Anspruch auf eine Sozialwohnung hätten viele Berliner Haushalte, doch selbst wenn diese erfolgreich einen Wohnberechtigungsschein beantragen, fehlt es an verfügbaren Wohnungen. Dazu kommt: Die Wohnungen werden nicht mehr, sondern weniger.
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Texte und Schriftarten – was es bei der Nutzung für OER zu beachten gilt
Um eigene Texte als OER zu veröffentlichen, braucht es eine offene Lizenz und einen vollständigen Lizenzhinweis am Ende des Textes. Schwierig kann die Nutzung von Texten oder Text-Auszügen anderer Urheber*innen sein. Denn neben dem verschriftlichten Wort haben Texte häufig eine Formatierung: Was gibt es dabei zu beachten?
Texte sind urheberrechtlich geschützte Werke, sofern es sich um persönliche geistige Schöpfungen handelt. Dabei kommt es auf die sogenannte Schöpfungshöhe an – also ob ein Text individuelle und kreative Züge des*r Schöpfer*in aufweist. Die Gerichte setzen die Schwelle für die Schöpfungshöhe bei Texten eher niedrig an. So sind in der Regel nicht nur literarische Essays oder längere Reportagen urheberrechtlich geschützt, sondern auch (kurze) Artikel und Textausschnitte.
Texte offen verwenden – gar nicht so kompliziert
Hat man einen Text selbst verfasst, verfügt man grundsätzlich über die Urheberrechte daran. Bei der Nutzung des eigenen Textes für Open Educational Resources (OER) kommt es vor allem darauf an, unter welche Lizenz man den eigenen Text selbst freigibt.
Steht ein Text unter einer freien Lizenz (in der Regel handelt es sich dabei um Creative-Commons-Lizenzen), ist es erlaubt, ihn im Rahmen der Lizenzvorgaben für OER zu verwenden. Das bedeutet, dass man den Text etwa auf einer Webseite veröffentlichen oder in Druckwerken verwenden darf. Dabei ist es besonders wichtig, auf die Bedingungen, die die Rechteinhaber*innen festgelegt haben, zu achten: So kann bei einer restriktiven Lizenz zum Beispiel vorgegeben sein, dass der Text nicht verändert oder für kommerzielle Zwecke genutzt werden darf.
Bei offenen Lizenzen, die sich besonders für OER eignen, ist die Nachnutzung und Veränderung der Texte freigegeben. Dazu gehören etwa die Lizenzen CC BY und CC BY-SA. Welche Creative-Commons-Module insgesamt zur Auswahl stehen und empfehlenswert für OER sind und wie man die Lizenzhinweise akkurat angibt, erläutert dieser Artikel.
Wie offen darf es sein? Was man beim Einräumen von CC-Lizenzen wissen sollte
Creative Commons-Lizenzen zu verwenden und die eigenen Werke zur Nachnutzung freizugeben, das ist kein Zauberwerk, wenn man einige Grundregeln beachtet. Dieser Text erläutert, welche Module bei CC zur Auswahl stehen (und empfehlenswert für OER sind) und wie man die Lizenzhinweise akkurat angibt. Hilfestellung rund um das Thema Creative Commons bieten auch die rund 130 CC-FAQs in deutscher Sprache. » mehr
Textformatierung: Möglichst einfach und einfach nachnutzbar
Verwendet man digitale Texte für OER, sind diese häufig formatiert: Sie haben also technisch-gestalterische Vorgaben dazu, wie sie auf dem Bildschirm oder im gedruckten Werk erscheinen. Zu den Formatierungen gehören etwa die Schriftart und weitere grafische Anordnungen wie etwa kursiv, fett, unterstrichen, durchgestrichen oder besondere Absatzformen und Listenformate.
Wer selbst (digitale) OER-Texte erstellt, sollte darauf achten, dass diese nicht zu viele Formatierungen enthalten und möglichst einfach gestaltet sind. Schließlich sollen OER gerade dazu dienen, Texte nachzunutzen, zu bearbeiten und neu zu kombinieren. Das geht am besten, wenn sie keine zu detaillierten und komplexen Vorformatierungen enthalten. Häufig ist es ausreichend, wenn Texte eine klare Strukturierung, etwa durch Absätze und (Zwischen-)Überschriften, haben.
