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Open Educational Resources 6. Oktober 2023 |

Ein Einwand, der im Kontext von Open Educational Resources (OER) und Creative-Commons-Lizenzen (CC) gelegentlich vorgebracht wird, lautet sinngemäß: „Ich möchte mein Urheberrecht nicht verlieren, deshalb kommen CC-Lizenzen für mich nicht in Frage.“ – Der Gegensatz von Urheberrecht und CC-Lizenz, der in diesem Einwand aufscheint, ist jedoch so nicht zutreffend.

Urheber*innen „verlieren“ durch eine Lizenzvergabe nicht das Urheberrecht an ihrem Werk. Vielmehr sind CC-Lizenzen ein Instrument zur Handhabung von Urheberrechten. Um zu verstehen warum, hilft ein Blick in die Architektur und den Grundgedanken von Freien Lizenzen wie Creative Commons.

CC-Lizenzen sind vielmehr ein Instrument, um Urheberrechte zu handhaben. Mit ihnen muss ein*e Urheber*in nicht mit jedem Nutzer individuell Bedingungen aushandeln, sondern kann relativ genau festlegen, welche Werknutzungen sie Dritten erlaubt (und welche nicht). Der Nutzer muss nicht für jede Nutzung eine Erlaubnis einholen, sondern kann sich an den Lizenzvorgaben orientieren. Der urheberrechtliche Standard „Alle Rechte vorbehalten“ wird mit den standardisierten CC-Lizenz-Modulen zu „Manche Rechte vorbehalten“.

Über Creative Commons

Die US-amerikanische Organisation Creative Commons bietet vorgefertigte Lizenzmodule für urheberrechtlich geschützte Werke an. Damit können Urheber*innen der Allgemeinheit bestimmte Nutzungsrechte für ihre Werke pauschal einräumen. Die vier verschiedenen Lizenzmodule BY (Namensnennung), SA (Weitergabe unter gleichen Bedingungen), ND (keine Bearbeitung) und NC (keine kommerzielle Verwertung) lassen sich zu sechs verschiedenen Lizenzen kombinieren. Außerdem gibt es die besonders permissive Lizenz CC0, die einer Werkfreigabe im Sinne der Gemeinfreiheit gleichkommt.

Vorteile für Urheber*innen und Nutzer*innen

CC-Lizenzen ermöglichen es der Allgemeinheit, Werke ohne persönliche Rücksprache oder Vereinbarung kopieren, bearbeiten, teilen und/oder kommerziell zu verwerten. Dennoch gibt man die urheberrechtliche Kontrolle über ein Werk nicht komplett ab. Mit dem BY-Modul beispielsweise legen Urheber*innen fest, dass sie Verwendungen und Bearbeitungen ihres Werkes zwar pauschal zustimmen, aber nur unter korrekter Namens- und Lizenznennung. Mit dem SA-Modul schreiben Urheber*innen vor, dass bearbeitete Fassungen nur unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden dürfen. Hält sich ein Nutzer nicht an die Vorgaben, kann die Urheberin dies als Lizenzverstoß und damit als Urheberrechtsverletzung werten.

Auf diese Weise ermöglichen CC-Lizenzen, sofern gewünscht, einen Kontrollverzicht für bestimmte Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke – je nach Lizenz teilweise oder vollständig. Für den Einsatz von OER empfehlen sich dabei besonders die permissiven Lizenzen CC0, CC BY oder CC BY-SA.

Infografik „Welches ist die richtige CC-Lizenz für mich?“ (Grafik von Barbara Klute und Jöran Muuß-Merholz für wb-web.de unter CC BY-SA-3.0)

Unterschiede zu gesetzlichen Lizenzen

Das Urheberrechtsgesetz sieht mannigfaltige Ausnahmen vom Werkschutz vor, darunter beispielsweise die Privatkopie, die Pastiche-Regelung, das Zitatrecht oder die 15%-Regel für Unterricht und Lehre. Solche Ausnahmen werden als „gesetzliche Lizenzen“ oder als „gesetzlich erlaubte Nutzungen“ bezeichnet. Anhand diverser Kriterien legen sie fest, wer, wie und unter welchen Umständen ein geschütztes Werk benutzen darf, ohne dafür die Zustimmung der Rechteinhaberin einzuholen.

Der Unterschied zwischen Lizenz und gesetzlich erlaubter Nutzung: Eine Lizenz wird gezielt von der Urheberin eingeräumt. Sie darf beispielsweise darauf verzichten, eine CC-Lizenz oder ein bestimmtes CC-Modul einzusetzen, es herrscht keine Pflicht zur Lizenzvergabe. Eine gesetzlich erlaubte Nutzung hingegen betrifft alle Urheber*innen, denn sie besteht von Gesetzes wegen. So kann sich zum Beispiel keine Urheberin gegen die Nutzung eines Werkteils im Rahmen des Zitatrechts wehren, sofern der Nutzer es korrekt angewendet hat.

Hinzu kommt: Eine eigens vergebene, permissive Lizenz geht weiter als alle gesetzlich erlaubten Nutzungen. Und sie ist zudem für die Nutzenden erheblich einfacher anzuwenden, weil diese die teils komplizierten Vorgaben der gesetzlichen Regelungen nicht zu beachten brauchen. Alleine über die gesetzlichen Nutzungserlaubnisse wären OER gar nicht realisierbar. So erlaubt beispielsweise die gesetzliche 15%-Regel lediglich, das Material dem engen Kreis aus Unterrichtsteilnehmer*innen zu Unterrichtszwecken zugänglich zu machen: Wer nicht dazugehört, darf im Rahmen der Regelung keinen Zugang haben. Eine permissive CC-Lizenz hingegen bietet hier deutlich mehr Offenheit: Sie beschneidet weder den Kreis der Nutzenden noch die Art der Werknutzung.

Hinweis: Dieser Beitrag ist Teil einer Kooperation von iRights.info, dem Deutschen Bildungsserver und OERinfo. Der Text stammt von Georg Fischer, steht unter der Lizenz CC BY-4.0 und wurde zunächst bei OERinfo veröffentlicht. Weitere Texte der Kooperation sind hier hinterlegt.

iRights.info informiert und erklärt rund um das Thema „Urheberrecht und Kreativität in der digitalen Welt“. Alle Texte erscheinen kostenlos und offen lizenziert.

