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Potsdam - Die Millionenförderung aus Steuermitteln für den umstrittenen Wiederaufbau der Garnisonkirche wird vom Bundesrechnungshof gerügt. Das Ergebnis der vor gut einem Jahr eingeleiteten Prüfung stellt der fördernden Behörde, der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien - seinerzeit Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU)  - ein schlechtes Zeugnis aus.

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Die Rechnungsprüfer erheben auch einige Forderungen, die Konsequenzen für die Wiederaufbaustiftung haben dürften. Interessant ist auch der Zeitpunkt: Der Bundesrechnungshof gab seine Beurteilung bereits Ende November ab. Eine Woche später erklärte die Stiftung den faktischen Verzicht auf den Wiederaufbau des Kirchenschiffs.

Mittel der Stiftung reichen weder für Turm noch für Kirchenschiff, so die Rechnungsprüfer

Der Bundesrechnungshof ist eine unabhängige Behörde, die nicht der Regierung unterstellt ist. Sie prüft die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Allerdings hat der Bundesrechnungshof keine Weisungsbefugnis. Er kann also eine Förderung nicht selbst stoppen.

Konkret stellte der Bundesrechnungshof fest, dass die Mittel der Stiftung bei Weitem nicht ausreichen - weder für den Aufbau der gesamten Kirche noch für den Turm. „Um dennoch Fördermittel des Bundes zu erhalten, unterteilte die Stiftung das Vorhaben in zwei Bauphasen“, heißt es. Für den Bundesrechnungshof liege „eine zuwendungsrechtlich nicht gestattete Anfinanzierung vor, weil bei der Grundvariante die städtebauliche Funktion des Turms nicht erfüllt werden konnte“. Die Förderbehörde habe zu keiner Zeit die Finanzkraft der Stiftung ausreichend aufgeklärt. „Die Angaben der Stiftung zu ihrer finanziellen Situation sind widersprüchlich.“ Eine Teilung der Baumaßnahme in nicht für die Zielerreichung geeignete Teilprojekte sei zuwendungsrechtlich nicht zulässig.

Rechnungshof fordert Aufklärung der Vermögensverhältnisse der Stiftung

Wie berichtet hatte der Bund nach einer ersten Bewilligung von 12 Millionen Euro für den Wiederaufbau der Garnisonkirche im Oktober 2017 weitere 8,25 Millionen Euro im Juni 2021 bewilligt. Aus dem Bundeshaushalt 2021 stehen zusätzlich 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Einstieg in die Förderung durch den Bund wurde 2013 auch damit begründet, dass ein „national bedeutsames Bauwerk“ wiederhergestellt werde. Das Geld fließt nur in die sogenannte Grundvariante des Turms - also ohne Schmuckelemente, Trophäen, Glocken oder ähnliches. „Dafür waren zuletzt 36 Millionen Euro veranschlagt“, hatte die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien Ende 2020 mitgeteilt.

Der Bundesrechnungshof fordert nun, dass die BKM die Vermögensverhältnisse der Stiftung aufkläre, dass sie klärt, wie hoch der verbleibende Förderbedarf für die Fertigstellung der Grundvariante sowie die Turmhaube ist und dass sie Mittel für die Turmhaube erst bewilligt, wenn die Stiftung nachweisen kann, dass sie über genügend Mittel für die Fertigstellung des Turms verfügt. Kritiker des Projekts hatten sich schon durch die Prüfung des Bundesrechnungshofs bestätigt gesehen und Konsequenzen gefordert.

Die Stiftung selbst reagierte am Donnerstagnachmittag zurückhaltend. Man nehme die Prüfung der durch die BKM vorgenommenen Zuwendungen für den Wiederaufbau des Potsdamer Garnisonkirchturms durch den Bundesrechnungshof (BRH) zur Kenntnis, hieß es. "Die Stiftung ist überzeugt davon, dass BKM die zuwendungsrechtlichen Vorschriften beachtet, sie das ihr eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausgeübt und dadurch den wiederholt bestätigten parlamentarischen Willen des Haushaltsgesetzgebers umgesetzt hat." 

Die Stiftung arbeite konzentriert und aktiv am Wiederaufbau des Garnisonkirchturms sowie an der angestrebten Aufarbeitungs- und Versöhnungsarbeit. "Für diese große Doppelaufgabe hat die Stiftung bisher beachtliche Mittel einwerben können." Sie sehe sich zugleich vor der Aufgabe, diese Bestrebungen fortzuführen. "Hinsichtlich der besonderen Geschichte der Garnisonkirche wird deutlich, dass es mehr als gute Gründe gibt, eine Förderung dieses exponierten Lernortes preußischer, deutscher und europäischer Geschichte durch BKM zu realisieren, fortzuführen und weitere Partnerinnen und Partner dafür zu gewinnen."

Inzwischen gibt es seit dem Regierungswechsel im Bund eine neue  Kulturstaatsministerin: Ein Sprecher von  Claudia Roth (Grüne) sagte, diese habe die Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofs „zur Kenntnis genommen“. Wegen zwischenzeitlich eingetretener Mehrkosten bei dem Projekt seien weitere 4,5 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2021 „etatisiert“ worden. Die Kulturstaatsministerin werde auf Basis der eingereichten Antrags- und Bauunterlagen das Vorliegen der Voraussetzungen für eine weitere Bewilligung der 4,5 Millionen Euro „umfassend prüfen“, so der Sprecher.  (mit epd)

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Wie die EU an Schulen in Griechenland Schwurbelei mitfinanziert

Schlecht informiert: Bildungsministerin Kerameos bei einer Fake-Attacke im Parlament.

Und warum die These "Das Leben beginnt, wenn die Mutter an eine Schwangerschaft denkt" für Brüssel förderwürdig ist

Die Europäische Union hat in Griechenland einen hochumstrittenen Verein gefördert, der auch dadurch an Schulen rückständige Ansichten über Frauenrechte und Schwangerschaft propagieren konnte. Denn während aus Brüssel Geld floss, erteilte Bildungsministerin Niki Kerameos der "Griechischen Gesellschaft für prenatale Bildung" die Genehmigung, an staatlichen Schulen zu unterrichten. Drei Videos vermittelten Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen sieben bis neun mehr als zweifelhafte Inhalte.

