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Seit dem Jahr 2017 mussten bereits Zehntausende Geflüchtete dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihr Handy über den Tisch reichen. Hatten sie keine gültigen Papiere bei sich, durften BAMF-Angestellte ihre digitalen Geräte auslesen, um später Hinweise auf Identität und Herkunft zu bekommen. Ob es Alternativen zu einem derart tiefen Eingriff in die Privatsphäre geben könnte, das prüfte das BAMF zuvor nicht. Daran hat sich nun etwas geändert.

Zunächst hatte ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht dieser Praxis im Februar dieses Jahres eine Absage erteilt. Geklagt hatte eine geflüchtete Frau aus Afghanistan. Anhand ihres Falles entschied das Gericht: Das BAMF hätte zuerst mildere Mittel prüfen müssen. Und die wären in dem konkreten Fall auch verfügbar gewesen. Die Klägerin konnte etwa eine Heiratsurkunde mit ihrem Namen vorweisen.

Was sich seitdem beim BAMF geändert hat, wollte die linke Bundestagsabgeordnete Clara Bünger wissen. Die Bundesregierung antwortete auf ihre Kleine Anfrage, das BAMF habe „unverzüglich eine Verfahrensanpassung zum Auslesen von Datenträgern vorgenommen“. Vor dem Urteil hat die Behörde erst nach dem Auslesen geprüft, ob die erfassten Daten für das Asylverfahren überhaupt gebraucht werden. Diese Prüfung musste eine Person mit zweitem juristischen Staatsexamen unternehmen. Erst wenn sie positiv ausfiel, durften die BAMF-Mitarbeitenden die Ergebnisse der Auswertung sehen und nutzen. Sonst mussten sie gelöscht werden.

Zahlen gesunken: Offenbar wirkt das Urteil

Nun, so die Bundesregierung, erfolge diese Abwägung vor dem Auslesen der Daten. Wörtlich schreibt sie: „zum gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt des Herausgabeverlangens der Zugangsdaten zum Datenträger“. Ganz festgezurrt ist das neue Verfahren aber offenbar noch nicht. „Der Vorgang befindet sich derzeit noch in Abstimmung“, heißt es weiter.

Die Antwort der Bundesregierung lässt manche Fragen offen. Zum Beispiel verrät sie nicht, wie genau die Voll-Jurist:innen abwägen, ob Geflüchteten ihre Geräte auslesen lassen müssen. Bislang werden Datenträger schon direkt ausgelesen, wenn sich Geflüchtete registrieren und einen Antrag auf Asyl stellen. Sie haben so keine Möglichkeit, angehört zu werden und Informationen zu liefern, die ein Auslesen ihrer Daten überflüssig machen. Aus der Antwort der Bundesregierung geht nicht hervor, ob sich auch das geändert hat.

Zumindest in den Statistien zeigt sich ein Abwärtstrend. 9.625 Geräte hat das BAMF demnach im ersten Halbjahr 2023 insgesamt ausgelesen, davon 6.097 jedoch bereits im Januar und Februar. Bezogen auf alle Asylsuchenden ohne gültige Papiere bedeutet das nach Berechnungen der Bundesregierung: Vor dem Urteil wurden die Datenträger von 10,6 Prozent dieser Personen ausgelesen, danach nur noch von 5,9 Prozent.

Eine weitere wichtige Zahl gibt an, was das Eindringen in die Geräte der Schutzsuchenden überhaupt gebracht hat. Auch in diesem Jahr sind die meisten Auswertungen nämlich nutzlos: 73,2 Prozent brachten im ersten Halbjahr „keine verwertbaren Erkenntnisse“, heißt es. Das kann etwa der Fall sein, wenn Personen das Gerät erst seit Kurzem nutzen oder sich ein Handy mit anderen teilen. In lediglich 1,9 Prozent der Fälle hat die Behörde in den Daten Widersprüche entdeckt, die sich nicht mit den Angaben der Schutzsuchenden deckten.