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Der Ex-US-Präsident Donald Trump, der Außenminister von Bahrain, Abdullatif bin Rashid Al-Zayani, der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu und der Außenminister der Vereinigten Arabischen Emirate, Abdullah bin Zayed Al Nahyan, bei der Unterzeichnung des Abraham-Abkommens am 15. September 2020. Bild: Shealah Craighead, Weißes Haus / Public Domain

Bei den israelisch-arabischen Annäherungen blieben der Iran und Hamas außen vor. Das rächt sich nun. Gibt es einen Ausweg aus der weiteren Eskalation?

Die Eskalation im Nahen Osten hat sich zum schärfsten bewaffneten Konflikt in der Region seit 1973 entwickelt. "Wir befinden uns im Krieg", fasst der israelische Ministerpräsident Netanjahu die Situation knapp wie dramatisch zusammen.

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Wenn man nach den Ursachen dieser dramatischen Ereignisse sucht, darf man ebenfalls die Vorgeschichte nicht vergessen. Vor fast genau 50 Jahren startete eine von Syrien und Ägypten angeführte arabische Koalition am heiligsten Tag des jüdischen Kalenders Jom Kippur, übersetzt dem "Tag des Jüngsten Gerichts" einen Überraschungsangriff auf Israel.

Ebenso überrascht wirkte auch Israel vom Angriff der Hamas aus dem Gazastreifen, einer palästinensischen Enklave. Es gelang ihnen auf Anhieb, in 14 israelische Siedlungen einzudringen, begleitet von heftigen Raketenangriffen.

Es gab Hunderte Tote und Gefangene unter den Israelis. In der Hauptstadt Tel Aviv schien der Sirenenalarm gar nicht mehr zu verstummen. Im Süden des Landes kam es zu Straßenkämpfen. Inzwischen läuft der israelische Vergeltungsschlag, der wiederum im Gazastreifen mindestens 300 Todesopfer forderte.

Periodische Eskalationen dieses Dauerkonflikts sind in den letzten Jahrzehnten fast zu einer Gewohnheit geworden. Ein so großer Gewaltausbruch ist dennoch außergewöhnlich. Doch dabei sollte man nicht vergessen, dass es erst im Mai 2021 zu 200 Todesopfern kam – die meisten im Gazastreifen durch israelische Luftangriffe.

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Dass man die vorherigen Kampfrunden nicht so ernst nahm, lag auch daran, dass sich Israel ansonsten in einem aktiven Prozess einer Reihe von arabischen Staaten anzunähern schien. 2020 kam es zur Unterzeichnung des Abraham-Abkommens zwischen dem jüdischen Staat, den Emiraten und Bahrain.

Viele sahen das als Wendepunkt für den gesamten Nahen Osten – zuvor hatten überhaupt nur Ägypten und Jordanien die staatliche Existenz Israels anerkannt. Diplomatische Beziehungen wurden in Gang gesetzt, die arabisch-israelische Annäherung belebt. Ende 2020 verfolgten der Sudan und Marokko gegenüber Israel einen ähnlichen Ansatz.

Dass es danach anders kam, hat auch mit Entwicklungen innerhalb Israels zu tun. Im Dezember 2022 kam eine rechtsgerichtete Regierung in Tel Aviv an die Macht.

Anfang Januar 2023 besuchte der neue Minister Israels für Nationale Sicherheit Itamar Ben-Gvir den Tempelberg in Jerusalem. Die entstehende Provokation verstärkte er durch den Ausspruch, dass "die Palästinenser nach Saudi-Arabien oder andere Orte wie den Irak oder den Iran gehen können".

Dieses Verhalten hat sowohl bei den Palästinensern als auch in der gesamten arabischen Welt und muslimischen Welt Kritik hervorgerufen. Ministerpräsident Netanjahu musste einen geplanten Besuch in den Vereinigten Arabischen Emiraten absagen.

Es folgten noch Ende Januar 2023 brutale Razzien israelischer Sicherheitskräfte im Westjordanland, bei denen elf Palästinenser getötet wurden. Als Reaktion darauf verübten palästinensische Radikale einen Terroranschlag mit sieben Toten in Jerusalem – der größte in der Stadt seit 2008.

In den folgenden Monaten gelang es beiden Seiten nochmals trotz dieser Grausamkeiten und Unnachgiebigkeiten, die Situation einzudämmen. Der Annäherungsprozess zwischen Saudi-Arabien und Israel wurde unter Vermittlung von Washington zunächst fortgesetzt.

Ende September besuchte der israelische Tourismusminister sogar Riad, um an einer Konferenz der UN-Tourismusorganisation teilzunehmen – der erste offizielle Ministerbesuch Israels im saudischen Königreich überhaupt. Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen bestand die Hoffnung, dass die Palästinenserfrage zumindest auf Eis gelegt werden könnte.

Doch mit dieser Aussicht waren palästinensische Radikale ebenso wie ihr wichtigster Gönner Iran offensichtlich nicht zufrieden. Und sie beschlossen, mit einer radikalen Aktion die Existenz des Palästinenserproblems in Erinnerung zu rufen.

Hamas-Sprecher Ghazi Hamad hat dabei wiederholt betont, dass "die Normalisierung eine große Schande ist. Sie ist ein Messer im Rücken der Palästinenser." Er forderte alle arabischen Staaten auf, "die Normalisierung mit Israel sofort zu stoppen".

Auch der Iran blieb bei der israelisch-arabischen Annäherung außen vor und ein Gegner dieser Entwicklung. Das alles, obwohl Teheran seinerseits versuchte, seine Beziehungen zu den arabischen Staaten wiederherzustellen. Der Iran blieb der Hauptförderer radikaler Islamisten im Nahen Osten – sei es die schiitische Hisbollah im Libanon oder eben die Hamas in Gaza.

Zusätzlich ist jede Eskalation zwischen Israel und den Palästinensern für die iranische Führung auch eine innenpolitische Ressource, um die eigene Bevölkerung vor den riesigen eigenen Problemen etwa in der Wirtschaft abzulenken. Das war jedoch in der Vergangenheit nicht immer von Erfolg gekrönt, wie die Massenproteste Ende letzten Jahres im Land zeigten. Außenpolitische Maßnahmen versammeln nicht immer die Bevölkerung um die eigene Flagge.

