Es ist die vielleicht wichtigste Nachricht in der Autoindustrie des Jahres. Daimler und Nvidia formen eine enge Partnerschaft. Warum das so wichtig ist und was da für die gesamte Industrie bedeutet.
Es ist eine ebenso überraschende wie weitreichende Partnerschaft, die Daimler und Nvidia gestern Abend angekündigt haben. Daimler wird in Zukunft auf Hard- Software von Nvidia setzen um sowohl das Entertainmentsystem, als auch das autonome Fahren der Sufe 4 voran zu treiben. Das US-Unternehmen wird dabei seine Nvidia Drive Plattform als Basis für einen zentralen Rechner für das zukünftige, einheitliche Betriebssystem von Daimler bereitstellen. Über diese zentrale Rechnereinheit werden dann alle wichtige Funktionen des Fahrzeugs gesteuert, also sowohl das autonome Fahren als auch das Entertainmentsystem. Auch die Over-The-Air-Updates, die dann möglich sein werden, laufen über diese Plattform.
Gleichzeitig hat Daimler bekannt gegeben, dass man die Zusammenarbeit mit BMW und Bosch im Bereich der Softwareentwicklung für das autonomen Fahrens pausieren wird. Das bedeutet für Daimler, dass man alle verfügbaren Kräfte auf Nvidia konzentrieren wird. Man wird nicht komplett auf eine eigene Softwareentwicklung verzichten, aber es ist davon auszugehen, dass der Großteil der Entwicklung von Nvidia kommen wird. Die haben auch angekündigt, dass man eine „lebenslange Update-Garantie“ für die Fahrzeuge übernimmt, die mit der neuen Plattform ausgestattet werden. Angesichts der Tatsache, dass ein Auto zwischen 12 und 20 Jahre im Betrieb sein kann, ist das eine ziemlich weitreichende
Aussage.
Für Daimler hat diese Entscheidung große Konsequenzen. Zum einen gesteht man ein, dass das Rennen um die Software nur gewonnen werden kann, wenn man sich einen starken Partner außerhalb der Autoindustrie sucht. Der Versuch, alles mehr oder weniger selbst, beziehungsweise mit bestehenden Partnern zu entwicklen, ist gescheitert. Es bedeutet auch, dass man sich sehr langfristig auf einen einzigen Partner festlegt. Wenn Nvidia bei der Entwicklung von Level 4 Autonomie Probleme haben sollte, hat man keine Ausweichmöglichkeit.
Dennoch ist der Schritt von Daimler richtig. Nvidia ist kein Neuling in der Branche. Man entwickelt zentrale Rechner für Autos schon seit vielen Jahren. Die aktuelle Nvidia Drive Plattform ist schon die dritte Generation. Das wichtigste Argument von Nvidia für Daimler wird sein, dass die Amerikaner alles aus einer Hand liefern. Nvidia stellt seine eigenen Chips her, die zu den besten gehören, was man auf dem Markt finden kann. Die Rechenleistung der GPUs übertrifft fast die gesamte Konkurrenz. Dazu kommt, dass Nvidia auf Basis dieser Hardware die eigener Software entwickelt. Ein großer Vorteil für
den Hersteller.
Es ist ein Trend der letzten Jahren, dass Hersteller aus verschiedenen Branchen auf eigene Hardware setzen. Tesla macht das seit eigenen Jahren (nachdem sie lange mit Nvidia zusammen gearbeitet haben), aber auch andere Unternehmen sind in diesem Bereich unterwegs. Samsung und Huawei sind nur zwei Beispiele. Auch Apple baut seit mehr als zehn Jahren eigene CPUs, die bald auch in den MacBooks eingesetzt werden.
Der Vorteil dieser Herangehensweise liegt auf der Hand. Man kann schon bei der Entwicklung der Hardware mit den Softwareentwicklern festlegen. wie das Anforderungen gestellt werden. Anstatt die Software permanent einer Hardware anpassen müssen, auf deren Weiterentwicklung man kaum Einfluss hat. Das hat Auswirkungen auf das gesamte System. Es kann effizienter arbeiten, weniger Strom benötigen und dort leistungsfähig sein, wo man die Leistung wirklich benötigt. Auch die Entwicklungszyklen verkürzen sich.
Updates und auch komplett neue Features können schneller bereit gestellt werden. Der Vorteil sich die Gesamtarchitektur bei Nvidia einzukaufen bedeutet für Daimler auch, dass man einen großen Schritt in der Digitalisierung machen wird. Wenn man den avisierten Termin in 2024 einhalten kann, wird man, ausgenommen Tesla, vor allen anderen Herstellern weltweit liegen. Man hat ein zentrales Betriebssystem, welches auf einer zentralen, vom gleichen Partner entworfenen Plattform läuft. Man hat Over-The-Air-
Updates für alle Bereiche des Fahrzeugs und damit auch für den After-Sales-Markt im Entertainmentsystem. Und man wird ab 2024 in der Lage sein, verschiedene Formen des
autonomen Fahrens dort anbieten zu können, wo diese zugelassen sind. Das werden weder BMW noch Audi anbieten können.
Auch für Nvidia bedeutet die Partnerschaft viel. Mit der Daimler AG hat man zum ersten Mal in der Geschichte des Unternehmens einen Partner außerhalb der Tech-Szene gefunden. Mit immerhin rund zwei Millionen produzierten Fahrzeuge pro Jahr, gehört Daimler zu den größeren Anbietern. Anmerken sollte man auch, dass die Partnerschaft zwischen beiden Unternehmen nicht exklusiv ist. Nvidia hat also die Möglichkeit zumindest seine Plattform Nvidia Drive auch an andere Hersteller zu verkaufen. Auch wenn die Softwareentwicklung, die man mit Daimler erledigt, natürlich exklusiv bleibt, öffnet der
gestern angekündigte Deal für Nvidia völlig neue Möglichkeiten.
Der Deal ist für die Automobilbranche ein absoluter Gamechanger. Mit Nvidia hat sich Daimler einen der besten verfügbaren Partner auf dem Markt geschnappt. Auch wenn die Entscheidung, alle Karten auf Nvidia zu setzen, nicht ohne Risiken ist, bietet sie für beide Seiten eine langfristige Perspektive. Die anderen Hersteller werden es schwer haben, dem etwas entgegen zu setzen.
Dies ist nur die Spitze des Eisbergs, die die Automobilindustrie zur Kenntnis nehmen sollte. Nicole Scott und Don Dalhmann packen die Ankündigung aus und schauen sich an, was dies für die Zukunft der Automobilindustrie bedeutet.
Begriffe, die mit -phobie aufhören, bezeichnen immer eine Angst. Arachnophobie zum Beispiel ist die Angst vor Spinnen. Was macht ein Mensch, der Angst vor Spinnen hat? Er versucht, den Kontakt zu ihnen zu vermeiden. Vielleicht durchsucht er jeden Tag etwas panisch jedes Zimmer oder verlässt gar nicht das Haus, weil die Angst, aus Versehen Spinnenfäden auf der Haut zu spüren, zu groß ist. Bestenfalls erkennt und akzeptiert dieser Mensch seine übertriebene Angst und versucht zum Beispiel, sich durch eine Therapie von ihr zu befreien.
Und wovor haben dann Menschen Angst, die unter Homophobie „leiden“? Haben Sie panische Angst vor Homosexuellen? Steigen sie kreischend auf Stühle, wenn sie ein schwules Pärchen sehen? Nein, sie verspüren keine Angst, sondern Wut und Abneigung. Merken sie irgendwann selbst, dass ihre Emotionen übertrieben sind und sie sich ändern müssen? Nein, sie sehen sich im Recht und sind der Überzeugung, zu ihrer Heilung müssen Homosexuelle damit aufhören, homosexuell zu sein. Aber sagt jemand mit Arachnophobie zu einer Spinne: „Du musst dich viel, viel unauffälliger verhalten – und brauchst dich nicht zu wundern, dass ich so ausraste. Guck dir mal an, wie übertrieben du Netze spinnst. Und Fliegen essen? Geht’s noch? Weißt du was? Du bist selber schuld an meiner Angst“.
Am letzten Satz wird besonders deutlich: Der Begriff Homophobie hakt. Weil: Die Angst müssen nicht die Menschen mit Abneigung und Wut gegenüber Homosexuellen haben, sondern die Menschen, die homosexuell sind. Sie sind den Vorurteilen, der Abneigung und der Aggression derer ausgesetzt, die Heterosexualität als die einzig richtige Lebensform ansehen. Und weil dem auch bisexuelle, trans und androgyne Menschen ausgesetzt sind, also alle, die nicht der heterosexuellen Norm entsprechen, ist der Begriff „Heterosexismus“ inklusiver. Andere alternative Begriffe sind Homosexualitätsfeindlichkeit oder Transfeindlichkeit. Die Organisation Pinkstinks verwendet ab jetzt den Begriff Heterosexismus, weil sie auch „Homofeindlichkeit“ als zu einengend bewertet.
Wie es in Deutschland um diese Ablehnung bestellt ist, zeigen die Ergebnisse der bevölkerungsrepräsentativen Umfrage, die im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit dem Titel „Einstellungen gegenüber lesbischen, schwulen und bisexuellen Menschen in Deutschland“ erstellt wurde.
Zuerst die gute Nachricht: Die Tendenz der Menschen, die mehr beziehungsweise gleiche Rechte für Homo- und Bisexuelle wünscht, steigt ebenso wie das Bewusstsein dafür, dass diese Diskriminierungen ausgesetzt sind und die Meinung, dass sie davor geschützt werden sollten. So vergrößerte sich die Zahl derer, die finden, Ehen zwischen zwei Männern oder Frauen sollten erlaubt sein, von 2001 bis 2016 um 23% auf insgesamt 83%.
Aaaaaber: In derselben Studie wurde deutlich: Die Solidarität schwindet, wenn es um Kinder geht. 24% der Befragten sprechen sich z.B. gegen das Adoptionsrecht von schwulen und lesbischen Paaren aus. Und bei der Vorstellung, das eigene Kind wäre lesbisch oder schwul, steigen sogar 41% der Befragten aus.
Außerdem empfinden immer noch ein Fünftel der Befragten Homosexualität als „unnatürlich“ und 11% sind überzeugt, dass Homosexualität eine Krankheit sei, die auch heutzutage noch zu „heilen“ versucht wird. Erst am 7. Mai 2020 verabschiedete der Bundestag den Gesetzentwurf zum Schutz vor Konversionsbehandlungen. Er verbietet medizinische Interventionen, die die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt verändern oder unterdrücken sollen. Bislang gilt das Gesetz allerdings nur bei Konversionsversuchen an Minderjährigen oder einer Therapie unter Zwang Bei Zuwiderhandlung droht eine Freiheitsstrafe oder ein hohes Bußgeld. Klingt nicht wie ein Gesetz, das im 21. Jahrhundert nötig sein müsste, ist aber so, wie auch die Studie weiter zeigt.