Innenministerium will noch mehr auslesen

„Das massenhafte Auslesen der Handys von Geflüchteten ist teuer, nutzlos und greift auf unverantwortliche Weise in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein“, schreibt die Abgeordnete Clara Bünger gegenüber netzpolitik.org.

Währenddessen möchte das Bundesinnenministerium (BMI) die Auswertung ausweiten. Hierzu hatte das SPD-geführte Haus im August einen Diskussionsentwurf zu Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsgesetz vorgelegt. Darin steht der Vorschlag, nicht nur physische Datenträger, sondern auch Cloudspeicher auszulesen. Zwar teilt das BMI in dem Entwurf Auslesen und Auswerten in zwei separate, rechtliche Schritte auf. Unterm Strich stellt das Ministerium aber klar: „Das frühzeitige Auslesen von Mobiltelefonen zur Identitätsklärung einer Person ist auch weiterhin möglich.“

Bünger findet es „vollkommen falsch“, wenn auf diese Weise noch tiefer in die Privatsphäre von Asylsuchenden eingegriffen werden soll. Sie fordert: „Das Recht auf Datenschutz muss auch für Geflüchtete gelten!“ Die Bundesregierung solle daher die Auswertung von Handydaten ersatzlos abschaffen.

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In zwei Wochen treffen sich die Justiz- und Innenminister der EU. Sie wollen ihre finale Position zum Gesetzentwurf der Kommission zur „Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ beschließen, besser bekannt als Chatkontrolle. Auch deutsche Minister sitzen dann mit am Tisch.

Doch wie wird sich Deutschland am 28. September verhalten? Klar ist: Zustimmen kann Deutschland dem derzeitigen Verhandlungsstand nicht. „Aus Sicht der Bundesregierung muss der Verordnungsentwurf an einigen Stellen deutlich nachgeschärft werden, damit er für die Bundesregierung zustimmungsfähig wird“, schreibt uns ein Sprecher des federführenden Bundesinnenministeriums (BMI).

Aktuell sieht der Verordnungsentwurf vor, dass Anbieter von Internetdiensten auf Anordnung die Inhalte ihrer Nutzer:innen durchsuchen und strafbare Kinderpornografie sowie Grooming an ein EU-Zentrum weiterleiten sollen – egal ob sie verschlüsselt kommunizieren oder nicht.

Entwurf nicht zustimmungsfähig

Die Bundesregierung fordert, den „Einsatz von Maßnahmen, die zu einem Bruch, einer Schwächung, Modifikation oder einer Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung führen, durch konkretere technische Anforderungen im Verordnungsentwurf auszuschließen“. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Positionspapier von Februar. Und das schreibt uns der Sprecher jetzt erneut. „Daraus folgt auch, dass Maßnahmen, die auf den Endgeräten erfolgen, ausgeschlossen werden sollen.“

Aber was bedeutet das? Die Zeit für weitere Verhandlungen ist knapp. Die entsprechende Ratsarbeitsgruppe trifft sich heute planmäßig zum letzten Mal, bevor die Ständigen Vertreter der EU-Staaten das Gesetz besprechen und die Justiz- und Innenminister ihre finale Position beschließen wollen.

Wir haben das BMI gefragt, wie es mit diesem Problem umgeht. „Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin aktiv in die Verhandlungen auf EU-Ebene einbringen“, lautete die Antwort. Mehr sagte der Sprecher nicht. Hinter den Kulissen aber versuchte die Bundesregierung, die Abstimmung am 28. September zu verschieben und bekam dafür Unterstützung aus Polen, den Niederlanden und Österreich. Doch das reichte nicht, der Punkt bleibt vorerst auf der Tagesordnung.

Ob Deutschland sich dann enthält oder gegen das Gesetz stimmen wird, wenn sich an den wesentlichen Punkten nichts mehr ändert? Auch hier: keine Antwort aus dem Ministerium von Nancy Faeser (SPD).

