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Seit dem Sommer schützt Deutschland endlich Menschen vor Schikanen, die Missstände in Unternehmen oder Behörden melden. Damit hatte die Ampelkoalition mit reichlicher Verspätung die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern aus dem Jahr 2019 umgesetzt.

Doch offenbar nicht gut genug, meint das Whistleblower-Netzwerk (WBN). Die Nichtregierungsorganisation hat nun eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Insgesamt gebe es zwölf Mängel in der deutschen Variante des Gesetzes, kritisiert das WBN. Hinauslaufen könnte das auf ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren – schon jetzt läuft eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland, weil es mit der Umsetzung so lange gedauert hatte.

Kaum Hilfe für Mobbingopfer

Dabei war die Beschwerde zumindest teilweise absehbar. Das Hinweisgeberschutzgesetz enthält etwa keinen Anspruch auf den Ersatz immaterieller Schäden. Gemeint sind damit Nachteile, die Whistleblower:innen durch Mobbing oder sonstige Drangsalierung am Arbeitsplatz erleiden können. Diese EU-Vorgabe fiel dem Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat zum Opfer. Der war notwendig geworden, weil den Unions-geführten Ländern der Entwurf der Ampelkoalition zu weit ging. Sie hatten das Gesetz in der Länderkammer blockiert. Bereits damals hatte das WBS darauf hingewiesen, dass die Regelungslücke nicht mit der EU-Richtlinie vereinbar ist.

Ebenfalls in der Kritik steht die Formulierung im deutschen Gesetz, die Hinweisgebende zunächst zu internen Meldestellen im Unternehmen leiten soll. Dabei sollen externe Meldestellen, wie sie etwa das Bundesamt für Justiz inzwischen betreibt, internen gleichgestellt sein. Dieser Satz sei eine „reine Unverschämtheit“, sagt WBN-Vorsitzende Annegret Falter zu netzpolitik.org. Er widerspreche „vollkommen dem eindeutigen Willen des EU-Gesetzgebers, den Hinweisgebenden die volle Wahlfreiheit zu geben.“

EU-weite Mindeststandards

Schon bei den Verhandlungen auf EU-Ebene gab es um diese Regelung heftigen Streit. Damals drängten die EU-Länder, darunter Deutschland, auf die Bevorzugung interner Meldestellen – bevor Whistleblower:innen Informationen über Missstände an Behörden oder gar Medien weitergeben. Damit durchsetzen konnte sich der EU-Ministerrat aber letztlich nicht.

Mit der EU-Richtlinie reagierte die Kommission auf eine Reihe aufsehenerregender Fälle wie die Panama-Papers oder Luxleaks. Gemeinsam mit den Enthüllungen kam dabei zum Vorschein, dass es keinen EU-weiten Schutz von Whistleblower:innen gab. Auch Deutschland zählte zu den Ländern, in denen Hinweisgebende immer wieder Repressalien ausgesetzt waren, wenn sie Verfehlungen ans Licht bringen wollten.

Novelle könnte Vertragsverletzungsverfahren verhindern

Unklar bleibt, wie die EU-Kommission auf die Beschwerde reagieren wird. Die deutsche Politik könnte einem etwaigen Vertragsverletzungsverfahren zuvorkommen, indem sie das Gesetz anpasst. Dies hatten die Ampelparteien bereits in Aussicht gestellt, wenn auch nicht in allen nun kritisierten Punkten. Nachbesserungsbedarf gibt es unter anderem bei der Meldung gravierender Missstände unterhalb der Schwelle eindeutiger Rechtsverstöße, wie es die Regierung im Koalitionsvertrag versprochen hatte.

Dennoch sieht es derzeit nicht danach aus, dass das Gesetzespaket unmittelbar aufgeschnürt wird. Zwar greife die Beschwerde die Richtung auf, die sich der Bundestag gewünscht hatte, etwa die Aufnahme von immateriellem Schadensersatz, so der Grünen-Abgeordnete Till Steffen zu netzpolitik.org. Nach den langwierigen und harten Verhandlungen mit dem Bundesrat „halte ich es aber für sehr unwahrscheinlich, dass das Gesetz in dieser Legislaturperiode noch einmal angefasst wird“, sagt Steffen. Das könnte sich ändern, sollte es zu einem Vertragsverletzungsverfahren kommen.

In jedem Fall müssten wohl auch die Unionsparteien im Bundesrat mitspielen, da das Gesetz zustimmungspflichtig ist. Dies dürfte sich jedoch schwierig gestalten: Schließlich waren es vor allem konservative Politiker:innen in der damaligen großen Koalition, welche die rechtzeitige Umsetzung der EU-Richtlinie in der vergangenen Legislaturperiode verhindert hatten. Gemeinsam mit Arbeitgeberverbänden setzten sie sich dafür ein, die Belastungen für die Wirtschaft möglichst klein zu halten.

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Statt mehrere Zehntausend Euro für eine Wärmepumpe auszugeben, stehen mit Split-Klimaanlagen günstige Alternativen parat. Aber lohnt sich die Alternative?

Ab kommendem Jahr gilt das Gesetz für Erneuerbares Heizen, das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG). Spätestens ab Mitte 2028, bis dahin soll die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen sein, wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich. Nicht mehr reparierbare Öl- und Gasheizungen müssen dann etwa mit einer Wärmepumpe ersetzt werden.

