geschätzte Lesezeit: 4 min

Der Termin ist ohne geschichtlich relevanten Bezug. Er hat aber eine Geschichte. Eine manipulative, eine strategische, von wesentlichen Parteiinteressen geprägte Geschichte. So wie die Volkskammerwahl vom 18. März 1990. Zu dieser „freien“ Wahl kommentierte später der Bürgerrechtler Jens Reich, einer der Begründer des Neuen Forums, der auch Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten war, die Frage der Entwicklung der Demokratie in der DDR so: „Das Bonner Nilpferd ist in einer Massivität gekommen, dass man einfach hilflos war. Im Wahlkampf ist einfach der gesamte Apparatismus des Westens in den Osten gebracht worden. Dem hatten wir nichts entgegenzusetzen. Das waren in die DDR exportierte Westwahlen.“ [1]

Das war der Ausgangspunkt für den einsetzenden Vereinnahmungsprozess des DDR-Gebietes durch die alte Bundesrepublik im Jahre 1990, die mit dem 3. Oktober einen weiteren Meilenstein erreichte.

Wie kam es zum 03. Oktober?

Bereits Anfang Juli 1990, unmittelbar nach der Einführung der D-Mark in der DDR hatte die Bundesregierung einen Zeitplan erarbeiten lassen, der für den 14. Oktober Landtagswahlen in der DDR und die gesamtdeutsche Wahl für den 2. Dezember vorsah. Die politischen Gewinne der D-Markt-Einführung sollten schnell abgeschöpft werden. In der Folge kam es, während die Verhandlungen zum „Einigungsvertrag“ liefen, sowohl in der DDR als auch in der Bundesrepublik zu politischen Debatten über Wahlrechts- und Datumsfragen. Einigen PolitikerInnen konnte es nicht schnell genug gehen. Der Konsumrausch „der Ossis“ sollte genutzt werden, bevor sie merken, dass durch die Währungsumstellung ihre Betriebe platt gemacht werden müssen und sie ihre Arbeit verlieren. Allerdings scheiterte im Bundestag Anfang August ein Vorziehen des Termins der gesamtdeutschen Wahl auf den 14. Oktober, so dass es hierfür beim 2. Dezember blieb. Die diesbezüglichen Wählerlisten waren gemäß geltendem Wahlrecht spätestens acht Wochen vor der Wahl zu erstellen. Dieser Termin war Sonntag, der 7. Oktober 1990.[2] Folglich mussten alle Wähler spätestens im Verlaufe der 40. Kalenderwoche zu BürgerInnen des wählenden Staates gemacht werden. Der hierfür frühestmögliche Beitrittstermin ergibt sich aus dem Beschluss des Bundeskabinetts: „Der Bundesregierung erscheint jeder Beitrittstermin sinnvoll, der nach dem 2. Oktober liegt.“ [3] Und vor dem 7.Oktober! Sie oben (Achtwochenfrist). Aber auch weil dies der Republikgeburtstag war. Eine DDR-Feierlichkeit sollte vermieden werden, den die Wahl zum Bundestag hätte ebenso am 9. Dezember stattfinden können.

Grund für die zuletzt von der Volkskammer beschlossene Festlegung auf den 3. Oktober 1990 war die möglichst rasche Herstellung der Einheit auf Wunsch der Bundesregierung. Der 3. Oktober 1990 war der frühestmögliche Termin, der nach der KSZE-Außenministerkonferenz vom 2. Oktober lag, in der diese Außenminister über das Ergebnis der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen informiert werden sollten.[4]

Die Festlegung des Termins erfolgte schließlich in einer am 22. August 1990 von DDR-Ministerpräsident de Maizière beantragten Sondersitzung der Volkskammer, die um 21 Uhr begann. Nach hitziger Debatte gab die Präsidentin der Volkskammer, Sabine Bergmann-Pohl, um 02:30 Uhr am 23. August 1990 als Abstimmungsergebnis bekannt:[5]

„Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit der Wirkung vom 3. Oktober 1990. Das liegt Ihnen in der Drucksache Nr. 201 vor. Abgegeben wurden 363 Stimmen. Davon ist keine ungültige Stimme abgegeben worden. Mit Ja haben 294 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 62 Abgeordnete gestimmt, und sieben Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist ein wirklich historisches Ereignis. Wir haben uns die Entscheidung alle sicher nicht leichtgemacht, aber wir haben sie heute in Verantwortung vor den Bürgern der DDR in der Folge ihres Wählerwillens getroffen. Ich danke allen, die dieses Ergebnis im Konsens über Parteigrenzen hinweg ermöglicht haben.“

Diese Selbstaufgabe der DDR-Führung kann auch als Begründung dafür dienen, dass es nie einen Vereinigungsprozess, sondern nur eine Vereinnahmung des Ostens gab. Bei einer Vereinigung hätte es eine Diskussion über eine neue Verfassung, eine neue Nationalhymne oder gar eine neue Flagge geben können oder gar müssen. Gab es aber nicht. Geblieben ist die Vormundschaft des Westens und deren Deutungshoheit über die angeschlossenen „Ostgebiete“ und deren eigene Geschichte.

Ob dies heute auch in Hamburg sichtbar wird, wissen wir nicht. Uns ist aber noch die blamable Eierlichkeit aus dem Jahr 2020 in Erinnerung, als in Potsdam per Gesetz gefeiert wurde.

Ausnahmsweise verweisen wir heute aus gegebenen Anlass mal auf ein Interview im Tagesspiegel: Andreas Dresen über ostdeutschen Trotz: „Die Welt, in der wir leben, ist nicht gottgegeben“ (tagesspiegel.de)

Kostenfrei sind hingegen unsere Beiträge zum Einheitstaumel von 2020:

und zum Wendedankfest 2020:

Wendedankfest abgefeiert

Quellen zum Text:

[1] Bürgerrechtler Jens Reich: „Politik ist nicht mein Beruf“. FOCUS-Online-Special 20 Jahre Wende,

4. November 2009; siehe auch  https://die-andere.org/wp-content/uploads/2020/10/aHEFT-FEB20-web.pdf Seite 33-37

[2] Vortrag von Werner E. Ablaß, Beauftragter der Bundesregierung für Sonderaufgaben der Bundeswehr in den neuen Ländern sowie ehemaliger Staatssekretär im Verteidigungsministerium der DDR

[3] Regierungssprecher Hans Klein, zitiert nach Stephan Eisel: Der Beitrittsbeschluss der DDR-Volkskammer (PDF; 105 kB). In: Historisch-Politische Mitteilungen. Konrad-Adenauer-Stiftung, Herbst 2005.

[4] Kommuniqué des New Yorker Treffens der KSZE-Außenminister

[5] Zitiert nach Stephan Eisel: Der Beitrittsbeschluss der DDR-Volkskammer (PDF; 105 kB).

[6] Aus: DzD 1497–1498 Nr. 397 Schreiben der Volkskammerpräsidentin Bergmann-Pohl an Bundeskanzler Kohl Berlin, 25. August 1990, Chronik von 2plus4.de.

image_pdfRunterladen als PDF

geschätzte Lesezeit: 2 min

Eine deutliche Mehrheit von 57 Prozent der Befragten hat sich grundsätzlich gegen einen seitens der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten geplanten Parkeintritt für den Park Sanssouci ausgesprochen. Das hat eine repräsentative Bürgerumfrage ergeben, die im September durch die Landeshauptstadt Potsdam durchgeführt worden ist. 6547 ausgewählte Potsdamerinnen und Potsdamer haben die Befragung mit Fragen zum Nutzungsverhalten des Parkes und der Meinung zum geplanten Eintritt erhalten, 1780 Personen haben sich an der Umfrage beteiligt.