Denn neben den Menschen, die meinen, eine natürliche Veranlagung heilen zu müssen und zu können, gibt es auch noch mehr homophobe Aussagen zum Fürchten. Beginnen wir mit der auch im Rassismus und Sexismus häufig anzutreffenden Täter-Opfer-Umkehr: Über die Hälfte der Befragten stimmen der Aussage „Man darf heutzutage nichts Schlechtes mehr über Schwule und Lesben sagen, ohne gleich als intolerant beschimpft zu werden“ zu. Diese Aussage ist so etwas wie die Totalverweigerung, sich mit den eigenen Vorurteilen auseinander zu setzen. Außerdem relativiert und „entschuldigt“ sie die Aggressionen gegenüber homosexueller Menschen durch die Umkehr-Behauptung, die Homosexuellen hätten ja quasi angefangen mit ihren Beschwerden, ihren Forderungen und ihrem Verhalten. Was bei sexuellen Übergriffen der zu kurze Rock ist, kann bei Homophobie der Kuss eines gleichgeschlechtlichen Paares sein.
Apropos: Wer eine wunderbare und wirklich lustige Serie über das Coming Out eines jungen Mannes sehen will, sollte „Please Like Me“ gucken. Hier küssen Männer nicht nur, hier haben sie auch tollen Sex.
In der Serie gibt es aber nicht nur Sex, sondern es wird auch gezeigt, was homophobe Eltern bei ihren Kindern anrichten können und dass homosexuelle Liebe durch Homophobie viel mehr auszuhalten hat, obwohl, und das zeigt diese Serie so besonders großartig, Liebe einfach Liebe ist.
Aber bevor jetzt alle mit Regenbogen-Liebesherzen in den Augen in die vermeintlich tolerante Welt zurück spazieren, müssen wir nochmal über Angst reden, weil Homosexuelle (und Bisexuelle und trans Personen) sie andauernd haben müssen. Sie erleben alltägliche Diskriminierungen, Worte wie „schwul“ oder „Schwuchtel“ werden als Schimpfwort verwendet, sie werden gemieden, verstoßen, sie haben weniger Rechte, es wird versucht, sie wieder „normal“ zu machen, sie werden attackiert oder das Ziel von Anschlägen.
Und auch wenn es sich bei Anschlägen und Attacken auf Homosexuelle um kranke Einzeltäter handelt, so werden sie doch befeuert und gerechtfertigt durch die Diskriminierungen, denen Homosexuelle im Alltag ausgesetzt sind. Deshalb war die Frage in der Überschrift auch schon rhetorisch, bevor der Text überhaupt angefangen hat. Homophobie ist keine Angst, sondern Heterosexismus, und vor dem müssen sich ausschließlich die Homosexuellen fürchten.
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Wirecard
“Nicht effektiv genug, um so etwas zu verhindern”
Der Skandal um mutmaßlich erfundene Umsätze und Profite des Wirecard-Konzerns ist auch ein Debakel für die Finanzaufsicht und legt ein Kontrollversagen offen.
(…) Der Skandal um mutmaßlich erfundene Umsätze und Profite des Wirecard-Konzerns ist auch ein Debakel für die Finanzaufsicht und legt ein Kontrollversagen offen, das sich wohl hätte vermeiden lassen. Davon zeugt nicht zuletzt die Reaktion von Bafin-Präsident Felix Hufeld am Montag in Frankfurt, wonach die Aufsicht “nicht effektiv genug” gewesen sei, “um so etwas zu verhindern”. Dass sie also nicht genau hingeschaut hat bei einem Konzern, der möglicherweise jahrelang Investoren und Banken, seine Wirtschaftsprüfer und die Öffentlichkeit genauso getäuscht hat wie gute Teile der eigenen Belegschaft.
Jahrelang hatten es Wirtschaftsprüfer von EY und auch die Bafin mit all ihren Mitteln offenbar versäumt, Wirecard genau genug auf die Finger zu schauen. Dabei gab es die ersten Hinweise auf Tricksereien bereits im Jahr 2015…
Quelle: SZ
Wirecard-Betrug
Kurz-Berater Markus Braun wegen illegaler Finanzgeschäfte festgenommen
Der Kurz-Berater und ehemaliger Chef der Wirecard AG Markus Braun wurde wegen Betrugsvorwürfen in Deutschland festgenommen. Der Wirecard AG wird vorgeworfen massiv ihre Bilanzen frisiert haben und in illegale Finanzgeschäfte verwickelt zu sein. Vorwürfe in dieser Richtung bestehen schon seit über einem Jahr. Brauner ist ein enger Berater von Bundeskanzler Sebastian Kurz und sitzt auch in dessen Experten-Gremium Think Austria. Der ÖVP hat er im Wahlkampf 70.000 Euro gespendet.
Gegen den Kurz-Vertrauten Markus Braun wird in seiner Rolle als Chef der Wirecard AG wegen Bilanzfälschung und der Marktmanipulation ermittelt. Am Montagabend hat er sich den Strafverfolgern in München gestellt. Die Wirecard AG soll seit Jahren ihre Zahlen fälschen, um bessere Ergebnisse am Markt zu erzielen.
Quelle: kontrast at
Stuttgart
Der schwäbische Riot
Die einen schreien jetzt, wie vorher auch schon, nach dem „starken Mann“ und starker Polizei. Wir, wie vorher auch schon, nach starkem Widerstand gegen den Kapitalismus…
Nun ist sie also gekommen: Die Welt nach Stuttgart. Junge Leute die revoltieren, weil die Polizei sie kontrollieren will. Das kennt man aus den Vororten von Paris, London oder Stockholm, aus den USA oder sonstigen Ghetto- oder Slum-Landschaften, die keine großen – und in der Regel auch wenig kleine – Perspektiven bieten. Mit kaputten Autos, Fensterscheiben und Geschäftsplänen. Und jetzt eben auch in der Neckar-Metropole, wo die Autoindustrie auch schon lange nicht mehr das ist, was sie einmal war. Die Reaktionen darauf kennt man aber ebenfalls: Wie die Trump- und Bolsonaro-Fans dieser Welt schreien auch ihre schwäbischen Gesinnungsfreunde nach Polizeistaat, Toten und Diktatur und kotzen, ohne nähere Fakten zu kennen, schon mal ihren Rassismus aus. Dieweil das liberale und staatstragende Bürgertum Reaktionen zwischen Entsetzen und Empörung, mit Vorliebe entsetzter Empörung an den Tag legt und sich beeilt, der Polizei ihre Wertschätzung zu versichern und ihr den nächsten Freibrief in Aussicht zu stellen. Ganz wie einst in den 60er Jahren, als in der Berliner Waldbühne bei einem Rolling Stones-Konzert das Mobiliar kaputt ging. Noch nicht einmal die Frage wird gestellt, ob es sich vielleicht um eine „anlasslose Kontrolle“ handelte, das typischste Beispiel des Weges zum Polizeistaat. Nicht überraschend bei einem Bürgertum, das aus Anlass von Bundeswehr-Bomben auf afghanische Hochzeitsfeiern keine entsetzte Empörung zeigt, sondern die nächste “humanitäre” Kriegsmission debattiert. Wenn jetzt vermutlich die große Debatte von Kommentatoren und unsäglichen Fernseh-ModeratorInnen darüber beginnt, was „aus Stuttgart“ zu lernen sei, dann ist das: Die falsche Frage. Die richtige wäre die grundsätzliche: Was wir aus Ausbeutung, Repression, Perspektivlosigkeit und permanenter Demütigung lernen müssen…
Quelle: Labournet
Der Soziologe Prof. Wilhelm Heitmeyer führt die Eskalation in Stuttgart auf einen Mix widriger Faktoren zurück.
Neben dem Feindbild Polizei und einem empfundenen Opferstatus der Angreifer spielten auch soziale Medien eine wichtige Rolle.
Wer sich mit Gewalt brüsten wolle, könne dies im Netz besonders leicht tun.
(…) Herr Heitmeyer, wie lassen sich spontane Gewaltausbrüche wie in Stuttgart erklären?
Ich kann die Ereignisse in Stuttgart im Einzelnen nicht beurteilen. Dazu wissen wir zu wenig. Als Wissenschaftler kann man eine Analysefolie anbieten aus der “Riot”-Forschung, die sich mit Aufruhr beschäftigt. Aus meiner Sicht spielen sechs Faktoren zusammen, um die Mechanismen und Eskalationen zu begreifen.
Welche Faktoren sind das?
Erstens muss ein emotional ausbeutbares Signalereignis vorhanden sein, um die Eskalation in Gang zu bringen, wie etwa eine Drogenkontrolle. Daraus entstehen schnell Solidarisierungseffekte, sodass sich die amorphe Masse zu Gruppen verdichtet. Zweitens müssen Feindbilder vorhanden sein, in diesem Fall die Polizei als Repräsentantin eines verhassten Kontrollstaates. Drittens hängt es auch von der Polizei ab, ob sie auf ein inoffizielles Großereignis unter Alkoholbedingungen und Corona-Beschränkungen eingestellt ist.
Was ist mit den jungen Menschen?
Da spielt – viertens – die Opferrolle eine Rolle, die zur Selbstermächtigung auch von Gewalt beträgt. Wichtig sind fünftens die Mobilisierungseffekte über die neuen Medien, sodass schnell eine kritische Masse entsteht, auf die die Polizei häufig nicht vorbereitet ist. Dann entstehen Kontrollverluste, die zur Ausbreitung der Gewalt genutzt werden. Sechstens sind es die sozialen Medien und auch die sonstigen Medien, die Gewalt dann zu einem “Erfolgserlebnis” für die Beteiligten machen. Denn Gewalt ist für manche Akteure eine Anerkennungsquelle.
(…) Wird Stuttgart zum Politikum?
Ich hoffe – und bin auch zuversichtlich –, dass sich die Polizei in Stuttgart nicht politisch instrumentalisieren lässt etwa von der Fraktionsvorsitzenden der AfD, Alice Weidel, die die Gewalt ganz schnell verdachtsstark und kenntnisarm der “Antifa” und “Migrantifa” zurechnet. Notwendig sind Aufklärungen der Sachverhalte und der Mechanismen der Eskalation.
Quelle: RND
Anmerkung Marco Wenzel: Viele ziehen jetzt den Vergleich mit den Ereignissen von Dijon vorletzte Woche. Auch wenn der Anlass zu den Unruhen ein Anderer war, so dürfte doch deren Instrumentalisierung durch interessierte Kreise in der Politik sowie die Diskussionen um das Verhalten und die Rolle der Polizei in Deutschland ähnlich verlaufen wie in Frankreich. Zu Dijon siehe hier.
Vandalische Gewalt
Der Kapitalismus zerstört systematisch menschliche Bindungen, die das einzig wirksame Gegenmittel gegen Gewalt sind
von Götz Eisenberg
In der Nacht zum 21.Juni 2020 zogen rund 500 junge Männer plündernd und randalierend durch die Stuttgarter Innenstadt. Auslöser soll eine Drogenkontrolle der Polizei gewesen sein. Die Süddeutsche Zeitung berichtet: „Bei 40 Geschäften wurden Schaufenster eingeschlagen, zwölf Streifen- und Mannschaftswagen der Polizei beschädigt. In neun Läden kam es nach bisherigen Erkenntnissen zu Plünderungen. Etwa 20 Polizisten wurden bei den Ausschreitungen verletzt. Verantwortlich sind nach bisherigen Erkenntnissen junge Männer aus einem Milieu, das die Stadt als ‚Party- und Eventszene‘ beschreibt. Bislang wurden 24 Personen vorläufig festgenommen, unter ihnen sieben Minderjährige, zwölf mit deutschem Pass, ausschließlich Männer. ‚Gewalt ist männlich und betrunken‘, kommentierte dies Thomas Berger, Vizepräsident des Polizeipräsidiums Stuttgart.“
Quelle: Götz Eisenberg im GEW-AN Magazin
Corona in deutschen Schlachthöfen!