Auch Schriftarten können rechtlich geschützt sein – Lizenzbedingungen beachten
Wer OER-Texte erstellen oder verwenden möchte, sollte sich auch über Schriftarten (englisch „Fonts“) Gedanken machen. Obwohl es auf den ersten Blick nicht offensichtlich erscheint: Auch Schriften können rechtlich geschützt sein. Urheber*innen und Rechteinhaber*innen bei Schriften sind häufig Schriftgestalter*innen (Type-Designer*innen), sogenannte Schriftenhäuser (Foundries) oder Vertriebsfirmen.
Dabei ist es in der Rechtswissenschaft umstritten, ob Fonts als eigenes künstlerisches Werk, als (Teil von einem) Computerprogramm, als Geschmacksmuster oder als Marke Schutz genießen – es kommt hier auf den Einzelfall an. Das bedeutet, dass man ebenso wie bei Fotos, Musik, Filmen oder Software grundsätzlich eine Erlaubnis benötigt, um Schriften zu nutzen. Inwieweit man sie nutzen darf, geht aus den jeweiligen Lizenzbedingungen hervor.
Nutzt man etwa Microsoft Word (im Rahmen einer erworbenen Lizenz an dem Programm), erhält man eine große Zahl vorinstallierter Schriftarten. Einige dieser Fonts wurden extra für Microsoft angefertigt, andere Schriften hat das Unternehmen selbst lizenziert und erworben. Was man mit den Schriften machen darf, ist von der jeweiligen Lizenz der Schrift abhängig. In seinen FAQs erklärt das Unternehmen aber, dass die Lizenzbedingungen der meisten Schriften es erlauben, diese auch kommerziell zu verwenden. Das bedeutet: Möchte ich etwa eine Webseite gestalten, kann ich dafür viele der Microsoft-Fonts nutzen, auch wenn die Webseite kommerziellen Zwecken dient. Im Einzelfall kann es abweichende Vorgaben aus den Lizenzbedingungen geben, gerade bei kommerziellen Projekten empfiehlt sich also ein absichernder Blick in die Lizenzbedingungen.
Technisches: Formate, in denen Schriften abgespeichert sind
Es gibt Fonts in verschiedenen Dateiformaten. Das Format ist abhängig davon, wo die Schrift ausgegeben wird. Je nachdem, ob sie beispielsweise auf einem Laptop, Tablet oder auf (kleineren) Smartphone- oder E-Book-Reader-Bildschirmen angezeigt wird, muss eine Schrift in unterschiedlichen Varianten und Formaten vorliegen.
Die gängigen Schriften-Standards heißen gegenwärtig „True Type Fonts“ (TTF), „Open Type Fonts“ (OTF) und „Web Open Font Format“ (WOFF) sowie „PostScript(-Type-1)“. Die meisten Betriebssysteme sind mit diesen Schriftenstandards kompatibel.
Free Fonts und Open Source Fonts
Für die Erstellung von OER kann es hilfreich sein, eine (ebenso) offene Schrift zu verwenden. So können Texte besser wiederverwendet und bearbeitet werden. Es gibt eine Reihe offener Schriften, doch nicht alle sind deshalb automatisch für OER geeignet.
Viele Webseiten bieten sogenannte „Free Fonts“ an: Diese Schriften können in der Regel kostenfrei genutzt werden, in den meisten Fällen aber ausschließlich für private, nicht-gewerbliche Zwecke (wie hier zum Beispiel). Auch sind die Nutzungsbedingungen häufig unübersichtlich. Das kann für Nutzende zu Rechtsunsicherheit führen.
Sicherer dagegen ist die Nutzung von Open-Source-Fonts, deren Lizenzen ähnlich formuliert sind wie bei Open-Source-Software. Neben der „GNU General Public License“ (GPL), die auch für Open-Source-Software verwendet wird, ist die offene Lizenz für Schriften „SIL Open Fonts License“ (OFL) besonders geeignet für OER-Texte. Sie erlaubt es, Schriften frei zu benutzen, weiterzugeben, zu bearbeiten und zu verbreiteten, solange man die entsprechenden Urheber*innen- und Lizenz-Hinweise anbringt. Die SIL OFL ist auch von der Free Software Foundation als „freie“ Lizenz anerkannt.

