- [l] Ab und zu lohnt sich mal ein kurzer Blick in in eine Ausschusssitzung aus dem Berliner Abgeordnetenhaus reinzugucken. Erstes Highlight ist bei 2:21, wo die Datenschutzbeauftragte berichtet, dass sie im Winter monatelang keine Heizung hatten und in Räumen arbeiten müssen, in denen die Decke provisorisch mit Holz abgestützt wurde.
Zweites Highlight ist bei 10:23, wo es um "verschwundene Daten" geht. Dabei geht es um die "elektronische Akte". Kontext zum Datenverlust gibt es hier. Money Quote:
Und das, meine Damen und Herren, ist das Digitalisierungprojekt der Landesregierung. Da können in mehreren Behörden Datensätze verloren gehen, ohne dass es auffällt. Und dann weiß man nicht, was konkret verloren gegangen ist.Laut Klement schlug die Verkehrsverwaltung in der vergangenen Woche als erste Alarm: Datensätze seien nicht mehr auffindbar. Nachprüfungen hätten dann gezeigt, dass insgesamt vier Verwaltungen betroffen waren: neben der Verkehrsverwaltung auch die Innenverwaltung, die Senatskanzlei und das Bezirksamt Mitte. 800 bis 900 Daten seien verschwunden. Die Aufklärung des Falls laufe, so Klement. Um welche Daten es sich handelt, blieb zunächst unklar. Die Datenschutzbeauftragte sei bereits informiert, sagte Klement. Einen Datendiebstahl durch Hacker schloss sie aus.Aber gute Nachrichten: Ein Hackerangriff war es nicht!1!! Ich weiß ja nicht, für wie belastbar ich diese Beteuerung halten soll, ehrlich gesagt, wenn das von Leuten kommt, die nicht merken, wenn ihnen Datensätzen verloren gehen, bis sie jemand darauf anspricht.
Update: Der Auftrag ging via Materna an Ceyoniq, einer Tochterfirma von Kyocera. Mit anderen Worten: Die haben ihre Datenbank von einem Druckerhersteller gekauft. Na kein Wunder, dass da Daten verloren gehen! "Haben Sie das nicht ausgedruckt vorher?!"
Schlagwort: sokai @wallabag.mediani.de
Fefes Blog: Lindner macht versehentlich mal was richtig und cancelt …
- [l] Lindner macht versehentlich mal was richtig und cancelt ein "KI"-Projekt zur Geldwäschebekämpfung im Finanzministerium.
(Kontext zu Geldwäsche und ihrer Bekämpfung)Ein Programm hätte künftig verdächtige Finanztransaktionen aufspüren sollen - mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Nun wird es offenbar gar nicht erst entwickelt.Aber wartet. Die Meldung hat noch ein paar wunderbare Warzen!
Jawoll ja! Wenn sich jemand mit der Verhinderung der Verfolgung von Finanzstraftaten auskennt, dann ist es Olaf Scholz!Wie relevant das Thema für die Bekämpfung der Finanzkriminalität ist, hatte bereits der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz kurz vor der Bundestagswahl 2021 im Finanzausschuss klargestellt. Bei der Geldwäschebekämpfung werde man ohne ausgereifte "KI-Tools auf Weltniveau" nicht in der Lage sein, die zur Verfügung stehenden Daten angemessen zu bewerten.Dann erklären sie, dass Notare ganz furchtbar viele Verdachtsmeldungen an die Behörden melden, und die Behörden müssen dann mal gucken, welche davon ihrer Kristallkugel zufolge auf kriminelle Handlungen zurückgehen.
Oh Graus!! Da mUsS MAn DaTEn zUsaMmeNFüHReN!!1! Scheiße, Bernd, die Technologie muss erst noch erfunden werden!1!! Dafür bräuchte man ... eine Datenbank! Nee, das ist nicht zumutbar. Da rollen wir lieber "KI"-Kokolores aus. Nicht dass da am Ende Scholz-Wahlkampfspender auffliegen!Dabei ist ein Abgleich mit Polizeidatenbanken und Einwohnermeldedaten notwendig - ein komplexer Vorgang, bei dem die Experten erwarten, dass er durch ein KI-basiertes Programm weit effizienter zu leisten ist.Mal abgesehen davon, dass man schon mal fragen müsste, wieso hier überhaupt angeblich irgendwas zusammengeführt werden muss, ergibt sich hier eine wunderbare Synergie mit der Oracle-Meldung vorhin :-)
When I think "KI auf Weltniveau", I think Oracle!!1!