Anderthalb Jahre Streit

Doch nicht nur im Rat hat Deutschland ein Zeitproblem, auch innerhalb der eigenen Regierung. „Die Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission dauern noch an“, schrieb uns eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums (BMJ) auf Anfrage. Zu Einzelheiten könne sie daher jedoch keine Angaben machen. Das derzeitige Positionspapier der Bundesregierung stehe jedoch im Einklang mit der Auffassung des BMJ. Auch das BMI verweist bei Nachfragen nach konkreten Diskussionspunkten auf den „noch laufenden Abstimmungsvorgang“.

Dieser Abstimmungsvorgang läuft, seit die EU-Kommission ihren Vorschlag vorgestellt hat. Das ist anderthalb Jahre her. Seitdem gab es viele Monate Streit, vor allem zwischen dem SPD-geführten Innenministerium und dem Justizministerium von Marco Buschmann (FDP).

Die FPD-Ministerien formulierten rote Linien, die sie im August 2022 an das Innenministerium schickten. Ein Entwurf für ein Positionspapier aus dem Innenministerium vom Dezember 2022 war damit in weiten Teilen nicht vereinbar. Schließlich gab es im Februar ein gemeinsames Positionspapier, bei dem sich das Innenministerium in vielen Punkten durchsetzte. Einigung gab es dann zumindest zu verschlüsselten Inhalten, die von der Chatkontrolle ausgenommen werden sollen.

Neun rote Linien

Streitpunkte blieben weiterhin allgemeine Überwachungspflichten, auch bei unverschlüsselter Kommunikation und die Suche nach „bislang unbekannten Missbrauchsdarstellungen und Grooming“. Im gemeinsamen Positionspapier heißt es dazu: „Innerhalb der Bundesregierung dauert die kritische Prüfung hinsichtlich folgender Punkte an“. Einige der von den FDP-Ministerien formulierten „roten Linien“ werden so überschritten.

Der Koalitionsvertrag ist klar, er schließt „allgemeine Überwachungspflichten“ und „Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation“ aus. Egal, ob sie verschlüsselt ist oder nicht. Trotzdem scheitern die Ministerien seit Monaten daran, sich darauf zu einigen. Nun steht in zwei Wochen die Abstimmung an.

Die Bundesregierung hat also zwei Probleme: Sie hat keine gemeinsame Linie zu kritischen Punkten des Gesetzentwurfs. Wo sie eine gemeinsame Linie hat, widerspricht sie dem aktuellen Stand deutlich. Zustimmen kann sie also nicht. Eine Ablehnung wäre die einzig konsequente Wahl.

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Solaranlagen auf dem Balkon – können Mieter bald loslegen? Bild: pexels.com

Gesetzentwürfe sehen Abschaffung von bisherigen Meldepflichten vor. Auch Vermieter hätten nur noch ein eingeschränktes Mitspracherecht. Was genau geplant ist.

Wird die Installation von Balkonkraftwerken auch für Mieter einfacher? Das beabsichtigt ein nun veröffentlichter Gesetzentwurf: Die Novelle zielt darauf ab, den Einsatz von Steckersolargeräten ebenso zu erleichtern wie die Übertragbarkeit persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen.

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Das Justizministerium will mit dem vorliegenden Referentenentwurf den Ausbau der erneuerbaren Energien flächendeckend erleichtern und die Energiewende damit beschleunigen. Zur Begründung heißt es:

Im Zuge der Energiewende und vor dem Hintergrund der geopolitischen Lage sind die erneuerbaren Energien verstärkt auszubauen. Dieser Ausbau begegnet in der Praxis verschiedenen Hindernissen, die auch das Wohnungseigentumsrecht, das Mietrecht und das Recht der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten betreffen und insoweit beseitigt werden sollen.

