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Im Netz sind verschiedene Anbieter und Programme erhältlich, über die sich Videos von Streaming-Plattformen herunterladen lassen. Diese sind unter anderem als „Download-Manager“ bekannt. Einer davon ist YouTube-DL (die Abkürzung DL steht für „Download“).

Seit mehr als einem Jahr steht YouTube-DL im Fokus der Medienindustrie: So setzte sich der Verband der Musikbranche Recording Industry Association of America (RIAA) im Herbst 2020 dafür ein, den Programmiercode von YouTube-DL von der Software-Plattform Github zu entfernen. Die RIAA begründete dies mit dem Vorwurf, dass sich per YouTube-DL urheberrechtlich geschützte Musik- und Videodateien herunterladen lassen.

Im Januar 2022 berichtete netzpolitik.org darüber, dass die Musikindustrie auch in Deutschland gegen YouTube-DL vorgeht. Konkret geht es dabei um ein Schreiben eines deutschen Medienanwalts. Dieser mahnt im Auftrag dreier großer Musiklabels einen Website-Hoster ab, der die Seite youtube-dl.org hostet. Dort findet sich der Code von Youtube-DL zum Download.

Was im Rahmen der Privatkopie erlaubt ist

Der Einsatz von Download-Managern wie YouTube-DL ist in Deutschland allerdings nicht per se illegal. Dafür sorgt die „Privatkopie“: Das ist eine Regelung im deutschen Urheberrecht. Sie besagt, dass Nutzer*innen urheberrechtlich geschützte Werke zu rein privaten Zwecken als Kopien speichern dürfen.

Als „privater Zweck“ gilt dabei beispielsweise das Speichern eines urheberrechtlich geschützten Musikstücks auf der eigenen Festplatte, um es bei wackeliger Internetverbindung unterbrechungsfrei anzuhören. Auch im Familien- oder Freundeskreis darf man Privatkopien nutzen. Es ist allerdings nicht erlaubt, urheberrechtlich geschützte Inhalte wieder hochzuladen und öffentlich zugänglich zu machen.

Wichtig: Kopierschutz beachten und rechtswidrige Inhalte vermeiden

Wichtig sind zwei Voraussetzungen: Erstens darf man keine wirksamen technischen Kopierschutzmaßnahmen umgehen oder knacken. Einen solchen wirksamen Kopierschutz bietet YouTube bei Bezahlinhalten an, also beispielsweise bei Filmen oder Musikstücken, für die man ein kostenpflichtiges Abo abschließt oder die man im YouTube-Store einzeln erwirbt bzw. mietet. Auch Streaming-Anbieter wie Amazon Prime oder Netflix verwenden wirksame Kopierschutztechnik. Lädt man solche Videos oder Musikstücke per Download-Manager herunter, ist die Gefahr einer Urheberrechtsverletzung sehr wahrscheinlich.

Zweitens darf die Quelle nicht „offensichtlich rechtswidrig“ sein. Das heißt: Wenn eindeutig und ohne Zweifel zu erkennen ist, dass das jeweilige Video rechtswidrig eingestellt wurde, ist die Privatkopie-Regelung nicht anwendbar. Das betrifft beispielsweise illegal im Kino abgefilmte Filme, die sich aufgrund ihrer schlechten Qualität schnell als rechtswidrig identifzieren lassen.

Zum Weiterlesen

Die Privatkopie ist bei iRights.info regelmäßig Thema. Interessierte können sich in diesen beiden Texten genauer zu der Regelung informieren:

Im Übrigen gilt für die Privatkopie eine Pauschalvergütung: Das heißt, dass man als Nutzer*in beim Kauf von beispielsweise CD-Rohlingen oder Festplatten ganz automatisch eine Pauschale zahlt. Diese ist im Kaufpreis inbegriffen und wird über die ZPÜ, die Zentralstelle für private Überspielungsrechte, an die Verwertungsgesellschaften abgeführt. Von dort wird das Geld an die Urheber*innen ausgezahlt. Wie das System genau funktioniert, erklärt dieser Text bei iRights.info.

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Congested streets in Warsaw, Poland. Photo by Jacek Dylag on Unsplash.

Hi, this is Simon. I’m a software engineer at Datawrapper. This week, I explain why I don’t own a car and why you probably shouldn’t own one either.

