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Forecasts for up to 1000 locations in one go

With the latest update, the Open-Meteo API now supports the retrieval of weather data for multiple locations at once. You can specify a list of latitude and longitude coordinates - you can fetch data for up to 1000 locations in a single go!

What's New?

You can now specify a list list of latitude and longitude coordinates in each API call. The API call is still as simple as possible:

API URL with multiple latitude and longitude coordinates

The output format maintains its familiar JSON structure but presents data encapsulated in an array, as opposed to a single result. This update effectively replicates the process of making multiple API calls in a loop, so if you've been fetching data for multiple locations in your application, transitioning should be a seamless experience.

Updated API Documentation

The interactive Open-Meteo API documentation has already been updated to select multiple locations at once. While it showcases how the API can be utilized, keep in mind that you can dynamically construct an API call with your list of coordinates.

New selection for multiple locations in the Open-Meteo API documentation

There's also an alternative selection mode that allows you to supply a list of coordinates. This is particularly handy when you need weather data for a list of events at specific coordinates and dates. This new selection mode streamlines the process considerably.

Get weather data for a list of events

Internally, this translates into an API URL with all the coordinates and time-steps, returning all data in one go. Feel free to give it a try yourself by accessing the URL.

Under the Hood: Greater Efficiency

Behind the scenes, our API has been fine-tuned to prefetch data more efficiently, ensuring that you get the information you need as swiftly as possible. The scattered data on multiple disks can now be more efficiently read in parallel.

This, in combination with fewer requests required for multiple locations, translates to a significantly faster download time for data for multiple locations. This can be noticeable if integrated into an app, showing a list of locations or if you need data for thousands of locations.

Multiple Locations and API Rate Limiting

Our free, non-commercial API offers of 10,000 daily calls, which suffices for most standard use cases related to weather forecast data. However, the specifics of the API limit are more complex.

When it comes to historical weather data, a single API call can get data spanning 80 years for various weather variables. Now, consider multiplying this by querying data for 1,000 locations simultaneously, and you're dealing with a potential data volume that could reach multiple gigabytes. Surprisingly, the API is capable of handling such extensive requests in one go because it processes the data incrementally in smaller segments. Nevertheless, in practice, our rate limiter steps in promptly to prevent misuse and ensure the stability of the free API.

API calls that surpass either 14 days of data and/or 10 weather variables carry a higher weight than a standard API call. The number of locations is now a factor in this calculation. Calculating an API call's weight is relatively straightforward:

weight = nLocations * (nDays / 14) * (nVariables / 10)

Note: nVariables represents the sum of hourly, daily, and current weather variables, and it can be multiplied by the number of weather models and ensemble members.

For instance, let's consider an example involving 20 years of temperature data for 10 locations:

nLocations = 10 nVariables = 1 nDays = 10 * 365 = 3650 weight = 10 * (3650 / 14) * (1 / 10) = 260.7

In this case, the API call is weighted as 260.7 API calls, not just 1. This adjustment makes sense when you consider that the resulting CSV file contains a substantial amount of data (20.8MB).

In addition to the daily limit of 10,000 API calls, there are additional restrictions, including 5,000 API calls per hour and 600 per minute, to maintain the stability of the free API.

We are happy to provide access to researchers from public institutions who may struggle to obtain large quantities of weather data for their analysis. The automated rate limits are in place to prevent misuse. However, it's important to note that commercial customers using our paid API plans are not affected by these automated rate limits.

What's Next?

In addition to multi-location support, our API will soon introduce FlatBuffers as a binary encoding format to enhance data retrieval speed. This upcoming feature will empower data scientists to obtain long-time series weather data more easily and assist app developers in reducing parsing time in their applications. So, stay tuned for more exciting developments!

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Der niederländische Domain-Registrar OpenTLD B.V. steckt in einer ernsten Krise: Das Unternehmen, das unter der Bezeichnung »Freenom« zweifelhaften Ruhm erlangte, wurde von der Netzverwaltung ICANN allein im September 2023 zwei Mal abgemahnt.

