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TW: Schwangerschaftsabbruch, sexualisierte Gewalt

Als Mitglied im bundesweiten Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung kämpft PINKSTINKS für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und damit für die Streichung des § 218 StGB.

Bei vielen Themen rund um Körper ist mittlerweile klar, dass das niemanden etwas angeht. Tattoos, Piercing, Styling oder Organspendeausweis – dein Körper, deine Entscheidung. Fertig. 

Es gibt allerdings eine Entscheidung, die Frauen und gebärfähige Personen nicht frei treffen können: ob sie eine Schwangerschaft abbrechen. Wieso ist das so?

Moment, einen Schritt zurück. Es werden doch aber Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchgeführt. Dann ist das doch auch die freie Entscheidung der Betroffenen, oder nicht?

Um besser zu verstehen, warum wir bei diesem Thema nicht von freien Entscheidungen sprechen können, müssen wir uns unterschiedliche Punkte anschauen.

Hier kannst du unser Video auch auf Vimeo schauen.  Du willst das Video teilen? Dann schau doch mal auf Instagram oder Facebook.

Wie sieht es rechtlich aus?

Der wichtigste Punkt, der den meisten Einfluss auf diese Entscheidung hat, ist die Rechtslage in Deutschland. Denn der § 218 StGB legt fest, dass Schwangerschaftsabbrüche strafbar sind. Genau, richtig gelesen. Illegal. Dieser Paragraf gilt seit 1871. ACHTZEHNHUNDERTEINUNDSIEBZIG. 

Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Strafe betrifft auch Ärzt*innen, die den Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Das ist schon mal kein so gutes Gefühl, sich für etwas zu entscheiden, was strafbar ist. Für Ärzt*innen nicht und für (ungewollt) Schwangere erst recht nicht.

Nur unter bestimmten Bedingungen bleibt ein Abbruch straffrei, das ist dann in § 218a geregelt. Dazu kommen wir gleich noch. 

Und wenn wir uns die weiteren Paragrafen anschauen, wird deutlich, wie viel Einfluss die Gesetzgebung auf die Entscheidung der (ungewollt) Schwangeren nimmt. In § 219 geht es um die sogenannte „Schwangerschaftskonfliktberatung”, die alle Schwangeren in Anspruch nehmen müssen, wenn sie einen Abbruch vornehmen lassen wollen. Konkret steht dort: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen […].”

Es handelt sich um keine neutrale Beratung. Schwangere sollen per Gesetz dazu gebracht werden, die Schwangerschaft fortzusetzen. Freie Entscheidung, my ass. 

Der Staat will ein Kind von dir! Wusstest du, dass § 218 schon bei der Gründung des Deutschen Reichs 1871 ins neue gemeinsame Strafgesetzbuch aufgenommen wurde? Die Wissenschaft dachte damals, dass bereits bei der Befruchtung Leben entsteht – die Kirche ging von einem späteren Zeitpunkt der “Beseelung” aus. Das neue Gesetz stellte also Schwangerschaftsabbrüche ab der Empfängnis unter Strafe. Bis in die 1960er Jahre ging es dem Staat vor allem um bevölkerungspolitische Fragen. Er sicherte sich so ein Mitspracherecht über “seine” zukünftigen Bürger*innen. Erst ab 1969 war ein Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen straffrei. 1974 stimmte der Bundestag für die Fristenlösung: Alle Abbrüche, die mit Einwilligung der Schwangeren bis zur 12. Woche von einem*r Ärzt*in durchgeführt werden, sollten straffrei bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Fristenlösung für verfassungswidrig erklärt. Seit 1976 gilt die heutige Form des § 218.

Unter bestimmten Bedingungen bleibt der Abbruch straffrei:

  • Die Schwangere verlangt nach einem Abbruch und nimmt an einer „Schwangerschaftskonfliktberatung” teil.
  • Es müssen mindestens 3 Tage zwischen Beratung und Eingriff vergehen. 
  • Der Abbruch muss von Ärzt*innen vorgenommen werden. 
  • Der Abbruch darf nicht nach der 12. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden. 

Zusätzlich kann ein*e Ärzt*in medizinische Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch feststellen, etwa wenn eine Gefahr für das Leben der Betroffenen besteht oder wenn körperliche und seelische Beeinträchtigungen der schwangeren Person zu befürchten sind. Dann kann der Abbruch auch nach der 12. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden. Wenn eine Person aufgrund eines Sexualdelikts schwanger wurde, ist ein Abbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich. 

Es klingt auch ganz logisch, dass Betroffene drei Tage Zeit haben, um nach der Beratung über die Situation nachzudenken. Aber wenn wir genauer hinschauen, behindern die Bedingungen eine freie Entscheidung mehr, als dass sie nützen. 

Zuerst einmal müssen Betroffene sehr schnell feststellen, dass sie schwanger sind. Ein erster Verdacht regt sich meist nach Ausbleiben der Periode. Bis dann ein Termin in einer gynäkologischen Praxis für eine Bestätigung der Schwangerschaft stattfindet, können noch einmal mehrere Tage vergehen. 