Driving is more expensive than you probably think. Most people may have a pretty clear idea of how much they spend on gas, but that’s just a fraction of the total cost. If you own a car, you also have to pay for maintenance, repairs, insurance, and tax. And there’s a big factor that’s often overlooked: Every day you use it, your car loses value.

This chart shows the monthly costs for three very typical German cars: a small car (Opel Corsa), an SUV (Mercedes GLC), and a Volkswagen Golf, which has been the best-selling car in Germany for many years. If you, like thousands of Germans, want to drive your own VW Golf, it will cost you about 630 euros a month. For reference, in 2021, the average gross monthly income in Germany was 2,160 euros. A Mercedes GLC will even cost you more than 1,000 euros a month, around half of the average gross income.

The (true) true cost

So we’ve established that driving costs you more than you probably thought. But that’s not the full story yet.

When you buy a car, you assume that the government provides the necessary infrastructure for driving it — roads, bridges, parking, etc. In addition to that, there’s a substantial negative impact that cars have on society and the environment: climate change, air pollution, noise, accidents, and congested streets.

When economists put a price tag on those factors, they call them social costs. In a recent study, researchers Stefan Gössling, Jessica Kees, and Todd Litman calculated the private and social costs of driving for the three car models mentioned above. They found that the social cost is about 30-40% higher than what car owners are currently paying. Those costs are externalized: They are not paid by individual car owners but by society as whole. That means, even if you don’t drive, your taxes still pay for the social cost imposed by your neighbor’s car.

“But I already pay so much in taxes!”

Every person owning a car, ever.

Yes, your government taxes you for owning a car, for buying gas, and maybe also for parking, but that covers only a part of the actual cost your car puts on society. In their study, Gössling et al. point out that, if we wanted to fully internalize the social costs, driving a car would be significantly more expensive than it currently is.

The researchers also argue that policies that incentivize individual car ownership are inherently unfair and inefficient. Such policies force people to buy cars they can’t afford while also imposing large external costs on everyone, even those who walk, bike, or use public transport.

The solution

What can we do about that? I think the answer is obvious: fewer cars. In order to achieve that, we need to prioritize other modes of transportation wherever possible. Of course, relying on walking, biking, and public transport is not always feasible, particularly for people in rural areas. But in industrialized countries, where car ownership is high, most people actually live in cities. If we made it easier for those in urban areas to go about their lives without driving, we could already reduce the number of cars significantly. Also, it is in cities where the negative effects of traffic have the greatest impact.

You see that buses and trains are much more efficient than cars because they use less space and energy per passenger. Electric cars have lower environmental costs than cars with traditional internal combustion engines, but they cause the same accidents and traffic jams.

Compared to any form of motorized traffic, active transportation modes like cycling and walking have minimal social costs that are completely offset by their large public health benefits. That's because walking and biking keep you fit! 💪

So in order to make transport systems healthier, fairer, and more efficient, policy makers should favor other modes of transport over individual car ownership wherever possible. Many major European cities have taken bold steps towards doing that quite successfully, including Copenhagen, Paris, Madrid, Barcelona, Ghent, Helsinki, and Oslo. It’s no surprise that Copenhagen, a city that has prioritized walking and cycling for many years, is often considered to be the world’s most livable city.

Cycling and walking in Copenhagen. Photo by Mikael Colville-Andersen, published under a CC BY license.

About the data

The charts in this article use data from three different sources:

Each of the studies has a different focus and uses different methodologies, so the data may not be directly comparable. I decided to still show them side-by-side because they all make the same point: Driving may be convenient it is also extremely expensive — for car owners, but also for everybody else.


That’s it from me for this week. As always, do let me know if you have feedback, suggestions, or questions. I am looking forward to hearing from you at simon@datawrapper.de, Mastodon, or Twitter. We’ll see you next week.

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Für eine sehr kurze Zeit konnte OBM Schubert einigen wenigen Bürger:innen in der Stadt Potsdam vormachen, dass die Stiftung Garnisonkirche eine ganz nette Truppe sei. Er strickte die Legende von der Selbstrücknahme der Stiftung und deren Selbstlosigkeit zum Wohle der Stadt.