Im Wohnungseigentumsrecht stellt die Installation von Steckersolargeräten in der Regel eine bauliche Veränderung dar, für die ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer erforderlich ist. In der Praxis kann es schwierig sein, die erforderliche Mehrheit zu erlangen. Im Mietrecht kann die Erlangung der Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters zur Installation eines Steckersolargerätes ebenfalls schwierig sein.

Am Mittwoch hat das Regierungskabinett die entsprechenden Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht beschlossen. Demnach soll die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden.

Balkonkraftwerke: Informationsmangel zu Mikro-Wechselrichtern leicht zu beheben

Telepolis

Dieser Begriff bezeichnet bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften nicht einfach blockiert werden können. Zu diesem Katalog gehören bislang der Umbau für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation. Und nun eben auch Balkonkraftwerke.

Den Ausführungen zum vorliegenden Gesetzentwurf nach hätten Vermieter und Eigentümergemeinschaften zwar immer noch Mitspracherechte. Dieser Einfluss würde sich aber auf die Frage beschränken, wie ein sogenanntes Steckersolargerät von außen sichtbar an das Gebäude angebracht wird.

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Möchte eine Mietpartei ein Balkonkraftwerk anbringen, so kann dies – wird das Gesetz so verabschiedet wird, wie es der im Bundesjustizministerium erarbeitete Entwurf vorsieht –durch Vermieter und Eigentümergemeinschaft aber nicht mehr grundsätzlich unterbunden werden.

Das Vorhaben füge sich ein in ein Bündel von Reformen ein, mit denen die Ampel-Regierung durch Vereinfachungen für Fotovoltaik-Systeme in Privathaushalten den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhöhen will, schreibt dazu die Nachrichtenagentur dpa: "Im August hatte das Kabinett bereits einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der bürokratische Aufwand für die Besitzer der Mini-Solaranlagen reduziert werden soll."

Diesem letzten Gesetzentwurf zufolge müssten Betreiber von Steckersolargeräten die Netzbetreiber nicht mehr über ihre neue Anlage informieren. Auch sollen Balkonkraftwerke mit einem Schuko-Stecker angeboten werden, der in Standardsteckdosen passt.

Bereits im Frühjahr hatte Telepolis darauf verweisen, dass Balkon-Solaranlagen eine einfache Möglichkeit für kleine Energieverbraucher sein können, Strom für den Eigenbedarf auf umweltschonende Weise selbst zu erzeugen. "Die steckerfertigen Solargeräte werden oft auch auf Terrassen, Garagendächern oder im Garten aufgestellt und dort ans Stromnetz angeschlossen", so Telepolis-Autor Stefan Schroeter damals. Er monierte jedoch:

Wer sich dabei an alle Regeln halten will, muss allerdings einen längeren Hürdenlauf durch mehrere Instanzen bewältigen und spezielle Techniknormen beachten. Mitunter können dabei auch Hürden unerwartet auftauchen oder größer werden als gedacht. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass viele Anwender ihre Sonnenstrom-Geräte bisher ohne Anmeldung und Genehmigung als "Guerilla-Solaranlagen" betreiben.

Solar- und Verbraucherorganisationen bemühen schon seit vielen Jahren darum, das unübersichtliche Regelwerk zu vereinfachen. Wie notwendig das ist, wurde deutlich sichtbar, nachdem die Energiepreis-Krise im vorigen Jahr 2022 zu einem großen Ansturm auf die kleinen Stromerzeuger geführt hatte.

Stromnetz-Betreiber, Behörden und Politiker hätten erkennen lassen, dass sie die betreffenden technischen Normen und gesetzlichen Bestimmungen vereinfachen wollen. Die Referentenentwürfe aus dem Justizministerium weisen nun in diese Richtung. (Harald Neuber)

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Ein Kommentar zur Berichterstattung über das Vorgehen eines Erdölmilliardärs gegen „Stadt für alle“ in Potsdam

