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Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fiel immer schwieriger. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns nun entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen. Letzte Woche berichteten wir u.a. darüber, dass der rechtsextreme Sven Liebich eine weitere Haftstrafe vom Gericht erhalten hat:

Jetzt ist es rechtskräftig: Jens Maier wurde in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Bis zu seiner Wahl in den Bundestag war das AfD-Mitglied Jens Maier als Richter am Landgericht Dresden tätig. Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag wollte er zurück in den Richterdienst, doch dies wurde ihm untersagt. Man fürchtete auch aufgrund seiner seit 2020 andauernden Beobachtung durch den sächsischen Verfassungsschutz, dass er die notwendige Neutralität und Objektivität für den Richterdienst nicht mehr erfülle. Dadurch wurde ein „schwerer Schaden für das Ansehen der Justiz“ befürchtet.

Maier beleidigte nicht nur einen Sohn von Boris Becker, er verbreitete auch Narrative von einer „Herstellung von Mischvölkern“ und bezeichnete sich selbst auf twitter als „AfD-Richter„. Zunächst durfte er 2021 zwischenzeitlich wieder als Richter arbeiten, aber zeitnah stellte das Gericht einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand. Dieser ging durch, jedoch legte Jens Maier dagegen Widerspruch ein, der immer wieder abgelehnt wurde:

Nach der jetzigen Revision war der Bundesgerichtshof mit der Urteilsfindung befasst – und kam zu dem Ergebnis, dass die Versetzung in den Ruhestand legitim ist. Maier biete „keine Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten werde“. Juristisch für Deutschland tatsächlich so etwas wie ein Novum: es gibt kaum Präzedenzfälle in denen in Deutschland Richter:innen auf Grundlage des § 31 Deutsches Richtergesetz aus ihrem Amt erhoben wurden. Weiterhin klagt Jens Maier gegen die seit 2020 andauernde Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Aber auch gegen ihn gibt es ein weiteres Verfahren. Eine Disziplinarklage, wodurch er sämtliche Bezüge verlieren würde. Dies schließt spätere Ansprüche auf Pension mit ein. Er würde damit komplett aus dem Richterdienst entfernt werden.

Tim Kellners Leidenschaft sind Frauen. Zumindest dann, wenn er sie massivst und unschön beleidigen kann. Woher die Misogynie kommt, wissen wir nicht. Was wir aber wissen: Tim Kellner ist Wiederholungstäter. Der unehrenhaft aus dem Polizeidienst entlassene „Rocker“, der sich übrigens als „Love Priest“ ausgibt, verbreitet in erster Linie eines: Hass und Abwertung gegenüber Frauen. Des Weiteren wird er nicht vom Verfassungsschutz beobachtet, aber man verfolge seine Aktivitäten im Internet sehr genau. Besonders gerne dann, wenn sie in der Öffentlichkeit stehen. Sawsan Chebli war, genauso wie Annalena Baerbock schon mehrfach Opfer seiner Verbalattacken. Dabei nutzt er nicht einfach nur stumpfe Beleidigungen, sondern gerne auch Beleidigungen auf sexueller Grundlage. Wie sich das für einen aufrechten Deutschen, der Angriffe von Schutzsuchenden auf (deutsche) Frauen verurteilt, anscheinend so gehört.

Ich persönlich finde beides verurteilenswert, aber es gibt anscheinend in seiner Realität gute und schlechte Sexisten. Klar ist, dass diese Art der Beleidigungen in erster Linie eins sind: der Versuch auf diese Art und Weise Macht auszuüben. Eine Pilotstudie des Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend beschreibt diesen Sexismus im Alltag ebenfalls. Auch Bundestagsabgeordnete Emilia Fester und Innenministerin Nancy Faeser wurde von Kellner beleidigt. Da wir diese nur ungerne reproduzieren und den betroffenen Frauen zuschreiben wollen, hier nur eine Auswahl aus seinen geistigen Ergüssen: „aufgedunsene Dampfnudel“, „verlogene Göre“, „F+tze“, „B+tch“ etc.

Während er bereits im April einen Strafbefehl für einen Videoclip gegen Außenministerin Annalena Baerbock erhalten hat, welchen er nicht annehmen wollte, wurden diese Woche gleich mehrere Verfahren verhandelt.

Darunter die oben aufgeführten Beleidigungen, sowie erneut ein Videoclip indem Aussagen von Annalena Baerbock bewusst falsch zusammen geschnitten wurden. Es handelte sich bei diesem Prozess um eine Zusammenfassung von drei Verfahren. Kellner selbst berief sich auf „Meinungsfreiheit“ und „Satire“. Am Abend vor der Verurteilung zeigte er sich auf Instagram laut Angaben von WDR siegessicher: „So oder so, ich werde morgen gewinnen!“.

Kellner hat sehr verschobene Vorstellungen, so auch von seinem Sieg. Das Gericht sprach ihn nämlich schuldig und verurteilte ihn statt zu den bisherigen 1.500€ aus dem Strafbefehl nun zu 110 Tagessätzen zu je 100€. Insgesamt 11.000€ für die Beleidigungen gegen Faeser, Chebli und Fester. In seiner Realität gibt es dafür nur eine Erklärung: „Das Urteil muss schon vorher in der Schublade gelegen haben“. Dass er aber genau das Gegenteil von dem lebt, was er als „Love Priest“ immer predigt, scheint ihm nicht in den Sinn zu kommen. Er ist viel mehr ein „Hate Priest“. Seine Reaktion auf das Urteil im Namen des Volkes ist übrigens ein typisches Narrativ im Querdenkermilieu. Gewinnen sie, haben sie es allen gezeigt und immer schon gewusst, dass sie Recht haben. Verlieren sie, sind „die da oben“ wieder Schuld. Aber nie sie selbst.