Die Gesellschaft war bereits im Sommer 2021 in die Schlagzeilen geraten. Damals wurde ein Kongress gegen Abtreibungen, für den als Schirmherrin zunächst sogar die amtierende Staatspräsidentin Katerina Sakellaropoulou gewonnen werden konnte, abgesagt [1]. Die Präsidentin hatte sich zurückgezogen, nachdem bekannt geworden war, welche Inhalte die Gesellschaft vertritt.

EU-Gelder und staatliche Unterstützung

Genehmigt wurde die aktuelle Unterrichtsreihe mit dem Schriftstück unter der Protokollnummer F.2.1/EX/101346/149068/D7 vom 19. November 2021. Bekannt wurden die Inhalte der drei umstrittenen Videos jedoch erst am vergangenen Wochenende. Die Information über den Inhalt der Videos und die Art des Unterrichtsmaterials verbreitete sich über soziale Netzwerke und sorgte landesweit für Entsetzen. Auch im Parlament, in dem sich die Regierung von Kyriakos Mitsotakis einem Misstrauensvotum stellen musste, wurden die Videos zum Thema.

Oppositionsführer Alexis Tsipras brachte im Transparenzregister veröffentlichte Dokumente über die Fördergelder, welche die Gesellschaft erhalten hat, zur Sprache. Die Regierung reagierte.

Bildungsministerin Niki Kerameos zog ihre Unterschrift zurück und ging ihrerseits in die Offensive. Sie entschuldigte ihre Unterschrift mit dem Hinweis darauf, dass ihr Ministerium pro Jahr rund tausend solcher Genehmigungen für den Unterricht durch außerschulische Träger erteile. Gleichzeitig behauptete sie, dass die umstrittene Gesellschaft auch unter der Regierung von Tsipras gefördert worden sei.

Es scheint, dass diese spezielle Non-Profit-Gesellschaft eine lange Geschichte mit dem griechischen Staat hat. Und wir werden es untersuchen. Zu untersuchen ist aber auch, warum Syriza heute das Programm dieser Firma anprangert, diese aber während der eigenen Regierungszeit mit Beträgen über 100.000 Euro finanziert hat.

Im Parlament sagte sie an den früheren Finanzminister Euklidis Tsakalos gewandt: "Und ein letztes Wort, Herr Tsakalotos, zu dieser Gesellschaft. Schauen sie mal welche Überweisungen sie an diese getätigt haben."

Das aber war die Unwahrheit, wie die Faktenchecker von Ellinika Hoaxes [3] herausfanden. Tatsächlich wurde die Gesellschaft bereits vorher gefördert, aber nicht von einer Syriza-Regierung, sondern von der Vorgängerregierung unter Antonis Samaras, der ebenso wie Mitsotakis und Kerameos der konservativen Nea Dimokratia angehört.

Die damalige Regierung hatte von 2012 bis 2013 zweimal ihr Unterprogramm für Verwaltungsreformen aus dem EU-Regionalförderungsfonds 2007-2013 angezapft, um der Gesellschaft die fraglichen Fördergelder zukommen zu lassen, was von der Vorsitzenden der Gesellschaft, der früheren obersten Richterin [4] sowie Psychologin Ioanna Mari [5] gegenüber Ellinika Hoaxes bestätigt wurde.

Mari erklärte gegenüber der Seite zudem:

Als ich mich während der Regierungszeit der Nea Demokratia an das Bildungsministerium wandte, verwies mich Frau Kerameos an Frau Zacharaki, die mich sehr gut kennt. Zacharaki liebte das Thema vorgeburtliche Erziehung und hielt es für sehr nützlich für Kinder. Nachdem wir das Programm entworfen hatten, schickten wir es an das Bildungsministerium, das es zur Stellungnahme an das Institut für Bildungspolitik (IEP) weiterleitete. Das IEP gab ein positives Gutachten ab, schickte es an das Bildungsministerium zurück, genehmigte es und das Genehmigungsverfahren wurde fortgesetzt. Dies geschah für das Schuljahr 2020/21. Das gleiche geschah im folgenden Jahr 2021-22. Für dieses Projekt haben wir kein Geld erhalten. Die einzigen vom Regionalförderungsfonds finanzierten Programme waren zwei im Jahr 2012, und die Auszahlung erfolgte damals.

Tatsächlich steht in den Titeln der strittigen Videos "Aufklärungsvideo im Auftrag des Bildungsministeriums zur vorgeburtlichen Bildung".

EU-Fördergelder für eine frauenfeindliche Sekte

Am 10. Juli 2021 erhielt die Gesellschaft über das operationelle Programm "Entwicklung der Humanressourcen" des Arbeitsministeriums aus dem Regionalfonds 107.971,88 Euro. Damit wurden 33 Arbeitslose von der Gesellschaft für die Paarberatung in der Stadtgemeinde Piräus eingestellt.

Zwanzig Tage später gab es von der gleichen Behörde des Arbeitsministeriums erneut den Zuschlag über 49.078,13 Euro für die Einstellung von fünfzehn Paarberatern in der Stadtgemeinde Glyfada.

Die beiden Programme hatten den Titel, "Gesundheit, Prävention für die Geburt gesunder Kinder – mit Personalaufbau".

Feminismus als Feindbild

Aus den Videos der Gesellschaft geht hervor, dass die soziale Rolle der Frau für die allein über die Mutterschaft als Reproduktionsmaschine definiert ist. In den Videos wird unter anderem die Ansicht vertreten, dass das Leben eines Kindes bereits in dem Moment beginnen würde, in dem eine Frau an eine Schwangerschaft denkt.

Es gibt Aussagen wie:

• "Die DNA des Kindes hängt von der Qualität der Liebe des Paares ab."

• "Die Mutter gibt neben ihrem Blut auch ihre Gedanken, die geistige Nahrung, an den Fötus weiter."

• "Homosexualität entsteht durch die Nichtakzeptanz des Geschlechts durch die Mutter, die wollte, dass ihr Kind ein anderes Geschlecht hat."