Zustände jetzt plötzlich ein Skandal! Und in den letzten Jahrzehnten war alles in Ordnung??
(…) Man kann also nicht sagen, daß interessierte Bürger und erst recht nicht Politiker nichts wußten über die Zustände in der Fleischindustrie!
Man kann aber sagen, Politiker und Verantwortliche wollten nichts wissen! Die WerkvertragsarbeiterInnen waren für sie Schattenmenschen. Man wollte nicht wissen, daß in der Stadt Menschen wohnen, zu viert in einem Zimmer, mit 250 Euro pro Bett. Die bis zu 16 Stunden am Tag an sechs Tagen die Woche arbeiten mußten. Sklavenarbeiter in Deutschland, „Wegwerfmenschen“ wie Pfarrer Kossen sie nennt. Das zur Kenntnis zu nehmen, störte den Seelenfrieden und den Status quo, in dem man sich eingerichtet hatte, gut Freund zu sein mit den Fleisch-Baronen. Verantwortung zu zeigen gegenüber den Zuständen der Schlachtindustrie hätte geheißen, sich seine Freunde zum Feind zu machen. Und für wen? Für die Schattenmenschen und Wegwerfmenschen und die lieben Mitbürger, die auf den Genuß der Billig-Steaks verzichten sollen?
Jetzt, wo die Corona-Pandemie sich massenhaft in mehreren Großschlachtereien in NRW, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Bayern ausgebreitet hat, da stürzen sich die deutschen Qualitätsmedien auf „Experten“ aus den Initiativen für Interviews und stories!
Was ist das System Tönnies?
Warum bezeichnen die Initiativen ihren Kampf als einen gegen das „System Tönnies“? Wo es doch um Werkverträge und Subunternehmer geht? Und um die Bundesregierung und die Landesregierungen, um Parteien und Politiker, die dieses System nicht nur dulden, sondern auch fördern und beschirmen.
Es geht in dem Kampf um mehr als Clemens Tönnies und die Firma Tönnies. Tönnies und alle anderen Großschlachtereien sind „nur“ Nutznießer der Werkvertragsmöglichkeit. Es ist erfreulich, wenn Vertreter von DGB-Gewerkschaften jetzt radikalere Töne anschlagen und die Abschaffung des Werkvertragssystems fordern. Bisher argumentierten sie immer mit den Begriffen Mißbrauch und Gestaltung. Hoffentlich schließt sich auch die IGM in Sachen Leiharbeit an und fordert Abschaffung statt Gestaltung!…
(…) Ein Selbständiger (!), arbeitend zum Mindestlohn oder darunter, hausend im Mehrbett-Zimmer. Diese seltsame Art von Selbständigkeit ist noch keinem Politiker aufgefallen? Und Werkverträge, die praktisch die gesamte Produktion abdecken, sind die den verantwortlichen Politikern auch noch nicht aufgefallen? Als Selbständige haben sie ja keine Rechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz oder laut Mitbestimmung, kein Tarifrecht gilt für sie. Und an dem Ganzen trägt der Konzern keine Verantwortung – bei Kritik verweist er auf die Subunternehmen.
Falls es um Schuldige geht für das Werkvertragssystem: Die Großschlachtereien sind „nur“ die Nutznießer. Schuldig sind die Parteien und Politiker, die von dem System wissen, es dulden und manchmal auch davon profitieren. Sie dulden es deswegen, weil damit der „Standort Deutschland „gestärkt wird. Deutschland ist zum Fleischparadies Europas geworden. Und zum Exportland…
Quelle: Gewerkschaftsforum
Dazu: Handlungsunfähige „Demokratie“
Demokratie wird auch mit „Herrschaft des Volkes“ übersetzt. Das ist eher ein Witz. Das „repräsentative“ System in der Bundesrepublik ist mehr und mehr handlungsunfähig. Drei Beispiele:
Die Werkverträge in der Fleischindustrie, die zu brutaler Ausbeutung von Arbeitsmigranten führen, gibt’s schon lange. Der Schweinebaron Tönnies spendet an die CDU. Passiert ist viele Jahre nichts. Reiner Zufall? Und vieles spricht dafür, dass das politische Empörungs-Geschwätz bald wieder verebbt.
Seit vielen Jahren wissen wir, dass Millionen Rentnern Altersarmut droht. Die Mehrheit des Bundestags, 70 Prozent Akademiker, juckt das nicht. Wir bräuchten nur das österreichische Gesetz abzuschreiben, wo ein Durchschnitts-Rentner im Monat 800 Euro mehr hat.
Die die Demokratie aushebelnde Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen wächst seit Jahrzehnten. Der Bundestag hat nichts dagegen getan, sondern die Reichen mit Steuergeschenken überhäuft. Die neoliberalen Parteien einschließlich der AfD sind gegen Vermögens- und Erbschaftssteuern. In der Corona-Pandemie wächst das Vermögen der Milliardäre. Der Gipfel des Skandals: Das Vermögen des Milliardärs Jeff Bezos ist in sechs Monaten von 115 auf 150 Milliarden also um 35 Milliarden Dollar gewachsen (siehe Nachdenkseiten).
Wir leben in einem Schweinesystem. Wie lang soll das noch weitergehen? Wir brauchen, wie in der griechischen Demokratie, eine dritte Kammer, in der durch Los ausgewählte Bürgerinnen und Bürger Mitsprache im Gesetzgebungsverfahren haben. So können wir die Mauer aus wirtschaftlicher Abhängigkeit und politischer Untätigkeit vielleicht durchbrechen.
Quelle: Oskar Lafontaine
Zwischen Frankreich und England wird die Known Traveller Totalüberwachungsfantasie Wirklichkeit
Spätestens in neun Monaten soll es soweit sein, dass die totalitäre Überwachungsfantasie des Weltwirtschaftsforums und der US Homeland Security mit dem Namen Known Traveller Digital Identity im Zugverkehr zwischen London und dem Kontinent Wirklichkeit wird.
In der St. Pancras International Station soll es ab März für Leute mit Ich-hab-doch-nichts-zu-verbergen-Attitüde ganz schnell gehen, mit der Grenz- und Ticketkontrolle. Man muss nur einmal vorab ein geeignetes Porträtfoto und eine Kopie des Ausweisdokuments auf einen Regierungsserver hochladen. Dann kann man, anstatt sich in eine Schlange zu stellen, einen kameragespickten “biometrischen Korridor” entlanggehen, ohne ein Dokument vorzeigen zu müssen. Pass und Ticket werden dann erst am Zielort gebraucht…
(…) London ist ohnehin ein Vorbild bei der Nutzung von Vorwänden zur Umsetzung einer immer lückenloseren automatisierten Überwachung der Bevölkerung. Großbritannien gehört mit China zu den Ländern mit der höchsten Überwachungskamera-Dichte bezogen auf die Bevölkerung…
Quelle: Norbert Häring
Anmerkung unseres Lesers M.W.: Vor einigen Tagen noch als “Verschwörungstheorie” gebrandmarkt, nun gibt es bereits fertige Konzepte auf Grundlage der Pläne vom Davoser Weltwirtschaftsforum und der US Homeland Security zunächst beim Eurotunnel. Es ist zu befürchten, dass uns in naher Zukunft an vielen Stellen der angebliche Vorzug vollautomatischer / technischer Lösungen unter dem Deckmantel der Seuchenbekämpfung ohne physischen Kontakt “verkauft” und “schmackhaft” gemacht werden soll. Wie Norbert Haering schon schrieb, wird es zunächst als “freiwillig” verkauft und bei der nächsten Gelegenheit dann zur “Pflicht”, alles andere wäre ja “unsozial” und eine Bedrohung für die Gesundheit der Mitmenschen. Dieses Thema ID2020 und Known-Traveller-Lösung sollte viel konsequenter beleuchtet und kritisch von der Bevölkerung begleitet werden, aber die ist analog zu Naomi Kleins Schock-Strategie ja mit Corona beschäftigt.
Bund zahlt 11,5 Milliarden Euro – Wohin fließt das Geld für leere Klinikbetten?
Bis zu 11,5 Milliarden Euro bekommen Krankenhäuser, weil sie Betten für Corona-Patienten freigehalten haben. Da fehlt Transparenz, sagen Kritiker.
Kritik gab es schon frühzeitig: Als sich Bundesregierung, Kassenverbände und Kliniken in der zweiten Märzhälfte geeinigt hatten, die Krankenhäuser durch Zusatzentgelte und eine Vorhaltepauschale für jedes frei gehaltene Bett stark zu machen für die Bewältigung der erwarteten Welle von Corona-Patienten, regte sich Widerstand.
Die Regelung sei zu pauschal, hieß es. Die auf Druck der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vereinbarten 560 Euro für jedes im Vergleich zu den Belegungszahlen von 2019 frei gehaltene Bett werde zu teuren Mitnahmeeffekten führen, warnten etwa die Grünen. Ab dem 1. Juli wird die Pauschale nun gestaffelt – je nach ihrem Case-Mix erhalten die Kliniken seither zwischen 360 und 760 Euro pro Bett.
Rund 2,5 Milliarden Euro sollte die Bettenprämie zunächst kosten. Tatsächlich hat das Bundesamt für Soziale Sicherung bereits bis 15. Juni den für die Verteilung zuständigen Bundesländern 5,33 Milliarden Euro überwiesen. Dazu kommen 520 Millionen Euro für zusätzliche Intensivbetten. Bis Ende September, wenn die Regelung ausläuft, könnten daraus 11,5 Milliarden Euro werden. Grund genug, genau hinzusehen, wo das Geld am Ende gelandet ist, sollte man meinen.
Quelle: Tagesspiegel
Anmerkung Jens Berger: In der Praxis führten die Vorhaltepauschalen übrigens in einigen renditeorientierten Häusern dazu, dass Verdachtsfälle, bei denen noch kein positives Ergebnis vorliegt, erst mal auf die Normalstation in ein Mehrbettzimmer gelegt worden. So konnte man für die Zeit, bis das Laborergebnis vorliegt (bei kleinen Häusern ohne eigenes Labor ein bis drei Tage) doppelt kassieren – Infektionen von anderen Patienten und dem Pflegepersonal wurden dabei billigend in Kauf genommen.
Zahlen, bitte!
Die Krise wird teuer, und im Gegensatz zur Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/09 sollten die Arbeitnehmer*innen diesmal auf getrennte Rechnung bestehen…
Es geht abwärts
(…) Für den Bundeshaushalt ergeben sich damit zwei Probleme: Auf der einen Seite muss Geld für Kurzarbeit, höhere Arbeitslosigkeit und Konjunkturpakete in die Hand genommen werden. Auf der anderen Seite bedeuten höhere Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit für den Staat Einnahmenverluste – das Aufkommen aus der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen sinkt genauso wie das aus der Umsatzsteuer. Hier rächt sich, dass der Staatshaushalt so stark auf die Beiträge von Arbeitnehmer*innen und Konsument*innen angewiesen ist…
(…) Wo ist das Geld?