Doch nicht nur der Iran unterstützt die Hamas finanziell. Auch Katar gehört zu den Förderern. Es war dieser Staat, der Anfang der 2010er-Jahre im Arabischen Frühling auf Islamisten setzte, die dann aber etwa in Tunesien oder Ägypten von der Entwicklung "über Bord" geworfen wurden.

Die Kämpfer der Hamas dagegen blieben – wenn auch in einem kleinen Gebiet – an der Macht. So kam es auch zur endgültigen Spaltung der palästinensischen Bewegung, die bis heute nicht überwunden ist.

Dabei stärkt jede militärische Eskalation die Position der Hamas bei den Palästinensern. Die Radikalen beweisen, dass es eine Alternative zur Strategie der Gewaltlosigkeit und oft ineffektiven Diplomatie gibt, die der betagte 87-jährige Präsident von Palästina, Mahmut Abbas, mit Sitz in Ramallah im Westjordanland verfolgt.

Denn trotz allem setzten sich die Hamas und die Israelis bisher nach jeder Eskalation an den Verhandlungstisch und einigten sich auf einen Waffenstillstand. Standardvermittler ist hier mittlerweile Ägypten, das auch dieses Mal bereits diplomatische Bemühungen gestartet hat.

Es ist schwierig zu beurteilen, wie sich die aktuelle Entwicklung auf die bisherige Annäherung Israels und der arabischen Welt auswirken wird. Die Erreichung eines langfristigen Frieden ist jedoch durch sie nicht möglich, solange der Iran und die von ihm geförderten Gruppen außen vor bleiben.

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In 6 ver­schie­de­nen Alters­klas­sen erspiel­ten sich 6 Vertreter*innen des BBFV bei der Disc­golf-DM in Göß­wein­stein Edel­me­tall. Susann Fischer (WM40) und Geor­ge Braun (M60) kön­nen sich nach ihren sou­ve­rä­nen Sie­gen ein wei­te­res Mal mit dem DM-Titel schmücken.

Vize-Meis­ter wur­den Carl Rose (O) und Oli­ver Möl­le­mann (M55). Eine Bron­ze­me­dail­le sicher­ten sich Jens Erd­mann (M40) und Jonas Bil­ke (MJ18).

Wei­te­re TOP-10-Plat­zie­run­gen gin­gen an Anto­nia Faber als 6. (F), Ales­sa Schwarz als 8. (F), Jero­me Braun als 6. (O), Wil­liam Krin­gel als 10. (O) und Fre­de­rik Faber als 9. (MJ18). Die Hyzer­n­auts aus Pots­dam stell­ten mit 9 TOP-10-Plat­zie­run­gen einen Spit­zen­platz. Mit Jonas Bil­ke und Wil­liam Krin­gel sind nun aber auch die auf­stre­ben­den Nie­der­lau­sit­zer Black Ace sehr erfolgreich.

Der BBFV gra­tu­liert allen Medaillengewinner*innen und Teilnehmer*innen aus Bran­den­burg zu den her­vor­ra­gen­den Leistungen.

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​1. EinleitungMetadaten

Kaum ein Fall von Überwachung versus Grundrechte beschäftigt den Europäischen Gerichtshof (EuGH) so sehr wie die Vorratsdatenspeicherung. Urteile dazu ergingen in den Jahren 2014, 2016, 2020 und 2022. Unter Vorratsdatenspeicherung versteht man Gesetzesvorhaben, die eine anlasslose und massenhafte Speicherung (»Data Retention«) von Verbindungsdaten öffentlicher Kommunikationsdienste vorsehen. Dies geschieht für einen bestimmten Zeitraum (»auf Vorrat«) zum Zwecke der späteren Strafverfolgung. Immer wieder hat der EuGH Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Dabei gerät fast in den Hintergrund, was eigentlich auf Vorrat gespeichert werden soll. Meist heißt es in einem Halbsatz, es handele sich um »Verkehrsdaten« oder »Metadaten«. Steter Begleiter dieses Begriffs ist häufig die vorangestellte Verharmlosung »nur«. Als ob mit der nebulösen Aussage »wir verarbeiten nur Metadaten« schon alles erklärt wäre. Dem ist aber nicht so. In diesem Beitrag soll versucht werden, den Nebelschleier um den Begriff »Metadaten« etwas zu lichten.

Obwohl der Begriff häufig im Zusammenhang mit staatlicher Massenüberwachung verwendet wird, sind Metainformationen auch eine Grundlage für Tracking-Geschäftsmodelle. Der Social Graph von Meta (Facebook) würde ohne Metadaten über soziale Beziehungen nicht funktionieren.

Wir werden uns daher auch damit beschäftigen, wie das in Metadaten enthaltene Wissen nutzbar gemacht werden kann.

Ein Gastbeitrag von lacrosse.

2. Metadaten: A big ball of wibbly wobbly meta stuff?

Metadaten oder Metainformationen sind strukturierte Daten, die Informationen über Merkmale anderer Daten enthalten.

Quelle: Wikipedia-Autoren. (2003). Metadaten. de.wikipedia.org.

In der politischen Diskussion taucht der Begriff »Metadaten« meist nur indirekt und häufig im Zusammenhang z.B. mit der Telekommunikationsüberwachung auf. Die Befürworter der Überwachung argumentieren primär mit der Abgrenzung vom (Gesprächs-)Inhalt einer Kommunikation, um die vermeintliche Unbedenklichkeit der Überwachungsmaßnahme zu belegen.

Niemand hört Ihre Telefonanrufe ab. (…) Was die Geheimdienste tun, ist die Überprüfung von Telefonnummern und der Dauer von Anrufen. Sie schauen nicht auf die Namen der Menschen und sie schauen nicht auf den Inhalt. Durch die Durchsicht dieser sogenannten Metadaten (…)

Quelle: Associated Press. (2013, 7. Juni). Obama: »Nobody Is Listening to Your Phone Calls« [Video]. YouTube. Übersetzung durch den Autor.

Entscheidend für das Verständnis von Kommunikationsmetadaten ist, dass selbst dann, wenn der Inhalt einer Kommunikation vertraulich bleiben sollte, die Umstände der Kommunikation unweigerlich offengelegt werden. Da staatliche Überwachungsmaßnahmen in der Regel kommerzielle Kommunikationsdienste betreffen, kann für diese nichts anderes gelten. Dienste wie WhatsApp betonen medienwirksam die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Nachrichten und setzen damit Verschlüsselung mit dem Schutz der Privatsphäre gleich.