Mittlerweile teilen alle Tageszeitungen das Ergebnis des ersten Berichtes des Bundesrechnungshofes (BRH) mit. Es wurde getrickst, was das Zeug hält und die Bedenken einzelner Mitarbeiter:innen der ehemaligen Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, Frau Grütters (CDU), wurden bei Seite geschoben. Ein dreiköpfiges Rechercheteam der Projektgegner:innen hatte die Prüfung ins Laufen gebracht. Sie wurden vollumfänglich in ihren Vermutungen und ihrer Kritik bestätigt.

siehe http://potsdam-stadtfueralle.de/2021/02/10/finanzierungs-und-foerderprobleme-beim-bau-der-garnisonkirche/

Schon seit rund 10 Jahren hat es viele Einzelschreiben an den BRH gegeben, die genau auf eine Vielzahl der jetzt benannten Mängel hingewiesen haben. Leider ist nichts passiert. Die öffentliche Hand – mit Frau Grütters als Hauptverantwortliche – hat weiterhin Steuergeld unsachgemäß ausgegeben.

Der eigentliche Skandal der heutigen Veröffentlichungen ist jedoch, dass das Kuratoriumsmitglied Mike Schubert, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam, voraussichtlich schon Ende November 2021 darüber Bescheid wusste. Deshalb musste so schnell ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung her, der den Turm als festen Bestandteil des „Forums für Demokratie“ sieht. Es ging beim angeblichen Kompromiss also doch nur um die Sicherung der Stiftung und nicht wie behauptet um Selbstrücknahme und ähnliche verlogenen Floskeln. Denn welcheR verantwortungsbewussteR StadtverordneteR würde denn jetzt noch mit dieser Stiftung, deren Finanzen völlig ungeklärt sind, einen solchen Deal eingehen. Genau deshalb durfte die Abstimmung nicht noch mal in die Ausschüsse und die Abstimmung erst im März erfolgen.

Eine Stiftung, welche mit großen Vokabeln wie „Verantwortung und Versöhnung“ um sich wirft, wäre spätestens nach der Januarsitzung des Kuratoriums in der Pflicht gewesen, die Öffentlichkeit von sich aus zu informieren. Alt-Bischoff Huber als Kuratoriumsvorsitzender und der Oberbürgermeister der Stadt, Herr Schubert, als Erste! Die Zurückhaltung dieser Information ist eine bewusste Irreführung der Stadtverordneten. Zeitgleich hat Schubert das Rechenzentrum und deren Nutzer:innen instrumentalisiert, um die Stiftung zu retten.

Der Bundesrechnungshof hat bereits im November 2021 sein Prüfergebnis der Stiftung Garnisonkirche zur Kenntnis gegeben. Erst daraufhin hat sie den faktischen Verzicht auf den Wiederaufbau des Kirchenschiffes erklärt. Und als Teil des Demokratie-Forums erhoffen sich alle Verantwortlichen bei der Stiftung, zu denen auch OBM Mike Schubert gehört, dass weiterhin Geld vom Bund fließt. Dazu ist das Schauspiel um das Haus der Demokratie da! Die schnelle Zustimmung des Bundespräsidenten (ebenfalls SPD und Schirmherr des Wiederaufbaus) zu dem „Kompromiss“ wurde ja schon eingeholt. Es geht darum, die Baupleite und die Bauruine zu verhindern. Wer möchte schon, dass das Stadtparlament im Schatten eines unfertigen Turmes steht, einer Finanzruine, die von Beginn an auch eine Gedenkruine war?

Der Bund selbst hat sich durch seine fehlerhafte Förderpolitik in die Zwangslage gebracht, dass ggf. der Staat die Fertigstellung des Turms bezahlen muss, um genau diese Bauruine zu verhindern. Jetzt soll durch die Machbarkeitsstudie der Stadt Potsdam der „passende Rahmen“ für weitere Staatsknete geschaffen werden.

Ein Sprichwort sagt „Lügen haben kurze Beine“. Übertragen heißt das auch, das Halbwahrheiten und Desinformationen kurze Halbwertzeiten haben. Und ihre Quellen sitzen im Kuratorium der Stiftung Garnisonkirche.