„Das Ergebnis zeigt sehr deutlich, dass der überwiegende Teil der Potsdamerinnen und Potsdamer einen weiterhin freien Zugang zum Park Sanssouci wünscht. Ich sehe das als Auftrag, gemeinsam mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten dafür zu sorgen, dass kein Eintritt im Park Sanssouci erhoben wird. Die Bedingungen, unter denen dies möglich ist, haben wir miteinander verhandelt und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt. Auch für dieses Vorhaben, einen städtischen Zuschuss an die Stiftung zu bezahlen und damit den Parkeintritt zu verhindern, gibt es eine überwältigende Zustimmung der Befragten“, sagt Oberbürgermeister Mike Schubert.

81 Prozent der Befragten haben gesagt, die Stadt soll einen Zuschuss an die Stiftung bezahlen und damit einen Beitrag zum Pflegeaufwand des Parks Sanssouci leisten, selbst bei Einschränkungen der eigenen finanziellen Möglichkeiten. Die Stiftung hat immer wieder betont, die finanzielle Beteiligung der Stadt an den Pflegekosten im Park sei Grundvoraussetzung dafür, dass die Stiftung auf einen Eintritt in den Park verzichtet.

Diese Ergebnisse der Umfrage sind am Freitag der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sowie den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung übermittelt worden. Darüber hinaus hat Oberbürgermeister Mike Schubert Kulturministerin Dr. Manja Schüle und den Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, Prof. Martin Vogtherr, der sich auf einer Auslandsdienstreise befindet, persönlich telefonisch über die Ergebnisse informiert.

Am kommenden Mittwoch tagen die Stadtverordneten zum Thema. Die Verwaltung hat dafür eine Beschlussvorlage vorgelegt und schlägt darin vor, dass in den kommenden fünf Jahren bis Ende 2028 jährlich 800.000 Euro als Pflegezuschuss an die Stiftung zu bezahlen sind, sowie, dass die Stiftung sich zur Bildung eines zivilgesellschaftlichen Bürgerbeirates verpflichtet, um die Potsdamer Bürgerschaft bei der Definition der Parks als Orte der Erholung besser einzubinden.

Die Stadtverordneten im Hauptausschuss haben der Vorlage der Verwaltung am Mittwoch bereits zugestimmt und den Weg für eine abschließende Beschlussfassung am Mittwoch in der Stadtverordnetenversammlung bereitet.

Es war die zweite Umfrage der Landeshauptstadt nach 2016 zum Thema Parkeintritt Park Sanssouci. Damals hatten sich 55,6 Prozent der Befragten gegen einen Parkeintritt ausgesprochen (2023 sind es 57 Prozent), zugleich aber 97 Prozent der Befragten den Schutz der Welterbe-Parks als wichtig bis sehr wichtig eingestuft.

Verantwortlich für die Schlösser und Gärten ist die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG). Zuwendungsgeber sind der Bund sowie die Länder Berlin und Brandenburg. Der Stiftungsrat hatte erstmalig im Jahr 2013 beschlossen, aufgrund fehlender eigener finanzieller Mittel einen pflichtigen Parkeintritt für den Park Sanssouci einzuführen. Alternativ kann die Stadt Potsdam jedoch städtische Mittel zur Verfügung stellen und damit den pflichtigen Parkeintritt verhindern. In den vergangenen Jahren hatte Potsdam sich verpflichtet, jährlich eine Million Euro an die Stiftung zu zahlen. Diese Vereinbarung läuft Ende 2023 aus. Mit einem weiteren städtischen Zuschuss, die den Stadtverordneten zur Entscheidung vorliegt, würde die Stadt weiterhin jährlich 800.000 Euro an die Stiftung zahlen. Dafür garantiert die Stiftung, dieses Geld in die Potsdamer Parks für die Aufrechterhaltung sowie Steigerung der Qualität der Gärten einzusetzen und keinen Parkeintritt zu verlangen.