Es ist ja nichts Neues, dass wir die AfD für verfassungswidrig halten und daher derzeit eine Petition gestartet haben, die ein Verbot der AfD prüfen soll: „Prüft ein AfD-Verbot!„. Wir haben bereits genug Hinweise gesammelt, wieso die AfD eigentlich verboten werden müsste:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt die AfD seit dem Frühjahr 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Die AfD ging daraufhin mit einem Eilantrag dagegen vor, sie wollten verhindern, dass darüber berichtet wird, dass sie als Verdachtsfall geführt werden. Diesen Wunsch hat ihnen das Gericht nicht erfüllt, im März 2022 war klar, dass sie so eingestuft werden dürfen. Die Folgen u.a.:

  • Bei als Verdachtsfall eingestuften Organisationen darf der Verfassungsschutz auch verdeckt Informationen sammeln, indem es Personen observiert oder Informanten anwirbt (nach richterlichem Beschluss).
  • Das BfV darf die Einstufung auch öffentlich mitteilen, um eine politische Auseinandersetzung zu ermöglichen. Quelle: bpb.de

Am 11. Juli 2023 einen neuen Eilantrag gestellt um die Prüfung zu unterbinden, auch, da der neue Verfassungsschutzpräsident Haldenwang sich immer wieder kritisch über die AfD äußerte. Er würde politisch agieren und die Kompetenzen seines Amts überschreiben. Spannend, über Hans-Georg Maaßen hatte sich die AfD nie beschwert.

 „Die Gerichtsakten umfassen derzeit circa 10.000 Seiten“, so Gerichtssprecherin Dahme, „Hinzu kommen mehrere hundert Beiakten, die im Oberverwaltungsgericht einen ganzen Raum füllen.“ Weiteres Problem für die AfD: jede weitere Radikalisierung schadet der Partei im Berufungsverfahren und macht die Einstufung als Verdachtsfall nachvollziehbarer. Dies ist nun geschehen, Vorfälle gab und gibt es nämlich genug. Die AfD hatte nun Angst, dass sie als gesichert rechtsextremistische Partei eingestuft werden könnten, zumindest behaupten sie, dass der Verfassungsschutzpräsident sich dahingehend geäußert habe. Dies stimmt nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts Köln jedoch nicht. „Aus jüngsten Aussagen von Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang ergeben sich demnach keine Anhaltspunkte dafür, dass der Verfassungsschutz die Partei vom Verdachtsfall zur „gesichert extremistischen Bestrebung“ hochstufen will.“ wie t-online.de berichtet. Gegen den Beschluss ist nun noch Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.

Artikelbild: shutterstock / Canva

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Viktor Orbán nahm in dieser Woche auf dem Weg zum EU-Migrationsgipfel in Granada die Gelegenheit wahr, seine Sicht auf die Einigung zum Migrationspakt in ein halbes Dutzend Fernsehmikrofone zu sprechen: Von Ungarn und Polen, sagt der Ministerpräsident, sei migrationspolitisch jetzt erst mal keinerlei Kompromissbereitschaft mehr zu erwarten. Nicht nur jetzt, sondern generell und auf absehbare Zeit. Denn rechtlich, fährt er fort, und dann überlegt er einen Moment lang. Wie soll er das sagen? Rechtlich würden sie hier gerade, und dann fällt ihm das richtige Wort ein: rechtlich würden sie vergewaltigt. „Legally we are raped.“

Vergewaltigt.

Da ist so ein Moment, etwa bei Sekunde 18 in dem Video, wo Orbán ein kleines bisschen grinsen muss vor Freude über seinen Einfall. Einen Gesichtsausdruck von solch abgründiger Fiesheit kriegt man nicht alle Tage zu sehen.

In Warschau traten am Tag vor dem Gipfel Ministerpräsident Mateusz Morawiecki und Staatspräsident Andrzei Duda gemeinsam vor die Kameras, um ein „Veto“ Polens gegen die Einigung anzukündigen. Ein solches Veto gibt es hier europarechtlich nicht, worauf zwei Journalisten aufmerksam machten. Spielt keine Rolle. „Wir werden unsere Position verteidigen, und wir werden unsere Grenzen verteidigen“, sagt der Staatspräsident, und der Regierungschef spricht von einem „Diktat aus Berlin und aus Brüssel“.

Über und gegen den Migrationspakt kann man eine Menge sagen, aber das ist gar nicht der Punkt. Ungarn und Polen wurden im Rat überstimmt. Der Rat hat mit der verfassungsrechtlich dafür vorgesehenen Mehrheit gegen die Stimmen von Ungarn und Polen einen Beschluss gefasst. Das ist es, was Polens Staatsspitze als „Diktat“ bezeichnet, wogegen man sich „verteidigen“ werde, und Ungarns Regierungschef als – zögern, sagen, grinsen: „Vergewaltigung“.

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Wir suchen zur befristeten Anstellung zwei Juristinnen/Juristen (m/w/d) (Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in / Qualifikationsstellen) am Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften der BTU Cottbus-Senftenberg zur Mitarbeit und Unterstützung in Lehre und Forschung im Bereich des Öffentlichen Rechts.

Mit Möglichkeit zur Promotion sowie aktiver Förderung.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Stellenausschreibung.