• "Eine schwangere Amerikanerin bewunderte griechische Statuen im Museum und brachte eine Tochter zur Welt, die bei Schönheitswettbewerben gewann."

• "Die Farbe der Kleidung, die eine Schwangere trägt, bestimmt die Fähigkeiten des Kindes."

Die hochumstrittene Theorie von Masaru Emoto, dass Wasser ein Gedächtnis besäße, kommt wissenschaftliche verbrämt ebenso zur Sprache wie anthroposophische Thesen. Mithilfe der Theorie von Emoto wird den Schulkindern nahegelegt, dass sie lieber Mozart als Heavy Metal hören sollten. Letzteres würde die Wassermoleküle im Körper schädigen, heißt es. Schwangeren wird in dem Material zudem empfohlen, sich von "Fehlerhaften", also behinderten Mitmenschen fernzuhalten.

In den Videos lernen Schulkinder, dass, "wenn sich das Paar zum Zeitpunkt der Empfängnis in einem höheren mentalen Zustand befindet, dies eine Erfahrung (sei), die das Kind sein ganzes Leben lang trägt". Begründet wird dies mit Beispielen der griechischen Mythologie.

Die zahlreichen Verweise auf die griechische Mythologie und die Übernahme von vorchristlichen Lehren als "Wissenschaft" können ein Grund dafür sein, dass selbst die griechische Amtskirche die Gesellschaft unter der Nummer 299 in ihr Sektenregister aufgenommen hat [6].

Letzteres dürfte für Bildungsministerin Kerameos besonders peinlich sein. Denn sie betont stets, dass sie die Lehre der orthodoxen Kirche repräsentieren und schützen will.


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-6347256

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.lifo.gr/stiles/optiki-gonia/akyrosi-synedrioy-gonimotitas-mia-niki-me-polles-anagnoseis
[2] https://www.minedu.gov.gr/news/51264-29-01-22-dilosi-tis-ypourgoy-paideias-kai-thriskevmaton-nikis-kerameos-se-apantisi-tou-proedrou-tou-syriza-aleksi-tsipra
[3] https://www.ellinikahoaxes.gr/2022/01/31/fact-check-elliniki-etaireia-progennitikis-agogis-syriza/
[4] https://whoiswhogreece.wordpress.com/2013/08/10/mari-ioanna/
[5] https://www.linkedin.com/in/%CE%B9%CF%89%CE%AC%CE%BD%CE%BD%CE%B1-%CE%BC%CE%B1%CF%81%CE%AE-%CF%80%CF%81%CE%BF%CE%B3%CE%B5%CE%BD%CE%BD%CE%B7%CF%84%CE%B9%CE%BA%CE%AE-%CE%B1%CE%B3%CF%89%CE%B3%CE%AE-8a1a091a9/?originalSubdomain=gr
[6] https://www.ekklisiaonline.gr/ellada/katalogos-aireseon-pros-enimerosi-kai-apofygi/

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Große Teile der Kommunikation finden heute in Sozialen Medien statt: Im Januar 2021 lag die Anzahl der monatlich aktiven Nutzer*innen von sozialen Netzwerken weltweit bei rund 4,2 Milliarden. Dabei lag Facebook laut seinem Bericht für das erste Quartal 2021 mit rund 2,9 Milliarden monatlich aktiven Nutzer*innen auf dem ersten Platz, 423 Millionen davon fielen allein auf Europa. Zum Facebook-Unternehmen gehören auch die Netzwerke WhatsApp und Instagram, die die Zahl der monatlichen Nutzer*innen zudem erheblich steigern.

Soziale Netzwerke sind heute weit mehr als digitale Gemeinschaften, die dem Beziehungsaufbau dienen. Sie werden von Privatpersonen, aber auch Regierungsorganisationen, Unternehmen, Politiker*innen, Journalist*innen und vielen weiteren zur Verbreitung von Inhalten und gleichzeitig als Informations- und Nachrichtenquelle genutzt.

Digitale Plattformen tragen maßgeblich zur Meinungsbildung bei – und verdienen kräftig daran

Für die Konzerne hinter den Plattformen wie Facebook oder Alphabet Inc., zu dem Google gehört, sind sie vor allem Werbeplattformen: Sie werten das Verhalten ihrer Nutzer*innen aus und verkaufen personenbezogene Werbung auf Basis von algorithmischen Berechnungen. Deshalb entstehen für die Nutzer*innen auch keine Nutzungsgebühren in Form von Geld – sie zahlen stattdessen mit ihren Daten.

Den Konzernen hinter den digitalen Plattformen kommt damit eine besondere Monopolstellung zu: Durch die hohe Anzahl der Nutzer*innen spielen sie in der politischen Diskussion und gesellschaftlichen Meinungsbildung eine wichtige Rolle. Der ehemalige US-Präsident etwa hatte bis zur Sperrung seines privaten Accounts das Netzwerk Twitter maßgeblich für die öffentliche Kommunikation genutzt. Er hatte darüber auch die nachweislich falsche Äußerung verbreitet, die amerikanische Präsidentschaftswahl 2021 sei zu seinem Nachteil gefälscht worden.

Regelmäßig stehen die Plattformen in die Kritik, etwa wegen des Umgangs mit dem Datenschutz der Nutzer*innen oder der Verbreitung von Falschnachrichten und Hassbotschaften. Viele Nutzer*innen fragen sich, wie Hetze und Hass verhindert werden können und gleichzeitig die Meinungsfreiheit bewahrt werden kann.

Der Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und (falscher) Tatsachenbehauptung

Die Meinungsfreiheit, die als Grundrecht in der Verfassung in Artikel 5 Grundgesetz verankert ist, hat in einer Demokratie besondere Bedeutung. Sie soll verhindern, dass der Staat die öffentliche Meinung und Informationsbeschaffung kontrolliert – jede*r soll die Möglichkeit haben, sich eine eigene Meinung zu bilden und sie zu äußern. Debatten, Diskussionen und Meinungsaustausch sind ein wesentlicher Teil der Meinungsfreiheit.

Die Freiheit der Meinungsäußerung findet sich nicht nur im deutschen Grundgesetz, sie ist auch auf europäischer und internationaler Ebene normiert, zum Beispiel in Artikel 11 der EU-Grundrechte Charta.