Wir können nicht die Nachrichten lesen, die sich Nutzer untereinander schicken.

Quelle: Krempl, S. (2021, 28. September). WhatsApp-Chef: Sammeln Metadaten nicht im großen Stil heise online.

Trennlinien zwischen dem Inhalt einer Nachricht und den Umständen ihrer Übermittlung zu ziehen, ist eine willkürliche Unterscheidung. Dies führt dazu, dass Metadaten vorwiegend dadurch definiert werden, was sie nicht sind. Nämlich der Inhalt einer Nachricht. Mit der Propagierung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird gleichzeitig der Eindruck erweckt, dass das Vertrauliche (Inhalt) geschützt wird und »alles andere« nicht schützenswert ist.

Es gibt keine klare Unterscheidung zwischen Metadaten und Inhalt. Es ist eher ein zusammenhängendes Ganzes.

Quelle: Conle, C. (2014). Metadata: Piecing together a privacy solution. ACLU of Northern CA. Übersetzung durch den Autor. Übersetzung, Hervorhebung durch den Autor.

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2.1 Technische Definitionen von Metadaten

Es gibt zahlreiche Definitionen, die Metadaten anhand ihrer spezifischen technischen Anwendung erklären. Dabei kristallisiert sich ein wichtiges Merkmal heraus, das Datenanalysen in großem Umfang ermöglicht: die Strukturiertheit. Voraussetzung dafür ist eine Standardisierung der technischen Abläufe.

Die Internetkommunikation vermittelt Pakete und »verschachtelt« diese Pakete nach einem strukturierten Schichtenmodell. Höhere Schichten nutzen Funktionalitäten niedrigerer Schichten, Schnittstellen verbinden die verschiedenen Schichten. Schichtenmodelle sind die Grundlage dafür, dass digitale Kommunikation zwischen unterschiedlichen technischen Systemen standardisiert funktioniert.

Die Verwendung von Schichtmodellen ist für die technische Bestimmung des Metadaten-Begriffes erheblich, denn welche Informationen Kommunikationsinhalt bzw. Kommunikationsumstände (…) darstellen, hängt von der betrachteten Schicht ab.

Quelle: Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur, Universität Innsbruck, Karlsruher Institut für Technologie, Boehm, F., Böhme, R. & Andrees, M. (2017). Sachverständigengutachten zur Anhörung des 1. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages der 18. Wahlperiode zum Thema: Wie bzw. auf welche unterschiedliche Art und Weise wird der Begriff der Verkehrs- und Nutzungsdaten wissenschaftlich im technischen und juristischen Kontext gebraucht? Wie ist dieser vom Begriff der Metadaten abzugrenzen? Deutscher Bundestag.

Wird z.B. eine E-Mail versandt, wird das Übertragungsprotokoll Simple Mail Transfer Protocol (SMTP) verwendet. Für die technischen Standards (Internet) sind die RFC-Dokumente der Internet Engineering Task Force eine Referenz, wie z.B. die Dokumente 5321 und 5322. Daraus leiten sich die technischen Strukturen ab. E-Mails werden in inhaltsbeschreibende Daten (Header; Headerfelder) und den Nachrichteninhalt (Textkörper) strukturiert. Diese Strukturierung erfolgt jedoch, um technische Prozesse durchführen zu können – sie ist keine Kategorisierung in bedenkliche und unbedenkliche Daten.

Es bleibt festzuhalten, dass aus technischer Sicht eine scharfe Abgrenzung zwischen Metadaten und Inhaltsdaten, die sich auf alle Arten elektronischer Kommunikation verallgemeinern ließe, nicht möglich ist.

Quelle: ebd.

Strukturen verleiten zu der Annahme, dass eine Definition allgemeingültig ist. Dies ist bei Metadaten nicht der Fall, da ihre Definitionen anwendungsspezifisch sind.

2.1.1 E-Mail

E-Mails bestehen aus drei Bestandteilen: dem Umschlag (Envelope) mit den technischen Informationen für die Zustellung der E-Mail (z.B. SMTP), dem E-Mail-Header (Kopfzeile) und dem Nachrichtentext. Der Nachrichtentext (Textkörper) entspricht dem Inhalt der Nachricht. Envelope und Header-Felder entsprechen »inhaltsbeschreibenden« Daten und sind somit Metadaten.

Die durch das RFC 5322 festgelegten Headerfelder sind:

  • Absender,
  • Empfänger,
  • weitere Empfänger (Cc, Bcc),
  • Betreff,
  • Erstellungszeitpunkt.

Es ist zu beachten, dass Metadaten einen Personenbezug aufweisen können (z.B. personalisierte E-Mail, IP-Adresse).

Der Betreff ist eine kurze Beschreibung des Nachrichtentextes. Es ist nicht ungewöhnlich, dass z.B. Reisedetails wie Reisezeiten oder Reiseziele bereits im Betreff enthalten sind. Metadaten haben also auch einen inhaltlichen Bezug.

2.1.2 Telekommunikationsdaten, wie Call Detail Record (CDR) oder Einzelverbindungsnachweis

In der Telekommunikation (TK) dokumentieren Telekommunikationsmetadaten wie der Call Detail Record (CDR), in Deutschland als Einzelverbindungsnachweis bekannt, automatisch die Umstände einer TK-Verbindung (u.a. Grundlage für die Abrechnung).

Unsere heutige Telekommunikationsnutzung ist ein Mix aus Mobil- und Festnetzkommunikation und ist weder auf Telefongespräche beschränkt, noch werden Gespräche immer mit den gleichen technischen Verfahren geführt (z.B. Voice over IP). Dementsprechend entstehen Metadaten aus einer Schnittmenge dieser Nutzungsanlässe, sei es z.B. E-Mail, mobiles Surfen oder Telefonie.

Geräte- oder Kartenkennungen, wie z. B. eine IMEI oder eine IMSI, können Personen eindeutig identifizieren.

2.1.3 Internet

Tim Berners-Lee, der Begründer des World Wide Web, sieht das Kriterium »maschinenlesbar« als Kern von Metainformationen an (im Kontext des Semantic Web).