In dem Antrag für eine „Einstweilige Verfügung“ über die Berichterstattung zum Investor auf dem ehemaligen RAW – Gelände Michael Zeligman wird uns „Verdachtsberichterstattung“ vorgeworfen. Wir hätten presserechtlich die Pflicht gehabt, Michael Zeligman „anzuhören“. Mal abgesehen davon, dass wir keine Presse sind, sondern eine politische Initiative. Aber der Bericht von Henri Kramer in der PNN vom 13.09.2023 zur Anhörung über unseren Widerspruch zu eben dieser Verfügung vor dem Landgericht Potsdam erfüllt dann alle Kriterien einer solchen „Verdachtsberichterstattung“. Henri Kramer ist mindestens dreimal an mir als bekannten Sprecher des Netzwerkes vorbeigelaufen – ohne mich anzusprechen. Natürlich hat er auch unseren Anwalt nicht um Stellungnahme gebeten. Statt dessen wird fast eins zu eins die Position von Herrn Zeligman und seinem Anwalt Herr Partsch wieder gegeben. Das krasseste Beispiel für eine geradezu falsche Berichterstattung ist die Aussage: „Die Concept Oil Services hält sich vollständig an alle internationalen Sanktionen“ – (dies) würde(n) in dem Text nicht erwähnt, so Partsch.“ Im durch die Verfügung betroffenen Artikel hingegen heißt es aber wörtlich: „Nein – wir behaupten hier nicht, dass Michael Zeligman gegen Sanktionen verstößt.“ Genau dies hatte Henri Kramer übrigens in einem ersten PNN – Artikel vom 30.07.2023 richtig wieder gegeben – und jetzt offensichtlich vergessen.

Leider fügt sich das nahtlos in die lokale mediale Berichterstattung über diesen brisanten und hochpolitischen Fall ein. Wir haben seit gut 6 Wochen versucht, viele regionale Medien – natürlich auch die PNN und die MAZ, aber auch RBB, TAZ, Tagesspiegel oder ND auf diesen Fall aufmerksam zu machen. Wir haben ihnen neue, noch nicht veröffentlichte Unterlagen zugeschickt, darauf aufmerksam gemacht, was es bedeutet, wenn ein Erdölhändler seine Gewinne ganz offensichtlich in Immobilien und Berlin und Potsdam anlegen will. Natürlich kenne ich längst Berichte russischer Oppositionsmedien wie https://istories.media/ über viel tiefere Verwicklungen von Zeligman in das Russland von W. Putin.

Sie wollen nicht.

Dabei ist es eigentlich egal, ob sie sich nicht trauen – wie hinter vor gehaltener Hand immer wieder formuliert – oder keine Kapazitäten haben – oder dies nicht wirklich politisch für schlimm halten. Fakt ist: Lokale Medien greifen diesen Fall nicht auf. Sie nutzen weder ihre technischen und finanziellen Möglichkeiten, um weiter zu recherchieren, noch haben sie den Mut, offensichtliche Fragen auch öffentlich zu stellen.

Dies ist ein absolutes Armutszeugnis für die Meinungs – und Pressefreiheit – eigentlich für die Demokratie. Dabei greifen sie noch nicht einmal diesen offensichtlichen SLAPP auf. SLAPP bedeutet: „Mit SLAPPs (strategic lawsuits against public participaton) sollen kritische Stimmen zum Schweigen gebracht werden.“ formuliert das Umweltinstitut und inzwischen auch die EU.

Im Fall des Erdölmilliardärs Zeligman gegen „Stadt für alle“ hat der Kläger einen völlig überdimensionierten Streitwert von 500.000 € angesetzt und fordert Tausende Euros an Anwaltskosten. Er hat in seinem Antrag auf „Einstweilige Verfügung“ mit Auslassungen und falschen Zitaten gearbeitet. Der Vorstandsvorsitzende eines Vereins ohne Konto soll 250.000 € zahlen oder für 6 Monate ins Gefängnis gehen. Solche überdimensionierte Drohungen oder Forderungen nach beglaubigten Übersetzungen ziehen sich durch das ganze Verfahren. Aber weder das Landgericht, noch die lokale Presse haben darauf jemals Bezug genommen.