Der weltweit erste und einzige Free-Domain-Anbieter – so wirbt Freenom auf seiner Website um Kunden. Doch damit könnte es bald vorbei sein. Mit Schreiben vom 20. September 2023 mahnte ICANN den Registrar wegen mehrerer Pflichtverletzungen aus dem »Registrar Accreditation Agreement« (RAA) ab. Konkret bemängelte ICANN unter anderem das Versäumnis von OpenTLD, Registrierungsdaten und Aufzeichnungen auf Anfrage der ICANN zur Verfügung zu stellen sowie den Inhabern registrierter Domains AuthInfo-Codes zur Verfügung zu stellen, damit sie mit ihren Domains zu einem anderen Registrar umziehen können; möglicherweise versucht OpenTLD, so den Massen-Exodus seiner Kunden zu verhindern. Dabei weise OpenTLD laut ICANN dasselbe Verhaltensmuster auf, das bereits zu den Abmahnungen vom 22. November 2017 und vom 27. Februar 2020 geführt habe. Außerdem gäbe es keine Anzeichen dafür, dass die Registry in einheitlicher Weise reagiert. Zugleich wurde OpenTLD aufgefordert, diese Verstöße bis 11. Oktober 2023 abzustellen. Doch noch bevor die Frist ablief, folgte am 29. September 2023 eine weitere Abmahnung. Erneut rügt ICANN mehrere Pflichtverletzungen durch OpenTLD, darunter auch das Versäumnis, überfällige Akkreditierungsgebühren rechtzeitig zu zahlen; zur Höhe des Rückstands machte ICANN dabei keine Angaben. ICANN setzte eine Frist bis 20. Oktober 2023, die Pflichtverstöße abzustellen.

Für Freenom bedeuten die beiden Abmahnungen einen neuerlichen geschäftlichen Rückschlag. Im März 2023 war bekannt geworden, dass Meta Platforms Inc., Instagram LLC und WhatsApp LLC vor dem US District Court, Northern District of California, Klage gegen Freenom und verbundene Unternehmen wegen Cybersquattings eingereicht haben. Konkret erhebt man den Vorwurf, dass die von Joost Zuurbier und Marcel Trik geleiteten Gesellschaften

registered, trafficked in, and used over 5,000 domain names that are identical or confusingly similar to Plaintiffs’ trademarks with a bad faith intent to profit in violation of the Anticybersquatting Consumer Protection Act.

Die Klage nahm Freenom offenbar ernst: jedenfalls zeitweise war damals die Registrierung neuer .tk-Domains nicht möglich, angeblich aus technischen Gründen. Einige Monate später gab ANINF, Agentur für digitale Infrastruktur und Frequenzen der Gabunischen Republik, bekannt, dass man zum 03. Juni 2023 die Verwaltung der eigenen Landesendung .ga übernommen hat. Die bisherige Registry Freenom habe der Community keinen zufriedenstellenden Service geboten, so ANINF. Technisch wurde der Umzug am 07. Juni 2023 vollzogen; die Rede war von sieben Millionen Domains, die betroffen sein sollen; der Großteil davon diente jedoch zu Missbrauchszwecken und wurde gelöscht. Das gleiche Bild zeigte sich bei .ml, der Länder-Endung von Mali. Waren es im Juli 2023 laut DomainTools noch 1.458.064 registrierte .ml-Domains, sind es per 01. September 2023 nur noch 7.751. Auch hier hatte die staatliche AGETIC (Agence des Technologies de l’Information et de la Communication) die Kontrolle über .ml übernommen, allerdings nur jene Domains behalten, für die Registrierungsgebühren gezahlt werden.

Wer seine Domains über OpenTLD registriert hat, sollte spätestens jetzt darüber nachdenken, ob der Umzug zu einem anderen Registrar in Betracht gezogen werden sollte. Es ist nicht ausgeschlossen, dass OpenTLD die Versäumnisse abstellt und zu einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang zurückkehrt. ICANN scheut aber auch nicht davor zurück, das RAA zu kündigen, wenn eine Abmahnung nicht fruchtet; das musste zuletzt der Registrar Nimzo 98 LLC erfahren, dessen Vertrag im Juli 2023 unter anderem wegen rückständiger Gebührenzahlungen nach vorheriger Abmahnung außerordentlich fristlos gekündigt worden war.