Laut ARD-Deutschlandtrend sind mehr als zwei Drittel der Bundesbürger besorgt, dass sie die von Bundeswirtschaftsminister Habeck geplanten Maßnahmen zu klimaschonendem Heizen finanziell überfordern. Und dazu haben sie auch allen Grund: Laut Wirtschaftsministerium (PDF) belaufen sich die Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe (Luft/Wasser) je nach Sanierungsstand der Immobilie auf 22.420 Euro bis 45.920 Euro. Für ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen schätzt das Ministerium die Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe auf 38.680 Euro bis 78.080 Euro. Immerhin will die Bundesregierung die Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe und anderer Heizungen auf Basis von erneuerbaren Energien mit 30 Prozent bezuschussen. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter 40.000 Euro, kommen weitere 30 Prozent hinzu.

Für Eigenheimbesitzer gibt es mehr Heizmöglichkeiten auf alternative Heiztechniken umzustellen als für Mieter oder Eigentümer einer Wohnung. Sie können beispielsweise häufig auf Pellets oder Holz ausweichen. Immer populärer werden Split-Klimaanlagen, die nicht nur zum Kühlen, sondern auch zum Heizen verwendet werden können. Im Grunde handelt es sich bei Klimageräten dieser Art und eine Luft-Luft-Wärmepumpe. Auch diese werden vom Bund mit 25 Prozent gefördert. Sie ist in Bezug auf das Raumklima (Ratgeber) besonders flexibel: Im Sommer kühlt sie und im Winter kann sie als Heizung dienen. Dabei entziehen die Geräte der Umgebungsluft Wärme und transportieren sie über das Kältemittel – die meisten Geräte setzen auf R-32 – ab, sodass die Raumtemperatur sinkt. Im Winter kann man diesen Prozess umkehren und damit einen Raum heizen.

Besonders effiziente Geräte sind mit einem Inverter ausgestattet, der für eine Temperatursteuerung die Drehzahl des Verdichters automatisch und stufenlos anpasst. Gegenüber herkömmlichen Ein-/Aus-Geräten sparen Inverter-Klimaanlagen bis zu 30 Prozent Energie. Die Zieltemperatur erreichen Geräte mit Inverter-Technologie schneller als herkömmliche Varianten. Und zudem arbeiten sie wesentlich leiser, was vor allem bei den Einheiten für den Innenraum besonders wichtig ist. Doch auch die Außeneinheit sollte, wenn man keine Streitigkeiten mit Nachbarn riskieren will, möglichst leise arbeiten.

Um die Effektivität von Split-Klimageräten respektive Wärmepumpen zu bewerten, gibt es sogenannten SCOP-Wert. SCOP steht für Seasonal Coefficient of Performance und ermittelt die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe innerhalb verschiedenen Betriebszuständen, die nach Klimazonen gewichtet sind. Bei einem SCOP von 4 erhält man beispielsweise aus 1000 kWh Strom 4000 kWh Heizenergie. Split-Klimageräte bieten einen SCOP von etwas über 4 bis 5,1 und arbeiten deutlich effizienter als Monoblock-Klimanlagen, die nur einen SCOP von maximal 3 erreichen. Somit bieten sie eine ähnliche Effizienz wie typische Luft-Wasser-Wärmepumpen (SCOP 4,4-5,5). Wie bei jeder Wärmepumpe ist der Betrieb einer Split-Klimaanlage von den Außentemperaturen abhängig. Geräte von LG sind bis -10 Grad geeignet, Mitsubishi-Lösungen arbeiten bis -15 Grad, während Modelle von Daikin sogar bis -20 Grad funktionieren.

Split-Klima-Geräten können als Heizung für ein komplettes Haus verwendet werden. Das berichtet etwa Andreas Schmitz, der als Wissenschaftler im Bereich mathematischer Optimierung und KI tätig ist und im Ingenieurwesen promoviert hat, auf seinem YouTube-Kanal.

Auch für Carsten Herbert, der mit seiner Firma Energie & Haus als spezialisiertes Ingenieurbüro im Bereich des energiesparenden Bauens und Sanierens tätig ist, sind Split-Klimaanlagen eine effiziente Alternative zu Gas- und Ölheizungen.

Ob sich der Einsatz einer Split-Klimaanlage mit einem Außengerät und einem oder mehreren Innengeräten gegenüber einer normalen Luft-Wasser-Wärmepumpe lohnt, hat Carsten Herbert näher untersucht. Für seine Beispielrechnung berücksichtigt er ein älteres und schlecht gedämmtes Haus mit einem Heizwert von 100 Watt/m2. Derartige Häuser wurden etwa bis 1978 gebaut. Im zweiten Fall berechnet er die Kosten für ein gut gedämmtes Haus mit einem Heizwert von 50 Watt/m2. In beiden Fällen wird die Wohnfläche mit 150 m2 angenommen.

Daikin Emura: Split-Klimaanlage (Ausseneinheit) Bild: ©DAIKIN

Beide Modellrechnungen vollzieht er auf Basis von zwei Multi-Split-Klimaanlagen mit sechs Innengeräten. Da diese Varianten leistungsstärker sind als Varianten mit einer Außen-Klimaanlage und einem Innengerät und der Einbau aufwendiger ist, weil mehrere Innengeräte daran angeschlossen werden müssen, muss man etwa 1600 Euro pro kW rechnen. Bei Einzelgeräten liegt dieser Wert zwischen 800 und 1400 Euro deutlich niedriger. Zusätzlich dazu muss man noch die Wartungskosten addieren. Diese liegen bei Split-Klimaanlagen im vorliegenden Fall bei 500 Euro jährlich, während sie bei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit 250 bis 400 Euro deutlich niedriger ausfallen.