Wenn die Schwangerschaft bestätigt wurde und ein Fortführen nicht in Frage kommt, gilt es die nächsten Hürden zu nehmen. Zwar ist im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt, dass ausreichend Beratungsstellen pro Bundesland vorhanden sein müssen, allerdings sind viele Stellen, die z. B. in der Google Suche auftauchen, nicht staatlich anerkannt. Sie wirken auf den ersten Blick seriös, werden dann aber von ProLife-Anhänger*innen (sogenannte Lebensschützer*innen) mit dem klaren Ziel betrieben, die Schwangeren zu einem Fortführen der Schwangerschaft zu überreden. Oft passiert das, indem Betroffenen ein schlechtes Gewissen eingeredet und sie mit ihrer „falschen” Entscheidung konfrontiert werden. So sollte nicht mit Menschen in einer Notsituation umgegangen werden. 

Parallel müssen Betroffene oft schon nach gynäkologischen Praxen suchen, in denen sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen können. 2022 gab es in ganz Deutschland allerdings nur noch 1100 Praxen. Es gibt Gegenden in Deutschland, in denen ungewollt Schwangere bis zu 150 Kilometer weit fahren müssen, um in so einer Praxis behandelt werden zu können. Nicht alle Betroffenen haben das Geld, die Zeit und das soziale Netz, um so weite Strecken zurücklegen zu können.

Insgesamt kann sehr viel Zeit vergehen, vom ersten Verdacht einer Schwangerschaft bis zum Termin für einen Abbruch. Zeit, die ungewollt Schwangere oft nicht haben, weil sie innerhalb der 12-Wochen-Frist handeln müssen. Es entsteht ein unglaublich hoher psychischer Druck, der durch das Tabu und die Stigmatisierung noch erhöht wird. 

Doch wieso nehmen immer weniger Ärtz*innen Abbrüche vor? Das hat gleich mehrere Gründe: Zum einen können ethische und religiöse Beweggründe dahinter stecken. Zum anderen werden Ärtz*innen immer wieder bedroht oder beschimpft. Und dass laut § 218 StGB auch Strafen drohen können, macht die Sache natürlich nicht leichter. Vor allem liegt es aber daran, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht zur Standardausbildung im Medizinstudium dazu gehören. Angehende Ärzt*innen bringen sich die Methoden in selbst organisierten Workshops bei. Es ist in Deutschland möglich, Gynäkolog*in zu werden, ohne je die Methoden für Schwangerschaftsabbrüche gelernt zu haben. Bei ähnlich häufigen medizinischen Eingriffen undenkbar.

Was sagt die Gesellschaft dazu?

Beim gesellschaftlichen Diskurs geht es vor allem um die Stigmatisierung, die schwangere Personen immer noch erfahren, wenn sie einen Abbruch vornehmen lassen möchten. Erfahrungsberichte von Betroffenen zeigen, wie sehr Schwangerschaftsabbrüche tabuisiert werden. Ärzt*innen, Berater*innen, Freund*innen und die Familie machen ungewollt Schwangeren oft unmissverständlich klar, wie falsch sie die Entscheidung finden und dass Schwangere nicht nur eine Verantwortung gegenüber dem Kind haben, sondern auch gegenüber der Gesellschaft. Als wenn sie nur diesen einen Lebenszweck hätten: Kinder gebären. 

Dabei wird aber auch schnell klar, dass das Interesse der Gesellschaft nur so weit reicht, bis das Kind geboren wurde. Dann liegt die Verantwortung ganz schnell wieder bei den Privatpersonen und in der Familie. Und wenn es dort nicht gut läuft, wenn von Depressionen, Zweifel oder vielleicht sogar Reue die Rede ist, bleibt die Unterstützung aus dem Umfeld aus. Das hätten sie sich ja früher überlegen können.

Aber wäre es nicht auch unsere gesellschaftliche und politische Verantwortung, die Versorgungslage für Eltern zu verbessern? Stellen zu schaffen, bei denen sich Unterstützung geholt werden kann? Politische Maßnahmen zu treffen, die Eltern nicht zu Hause isolieren, sondern die soziale Netze fördern? Damit alle die gleichen Chancen haben, ihren Kindern ein liebevolles Zuhause zu bieten? Wie können wir als Gesellschaft für ein Gesetz argumentieren, dass Menschen ermuntern soll, Kinder auszutragen, nur um Eltern und Kinder nach der Geburt völlig allein zu lassen? Und wenn uns als Gesellschaft Werte wie Gleichberechtigung und Freiheit so wichtig sind, wie können wir dann dieses Gesetz tolerieren oder gutheißen, das sich über den Willen von ungewollt Schwangeren hinwegsetzt und Traumatisierung, Gewalt und Leid in Kauf nimmt? Es scheint fast so, als würden vor allem Menschen für das Beibehalten des § 218 argumentieren, für die die Konsequenzen keine konkrete Bedeutung haben.

Insgesamt mischen sich zu viele Akteur*innen in die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch ein. Der Staat, der immer noch irgendwie glaubt, einen Anspruch auf „seine” zukünftigen Bürger*innen zu haben. Beratungsstellen, die nicht immer neutral beraten. Und eine Gesellschaft, die die Selbstbestimmung von Schwangeren als nicht so wichtig erachtet. Gebärfähige Personen werden nur so lange als eigenständige, zu eigenen Entscheidungen fähige Menschen betrachtet, bis sie schwanger werden. Und das ist einfach menschenunwürdig.