Bewerbungsschluss: 30.11.2023

Ansprechpartnerin ist Frau Schade: zfrv@b-tu.de

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Es gibt ja in der Tat etwas, das in einer Demokratie niemals dem Willen der Mehrheit unterworfen sein darf: die Menschenrechte. Das darf auf keinen Fall passieren: dass die Mehrheit sich darauf verständigt, die überstimmte Minderheit menschenunwürdig zu behandeln. Das ist die Bedingung der Möglichkeit von Abstimmungen schlechthin. Wenn das nicht gewährleistet ist, warum sollte sich dann überhaupt noch irgendjemand auf das Wagnis einlassen, sich überstimmen zu lassen? Menschenrechte sind nicht etwas, was die Mehrheit der Minderheit aus lauter Gutherzigkeit zugesteht, sondern eine Funktionsbedingung von mehrheitlicher Demokratie überhaupt. Ohne Menschenrechte kann keine majoritäre Demokratie eine Demokratie bleiben, denn dann wäre es vollkommen weltfremd zu erwarten, dass sich irgendjemand der Entscheidung einer Mehrheit fügt, der man nicht angehört. Außer aus Furcht vor Gewalt. In welchem Falle man sich in einem autoritären Staat befände.

Europa verständigt sich gerade darauf, die Menschenwürde von Migranten dem Willen der Mehrheit zu unterwerfen. Europa verständigt sich darauf, die Würde derer, die von außen an die Grenzen kommen, von der Würde derer, die innerhalb ihrer leben, zu unterscheiden und den einen eine Behandlung zuteil werden zu lassen, die ihr den anderen gegenüber als menschenunwürdig verboten wäre. Ist diese Unterscheidung erst mal in der Welt, ist die Menschenwürde nichts mehr wert. Das Außen bleibt nicht außen. Auch im Inneren gibt es Menschen, die berechtigt sind, hier zu leben, und solche, die dazu nicht berechtigt sind und zwischen denen und ihrer Deportation nur ihre Menschenwürde steht. Und wenn es nicht die Menschenwürde ist, aus der sich das Aufenthaltsrecht ergibt, sondern umgekehrt, dann gibt es nichts mehr, was die Mehrheit noch daran hindern würde, das Aufenthaltsrecht nach ihrem Willen zu gestalten. Etwa um den sogenannten „großen Austausch“ rückabzuwickeln, die angebliche Verschwörung der globalen Soros-Elite, die Mehrheit der ganz normalen Leute durch lauter willfährige Minderheiten von schwulen Transgender-Migrant*innen zu ersetzen. Das dann genau das, diese Rückabwicklung, und soll auch gar nichts anderes sein: dass sich die Mehrheit darauf verständigt, die Minderheit menschenunwürdig zu behandeln.

Das ist es, wofür die AfD in Bund und Ländern Mehrheiten organisieren will. Dass sie dabei so erschreckend erfolgreich ist im Augenblick, hat mit dieser europäischen Verständigung, die da gerade stattfindet, zu tun. Wer das leugnet, macht sich etwas vor.

Thüringen ist eins der Länder, wo sie im nächsten Jahr womöglich damit ans Ziel gelangen könnte. Gertrude Lübbe-Wolff, Ex-Verfassungsrichterin und eine der Klügsten unter den deutschen Staatsrechtslehrer*innen, hat jetzt eine fast vergessene Verfassungsnorm ins Spiel gebracht, die tatsächlich effektivere Gegenwehr zur Abwehr dieser tödlichen Gefahr für die Demokratie in Deutschland versprechen könnte als die bisher so fruchtlos hin und herdiskutierte Parteiverbot: die Grundrechtsverwirkung.

Nach Art. 18 Grundgesetz verwirkt sein Grundrecht der Meinungsfreiheit, wer es „zum Kampfe gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht“. Das kann nach § 39 Abs. 2 BVerfGG auch die Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts und die Auflösung von juristischen Personen umfassen. In Gang setzen kann dieses Verfahren, anders als beim Verbot überregional aktiver Parteien, nicht nur der Bundestag und die Bundesregierung, sondern auch eine Landesregierung.

Noch wäre dafür Zeit. Nicht sicher, wie lange noch.

… war bemerkenswert ruhig für diese unruhigen Zeiten.

Dass die Menschenrechte von Migrant*innen in immer neuen „Krisen“ dem Bedürfnis nach vermeintlicher Sicherheit geopfert werden, ist ebenso wenig neu wie die Klage der „lefty lawyers“ darüber, wie unmenschlich, ineffektiv und illegal das alles ist. Das gilt auch für den EU-Migrationspakt, durch den sich Viktor Orbán grinsend vergewaltigt sieht. ANJA BOSSOW legt den Trugschluss bloß, der dieser Politik und unserer wachsenden Toleranz für deren Illegalität zugrunde liegt, nämlich dass wir in diesem „race to the bottom“ selbst nichts zu verlieren hätten.

270 Wissenschaftler*innen aus Asylrechts- und Fluchtforschung haben den Aufruf von MAXIMILIAN PICHL, ULRIKE KRAUSE und NORA MARKARD für einen Menschenrechtspakt in der Flüchtlingspolitik erstunterschrieben, und seither noch viele Hunderte Unterstützer*innen mehr. Alles „lefty lawyers“? Jedenfalls alles Leute, die sich seit Jahren wissenschaftlich mit dem Thema beschäftigen.

