestellt. Einzel-ÖPPs sollten gegenüber diesem Schreckgespenst offenbar harmlos aussehen. Allerdings gibt es Netz-ÖPPs weltweit nirgendwo. Sie zu verbieten ist ungefähr ein so großer Erfolg wie ein Verbot von Ufos. Die nun als harmlos ausgegeben Einzel-ÖPPs sind hingegen die grassierende Privatisierungsform, und genau die werden durch die formelle Privatisierung erst so richtig von der Kette gelassen. Wegen angeblicher Geschäftsgeheimnisse kann die Gesellschaft jede Transparenz verhindern. Der Bundestag muss künftig nicht mehr zustimmen. Die Kontrolle durch die Länder entfällt vollständig. Auch die Kontrolle durch den Bundesrechnungshof wird erheblich erschwert. Frau Hagedorn behauptet hingegen, die funktionale Privatisierung (unter die ja ÖPPs fallen) wurde ausgeschlossen:

„Eine funktionale Privatisierung durch die Übertragung eigener Aufgaben der Gesellschaft auf Dritte, z.B. durch Teilnetz-ÖPP, wird ausgeschlossen.“ (Bettina Hagedorn, SPD, nach der Abstimmung)

Es stimmt einfach nicht, dass funktionale Privatisierung „z.B. …“, ausgeschlossen wird. Die funktionale Privatisierung würde – wenn die neue Regelung überhaupt greift, was zweifelhaft ist – nur für Teilnetz-ÖPP ausgeschlossen, sie wird ansonsten aber erlaubt! Das ist doch ein fundamentaler Unterschied. ÖPP und andere Formen funktionaler Privatisierung werden erleichtert und somit gefördert statt ausgeschlossen.

„Hilfsweise: ÖPP gibt’s doch schon“

Dass ÖPPs nicht ausgeschlossen wurden, wissen wiederum auch die Abgeordneten. So wurde einfachgesetzlich hinzugefügt, dass ÖPPs über 100 km Länge ausgeschlossen seien. [2] Die nächste Stufe der Argumentation lautet also z.B.:

„Die erreichte Begrenzung auf Teilstücke ist aber ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem bestehenden Rechtsrahmen, denn nun werden ÖPP zum ersten Mal eingeschränkt. Wir schließen Türen für Privatisierungen, die bislang offen standen.“ (Swen Schulz, SPD, nach der Abstimmung)

Die genannte Einschränkung ist, wie oben bezüglich der Netz-ÖPP bereits geschildert, wirkungslos, sie wirft ein viel zu grobmaschiges Netz über die ÖPPs. Und sie verschweigt, dass durch die Vereinfachung von ÖPP über die formelle Privatisierung in Menge und Volumen zu mehr ÖPPs (und noch dazu zu noch weniger kontrollierten ÖPPs) führen kann und wird. Was die Menschen aufregt, ist ja nicht der Begriff „ÖPP“ und zumeist nicht einmal das Wort „Privatisierung“. Es ist die Sorge, dass noch mehr Steuergelder und Gebühren aufgewandt werden müssen ohne adäquaten Gegenwert, ohne die künftige Möglichkeit einer effektiven Kontrolle durch Parlamente oder sonst jemanden. An dieser Stelle kommt die nächste Stufe der Argumentation: ÖPP würde es kaum noch geben, weil es künftig nicht mehr rechnet.

„Es ist vielmehr so, dass WIR die Privatisierung effektiv verhindern, dass Einzelprojekt-ÖPPs zwar weiter erlaubt sein werden (wie bei der österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, kurz; ASFINAG), dass die bestehenden Fehlanreize (laut Bundesrechnungshof!) innerhalb der Auftragsverwaltung pro ÖPP aber aufgehoben werden, weil es in einer Bundesautobahngesellschaft betriebswirtschaftlich unattraktiv wird (wie in Österreich!), solche ÖPP-Projekte (unter 100km) künftig in dem Umfang zu machen, wie Ramsauer und Dobrindt es in den letzten 11 Projekten (ohne Parlamentsbeteiligung!) gemacht haben.“ (Bettina Hagedorn, SPD, nach der Abstimmung, Hervorhebung im Orginal)