Die Meinungsfreiheit schützt – wie ihr Name schon sagt – Meinungen. Ein Merkmal von Meinungen ist: Sie sind grundsätzlich subjektiv. Anders als Tatsachen können sie nicht objektiv richtig oder falsch sein.

Auch Tatsachenbehauptungen können als Meinung geschützt werden – aber nur, wenn sie der Wahrheit entsprechen. Im Gegensatz zu einem Werturteil, also einer wertenden Aussage, die sich auf einen Sachverhalt bezieht und diesen einordnet, ist die Tatsachenbehauptung eine Äußerung, die dem Beweis zugänglich ist: Die Temperatur an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit an einem bestimmten Ort ist zum Beispiel eine Tatsache, die bewiesen werden kann. „Das Wetter ist heute schlecht“, ist dagegen ein Werturteil, denn es beschreibt die subjektive Empfindung gegenüber einer Tatsache.

Lügen und „Fake News“, also bewusst getroffene unwahre Tatsachenbehauptungen, genießen damit keinen grundgesetzlichen Schutz. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen sogar strafbar sein, wie etwa die Leugnung des Holocausts als Volksverhetzung.

Die Meinungsfreiheit geht sehr weit

Geschützt wird nicht nur die Meinung an sich, sondern auch der Prozess der Meinungsbildung und -äußerung. Auch wenn der Meinungsfreiheit eine große Bedeutung zukommt, hat sie Grenzen, die das Grundgesetz selbst vorgibt: Nach Artikel 5 Absatz 2 findet sie „ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

Verletzt eine Meinung also etwa die persönliche Ehre eines anderen Menschen, kann sie unzulässig sein – und darf nicht geäußert werden. Juristisch werden solche unzulässigen Meinungsäußerungen als „Schmähkritik“ bezeichnet.

Per Christiansen, Hochschullehrer für Wirtschaftsrecht an der FOM Hochschule in Hamburg und Partner der Rechtsanwaltskanzlei iRights.Law in Berlin, ordnet die Situation so ein:

„Entgegen der Vorurteile mancher Menschen haben wir in Deutschland eine sehr weitgehende Meinungsfreiheit. Das bedeutet, dass man insbesondere nicht immer höflich sein muss. Man kann unhöflich sein und seine Aussagen ‚mit Schmackes‘ treffen. Das ist zulässig und besonders im politischen Kontext akzeptiert, weil die Meinungsfreiheit so wichtig für die Demokratie ist.“

In welchen Fällen es rechtlich erlaubt ist, problematische Inhalte öffentlich zu zeigen – und wann man eher davon Abstand nehmen sollte, beantwortet Christiansen in seinem Vortrag bei der Konferenz „Zugang gestalten!“. Die Veranstaltung stand 2021 unter dem Motto „Schwieriges Erbe“ (iRights.info berichte ausführlich).

Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht

Christiansen stellt klar: „Aber die Grenze ist spätestens dort, wo man den Diskurs verlässt und nur noch verletzen will.“ Stehen das Fertigmachen und die Diffamierung einer Person im Vordergrund und nicht (mehr) die Auseinandersetzung zu einem bestimmten Thema, soll eine Person also herabgesetzt werden, ist die Grenze zur Schmähkritik erreicht. Dann kann eine strafbare Beleidigung vorliegen.

Dabei muss das Grundrecht auf Meinungsfreiheit mit dem Persönlichkeitsrecht, das jede Person genießt, ins Verhältnis gebracht werden: Aus dem Schutz der Menschenwürde und dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 1 und 2 Grundgesetz) folgt auch das Recht, sich vor Beschimpfungen oder Herabwürdigungen zu schützen. Dieses Recht gilt nicht nur im Verhältnis von Bürger*innen zum Staat, sondern auch zwischen den Bürger*innen untereinander, zum Beispiel in Sozialen Medien.

Doch die Abgrenzung ist oft schwierig und die vielen gerichtlichen Urteile dazu sind nicht immer eindeutig und konsequent. Das zeigt beispielsweise der Fall um Renate Künast: Die Grünen-Politikerin hatte 2019 gegen Beschimpfungen wie „Drecks Fotze“ und „Schlampe“, die sie auf Facebook erhalten hatte, geklagt. Künast wollte erreichen, dass Facebook die personenbezogenen Daten des Kommentators herausgeben darf, um zivilrechtliche Schritte gegen ihn einleiten zu können.

Das Landgericht Berlin hatte jedoch alle Äußerungen zunächst als „zulässige Meinungsäußerungen“ im politischen Kontext eingestuft und die Klage abgewiesen. Nachdem die Politikerin Beschwerde gegen das Urteil eingelegt hatte, änderte das Gericht seine ursprüngliche Entscheidung ab und erachtete zumindest die Herausgabe einzelner Nutzerdaten für zulässig. „Häufig befinden wir uns rechtlich in einem Graubereich“ bestätigt auch Christiansen.

Wo die Grenzen der Meinungsfreiheit liegen: „Es kommt auf den Kontext an“, so Christiansen

Wie bei so vielen anderen (rechtlichen) Fragen, ist der Zusammenhang entscheidend: „Wenn man sich als Nutzerin oder Nutzer die Frage stellt, darf ich sowas zeigen, dann ist der Kontext relevant. Es kann sein, dass etwas Legales ausnahmsweise im Kontext nicht gezeigt werden kann und etwas Illegales ausnahmsweise im Kontext doch gezeigt werden darf“, so Christiansen.

So kann das Zeigen eines Hakenkreuzes im Kontext eines Twitter-Threads über wissenschaftliche Erkenntnisse zum Nationalsozialismus zulässig, als Symbol ohne Kontextualisierung aber als „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ strafbar nach § 86a des Strafgesetzbuches (StGB) sein.

Die Normen des Strafrechts sind dabei so etwas wie die äußerste Grenze der Meinungsfreiheit: Erfüllt eine Aussage einen Straftatbestand, kann sie nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Als mögliche Straftatbestände kommen neben der Beleidigung (§ 185 StGB) und der Volksverhetzung (§ 130 StGB) auch Delikte wie Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) oder Nachstellung (auch „Stalking“ genannt, § 238 StGB) in Betracht.