Die Debatte um eine institutionelle Reform der EU nimmt wieder Fahrt auf. Kürzlich hat eine zwölfköpfige deutsch-französische Expert*innengruppe Vorschläge vorgelegt, darunter die Einrichtung einer „mixed chamber“ beim EuGH, bestehend aus EuGH-Richter*innen und solchen der Höchstgerichte der Mitgliedstaaten, die über Kompetenzfragen in der Union entscheiden. Der Vorschlag stammt von JOSEPH H.H. WEILER und DANIEL SARMIENTO, die diese Initiative sehr begrüßen.

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An der Universität Freiburg, am Institut für Öffentliches Recht (Prof. Dr. Jan Henrik Klement), ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, möglichst zum 1. Januar 2024, eine Stelle als Akademische Rätin / Akademischer Rat auf Zeit (m/w/d) zunächst für 3 Jahre zu besetzen, Stellenumfang: 100 %. Bewerbungsfrist ist der 31.10.2023; nähere Infos finden Sie hier.

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Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist in vielen Ländern unter großem Druck, so auch in Südkorea: Dort sind künftig Demonstrationen bei Nacht verboten. Dass dies weder mit der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts noch mit dem Völkerrecht in Einklang steht, argumentiert JOSEPHINA LEE.

Braucht es spezielle Regeln für künstliche Intelligenz und automatisierte Entscheidungsmechanismen? RICHARD MACKENZIE-GRAY SCOTT und ELENA ABRUSCI sind skeptisch, solange die bereits bestehenden Regeln nicht besser eingesetzt werden.

Der US Supreme Court hat im Sommer in einer wenig bemerkten Entscheidung die Möglichkeiten des Staates, den Gebrauch von Privateigentum zum Schutz der Umwelt zu regulieren, dramatisch zusammengestrichen. NINA MENDELSON erklärt, wie das Gericht das getan hat und wie sich die Entscheidung in die von der konservativen Mehrheit im Gericht verfolgte Strategie der „interpretive gamesmanship to support an anti-regulatory agenda“ einfügt.

Dass es im Kampf um menschenrechtskonforme Lieferketten nicht allein um Produktionsbedingungen in fernen Ländern, sondern auch um Arbeitsbedingungen mitten in Europa geht, hat der LKW-Fahrer-Streik auf der Autobahn-Raststätte Gräfenhausen eindrucksvoll vor Augen geführt. Welche Rolle das Recht dabei spielt, untersuchen SONJA BUCKEL, ANNE ENGELHARDT, JUDITH KOPP, MAXIMILIAN PICHL, CHRISTIAN SCHEPA und CAROLINA VESTENA.

In Indien hat der Supreme Court eine mündliche Verhandlung über die handstreichartige Abschaffung des konstitutionellen Sonderstatus für Jammu und Kashmir 2019. KUSHAGR BAKSHI analysiert die Verfassungslage.

In Bosnien und Herzegowina hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kürzlich erneut die in der Verfassung verankerte Benachteiligung von Menschen, die nicht den serbisch/kroatisch/bosniakischen „konstituierenden Völkern“ angehören, für menschenrechtswidrig erklärt. BENJAMIN NURKIC und ADMIR ISANOVIC beklagen, dass der Gerichtshof damit nur falsche Hoffnungen geweckt habe, die politische Dauerkrise in Bosnien und Herzegowina könne von innen heraus überwunden werden.

Ihnen alles Gute, lassen Sie den Mut nicht sinken, und bis nächste Woche!

Ihr

Max Steinbeis

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Narges Mohammadi
(Bild: Ill. Niklas Elmehed © Nobel Prize Outreach)

Die inhaftierte Narges Mohammadi gehört zzur Bewegung von Frauen, die im Iran für grundlegende Rechte kämpfen. Nun erhält sie den Friedensnobelpreis.

Die inhaftierte Frauenrechtsaktivistin Narges Mohammadi aus dem Iran wird in diesem Jahr mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. 20 Jahre nach der Auszeichnung ihrer Landsfrau Schirin Ebadi bekommt Mohammadi den prestigeträchtigen Preis "für ihren Kampf gegen die Unterdrückung der Frauen im Iran und ihren Kampf für die Förderung der Menschenrechte und der Freiheit für alle". Das gab das norwegische Nobelkomitee am Freitag in Oslo bekannt. Mohammadi ist die 19. Frau, die mit dem Friedensnobelpreis geehrt wird, und die zweite aus dem Iran.

Schon seit ihrer Zeit als Studentin vor rund drei Jahrzehnten habe Mohammadi ein Leben mit einem "kalkulierten Risiko" geführt, sagte die Vorsitzende des Nobelkomitees, Berit Reiss-Andersen, bei der Preisbekanntgabe. Ihr mutiger Kampf sei mit enormen persönlichen Kosten einhergegangen, insgesamt 13 Mal sei sie festgenommen und 5 Mal verurteilt worden. Die Strafen beliefen sich zusammengenommen auf 31 Jahre Gefängnis und 154 Peitschenhiebe.

Reiss-Andersen machte deutlich, dass der Nobelpreis auch die gesamte Bewegung würdige, die unter dem Slogan "Frau, Leben, Freiheit" Hunderttausende Menschen im Protest auf die iranischen Straßen gebracht hat.

Mohammadi zählt zu den bekanntesten Menschenrechtsaktivistinnen im Iran. Aktuell verbüßt die 51-Jährige eine langjährige Haftstrafe im berüchtigten Ewin-Gefängnis in Teheran. Ende 2022, während der landesweiten Aufstände gegen Irans Machtapparat, brachte Mohammadi einen Bericht ans Licht, der mutmaßliche Folter an Dutzenden Frauen im Hochsicherheitsgefängnis aufdeckte.