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In den USA zeichnet sich eine erneute Wende in Sachen Netzneutralität ab: vor wenigen Tagen leitete die Federal Communications Commission (FCC) ein Verfahren ein, um Regelungen zur Abschaffung des freien Datenverkehrs aus dem Dezember 2017 wieder zu kippen.

Das Internet ist ein Verbund unabhängiger Netze ohne zentrale Verwaltung. Sein Erfolg beruht unter anderem auf dem Grundsatz der Netzneutralität. Er besagt, dass Daten unabhängig von deren Herkunft, Inhalt, Anwendung, Absender und Empfänger in Netzen gleich behandelt werden. In Europa verankert die Telekom-Binnenmarkt-Verordnung Netzneutralität als Grundprinzip, um sicherzustellen, dass Datenverkehr nicht diskriminiert, geblockt, gedrosselt oder priorisiert wird. Doch selbstverständlich ist das nicht; so ringt man in den USA bereits seit Jahren um die Netzneutralität. Im Februar 2015 hatte die FCC Regeln verabschiedet, mit denen die Netzneutralität zementiert werden sollte. Danach untersagte die FCC drei verschiedene Praktiken, nämlich Blocking (Provider dürfen den Zugang zu legalen Inhalten, Anwendungen, Diensten oder unschädlichen Geräten nicht unterbinden), Throttling (Provider dürfen den Datenverkehr nicht beeinträchtigen) und Paid Prioritization (Provider dürfen ausgewählte Datenströme auch gegen Entgelt nicht bevorzugen). Doch mit dem Wechsel von US-Präsident Barack Obama zu Donald Trump änderte sich auch die Meinung der FCC: mit 3 zu 2 Stimmen beschloss die Behörde am 14. Dezember 2017 den Erlass zur »Anordnung zur Wiederherstellung der Freiheit im Internet« und schaffte damit zugleich die 2015 eingeführten Regelungen wieder ab.

Nun könnte es aber erneut zu einer Wende kommen. Am 19. Oktober 2023 startete die FCC mit 3 zu 2 Stimmen der von den Demokraten geführten Behörde ein offizielles Verfahren zur Wiedereinführung des Schutzes des offenen Internets. Ziel ist die Wiederherstellung des landesweit offenen Internets für Verbraucher und Unternehmen. Regeln, die es Internet Service Provider (ISP) erlauben würde, (legale) Inhalte zu blockieren, Geschwindigkeiten zu drosseln oder Überholspuren für diejenigen zu schaffen, die für den Zugang bezahlen können, soll es nicht geben. Juristisch soll dies umgesetzt werden, indem feste und mobile Breitband-Internetdienste als wesentliche Telekommunikationsdienste gemäß Titel II des »Communications Act« eingestuft werden. Während die FCC auf parteiübergreifender Basis in Zusammenarbeit mit nationalen Sicherheitspartnern daran gearbeitet hat, die Kommunikationsnetze zu sichern, erstreckt sich ihre Kompetenz im Allgemeinen nicht auf Breitbandnetze. Die Rückkehr des Breitbandnetzes zu seiner eigentlichen Bezeichnung als Telekommunikationsdienst würde die FCC in die Lage versetzen, ihre gesetzlichen Befugnisse umzusetzen. Die FCC möchte nun Stellungnahmen einholen, um sicherzustellen, dass Breitbanddienste einer wirksamen Aufsicht unterliegen. Wenn die Vorschläge angenommen werden, wäre es der FCC erneut gestattet, die Offenheit und den Wettbewerb im Internet zu schützen, Breitbandnetze vor nationalen Sicherheitsbedrohungen zu schützen und sich an die Öffentlichkeit zu wenden.

Es wird erwartet, dass sich die oppositionelle Republikanische Partei gegen das Vorhaben zur Wehr setzt. Man fürchtet unter anderem Preiskontrollen für Internetanbieter. Brendan Carr erklärte:

From my perspective, ISPs are the most competitive they’ve ever been and forcing utility regulation onto them now is the wrong move at the wrong time.

Das Wall Street Journal geht zudem davon aus, dass Comcast, Charter, AT&T und andere Telekommunikationsgiganten einen Rechtsstreit mit der von den Demokraten kontrollierten FCC über den Regulierungsvorstoß führen werden.