Deswegen müssen wir es so klar sagen: Es geht niemanden etwas an, welche Entscheidungen wir in Bezug auf unsere Körper treffen. Wir müssen Schwangerschaftsabbrüche endlich als das betrachten, was sie sind: Dringend benötigte medizinische Grundversorgung. Und die gehört nicht ins Strafgesetzbuch.

Am 28. September ist International Safe Abortion Day – hier haben wir euch alle wichtigen Infos rund um den Aktionstag zusammengetragen.

Ungewollt schwanger – was mach ich jetzt?

  1. Nimm dir einen ruhigen Moment für dich und mach dir bewusst: Es zählt nur, was DU willst und gerade kannst. Nicht, was andere wollen.
  2. Emotionale Unterstützung tut trotzdem gut: Hast du einen Menschen in deinem Leben, der einfach nur zuhört? In vielen Orten bieten unabhängige, nichtreligiöse Beratungsstellen kostenlose psychologische Gespräche an.
  3. Informier dich über die Fristen, Möglichkeiten und staatlich anerkannte Beratungsstellen speziell für Schwangerschaftsabbrüche. Achte dabei auf Datenschutz.
  4. Such dir eine vertrauenswürdige, erfahrene und kompetente Praxis oder Klinik. 
  5. Bring am Tag der Behandlung ruhig deinen emotionalen Support mit. 
  6. Nach dem Eingriff braucht dein Körper Ruhe, vielleicht auch ein paar Tage. Hab Geduld mit dir und achte gut auf dich. 💜

Weiterführende Infos und hilfreiche Links

Hilfreiche Statistiken und Quellen

Wenn wir in unseren Texten von Frauen und Mädchen bzw. Männern und Jungs sprechen, beziehen wir uns auf die strukturellen und stereotypen gesellschaftlichen Rollen, die alle weiblich und männlich gelesenen Personen betreffen. Wenn wir die Adjektive „weiblich” oder „männlich” benutzen, beziehen wir uns ebenfalls auf die stereotypische gesellschaftliche Verwendung der Begriffe.

Kommentare zu diesem Text könnt ihr uns in unseren Netzwerken hinterlassen und dort mit fast 140.000 Menschen teilen!

Bildquelle: Pinkstinks Germany e. V.

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Bild: Tomas Val/Unsplash

33 Jahre deutsche Einheit: In Chefetagen von Politik, Justiz, Medien und Kultur dominieren noch immer Westdeutsche. Sogar in den neuen Bundesländern. Was läuft falsch?

Dirk Oschmann, Literaturprofessor an der Universität Leipzig hat mit seinen Beiträgen zur deutschen West-Ost-Debatte, schon seit 2022 Wellen in der Öffentlichkeit geschlagen ("Die Chimäre der Ost-Identität"). Mit seinem Buch "Der Osten: eine westdeutsche Erfindung: Wie die Konstruktion des Ostens unsere Gesellschaft spaltet", die "schärfste Streitschrift zur deutsch-deutschen Hierarchie seit 1990 überhaupt" (Die Welt), trieb er die Debatte weiter.

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Seither hat die Wucht der Fragestellungen zum Verhältnis zwischen den alten und den neuen Bundesländern mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung zugelegt.

Ein wichtiger Punkt in Oschmanns Argumentation sind Zahlen zur Unterrepräsentation des Ostens in verschiedenen Bereichen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Kürzlich stellte der von der Universität Leipzig, der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Hochschule Zittau/Görlitz gemeinsam durchgeführte Eliten-Monitor seine ersten Ergebnisse vor.

Dieser Eliten-Monitor untersucht öffentlich zugängliche biografische Informationen über etwa 4.000 Menschen, die im Zeitraum 2018 bis 2023 in 3.000 sogenannten "Elitenpositionen" waren. Darüber hinaus führten die Wissenschaftler auch Interviews.

Bei einem Bevölkerungsanteil von rund 20 Prozent bildet der Anteil an gebürtigen Ostdeutschen in Spitzenjobs in Bereichen wie Politik, Medien, Wirtschaft, Verwaltung, Justiz und Militär nur 12,2 Prozent. Auch wenn dieser Anteil in den letzten fünf Jahren um 1,3 Prozent leicht gestiegen ist, hat die Unterrepräsentation dennoch massive Ausmaße (und entsprechend die Überrepräsentation der alten Bundesländer).

In der Politik auf Bundesebene finden sich lediglich 13,3 Prozent Menschen aus Ostdeutschland. Extrem ist die Unterrepräsentation in den Sektoren Justiz (2,1 Prozent) und Wirtschaft (4,3 Prozent).