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29.11.2021  |   Prüfungsmitteilung

0 Zusammenfassung

Der Bundesrechnungshof hat die Zuwendungen des Bundes für den Wiederaufbau der Garnisonkirche geprüft. Er hat dazu bei der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) als Bewilligungsbehörde erhoben. Die BKM hat nach einer ersten Bewilligung von 12 Mio. Euro für den Wiederaufbau der Garnisonkirche im Oktober 2017 weitere 8,25 Mio. Euro im Juni 2021 bewilligt. Im Bundeshaushalt 2021 stehen zusätzlich 4,5 Mio. Euro zur Verfügung. Zu den vom Bundesrechnungshof im Juni 2021 übermittelten Prüfungsergebnissen hat die BKM im Oktober 2021 Stellung genommen. Der Bundesrechnungshof stellt unter Berücksichtigung der Stellungnahme der BKM abschließend im Sinne von § 35 seiner Prüfungsordnung fest:

0.1
Die Stiftung für den Wiederaufbau der Garnisonkirche (Stiftung) versuchte seit dem Jahr 2008, die im Krieg zum Teil zerstörte und 1968 abgerissene Garnisonkirche in Potsdam mit Spendenmitteln wiederaufzubauen. Die Mittel der Stiftung reichten trotz der im Jahr 2013 in Aussicht gestellten Bundesförderung von 12 Mio. Euro bei weitem nicht aus, um die gesamte Kirche mit geschätzten Bauausgaben von 100 Mio. Euro oder nur den Turm der Garnisonkirche mit geschätzten Bauausgaben von 40 Mio. Euro wiederaufzubauen. Um dennoch Fördermittel des Bundes zu erhalten, unterteilte die Stiftung das Vorhaben in zwei Bauphasen: Zunächst wollte sie in einer 1. Bauphase eine sogenannte Grundvariante des Turms mit geschätzten Bauausgaben von 27,5 Mio. Euro bauen. In einer 2. Bauphase sollten dann später die Turmhaube und Schmuckelemente hinzugefügt werden. Das Vorhaben, die gesamte Kirche wiederaufzubauen, verfolgte die Stiftung im Zuwendungsverfahren nicht weiter. An Eigenmitteln wollte die Stiftung 15,5 Mio. Euro für die Grundvariante einbringen (Tz. 2.1).

0.2
Die BKM konnte zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht beurteilen, ob die Gesamtfinanzierung für den Bau der Grundvariante gesichert war. Insbesondere untersuchte sie dazu nicht, mit welchen Mitteln die Stiftung ihren laufenden Betrieb finanzieren wollte. Bei der Stiftung eingegangene Spenden berücksichtigte sie teilweise als Eigenmittel doppelt. Die BKM klärte auch nicht, ob die Spenden für den Bau der Grundvariante verwendet werden dürfen. Die geförderte Grundvariante kann ohne Umsetzung der 2. Bauphase die ausdrücklich im Bewilligungsbescheid beschriebene städtebauliche Funktion des Turms nicht erfüllen.

Der Bundesrechnungshof hat die BKM aufgefordert, Fördermittel erst dann zu bewilligen, wenn die Gesamtfinanzierung der Baumaßnahme hinreichend gesichert ist. Weiter muss die BKM sicherstellen, dass sie nur in sich abgeschlossene Projekte finanziert, die geeignet sind, das Ziel der Förderung zu erreichen. Das Anfinanzieren von Projekten ist zuwendungsrechtlich nicht gestattet. Es birgt die Gefahr, dass der Bund weitere Mittel zur Verfügung stellen muss, um das gewünschte Ziel zu erreichen und Förderruinen zu vermeiden. Der Bundesrechnungshof hat die BKM gebeten, die finanzielle Leistungsfähigkeit von Zuwendungsempfängern kritischer zu prüfen

Die BKM hat erklärt, nach ihrer Einschätzung sei die Gesamtfinanzierung zum Zeitpunkt der Bewilligung gesichert gewesen. Sie habe lückenlos alle Finanzierungsnachweise geprüft. Diese hätten keine andere Zweckbestimmung als für die Grundvariante enthalten. Die städtebauliche Funktion des Turms sei nicht alleiniger oder zentraler Gegenstand des Zuwendungszwecks gewesen. Die mit dem Wiederaufbau des Turms verfolgten Nutzungszwecke der Stiftung könnten mit dem Turm in der Grundvariante erfüllt werden. Eine Anfinanzierung durch Unterteilung in mehrere, für sich alleine nicht sinnbildende Bauabschnitte habe nicht stattgefunden. Zu den Ausgaben der Stiftung für den laufenden Betrieb hat sich die BKM nicht geäußert.