Metadaten sind maschinenlesbare Informationen über Webressourcen oder andere Dinge (…) Der Ausdruck »maschinenlesbar« ist entscheidend. (…) Metadaten sind Daten.

Quelle: Berners-Lee, T. (1997, Januar). Axioms of Web Architecture: Metadata. Web architecture: Metadata.  Übersetzung, Hervorhebung durch den Autor.

Um diese Anforderung zu erfüllen, bedarf es wiederum Kriterien, Struktur und Standardisierung – siehe hierzu RFC 3896. Nach der Definition von Berners-Lee fallen maschinenlesbare Informationen im Internet unter den Begriff Metadaten. Darunter fallen Ressourcen unterschiedlicher Art:

  • Webseite,
  • Wo man sich auf einer Webseite befinden (Pfad),
  • Webservice,
  • Dateien wie z.B. Dokumente, Bilder usw.,
  • IP-Adressen,
  • Nutzer*innen (RFC 3896 Punkt 3.2.1),
  • (…).

2.1.4 Metadaten in Dateiformaten

Metadaten können auch in Dateiformaten enthalten sein. Das Exchangeable Image File Format (Exif) definiert Metadaten für Bildformate wie JPEG:

  • Datum, Uhrzeit und Geo-Koordinaten der Aufnahme,
  • Geräte- und Einstellungsinformationen,
  • (…).

Menschen haben bei der Nutzung von Technik eine Absicht oder einen Zweck vor Augen. Beispielsweise folgt auf eine Fotoaufnahme ggf. ein Upload in ein Cloud-System. D.h. Fotoaufnahme und Upload erzeugen Metadaten, die mit einer Zweckerreichung verbunden sind. Es handelt sich nicht um getrennte Nutzungsvorgänge, vielmehr gehen diese ineinander über.

2.2 Metadaten und soziale Identität

Meredith Whittaker, Präsidentin der Signal Foundation, gibt in einem Interview eine Einordnung von Metadaten (im Kontext von Instant Messaging). Whittaker versteht Instant Messaging Metadaten als Informationen zur Identität (Name, Profilinformationen) von Nutzer*innen (»wer Sie sind«). Sie stellt diese Identität jedoch in einen sozialen Kontext (Kontaktliste, Mitglieder eines Gruppenchats). In diesem Sinne ist »wer Sie sind« auch ein »wer Ihre Freunde sind«. Das bedeutet einerseits, dass Metadaten nicht nur isolierte Einzelinformationen sein können, sondern auch soziale Beziehungen abbilden. Andererseits sind die Metadaten einer Person immer auch Informationen über andere Personen.

Wir verschlüsseln nicht nur den Inhalt der Nachrichten, also das, was Sie sagen, sondern auch die Informationen dar­über, wer Sie sind, also die Metadaten: Ihren Namen, Ihre Profilinformationen, Ihre Kontaktliste und die Mitglieder Ihrer Gruppenchats. Wir sind nicht in der Lage, diese Informationen zur Verfügung zu stellen, da wir sie nicht besitzen.

Quelle: Grob, R. (2023, 4. September). »Künstliche Intelligenz wird meist zur Überwachung eingesetzt«. Schweizer Monat. Übersetzung, Hervorhebungen durch den Autor.

Die Signal-Präsidentin beschreibt den Inhalt der Nachricht als das, »was Sie sagen«. Damit wird zwar zwischen Inhalts- und Metadaten unterschieden. Die Verschlüsselung beider Komponenten ist jedoch ein starkes Indiz dafür, dass Signal Meta- und Inhaltsdaten als ein zusammenhängendes Ganzes betrachtet. Dennoch muss gesagt werden: Signal verschlüsselt zwar Metadaten mit Sealed Sender, hinterlässt aber einzelne Metadatenpunkte in der technischen Infrastruktur.

2.2.1 Verkettung von Massendaten

WhatsApp verwendet das Signalprotokoll zur Verschlüsselung von Nachrichteninhalten, nicht aber zur Verschlüsselung von Metadaten. Und wie wir wissen, sind Metadaten ausserordentlich [sic] aufschlussreich. Und seien wir ehrlich, es gehört zu Meta. Es ist also nicht undenkbar, dass es die Metadaten und andere Informationen, über die es verfügt, mit den ausserordentlich [sic] invasiven Überwachungsdaten kombinieren könnte, die von anderen Meta-Eigentümern wie Facebook oder Instagram gesammelt werden.

Quelle: Quelle: Grob, R. (2023, 4. September). »Künstliche Intelligenz wird meist zur Überwachung eingesetzt«. Schweizer Monat. Übersetzung, Hervorhebungen durch den Autor.

Ferner weist Whittaker auf die Möglichkeit der Verkettung unterschiedlicher Informationen hin. Für eine effektive Kombination (und anschließende Auswertung mit Erkenntnisgewinn) bedarf es einer bekannten Voraussetzung: Die Informationsmassen müssen strukturiert sein.

2.3 Rechtliche Definitionen

Rechtsbegriffe, die als Metadaten verstanden werden können, sind immer im Regelungsbereich der jeweiligen Gesetze zu verstehen. Sie sind wie technische Definitionen immer anwendungsspezifisch.

2.3.1 Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Im deutschen Telekommunikations- und Telemedienrecht sind Metadaten kein anerkannter Begriff. Der EuGH (C-311/18) verwendet den Begriff – im Zusammenhang mit der Überwachung von Kommunikation – in der bekannten Form der Nicht-Inhalte.

Im Rahmen des UPSTREAM-Programms (…) habe die NSA Zugriff sowohl auf die Metadaten als auch auf den Inhalt der betreffenden Kommunikation.

Quelle: URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) Data Protection Commissioner gegen Facebook Ireland Ltd, Maximillian Schrems, (C‑311/18). (2020).

Der Generalanwalt Giovanni Giulio Pitruzzella wendet sich in seiner Argumentation (C-817/19) jedoch gegen eine mögliche Unschädlichkeit von Metadaten. Vielmehr sieht Pitruzzella Meta- und Inhaltsdaten in der bisherigen Rechtsprechung des EuGH ausdrücklich als zusammengehöriges Schutzgut an.