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Beim Militär wird sogar der Spitzenwert von 0 Prozent erreicht. Auch das Ausmaß fehlender Repräsentation des Ostens in den Medien (lediglich 8,1 Prozent) ist extrem bedenklich. Oschmanns Kritik wird durch diese aktuellen Zahlen bestätigt:

Der öffentliche Raum als ökonomischer, medialer und diskursiver Raum ist nicht nur komplett in westdeutscher Hand, sondern normalerweise auch vollständig von westdeutschen Perspektiven beherrscht; was Klaus Wolfram treffend das "Selbstgespräch des Westens über den Osten" genannt hat.

Oschmann betont zudem:

"Die Chefredaktionen aller großen Zeitungen und Medien werden von Westdeutschen geleitet."

Die Zeit fasst die Gründe für diese bedenklichen Fakten zusammen:

Als mögliche Ursachen für die fehlende Repräsentation nennen die Forscherinnen und Forscher unter anderem Langzeitwirkungen des DDR-Systems und den erfolgten Systemwechsel, soziale Herkunft sowie eine ungleiche Verteilung von Fremdsprachenkompetenzen in Deutschland.

Die Zeit

Die Zeit-Journalistin Jana Hensel empört sich daraufhin in einem Tweet:

Der Ostbeauftragte veröffentlicht heute also eine Studie, die zeigt, dass die Ossis natürlich selbst dran schuld sind, dass sie so selten Chefs werden. Das DDR-System, fehlende Fremdsprachenkenntnisse (WTF.) und Netzwerke sollen also fast 35 Jahre nach dem Mauerfall der Grund sein, warum unsere Elite größtenteils westdeutsch, weiß und männlich (ist, Einf. d. A.). Nach dem Motto: sind halt immer noch zu doof. Das wird die Vorurteile und Bias gegenüber Ostdeutschen sicher abbauen helfen. Merci beaucoup! Thank you very much! And muchas gracias.

In der Tat erscheint die Begründung fehlender Sprachkenntnisse geradezu befremdlich, nicht zuletzt, weil 33 Jahre nach der Wiedervereinigung das Englischniveau in den neuen Bundesländern durchaus vorhanden sein dürfte.

Nicht zuletzt waren heute Fünfzigjährige 16 Jahre alt, als die Mauer fiel, und haben je nach Biographie den Großteil ihrer Ausbildung in einem wiedervereinigten Deutschland erhalten. Auf der Homepage des Eliten-Monitors findet man übrigens interessanterweise keinen Hinweis auf angeblich fehlende Sprachkenntnisse als Ursache.

Auf Nachfrage von Telepolis schreibt Lars Vogel, Politikwissenschaftler an der Universität Leipzig und Mitglied der Leitung des Forschungsprojekts Elitenmonitor:

Wir gehen grundsätzlich von multiplen Ursachen aus. Allerdings können wir mit unseren Daten bisher nicht alle Fragestellungen beantworten.

So ist z. B. die soziale Herkunft der Eliten überwiegend nicht in öffentlich zugänglichen Quellen erkenntlich, worauf die Leipziger Elitendatenbank bisher allein beruht (Eine Elitenbefragung ist derzeit im Feld).

Allerdings ist der Vorteil von Angehörigen der Oberschichten und oberen Mittelschichten bzw. der sogenannten oberen Dienstklassen im Zugang zu Elitenpositionen aus anderer Forschung bekannt. Weil diese Schichten seltener in Ostdeutschland zu finden sind, gehen wir davon aus, dass darin einer der Gründe für die personelle Unterrepräsentation zu finden ist.

Ebenso ist die selbstberichtete (!) Fremdsprachenkompetenz in Englisch in Ostdeutschland etwas weniger verbreitet. In einzelnen gesellschaftlichen Sektoren, insbesondere der Wirtschaft oder Wissenschaft, sind Englischkenntnisse (und Auslandsaufenthalte) wichtige Aufstiegsfaktoren, sodass min. für diese Sektoren eine Wirkung anzunehmen ist.

Lars Vogel

Die Begründung in der Darstellung ihrer ersten Berichte konzentriert sich auf zwei Zeitpunkte. Zum einen die Wiedervereinigung, bei der "Gesetze, Abschlüsse und auch informelle Qualifikationen für die Führung von Betrieben fast gesamt aus der BRD übernommen" worden.

Diese damaligen Entscheidungen findet auch Oschmann in einem Interview mit der Berliner Zeitung nachvollziehbar.

Anfang der 90er gab es eine große Berufungswelle an den ostdeutschen Universitäten, einen Elitenwechsel, und das war richtig, um dieses Land zum Laufen zu bringen.

Dirk Oschmann, Berliner Zeitung

Der zweite Zeitpunkt der Erklärung des Eliten-Monitors sind die letzten Jahre.

Denn selbstverständlich hätte man auf den ersten Blick eine schrittweise Zunahme der Repräsentation Ostdeutscher annehmen dürfen, da – wie die Erklärung des Eliten-Monitors lautet:

" (...) mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung sollten genug Ostdeutsche Qualifikationen erworben und Laufbahnen abgeschlossen haben, um in Elitenpositionen aufzusteigen. Gleichzeitig sollten die Westdeutschen, die damals diese Stellen angetreten haben, nun in den Ruhestand gehen. Demnach wäre ein Generationenwechsel erwartbar, durch den sich die Unterrepräsentation Ostdeutscher in Elitenpositionen verringern sollte."