Der Bundesrechnungshof hält an seiner Einschätzung fest. Bei der von der BKM behaupteten „lückenlosen Prüfung“ der Finanzierungsnachweise hätten die vom Bundesrechnungshof aufgezeigten Mängel erkannt werden können. Die nicht ausreichende Prüfung der Gesamtfinanzierung durch die BKM hat dazu geführt, dass die Stiftung weitere Bundesmittel erhalten konnte. Für den Bundesrechnungshof liegt weiterhin eine zuwendungsrechtlich nicht gestattete Anfinanzierung vor, weil bei der Grundvariante die städtebauliche Funktion des Turms nicht erfüllt werden konnte (Tzn. 2.2 bis 2.4).

0.3
Ob und in welchem Umfang neben den bereits bewilligten 12 Mio. Euro die in den Bundeshaushalten 2020 und 2021 mittlerweile zusätzlich veranschlagten 12,75 Mio. Euro für die Baumaßnahme benötigt werden, ist unklar. Insbesondere beachtete die BKM den Subsidiaritätsgrundsatz nicht. Sie sieht zurzeit nicht vor, dass sich die Stiftung an Mehrkosten beteiligt. Die BKM hat zu keiner Zeit die Finanzkraft der Stiftung ausreichend aufgeklärt. Die Angaben der Stiftung zu ihrer finanziellen Situation sind widersprüchlich. Der Bundesrechnungshof hat die BKM zusammenfassend gebeten,

  • die Vermögensverhältnisse der Stiftung aufzuklären,
  • nachzuhalten, dass die Stiftung ihre Mittel für das Vorhaben einsetzt,
  • dafür zu sorgen, dass die Stiftung ihre kirchlichen Träger und Nutzer der Garnisonkirche um weitere Mittel ersucht und verstärkt Spenden einwirbt,
  • dann zu klären, wie hoch der verbleibende Förderbedarf für die Fertigstellung der Grundvariante sowie die Turmhaube ist,
  • dafür zu sorgen, dass zunächst die Grundvariante fertiggestellt wird und
  • die Mittel für die Turmhaube erst zu bewilligen, wenn die Stiftung nachweisen dann, dass sie über genügend Mittel für die Fertigstellung des Turms verfügt.

Die BKM erklärte, sie habe den Subsidiaritätsgrundsatz beachtet. Die Stiftung habe sich eigenständig und erfolgreich um weitere Bundesmittel bemüht. Das mit der Festbetragsfinanzierung verfolgte Ziel, sich nicht an etwaigen Mehrkosten zu beteiligen, sei damit obsolet geworden. Die BKM habe daher für die Ergänzungsbewilligung die Finanzierungsart geändert und die Zuwendung als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Die bewilligten Mittel werde sie nur dann auszahlen, wenn die Stiftung nachweise, alle verfügbaren Mittel eingesetzt zu haben. Damit werde den Forderungen des Bundesrechnungshofs entsprochen.

Der Bundesrechnungshof hält die Umstellung der Finanzierungsart nicht für geeignet, seine Forderungen zu erfüllen. Dies gilt insbesondere, weil die Fehlbedarfsfinanzierung es der Stiftung erleichtert, weitere Bundesmittel zu erhalten. Positiv zu bewerten ist die von der BKM geäußerte Bereitschaft, erst nach Prüfung der verfügbaren Mittel der Stiftung weitere Mittel auszuzahlen. Dazu müsste die BKM sich aber insbesondere von der Stiftung deren Spendenmittel nachweisen lassen sowie die Stiftung auffordern, bei den kirchlichen Trägern und Nutzern der Garnisonkirche um weitere Mittel zu ersuchen (Tz. 3.1 – 3.4).

0.4
Festbetragsfinanzierungen bergen nur dann keine Haushaltsrisiken für den Bund, wenn er sich bei der Bewilligung sicher ist, dass der Zuwendungsempfänger Mehrausgaben tatsächlich tragen kann. Dazu gehört die kritische Bestandsaufnahme bei der Prüfung der Gesamtfinanzierung. Eine Teilung der Baumaßnahme in nicht für die Zielerreichung geeignete Teilprojekte ist zuwendungsrechtlich nicht zulässig. Damit geht der Bund regelmäßig hohe Haushaltsrisiken ein. Welche Haushaltsrisiken dieses Vorgehen bergen kann, belegt die Förderung des Wiederaufbaus der Garnisonkirche exemplarisch.