Doch kann eine Aussage selbst dann die Grenzen der Meinungsfreiheit erreichen, wenn sie nicht einen Straftatbestand erfüllt. Will man sich gegen Beschimpfungen in einem Sozialen Netzwerk wehren, kann man auch vor den Zivilgerichten dagegen vorgehen und beispielsweise Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen.

„Hatespeech“ und die Grenzen der Meinungsfreiheit

Nicht jede Aussage, die umgangssprachlich als „Hatespeech“ (zu Deutsch „Hassrede“) bezeichnet wird, ist auch strafbar. Der Begriff ist gesetzlich nicht geregelt. Die gemeinnützige Organisation „HateAid“, die Betroffenen digitaler Gewalt kostenlose Beratung und Prozesskostenfinanzierung anbietet, definiert Hatespeech als „Oberbegriff für verbal oder schriftlich geäußerte, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“. Viele Personen, die Hass und Hetze online verbreiten, bewegten sich aber ganz bewusst an der Grenze des Strafbaren, sodass ihnen mit Mitteln des Strafrechts nicht immer beizukommen sei, so HateAid auf der eigenen Webseite.

Dass auch Aussagen, die nicht einen Straftatbestand erfüllen, gefährlich für die Meinungsäußerungsfreiheit sein können, zeigt eine durch Campact bundesweit durchgeführte Studie aus dem Jahr 2019 mit dem Titel „#Hass im Netz“. Für die Studie wurden über 7.300 Menschen in repräsentativer Zusammensetzung befragt. Etwa dreiviertel der befragten Internetnutzer*innen waren der Ansicht, dass Hassbotschaften die Vielfalt im Internet gefährdeten, weil sie Menschen einschüchterten und verdrängten. Etwa die Hälfte der Befragten Internetnutzer*innen gab an, sich wegen Hatespeech im Internet seltener zu ihrer politischen Meinung zu bekennen und sich seltener an Diskussionen im Netz zu beteiligen, auch wenn sie nicht persönlich durch Hatespeech betroffen waren, sondern diese nur beobachtet hatten.

Organisationen wie HateAid kritisieren die Plattformbetreiber schon lange dafür, nicht genug gegen Hatespeech zu unternehmen. Per Christiansen sieht das Problem aber nicht nur bei den Plattformen:

„Der Hass im Netz nimmt ganz spürbar zu. Ich denke aber nicht, dass die Plattformen nichts tun. Man kann diskutieren, ob sie genug tun, aber es gibt bei der Bekämpfung von Hass im Netz viele Ansätze und der Fokus sollte nicht allein auf den Plattformen liegen.“

Wichtig sei es, so Christiansen, alle Akteur*innen einzubeziehen und in die Verantwortung zu nehmen: „Wenn man sich auf das Strafrecht konzentriert, benötigt man auch die dahinterstehenden Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden. Wichtig finde ich auch zivilgesellschaftliches Engagement, wie etwa von HateAid – davon sollte es viel mehr geben.“

Zudem sei der rechtliche Rahmen nicht von den Plattformen gesetzt, so Christiansen. „Das Medienrecht erlaubt große Spielräume in der Beurteilung von Inhalten. Das können auch die Plattformen nicht beheben.“ Hier müsse der Gesetzgeber in die Pflicht genommen werden.

Community Guidelines, Content-Moderation und das NetzDG

Ein wichtiger Aspekt der Bekämpfung von Hassbotschaften sei zudem die Content-Moderation auf den Plattformen. Die Plattformen filtern, löschen oder sperren Inhalte, die gegen ihre Nutzungsbedingungen verstoßen.

Diese Nutzungsbedingungen enthalten Verhaltensrichtlinien, sogenannte Community Guidelines. Facebook etwa will laut seiner „Gemeinschaftsstandards“ Hassrede nicht zulassen. Und Twitter gibt in seinen Regeln vor, dass Nutzer*innen „einer Person oder einer Personengruppe keine Gewalt androhen“ dürfen.

„Sich allein auf das Strafrecht zu berufen, ist ein lückenhafter Ansatz“, so Christiansen. Seine Begründung: „Viele Hassreden erreichen vielleicht nicht immer die strafrechtlich relevante Grenze oder werden mangels Strafantrags nicht verfolgt, beschädigen aber trotzdem den öffentlichen Diskurs.“ Deshalb hält Christiansen die Content Moderation für einen wichtigen Teil der Bekämpfung von Hatespeech.

„Ohne Content-Moderatoren wäre das Netz ein Ort, den man sich gar nicht vorstellen kann. Die wichtige Rolle der Content-Moderatorinnen und Moderatoren sollte nicht unterschätzt werden. Die machen einen unglaublich wichtigen Job und verdienen Anerkennung und Wertschätzung.“

Allerdings sind die Verhaltensregelungen der Netzwerke keine zwingenden rechtlichen Normen und es steht im Ermessen der Plattformen, ob sie gegen Inhalte, die gegen ihre Richtlinien verstoßen, auch wirklich vorgehen wollen. Häufig wird kritisiert, dass den Plattformen dadurch zu viel Macht zukommt, da sie quasi darüber entscheiden, was veröffentlicht werden kann und was nicht – und das ohne demokratische Legitimation. „Auch das ist eine Frage der Regulierung dieser Plattformen und ihrer Community Guidelines“, so Christiansen.

Erste Regulierungsschritte hat der Gesetzgeber 2017 mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ergriffen und dieses in mehreren Schritten verschärft. Das Gesetz verpflichtet gewinnorientierte soziale Netzwerke bestimmter Größe, strafrechtlich relevante Inhalte zu entfernen. Seit 2020 zählen Betreiber sozialer Medien auch zu den Adressaten des Medienstaatsvertrags und unterliegen damit bestimmten Transparenzpflichten.