Der Gerichtshof hat mehrmals betont, dass  nicht nur der Inhalt der elektronischen Kommunikationen, sondern auch die Metadaten Informationen »über eine Vielzahl von Aspekten des Privatlebens der Betroffenen« enthalten können, »einschließlich sensibler Informationen wie sexuelle Orientierung, politische Meinungen, religiöse, philosophische, gesellschaftliche oder andere Überzeugungen sowie den Gesundheitszustand«, dass aus der Gesamtheit dieser Daten »sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen, deren Daten gespeichert wurden, gezogen werden [können], etwa auf Gewohnheiten des täglichen Lebens, ständige oder vorübergehende Aufenthaltsorte, tägliche oder in anderem Rhythmus erfolgende Ortsveränderungen, ausgeübte Tätigkeiten, soziale Beziehungen dieser Personen und das soziale Umfeld, in dem sie verkehren«, und dass die Daten die Erstellung »eines Profils der Betroffenen [ermöglichen], das im Hinblick auf das Recht auf Achtung des Privatlebens eine ebenso sensible Information darstellt wie der Inhalt der Kommunikationen selbst.«

Quelle: SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS  GIOVANNI PITRUZZELLA Ligue des droits humains gegen Ministerrat (C‑817/19). (2022). Hervorhebung durch den Autor.

2.3.2 Deutsches Recht

Was der EuGH unter Metadaten versteht, überschneidet sich z.B. mit den »Verkehrsdaten« des Telekommunikationsgesetzes.

2.3.2.1 Verkehrsdaten

Verkehrsdaten sind nach § 3 Nr. 70 des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG; zuletzt geändert 2021) »Daten, deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung für die Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erforderlich ist«. Unter diese Legaldefinition fallen nach § 176 TKG:

  • E-Mail-Adresse,
  • Rufnummer oder Kennung (z.B. IMSI, IMEI) beteiligter Telefon-Anschlüsse,
  • Datum und Uhrzeit (Beginn und Ende),
  • Routing-Informationen und Angaben über IP-Adressen und MAC-Adressen,
  • Mobilfunkverbindungen Standortdaten (Funkzellen),
  • (…).

Nicht zu den Verkehrsdaten gehören bei E-Mails inhaltsbezogene Daten wie die Bezeichnung eines Dateianhangs sowie die Betreffzeile. Hier zeigt sich der Widerspruch zwischen rechtlicher und technischer Definition (Header-Felder).

§ 176 TKG ist eine ausgesetzte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverwaltungsgericht hat in den Entscheidungen BVerwG 6 C 6.22 und BVerwG 6 C 7.22 (2023) erneut die Rechtswidrigkeit festgestellt. Eine Auflistung aller Datenkategorien, die einer Vorratsdatenspeicherung unterliegen würden, hat der Verein Digitale Gesellschaft erstellt.

2.3.2.2 Nutzungsdaten

Nutzungsdaten sind nach § 2 Nr. 3 TTDSG personenbezogene Daten eines Nutzers von Telemedien (z.B. Website, App), deren Verarbeitung erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Die Gesetzesbegründung gibt wenig Aufschluss darüber, welche Daten genau darunter fallen. Auch die nicht abschließende Aufzählung in den Buchstaben a) bis c) ist wenig aussagekräftig. Diese Unklarheit führt zu Abgrenzungsproblemen zu den Verkehrsdaten.

Klar ist hingegen, dass Nutzungs- und Verkehrsdaten eine Schnittmenge hinsichtlich der erfassten Datenkategorien aufweisen müssen.

Am Beispiel einer IP-Adresse zeigt sich, dass ein und dasselbe Datum sowohl Nutzungs- als auch Verkehrsdatum sein kann. Umgekehrt ist beispielsweise ein Login-Datum bestehend aus Nutzerkennung und Passwort für ein Telemedium lediglich ein Nutzungsdatum.

Quelle: Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur, Universität Innsbruck, Karlsruher Institut für Technologie, Boehm, F., Böhme, R. & Andrees, M. (2017). Sachverständigengutachten zur Anhörung des 1. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages der 18. Wahlperiode zum Thema: Wie bzw. auf welche unterschiedliche Art und Weise wird der Begriff der Verkehrs- und Nutzungsdaten wissenschaftlich im technischen und juristischen Kontext gebraucht? Wie ist dieser vom Begriff der Metadaten abzugrenzen? Deutscher Bundestag.

Allerdings kann bereits die Tatsache, dass ein Telemediendienst (Menstruations-App, Forum zu einer bestimmten Krankheit, Online-Glücksspiel etc.) genutzt wird, Rückschlüsse auf sensible Sachverhalte zulassen.

Nutzungsdaten können eine große Nähe zu den Kommunikationsinhalten aufweisen und deswegen die Verkehrsdaten in ihrer Sensitivität noch übertreffen.

Quelle: ebd.

Die Nutzung eines bestimmten Telekommunikationsdienstes (z.B. Vodafone) ist zunächst inhaltsferner. Dagegen kann die Nutzung eines bestimmten Telemediendienstes (z.B. www.anonyme-alkoholiker.de) bereits inhaltsnäher sein.

2.3 Metadaten: A big ball of wibbly wobbly semantic stuff!

Die Gesamtschau lässt nur diesen Schluss zu: Metadaten sind kein bestimmter Datentyp. Es handelt sich vielmehr um einen Oberbegriff.

Damit wird bereits deutlich, dass Metadaten eine Übermenge der Verkehrs- und Nutzungsdaten darstellen und mit diesen Kategorien nur dann zusammenfallen, wenn sie durch genauere Bestimmung eingeschränkt sind. (…)

Umgekehrt ist den Sachverständigen kein Verkehrs- oder Nutzungsdatum bekannt, welches sich nicht als Metadatum bezeichnen ließe.

Quelle: ebd.

Daher gilt: Wenn von Metadaten gesprochen wird, ist es in der Regel unwahrscheinlich, dass tatsächlich neutrale, technische »Nicht-Inhalte« gemeint sind. Die anlasslose, massenhafte Speicherung von Kommunikationsumständen muss daher zwangsläufig mit Grundrechten kollidieren. Die künstliche Aufspaltung einer Nachricht in »was Sie sagen« und »wer Sie sind« ist politische Taktik.