Aus der Haft heraus schaffte sie es immer wieder, Interviews für internationale Medien zu geben oder Briefe zu veröffentlichen. "Je mehr von uns sie einsperren, desto stärker werden wir", war ihre Botschaft in einem Gastbeitrag in der "New York Times", der zum ersten Jahrestag des Todes der jungen iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini im September veröffentlicht wurde.

Auch diesmal schien sie es zu schaffen, trotz ihrer Inhaftierung mit der Außenwelt zu kommunizieren. "Ich werde nie aufhören, für die Verwirklichung von Demokratie, Freiheit und Gleichheit zu kämpfen", zitierte die "New York Times" aus einem Statement. Sie werde weiter "gegen die unerbittliche Diskriminierung, Tyrannei und geschlechtsspezifische Unterdrückung durch die repressive religiöse Regierung kämpfen, bis die Frauen befreit sind".

Es war unklar, ob die Erklärung von Mohammadi selbst stammte oder von ihrer Familie veröffentlicht wurde. Offen blieb auch, ob und wie sie die Nachricht von ihrer Auszeichnung erhalten hat: Der norwegische Rundfunksender NRK berichtete, Mohammadi habe noch nicht außer Landes telefonieren dürfen, die Neuigkeit aber "auf eine Weise" im Gefängnis überbracht bekommen.

Die Aufstände im Iran waren im September 2022 durch den Tod von Amini ausgelöst worden. Islamische Sittenwächter hatten die damals 22-Jährige wegen eines angeblich nicht richtig getragenen Kopftuchs festgenommen. Was genau danach geschah, ist bis heute ungeklärt - letztlich fiel Amini ins Koma und starb in einem Krankenhaus. Vor allem junge Menschen gingen in der Folge gegen die repressive Politik der islamischen Führung auf die Straße. Die Proteste wurden gewaltsam niederschlagen, sieben Männer hingerichtet. Als Zeichen des stillen Protests ignorieren bis heute viele Frauen die Kopftuchpflicht.

Aus aller Welt wurde Mohammadi gratuliert. "Trotz aller persönlicher Entbehrungen und Ihrer eigenen Inhaftierung erheben Sie weiterhin Ihre Stimme gegen die Unterdrückung der Frauen", würdigte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Irans Regierung nannte die Auszeichnung Mohammadis ein "parteiisches und politisch motiviertes Vorgehen", das mit "anti-iranischer" Politik einiger europäischer Länder im Einklang stehe.

Schon im Vorjahr war mit dem Belarussen Ales Bjaljazki [1] ein in Haft sitzender Vorkämpfer für die Menschenrechte unter den Preisträgern gewesen. Er hatte den Friedensnobelpreis damals gemeinsam mit den Menschenrechtsorganisationen Memorial aus Russland und Center for Civil Liberties aus der Ukraine erhalten.

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URL dieses Artikels:https://www.heise.de/-9327441

Links in diesem Artikel:[1] https://www.heise.de/news/Friedensnobelpreis-fuer-Menschenrechtler-aus-Belarus-Russland-und-Ukraine-7287585.html[2] mailto:mki@heise.de

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In der Debatte um die so genannte Chatkontrolle taucht ein Name immer wieder auf: Thorn. Die vom US-Schauspieler Ashton Kutcher mitgegründete Organisation spielt eine Schlüsselrolle bei der Entstehung des EU-Gesetzespaketes zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und beim Lobbying für dieses. Thorn selbst entwickelt mit dem Produkt „Safer“ auch Software zur Erkennung von Dateien, die Darstellungen von sexualisierter Gewalt zeigen. Sollte die EU Plattformen tatsächlich zur Chatkontrolle verpflichten, dann brauchen die Unternehmen dazu Software – zum Beispiel die von Thorn.

Die Investigativ-Plattform Follow the Money (FTM) hat sich Thorn noch einmal näher angesehen und kommt dabei zum Schluss, dass sich die Organisation eher mit einem Technologieunternehmen als mit einem Non-Profit vergleichen lasse.

Die von FTM geprüften Finanzunterlagen zeigen demnach, dass Thorn Millionen von Dollar mit Softwareverkäufen verdient hat, Mitarbeiter:innen teils sechsstellige Gehälter zahlt und eng mit Big Tech verbunden ist. Außerdem halte Thorn Anteile im Wert von 930.000 Dollar an einer Risikokapitalgesellschaft namens A-Grade, an der Schauspieler Ashton Kutcher ebenfalls beteiligt ist.

Kutcher war bis Mitte September Vorstandsvorsitzender vor Thorn. Nach der massiven Kritik wegen eines Unterstützungsbriefes für einen verurteilten Vergewaltiger zog er sich von der Rolle zurück.

Worte der Nähe und ein Dutzend Treffen

Die Recherche von FTM zeichnet auch nach, wie nah Thorn an die Europäische Kommission herankam. So bezeichnete die Kommission Thorn in einem Brief als „Partner“ und bedankte sich für die „enge Kooperation“. Die EU-Innenkommissarin Ylva Johansson schrieb kurz vor der Veröffentlichung des Entwurfs der Chatkontrolle-Verordnung an Thorn: „Wir haben auf dem Weg zu diesem Vorschlag viele gemeinsame Momente erlebt“.