Kosten für Split-Klimaanlagen 
Fläche Heizlast Preis pro kW Gesamt-Heizlast Vollkosten Jährliche Betriebskosten Mehrkosten gegenüber Luft-Wassser-Wärmepumpen bei 20 Jahre Nutzung Gesamtkosten
150 m2 100 Watt/m2 1600 Euro 15 kW 24.000 Euro 500 Euro  5000 Euro 29.000 Euro
150 m2 50 Watt/m2 1600 Euro 15 kW 12.000 Euro 500 Euro  5000 Euro 17.000 Euro

Insgesamt belaufen sich die Gesamtkosten von Split-Klimageräten für ein gering gedämmtes Haus in der Modellrechnung auf 29.000 Euro. Damit sind die Kosten ähnlich hoch wie für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Allerdings kommen noch Kosten für Warmwasser dazu, die bei Luft-Wasser-Wärmepumpen inklusiv sind, sodass insgesamt bei älteren, wenig gedämmten Häusern die Luft-Wasser-Wärmepumpe effizienter ist.

Daikin Urura Sarara: Split-Klimaanlage (Inneneinheit) ©DAIKIN Bild: ©DAIKIN

Anders sieht es allerdings bei Häusern mit guter Dämmung und einem Heizwert von 50 Watt/m2 aus. In diesem Fall belaufen sich die Gesamtkosten nur auf 17.000 Euro. Selbst mit zusätzlichen Kosten für die Warmwassererzeugung arbeitet das Split-Klimagerät wirtschaftlicher als eine Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Bei der Auswahl einer Split-Klimaanlage gibt es mehrere Faktoren zu beachten. Natürlich spielt die Kühlleistung und die Heizleistung eine relevante Rolle. Sie legt fest, wie groß die maximale Raumgröße ausfällt, die die Geräte heizen oder kühlen können. Aber auch die Energieeffizienz sollten Interessenten beachten. Auch ist eine App-Steuerung und die Einbindung in ein Smart-Home-System für eine optimale Ansteuerung und Kombination mit anderen Smart-Home-Komponenten wichtig. Und für viele ist auch die Geräuschkulisse sowie die Möglichkeit den Luftstrom von Menschen (Bewegungserkennung) abzuhalten und eine Luftfilterfunktion von entscheidender Bedeutung. Last but not least dürfte auch die Förderfähigkeit (Bafa, PDF) für viele Interessenten wichtig sein. Die folgende Angebotsübersicht enthält entsprechende Geräte. Darunter sind auch Modelle, wie von Daikin, die im Test der Stiftung Warentest sehr gut abgeschnitten haben.

Weitere Informationen über den Einsatz von Split-Klimaanlagen bieten unsere Kollegen von Heise in dem Beitrag Heizen mit Split-Klimaanlagen statt Gas und Öl – eine Detailbetrachtung.

Mit Infrarot-Heizungen gibt es eine weitere Möglichkeit, einen Raum ohne Öl und Gas zu beheizen. Ähnlich wie bei der Sonne ist die Heizleistung dann am größten, wenn ein Objekt direkt von den Infrarotstrahlen des Geräts bestrahlt wird. Der erwärmte Gegenstand oder Körper speichert die Wärme bis zu dreimal länger als Luft und gibt sie wieder in die Umgebung ab. Dadurch zählen Infrarot-Heizungen zu den effizientesten Elektroheizungen. Da sie anders als Konvektor-Heizungen oder Heizlüfter keinen Staub aufwirbeln, sind sie zudem besonders für Allergiker geeignet.

Doch in jedem Fall gilt: Elektroheizungen verursachen hohe Kosten, wenn man den Strom etwa über eine Photovoltaikanlage nicht selbst herstellt. Zwar sind die Strompreise nach dem Hoch von 70 Cent pro kWh vor einem Jahr wieder unter die 30-Cent-Marke gefallen, doch dürfte der Markt insgesamt volatil bleiben. Schließlich importiert Deutschland seit dem Abschalten der letzten drei Kernkraftwerke im April dieses Jahres mehr Strom, als es exportiert – und das kann mit der Zeit sehr teuer werden.

Weitere Informationen über den Einsatz von Infrarot-Heizungen bieten unsere Kollegen von Heise mit dem Beitrag Heizen mit Strom: Wie man eine Infrarot-Heizung sinnvoll einsetzen kann.

Der Vorteil moderner Split-Klimageräte liegt darin, dass man damit Räume im Sommer kühlen und im Winter heizen kann. Split-Klimaanlagen sind mit hohen SCOP-Werten von 4 bis über 5 für Eigenheimbesitzer eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative für das Heizen von Räumen. Je niedriger die Heizlast, desto wirtschaftlicher ist der Betrieb. Besonders für Besitzer von Photovoltaikanlagen (Ratgeber) sind sie interessant, da sie damit den Eigenverbrauch des selbst produzierten Stroms steigern können und dadurch weniger teuren Strom aus dem Netz vom Stromanbieter beziehen und damit die Stromkosten senken. Das funktioniert am besten, wenn gleichzeitig ein ausreichend großer Stromspeicher (Ratgeber) installiert ist. Da die Preise für Solarpanels, Stromspeicher und Wechselrichter seit Monaten fallen, kostet eine PV-Anlage aktuell deutlich weniger als noch letztes Jahr.