Mit dieser gedanklichen Trennlinie soll in den Hintergrund gedrängt werden, dass ein zusammenhängendes Ganzes nicht einfach zerstückelt werden kann. Wenn aber eine Konstruktion ihren eigentlichen Zweck verletzt, muss sie erst recht als fehlerhaft angesehen werden. Anders ist es nicht zu erklären, dass der Inhalt einer SMS technisch nicht von den inhaltsbeschreibenden Daten getrennt werden konnte. Dennoch unterlagen SMS der Vorratsdatenspeicherung.

Treten in einer Konstruktion Widersprüche auf, ist dies ein weiteres Indiz für deren Fehlerhaftigkeit. Wie sonst ist eine Regelung für bedenkliche Nicht-Inhalte in § 176 (1) TKG (Verweis auf § 11 (5) TTDSG) zu verstehen? Mit § 176 (1) TKG sollen z.B. Rufnummern wie die der Telefonseelsorge von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen werden. Dabei handelt es sich jedoch um ein grundrechtliches Feigenblatt. Denn die Ausnahme ist als bürokratische Bringschuld ausgestaltet und wird auf die Zivilgesellschaft abgewälzt.

3.  Angriff auf die Privatsphäre

Eine Frage haben wir noch nicht gestellt. Warum wecken vermeintlich harmlose, neutrale Metadaten die Begehrlichkeiten von Strafverfolgern, Geheimdiensten und Unternehmen?

1. Allgegenwärtige Beobachtung mit technischen Hilfsmitteln ist ein umfassender Angriff auf die Privatssphäre

Allgegenwärtige Beobachtung mit technischen Hilfsmitteln (…) ist eine umfassende (und häufig verdeckte) Überwachung durch eine übergriffige Erfassung von Protokoll-bestandteilen, einschließlich Anwendungsinhalten oder Protokollmetadaten wie Headern. (…) zeichnet sich dadurch aus, dass es anlasslos und in großem Maßstab stattfindet (…).

Quelle: Farrell, S. & Tschofenig, H. (2014). Pervasive monitoring is an attack. RFC 7258. Übersetzung, Hervorhebung (Text) durch den Autor.

Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass Metainformationen inhaltliche Rückschlüsse zulassen. Wenn z.B. aus den Geo-Koordinaten und der zeitlichen Abfolge von Fotodateien hervorgeht, dass es sich bei den Aufnahmeorten um eine katholische Kirche und ein Standesamt handelt, dann kann daraus auf das Ereignis und sogar auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Man kann also davon ausgehen, dass die Kenntnis des Inhalts eigentlich nicht notwendig ist. Denn es lassen sich eine Fülle von Metainformationen auswerten, ableiten und verknüpfen, die eine viel umfassendere Wissensgenerierung ermöglichen.

In den folgenden Abschnitten wird die Graphentheorie verwendet, um den Angriff auf die Privatsphäre durch Metadaten zu veranschaulichen. Es kann hilfreich sein, den Beitrag Topographie der Daten: Eine Blackbox für den Nutzer (2020) zu lesen.

Graphen können als strukturierte Beschreibung von Wissen und Information verstanden werden. Graphen setzen sich aus Knoten und Kanten zusammen. Ein anschauliches Beispiel für Graphen sind U-Bahn-Pläne. Jeder U-Bahnhof ist ein Knoten. Die U-Bahn-Linie bzw. die Verbindung zwischen zwei Stationen entspricht einer Kante.

3.1 Masse

Das Attribut »Masse« für Metadaten wurde bereits erwähnt. Zur Speicherung von Verbindungsdaten gibt es unterschiedliche Angaben. Im deutschen Geheimdienst-Untersuchungsausschuss 2014 ist von einer Speicherung bis zur fünften Ebene die Rede (Kontakte der Ursprungsnummer, Kontakte dieser Kontakte usw.). In der Gerichtsentscheidung United States v. Moalin (2020) erfahren wir, dass in den USA Verbindungen bis zu drei »Hops« gespeichert werden. Das bedeutet, dass, wenn eine Person 100 Kontakte hat (und jeder dieser Kontakte wiederum 100 Kontakte hat usw.), man bei drei Ebenen auf eine Million Verbindungsmetadaten käme.

3.2 Soziale Verbindungen

»Zeige mir deine sozialen Beziehungen und ich sage dir, wer du bist«. Dies ist einer der Grundgedanken der sozialen Netzwerkanalyse.

Zur Veranschaulichung wird ein ungerichteter Graph mit Kantengewichten verwendet. Die Werte der Kantengewichte entsprechen der Anzahl der sozialen Verbindungen zwischen den Akteuren.

Jeder Akteur wird durch einen Knoten repräsentiert. Wie wir gezeigt haben, können Metadaten verkettet werden und Wissen generieren. Beispielsweise verwenden Ärzte aussagekräftige E-Mail-Adressen – Informationen über die Fachrichtung oder den Ort sind keine Seltenheit. So haben einige Akteure bereits aussagekräftige Namen. Eine soziale Verknüpfung kann in unserem Beispiel jede Art von digitaler Kommunikation zwischen den Akteuren sein.

Digitale Kommunikation

Quelle: Durch den Autor erstellt.

In sozialen Netzwerken gibt es neben einzelnen Knoten auch Gruppen von Knoten. Eine Gruppe kann jede Art von sozialem Zusammenschluss oder Interesse darstellen (Freundeskreis, Familie, Kollegen, Sportverein usw.). Aufgrund von Interaktionen und Verhaltensmustern können Knoten bestimmten Gruppen zugeordnet werden oder auch nicht.

Das Anrufverhalten von Familienmitgliedern (…) weist auf starke soziale Bindungen zwischen ihnen hin, was sich in der Gesamtzahl der Anrufe und der Häufigkeit der Anrufe widerspiegelt.

Quelle: Motahari, S. (2012). The impact of social affinity on phone calling patterns: Categorizing social ties from call data records. Übersetzung, Hervorhebung durch den Autor.

Bereits eine oberflächliche Analyse der Akteure und Gruppen liefert Erkenntnisse. Möglichkeiten zur Berechnung weiterer Merkmale finden sich hier.

