Article note: "Klarer Verstoß" #grrrrr!!1!
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Die Bundesregierung will einfach nicht locker lassen: Obwohl die anlasslose und massenhafte Speicherung von Vorratsdaten wiederholt von Gerichten für illegal erklärt wurde, beharrt die große Koalition weiterhin darauf, das Instrument in Gesetzesform zu gießen.

Im Referentenentwurf der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), den wir kürzlich veröffentlicht haben, finden sich einschlägige Passagen aus dem bisher geltenden Gesetz wieder. Die Bestimmungen wurden zuletzt vom Bundesverwaltungsgericht ausgesetzt. Derzeit prüft der Europäische Gerichtshof erneut, ob eine verdachtsunabhängige Überwachung rechtens ist.

Verdachtsunabhängige Speicherung

Dessen ungeachtet hat die Bundesregierung die rechtlich fragwürdigen Regeln übernommen. Demnach sollen Telefonie-Anbieter unter anderem alle Rufnummern samt der Uhrzeit des jeweiligen Telefonats oder einer SMS-Nachricht speichern, und zwar für zehn Wochen. Selbiges gilt für IP-Adressen, über die Internetverbindungen abgewickelt werden. Standortdaten sollen vier Wochen lang vorgehalten werden.

Das Bundesinnenministerium wiegelt ab: „Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung sind nach wie vor geltendes Recht“, sagt ein Sprecher gegenüber netzpolitik.org. Offenbar hofft das Ministerium, aus dem Rechtsstreit als Gewinner hervorzugehen. In dem Falle wäre die Vorratsdatenspeicherung bereits im Gesetz verankert, man könnte dann sofort loslegen. „Die Entscheidungen des EuGH und des BVerwG bleiben abzuwarten“, sagt der Sprecher.

„Klarer Verstoß“

Dennoch könnten Probleme auf die Regierung zukommen. Schließlich muss das geplante Gesetz bei der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt werden, bevor es in Kraft treten kann. Dies könnte sich als Stolperstein entpuppen, sagt Ulf Buermeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

„Aus europarechtlicher Sicht ist der TKG-Entwurf ein ziemlich klarer Verstoß gegen Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EU zu unionstreuem Verhalten, weil kein Staat Gesetze erlassen darf, die gegen Europarecht verstoßen“, so Buermeyer weiter. „Und in diesem Fall hat die Bundesregierung bereits vom Oberverwaltungsgericht Münster schriftlich bekommen, warum die Vorratsdatenspeicherung im TKG mit Unionsrecht unvereinbar ist.“

Bereits 2017 hatte das Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass die aus 2015 stammende und jetzt wieder aufgekochte Regelung in dieser Form unionsrechtswidrig ist. Damals bemängelten die Richter, die Speicherpflicht erfasse pauschal die Verkehrs- und Standortdaten nahezu aller Nutzer:innen von Telefon- und Internetdiensten – ohne jeglichen Verdacht, dass diese eine Straftat begangen hätten.

Auflagen werden ignoriert

„Erforderlich seien aber nach Maßgabe des Gerichtshofs jedenfalls Regelungen, die den von der Speicherung betroffenen Personenkreis von vornherein auf Fälle beschränkten, bei denen ein zumindest mittelbarer Zusammenhang mit der durch das Gesetz bezweckten Verfolgung schwerer Straftaten bzw. der Abwehr schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehe“, zeigte das Gericht auf, wo die Regierung nachbessern muss.

Gefruchtet hat dies bislang nicht, allerdings steht Deutschland nicht alleine da. Europaweit drängen vor allem Innenminister darauf, die grundrechtsfeindliche Vorratsdatenspeicherung auf Biegen und Brechen durchzusetzen. Nur wenige Länder konnten sich bislang dazu durchringen, von dem Instrument abzurücken und andere Verfahren einzusetzen. Österreich etwa setzt inzwischen auf „Quick Freeze“. Hierbei werden bestimmte Vorratsdaten erst dann eingefroren, wenn ein Anfangsverdacht besteht.

Zu noch nicht verabschiedeten Gesetzen will sich die EU-Kommission nicht äußern. Allerdings stellt ein Kommissionssprecher gegenüber netzpolitik.org klar: „Grundsätzlich ist es so, dass es zunächst in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegt zu prüfen, ob ihre nationalen Gesetze mit EU-Recht vereinbar sind.“


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Article note: #didnoitknow #thx!

Die Verwendung von target=“_blank“ in Webseiten-Links ist nicht nur praktisch, um Seiten standardmäßig in einem neuen Tab öffnen zu lassen, es handelt sich dabei gleichzeitig auch um eine unterschätzte Sicherheitslücke. Eine Lösung dagegen ist die Verwendung von rel=“noopener“, was die meisten Webseitenbetreiber allerdings versäumen. In Zukunft soll Firefox diesen Zusatz automatisch annehmen, wenn target=“_blank“ verwendet wird.