Offensichtlich wollen sie nicht.

Für mich persönlich bleibt heute eine große Enttäuschung in das, was uns immer wieder als Rechtsstaat mit Meinungsfreiheit und Presserecht dargestellt hat. Die vorsitzende Richterin hat das so formuliert. Die „Ehrverletzung“ eines Erdölmilliardärs zähle mehr als die Freiheit der Berichterstattung einer Bürgerinitiative.Wow. Im Grunde haben Zeligman, Partsch und co. heute deutlich gemacht: Getraut euch ja nicht, das Image von Investoren zu beschädigen. Und das Landgericht Potsdam scheint ihnen folgen zu wollen.

Nicht mit mir. Dazu habe ich mich in meinem politischen Leben schon zu oft mit den Mächtigen in diesem und vergangenen Ländern angelegt. Ich bleibe dabei. Es braucht Mut und Haltung, sich mit eben diesen anzulegen. Das tue ich weiter – selbst, wenn mir dadurch juristisches Ungemach drohen sollte. Es ist es wert. Für eine soziale Stadt mit Freiräumen und ohne Renditeobjekte. Ich will kein riesiges IT Centrum mitten in Potsdam, was aus Gewinnen von Geschäften mit russischem Erdöl finanziert wird – egal ob von 2015, 2022 oder heute.

Übrigens: Das Henri Kramer in der PNN dann auch noch die große und vielfältige Kundgebung vor dem Landgericht und die Teilnahme ukrainischer Aktivist*innen unterschlägt macht das Fass voll. Ich erinnere mal daran, wie sich eben dieser „Journalist“ noch 2022 für Solidarität mit den Menschen in der von Russland angegriffenen Ukraine einsetzte – leicht und richtig vor allem auf Twitter nachzulesen. Davon ist nun nichts mehr übrig geblieben. Jetzt sind alle seine Berichte über den Fall Zeligman und RAW die reine Wiedergabe der Position eines Erdölmilliardärs, der ganz sicher und ganz lange mit diesem dreckigen Rohstoff gehandelt und damit natürlich auch die russischen Staatskassen gefüllt hat. Und hier noch mal ganz persönlich, weil ich die Dokumente aus der Schweiz, aus Russland, Zolldaten und Schiffsbewegungen kenne und gelesen haben: Natürlich hat die Concept Oil Services Ldt. bis mindestens Dezember 2022 mit russischem Erdöl große Geschäfte gemacht – also mitten im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine.

Ich freue mich auf Eure Reaktionen.

Holger Zschoge

Dieser Kommentar gibt nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion und des Vereins Mediamaro wieder, sondern ist die persönliche Position des Autors,

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geschätzte Lesezeit: 4 minProdigy Disc Plastics Explained - What is the difference? Skip to content
prodigy disc plastics

Since Prodigy Disc began manufacturing discs in 2013, the company has produced many variations of plastic blends.

Currently, there are seven types of plastics in the Prodigy lineup you should know, which range from easier to break-in to extremely durable. There are also three visual treatments the seven types of plastics can have. These aesthetic treatments can be either solo or combined to create even more unique combinations.

What is the difference in Prodigy plastic types? Which is the best plastic?

200 Plastic

200 plastic is great for entry-level players looking to get into the game, as well as experienced players who love to fine-tune their discs by working them in just the way they like. 

The feel of 200 plastic brings a new dimension to our line-up, as it’s similar to our 300 plastic but less tacky.

Recommended For: 

  • New Players
  • Extra Practice Putters

200 Plastic Discs

prodigy disc golf 200 plastic

300 Plastic

300 plastic has been developed for optimum feel and grip for putters, approach discs, and midrange discs, and would be considered our baseline plastic. The blend of materials is durable enough to take a solid impact and maintain its flight characteristics while still having the ability to be broken in with regular use. 