Update: Dieser "KI"-Mumpitz ist so nutzlos, dass selbst die Kripo-Gewerkschaft Unmut äußert. Money Quote:
Schon jetzt gebe es dort erhebliche Erkenntnisdefizite.
Mwahaha, was für eine tolle Formulierung! Sollten wir neben operativen Herausforderungen in unserem Vokabular verankern.
Wie ist die Lage heute? Im Bundestag gab es mal wieder erhebliche Erkenntnisdefizite.
Fefes Blog: Broadcom kehrt zum Geschäftsmodell des Patent Trolling zurück
- [l] Broadcom kehrt zum Geschäftsmodell des Patent Trolling zurück.
Was diesen Fall besonders macht: Sie wollen Netflix H.265 untersagen, weil sie ein Softwarepatent vor dem Europäischen Patentamt haben, das sie für einschlägig halten.
Nur sind in Europa Softwarepatente grundsätzlich nicht erlaubt. Das Patentamt hat allerdings eines Tages gemerkt, dass sie ein Profit Center sein können, wenn sie einfach alle Patente erteilen (und jeweils eine Gebühr kassieren), unabhängig davon, ob das überhaupt patentierbar ist.
Ergebnis: Wir haben jetzt viele Tausend Bullshit-Softwarepatente in den Büchern.
Und: Das LG München hat Broadcom eine Einstweilige Verfügung gegen Netflix verkauft. Bis Netflix davon die Stornierung kauft, darf Netflix kein H.265 mehr streamen. Das tut Netflix bei 4k-Streams.
Ich wünsche mir ja, dass mal ein Richter genug Arsch in der Hose hat, Softwarepatente einfach immer sofort automatisch für ungültig zu erklären, wie es ja auch die Rechtslage ist. Die Kosten für die Stornierung immer den Patentinhabern aufdrücken am besten.
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AfD und CDU: Toxische Gemengelage
Die Mehrheitsbildung von CDU, FDP und AfD im Thüringer Parlament, um einen Antrag zur Senkung der Grunderwerbsteuer gegen die rot-rot-grüne Minderheitsregierung durchzusetzen, hat über Tage hinweg hohe Wellen geschlagen. Grün und rot, flankiert von liberalen Medien, haben sich in harscher Kritik an der CDU überboten. Tenor: Damit habe die CDU die von ihr selbst definierte Brandmauer zwischen ihr und der AfD eingerissen.
Die CDU hat versucht, das Ganze als normalen parlamentarischen Vorgang hinzustellen, sekundiert von der konservativen FAZ, die davon sprach, dass es der Union auf Dauer nicht zuzumuten sei, sich in "Selbstkastration" zu ergehen. Die FDP als aktiver Partner des rechtsextremistisch-konservativen Abstimmungs-Blocks blieb mehr oder weniger ungeschoren.

Jetzt, mit einer gewissen zeitlichen Distanz und nachdem sich der politische Pulverdampf verzogen hat, möchte ich den Blick auf einen Aspekt in der Diskussion lenken, der bislang eine allenfalls nebensächliche Rolle gespielt hat: Ja, Pragmatismus im politischen Alltag ist eine wichtige Handlungsoption aller Parteien, die aber dann, wenn sie mit der Verfassung in Konflikt gerät, auf eine rote Linie trifft. Und das ist hier mindestens mittelbar der Fall: Meist wurde in der medialen Diskussion noch erwähnt, dass die AfD in Thüringen vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Warum beobachtet werden kann, nämlich weil die Bewertung und Einordnung der Thüringer AfD als "gesichert rechtsextremistische Partei" erfolgt ist, fiel allerdings oft unter den Tisch. Dabei ist das für Beurteilung des Vorganges ein zentraler Punkt.
Eine solche Einordnung und die daraus resultierende Befugnis des Verfassungsschutzes nachrichtendienstliche Mittel wie Telefonüberwachung oder das Einschleusen von V-Leuten einzusetzen, hat zur Voraussetzung, dass handfeste Belege für die verfassungsfeindlichen Ziele der AfD vorliegen. Der Verfassungsschutz Thüringen stellt fest, dass die Ideologie, die die Politik der AfD bestimmt, von Positionen gegen die Menschenwürde, gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip beherrscht wird.