Es scheint offenbar kaum einen Abgeordneten zu stören, dass die Argumente der jeweils nächsten Ebene denen der vorausgegangenen Ebene widersprechen. Es wird nach dem juristischen Prinzip vorgegangen, „hilfsweise“ möglichst alle greifbaren Argumente vorzutragen. Dabei wird außer Acht gelassen, dass es anders als bei der Verteidigung eines Straffälligen vor Gericht auch um Glaubwürdigkeit geht. Kurz gefasst lautet eine Argumentationskette ja wie folgt: > Wer diese Abfolge so vorträgt, gesteht dreimal ein, haltlose Behauptungen aufgestellt zu haben. Und auch die letzte Eben trägt nicht: Man muss die Abgeordneten fragen, weswegen die bisherigen Fehlanreize, die ja dazu geführt haben, dass Frau Hagedorn und die ganzen Regierungsfraktionen in zahlreiche Haushaltsbeschlüssen ÖPP zugestimmt haben, entfallen, wenn die Parlamentsbeteiligung künftig entfällt. Die generelle Nachteilhaftigkeit von ÖPP ist ja nicht erst seit wenigen Wochen bekannt. Ganz davon abgesehen verfällt hier der Gesetzgeber aufs Glauben und Hoffen, statt etwas gesetzlich zu regeln und parlamentarisch zu kontrollieren.

Resümee aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger

Die Bürgerinnen und Bürger, die die Gefahr der Privatisierung sahen, hatten Recht. Die als Privatisierungs-„bremsen“ und „-schranken“ bezeichneten Änderungen verhindern die Privatisierung nicht, im Gegenteil: Es wird teuer, intransparenter und künftig schlechter kontrollierbar. Negative Folgen der Reform werden von den Abgeordneten kleingeredet oder geleugnet. Es handelt sich bei diesem Konzert der Antworten um Wählertäuschung großen Stils. Es gibt gut gemachte und ganz offenbar umfangreich vorbereitete Täuschungen wie die der Netz-ÖPPs, Kämpfe um Begrifflichkeiten wie bezüglich der Leugnung, dass die Umwandlung in eine GmbH eine formelle Privatisierung wäre bis hin zu Behauptungen ohne auch nur den Versuch eines Belegs. Dabei wollen SPD-Abgeordnete angeblich kein ÖPP:

Persönlich hätte ich mir noch mehr vorstellen können, nämlich den vollständigen Ausschluss von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP). (Swen Schulz, SPD, nach der Abstimmung)

Schulz will ÖPP also angeblich nicht, gehört aber zur Regierungsfraktion und befördert durch seine Zustimmung deswegen ÖPP. Liest man die Begründung, könnte man meinen Schulz wäre in der Opposition:

Dafür [für den vollständigen Ausschluss von ÖPP] fehlt jedoch die nötige 2/3-Mehrheit zur Änderung des Grundgesetzes. (Swen Schulz, SPD, nach der Abstimmung)

Es handelt sich also um einen Fall von Doppelmoral. Für 13 Grundgesetzänderungen ist eine 2/3-Mehrheit vorhanden, auch für ein Vorhaben, das nur eine recht schwache Begründung hat: Die Hoffnung, dass eine Zentralisierung den Autobahnbau effizienter machen würde. Für die rechtswirksame Verhinderung von weiteren (oder sogar zunehmenden) Privatisierungen via ÖPP ist diese Mehrheit nicht vorhanden, es werden Krokodilstränen geweint. Daran ist zu sehen: Was auch immer CDU/CSU und SPD ausgehandelt haben, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger war es nicht. Man sieht auch: Eine noch so vehement vertretene Position der SPD ist in der praktischen Politik keinen roten Heller wert, sie wird ohne Wimperzucken geopfert. Das sollte wissen, wer jetzt im Wahlkampf Botschaften der SPD begegnet.