Die sogenannten automatischen Stabilisatoren – Arbeitslosengeld (das erhöht werden sollte) und Kurzarbeit – sorgen dafür, dass die Konsumnachfrage, der Wirtschaftsmotor, nicht komplett einbricht. Konjunkturmaßnahmen bringen wieder Schwung in die Unternehmen. Harte Einschnitte in den Sozialstaat müssen zudem – nicht nur in einer Krise – verhindert werden. Ohne zusätzliche Einnahmen wird sich das nicht ausgehen. Wer kann also noch einen Beitrag leisten? Die Arbeitnehmer*innen sind es in den Zeiten von Rekord-Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit einmal nicht. Aber es gibt ja noch die Vermögenden…
(…) Zur Finanzierung der Krise bedarf es aber kurzfristiger, befristeter Maßnahmen.
Befristete Vermögensabgabe
Nach der Höhe gestaffelt sollen Vermögen einen Beitrag leisten: zwei Prozent über zehn Millionen Euro, drei Prozent über 100 Millionen Euro und vier Prozent über einer Milliarde Euro. Pro Jahr brächten diese Maßnahmen sieben Milliarden Euro, betroffen wäre lediglich das oberste Prozent der reichsten Haushalte.
Erhöhung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden
Im Jahr 2019 wurde eine Rekordsumme an Dividenden ausgeschüttet. In der Krise belasten Dividendenausschüttungen einerseits die Liquidität der Unternehmen. Andererseits sind sie bei Konzernen schwer zu vertreten, wenn diese gleichzeitig das Corona-Kurzarbeitsmodell oder andere Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen. Eine Anhebung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden von 27,5 Prozent auf 35 Prozent bringt 600 Millionen Euro pro Jahr
Anhebung des Spitzensteuersatzes
Im Durchschnitt verdienten ATX-Vorstände im Jahr 2019 das 57-Fache des Medianeinkommens. Der Spitzensteuersatz in Österreich beträgt 55 Prozent ab einem Jahreseinkommen von mehr als einer Million Euro. Eine Erhöhung auf 75 Prozent bringt 80 Millionen Euro im Jahr von etwa 300 betroffenen Spitzenverdiener*innen.
Quelle: Arbeit & Wirtschaft
Die Ruhe vor dem Sturm
Die Lockdowns enden, die Zentralbanken pumpen Geld in die Wirtschaft und die Aktienmärkte erholen sich. Das heißt aber nicht, dass die Wirtschaft auf dem Weg der Besserung ist – im Gegenteil.
Die Aktienmärkte haben sich in den letzten Wochen überall auf der Welt erholt. Das ist nicht zuletzt auf die beispiellosen Maßnahmen der weltgrößten Zentralbanken zurückzuführen. In den USA hat der Aktienindex S&P 500 nun wieder den Stand vom Jahresanfang erreicht. Zusammen mit den derzeit vielerorts stattfindenden Lockerungen der Corona-Schutzvorkehrungen sorgt das bei Marktbeobachterinnen und -beobachtern für Optimismus. Doch leider sind die Aussichten nicht ganz so rosig, wie es scheint…
(…) Die US-Regierung demonstriert damit ihre Bereitschaft, die Schulden von Haushalten, Unternehmen und Staaten aufzukaufen, um Insolvenzen zu verhindern und die Preise von Vermögenswerten zu erhöhen.
Einerseits macht das den Eindruck einer begrüßenswerten kurzfristigen Maßnahme… Allerdings bedeutet dieses Vorgehen einen tiefgreifenden Wandel im Wesen des modernen Kapitalismus. Der Staat gibt damit den Unternehmen zu verstehen, dass sie, egal wie viele Schulden sie während eines Wirtschaftsaufschwungs aufnehmen – und egal, zu welchem Zweck sie das tun – von ihm freigekauft werden, wenn dann der Abschwung kommt.
Die Implikationen dieser Botschaft – die auch von vielen anderen Zentralbanken auf der ganzen Welt ausgegeben wird – sind weitreichend. Während die Gewinne in privater Hand verbleiben, werden die Risiken der Unternehmensführung sozialisiert.
Die Erkenntnis, dass die Zentralbanken fast alles zu tun bereit sind, um ihre einheimischen Unternehmen aufzufangen und Privatvermögen zu schützen, hat die Erholung der Aktienmärkte angetrieben.
Währenddessen wurden die gewöhnlichen Verbraucherinnen und Verbraucher – und ebenso viele kleine Unternehmen – im Regen stehen gelassen.
(…) Es sind zwar auch kleinen Unternehmen Zuschüsse und Darlehen gewährt worden – diese werden aber erstens nicht ewig halten und sind zweitens ohnehin nicht mehr als ein kleines Pflaster auf einem viel tieferen strukturellen Problem: der massiven Zunahme der Unternehmensverschuldung, die in den letzten zwölf Jahren in vielen Teilen der Welt stattgefunden hat.
(…) Die Bombe, die heute zu explodieren droht, ist nicht die Hypothekenschuld, sondern die Unternehmensverschuldung. Selbst die Federal Reserve wird die Weltwirtschaft nicht vor dem Zusammenbruch retten können, wenn ein erheblicher Teil der Unternehmen in den USA – und, in der Tat, der ganzen Welt – auf einmal ausfällt. Aber das bedeutet nicht, dass sie es nicht trotzdem versuchen wird.
Wenn die Corona-Krise endlich zu Ende geht – was allerdings erst in neun bis zwölf Monaten der Fall sein dürfte – werden die Staaten wahrscheinlich einen beträchtlichen Teil der Vermögenswerte ihrer Volkswirtschaften besitzen. Dann werden sie vor der Frage stehen, was sie mit dieser Macht anfangen sollen: Werden sie sie dafür nutzen, den Status quo wieder zusammenzuflicken – oder dafür, eine gerechtere, widerstandsfähigere und nachhaltigere Wirtschaft aufzubauen?
Quelle: Jacobin
“Europäische Unternehmen schützen”: Appell gegen US-Sanktionen
Deutsche Wissenschaftler und Künstler plädieren vor deutscher Ratspräsidentschaft für eine Initiative gegen die Kuba-Blockade
Wenige Tage vor Beginn der deutschen EU-Ratspräsidentschaft haben rund 60 Persönlichkeiten aus Kultur und Wissenschaft an die Bundesregierung plädiert, sich für ein Ende der US-Sanktionen gegen Kuba einzusetzen.
Initiiert wurde der Aufruf von deutschen Kulturvertretern in Kuba. Zu den Unterzeichnern des Textes, der Telepolis vorab vorlag, gehören unter anderem der Regisseur Fatih Akin, der Dirigent Wolfgang Bozic, der US-Linguist Noam Chomsky, die ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin sowie die Musiker Jan Delay und Konstantin Wecker. Zuerst hatte das deutsche Lateinamerika-Portal amerika21 über die Initiative berichtet. Der Aufruf ist am heutigen Dienstag auf der Onlineplattform change.org erschienen.
“Wir sind eine Gruppe Deutscher, die im Kultur- und Wissenschaftsbereich in Kuba tätig sind, und seit Jahren mit ansehen müssen, wie das US-Embargo die Lebensbedingungen der Menschen hier ständig verschlechtert”, heißt es in dem Aufruf.
Quelle: Harald Neuber auf Telepolis
Berlins Abschied vom Klimaschutz
Langsam wird es ernst. Am gestrigen Dienstag hat der Wirtschaftsausschuss des Bundestages über den Kohleausstieg beraten. Was dort im Einzelnen herauskam, war bei Redaktionsschluss noch nicht klar, aber Änderungen am von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines “Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze” wird es wohl kaum gegeben haben. Am Freitag kommender Woche wird er dann im Bundestag abschließend beraten und mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen…
Damit verabschiedet sich Deutschland implizit aber in aller Deutlichkeit von den in der Pariser Klimaübereinkunft vereinbarten Zielen. Die globale Erwärmung soll auf deutlich unter zwei Grad Celsius und nach Möglichkeit auf nicht mehr als 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau beschränkt werden, heißt es dort. Um dies zu erreichen, darf aber nur noch eine bestimmte Menge an Treibhausgasen emittiert werden…
Die oben genannten Emissionsziele bedeuten nämlich, dass nach den Vorstellungen der Bundesregierung allein der Energiesektor bis 2030 noch rund 2,5 Milliarden Tonnen Treibhausgase in die Luft blasen und dann noch nicht einmal aufhören wird. Damit könnte selbst das weniger ehrgeizige 1,75-Grad-Celsius-Ziel, bei dem zum Beispiel weltweit alle Korallenriffe in den tropischen Meeren absterben werden, nur noch eingehalten werden, wenn der Verkehr und die Gebäudeheizungen, die Stahl-, Zement- sowie die Chemieindustrie als auch die Landwirtschaft ab morgen keine Treibhausgase mehr emittieren würden. Doch damit ist wohl eher nicht zu rechnen…
Quelle: Telepolis
Dazu: Green Deal für Europa
Wir brauchen massive staatliche Investitionen, um den Klima-Kollaps zu verhindern
Interview mit Ökonom Wildauer
Die EU-Kommission hat einen Plan präsentiert, mit dem der Klima-Kollaps verhindert werden soll: Den Green Deal für Europa. Ökonom Rafael Wildauer hat den Plan der Kommission zum Klimaschutz genauer angeschaut. Sein Fazit: Die Maßnahmen werden nicht ausreichen. Die EU setzt viel zu stark auf private Großinvestoren – und deren Motivation zur Klimarettung ist fraglich. Es wird massive staatliche Investitionen brauchen, um den Klima-Kollaps zu verhindern.
Die EU-Kommission setzt bei ihrem Plan zur Grünen Wende stark auf private Investoren. In der Corona-Krise haben wir aber oft vom Einstieg des Staates etwa in Fluggesellschaften gehört, um den Klimaschutz auch in den Unternehmen vorantreiben zu können. Wie siehst du das Verhältnis öffentlich-privat?
Speziell wenn wir über Investitionen reden, wird es beides brauchen. Das ist kein Entweder-Oder. Der springende Punkt ist, dass die EU in der jetzigen Ausgestaltung des Green Deals das notwendige Volumen an öffentlichen Investitionen massiv unterschätzt…
Wenn du heute an der Spitze der Europäischen Kommission wärst, was wäre deine ersten Maßnahmen zum Klimaschutz?
Der erste Punkt ist, dass man auf Wissenschaftler und NGOS hört, die sagen, dass die aktuellen Zielsetzungen nicht ausreichen sind, um das 1,5 Grad-Ziel zu erreichen. Selbst die gesteigerte Ambition im Green Deal mit der Zielsetzung, die CO2-Emissionen 2030 um 50-55% zu reduzieren im Vergleich zu 1990. Das müsste man wahrscheinlich auf 65% anheben, wenn man das 1,5-Grad-Ziel erreichen möchte.