Mieter oder Besitzer von Eigentumswohnungen können Split-Klimaanlagen nicht ohne Weiteres einsetzen. Denn hierfür muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen, was in der Praxis eher schwierig ist. Für sie gibt es zum Heizen von Öl- und Gas keine ernsthafte Alternative, wenn sie den Strom dafür, etwa über eine Balkon-Solaranlage in Kombination mit einem Solargenerator, zumindest nicht zum Teil selbst herstellen.

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Bild: Mitja Kobal / Greenpeace

Das Straßennetz wuchert weiter, Bahnschienen verschwinden, und das seit 30 Jahren. Eine Studie zeigt das Ausmaß: Deutschland investiert falsch, andere Länder überraschen. Was Experten fordern.

Der Verkehr ist nach wie vor der einzige Sektor in der EU, der seine Treibhausgasemissionen in den letzten drei Jahrzehnten nicht nur nicht gesenkt, sondern sogar kontinuierlich erhöht hat. Die verkehrsbedingten Emissionen sind im Zeitraum von 1995 bis 2019 um 15 Prozent gestiegen.

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Ein zentraler Grund dafür ist eine verfehlte Verkehrspolitik in fast allen EU-Ländern, während sich die Klimakrise verschärft. So zeigt eine neue Studie vom Wuppertal Institut und dem T3 Transportation Think-Tank, in Auftrag gegeben von Greenpeace Zentral- und Osteuropa, dass seit 1995 in Europa im Durchschnitt 66 Prozent mehr in den Ausbau und die Sanierung von Autobahnen als in den Schienenverkehr investiert worden ist: 1,5 Billionen Euro für die Straßeninfrastruktur, aber nur 930 Milliarden Euro für die Schiene.

Diese einseitige Finanzierung geht einher mit einem Anstieg der Länge der europäischen Autobahnen um 60 Prozent seit 1995 (mehr als 30.000 Kilometer), während die europäischen Eisenbahnstrecken um 6,5 Prozent bzw. 15.650 Kilometer (km) schrumpften. Die größten absoluten Verluste gab es in Deutschland, Polen und Italien.

Etwa 13.700 km meist regionaler Eisenbahnstrecken und mehr als 2.500 Bahnhöfe wurden in den letzten drei Jahrzehnten in Europa vorübergehend oder dauerhaft für den Personenverkehr geschlossen. In Deutschland sind es 2.700 verlorene Schienenkilometer (mehr als zehn Prozent weniger) und 270 geschlossene Bahnhöfe. Zugleich wurden hierzulande über 2.000 Autobahn-Kilometer neu gebaut (plus 18 Prozent).

Mehr als die Hälfte der stillgelegten Streckenkilometer könnte der Studie zufolge aber relativ einfach wieder in Betrieb genommen werden. In Deutschland sind es über 1.000 Kilometer, die schnell für den Personenverkehr wiederverwendet werden könnten.

Von dem Schienen-Abbau sind vor allem ländliche Gemeinden betroffen, die unter dem eingeschränkten Zugang zur Bahn und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln leiden. Das hat dazu beigetragen, dass die Nachfrage im motorisierten Straßenverkehr zwischen 1995 und 2019 um 29 Prozent gestiegen ist.

Und damit auch die Treibhausgase. Pkw, Lieferwagen und Lkw sind für 72 Prozent der Verkehrsemissionen in Europa verantwortlich, während der Schienenverkehr nur 0,4 Prozent ausmacht.

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Durch die autozentrierte Investitionspolitik, so die Studie, seien die Menschen ermutigt worden, das Auto zu benutzen, anstatt nachhaltige öffentliche Verkehrsmittel. Eine durchschnittliche Bahnfahrt produziert in Europa pro Personenkilometer 77 Prozent weniger Treibhausgasemissionen als eine Autofahrt.

Zudem weisen eine Reihe von Untersuchungen und Daten darauf hin, dass ein dichtes und gut ausgebautes Schienennetz der Schlüssel dazu ist, den öffentlichen Verkehr für die Menschen zugänglich und attraktiv zu machen, wodurch die Umweltbelastung sinkt.

Die neue Verkehrsstudie hat die Investitionen in den 27 EU-Ländern sowie Norwegen, die Schweiz und Großbritannien untersucht. Lorelei Limousin, leitende Klimaexpertin von Greenpeace EU stellt angesichts der Ergebnisse fest:

Millionen von Menschen außerhalb der Städte haben keine andere Wahl, als ein Auto zu besitzen, um zur Arbeit zu kommen, ihre Kinder zur Schule zu bringen oder Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen zu haben, da sie in Gebieten mit wenig oder gar keinem öffentlichen Verkehr leben. Das ist eine direkte Folge der Tatsache, dass die Regierungen lokale und regionale Eisenbahnnetze abbauen, während sie das Geld in den Straßenbau stecken.

Die verkehrsbedingte Klimabelastung steigt ins Unermessliche, und wir haben gesehen, wie die Menschen in Europa und auf der ganzen Welt unter den Folgen leiden. Die Regierungen und die EU müssen den Abbau unserer Bahnstrecken stoppen, stillgelegte Strecken wieder eröffnen und in die Schiene investieren – und die massiven Subventionen für Straßen stoppen, die das Klima zerstören, die Luft verschmutzen und das Leben der Menschen unglücklich machen.