Christiansen: Nutzer*innen sollten auf Plattformen „Meldefunktionen nutzen“

Die Meinungsfreiheit ist eines der wichtigsten Güter in einer Demokratie. Doch sie gilt nicht grenzenlos. Verschiedene Gesetze und die Rechte Einzelner schränken sie ein, um einen friedlichen und offenen Diskurs zu ermöglichen. Der Staat und die Gesellschaft haben die Aufgabe, all das in einen Einklang zu bringen. Dabei müssen sie auch die besondere Kommunikationsform in Sozialen Netzwerken beachten – denn auch Hatespeech kann eine Gefahr für die Meinungsfreiheit sein.

Die Plattformen werden zunehmend in die Pflicht genommen. Eine wirksame Plattform-Regulierung ist wichtig, um die Entscheidung über die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht auf die Netzwerke abzuwälzen, sondern dem demokratisch gewählten Gesetzgeber zu überlassen.

Damit die Plattformen auf Hatespeech in Postings überhaupt reagieren können, müssen sie von diesen Aussagen Kenntnis erlangen. Filter, welche die Inhalte auf den Plattformen automatisch nach strafbaren Inhalten durchforsten, seien rechtlich und praktisch problematisch, so Christiansen:

„Schon technisch stoßen selbst KI-Systeme schnell an ihre Grenzen, Aussagen in ihrem konkreten Kontext richtig zu bewerten. Daher sind die Plattformen darauf angewiesen, dass ihnen strafbare und schädliche Inhalte von Nutzer*innen gemeldet werden“.

Hierzu verfügen alle Plattformen über Meldefunktionen. Eingehende Meldungen werden von den Content-Moderation-Teams der Plattformen begutachtet und die gemeldeten Inhalte bei Verstößen gelöscht.

Bei der Bekämpfung von Hatespeech kann eigentlich jeder mitmachen, findet Per Christiansen. Er richtet einen Appell auch an die Nutzer*innen: „Jedenfalls schwere Fälle von Hatespeech sollte niemand einfach stehen lassen und das Netz den Hatern überlassen, sondern hierfür die Meldefunktionen der Plattformen nutzen.“

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Potsdam - Hätte, wäre, könnte - bei Ratschlägen spielt es eine wichtige Rolle, wann man sie bekommt. Ist eigentlich schon alles entschieden, können die Ratgeber nicht mehr viel beeinflussen. Ist hingegen noch nicht klar, worum es eigentlich geht, fehlen die Ansatzpunkte. In diesem Spannungsfeld bewegten sich am Freitag zwei Themen, die im Potsdamer Gestaltungsrat diskutiert wurden: Die Erweiterung der Grundschule in der Waldstadt und die Entwicklung von Golm.

Das sechsköpfige Gremium gibt es seit 2010 und ist mit hochkarätigen Experten aus den Bereichen Stadtplanung, Architektur und Landschaftsplanung besetzt. Bauherren - egal ob privat oder öffentlich - können sich für ihre Vorhaben Ratschläge einholen. Pflicht ist das aber nicht. 2016 beschlossen die Stadtverordneten, dass das Gremium nicht mehr öffentlich tagen soll. Immer mehr Investoren fühlten sich unwohl dabei, dass ihre Ideen öffentlich debattiert wurden, hieß es. Es sei schwieriger, Investoren zu finden, die sich dem Urteil stellen.

Öffentliche Diskussion - per Videochat

Potsdams Baudezernent Bernd Rubelt (parteilos) wünscht sich, dass sich das ändert. Nun gab es nach längerer Pause mal wieder eine öffentliche Diskussion - per Videochat. „Wir haben uns entschieden, die Sitzungen des Gestaltungsrates wieder regelmäßig für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, um eine breitere Diskussion über städtebauliche Entwicklungen und architektonische Qualität zu ermöglichen", so Rubelt vorab. Die beiden Themen wurden öffentlichen Vorhabenträgern vorgestellt: der Stadtverwaltung selbst und dem stadteigenen Kommunalen Immobilienservice (KIS).

Potsdams Baudezernent Bernd Rubelt (parteilos).
Potsdams Baudezernent Bernd Rubelt (parteilos).Foto: Andreas Klaer

Zunächst ging es um die Erweiterung und Sanierung der Grundschule in der Friedrich-Wolf-Straße. Das dreistöckige Hauptgebäude ist einer der ersten Typenbauten aus den späten 1950er-Jahren. In zwei Seitenflügeln befinden sich eine Turnhalle sowie eine Mensa und Horträume. Sie erfüllen nicht mehr die heutigen Anforderungen an Größe und Barrierefreiheit. Aus Platzmangel wurde vor ein paar Jahren nebenan ein Containerbau für den Hort errichtet, der allerdings nicht dauerhaft dort bleiben kann. Die Schule soll außerdem wegen des großen Bedarfs im Stadtteil künftig drei- statt zweizügig sein.

Entsprechend viel Raumbedarf soll auf dem 16.000 Quadratmeter großen Grundstück untergebracht werden, ohne allzu viele Bäume zu fällen. 2017 sei dazu eine Machbarkeitsstudie beauftragt worden, wie Sven Wollbrügge vom KIS erklärte. Ergebnis: Die Seitenflügel sollen beide abgerissen werden und ein Erweiterungsbau auf dem bisherigen Schulhof entstehen. Der Haupteingang soll an die Straße verlegt werden. 

Neubau soll bis 2025 fertig sein

Der Neubau soll drei Obergeschosse und ein Untergeschoss besitzen und eine Zweifeldsporthalle, die neue Mensa und Unterrichtsräume. Im sanierten Hauptgebäude sollen vorrangig Fachunterrichtsräume eingerichtet werden. In einem Verbindungsbau sollen die Eingangshalle, eine Garderobe und die Bibliothek unterkommen. Ein Termin für den Baustart wurde nicht genannt. Lange kann es aber nicht mehr dauern, denn 2025 soll der Neubau fertig sein. Anschließend folgt die Sanierung des Altbaus bis 2027.