Zweitens muss man die Investitions-Erfordernisse ernsthaft erheben. Dazu müssen die Mitgliedsländer einbezogen werden. Man muss sich überlegen, in welchen Sektoren wir welche Infrastruktur benötigen. Wann muss die verfügbar sein und wie können wir sicherstellen, dass es diese dann auch gibt? Und es braucht auch die Bereitschaft, dass, wenn private Akteure nicht (schnell genug) handeln, entweder Regulierungen anzupassen oder als öffentliche Hand tätig zu werden.
Drittens ist es auch besonders wichtig, die Verteilungskonsequenzen des ökologischen Umbaus nicht zu vergessen. Ich glaub, man wird nicht vermeiden können, CO2 höher zu besteuern, und einfach effektive Anreize zu setzen, damit Unternehmen und Personen umsteigen. Das bedeutet aber auch, dass viele Menschen in eine Situation gezwungen werden, wo sie es sich eigentlich nicht leisten können, auf Alternativen umzusteigen. Da muss man aufpassen. In diesem Bereich braucht es Förderungen, es braucht auch teilweise Transferleistungen um Leuten zu ermöglichen, ihre Wohnung zu heizen. Es kann nicht sein, dass wir aufgrund des Klimawandels Leuten sagen, dass sie ihre Wohnung nicht mehr heizen können. Auch um die politische Unterstützung für eine grüne Wende aufrechtzuerhalten. Das wären die drei Prioritäten, die ich setzen würde.
Quelle: kontrast at
Lobbywünsche statt Wissenschaft
Klöckner-Ministerium nahm Einfluss auf Ampel-Studie
Im Streit um die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln ließ das Ernährungsministerium von Julia Klöckner offenbar eine wissenschaftliche Studie stark umschreiben, die dem Nutri-Score ein gutes Zeugnis ausstellt. Während Klöckner die Original-Version verheimlichte, präsentierte sie der Öffentlichkeit eine Studie ohne Empfehlung für den Nutri-Score. Einen eigenen Kennzeichnungs-Vorschlag ließ sie ausgerechnet auf Basis des Modells der Lebensmittelindustrie erstellen.
(…) Dass Julia Klöckner ihr Modell ausgerechnet auf Grundlage eines Vorschlags aus der Lebensmittellobby entwickeln ließ, ist ein skandalöser Vorgang. Offenbar sind weder unabhängige Forschung noch die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern die Wünsche der Industrie Maßstab ihres politischen Handelns.
Nachdem sich die Mehrheit bei einer Verbraucherbefragung für den Nutri-Score ausgesprochen hatte, kündigte Julia Klöckner im September 2019 an, in Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des Nutri-Scores zu schaffen. Aktuell liegt eine entsprechende Verordnung zur Billigung bei der EU-Kommission in Brüssel.
Quelle: Foodwatch
Neue Erkenntnisse im Verteidigungsausschuss: KSK der Bundeswehr auflösen!
von Tobias Pflüger
Das KSK ist nicht reformierbar. Die geheim agierende, kampforientierte, Elitetruppe‘ zieht Rechte regelrecht an. Die Fehler beim KSK sind also systemischer Natur, die Einheit muss deshalb aufgelöst werden! Dass sich dort ein offensichtlich schwer durchschaubares, rechtes Netzwerk gebildet hat, ist auch das Ergebnis jahrelangen Wegsehens, mangelnder Transparenz und Fehlentscheidungen im Verteidigungsministerium.
Die Zeiträume zwischen dem Bekanntwerden rechter Vorfälle beim KSK werden immer kürzer. Nun hat ein Hauptmann die Zustände dort in einem Brief an die Ministerin geschildert. Demzufolge ist insbesondere der Bereich der KSK-Ausbildung geprägt von erzwungenem Kadavergehorsam und über das Bild der Inneren Führung weit hinausgehenden Methoden. Das KSK scheint an wichtigen Stellen durchsetzt von Angehörigen der rechten Szene. Wir fordern wie der Hauptmann eine externe Untersuchung der Vorgänge.
Am Ende wird es aber nicht genügen, einzelne neonazistische Akteure aus dem KSK zu entfernen, um das Problem in den Griff zu bekommen. Der KSK-Hauptmann erwähnt in seinem Brief ein Geflecht direkt involvierter Firmen und Vereine von Lebensgefährtinnen der KSKler. All das erinnert stark an den Verein Uniter, der Teil des rechtsterroristischen Hannibal-Netzwerks ist und paramilitärische Trainings durchführte. Das zeigt, dass hier bei weitem noch nicht alles aufgeklärt ist.
Jüngst wurde außerdem bekannt, dass ein MAD-Mitarbeiter geheime Informationen zum Waffenlager von Philipp Sch. an einen KSK-Soldaten weitergab. Die Vorgänge erinnern sehr stark an einen Fall vor drei Jahren: Der MAD-Mitarbeiter Peter W. warnte damals mutmaßlich den damals noch beim KSK aktiven André S. (alias „Hannibal“) vor Razzien.
Eine Reformierung ist unter diesen besorgniserregenden Zuständen nicht möglich. Es macht kaum Sinn, für das KSK Veränderungsvorschläge vorzulegen. Das Kommando Spezialkräfte muss aufgelöst werden.
Quelle: IMI
Die Gestaltungskraft der EU
Berlin ist mit dem Anspruch, als Mittler im Libyen-Krieg einen Waffenstillstand durchsetzen zu können, gescheitert.
Berlin/Tripolis (Eigener Bericht) – Außenminister Heiko Maas kündigt neue Schritte Berlins zur Beendigung des Kriegs in Libyen an und erklärt die EU-Militäroperation “Irini” zum “Beispiel der politischen Gestaltungskraft” der Union. Hintergrund ist das bisherige Scheitern sämtlicher deutschen Bemühungen um einen Waffenstillstand in dem nordafrikanischen Land. Es wiegt nicht zuletzt deshalb schwer, weil sich die Bundesregierung mit ihrer Libyen-Konferenz am 19. Januar vor den Augen der Weltöffentlichkeit zum Mittler im Libyen-Krieg aufgeschwungen hat. Anstatt allerdings die Waffen schweigen zu lassen, haben die libyschen Kriegsparteien seither die Kämpfe eskaliert; nach ersten Erfolgen der Milizen des ostlibyschen Warlords Khalifa Haftar konnten zuletzt die Truppen der “Einheitsregierung” in Tripolis einen militärischen Umschwung erreichen und bis zu den strategisch wichtigen Orten Sirte und Al Jufra vorrücken. Nun droht Ägypten mit einem Einmarsch. Experten trauen allenfalls Russland und der Türkei die Durchsetzung eines Waffenstillstands zu, nicht aber Berlin und der EU…
Quelle: German Foreign Policy
Dazu: Türkei, Syrien und Libyen: Deutsche Doppelmoral
Die Türkei bleibt der wichtigste Partner Deutschlands, wenn es um Waffenlieferungen geht. Wie passt das zu den türkischen Offensiven in Syrien und Libyen – und zur Berliner Konferenz, auf der sich die Regierung für ein Waffenembargo ausgesprochen hat?
Die Türkei hat im vergangenen Jahr Kriegswaffen für 344,6 Millionen Euro aus Deutschland erhalten und damit mehr als ein Drittel der gesamten deutschen Kriegswaffenexporte. Dies meldet die “Tagesschau”.
Die Türkei war damit das zweite Jahr in Folge die Nummer eins unter den Empfängerländern deutscher Kriegswaffen – trotz eines Exportstopps wegen des türkischen Vormarschs in Syrien.
Wie ist das zu erklären? Nun, Deutschland liefert seitdem vermehrt Ware aus dem “maritimen Bereich”. Also Kriegsschiffe, die – was für ein Zufall – für den türkischen Einsatz in Libyen gebraucht werden!
Nun könnte man einwenden, das habe Berlin ja nicht voraussehen können. In Libyen ist Sultan Erdogan ja noch nicht so lange militärisch aktiv. Doch es gibt da noch ein klitzekleines anderes Problem.
Bei der Libyen-Konferenz in Berlin im Januar hat sich die Bundesregierung nämlich für ein Waffenembargo für das nordafrikanische Land und gegen die rivalisierenden Interventions-Truppen ausgesprochen.
Außenminister Maas versprach sogar, sich persönlich um die Umsetzung des Embargos zu kümmern. Doch in Wahrheit drückt er beide Augen zu, wenn die Türkei Waffen nach Libyen schafft.
Daran hat nicht einmal die neue EU-Marinemission “Irini” etwas geändert. Während sich Frankreich über den türkischen Bruch des Embargos empört, schweigt Deutschland, als habe es mit all dem nichts zu tun.
Dahinter steckt eine gefährliche Doppelmoral. Einerseits tut man so, als wolle man keine Waffen in Kriegsgebiete liefern und bei der Befriedung Libyen helfen.
Andererseits lässt man die Türkei gewähren – auch mit deutschen Waffen!
P.S. Deutsche Waffenschmieden wie Daimler und Rheinmetall rüsten in Libyen sowohl die Türkei als auch deren Rivalen aus, berichtet der “Stern”. Wie glaubwürdig ist da noch das Waffenembargo?
Quelle: Lost in Europe
USA: Sanktionen gegen Staaten, die Ärzte aus Kuba einstellen?
Washington/Havanna. Im US-Kongress haben republikanische Hardliner gegen Kuba eine Gesetzesvorlage eingereicht, mit der Druck auf Länder ausgeübt werden soll, die kubanisches Medizinpersonal beschäftigen. Der Entwurf stammt von den Senatoren Rick Scott (Florida), Marco Rubio (Forida) und Ted Cruz (Texas) und hat den Titel “Dem kubanischen Regime Profite abschneiden” (Cut Profits to the Cuban Regime Act).
Scott erklärte dazu: “Kuba benutzt jetzt die Coronavirus-Pandemie, um auf Kosten dieser Ärzte Gewinne zu erzielen”. Und: “Jedes Land das Kuba um medizinische Hilfe bittet, unterstützt den Menschenhandel”.
Der Entwurf sieht vor, dass das US-Außenministerium die Liste der Länder veröffentlicht, die kubanische medizinische Missionen beauftragen. Diese soll dann bei der Entscheidung über die Bewertung im Jahresbericht über den Menschenhandel verwendet werden. Die betreffenden Staaten sollen nur dann von Sanktionen verschont bleiben, wenn sie die Gehälter der Fachkräfte direkt bezahlen, die Verträge öffentlich machen und keine zusätzlichen Zahlungen an Kuba für ihre Arbeit leisten.
Das Gesetzesprojekt ist die jüngste in einer Reihe von Maßnahmen im Kongress und seitens der US-Administration, die darauf gerichtet sind, die Gesundheitsmissionen Kubas auf globaler Ebene zu diskreditieren und letztlich auch der kubanischen Regierung die Mittel zu entziehen, die daraus stammen…
Quelle: Amerika 21
Anmerkung Marco Wenzel: Die Sanktionen des US-amerikanischen Regimes werden immer abstruser. Und was die drei Senatoren Scott, Rubio und Cruz anbelangt: rechts von ihnen stehen nur noch Augusto Pinochet und Adolf Hitler.
Syrien droht wegen «Caesar Act»-Sanktionen der freie Fall
Mit Strafmaßnahmen wollen die USA das syrische Regime und seine Klienten treffen. Doch leiden wird wieder einmal die Bevölkerung.