In addition to the standard 300 plastic, we also offer 300 Soft and 300 Firm plastic variations. 300 Soft is much more flexible, making it able to absorb more impact and produce less ground play on approach shots and putts. 300 Firm was formerly known as 350G plastic, and players looking for a clean release on putts often prefer this stiffer blend. Many professionals putt with 300 Firm plastic.

Recommended For: 

  • Putters
  • Midranges and Approach discs you want to “season” or cycle

300 Plastic Discs

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400 Plastic

400 plastic is a premium blend of materials that is extremely durable and gives the thrower an impeccable grip, even when it is wet. It is the most popular Prodigy plastic across the entire lineup of discs. 

While 400 plastic is often known for its translucent properties, which catch the sunlight well for pronounced colors in the daytime, it can also be more opaque. 400 plastic has a stiff rim and more “pop” when you flex the center of the disc.

Recommended For: 

  • Wet conditions
  • Maximum distance drivers

400 Plastic Discs

prodigy disc golf 400 plastic

500 Plastic

500 plastic is a premium blend that has a less gummy feel than 400 plastic. This provides you with an extremely confident grip and a stiffer flight plate, balancing just the right amount of flex and firmness. 500 plastic has a uniquely pearlescent finish which adds another visual element to each disc. 

Recommended For:

  • Great looking discs
  • Heavy woods

500 Plastic Discs

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750 Plastic

750 plastic is a premium blend that is similar in grip and texture to our 400 plastic but with a firmer feel. This high-tech blend of resins provides outstanding performance and predictability, and is extremely durable. 

The rigidity of 750 plastic makes it great for hot weather, as it retains a good firmness even as it heats up and becomes more pliable. 

Recommended For: 

  • Hot rounds - weather and scoring
  • Built to take a beating

750 Plastic Discs

prodigy disc golf 750 plastic

AIR Plastic

AIR plastic is a premium blend based on our revolutionary 400 plastic base resin and has been modified to create durable, lightweight discs. The grip, feel, and performance of AIR plastic produce the highest-quality discs in lower weights on the market.

Lightweight discs in AIR plastic are engineered for the same shot performance as their heavier counterparts, with added glide for effortless and easy distance. Some of the best disc golf discs for beginners are lightweight, but more experienced players will also see the benefit and utility of throwing discs in a lower weight. 

Recommended For: 

  • Extra distance
  • Effortless flights

AIR Plastic Discs

prodigy disc golf air lightweight plastic

Special Blend Plastic

Special Blend plastic is a premium formulation that offers a firm yet extremely smooth feel in the hand, with high-caliber durability. Special Blend was created as an homage to the highly sought-after "Test" plastic from the early years of Prodigy manufacturing.

Special Blend plastic is reserved for special edition discs and produced in limited batches. It feels most similar to 750 plastic. 

Recommended For: 

  • Everything

Special Blend Plastic Discs

prodigy disc golf special blend plastic

Visual Effects on Prodigy Plastic

Spectrum

Spectrum line discs feature our proprietary processing technique to produce intricate, beautiful color combinations and patterns; each disc is unique, and each one more amazing than the last. The multicolor look often resembles tie-dye.

Spectrum discs can be produced in five types of our plastic - 300, 400, 500, 750, and AIR. It can also be combined with Glimmer in certain premium plastics to make Spectrum Glimmer discs.

Spectrum Line Discs

prodigy disc golf spectrum tie dye plastic

GLOW

GLOW line allows you to charge up your disc in light and let it glow in the dark! GLOW discs can be produced in four types of our plastic - 300, 400, 500, and 750. It can also be combined with Glimmer in certain premium plastics to create Glimmer GLOW.

GLOW Discs

prodigy disc golf glow plastic

Glimmer

Glimmer features eye-catching metal specks that have been molded into the plastic. Glimmer discs can be produced in premium blends like the 400, 500, and 750 plastic, and combined with Spectrum and GLOW treatments.

Glimmer Discs

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