Insgesamt habe sich Thorn in den letzten drei Jahren mindestens ein Dutzend Mal mit EU-Offiziellen getroffen. Das hat FTM aus Dokumenten rekonstruiert, die es per Informationsfreiheitsanfrage erhalten hat. Laut diesen hat Thorn bei den Treffen auch die eigene Software als Lösung angepriesen.

Recherchen decken Netzwerk der Chatkontrolle-Lobby auf

Viel Geld für Außendarstellung

Thorn bezeichnet sich im EU-Transparenzregister für Lobbygruppen als „Wohltätigkeitsorganisation“, bei einem Treffen mit Kommissionsbeamten jedoch als „Non-Profit-Startup“. Gegenüber einem Berater der EU-Kommission sagte Thorn laut FTM, dass es über 30 Kunden auf der ganzen Welt habe. Tatsächlich hat Thorn im Jahr 2021 etwa 3,8 Millionen Dollar mit seiner Software verdient, bei einem Gesamtumsatz von 19 Millionen Dollar.

Mehr als eine 1,5 Millionen Dollar gab Thorn im Jahr 2021 offenbar für die eigene Außendarstellung und Beratung aus, davon etwa 700.000 Dollar für die Kreativagentur Instrument INC, 365.000 Dollar für die Agentur Finsbury Glover Hering Europe, 304.000 Dollar für Beratung bei der Beneson Strategy Group und 280.000 für Werbung auf TikTok.

Zu den für eine Wohltätigkeitsorganisation eher ungewöhnlichen Punkten in der von FTM untersuchten Unterlagen gehört eine Investition in Höhe von 930.000 Dollar in das Venture Capital Unternehmen A-Grade. Dieses wiederum hält Anteile von Unternehmen in der KI-Branche und im Cryptowährungsmarkt – eine eher unsichere Wertanlage für ein Non-Profit. Auf die Anfrage von FTM bei Thorn heißt es, dass Kutcher diese Anteile von A-Grade Thorn geschenkt hätte. Ob dieses finanzielle Engagement von Thorn bei A-Grade weiterhin bestehe, beantwortete die Organisation nicht.

Dreh- und Angelpunkt bei der Chatkontrolle

Thorn ist so etwas wie der Dreh- und Angelpunkt beim Lobbying für die Chatkontrolle und im Kampf gegen Verschlüsselung. Das zeigen auch die vielen personellen Verbindungen in andere Organisationen, die im gleichen Feld aktiv sind, aber auch in den Sicherheitsapparat und die EU-Kommission. So kam jüngst durch Recherchen von netzpolitik.org und anderen Medien heraus, dass zwei Mitarbeiter von der europäischen Polizei Europol zu Thorn gewechselt sind. Europol soll laut den Plänen der Kommission eng mit einer neuen EU-Agentur zusammenarbeiten, dem EU-Zentrum zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Im Vorstand von Thorn sitzt zudem Neelie Kroes, die von 2010 bis 2014 EU-Kommissarin für die Digitale Agenda war. Auch im Vorstand sitzt mit Bernie Allen ein Vertreter der semistaatlichen WeProtect Global Alliance, die „Experten aus Regierung, Privatsektor und Zivilgesellschaft zusammenbringt, um Kinder vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch im Internet zu schützen“. Die Vorsitzende von Thorn, Julie Cordua, ist quasi im Gegenzug Mitglied im Vorstand von WeProtect. Dort sitzt sie auch zusammen mit Antonio Labrador Jimenez, der bei der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson für die Chatkontrolle-Gesetzgebung zuständig ist. Johansson selbst sieht darin nicht zu viel Nähe, sondern „Sensationslust“ von Medien.

Klar ist: Das Netzwerk derjenigen, die seit Jahren für eine neue Form anlassloser Massenüberwachung lobbyieren, tritt durch verschiedenen Recherchen der vergangenen Wochen immer weiter ans Licht.

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Die Vorsitzende der rechtsextremen Fratelli d'Italia, Giorgia Meloni, Ministerpräsidentin von Italien. Bild: Italienische Regierung / CC BY-SA 3.0 IT Deed

Von Frankreich über Italien, Deutschland und Ungarn bis nach Schweden tendieren Wähler zu Rechtsextremen. Was sind deren Erfolgsrezepte? Beginnt gerade eine neue Ära?

Etwas mehr als ein Jahr, nachdem die Vorsitzende der Fratelli d'Italia, Georgia Meloni, in Italien an die Macht gekommen ist, zeigen die jüngsten Daten eine klare Botschaft: Sie ist nicht die einzige rechtsextreme Politikerin, die auf den Ängsten der Wählerinnen und Wähler surft.

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Wir stehen möglicherweise am Beginn eines neuen Zyklus des Rechtsextremismus auf dem gesamten Kontinent. Bei den nächsten Europawahlen im Juni 2024 steht viel auf dem Spiel.

Die jüngsten Ergebnisse sprechen eine deutliche Sprache. Letztes Jahr hat Marine Le Pen in Frankreich in der zweiten Runde der Präsidentschaftswahlen mit 41,5 Prozent der Stimmen einen neuen Rekord aufgestellt. In Ungarn erhielt die Fidesz bei den Parlamentswahlen 54 Prozent der Stimmen und bescherte Viktor Orbán eine vierte Amtszeit in Folge.

In Schweden kamen die einwanderungsfeindlichen Schwedendemokraten von Jimmie Åkesson mit 20,5 Prozent der Stimmen auf den zweiten Platz und wurden zu neuen Verbündeten von Kristerssons Moderaten.