Die BKM hat zu diesem Punkt nicht explizit Stellung genommen. An anderer Stelle hat sie betont, im Kulturbereich die Finanzierungsart Festbetragsfinanzierung weiter zu favorisieren. Die Forderung des Bundesrechnungshofes würde Festbetragsfinanzierungen nur bei finanzstarken Zuwendungsempfänger ermöglichen. Dies hätte mehr Förderungen durch Fehlbedarfsfinanzierungen zu Folge. Damit dürfte es dem Bund politisch schwerer fallen, eine Beteiligung an etwaigen Kostensteigerungen abzuwehren.

Der Bundesrechnungshof hat entgegen der Auffassung der BKM nicht dafür plädiert, die Festbetragsfinanzierung nur bei finanzstarken Zuwendungsempfängern vorzusehen. Er hat lediglich deutlich gemacht, dass auch in einer Festbetragsfinanzierung große Haushaltsrisiken liegen können, wenn die Gesamtfinanzierung eines Projektes nicht ausreichend genug geprüft wird. An dieser Auffassung hält er ausdrücklich fest. (Tz. 4).

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Die Ketten klingeln wieder für den guten Zweck. Beim 15. Potsdamer Benefiz-Eisgolfen am kommenden Sonntag wird Geld gesammelt für ein Gemeinschaftsprojekt des Stadtrandelfen-Vereins und des Kinderklub „Unser Haus“ vom Schlaatz. Es geht um die Finanzierung von drei Sommerferienterminen auf der Habichtwiese im Potsdamer Norden, unweit des Discgolfparcours. Mit dem Geld wird Material besorgt, mit dem Kinder und Jugendliche bei Selbstmach-Projekten Fähigkeiten fürs Leben erwerben und lernen, ökologische und soziale Zusammenhänge zu verstehen.

Das Turnier der Hyzernauts startet am 6. Februar um 9 Uhr. Mit dem traditionellen „Potsdamer Eisgolfen“ wird die neue Frisbee-Saison eingeläutet. Wie immer steht das karitative Turnier allen offen, die zwei Runden à 15 Bahnen auf dem Parcours des Vereins für eine gute Sache spielen möchten. Über 20.000 Euro hat der Verein im Laufe der Jahre mit diesem Format für verschiedene lokale Vereine und Initiativen gesammelt.

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Alle Einnahmen des Turniers fließen in den Spendentopf, von der Startgebühr bis zum Verkauf von Kaffee und Kuchen. Der Großteil speist sich jedoch aus dem besonderen Format des Turniers: Wer mit einem Wurf nicht zufrieden ist, darf sich für einen Euro einen Nachwurf, den sogenannten „Mulligan“, kaufen. Neben dem Turniersieg ist somit auch der Titel des/der „Lord/Lady Mulligan“ zu holen. Vergangene Spendenkönige haben auch schon über 100 Euro ausgegeben – sie gelten als die heimlichen Sieger des Turniers. Wer die meisten Mulligans kauft, nimmt garantiert am Finale des Turniers teil, in dem die Mulligan-Preise auf bis zu fünf Euro pro Wurf erhöht werden.

In der Mittagspause stellt Katrin Binschus-Wiedemann von den Stadtrandelfen das Spendenprojekt vor. Die Sieger werden mit einem sicheren Startplatz bei einem ranghohen Turnier in der Region geehrt.

Die Startgebühr beträgt 12 Euro. Das Turnier findet unter 2G-Bedingungen statt. Mehr Informationen über die Hyzernauts, Discgolf und das Eisgolfen unter www.hyzernauts.de

Das Turnier findet an der Georg-Hermann-Allee statt, Eingang: Viereckremise. Das Turnierhauptquartier befindet sich neben der Bahn #1 des Kurses, im Bauwagen des „Grünen Klassenzimmers“. 10 Uhr beginnt die erste Runde; etwa 16 Uhr ist das Finale.

Von maz-online/rai