Bei den Mitgliedern des Gestaltungsrats lösten die Pläne etwas Stirnrunzeln aus. "Das ist eigentlich schon fertig", sagte die Vorsitzende Sophie Wolfrum. Sie wolle anerkennen, dass der Bauherr den Wald schonen wolle. Das Gelände sei "zauberhaft, wunderschön". Auch Angela Mensing-de Jong, die derzeit an der Technischen Universität Dresden Städtebau lehrt, monierte die späte Einbindung des Gremiums. Sie kenne den Schultyp aus vielen ostdeutschen Städten, allerdings kein Beispiel mit einer Erweiterung in der Mitte. "Wir haben uns gewundert." Lob gab es für die Verlegung des Eingangs zur Straße. Für die bisher unklare Fassadengestaltung empfahl das Gremium eine Orientierung am Bestandsgebäude.

Sophie Wolfrum, Vorsitzende des Gestaltungsrats.
Sophie Wolfrum, Vorsitzende des Gestaltungsrats.Foto: Sebastian Gabsch

Ganz anders ist die Lage in Golm. Dort soll untersucht werden, ob ein 66 Hektar großes Areal zwischen dem Großen Herzberg und der Golmer Chaussee ein Entwicklungsgebiet werden könnte, um Erweiterungsmöglichkeiten für den Wissenschaftspark Golm zu schaffen, aber auch für Wohnungen und soziale Infrastruktur. Derzeit wird an einem Rahmenplan gearbeitet. Der Zwischenstand wurde am Freitag von den damit beauftragten Planern vorgestellt. 

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Bahnhof in Golm wird seiner zentralen Lage nicht gerecht

Die brachten einige spannende Ideen, aber noch mehr offene Fragen mit. So könnte Regenwasser, das im bebauten Bereich nicht versickert, genutzt werden, um die früheren Moorflächen nordwestlich von Golm wieder zu vernässen. Ein Rundweg soll den bebauten Bereich mit dem Ufer des Zernsees verbinden. Ein bestehender Stichkanal könnte bis ins Zentrum verlängert und von Paddlern genutzt werden. Ein hoher Grünanteil soll erhalten werden. Neubauten für Wohnen und Gewerbe seien im Norden denkbar. Entwickelt werden müsse der Bereich um den Bahnhof, der seiner zentralen Position bisher nicht gerecht werde.

Der Bereich um den Bahnhof in Golm wird bislang kaum genutzt.
Der Bereich um den Bahnhof in Golm wird bislang kaum genutzt.Foto: Andreas Klaer

Bei dem Gremium kamen die Überlegungen gut an. "Großartig, dass Sie sich damit beschäftigen", so Wolfrum. Vor allem die Einbeziehung der Landschaft in die Planung stieß auf Zustimmung. Landschaftsarchitekt Stefan Lenzen meldete jedoch Bedenken gegen eine Bebauung der nördlichen Flächen an. Wolfrum regte an, stattdessen eine dichtere Bebauung in Inneren des Gebiets zu prüfen. Ein Knackpunkt sei der Bereich um den Bahnhof. Dort fehle es derzeit einfach an Aufenthaltsqualität.

Potsdams Stadtplanungschef Erik Wolfram sagte, dass es keine Vorfestlegung auf mehr Bauflächen gebe, aber für eine Entwicklung sei "eine gewisse Schwungmasse" nötig. "Das finanziert sich nicht von allein." Mehr Wohnungen und mehr Arbeitsplätze würden auch die Ansiedlung von Handel und Dienstleistungen rechtfertigen. Den Planungsprozess wolle man grundsätzlich öffentlich fortführen, so Wolfram. Wahrscheinlich wird sich also auch der Gestaltungsrat damit beschäftigen.

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Warum repressive Drogenpolitik nicht funktioniert

Rechtswissenschaftler Jan Fährmann über Drogenverbote und deren negative Auswirkungen - Teil 2

Jan Fährmann [1] ist Wissenschaftler und Referent an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Neben der Polizei- und Sicherheitsforschung beschäftigt er sich auch mit Forschungen im Betäubungsmittelstrafrecht und mit Drogenpolitik. So hat er sich bereits mit der Geschichte der Drogenpolitik, dem neuen Psychoaktive-Substanzen-Gesetz sowie mit stoffungebundenen Süchten beschäftigt. In Teil 1 des Interviews (Mit Drogenpolitik wird Sozial- und Migrationspolitik gemacht [2]) ging es um die historischen Hintergründe der heutigen Drogenpolitik.