Anderswo in Europa schlagen rechtsextreme Parteien in Ländern wie Portugal, Spanien und Finnland Wurzeln, gewinnen beträchtliche Unterstützung und ziehen auf lokaler oder nationaler Ebene in die Regierung ein.

In Österreich und Belgien liegen sie derzeit in den Umfragen vorn.

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In Ost- und Mitteleuropa ist die extreme Rechte in Estland, Kroatien, Rumänien und Bulgarien auf dem Vormarsch. Ungeachtet der historischen Demonstration der Oppositionsparteien mit einer Million Teilnehmern in Warschau sind die radikalisierten Konservativen der PiS immer noch auf dem besten Weg, die nächsten Parlamentswahlen in Polen mit 38 Prozent der Stimmen zu gewinnen, eskortiert von einem Bündnis, einer heterogenen extremistischen Gruppe, die bis zu elf Prozent der Stimmen erhalten könnte.

In der Slowakei sind die Ultranationalisten der Slowakischen Nationalpartei (SNS) in den Nationalrat eingezogen und könnten eine Koalition mit Robert Ficos populistischer und pro-russischer Smer-Partei bilden.

Anstatt die extreme Rechte zu schwächen, hat der Krieg in der Ukraine diesen Parteien neue politische Möglichkeiten eröffnet. Ihre nationalistische und gegen das Establishment gerichtete Rhetorik trifft auf die wachsende politische Unzufriedenheit der Bürger und den Wunsch der Bevölkerung nach einer autoritären und starken Führung.

Je nach der Region haben rechtsextreme Politiker eine Vielzahl von Positionen gegenüber Russland eingenommen. Parteien wie Marine Le Pens Rassemblement National (RN) in Frankreich, Chega in Portugal und die niederländische PVV haben ihre Positionen gegenüber Putins Regime geändert und die russische Invasion rasch verurteilt.

Jetzt macht sich die extreme Rechte die wirtschaftlichen Ängste der Wähler aus der Arbeiter- und Mittelschicht zunutze, die von den wirtschaftlichen Folgen des Krieges am meisten betroffen sind. Viele dieser Parteien, wie die französische RN, die italienische Lega, der flämische Vlaams Belang, die Chega in Portugal und die tschechische SPD, haben die gegen Russland verhängten Sanktionen kritisiert, weil sie in erster Linie der "Bevölkerung" ihres Landes schaden, und gleichzeitig mehr sozialen Schutz und Wohlfahrt gefordert.

Natürlich ist die Zeit nach der Covid-19-Pandemie ein guter Nährboden für populistische Zugewinne: Viele dieser Parteien, wie die österreichische FPÖ, der polnische Bund und die AfD in Deutschland, haben sich vehement gegen Gesundheitsmaßnahmen gewehrt und im Stillen aus der öffentlichen Unzufriedenheit während der Gesundheitskrise Kapital geschlagen.

Schließlich zeugt der Anstieg der Unterstützung für die Rechtsextremen vom Fortbestehen kultureller und identitätsbezogener Bedenken in Bezug auf Einwanderung, Islam und Multikulturalismus. Diese Themen spalten die europäischen Wähler weiterhin tief, wie die aktuellen Einwanderungsdebatten in Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich und dem Vereinigten Königreich zeigen. Unterdessen sorgt die italienische Insel Lampedusa erneut für Schlagzeilen und schürt die Angst vor neuen Einwanderungswellen.

Bei den Europawahlen im Juni 2024 wird sich die extreme Rechte wahrscheinlich noch stärker in der politischen Landschaft verankern. Nationale Umfragen bei Wählern deuten darauf hin, dass rechtsextreme Parteien bis zu 180 Sitze im Europäischen Parlament erringen könnten, verglichen mit nur etwa 130 in der derzeitigen Legislaturperiode.

Die Fratelli d'Italia, RN in Frankreich, die deutsche AfD und die spanische Vox dürften mit 27, 25, 18 bzw. neun Sitzen als die großen Gewinner hervorgehen. Marine Le Pen hat bereits mit einer diplomatischen Blitzaktion begonnen, um ihre europäischen rechtsextremen Verbündeten zu mobilisieren. Vor Kurzem hat sie eine Offensive gegen Giorgia Meloni, ihre Hauptrivalin um die Führung der Rechtsextremen in Europa, gestartet.

Zwei ehemalige Schwergewichte, die polnische PiS und die italienische Lega von Matteo Salvini, werden bei den Wahlen im Juni 2024 voraussichtlich Einbußen hinnehmen müssen und 22 (minus fünf) bzw. sieben (minus 18) Sitze erhalten. In Ungarn wird Viktor Orbán voraussichtlich in etwa die Unterstützung von 2019 erhalten, ist aber innerhalb der europäischen extremen Rechten weiterhin isoliert.

Schließlich werden neue rechtsextreme Parteien in das Europäische Parlament einziehen: die Allianz für die Union der Rumänen (AUR), Chega in Portugal, die Slowakische Nationalpartei, die Dänischen Demokraten und möglicherweise auch die Reconquête von Éric Zemmour in Frankreich.

Die derzeitige Welle der Rechtsextremen spiegelt zwar im Wesentlichen die nationale politische Dynamik wider, doch sind in ganz Europa ähnliche Tendenzen zu beobachten, vor allem das Mainstreaming dieser Parteien.

In vielen Ländern haben die rechtsextremen Parteien eine strategische Balance hergestellt zwischen Regierungsernsthaftigkeit und radikaler Politik. Sie haben ihren Extremismus abgeschwächt, um ihren Wählerzuspruch zu erhöhen und an die Macht zu kommen, vor allem, indem sie ihre Euroskepsis abgeschwächt und sich von Putins Russland distanziert haben.