Deutschland liegt mit 111 Prozent mehr Ausgaben für Autobahnen als für die Schiene (278 Milliarden versus 132 Milliarden Euro) im Übrigen deutlich über dem Durchschnitt von 66 Prozent Steigerung europaweit. Interessanterweise haben Österreich und Großbritannien mehr für Entwicklung der Eisenbahn ausgegeben: in Österreich sind es zwölf Milliarden versus 33 Milliarden Euro und in Großbritannien 150 Milliarden versus 170 Milliarden Euro.

Für Großbritannien ist das besonders bemerkenswert, da das Land lange Zeit für den schlechten Zustand seiner Bahnstrecken bekannt gewesen ist, eine Folge des Liberalisierungsprozesses, gestartet unter der damaligen Premierministerin Margaret Thatcher.

Deutschland mit seiner langen Tradition, die Straße zu bevorzugen, gehört zu den Ländern mit der höchsten Autobahndichte. Hierzulande gibt man auch weiter doppelt so viel Geld für Straßen aus wie für Schienenwege. Eine signifikante Veränderung ist nicht abzusehen. So lagen die Investitionen für die Schiene pro Einwohner im Jahr 2018 bei 91,5 Euro, für die Autobahnen bei 190,7 Euro.

Die deutsche Ampel-Regierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag eigentlich beschlossen, einen Dialog über Prioritäten für den Ausbau der Bundesinfrastruktur zu beginnen. Doch der aktuelle Bundesverkehrswegeplan bis 2030 favorisiert nach wie vor den Autobahnausbau, der, wie Forscher warnen, hohe Risiken bei den Investitionskosten in sich berge. Zudem will man eine Reihe von Autobahnausbauprojekten sogar noch beschleunigen.

In Wales geht man einen anderen Weg. Dort sollen nach dem National Transport Delivery Plan Investitionen in neue Straßenbauprojekte ausdrücklich reduziert und andere Prioritäten gesetzt werden. Dem Zufußgehen und Radfahren wird Vorrang einräumt, gefolgt von den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Zahlreiche Projekte und Initiativen für den öffentlichen Verkehr, zum Aufladen von Elektrofahrzeugen, zur Erleichterung des kombinierten Reisens mit verschiedenen Transportmitteln sowie Verhaltensänderungen sollen die Verkehrswende beflügeln. Damit will man dem Kreislauf (mehr Straßen, mehr Autoverkehr), der von Verkehrsforschern als selbsterfüllende Prophezeiung bezeichnet wird, entkommen.

Die Studienautoren fordern von den Regierungen in Europa – gemäß ihrer Verpflichtungen, Energie- und Verkehrsarmut zu bekämpfen und die Pariser Klimaziele einzuhalten – eine Kehrtwende in der Verkehrspolitik.

Während sich die europäischen Regierungen darauf vorbereiten, ihre Haushalte für das nächste Jahr festzulegen, verlangt Greenpeace von den politischen Entscheidungsträgern auf nationaler und EU-Ebene, die Finanzierungsprioritäten endlich von der Straße auf die Schiene zu verlagern, die Schieneninfrastruktur besser instand zu halten und den öffentlichen Verkehr erschwinglicher zu machen.

Das Neun-Euro-Ticket in Deutschland während der dreimonatigen Phase im letzten Jahr, das in kurzer Zeit 52 Millionen Mal verkauft wurde, was zu Kapazitätsgrenzen im Netz und Betrieb führte, zeigt, dass die Menschen bereit sind für die Wende. Was fehlt, ist der politische Wille, dafür dauerhaft das notwendige Geld bereitzustellen.

Jetzt droht sogar, dass das 49-Euro-Ticket vor dem Aus steht. Es sieht leider so aus, dass große Teile der Investitionen im Verkehrssektor in Deutschland weiter nicht in die notwendige, von Experten geforderte Richtung fließen.

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Liebscher & BrachtLiebscher & Bracht Die Autoren-Eheleute Liebscher & Bracht bezeichnen sich selbst als Schmerz-Spezialisten. Sie suggerieren, dass es – im Zusammenhang mit einer Schmerztherapie (z.B. bei Arthrose) – immer eine Alternative zu einer Operation gäbe. Sie lassen Patienten glauben, dass diese durch Ärzte absichtlich getäuscht würden. Sie sprechen von einem »Jahrhundertirrtum« in der Medizin. Ihnen konnte nachgewiesen werden, dass sie Produkte-Bewertungen in ihrem Internet-Shop aktiv zu ihren Gunsten beeinflussen. Sie wurden für bestimmte Werbeaussagen abgemahnt, da diese gegen das Nahrungsergänzungsmittel- und die EU-Lebensmittelinformationsverordnung sowie gegen das Heilmittelwerbegesetz verstießen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis für ihre Behauptungen und Methoden. Verwertbare Studien dazu fehlen – trotz gegenteiligen Behauptungen – ganz. Liebscher & Bracht fallen durch massive Internetpräsens im Gesundheitsbereich auf. Internetsuchen mit dem Begriff »Schmerz« führen oft direkt zu Liebscher & Bracht. Über einen gut bestücken Online-Shop bieten sie Hilfsmittel zur Schmerzbeseitigung an und propagieren ihre eigene Schmerztherapie, welche Operationen vollkommen überflüssig machen soll. Sie bieten Mitgliedschaften, Kurse und Apps an, geben Fortbildungen für Ärzte, Physiotherapeuten, Heilpraktiker und sog. Gesundheits-Coaches. Viele aus diesen Bereichen arbeiten mittlerweile nach dem Liebscher & Bracht Prinzip. Liebscher & Bracht sind auf YouTube, TikTok, Instagram und Co unterwegs. Sie kurbeln Kooperationen mit Prominenten an, die in großen Medien zusätzlich durch Berichterstattungen beworben werden. Auch Interaktionen mit Krankenkassen haben stattgefunden. Mit der Täuschung von Schmerzpatienten und einer gut ausgebauten Internetpräsens verdienen Liebscher & Bracht ihr Geld. gibt es jetzt als Kassenleistung.Ein Präventionskurs der selbst ernannten Schmerzspezialisten wurde offiziell zertifiziert und damit als erstattungsfähig eingestuft. Dem Unternehmen eröffnet sich dadurch ein neuer Marketing-Kanal: Eine „Bonus“-App führt Versicherte in die vielfältige Welt der Liebscher & Bracht-Angebote.