Das Erstaunliche und Besorgniserregende aber: Diese Generationswechsel haben eigentlich nicht stattgefunden. 57 Prozent, deutlich mehr als die Hälfte, der damaligen Eliten sind seit dem Jahr 2018 aus ihrer Position ausgeschieden.

Aber von Westdeutschen eingenommene Positionen wurden nur von rund 8 Prozent mit Ostdeutschen neu besetzt. Von Ostdeutschen bis 2018 eingenommene Führungspositionen wurden hingegen mit knapp 54 Prozent mit Westdeutschen neu besetzt.

Oschmann liefert für dieses Phänomen im genannten Interview eine Erklärung:

Die Eliten aus dem Westen, Professoren, meist Männer, gut oder nicht gut, haben ihren eigenen Nachwuchs mitgebracht, Mitarbeiter, die dann entsprechend selbst wieder auf Professuren kommen konnten. Das ist ein sich selbst fortsetzendes System. Und es hat zur Folge, dass Nachwuchs aus dem Osten selten eine Chance hat, auf solche Stellen zu kommen.

Dirk Oschmann, Berliner Zeitung

Hinzufügen kann man, dass fehlende Netzwerke im Osten Deutschlands in der Tat ein Problem sind. Während es in den alten Bundesländern eine Vielzahl von Stiftungen, Förderwerken und privaten Stipendien gibt, um talentierte Studenten tatkräftig zu fördern, fehlen diese in den neuen Bundesländern weitestgehend.

Des Weiteren weist Oschmann darauf hin, dass im Osten in den Jahrzehnten der DDR aufgrund des einstigen Verbots zur Kapitalbildung kein Vermögen aufgebaut werden konnte – im Gegensatz zu der BRD – so dass in den ersten Jahrzehnten nach der Wiedervereinigung oftmals schlicht das Geld fehlte, um an der Universität zu promovieren. Vielmehr waren die meisten Studenten gezwungen, möglichst schnell Geld zu verdienen.

Daneben stellt sich die Frage, ob die konstatierte Unterrepräsentation auch durch eine mögliche Diskriminierung Ostdeutscher erklärt werden kann. Ein Vorwurf, der mehr oder minder unausgesprochen Oschmanns Buch durchzieht.

Auf eine entsprechende Anfrage von Telepolis antwortete Dr. Vogel:

Ob bewusste Diskriminierung stattfindet, ist wissenschaftlich schwer zu beobachten. Im Einzelfall mag das zutreffen und auch, dass das öffentlich gezeichnete Bild der Ostdeutschen oft, nicht immer, eines ist, das nicht zu einer Vorstellung von durchsetzungsstarken Eliten passt. Allerdings gehen wir davon aus, dass absichtliche Diskriminierung selten stattfindet.

Die Selbstrekrutierung der Westdeutschen geschieht eher auf Basis von teils auch subtilen Ähnlichkeiten zwischen Kandidaten und Rekrutierenden in Erfahrungen, Ansichten, Verhaltensweisen (Mimik, Gestik, Kleidung, Dialekt etc.). Aber auch hier gilt, dass dies nur eine Ursache unter mehreren ist. Darauf deuten insbesondere die Unterschiede zwischen den gesellschaftlichen Sektoren hin, die bei durchgängiger Diskriminierung nicht zu erwarten wären.

Lars Vogel

Folge dieser Unterrepräsentation ist das in gewisser Hinsicht objektiv gerechtfertigte und weit verbreitete Gefühl der Ausgrenzung in den neuen Bundesländern. Oschmann erklärt in einem Interview mit der Welt:

Dem Osten wird vorgeworfen, er würde die Gesellschaft spalten. Aber er wird aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Nicht der Osten spaltet die Gesellschaft, sondern der Westen, indem er den Osten zum Fremden macht.

Dirk Oschmann, Die Welt

Gedanklich schließt er in seinem Buch an:

Dementsprechend kann sich der Osten nur verhöhnt vorkommen, wenn in Sonntagsreden und zu anderen Anlässen von Diversität, Diversifizierung, Integration, Inklusion gesprochen wird, weil er niemals mitgemeint ist.

Ausgrenzung durch eine massive Unterrepräsentation eines bedeutenden Teils der Gesellschaft wirft natürlich grundlegende Fragen für das Funktionieren der Demokratie auf.

Eine zentrale Frage aus Oschmanns Streitschrift lautet daher:

"Auf welche Weise soll der Osten Vertrauen in Institutionen entwickeln, die er nicht mitgestalten, geschweige denn leiten darf?"

Angesichts der deutlichen Unterrepräsentation der Ostdeutschen in Führungspositionen hat die Bundesregierung Anfang des Jahres Besserung gelobt. Carsten Schneider, Staatsminister und Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland, (SPD) versprach:

Die ungleiche Repräsentation von Ostdeutschen in den Führungspositionen der Bundesverwaltung ist mehr als drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung nicht mehr akzeptabel. Das große Potential und die vielschichtigen Erfahrungen der Ostdeutschen sind bei der Gestaltung der Transformation unverzichtbar.