Am 17. Juni trat die erste Phase des «Caesar Syria Civilian Protection Act» in Kraft: Die Auswirkungen des neuen US-Sanktionspakets gegen Syrien sind jedoch bereits angekommen, und zwar nicht nur in Syrien selbst, sondern auch im Libanon. In beiden Staaten wird ein Wirtschaftskollaps befürchtet.
Das syrische Pfund verlor zuletzt derartig an Kaufkraft, dass selbst Grundnahrungsmittel für viele unleistbar wurden. Manche Geschäfte sperrten einfach zu, um Chaos und Entwertung zu entgehen. Am Schwarzmarkt stieg der Dollar bis auf 3500 syrische Pfund. Zum Vergleich: Vor dem Ausbruch des Konflikts 2011 waren es 45, zu Jahresbeginn 700.
Sieben Forderungen
Längst stehen Personen und Institutionen des syrischen Regimes unter Sanktionen; in Zukunft sollen Sekundärsanktionen jedoch auch alle treffen, die mit Syrien Geschäfte machen. Praktisch soll die syrische Wirtschaft abgewürgt werden.
Der «Caesar Act» enthält nicht die Forderung nach einem Abgang Assads oder auch nur dessen konstruktive Teilnahme an einem von der Uno geführten politischen Prozess zur Neugestaltung des syrischen Systems. Stattdessen gibt es sieben eher vage Kriterien für eine Aufhebung, die den im Namen des Acts enthaltenen «Schutz der Zivilisten» abdecken sollen, etwa eine Aufarbeitung der Kriegsverbrechen. Ihre Erfüllung wird wohl nie bescheinigt werden, solange Assad an der Macht ist: Das eine schließt das andere aus…
Für den Libanon wird das Abschneiden aller Energieimporte zum großen Problem werden, er ist auf die Elektrizität aus Syrien angewiesen. Auch jeder Schmuggel zwischen Syrien und den Nachbarländern soll abgestellt werden. Zwar gibt es, wie in solchen Sanktionspaketen üblich, «humanitäre» Ausnahmen; ob sie greifen, bleibt zu sehen. Medikamente sind bereits knapp…
Quelle: infosperber
Entscheidung in London: Wer bekommt beschlagnahmte Milliarden aus Venezuela?
Die Opposition um den selbsternannten Übergangspräsidenten Juan Guaidó in Venezuela führt offenbar Gespräche mit dem US-Justizministerium, um an beschlagnahmte Vermögenswerte der venezolanischen Regierung und von Funktionären des südamerikanischen Landes zu gelangen. Das bestätigte der Vertreter Guaidós in Washington, Carlos Vecchio. Zugleich wird voraussichtlich heute das High Court in London darüber beraten, ob Milliardengelder aus staatlichen Goldgeschäften Venezuelas der Maduro-Regierung oder dem Guaidó-Lager zustehen.
Die Regierung von US-Präsident Donald Trump werde einen Fonds einrichten, damit das Geld aus den beschlagnahmten Vermögenswerten in den USA “effektiv für die Venezolaner verwendet werden kann”, so Vecchio in einem Interview mit dem spanischsprachigen US-Sender Univision…
Diese Gelder werden derzeit in einem Fonds des Justiz- und Finanzministeriums verwaltet. Für Schlagzeilen sorgte aber nicht nur die Debatte um die Staats- und Privatvermögen: Die Trump-Regierung hat laut Univisión auch 601 Millionen US-Dollar aus diesem Fonds abgezweigt, um den Bau der umstrittenen Mauer an der Grenze zu Mexiko zu finanzieren.
Die US-Regierung hatte 2019 Konten und Liegenschaften des venezolanischen Unternehmens Citgo konfisziert und der sogenannten “legitimen Regierung” Guaidós übergeben. Die Tochtergesellschaft des staatlichen Ölkonzerns PDVSA besitzt drei Raffinerieanlagen und ein Netz von Tankstellen in den USA, ihr Wert wird auf rund sieben Milliarden Dollar geschätzt…
Im Kampf um das Vermögen Venezuelas bahnt sich heute ein weiteres wichtiges Urteil an: Ein Richter des Londoner High Court wird darüber beraten, ob blockierte venezolanische Goldeinlangen bei der Bank of England im Wert von 1,7 Milliarden US-Dollar der Maduro-Regierung oder dem Guaidó-Lager zustehen. Das Londoner Urteil wird auch in Berlin mit Interesse verfolgt: Die Deutsche Bank schuldet Venezuela rund 120 Millionen US-Dollar aus einem Goldgeschäft. Die US-Nachrichtenagentur Bloomberg hatte berichtet, das Kreditinstitut warte das Urteil von London ab, bevor es eine Entscheidung über diese Gelder treffe. Ein Urteil in London wird nach Aussage des Gerichts im August oder September erwartet.
Quelle: Amerika 21
Jetzt verstehen sie
USA Angela Davis ist eine Veteranin der Bürgerrechtsbewegung. Sie hat schon als Kind an eine veränderbare Welt geglaubt
Wir schreiben das Jahr 1972, und Angela Davis wurde gerade gefragt, ob sie denn die Gewaltanwendung der Black Panthers gutheiße. Sie sitzt vor den himmelblau gestrichenen Wänden einer Zelle in einem kalifornischen Gefängnis, trägt einen roten Rollkragenpullover, ihren charakteristischen Afro, hält eine Zigarette zwischen den Fingern und blickt den schwedischen Journalisten vor ihr eindringlich an. Als würde sie durch ihn hindurchsehen, während sie antwortet: „Sie fragen mich, ob ich Gewalt billige? Das ergibt doch überhaupt keinen Sinn. Ob ich Waffen gutheiße? Ich bin in Birmingham, Alabama, aufgewachsen. Einige sehr, sehr gute Freunde von mir wurden durch Bomben getötet, die Rassisten gelegt hatten. Bereits aus meiner frühen Kindheit habe ich Erinnerungen daran, wie es sich anhörte, wenn auf der anderen Straßenseite ein Sprengsatz detonierte und das eigene Haus vor Erschütterung bebte. Deshalb finde ich es unglaublich, wenn mich jemand danach fragt, wie ich zu Gewalt stehe. Es zeigt, dass er oder sie keine Ahnung davon hat, was Schwarze in diesem Land mitmachen und welchen Erfahrungen sie ausgesetzt sind, seitdem der erste schwarze Sklave von den Küsten Afrikas hierher entführt wurde.“
(…) Welchen Rat würde sie der „Black Lives Matter“-Bewegung geben?… Davis ist sich darüber im Klaren, dass die endgültige Antwort nicht in einer angezündeten Polizeiwache in Minneapolis oder der geschleiften Statue des einstigen Sklavenhändlers Edward Colston in Bristol bestehen kann. „Unabhängig davon, was die Leute darüber denken, wird es nichts verändern“, sagt sie über den Sturz des Denkmals. „Es ist Organisation, es ist Arbeit. Wenn die Leute damit fortfahren, sich weiter gegen Rassismus organisieren und neue Vorstellungen darüber entwickeln, wie wir unsere Gesellschaft umgestalten, wird das den Unterschied machen.“…
Quelle: der Freitag
Anmerkung Marco Wenzel: Lesenswert, besonders für unsere jüngeren Leser, die die 60er und 70er Jahre nicht miterlebt haben.
Dazu: Smells like Dictatorship
USA Präsident Trump militarisiert seine Innenpolitik. Der Schaden für das Land ist nicht absehbar
Der martialische Anblick schwer gepanzerter US-Militärfahrzeuge ist den Bewohnern von Bagdad und Kabul schmerzlich vertraut. Nun wurde er auch Bürgern Washingtons und anderer US-Städte zuteil, verursacht durch die eigene Regierung. Die Überreaktion von Donald Trump auf die überwiegend gesetzeskonformen Proteste nach dem Tod von George Floyd führte zu heftigem Aktionismus und ließ einmal mehr erkennen, dass sich die USA im In- und Ausland immer stärker auf den aggressiven Einsatz von Gewalt als vorrangiges Mittel verlassen. Die Militarisierung von Polizei und Gesellschaft insgesamt wurzelt im Umgang mit den 9/11-Anschlägen, als Präsident George W. Bush das Land in einen Zustand des permanenten Notstands stürzte. Paradoxerweise hat sein „weltweiter Krieg gegen den Terror“ der internationalen und inneren Sicherheit schwer geschadet. Ein Grund dafür war die enorme Ausweitung der Befugnisse, die dem Heimatschutzapparat zuerkannt wurde. Für die Ausgaben des Pentagon sind 2020 satte 738 Milliarden Dollar veranschlagt. Auch die Budgets für Polizei und Strafvollzug schnellten in die Höhe, 2017 erreichten sie den Wert von 194 Milliarden Dollar. Heute beschäftigen landesweit gut 18.000 Strafverfolgungsbehörden 800.000 Beamte, viele davon bis an die Zähne bewaffnet….
Quelle: der Freitag
Realistische Idealistin
Porträt Alexandria Ocasio-Cortez verfolgt beharrlich ihre Ziele. Aber über den Weg lässt sie mit sich reden
Niemand weiß, wie die Präsidentschaftswahl im November ausgehen wird. Aber eines ist jetzt schon sicher: Für den Fall, dass Donald Trump auch künftig im Weißen Haus residiert, werden es neue, gute Ideen in der Politik sehr schwer haben. Doch die Stimmung in den USA ist derzeit eine andere. Immer mehr US-Amerikaner sind auf der Suche nach neuen Antworten, weil sie während der Corona-Pandemie hautnah miterleben mussten, wie Experten und Politiker versagten und das System die Bürger nicht gegen Gefahren schützen konnte. Es ist schwer, sehr schwer, Visionen von einer besseren Welt unter die Menschen zu bringen, wenn die Alltagssorgen alles dominieren.
(…) Doch Umfragen zeigen, dass ihre Ansichten von vielen US-Amerikanern zwischen 18 und 38 Jahren geteilt werden. Ocasio-Cortez erklärt das so: Diese Generation habe nicht viel, aber es werde viel von ihr verlangt. Viele müssten Studiendarlehen zurückzahlen. Die Löhne stagnierten, sie hätten kein finanzielles Polster und kaum Aussichten auf den angenehmen Lebensstil ihrer Elterngeneration. Junge Menschen in den USA seien doppelt betrogen („screwed“) worden, sagte Ocasio-Cortez kürzlich in einem TV-Interview. Erst kam die Finanzkrise 2008/09. Und als das „Millennial“-Segment der Bevölkerung sich gerade wieder aus diesem Tief herausgearbeitet hatte, schlug die Corona-Pandemie zu. Und sie warnte: Wenn man diese Jahrhundertkrise nicht mit einem Paket von Maßnahmen beantworte, die Präsident Franklin D. Roosevelts „New Deal“ in den 1930er Jahren nach der Großen Depression „klein aussehen lassen“, dann verurteile man Millionen von Menschen zu einer Existenz im Prekariat.