Roland Liebscher-Bracht versteht sich aufs Marketing. In sozialen Medien,1https://www.facebook.com/photo/?fbid=843402590480174&set=pb.100044313225186.-2207520000 per Newsletter und auf einer Liebscher & Bracht-Website2https://app.liebscher-bracht.com/praeventionskurs-bonusapp?utm_medium=email&utm_source=newsletter&utm_campaign=dach.traf.mono-praeventionskurs-,3https://www.liebscher-bracht.com/praeventionskurs-bonusapp/ wirbt der YouTube-Promi für den Präventionskurs „Funktionelles Beweglichkeitstraining für den ganzen Körper“. In seiner „Sprachnachricht“ auf der Internetseite hieß es bis vor kurzem:

Hallo, hier ist der Roland. In unserem neuen Präventionskurs führe ich dich acht Wochen Schritt für Schritt durch alle Übungen. Und das Beste ist, dass deine Krankenkasse die Kosten bis zu 100 Prozent erstattet. Als Bonus erhältst du ein Jahr kostenfreien Zugang zur Liebscher & Bracht-App, in der ich dich zusätzlich täglich motiviere. Du solltest also keinen Tag verlieren. […]

Liebscher-Bracht hat mit seinen in unzähligen Videos verbreiteten Anti-Schmerz-Übungen große Bekanntheit erlangt. Im Shop des Unternehmens Liebscher & Bracht, an dem auch seine Frau, die Ärztin Petra BrachtPetra Bracht Die Ärztin Petra Bracht ist einer der Köpfe von Liebscher & Bracht, ein Familien-Unternehmen, welches sich auf Schmerztherapie mit einem passendem Online-Shop spezialisiert hat. In Kritik geriet die Ärztin u.a. durch ihre Behauptung mit Intervallfasten könne einer Corona-Infektion vorgebeugt werden. Mit strategisch gut platzierten Marketing-Maßnahmen erreicht Petra Pracht zusammen mit ihrem Mann eine große Menge gesundheitsbewusster Menschen. Es ist davon auszugehen, dass dies eher unter ökonomischen Gesichtspunkten passiert als aus medizinischer Selbstlosigkeit. Die Autoren-Eheleute Roland Liebscher-Bracht und Petra Bracht suggerieren, dass es – im Zusammenhang mit einer Schmerztherapie (z.B. bei Arthrose) – immer eine Alternative zu einer Operation gäbe. Sie lassen Patienten glauben, dass diese durch Ärzte absichtlich getäuscht würden. Petra Bracht und Roland Liebscher-Bracht sprechen von einem »Jahrhundertirrtum« in der Medizin. dem Ehepaar konnte nachgewiesen werden, dass sie Produkte-Bewertungen in ihrem Internet-Shop aktiv zu ihren Gunsten beeinflussen. Sie wurden für bestimmte Werbeaussagen abgemahnt, da diese gegen das Nahrungsergänzungsmittel- und die EU-Lebensmittelinformationsverordnung sowie gegen das Heilmittelwerbegesetz verstießen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis für ihre Behauptungen und Methoden. Verwertbare Studien dazu fehlen – trotz gegenteiligen Behauptungen – ganz., und Sohn Raoul Bracht beteiligt sind, können sich Kund:innen mit Büchern, Faszienrollen und Nahrungsergänzungsmitteln der Eigenmarke „Liebscher & Bracht“ eindecken. Allerdings ist das Marketing der selbsternannten „Schmerzspezialisten“ umstritten. Im vergangenen Jahr mahnte die Verbraucherzentrale NRW das Unternehmen wegen eines unerlaubten Wirkversprechens für ein Anti-Schmerz-Produkt sowie irreführender Gesundheitsaussagen über NahrungsergänzungsmittelNahrungsergänzungsmittel Nahrungsergänzungsmittel werden den Lebensmitteln zugeordnet und sind abgegrenzt von Medikamenten zu betrachten. So dürfen sie, wie der Name schon sagt, die normale Ernährung ergänzen, sie jedoch nicht ersetzen und zudem keine arzneiliche Wirkung zeigen. Sie werden als Kapseln, Tabletten, Tropfen oder Ähnliches angeboten und enthalten oft Vitamine, Mineralstoffe oder sonstige Nährstoffe, die eine Wirkung erzielen sollen. Sie dürfen jedoch nicht wie ein Arzneimittel beworben werden. Die Hersteller dürfen keine spezifische Wirkung wie die Linderung oder Vorbeugung einer Krankheit anpreisen oder für ein definiertes Anwendungsgebiet werben. ab. In diesem Jahr verhängte das Landgericht Frankfurt eine Vertragsstrafe: Liebscher & Bracht hatten erneut unzulässig für Nahrungsergänzungsmittel geworben.