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Dass der Discgolfkurs in der Finsterwalder Bürgerheide mal zu den beliebtesten Discgolfparcours in ganz Deutschland zählt – wer hätte das wohl gedacht?

Als die Idee im April 2016 vor den Abgeordneten der Stadt erstmals vorgestellt wurde und auch zur Eröffnung des Kurses im August 2019 wohl ganz sicher noch niemand – und nun ist es doch wahr.

Nach vier Jahren aktivem Spielbetrieb blicken wir auf eine echte Erfolgsgeschichte zurück, die wir so selbst nicht erwartet hätten und die uns zum Nachdenken angeregt hat:

  • Sportlerinnen und Sportler aus der ganzen Sängerstadtregion, die regelmäßig auf dem Kurs trainieren,
  • Familien und Freunde, die den Kurs als Treffpunkt für sportliche Unternehmungen an der frischen Luft wählen,
  • Schulklassen, die Ausflüge in die Bürgerheide zum Discgolfkurs machen, um gemeinsam aktiv zu sein,
  • Discgolfbegeisterte, die sogar Urlaub in der Sängerstadt machen, um gleich mehrere Tage den Kurs zu bespielen,
  • Teamevents, die abseits vom Mainstream begeistern und zusammenschweißen,
  • Wettkämpfe in verschiedensten Klassen – vom absoluten Anfängerturnier bis hin zu internationalem Wettkampfflair,
  • Eine Discgolf-Schul-AG, die selbst den Kleinsten die Möglichkeit bietet, den Sport unter sachkundiger Anleitung zu erlernen,
  • Ein lebendiger Verein, der einen verwilderten Schulgarten im wahrsten Sinne wieder ans Netz bringt, pflegt und wie anno 2018 von den Abgeordneten beauftragt, die Discgolfanlage in der Finsterwalder Bürgerheide mit all dem, was wir gerade aufgezählt haben, mit Leben erfüllt.

Na wenn das mal keine guten Gründe sind, um darüber nachzudenken, wie man all das sogar noch besser machen kann. Und genau das haben wir getan.

Anfänglich noch mit zaghaften Überlegungen ist uns immer weiter klar geworden, dass der Schlüssel in der Erweiterung des bestehenden Kurses liegt und es dafür auch gute Gründe gibt, die noch dazu schwer wiegen.

Durch eine Erweiterung des Kurses würden folgende Effekte eintreten:

  • Die Nutzungsmöglichkeiten für die zahlreichen, regionalen Sportlerinnen und Sportler würden um eine vielfaches gesteigert werden – noch mehr Couchpotatoes würden den Weg zur gesunden Bewegung finden
  • es würden noch weitaus stärkere, überregionale touristische Effekte für die Vermarktung der Sängerstadt und der Sängerstadtregion entstehen, indem dann einer der größten Discgolfkurse Deutschlands seine Heimat Finsterwalde nennen dürfte,
  • die Möglichkeiten für die Ausrichtung von Wettkämpfen nach internationalen Standards wären erreichbar, um Turnierformate mit besonderer, überregionaler Öffentlichkeitswirksamkeit, wie z.B. Bundesmeisterschaften oder gar die sog. Eurotour des Discgolf-Weltverbandes in die Sängerstadt holen zu können.

Alles Spinnerei?

Nein.

Wir sind sicher, dass genau diese Effekte mit einer Erweiterung der bestehenden Sportanlage eintreten. Unsere Sicherheit beruht dabei auf inzwischen jahrelanger Erfahrung in dem Sport und zahllosen Stunden, die wir uns mit der Thematik beschäftigt haben – regional, überregional auf Landes- und Bundesebene und auch auf Ebene der Dachverbände der Sportart.

Wir nehmen diese Sicherheit außerdem aus den Erfolgen, die wir mit unseren Veranstaltungen erreicht haben und die inzwischen nicht nur bundesweit, sondern auch international Sportler begeistern.

Lasst uns gemeinsam diese Idee Wirklichkeit werden lassen und unsere Heimatstadt noch attraktiver machen. Unsere Einwohner werden es uns danken, denn Bewegung an der Frischen Luft tut gut und hält gesund!