Was am Besitz oder Konsum von Drogen ist überhaupt verboten? Was ist hier das zu schützende Gut? Warum mischt der Staat sich hier ins Leben der Bürgerinnen und Bürger ein?
Jan Fährmann: Man kann sich darüber streiten, was genau verboten ist. Gerichtsfest sicher ist nur, dass der Konsum selbst nicht verboten ist. Der Besitz, das Sich-Beschaffen oder Inverkehrbringen der Substanzen ist aber verboten. Das ist sehr weit gefasst. Es gibt aber Streitfälle.
Umstritten ist beispielsweise, wie die chemische Überprüfung einer Substanz zu beurteilen ist - das sogenannte Drugchecking -, die dazu dient, gefährliche Stoffe für die Konsumenten erkennbar zu machen. Gilt das juristisch als Verschaffen einer Gelegenheit oder nur als Überprüfung und Vernichtung?
Ziel der Verbote war und ist, den Verkehr so weit wie möglich zu unterbinden. Es soll die Gesundheit geschützt werden, indem problematischer Konsum verboten wird. Sinnvolle Ausnahmen wie in der pharmakologischen Forschung oder Medizin sollten aber erlaubt bleiben.
Wenn die Gesundheit das zu schützende Gut ist, müsste der Staat dann nicht noch viel weiter eingreifen, etwa mit dem Verbot gesundheitsschädlicher Nahrungsmittel?
Jan Fährmann: Wenn man dieses Ziel teilt und denkt, dass ein Verbot funktioniert, dann könnte man sich durchaus fragen, ob stark zuckerhaltige Lebensmittel oder Alkohol - man denke auch an damit zusammenhängende Unfälle - verbieten sollte.
Sollen wir aber einen Gesundheitsstaat schaffen? Einen Staat, der uns vorschreibt, wann wir was essen, wie viel Sport wir machen müssen? Das ließe sich mit dem Gedanken der Autonomie nicht vereinbaren, sondern ließe sich höchstens auf einige wenige Substanzen anwenden. Mit Blick auf die Drogenpolitik muss man sich aber fragen, ob das funktionieren würde.
Jetzt haben wir gesehen, was der Sinn der Drogenverbote ist. Ziehen wir Bilanz: Welche der Ziele der heutigen Drogenpolitik werden in der Praxis erreicht?
Jan Fährmann: Viel deutet darauf hin, dass der Konsum durch Verbote nicht zurückgeht. Das sehen wir etwa im Vergleich mit Ländern wie den Niederlanden oder Portugal, wo Cannabis erlaubt ist oder nur als Ordnungswidrigkeit gilt. Der Konsum scheint also unabhängig vom Verbot zu sein.
Verbote haben aber auch negative Auswirkungen. So werden Menschen in die kriminelle Ecke gedrängt und wenden sich darum von Hilfsmöglichkeiten ab, weil sie eine strafrechtliche Verfolgung befürchten müssen. Diese Menschen werden gesellschaftlich ausgeschlossen und durch eine Inhaftierung ggf. auch von wirksamen Hilfsmaßnahmen abgeschnitten.
Haben Sie dafür ein konkretes Beispiel?
Jan Fährmann: Ja, denken wir noch einmal an das Drugchecking. So wurde im Zusammenhang mit der Love Parade in Berlin in den 1990ern von der Charité und dem Verein Eve and Rave ein Programm durchgeführt, um auf gefährliche Substanzen hinzuweisen. Zusammen mit dem Drogentest gab es auch Aufklärung über Gesundheitsrisiken und Hinweise auf Hilfsangebote.
Die Staatsanwaltschaft hat schließlich sowohl die Räume des Vereins als auch der Klinik durchsucht und Anklage erhoben. Letztlich wurden aber alle Beteiligten freigesprochen. Wer Drogenkonsumenten Hilfe anbietet, setzt sich oft der Gefahr aus, selbst verfolgt zu werden.
Und was bedeutet das in der Praxis für die Konsumenten?
Jan Fährmann: Tatsächlich kann der Konsum durch polizeiliches Auftreten gefährlicher werden. Beispielsweise können bei einer Überdosis die Bekannten eines Drogenkonsumenten Angst haben, dass die Polizei mitkommt, wenn sie den Notarzt rufen. Deshalb kam es bereits zu Todesfällen.
Durch die Ausgrenzung kommen manche Betroffene auch gar nicht mehr auf den Gedanken, sich Hilfe zu holen. Das sieht man auch am restriktivsten Bundesland, nämlich Bayern. Dort kommen mit Abstand die meisten Drogentoten vor. Das liegt meiner Meinung nach auch an der Vernachlässigung von präventiven Ansätzen, die durch die repressiven Maßnahmen erschwert werden.
Was heißt das konkret?
Jan Fährmann: Durch den hohen polizeilichen Verfolgungsdruck, beispielsweise bei den Opiaten, greifen Betroffene bisweilen auf gefährlichere Substanzen zurück. Das könnte dann das Schmerzmittel Fentanyl sein. Das gibt es beispielsweise als Pflaster mit etwa zehn- bis zwanzigmal so großer Wirkung als andere Opiate wie Heroin.
Fentanyl wird etwa als Schmerzmittel zur Behandlung schwerkranker alter Menschen eingesetzt. So durchsuchten dann einige suchtkranke Drogenkonsumenten die Mülleimer von Krankenhäusern oder Altenheimen nach den Pflastern und kochten oder lutschen diese aus, um an den Wirkstoff zu kommen. Die Anwendung der so gewonnenen Substanzen ist dann sehr gefährlich, da sich die Dosierung schwer abschätzen lässt. Daher starben viele Drogenkonsumenten.
Hat denn die Polizei als alte gesellschaftliche Institution ein eigenes Interesse an der Verfolgung von Drogenkriminalität?
Jan Fährmann: Es gibt immer wieder Anlässe, bei denen die Polizei ein Interesse an der Verfolgung von Drogenkriminalität hat. Beispielsweise dann, wenn es um Mittel für neue Stellen geht. Dann kann es vorkommen, dass man verschärft an Schulen nach Cannabis sucht, und auf einmal hat man viele Fälle, die für eine Ausweitung der Stellen sprechen.
Aus der Politik und der Polizei gibt es inzwischen aber auch die Forderung, solche Taten weniger zu verfolgen. Man sieht mehr und mehr, wie groß der Aufwand für die Polizei und die Strafjustiz ist.
Haben Sie dafür ein konkretes Beispiel?
Jan Fährmann: Ja, das konnte man im Görlitzer Park in Berlin sehen. Dort haben die ehemaligen Senatoren Heilmann und Henkel vor einigen Jahren eine sehr restriktive Politik betrieben. Es gab hohe Polizeiaufgebote. Es stellte sich aber heraus, dass das aber überhaupt nichts gebracht hat. Ich war selbst davon überrascht, wie wirkungslos die Maßnahmen waren.
Es ist nicht einmal zu einer größeren Verhaftung oder Sicherstellung von Mitteln gekommen, weil die Dealer aufgepasst haben und die Substanzen rechtzeitig weggeschmissen haben oder schlicht weggerannt sind. In gewissen Bereichen bringen die Maßnahmen nichts oder ist der Aufwand zu groß. Darum setzen sich inzwischen sogar einige Gewerkschaften oder Interessenverbände der Polizei für einen liberaleren Umgang mit Drogen ein.

Dieser Artikel erscheint ebenfalls im Blog "Menschen-Bilder" des Autors. Der Kontakt mit Jan Fährmann kam über eine Tagung im Zusammenhang mit der Ausstellung "altered states - Substanzen in der zeitgenössischen Kunst" [3] im Kunstpalais der Stadt Erlangen zustande.


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-4121905

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.hwr-berlin.de/en/service/contacts/staff/contact-info/jan-faehrmann/
[2] https://www.heise.de/tp/features/Mit-Drogenpolitik-wird-Sozial-und-Migrationspolitik-gemacht-4110411.html
[3] https://www.kunstpalais.de/de/13/Altered-States-Substanzen-in-der-zeitgenoessischen-Kunst.html?eid=48