[«*] Carl Waßmuth ist beratender Ingenieur und Mitbegründer von „Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB)“ (www.gemeingut.org). Als Sprecher und Infrastrukturexperte klärt Waßmuth dort seit Jahren zu ÖPP auf. Am 22. Juni erscheint in der Böll-WiSo-Reihe die mit Jana Mattert und Laura Valentukeviciute verfasste Studie „Gemeinwohl als Zukunftsaufgabe. Öffentliche Infrastrukturen zwischen Daseinsvorsorge und Finanzmärkten“.

[«1] Die Betrachtung konzentriert sich zunächst auf die Themenfelder Privatisierung und ÖPP. Weitere Argumente waren die Beschäftigteninteressen (die gewahrt sein sollen), die Notwendigkeit des großen Kompromisses, der andere wichtige Dinge ermögliche sowie die Bestätigung der Politik durch wichtige außerparlamentarische Zeugen. Eine Entgegnung auf diese weiteren Rechtfertigungen eines „ja“ zur Autobahnprivatisierung kann im Rahmen des vorliegenden Beitrags nicht geleistet werden, ist aber gleichwohl kaum weniger spannend. Ebenfalls nicht behandelt wird große Schweigen in der Argumentation zur Neueinführung der Förderung von ÖPP im Bereich von Schulen und Kindergärten.

[«2] Eine andere Regierung kann das leicht wieder aufheben, aber das ist vermutlich aus Anlegersicht nicht einmal nötig. Kein einziges Autobahn-ÖPP-Projekt in Deutschland ist länger als 100 km.

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Old but not bus­ted … – Die­ser Inhalt wur­de vor mehr als 14 Jah­ren publi­ziert. Die Kor­rekt­heit und Ver­füg­bar­keit von Links kön­nen lei­der nicht gewähr­leis­tet werden.

…manch­mal is ‘komisch’…:
Da wur­de doch am 25. Febru­ar tat­säch­lich die ePe­ti­ti­on: “Leis­tun­gen an Mit­glie­der des Deut­schen Bun­des­ta­ges – Ver­zicht auf Diä­ten­er­hö­hung” – deren Begrün­dun­gen und Dis­kus­sio­nen sich IMHO recht ver­nünf­tig anhö­ren – vom Deut­schen Bun­des­tag abgelehnt.
Als Begrün­dung – nach­zu­le­sen unter https://epetitionen.bundestag.de/files/0397.pdf – wird bei­spiels­wei­se auf das “Diä­ten-Urteil” des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts von 1975 ver­wie­sen in dem es heißt, dass Abge­ord­ne­te, “die neben ihrer Abge­ord­ne­ten­tä­tig­keit noch ver­su­chen, ihrem Beruf wenigs­tens teil­wei­se nach­zu­ge­hen” zwi­schen 80 und 120 Stun­den Wochen­ar­beits­zeit haben – und das sei, auf Grund ihrer Bean­spru­chung, “typisch und unver­meid­bar”.

*räusper&kopfschüttel* – Mal schnell nach­ge­rech­net… – Bei 120h Arbeits­stun­den pro Woche arbei­tet man ent­we­der fünf Arbeits­ta­ge 24h am Stück und schläft dann zwei Tage oder arbei­tet täg­lich (gute) 17h durch und schläft dann (knap­pe) sie­ben Stun­den… – Ohne irgend jeman­dem auf den “Schlips” tre­ten zu wol­len, aber irgend­wie klingt das dys­to­pisch, oder!?

.oO(Zum Glück sind bei obi­gen Arbeits­zeit­be­trach­tun­gen 7.646,99 Euro für 120 Arbeits­stun­den – das sind ca. 16 Euro Stun­den­lohn – nicht ganz so exor­bi­tant, wie anfangs ange­nom­men… – Aber immer­hin noch dop­pelt so viel wie die meis­ten Mindestlöhne…)