Die Visualisierung der fünf Open Fonts License-Bedingungen: „Attribution, Notice, ShareAlike, DerivativeRenaming, BundlingWhenSelling“
Open-Source-Schriften finden und auswählen
Eine der größten Sammlungen freier Open-Source-Schriften findet sich bei Google Fonts. Die fast 1500 Schriftfamilien sind mehrheitlich offen über die SIL OFL lizenziert. Man kann sie daher für alle Zwecke benutzen, privat wie kommerziell, für Webseiten oder Drucksachen.

Google Fonts, Screenshot: iRights.info
Weitere offene Fonts findet man zudem bei der Open Font Library, bei The League of Moveable Type und auf Fontsquirrel. Wichtig ist stets, auf die vorgegebenen Lizenzbedingungen zu achten.
iRights.info informiert und erklärt rund um das Thema „Urheberrecht und Kreativität in der digitalen Welt“.
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Hinweis: Dieser Beitrag ist Teil einer Kooperation von iRights.info, dem Deutschen Bildungsserver und OERinfo. Wie schon bei früheren Kooperationen erscheint auch dieser Text als Crosspost bei OERinfo und bei iRights.info.
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347 | Potsdam bringt App für Zugewanderte und Geflüchtete heraus
Die Landeshauptstadt geht heute mit der neuen Integreat App Potsdam an den Start. Migrant*innen und Geflüchtete finden hier auf einen Blick Kontakte zu wichtigen Ämtern und Beratungsstellen in Potsdam sowie Informationen unter anderem zu den Themen Asyl, Arbeit, Sprachkurse, Kinderbetreuung und Corona. Die App steht neben Deutsch in den Sprachen Englisch, Französisch, Russisch, Arabisch, Farsi und Ukrainisch zur Verfügung. Sie richtet sich an Zugewanderte, Migrant*innen und Geflüchtete sowie Helfer*innen und Unterstützer*innen.
„Für das Ankommen in der Stadt aber auch für eine dauerhafte Integration sind schnelle und niedrigschwellige, regionale Informationen von großer Bedeutung“, sagt Oberbürgermeister Mike Schubert. „Deshalb haben wir uns für einen weiteren Kommunikationskanal entschieden, der sich direkt an die Betroffenen und an die Helfer*innen und Unterstützer*innen richtet.“
„Ich freue mich besonders, dass die App in sieben Sprachen zur Verfügung steht. Damit richtet sie sich ausdrücklich nicht nur an Ukrainer*innen, sondern an alle internationalen Menschen, die in Potsdam leben oder Fuß fassen möchten. Der Zugang zu Informationen ist essentiell dafür, auch in neuer Umgebung handlungsfähig zu bleiben. Das muss allen Menschen möglich sein“, sagt Dr. Amanda Palenberg, Beauftragte für Migration und Integration.
Neben der Bündelung von Informationen für Geflüchtete und Migrant*innen bietet die App auch die Möglichkeit zum Download wichtiger Formulare. Über Push-Nachrichten können die Zielgruppen auch kurzfristig mit wichtigen Informationen versorgt werden. Auch Veranstaltungen und Angebote können direkt kommuniziert werden. Die Inhalte werden zeitnah zu den Themen Schule und Studium, Gesundheit sowie Alltag und Begegnung weiter ausgebaut.
Die App ist im App Store und Google Play Store für iOS- und Android-Geräte kostenfrei verfügbar. Nach der Installation kann die Stadt Potsdam als Kommune ausgewählt werden. Nach einmaligem Download kann auch offline, ohne dauerhafte Internetverbindung, auf die Informationen in der App zugegriffen werden. Darüber hinaus sind die Inhalte auch über den Browser abrufbar und auf www.potsdam.de/integreat eingebunden.
Champions Crowned at 2022 USWDGC
The 2022 United States Women’s Disc Golf Championship was full of numbers.
Hailey King took down her first PDGA Major title. Jennifer Allen won her second Major and 150th career win. In her 400th event, Barrett White won her 10th Major and sixth USWDGC crown. Pam Reineke and Sandy Gast, the 1992 Co-PDGA Rookies of the Year, won their combined 13th Majors. Two sisters — Therese Cuevas and Athena Cuevas — are now Major champions.
But the most impressive number is 318, the total number of women who competed and came together over the past week in Madison, Wisconsin for the largest women’s disc golf tournament in history.
(Stay tuned to PDGA.com for a complete event recap)
Here are the 2022 USWDGC Champions:

FPO: Hailey King
FP40: Jennifer Allen

FP50: Barrett White
FP55: Peggy Berry
FP60: Pam Reineke
FP65: Sandy Gast
FP70: Jenny Darling

FA1: Emily Yale
FA40: Kim Keen
FA50: Erin Fitzpatrick
FA55: Barb Blow
FA60: Janice Jones
FA65: Patricia Neprud-Mehls
FA70: Patti Adams
FA2: Kati Chachere
FA3: Jillian Geiger
FA4: Kaitlin Borgwadt
FJ15: Therese Cuevas

FJ10: Athena Cuevas
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Großer Erfolg bei Club-WM
Bei der Club-Weltmeisterschaft der Masters im Ultimate Frisbee belegt der Goldfingers Ultimate Club e.V. aus Brandenburgs Landeshauptstadt einen hervorragenden 12. Platz!

Im 28 Mannschaften umfassenden Teilnehmerfeld erwischten die Potsdamer Goldfingers zunächst eine sehr starke Vorrundengruppe: Die 3 Teams Voltron (USA), Iznogood (FRA), Magic Toast (GB) landeten auf den Plätzen 2, 4 und 7. So ist es auch verschmerzbar, dass die Brandenburger gegen diese Topteams Vorrundenniederlagen hinnehmen mussten. Trotzdem sicherten sich die Goldfingers überraschend Platz 4 in der Vorrunde, da 3 Siege gegen Puyal (IND), Genf (SUI) und die starken Kanadier Carbon eingefahren wurden.

Das Achtelfinale wurde mit dem nun 4maligen Club-Weltmeister Boneyard (USA) – am Ende auch neuer Weltmeister – belohnt, aber leider verloren. Bei den Platzierungsspielen gab es 2 Niederlagen gegen Waroa aus Venezuela und NSOM aus Kanada sowie einen wichtigen Sieg gegen das kanadische Team Dead Circus. So beenden die Goldfingers die WM auf einem sensationellen 12. Platz und sind damit nicht nur das beste deutsche Team sondern auch drittbeste europäische Team bei Masters Club WM.
Alle Ergebnisse, Spiritscores und Statistiken findet Ihr hier.
Der Brandenburgische Frisbeesport-Verband e.V. und der Goldfingers Ultimate Club e.V. aus Potsdam bedanken sich für die Unterstützer und Förderer, die Teilnahme an der WM erst ermöglicht haben.