In der Zwischenzeit haben diese Parteien ihre typische nationalistische und autoritäre Ideologie in Verbindung mit einem Anti-Establishment-Populismus beibehalten, was es ihnen ermöglicht, weiterhin von den Ressentiments und der Wut der Wähler zu profitieren.

Eine solche Annäherung an die Mitte der europäischen Politik hat die politische Zusammenarbeit mit Parteien der rechten Mitte in Ländern wie Italien, Finnland, Schweden und Spanien erleichtert. Bald könnte auch Österreich dazukommen, und möglicherweise auch Belgien, wo die wachsende Popularität der rechtsextremen Vlaams Belang den "Cordon Sanitaire" des Landes aushöhlt. Sogar die deutsche CDU scheint nun geneigt zu sein, den gefährlichen Weg zu gehen und lokale Bündnisse mit der AfD einzugehen.

Rechtsextreme Ideen durchdringen die etablierte Rechte, wie die Radikalisierung zeigt von Parteien wie der ÖVP in Österreich, der VVD in den Niederlanden und dem, was von den Republikanern (LR) in Frankreich nach dem Debakel bei der Präsidentschaftswahl 2022 übrig geblieben ist. Eine solche Ansteckung wurde am deutlichsten bei der Übernahme der restriktiven Einwanderungspolitik der extremen Rechten in diesen Ländern.

Dieses komplexe Zusammenspiel der Kräfte ist der Schlüssel zum Verständnis der bevorstehenden Umstrukturierungen auf europäischer Ebene.

Die derzeitige Zusammensetzung der rechtsextremen Fraktionen im Europaparlament zeigt eine anhaltende Kluft zwischen den einerseits eher "mainstreamigen" atlantischen Parteien, die mit Giorgia Meloni, der spanischen Vox und der polnischen PiS innerhalb der Europäischen Konservativen und Reformisten (EKR) verbunden sind, und der Fraktion Identität und Demokratie (ID) andererseits.

Seit ihrer Gründung im Jahr 2019 hat sich die ID-Gruppe zur wichtigsten Drehscheibe für ehemals pro-russische rechtsextreme und extremistische Parteien um Marine Le Pen, Matteo Salvini, die österreichische FPÖ und die AfD entwickelt. Andere rechtsextreme, pro-russische Parteien wie Orbans Fidesz verbleiben bei den Non-Inscrits (nicht angegliedert).

Gestärkt durch ihren Erfolg in Italien sucht Giorgia Meloni eine Annäherung an die Europäische Volkspartei (EVP), was die EKR zum Zentrum der europäischen Politik machen würde. Es wird erwartet, dass Parteien wie Vox, die Finnen, die lettische Nationale Allianz und die rumänische AUR beitreten werden, wodurch die EKR-Fraktion auf etwa 80 Sitze anwachsen würde.

Melonis strategisches Herunterspielen von Europa- und Einwanderungsfragen öffnet sicherlich die Tür für ein breiteres Bündnis der europäischen Rechten. Das bleibt jedoch von den Forderungen der EVP abhängig.

Der Vorsitzende der EVP-Fraktion, Manfred Weber, hat deutlich gemacht, dass künftige EVP-Verbündete die Rechtsstaatlichkeit respektieren und die Ukraine eindeutig unterstützen sollten, wobei er die polnische PiS für ihren illiberalen Kurs kritisiert hat.

Darüber hinaus könnte die interne Dynamik der EVP, insbesondere die aktuellen Meinungsverschiedenheiten zwischen der CDU und der CSU, den Kurs der Fraktion in den nächsten Monaten verändern.

Weiter rechts werden sich Marine Le Pen und Matteo Salvini auf ihre traditionellen Verbündeten in Österreich und Belgien verlassen müssen, während sie neue Partner in der Slowakei und Portugal suchen und vielleicht sogar Gespräche mit Viktor Orbán aufnehmen. Die derzeitige Zusammensetzung und der Ruf der ID machen es insbesondere Le Pen schwer, sich vom Rechtsextremismus zu distanzieren, was für ihre Bewerbung um die nächste französische Präsidentschaft von entscheidender Bedeutung sein wird.

Neben anderen Herausforderungen wird die ID mit der Aufnahme extremistischer Parteien konfrontiert sein, darunter eine inzwischen mächtigere, aber politisch schwerfällige AfD, die in Deutschland zu einem Zufluchtsort für Neonazis geworden ist.

Auch wenn sich bis Juni 2024 noch vieles ändern kann, wie der Rückschlag von Vox bei den letzten Wahlen in Spanien zeigt, deutet die derzeitige Flut der extremen Rechten möglicherweise auf eine Verlagerung des politischen Schwerpunkts in Europa hin.

Trotz ihrer "Normalisierung" bleiben die rechtsextremen Parteien die Hauptquelle an Opposition gegen die grundlegenden Werte und Prinzipien der Europäischen Union, am deutlichsten innerhalb der ID-Gruppe, die wahrscheinlich ihr Projekt eines "Europas der freien und unabhängigen Nationen" weiterverfolgen wird.

Der Artikel erscheint in Kooperation mit The Conversation. Das englische Original finden Sie hier. Übersetzung: David Goeßmann.

Gilles Ivaldi ist Politikwissenschaftler an der Sciences Po in Paris.

Andreu Torner arbeitet im Bereicht Internationalen Beziehungen an der Universitat Ramon Llull.