Als „studierter Wirtschaftsingenieur (Fachrichtung Maschinenbau) ohne medizinische oder therapeutische Ausbildung“ habe Roland Liebscher-Bracht „schon immer einen völlig anderen Blick auf das Thema Schmerzen und ihre Behandlung“ gehabt, heißt es auf der Unternehmenswebsite.4https://www.liebscher-bracht.com/ueber-uns/roland-liebscher-bracht/ Er selbst lässt sich dort mit dem Satz zitieren: „In der Welt der Ärzte und Therapeuten wirke ich wie ein Außerirdischer von einem anderen Planeten.”

Nun ist sein Raumschiff also im staatlichen deutschen GesundheitssystemGesundheitssystem Das deutsche Gesundheitssystem ist ein duales Krankenversicherungssystem bestehend aus der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) und der PKV (private Krankenversicherungen). Seit der Gesundheitsreform 2007 muss jeder, der in Deutschland seinen Wohnsitz hat, eine Krankenversicherung haben. Wichtig ist zudem das Prinzip der Selbstverwaltung und der Sachleistung. D.h. Krankenkassen erfüllen die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung. Es existiert eine gemeinsame Selbstverwaltung der Leistungserbringer und Kostenträger. Wichtigstes Organ hierbei auf Bundesebene ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). gelandet: Liebscher & Bracht gibt es auf Kassenkosten. Diese übernehmen die 99 Euro für den achtwöchigen Online-Kurs teilweise sogar in Gänze. Vorausgegangen war eine inhaltliche Prüfung durch die beim Verband der Ersatzkassen (vdek) angesiedelte Zentrale Prüfstelle Prävention. Sie erkannte das Angebot als Präventionskurs nach § 20 im Fünften Sozialgesetzbuch offiziell an. Er erfülle die Qualitätsanforderungen des Leitfadens Prävention, zudem habe der Kursleiter das notwendige Fachwissen nachgewiesen, teilte die Prüfstelle auf MedWatch-Anfrage mit.

Als „Kursleiter“ im rechtlichen Sinne ist allerdings kein Wirtschaftsingenieur benannt, sondern der Physiotherapeut André-Alexander Lucht, ein Mitarbeiter von Liebscher & Bracht. Man muss das betonen, weil die Werbung dies nicht unbedingt sofort vermittelt. Auf der Seite, mit der Liebscher & Bracht den Kurs bewirbt, finden sich: sieben Fotos von Roland Liebscher-Bracht, zwei Videos mit Roland Liebscher-Bracht, zwei animierte App-Vorschauen, in denen Videos mit Roland Liebscher-Bracht zu sehen sind. Außerdem ist im Text von motivierenden Übungseinheiten „mit Roland Liebscher-Bracht“ die Rede und dass „Er“ dich „an die Hand“ nimmt. Dazu die Sprachnachricht, die allerdings Mitte September, inmitten der MedWatch-Recherche, von der Website verschwindet.5Die frühere Seite mit der Sprachnachricht ist hier archiviert: https://web.archive.org/web/20230908130258/https://app.liebscher-bracht.com/praeventionskurs-bonusapp Der Name des rechtlichen Kursleiters bleibt dort unerwähnt.

Liebscher & Bracht belassen es nicht bei den acht Wochen zertifizierter Präventionskurs. Teilnehmer:innen schenken sie ein Jahr lang kostenfreien Zugriff auf alle Inhalte der Liebscher & Bracht-App. Regulär nimmt das Unternehmen dafür 149,95 Euro.6https://prem.liebscher-bracht.com/plaene/ In der App gibt es viele Übungsvideos – und Inhalte, die dem Unternehmen Umsatz bringen. Produktvorstellungen, Links zum Online-Shop, ein „Freunde-werben-Freunde“-Programm („Ab 15 geworbenen Freunden gibt es ein Online-Treffen mit Roland!“).

Zum Präventionskurs gibt es die App mit Produktempfehlungen und Links zum Online-Shop gleich mit dazu.
© Screenshot www.liebscher-bracht.com / 22.09.2023

In der Werbung von Liebscher & Bracht kommen Präventionskurs und App als Paket daher. Doch mit dem „Bonus“-Angebot, dem App-Zugang, haben die Kassen nichts zu tun. Sie finanzieren die App nicht, und die Videos darin haben auch keine Qualitätsprüfung der Zentralen Prüfstelle durchlaufen. Natürlich muss niemand das Angebot nutzen, aber wenn, dann eröffnet Liebscher & Bracht den Versicherten über ihren kassenfinanzierten Kurs hinaus bereitwillig die Welt der Liebscher & Bracht-Angebote.

Dass in der Werbung die Wahrnehmung entstehen kann, App-Angebot und Präventionskurs seien irgendwie gekoppelt – bei der Zentralen Prüfstelle zeigte man überrascht. „Das benannte Angebot eines App-Zugangs als Bonus ist uns nicht bekannt“, teilte ein vdek-Sprecher MedWatch mit. Liebscher & Bracht stellt dies anders dar, dazu gleich mehr.