(…) Bei einem Treffen mit der „Fridays for Future“-Aktivistin Greta Thunberg vor knapp einem Jahr sprach Ocasio-Cortez über Hoffnung, und darin findet man wohl den Kern ihres politischen Engagements…Hoffnung ist etwas, das man schafft, indem man etwas tut. Hoffnung ist etwas, das man in der Welt bekunden muss. Und sobald eine Person Hoffnung hat, beginnen auch andere so zu handeln, wie man selbst es tut, wenn man glaubt, dass Veränderung möglich ist.“…
Quelle: der Freitag
CDU dominiert die Corona-Berichterstattung in den Leitmedien
Auf dem Höhepunkt der Krise erhielt die Union in den Leitmedien mehr Aufmerksamkeit als alle anderen Parteien zusammen. Das spiegelt nicht die wichtige Rolle der SPD, sagt Roland Schatz in seiner exklusiven Analyse. …. Es ist mit Blick auf die Tag für Tag ausgewerteten deutschen Leitmedien wie Bild, Spiegel, BamS, FAS, WamS sowie die Hauptnachrichten-Sendungen von ARD und ZDF nicht zu erklären, warum sie in den 15.499 Beiträgen, in denen die Journalisten zwischen dem 1. Oktober 2019 und 31. Mai 2020 über politische Themen informierten, die Arbeit der Sozialdemokraten noch nicht einmal mit der Hälfte der Beiträge würdigte, die sie den Vertretern von CDU und CSU einräumten. …. Kanzlerin Angel Merkel und ihre Parteifreunde konnten sich freuen, dass ihre Partei die Sichtbarkeit von rund 25 Prozent (aller untersuchten Beiträge) im Dezember 2019 auf fast 55 Prozent im April mehr als verdoppelte. Die SPD dagegen verlor massiv an Sichtbarkeit. Im Dezember erreichte sie in den Leitmedien noch eine ähnliche Sichtbarkeit wie die CDU und befand sich als Koalitionspartner in der Wahrnehmung der Journalistinnen und Journalisten auf Augenhöhe. Auf dem Höhepunkt der Krise im April erhielt sie dagegen verglichen mit dem Dezember nur noch rund die Hälfte der Aufmerksamkeit in den deutschen Leitmedien, obwohl sie für die Regierungspolitik ebenso verantwortlich ist wie die Union.
Auf einen Nenner gebracht: Die Union konnte im April bei zwei Beiträgen immer sicher sein, dass sich mindestens einer mit ihr befasste – während alle anderen fünf im deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen auf Wahrnehmung in einem anderen Beitrag hoffen mussten. Dabei gingen FDP, Linke und AFD nahezu leer aus und selbst die erfolgsverwöhnten Grünen waren auf ein ungewohntes Minimum reduziert.
Quelle: Kress
Honorare freier LokaljournalistInnen: Nur ein Taschengeld
Obwohl Lokaljournalismus so wichtig ist, wird er beschissen bezahlt – zu diesem Ergebnis kommt eine neue Erhebung des Vereins Freischreiber. …. Über 40 Prozent der Freien kommen auf maximal 15 Euro pro Stunde. Der Mittelwert im Lokalen liegt laut Honorarreport bei 18,64 Euro. Noch mal zur Sicherheit: Hier ist von Brutto-Stundenhonoraren die Rede, das heißt Steuern, Kosten für Arbeitsmittel, Akquise- und Recherchezeit sowie Urlaubs- und Krankheitstage sind noch gar nicht drin. Freischreiber schätzt, dass netto rund ein Drittel der Bruttosumme als tatsächlicher Gewinn für die freien Journalist*innen übrig bleibt. Das ist unterirdisch. (Disclaimer: Das taz-Grundhonorar liegt bei 49 Euro für einen Text von 3.000 Zeichen, für diese Kolumne gibt’s 80 Euro brutto.)
„Die Ergebnisse in diesem Jahr sind ein einziger Skandal. Dabei ist der Lokaljournalismus systemrelevant für die Demokratie. Unsere Städte und Gemeinden brauchen gut ausgebildete Journalist*innen, die kritisch über die Geschehnisse vor Ort berichten. Und sie brauchen Verleger*innen, die sich ihrer Verantwortung stellen“, so Freischreiber. Dem ist – leider – nichts hinzuzufügen. Oder doch: Was ist eigentlich mit der Politik?
Quelle: taz
In Deutschland können Cafés und Restaurants, aber auch Hotelketten oder die Deutsche Bahn ihren Gästen Wifi-Hotspots anbieten, ohne in Gefahr zu geraten, bei Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzer in die Bredouille zu geraten. Gleiches gilt für Anbieter von Freifunk oder für diejenigen, die ein WLAN in einer Wohngemeinschaft oder einem Familienhaushalt bereitstellen. So steht es im Gesetz. Und nicht nur das: Die Betreiber brauchen auch keine Datensammlungen über ihre Nutzer anzulegen oder einen individuell auf bestimmte Nutzer rückführbaren Account zu erzwingen.
Das ist nicht nur für Private beruhigend, sondern wurde bei der hart umkämpften Novelle des Telemediengesetzes (TMG) auch als eine wichtige Weichenstellung für die Wirtschaft kommuniziert. Die FAQ des Wirtschaftsministeriums gibt unter dem Titel „Mehr Rechtssicherheit bei WLAN – Potenziale der kabellosen Kommunikation nutzen“ eine klare und unmissverständliche Antwort auf die Frage, ob ein WLAN-Betreiber noch abgemahnt werden kann, wenn ein Kunde über sein WLAN eine Urheberrechtsverletzung begeht:
Nein. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind nur möglich, wenn ein Anspruch auf Unterlassen einer rechtswidrigen Handlung besteht. Wer aber unter das Haftungsprivileg nach § 8 Abs. 1 TMG fällt, haftet weder auf Schadensersatz noch auf Beseitigung oder Unterlassung. WLAN-Betreiber können daher nicht mehr abgemahnt werden, wenn ein Dritter Urheberechtsverletzungen über ihr WLAN begeht.
Eine erfreuliche Rechtslage – wenn da nicht immer mehr Urteile wären, die eine ganz andere Sprache sprechen. Da mag der Gesetzgeber mit der Novelle des TMG zwar ausdrücklich Hotspot-Betreiber von einer Haftung ausgeschlossen haben, die sie treffen könnten, wenn Dritte darüber Urherberrechtsverletzungen begehen.
Trotzdem häufen sich in den letzten Monaten Urteile, die Betreiber verpflichten, Nachforschungen anzustellen oder Datensammlungen anzulegen, um bei einer Urheberrechtsverletzung nach einem potentiellen Täter suchen zu können.
Das Gesetz ignorieren
Über zwei Fälle wurde in den letzten Tagen viel berichtet, weil die Rechtsanwältin der Beklagten, Beata Hubrig, die jeweiligen Urteile ans Licht zerrte. In einem sehr aktuellen Fall wurde eine ältere Dame verurteilt, obwohl die Beklagte nachweislich in ihrem Leben noch keinen Computer benutzt hat (Amtsgericht Köln, 8. Juni 2020 (148 C 400/19)).
Rechtsanwältin Hubrig
Nun mag man denken: Ach, ist doch nur ein Amtsgericht – üblicherweise die erste Instanz in einem Verfahren. Aber bedenken sollte man dabei erstens, dass es Geld, Nerven und Zeit und sogar ein bisschen Mut kostet, weiter den Rechtsweg zu beschreiten. Und zweitens sind natürlich auch an Amtsgerichten Richter an Gesetze gebunden und genießen nicht etwa Narrenfreiheit, nur weil es im Instanzenzug Korrekturmöglichkeiten gäbe. Zudem sind auch in höheren Instanzen Richter dabei, welche die Novelle des TMG ignorieren (Kammergericht Berlin, 11. November 2019 (24 U 92/18)), wie Hubrig in einem zweiten Beitrag berichtete. Hier stritten sich die Warner Bros. Entertainment GmbH und ein Freifunker als Anschlussinhaber nach einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung. Entschieden wurde auch hier gegen den Freifunker.
Ohne gesunden Menschenverstand
Die beiden aktuellen Fälle sind leider nicht die einzigen. Auch das Amtsgericht Charlottenburg reiht sich mit seinem Urteil vom letzten Jahr ein (Az. 216 C 294/18, 30. Januar 2019). Der Vorsitzende Richter Berkholz hatte hier über einen Fall zu entscheiden, der viele Jahre zurücklag. Denn der Tatzeitpunkt der mutmaßlichen Urheberrechtsverletzung soll am 8. Oktober 2013 gewesen sein. Der Beklagte lebte damals mit acht weiteren Menschen in einer Wohngemeinschaft.
Diese acht Menschen und aller Wahrscheinlichkeit nach auch ihre Gäste, Freunde oder Partner hatten freien Zugang ins Internet, betrieben über den Anschluss des Beklagten. Die Netznutzung war frei von Überwachung und ohne Protokollierung, wie es in den meisten WG-WLANs üblich ist. Zudem war auf dem Router des Beklagten die Freifunk-Firmware installiert, womit noch einer Vielzahl von weiteren Menschen freier Zugang zum Internet vermittelt wurde.
Der Richter des Amtsgerichts rechnete aber dem Beklagten negativ an, dass er zu seinen ehemaligen Mitbewohnern fünf Jahre nach der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung keinen Kontakt aufnahm und sie nicht über die Rechtsverletzung und ihr damaliges Nutzungsverhalten befragte. Davon abgesehen, dass es als Bewohner einer großen WG oft nur noch schwer möglich sein dürfte, nach fünf Jahren alle acht ehemaligen Mitbewohner ausfindig zu machen, würde jeder mit gesundem Menschenverstand vermuten, dass der Versuch scheitern wird, nach so langer Zeit noch einen Urheberrechtsverletzer zu finden.
Im Urteil des AG Charlottenburg heißt es dazu:
Nach Auffassung des Gerichts, worauf es in der mündlichen Verhandlung auch mehrfach hingewiesen hat, nachdem die Klägerin dies bereits in ihrer Erwiderung auf die Begründung zur Klageabweisung getan hatte, oblag es dem Beklagten, konkret vorzutragen. Es wäre dem Beklagten insofern insbesondere zumutbar und möglich gewesen, substantiiert zu seinen damaligen Mitbewohnern vorzutragen. Der Beklagte hat insofern jedoch weder konkrete Namen noch das Nutzungsverhalten seiner damaligen Mitbewohner konkret benannt bzw. dargelegt. Zudem wäre es ihm, selbst wenn er tatsächlich erst einige Zeit nach der behaupteten Tat hiervon Kenntnis erlangt haben sollte, zumutbar gewesen, die alten Mitbewohner zu der behaupteten Rechtsverletzung jedenfalls zu befragen. All dies hat der Beklagte nicht getan und somit seine sekundäre Darlegungslast, unabhängig von einem etwaigen Freifunkbetrieb, nicht erfüllt. Nach eigenem Vortrag hat der Beklagte lediglich keinen Kontakt mehr zu den damaligen Mitbewohnern. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine Kontaktaufnahme nicht möglich bzw. unzumutbar wäre.