Jeder Webentwickler kennt das target-Attribut mit seinem Wert _blank, um vom Benutzer geklickte Links auf Webseiten standardmäßig in einem neuen Tab statt im gleichen Tab aufrufen zu lassen. Was aber nur die Wenigsten wissen: es handelt sich dabei um eine Sicherheitslücke, welche Phishing ermöglicht. Die Lösung für Webseitenbetreiber ist einfach: wird target=“_blank“ verwendet, ist gleichzeitig auch noch rel=“noopener“ zu verwenden. Bonuspunkt: Die Verwendung von rel=“noopener“ liefert gleichzeitig auch noch einen Performance-Vorteil gegenüber dem Weglassen.

Das offensichtliche Problem an der Geschichte ist, dass zwar jeder Webentwickler das target-Attribut kennt, aber nur die wenigsten um die Notwendigkeit von rel=“noopener“ wissen, was in der Konsequenz bedeutet, dass die meisten Seiten im Web das zusätzliche Attribut für Links in neuen Tabs nicht verwenden.

Wenn der Entwickler einer Webseite target=“_blank“ verwendet und das entsprechende rel-Attribut nicht setzt, wird Firefox ab Version 79 automatisch annehmen, dass rel=“noopener“ gesetzt sein soll, womit die Sicherheitslücke auch ohne Aktion des Webentwicklers nicht mehr existiert. Soll das alte Verhalten in Kraft treten, muss der Webentwickler dieses in Zukunft explizit über rel=“opener“ aktivieren.

Das neue Verhalten ist bereits seit Version 65 in Nightly-Versionen von Firefox standardmäßig aktiviert. Da weitere Anpassungen seitens Firefox notwendig waren, schafft es diese Änderung aber erst mit Firefox 79 standardmäßig in die finale Version. Firefox 79 wird nach aktueller Planung am 28. Juli erscheinen.

Apple hat dieses Verhalten bereits in Safari 12.1 im März 2019 implementiert. Google plant, in diesem Punkt nachzuziehen.

Der Beitrag Firefox 79 bekommt implizites rel=noopener bei target=_blank erschien zuerst auf soeren-hentzschel.at.

Article note: #good2know :-o + #thx

Zur Frage, wieso Gesichtserkennung bei Dunkelhäutigen schlechter funktioniert, kamen ein paar weiterhelfende Hinweise rein.

Erstens, und das war mir völlig neu, ist schon Film-Technik auf Weiße ausgerichtet, weil eben die Leute, die sich sowas leisten konnten, als das standardisiert wurde in der Anfangszeit, alle weiß waren. Das war denen schlicht wurscht, ob das auch Schwarze gut abbildet.

Faszinierenderweise scheint sich dieser Bias bis hin zur Digitalfotografie erhalten zu haben. Lacher am Rande: Für das südafrikanische Regime hat Polaroid dann Mittel und Wege gefunden, denn die brauchten für die Verwaltung ihrer Unterdrückten Fotos. Und:

Nicht Kodak, sondern afroamerikanische und asiatische Fotografen entwickelten die Technik laut Roth in den späten fünfziger Jahren weiter. Kodak habe sich erst bemüht, Brauntöne chemisch besser einzubinden, als die Kritik an der Bildqualität von zwei für das Unternehmen wichtigen Playern kam: von der Möbelindustrie und von der Schokoladenindustrie.
Oh. Mann.

Ein anderer Leser schrieb mir, dass Gesichtserkennung bei Männern besser funktioniert als bei Frauen, weil Männer mehr Falten haben. Ich weiß nicht, ob das heute noch üblich ist, aber als ich mich mit Gesichtserkennung und machine learning befasst habe, hat man noch die Daten vorbearbeitet, z.B. mit einer Kantenerkennung. Man wollte damit die "wichtigen" Merkmale betonen und unwichtiges Rauschen wegmachen, damit das neuronale Netz sich nicht an Rauschen aufhängt und Mist lernt. Inzwischen haben sich die Verfahren von neuronalen Netzen ein bisschen weiterentwickelt und das ist glaube ich nicht mehr so hilfreich wie früher, bin da aber nicht mehr so tief drin.

Der Leser bestätigte auch, dass man bei Schwarzen im Allgemeinen nicht genug Kontrast in den Aufnahmen hat, um Falten gut erkennen zu können. Das liegt aber nicht daran, dass es zu wenig Aufnahmen von Schwarzen gibt, im Gegenteil. In den USA sind die "Mugshots", also die bei Verhaftungen angefertigten Fotos, ziemlich frei verfügbar, und die dienen dann den Tech-Bros als Trainingsmaterial. Da sind Schwarze aber sogar deutlich überrepräsentiert, es gibt also keine Knappheit an Fotos. Und an schlechter Beleuchtung liegt es auch nicht.

Aber an der Stelle passen die beiden Einsendungen gut zusammen.

Article note: #rememberremember :-D

Ich war ja damals immer eher so im Team ICQ, aber natürlich sind mir die Sounds vom AOL Instant Messenger dennoch nicht fremd. Und geben mir gerade so ein bescheuertes Gefühl der „guten alten Zeit“ und so. Ich nehme die mir mal eben. Ist immer noch besser, als sich heute durch Facebook-Kommentarspalten zu klicken. Ha!


(Direktlink, via Doobybrain)