Der Kassenverband will sich näher ansehen, ob das Liebscher & Bracht-Marketing im Einklang mit den Vorgaben für Präventionskurse steht. „Die Anbieter sind dafür verantwortlich, dass die Maßnahme korrekt beworben wird. Ob das bei dieser Werbung der Fall ist, wird nun geprüft“, teilte der Sprecher mit. Er erläutert: „Die von den KrankenkassenKrankenkassen Eine Krankenkasse ist der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Krankenkassen stellen den Versicherten Leistungen zur Verfügung, die nach Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden können. Die meisten dieser Leistungen sind im SGB V festgeschrieben. Krankenkassen sind organisatorisch sowie finanziell unabhängig und unterstehen der Aufsicht von Bund oder Ländern. Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherungen sind private Krankenversicherungsunternehmen Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG). bezuschusste Leistung (der Kurs) muss eindeutig von weiteren Angeboten des Anbieters getrennt sein. Für Apps und voll programmierte Anwendungen ohne Kursleitung existiert ein anderes Prüfverfahren, welches im vorliegenden Fall nicht durchlaufen wurde. Wir sehen hier somit keine Regulierungslücke, sondern eher den Bedarf, die App als nicht qualitätsgeprüftes Angebot deutlich von der Leistung nach § 20 SGB V abzutrennen und auch so darzustellen.“

Innerhalb eines zertifizierten Präventionsangebots der Kassen ist der Vertrieb von Produkten ausgeschlossen – entsprechend sei der Liebscher & Bracht-Kurs auch frei von Produkten. Bei der nun angestoßenen Prüfung geht es darum, ob es eine zu enge Verbindung zwischen dem Präventionskurs und kommerziellen Angeboten des Anbieters gibt: „Wird ein Gesundheitspaket in der Form angeboten, dass neben dem Präventionskurs weitere Angebote erworben werden, könnte dies gegebenenfalls […] problematisch sein“, so der vdek-Sprecher.

Wie sehen Krankenkassen den Kurs und dessen Vermarktung? Immerhin zieren Logos von sechs Krankenkassen und Kassenverbänden die Internet-Werbung auf der Liebscher & Bracht-Website: AOKAOK Allgemeine Ortskrankenkasse. Krankenkasse mit 11 Regionalkassen., Barmer, DAK, TK, BKK und KKH. Auf Anfrage von MedWatch antworten manche von ihnen nicht direkt, sondern verweisen lediglich auf die Rückmeldung der Prüfstelle beim vdek. Andere zeigen sich überrascht von der Liebscher & Bracht-Werbung.

„Für die Verwendung des Logos ist keine Zustimmung der AOK eingeholt worden“, teilt der AOK-Bundesverband auf Anfrage mit, die Werbung sei nicht abgestimmt worden. Ein Sprecher weist zudem darauf hin, dass es im Leitfaden Prävention heißt: „Nicht förder- bzw. bezuschussungsfähig sind Maßnahmen, die von Kursleiterinnen und Kursleitern durchgeführt werden, welche ein Interesse am Verkauf von Begleitprodukten (z. B. Diäten, Nahrungsergänzungs- oder homöopathische Mittel, Sportgeräte) besitzen.“ Ob diese Maßgabe aus Sicht der AOK erfüllt ist, ordnet der Sprecher nicht ein. Näheres soll jetzt die Prüfung durch den vdek ergeben.

Auch andere Kassen befassen sich mit dem Einsatz ihrer Logos in der Liebscher & Bracht-Werbung kritisch. Eine Sprecherin des BKK-Dachverbandes schrieb: „Wir prüfen derzeit, ob die Verwendung unseres Logos […] rechtens ist.“ Ein DAK-Sprecher sagte MedWatch: „Nach derzeitigem Stand liegt eine Berechtigung zur Nutzung des Logos der DAK-Gesundheit durch die Liebscher & Bracht Schmerzfrei GmbH nicht vor. Wir sind erst durch Ihre Anfrage auf die Nutzung aufmerksam gemacht worden und lassen den Vorgang jetzt von unseren Fachabteilungen prüfen und bewerten.“

Die DAK hat eine Vorgeschichte mit Liebscher-Bracht. Im Juni 2022 hatte die Kasse einen Online-Workshop angekündigt, bei dem der Wirtschaftsingenieur „Tipps für Eltern und Kids“ zum Thema „Schmerzfrei und gesund!“ geben sollte. Nach öffentlicher Kritik sagte sie den Workshop ab und stellte die Auswahl von Liebscher-Bracht als Referenten als Fehler dar. „Wir haben die Zusammenarbeit mit Liebscher & Bracht komplett beendet“, schrieb die DAK anschließend einem kritischen Mitglied. Über den Umweg eines von zentraler Stelle geprüften Kurses macht Liebscher & Bracht nun ausgerechnet mit dem Namen auch dieser Kasse Werbung für seine Angebote.

MedWatch hat auch Liebscher-Bracht Fragen gestellt. Die Rückmeldung kam von einer Anwältin der bekannten Medienrechtskanzlei Schertz Bergmann im Namen des Wirtschaftsingenieurs und der Liebscher & Bracht Schmerzfrei GmbH. Mehrere konkrete Fragen blieben offen, in einer späteren E-Mail-Nachricht teilt die Anwältin noch mit, man habe „alles relevante [sic!] in der Angelegenheit mitgeteilt“. Auf weitere Nachfrage erklärt sie jedenfalls, dass das „Nebeneinander von Kurs und App“ mit der Prüfstelle abgestimmt worden sei. Das widerspricht der Aussage der Zentralen Prüfstelle gegenüber MedWatch. 

Aus dem ausführlichen Schreiben der Anwältin soll allenfalls nach einer gesonderten Autorisierung zitiert werden dürfen. MedWatch bot an, im Sinne der Transparenz das gesamte Schreiben zu veröffentlichen. Eine Freigabe dafür erteilte die Kanzlei nicht.


Redaktion: Nicola Kuhrt, Sigrid März, Nicole Hagen

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