Ihr seid doch nur eine Handvoll – dafür der Aufwand und die Kosten?

Ja, wir sind ein kleiner Verein, aber dafür sind wir aktiv!

Das wichtigste aber: wir treiben die Idee nicht für uns voran, sondern für euch, denn die Discgolfanlage ist keine Vereinssportstätte. Sie steht der Öffentlichkeit, also jedermann zu jeder Zeit kostenlos als Sportgelegenheit zur Verfügung.

Und ja, es lohnt es sich, denn im Vergleich zu den eintretenden Effekten stehen sowohl Aufwand als auch Kosten sehr wohl in einem guten Verhältnis. Von einer Erweiterung würde die Stadt Finsterwalde und die regionale Bevölkerung deutlich profitieren.

und außerdem: Wie oft hat Finsterwalde schon die reale Möglichkeit an der Bundesspitze dauerhaft positiv bekannt zu werden 😉

Welche konkreten Gründe sprechen für eine Erweiterung?

Durch sie wird der Bekanntheitsgrad der Stadt und der gesamten Region deutlich erhöht. Die Sängerstadt wird bundesweit und sogar international noch mehr wahrgenommen.

Sie hilft, das Finsterwalder Alleinstellungsmerkmal „größte Discgolfanlage Ostdeutschlands“ zu erhalten und baut es weiter aus.

Mit ihr werden weitreichende Möglichkeiten für das Stadtmarketing und das touristische Angebot der Region geschaffen. Möglichkeiten für Angebote des Sport- und Gesundheitstourismus würden dadurch regional erschlossen.

Sie untermauert das Leitbild bzw. die Marke „Sportstadt Finsterwalde“ und baut es weiter aus.

Die bestehende Anlage hat sich seit Jahren ununterbrochen bewährt und das Angebot wird von den Bürgern sehr gut angenommen. Die positiven Folgen einer Investition in einer Erweiterung sind also anhand der bisherigen Erfahrungen sehr gut abschätzbar.

Rückmeldungen von Finsterwalder Geschäftsinhabern geben uns Gewissheit: Die touristische Ausstrahlung der Sportanlage und der Sportveranstaltungen wirkt sich positiv auf den regionalen Einzelhandel durch mehr Gäste aus (Übernachtungen in Pensionen und Hotels, Restaurants, Geschäfte, kulturelle und sportliche Einrichtungen wie Kulturweberei, Kino und Fiwave aber auch regionale Auftragsvergaben und die Verwendung regionaler Produkte sind wesentliche Bausteine).

Für alle Bürger würde damit eine bisher schon gut angenommene wohnortnahe und vor allem niedrigschwellige Sportgelegenheit (öffentliches Breitensportangebot) ausgebaut.

Auch zu weiteren städtischen Angeboten (z.B. Tierpark, Fiwave, Kulturweberei) bilden sich positive Synergieeffekte heraus, indem ein attraktives Gesamtpaket für Ausflüge nach Finsterwalde entsteht.

Eine Sportanlage mit hoher Qualität und großer Strahlkraft trägt bedeutend zur Steigerung der städtischen Attraktivität bei. Damit ist sie auch ein Argument für potentielle Zuzügler bzw. Rückkehrer.

Solch eine Anlage bildet ein qualitativ hochwertiges Gesundheitssportangebot nicht nur für Discgolfer, sondern für die breite Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge.

Die Discgolfanlage ist gleichzeitig eine multifunktionale Sportmöglichkeit – auch Jogger, Radfahrer, Reiter, Spaziergänger etc. nutzen die Fairways als weiteres Streckenangebot. Sie ist auch Bewegungsraum für Kinder und Jugendliche, Ältere und Menschen mit Beeinträchtigungen und ist daher Freizeit- und Begegnungsraum mit vielfältigen sozialen Funktionen.

Durch eine solche Anlage wird die Angebotsvielfalt der Sportgelegenheiten für die regionale Bevölkerung – auch für den Schulsport – gesteigert.

Mit einer Erweiterung würden ideale Rahmenbedingungen zum Training für Nachwuchssportler geschaffen, indem die Annäherung an internationale Standards zum Wettkampfbetrieb gelingt.