Der Freifunker wurde verurteilt: Er schuldet nach Auffassung des Gerichts Schadensersatz. Der Schuldspruch beruht quasi darauf, dass der Beklagte nicht vorhandenes Wissen nicht vortrug. Es interessierte den Richter am Amtsgericht Charlottenburg nicht, dass man sich in einer WG oder eben als Anbieter von Freifunk nach geltendem Recht eigentlich keine Sorgen um Urheberrechtsverletzungen Dritter machen muss und auch keine Pflichten hat, anderen Menschen hinterherzuspionieren. Offenbar wurde die Rechtslage von Richter Berkholz aber ganz anders interpretiert.
Wer sich übrigens fragt, ob die Novelle des TMG auch gewissermaßen rückwirkend greift, weil in dem konkreten Fall die Urheberrechtsverletzung schon vor Inkrafttreten des Gesetzes geschehen sein soll: Dass selbst für Altfälle die Anschlussinhaber nicht mehr als Störer verurteilt werden können, hängt mit dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr zusammen und leitet sich konkret aus einem BGH-Urteil (pdf) ab. In dem obigen Fall, aber auch in den beiden anderen angeführten Fällen wurden die Anschlussinhaber als Täter der konkreten Urheberrechtsfälle verurteilt, solange sie nicht aktiv nach dem Täter suchen und diesen vor Gericht benennen.
„Massiver Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis“
Muss der Gesetzgeber nun nachbessern und noch deutlicher klarstellen, dass der Anschlussinhaber nicht haftet und ausdrücklich keine Protokollierung von Nutzertätigkeiten verpflichtend ist? Julia Reda, ehemalige Abgeordnete im Europaparlament und Urheberrechtsexpertin, die jetzt bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) arbeitet, sieht dazu keinen Anlass, erklärt sie gegenüber netzpolitik.org: „Das steht bereits heute im Telemediengesetz. Da heißt es eindeutig, dass Anbieter*innen von WLANs nicht verpflichtet sind, ‚die persönlichen Daten von Nutzern zu erheben und zu speichern‘.“
Die Urteile, die den Wortlaut und auch den Willen des Gesetzgebers missachten, beurteilt Reda sehr kritisch: „Der Sinn des Telemediengesetzes wird mit dieser Rechtsauslegung vollkommen unterlaufen.“ Im TMG stehe, „dass Hotspot-Betreiber*innen nicht für illegale Aktivitäten Dritter haften und weder ein Passwort vergeben noch persönliche Daten über die Nutzer*innen freier WLANs sammeln müssen“. Sie erklärt eine der Ursachen dafür, dass Gerichte dennoch zu anderen Schlüssen kommen:
Diese eindeutige Regelung umgehen einige Gerichte damit, dass sie grundsätzlich davon ausgehen, die Anschlussinhaber*innen hätten die etwaige Urheberrechtsverletzung selbst begangen, obwohl sie dafür in der Regel keine Indizien außer einer IP-Adresse haben, die dem Anschluss zugeordnet wird. Der Haftungsausschluss gilt nämlich nur, wenn der Infrastrukturanbieter selbst die illegale Handlungen nicht begangen hat. Um ihre Unschuld zu beweisen, wird dann von Anschlussinhaber*innen die Identifizierung eines mutmaßlichen Täters gefordert. Mit anderen Worten, diese Gerichte verlangen genau das, was der Gesetzgeber ja gerade nicht gewollt hat – das Verhängen eines Passworts, die Authentifizierung aller Nutzer*innen und in einigen Extremfällen sogar die Vorratsdatenspeicherung ihres Surfverhaltens. Dass eine solche Auslegung einen massiven Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis der Nutzer*innen darstellt und obendrein gegen das europarechtliche Verbot allgemeiner Überwachungspflichten für Internetprovider verstößt, liegt auf der Hand.
Offenbar fanden das aber die Richter in den obigen Fällen nicht so naheliegend.
Sollte der Gesetzgeber angesichts der Urteile erneut tätig werden?
Auf Anfrage von netzpolitik.org teil das zuständige Wirtschaftsministerium mit, dass man „Gerichtsurteile nicht kommentieren und auch nicht interpretieren“ würde. Das Ministerium verweist aber auf die Evaluierung des TMG, die in einer Bundestagsdrucksache (pdf) nachzulesen ist. Darin hätte „die Bundesregierung festgestellt, dass ihr keine verlässlichen Zahlen dazu vorliegen, wie sich die Anzahl der WLAN-Geräte und Hotspots in Deutschland nach dem 3. TMG-ÄndG entwickelt hat“. Dort findet man tatsächlich wenig Konkretes zur Frage von Datensammlungen über WLAN-Nutzer, nur ein paar gefühlte Daten aus Umfragen, die belegen könnten, dass die gesetzliche Neuregelung mehr freien Netzzugang geschaffen hat:
Dies wird auch in einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom bestätigt, wonach 84 Prozent der Hotspot-Nutzer sagen, dass die Verbreitung von öffentlichem und kostenlosem WLAN in den letzten zwei Jahren zugenommen habe. Mittlerweile nutze jeder zweite Bundesbürger öffentliche, kostenlose WLAN-Hotspots. (S. 3)
Ob der Gesetzgeber angesichts der Urteile beim TMG nochmal nachbessern sollte, beantwortet das Wirtschaftsministerium gegenüber netzpolitik.org ebenfalls mit Hinweis auf ebenjenen Evaluierungsbericht. Die Bundesregierung käme darin zu dem Schluss, „in Anbetracht der derzeitig noch anhaltenden Rechtsfortbildung vorerst keine Änderung des TMG vorzunehmen“. Wie lange diese „Rechtsfortbildung“ noch weitergehen wird, ist schwer abzuschätzen. Reda erklärt:
Wenn es zu Gesetzesänderungen kommt, dauert es oft mehrere Jahre, bis sich die Rechtsprechung auf eine Interpretation des Gesetzes geeinigt hat. Eigentlich sollen Gerichte dabei den Willen des Gesetzgebers berücksichtigen und Normen nicht so auslegen, dass explizit für den Grundrechtsschutz eingeführte Regelungen in der Praxis komplett ins Leere laufen. Manchmal hilft nur eine höchstrichterliche Klärung durch den Bundesgerichtshof, den Europäischen Gerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht.
Doch der Gesetzgeber könnte erneut tätig werden, meint Reda, und erklärt auch, auf welche Weise:
Der Gesetzgeber könnte Klarheit schaffen, indem er die Beweislastumkehr zulasten von Anschlussinhaber*innen unterbindet. Will sagen: Von Anschlussinhaber*innen darf nicht mehr verlangt werden, dass sie ihre Unschuld beweisen oder sogar selbst nachforschen müssen, wer eine mutmaßliche Urheberrechtsverletzung begangen hat, sondern stattdessen muss die Klagepartei konkrete Hinweise vorlegen, dass eine illegale Handlung über eine geteilte Internetverbindung einer bestimmten Person zuzuordnen ist. Eine IP-Adresse allein reicht dafür selbstverständlich nicht aus.
In ihrer heise-Kolumne weist Reda darauf hin, dass unter dem Motto „Freifunk statt Angst“ Spenden gesammelt werden, um „beide Beklagten und weitere Betroffene bei der Begleichung ihrer Prozesskosten“ zu helfen und generell um mehr Rechtssicherheit beim Betrieb freier WLANs zu schaffen.
Monic Meisel
Hinter der Spendensammlung steht der Förderverein Freie Netzwerke und dessen Projekt freifunk.net. Monic Meisel, die zum Team der Kampagne von freifunk.net gehört und Mitglied im Vorstand des Fördervereins freie Netzwerke ist, beurteilt die aktuellen Entscheidungen gegen Freifunker als „absolut realitätsfern und Unrecht“. Das sei auch der Grund, warum sich die Betroffenen in weiteren Instanzen wehren würden und mehrfach Verfassungsbeschwerde eingereicht hätten. „Wer akut betroffen ist, meldet sich bitte beim Förderverein Freie Netzwerke“, fügt Meisel gegenüber netzpolitik.org an.
Die Freifunk-Aktivistin meint, das Problem finge schon da an, wenn „Abmahnungen als Rechtsmittel gegen Privatpersonen überhaupt eingesetzt werden können, um Angst zu verbreiten“. Dies solle „analog zur Anwendung der DSGVO ausgeschlossen werden“. Denkbar sei aber auch, „bei der massenhaften Herausgabe von IP-Adressen anzusetzen“. Denn in der Gerichtssälen fehle es an Technikverständnis, „um den Ausführungen der Experten folgen zu können, warum beispielsweise die IP-Adresszuordnung nicht eindeutig als Beweis gelten kann“.
Keine seltenen Einzelfälle
Es geht hier nicht um ein paar Urteile, die seltene Einzelfälle betreffen oder einzigartige Fallkonstellationen wären. Hier ist jeder potentiell betroffen, der etwa seinen Kindern, seiner Familie, seinen Freunden, seinen Kunden oder seinen Vereinsmitgliedern WLAN zur Verfügung stellt.
Die Urteile zeugen von einer Missachtung des Willens des Gesetzgebers bei seiner Reform der Störerhaftung im Jahr 2017, und auch gegenüber dem Gesetzestext an sich und dessen Kommentierung in der Jurisprudenz. Es sollte gerade keinen Zwang zur Überprüfung der Identität von Nutzern geben.
Rechtsanwältin Hubrig, die durch ihre Veröffentlichungen zu den Gerichtsurteilen immer wieder auf die Problemlage hingewiesen hatte, sieht die Urteile auch in einem größeren Kontext. Sie betont, „dass Rechteinhaber nicht nur gegen private Anschlussinhaber massiv vorgehen und dadurch überhöhten Schadensersatz von Personen verlangen, die keinen Schaden verursachten“, sondern dass sie letztlich auch gegen Urheber vorgehen würden, „indem sie ein zutiefst ungerechtes Verteilungssystem etablierten“. Das Problem sei strukturell, denn dieses Verteilungssystem ermögliche es nur für die Erfolgreichsten unter den Urhebern, von ihrer Arbeit zu leben.
Wie Reda sieht aber auch Hubrig für die von solchen Urteilen Betroffenen den Gang nach Karlsruhe als Ausweg: „Es ist zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht dieser gefährlichen Rechtsprechung entgegentritt.“ Ob die Richter in den roten Roben es tatsächlich richten werden, können wir aber erst in einigen Jahren wissen.
Ein Leser aus der Region Münster schreibt mir gerade, dass die Firma einen Brief von der Bezirksregierung Münster via der zuständigen Kreisbehörde gekriegt hat.
Darin sind sie aufgefordert worden, alle ihre Mitarbeiteradressen mit einer Excel-Liste abzugleichen, auf der die 7461 Adressen von Mitarbeitern von Tönnies und Subunternehmern stehen. Das Schreiben selbst habe ich leider nicht, aber das könnte man wohl so verstehen, dass die danach bei allen Kollegen fragen soll, ob sie oder ihre Angehörigen Kontakt mit einem dieser Mitarbeiter oder deren Angehörigen hatten.
Die erste Überraschung ist ja schon die Zahl. Auf der Tagesschau stand noch was von 1500.
Aber unabhängig davon: Die feine englische Art ist das ja nicht, jetzt die Adressen der Infizierten herumzureichen. Das kann doch eigentlich nur negative Auswirkungen haben. Hätte man auch direkt in der Zeitung veröffentlichen können, die Liste. WTF?!