Es geht aber nicht nur um Politik und Verwaltung. Gerade auch Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft, Justiz und Medien sind hier gefordert, mehr Ostdeutschen die Türen in den Führungsetagen zu öffnen – und so ihren Beitrag für eine faire Teilhabe zu leisten. Das ist entscheidend für den Zusammenhalt der Gesellschaft und die Stabilität unserer Demokratie.

In der Tat. Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung wäre es mehr als an der Zeit, auch die Gleichberechtigung Ostdeutscher endlich auf die Tagesordnung zu setzen und die bundesdeutschen Regierungen unterschiedlicher politischer Couleur müssen sich die Frage gefallen lassen, warum eine Generation nach dem Mauerfall offenbar immer noch nicht "zusammenwächst, was zusammengehört".

Die Angleichung der Repräsentation ist jedoch nur ein Phänomen eines größeren Problems, das Oschmann auf einen Punkt zu bringen versucht:

Wenn in Deutschland über "Westen" und "Osten" nicht grundlegend anders geredet wird, vor allem, aber wenn die seit über 30 Jahren bestehenden systematischen Ächtungen und radikalen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Benachteiligungen des Ostens nicht aufhören, hat dieses Land keine Aussicht auf längerfristige gesellschaftliche Stabilität.

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Die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts erstellen in regelmäßigen Abständen für die wichtigsten Herkunftsländer von Schutzsuchenden „Berichte über die asyl- und abschieberelevante Lage“ (Lageberichte). Diese Lageberichte sind von großer Bedeutung in Asylverfahren: Sowohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als auch Verwaltungsgerichte stützen sich in ihren Entscheidungen maßgeblich auf diese Berichte. Öffentlich zugänglich sind sie allerdings nicht vollständig. Das wollen wir mit zwei Klagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin ändern.

Kritik an den Lageberichten

Im Juli 2021 – einen Monat vor der Machtübernahme der Taliban – legte das Auswärtige Amt einen Lagebericht für Afghanistan vor, in dem die Sicherheitslage für viele Regionen verharmlosend als vergleichsweise stabil beschrieben wurde. Auch unabhängig von dieser Fehleinschätzung stehen die Lageberichte in der Kritik. Welche Methodik der Informationsgewinnung und -auswertung den Berichten zu Grunde liegt und über welche Expertise die Verfasser*innen verfügen, ist häufig nicht klar.

Da nur eine begrenzte Anzahl von Personen den Inhalt der Lageberichte kennt, ist eine öffentliche Debatte über etwaige Defizite der Berichte bisher kaum möglich. Außerdem fehlen etwa Beratungsstellen, die Asylsuchende ehrenamtlich unterstützen, oft entscheidende Informationen für ihre Arbeit. Das BAMF weist Rechtsanwält*innen, die im Wege der Akteneinsicht in konkreten Verfahren an die Berichte gelangen können, sogar auf eine mögliche eigene Strafbarkeit hin, sollten sie die Berichte an Dritte weitergeben.

Afrikanische Staaten seien sensibel

Mit unserer Kampagne „Wie ist die Lage?“ wollen wir dies ändern und die wichtigsten Lageberichte mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) befreien und für alle zugänglich machen. Das Auswärtige Amt gibt die Berichte auf die Anträge der Kampagne nun zwar grundsätzlich heraus,  jedoch nur mit zum Teil seitenlangen Schwärzungen. Eine Veröffentlichung der geschwärzten Passagen könne angeblich nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen und die innere Sicherheit haben. Außerdem seien die Passagen als Verschlusssachen eingestuft. Das ist nicht überzeugend. Deswegen haben wir gemeinsam mit Pro Asyl beim Verwaltungsgericht Berlin Klagen auf Zugang zu den vollständigen Lageberichten zu Nigeria und Iran eingereicht.

Das Auswärtige Amt verhält sich widersprüchlich, denn es begründet die Schwärzungen in den Lageberichten einerseits damit, sie enthielten wertende Aussagen zur Situation in den jeweiligen Ländern. In Bezug auf Nigeria ergänzt es, vor dem Hintergrund kolonialer Vergangenheit reagierten „afrikanische Staaten“ oft „besonders sensibel“ auf öffentliche Äußerungen europäischer Regierungen. Auf den Lageberichten selbst ist als Eingangsstatement (als Hinweis für das BAMF und die Gerichte) hingegen vermerkt, diese enthielten keine Wertungen oder rechtlichen Schlussfolgerungen aus der tatsächlichen Lage.

Außerdem stellt das Auswärtige Amt den Verwaltungsgerichten die Lageberichte als sogenannte Erkenntnismittel zur Verfügung. Die Richter*innen können den Inhalt der Berichte in öffentlichen mündlichen Verhandlungen nach ihrem Belieben erörtern und in (veröffentlichten) Urteilen so umfangreich aus den Berichten zitieren, wie sie möchten. Damit bleibt es aktuell dem Zufall beziehungsweise einzelnen Richter*innen überlassen, wie viel aus den Lageberichten der interessierten Öffentlichkeit bekannt wird.

Migrationsdiskurs wird verschärft

Da angesichts der scharfen Migrationsdiskurses abzusehen ist, dass auch Abschiebungen weiter verschärft werden, werden Lageberichte für viele Länder noch wichtiger. Sie sollten gerade jetzt an die Öffentlichkeit.