Fachleute halten AfD für verbotsfähig
Einen gewichtigen Verstoß gegen die Menschenwürde sieht die Behörde zum Schutz der Verfassung unter anderem darin, dass die AfD die deutsche Staatsbürgerschaft mit der ethnisch-kulturellen Volkszugehörigkeit gleichsetzt und die persönliche Freiheit der Menschen einem Konzept der Volksgemeinschaft unterordnet. Erschreckend deutlich konkretisiert sich das in dem vom Landesvorsitzenden Björn Höcke propagierten Projekt der "Remigration", was soviel wie die Rückabwicklung der Migration bedeutet: Auch Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus sollen verschwinden. Wobei er noch einen drauf setzt mit der Anmerkung, dass bei der Durchführung der Remigration "wohltemperierte Grausamkeiten" nicht zu vermeiden wären. Das ist Rassismus pur und Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip gleichermaßen.
Verbote mit Hürden
Zwei Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterten bislang. Beim ersten Anlauf stellte das Bundesverfassungsgericht im März 2003 das Verfahren ein – wegen Gefahr der "fehlenden Staatsferne": Zu viele V-Leute des Verfassungsschutzes waren in der Partei aktiv. Die Verfassungswidrigkeit der Partei wurde damals gar nicht überprüft. Beim zweiten Versuch, 2017, stellte das Gericht hingegen fest: Die NPD strebe die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an und ziele auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen Volksgemeinschaft ausgerichteten autoritären Nationalstaat: "Dieses politische Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen Volksgemeinschaft nicht angehören, und ist mit dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip unvereinbar", hieß es im Urteil. Für ein Verbot war das den Richtern aber nicht genug, da sie das Kriterium der "Potenzialität" mit einfließen lassen hatten. Demnach sei die NPD schlicht zu klein und unbedeutend, um ihre Ziele zu verwirklichen. Die AfD hingegen hat deutlich mehr Abgeordnete im Land und einen umfänglichen Apparat hinter der Partei. Rechtlich denkbar wäre es zudem, einzelne Landesverbände einer Partei zu verbieten. (min)
In der Gesamtbewertung der AfD Thüringen kommen viele Fachleute, etwa der Jurist und Autor Heribert Prantl oder das Deutsche Institut für Menschenrechte, zu dem Ergebnis, dass die Intensität der Verfassungsfeindlichkeit der AfD zu einem Verbot der Partei ausreichen würde. Das heißt, es besteht weitgehend Übereinstimmung darüber, dass die AfD Thüringen im Kern eine verfassungsfeindliche Partei ist, die die Abschaffung der demokratischen Grundordnung zum Ziel hat, auch wenn die entsprechend zuständigen politischen Gremien es zum jetzigen Zeitpunkt (noch) nicht für politisch opportun halten, formalrechtlich einen Verbotsantrag zu stellen.
Die hier aufgezeigte verfassungsrechtliche Dimension der Mehrheitsbeschaffung durch eine verfassungsfeindliche Partei schlägt die politisch-pragmatische Rechtfertigung der CDU und ihres konservativen medialen Begleitchores aus dem Feld. Dies wird noch deutlicher werden, wenn die CDU einen Gesetzentwurf zum Verbot einer geschlechtergerechten Sprache (Gendersprache) in allen Landesbehörden und Schulen einbringt und, wie angekündigt, erneut mit den Stimmen der AfD eine parlamentarische Mehrheit gegen die Minderheitsregierung hergestellt wird.
Eine CDU, die zweifellos ihren angestammten Platz innerhalb des Verfassungsbogens hat, und die sich von einer AfD, die genauso zweifellos außerhalb des Verfassungsbogens agiert, eine parlamentarische Mehrheit beschaffen lässt, infiziert sich mit dem Virus der Verfassungswidrigkeit und wird damit Teil einer verfassungsrechtlich toxischen Gemengelage. Bleibt mit Spannung abzuwarten, ob sich neben CDU-Funktionären und Mandatsträgerinnen der wertkonservative Teil der CDU-Wählerschaft ebenfalls infizieren lässt.