  • Cathy und Dennis sind wichtig. Ohne sie würden zwei getrennte Teilgraphen entstehen und der Knoten Hausarzt würde seine Verbindung verlieren,
  • Gruppe Cathy, Edwin, Beate, Michael sind fast alle verbunden und ihre Kantengewichte sind hoch,
  • Gruppe Dennis, Gudrun, Ingo, Julian sind alle verbunden und ihre Kantengewichte sind meist hoch,
  • Beide Gruppen weisen starke soziale Bindungen auf. Es handelt sich wahrscheinlich um Familien,
  • Cathy und Dennis verbinden die beiden Gruppen. Es handelt sich wahrscheinlich um ein Ehepaar. Diese Schlussfolgerung wird durch die Verbindung mit dem Knoten Hausarzt unterstützt,
  • Dennis hat eine Verbindung zum Knoten Anwalt für Familienrecht,
  • Ingo zeigt die geringste soziale Interaktion in seiner Gruppe,
  • Julian und Dennis haben eine Verbindung zum Akteur Krankenhaus
  • (…).

Die Anzahl der sozialen Verbindungen kann in einer maschinenlesbaren Adjazenzmatrix dargestellt werden. Algorithmen können damit z.B. die kürzeste Verbindung in einem Netzwerk, den niedrigsten Preis oder die Intensität der sozialen Interaktion berechnen. Dazu werden die Kantengewichte in eine Matrix übertragen. Die Buchstaben entsprechen den Akteuren (C=Cathy).

Adjazenzmatrix

3.2.1 Grundrauschen, Muster und Abweichungen

Unsere tägliche Routine erzeugt eine Art »Datengrundrauschen«. Daher können Abweichungen von bestehenden Mustern aufschlussreich sein. Eine Familie zeichnet sich durch starke soziale Bindungen aus. In dem vorliegenden Graphen kann dies zur Identifizierung von Gruppenmitgliedern dienen. Es ist aber auch ein Muster, aus dem Abweichungen hervorstechen.

In unserem Beispiel ist der Knoten Krankenhaus eine solche Abweichung. Das Kantengewicht zu anderen Akteuren ist durchschnittlich hoch. Aber höher als zu anderen peripheren Akteuren.

Digitale Kommunikation (minimiert)

Quelle: Durch den Autor erstellt.

Würden nun der Knoten Ingo – der im Gruppenvergleich eine ungewöhnlich geringe Verbindungsstärke aufweist – und der Akteur Krankenhaus aus dem Graphen verschwinden, wären dies weitere Auffälligkeiten. Setzt man diese Auffälligkeiten in Beziehung, so wäre eine wahrscheinliche Interpretation, dass Ingo verstorben ist.

Unser Alltag ist geprägt von immer wiederkehrenden Abläufen und daher längst nicht so einzigartig, wie wir gerne glauben. Unser »Datengrundrauschen« ist mit dem anderer Menschen vergleichbar – das gilt auch für Gruppen. Unsere sozialen Beziehungen sind messbar, segmentierbar und zerlegbar geworden. So muss auch der Kontakt zu einem Anwalt für Familienrecht auffallen, weil er aus dem gewohnten Muster fällt. Manchmal sind es nicht die Gewohnheiten des Alltags, die uns verraten, sondern die Abweichungen davon. Entscheidend ist, dass derjenige, der die Verfügungsgewalt über die sozialen Metadaten hat, auch die Wissensmacht über uns erlangt. Ihm obliegen auch die Interpretationen und Schlussfolgerungen aus diesem Wissen.

4. Aufspüren und Identifizieren

Deutlicher als jede Kategorisierung kennzeichnen Metadaten ihre Eigenschaften. Metadaten haben viele Gesichter – sie können personenbezogen, sensibel und inhaltsbezogen sein.

Ihre Masse wurzelt in der Unvermeidbarkeit ihrer automatischen Generierung. Unsere heutigen Kommunikationsgewohnheiten erzeugen unbewusst massenhaft Metadaten. Diese Datenmassen werden durch Strukturen erschlossen, die Informationen maschinenlesbar machen und unsere digitale Kommunikation ermöglichen.

Durch ihre Strukturiertheit werden Metainformationen verknüpfbar und generieren bisher unbekanntes Wissen. Wenn wir die Entstehung dieser Daten nicht bemerken, haben wir auch keine Ahnung von der Entstehung neuen Wissens über uns selbst.

Willkürliche rhetorische Trennlinien zwischen Inhalt und Nicht-Inhalt sollen lediglich den Anschein erwecken, eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung könne irgendwie verhältnismäßig und damit grundrechtskonform sein.

Bei diesen Daten handelt es sich um technische Daten – nicht um Inhalte der Kommunikation.

Quelle: Anfragen an das BKA. (o. D.). Vorratsdatenspeicherung Fragen & Antworten). Bundeskriminalamt.

Ein Paradebeispiel für diese rhetorische Verharmlosung von Überwachung ist die Behauptung, Metadaten seien etwas technisch Neutrales – so zu finden auf der Homepage des BKA – und damit unbedenklich. Wären Metadaten tatsächlich neutral, wären sie für Überwachungsmaßnahmen nutzlos. Dass dem nicht so sein kann, sehen wir an der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2002/58/EG). Dort finden sich nämlich die verräterischen Begriffe »Trace and Identify« oder »Aufspüren und Identifizieren«.

Versteht man Überwachung als Kontroll- und Überprüfungshandlung, so ist das »Aufspüren und Identifizieren« eine praktische Tätigkeit, die sich aus dieser Handlung ergibt. Metadaten wären dann das Mittel zum »Aufspüren und Identifizieren« und müssen daher das Gegenteil von harmlos sein. Denn der Zweck ist letztlich nicht die Überwachung selbst, sondern die Repression im Sinne staatlicher Strafverfolgung. Repressive Strafverfolgung ist aber in einem Rechtsstaat an Voraussetzungen gebunden. Es muss also eine Umdeutung des Anlasslosen und Massenhaften in das Spezifische und Zielgerichtete stattfinden. Der gesamte »Cyberspace« ist Tatort, jeder, der sich dort aufhält, ist verdächtig. Es braucht diese narrativen Hütchenspielertricks, damit auch neue Überwachungsfieberträume wie die Chatkontrolle den Anschein von Verhältnismäßigkeit erwecken können.

In Wirklichkeit sind sie ein Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte. Dass Metadaten dafür das geeignete Mittel sind, sollte für sich sprechen.

Die komplexe Welt der Metadaten: Ein Blick auf Datenschutz und Privatsphäre Oktober 2nd, 2023Gastbeitrag

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