→ zur Anfrage und Klage Lagebericht Nigeria

→ zur Anfrage und Klage Lagebericht Iran

→ zur Kampagne „Wie ist die Lage?“

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Ein Anrufer beim ARD-Presseclub schockte am Sonntag die Anwesenden und Zuhörer. Er kritisierte eine Aussage, dass ukrainische Geflüchteten „völlig außer Frage“ stehen würden – im Gegensatz zu allen anderen? 

Der Anrufer hinterfragte den Unterschied zwischen ukrainischen und anderen Kriegsflüchtlingen, beispielsweise aus Somalia, Sudan oder Eritrea. Er fragte, ob es bei der Bevorzugung ukrainischer Geflüchtete um Hautfarbe gehe oder um Kriegsflüchtlinge generell. Zudem bezweifelte er das Argument, Deutschland könne 300.000 Flüchtlinge nicht aufnehmen, aber eine Million Ukrainer, wie im letzten Jahr geschehen. 

Der Anrufer plädierte dafür, dass Deutschland die Kapazität habe, Geflüchtete aus der Ukraine und anderen Krisengebieten aufzunehmen. Deutschland sei ein reiches Land, in dem der Reichtum nur falsch verteilt sei. Hier das ganze Video: 

@volksverpetzer

Warum werden Flüchtlinge eigentlich je nach Hautfarbe anders behandelt? Auf diesen Umstand hat ein Anrufer im Presseclub aufmerksam gemacht. #volksverpetzer #politiktiktok

♬ Originalton – volksverpetzer

Nach dieser Ansprache schauen die Gäste beim Presseclub alle sehr betreten drein (hier ab min 42). 

Der Anrufer weist auch auf einen tieferliegenden Rassismus in Teilen der deutschen Gesellschaft hin. Dass ukrainische, überwiegend weiße Geflüchtete offenbar eher willkommen sind als Menschen aus afrikanischen Ländern, wirft ein schlechtes Licht auf integrative Werte. Es stellt sich die Frage, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird – je nach Herkunft und Hautfarbe der Schutzsuchenden.

Solche versteckten rassistischen Denkmuster müssen in der Flüchtlingsdebatte offen angesprochen werden. Deutschland hat eine menschliche Verantwortung, Menschen in Not zu helfen – unabhängig von Ethnie oder Religion. Gerade als aufgeklärte Gesellschaft, die sich zu Toleranz und Vielfalt bekennt, muss Rassismus in politischen Diskursen aktiv entgegengetreten werden.

Die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen sollte keine Frage von Hautfarbe oder Kontinent sein, sondern ausschließlich von menschlichem Mitgefühl und globaler Verantwortung. Der Appell des Anrufers hilft hoffentlich, diesen wichtigen gesellschaftlichen Diskurs voranzubringen.

Die AfD und andere nutzen das Migrationsthema für ihre Hetze, und will in Wirklichkeit unsoziale Politik für alle einführen: 

Titelbild: Screenshots, Canva, Textunterstützung: Claude AI

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Deutschland will grüner werden, doch stolpert über seine Netzinfrastruktur. Ist die Bundesnetzagentur der heimliche Spielverderber? Was könnten wir von der Schweiz lernen?

In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde die Stromerzeugung in Deutschland zunehmend zentralisiert. Man setzte hauptsächlich auf fossile Großkraftwerke und baute eine klar kaskadierte Netzinfrastruktur auf, die den Strom von den zentralen Kraftwerken über mehrere Spannungsebenen in die Verteilnetze lieferte.

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Inzwischen wird versucht, die Stromerzeugung auf eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen umzustellen. Da diese ebenso wie die Verbraucher eher dezentral in der Fläche angesiedelt sind, müssen auch die Netzstrukturen darauf ausgerichtet werden.

Mit der Liberalisierung der Strommärkte und der Trennung von Netzbetrieb und Stromhandel wollte man den Wettbewerb stärken und den Markt die Strompreise senken lassen. Um gleiche Bedingungen für alle Anbieter in Deutschland zu schaffen, wurde unterstellt, dass es keine regionalen Unterschiede gibt, Deutschland also gewissermaßen einer Kupferplatte gleicht, auf der es keine Netzverluste oder andere Restriktionen gibt.

Die tatsächlichen Kosten für die kundennahe Strombeschaffung und die Kosten für Wartung, Ausbau und Betrieb der Netze werden getrennt ermittelt und auf die Handelspreise aufgeschlagen. Der Netzbetreiber darf diese Kosten nicht nach eigener Kalkulation an seine Kunden weitergeben, sondern muss sie von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Ohne Genehmigung war eine Weitergabe der Kosten an die Kunden nicht möglich. Als Ausgleich für diese strenge Regulierung erhielten die Netzbetreiber eine garantierte Verzinsung des eingesetzten Kapitals.

Die zunehmende Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien im Norden und Osten der Republik führte dazu, dass die Netze ausgebaut werden mussten und diese Kosten auf die regionalen Kunden umgelegt wurden.

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Die Tatsache, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im Süden der Republik weniger stürmisch verlief, führte dort zu einem geringeren Anstieg der Netzkosten. Der Widerstand gegen den Bau von Übertragungsleitungen von Nord- und Ostdeutschland in den Süden führte dann dazu, dass im Norden Erzeugungsanlagen abgeschaltet und im Süden auf fossile Kraftwerke zurückgegriffen werden musste.

Da aus politischen Gründen die Netzkosten möglichst gering gehalten werden sollten, um auch die Strompreise niedrig zu halten, wurden Genehmigungen für Investitionen in die Netze lange Zeit eher restriktiv gehandhabt. Die Tatsache, dass nicht der Netzbetreiber, sondern die Regulierungsbehörde über die Notwendigkeit einer Investition entscheiden konnte, hat über die Jahre zu einer ausgeprägten Investitionszurückhaltung der Netzbetreiber geführt.

In Deutschland gibt es zudem die statistische Besonderheit, dass nur Stromausfälle, die länger als drei Minuten dauern, als Stromausfälle gezählt werden. Dies stammt aus einer Zeit, in der angeschlossene Elektrogeräte gewissermaßen träge Verbraucher waren. Mit dem Aufkommen von Computern, die empfindlicher reagieren, wurde den Verbrauchern empfohlen, mögliche kurzfristige Ausfälle durch unterbrechungsfreie Stromversorgungen selbst abzusichern.

Die Schweiz, die seit 1958 über den Stern von Laufenburg auf der 220-kV-Ebene mit dem deutschen Stromnetz verbunden ist, hat sich bis heute nicht den Liberalisierungsvorstellungen der EU gebeugt. Die Stromversorgung in der Schweiz bietet daher weniger Wahlmöglichkeiten für die Kunden, dafür aber eine Versorgungsstruktur, in der die Netzbetreiber über die Investitionen in die Netze entscheiden und nicht die Mitarbeiter einer Behörde.

Die Netzkosten in der Schweiz setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen: Kosten der vorgelagerten Netzebenen, Kapitalkosten der betrachteten Netzebene, Betriebskosten der betrachteten Netzebene, einschließlich Instandhaltung, Verwaltung, Messung und Abrechnungskosten. Der größte Teil der Schweizer Netzkosten sind Fixkosten und nur ein kleiner Teil hängt von der tatsächlich bezogenen Energiemenge ab.

Die Netzbetreiber müssen das Netz so aufbauen, dass die Endverbraucher immer die gewünschte Leistung beziehen können. Wird also viel Leistung benötigt, müssen große oder viele Transformatoren, Schalter und Leitungen installiert werden. Ob die Energie dann in der erwarteten Menge abgenommen wird oder nicht, spielt für die Kosten eine untergeordnete Rolle. Anders als in Deutschland werden die lokalen Strombeschaffungskosten nicht über die Netzkosten abgerechnet. Allerdings sind auch in der Schweiz die Erlöse aus dem Netzbetrieb gedeckelt. Die Verteilnetzbetreiber dürfen derzeit einen Gewinn von ca. 1,3 Prozent des Umsatzes erzielen.

Die Liberalisierung der Energiemärkte wurde erstmals Ende des letzten Jahrhunderts umgesetzt. Damals wollte man die Monopole auf dem Energiemarkt aufbrechen und für Wettbewerb sorgen, der zu niedrigeren Preisen für die Endkunden führen sollte. Die Idee stammt zum Teil aus dem Mineralölmarkt, wo der Inhalt eines Tankers während der Fahrt mehrmals den Besitzer wechselt, was am Ende zu günstigeren Preisen führen soll.

Im Strommarkt war ein entsprechender Wechsel auf dem Weg vom Stromerzeuger zum Kunden mit einer Frequenz von bis zu 20 vorgesehen. Da der Weg des Stroms von der Erzeugung zum Verbraucher jedoch deutlich kürzer ist als die Fahrt eines Tankers, war dieses Ziel äußerst ambitioniert und wurde offensichtlich bisher nicht erreicht.

Die Preisnachlässe basierten beispielsweise auf der Nutzung des Spotmarktes zur Bedienung langfristiger Lieferverpflichtungen oder auf Zinserträgen aus langfristigen Vorauszahlungen der Kunden. Die Zinsentwicklung und die Entwicklung der Börsenstrompreise haben in jüngster Zeit die Schwachstellen der Kalkulation aufgezeigt.

Auch das Unbundling, die Trennung von Stromhandel und Netzbetrieb, hat sich durch den Umbau der Netze aufgrund des Vorrangs erneuerbarer Energien als kritisch erwiesen. Bei 90 Prozent der Versorger führte das Unbundling nur zu einer Änderung der Organisationsstruktur, nicht aber der Eigentumsverhältnisse. Nur bei großen Einheiten konnten Investoren für die Übernahme der Netze gewonnen werden.

Den Weg zurück zu integrierten Versorgern wie in der Schweiz wagt die deutsche Politik nicht, auch wenn dies durch die bessere Einbindung dezentraler Erzeuger und Speichermöglichkeiten erhebliche Erleichterungen beim Umbau der Stromversorgung bieten würde. (Christoph Jehle)

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