geschätzte Lesezeit: 4 min

Es wirkt, als hätten deutsche Behörden versucht, Tesla jeden Wunsch zu erfüllen. Egal ob es um einen Termin mit dem Ministerpräsidenten innerhalb von wenigen Stunden geht, um Visa für chinesische Tesla-Mitarbeiter in der Corona-Zeit oder um das Abwimmeln lästiger Journalisten. Gemeinsam mit dem stern haben wir tausende Seiten E-Mails, Briefe, Gesprächsprotokolle, Tischvorlagen aus Ministerien in Brandenburg und Berlin ausgewertet, die wir über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) angefragt hatten. Die Unterlagen belegen eindrücklich, mit welcher Unterwürfigkeit die Ministerialbeamten den Tesla-Managern begegneten.

Im Januar 2020 diskutieren Brandenburgs Landtagsverwaltung, das Bundeswirtschaftsministerium und Tesla die Idee eines „parlamentarischen Abends“, bei dem sich die Tesla-Führung mit Abgeordneten austauschen könne. Der Landtag schickt Tesla bereits konkrete Terminvorschläge. Schließlich schreibt das Wirtschaftsministerium an Tesla und rät von der Veranstaltung ab. Man habe vom Landtag erfahren, dass man bei dieser Veranstaltung die Presse zulassen müsse. Deshalb rät das Ministerium, man solle lieber bis nach der Werkseröffnung warten.

Klage gegen Ministerpräsident Woidke

Das gute Verhältnis zwischen Tesla und der deutschen Politik scheint dabei nicht zwangsläufig auf Gegenseitigkeit ausgerichtet. Im März 2021 schreibt eine Beamtin aus dem Brandenburgischen Wirtschaftsministerium an einen Mitarbeiter von Tesla. Zu dem Zeitpunkt ist sie seit mehr als einem Jahr regelmäßig mit Tesla in Kontakt, man begrüßt sich beim Vornamen. Sie bittet Tesla um Unterstützung, ob das Unternehmen den Studierenden in Brandenburg mit ein paar Praktikumsplätzen aushelfen könne. Sie hätten es aufgrund der Corona-Pandemie schwer, Stellen für ihre Pflichtpraktika zu finden. Die knappe Antwort, die sie erhält: „Hier das Feedback unserer Recruiting Abteilung: www.tesla.com/careers - dann Stichwort ,internship’ eingeben.“

In einigen Fällen warten wir seit Monaten auf die Unterlagen zu Tesla, die wir über das Infomationsfreiheitsgesetz bei Behörden angefordert haben. 27 mal traf sich bisher die „Task Force Tesla“ in Brandenburgs Staatskanzlei. Dort sollen alle wichtigen Ministerien jeden Monat mit Tesla am Tisch sitzen. Wir haben alle Protokolle der Sitzungen angefordert, erhalten von der Staatskanzlei bisher allerdings nur vertröstende Nachrichten mit der Bitte um Geduld.

Deswegen haben wir Klage gegen Brandenburgs Ministerpräsident Woidke eingereicht. Wir sind der Meinung, dass die Öffentlichkeit das Recht hat, zu wissen, wie ein Milliardenkonzern Einfluss auf das Land nimmt. Zwischenzeitlich forderte auch Sebastian Walter, Fraktionsvorsitzender der Linksfraktion im Landtag Brandenburg, die Herausgabe der Akten. Dem stern sagte er: „Wir fordern vollständige Transparenz und Aufklärung über die Vorfälle, es ist Zeit für einen Untersuchungsausschuss.“

„Wir helfen Tesla gern“

Die Unterlagen, die wir jetzt gemeinsam mit dem stern veröffentlichen zeigen, wie auch im Bundeswirtschaftsministerium unter dem damaligen Minister Peter Altmaier mit Nachdruck daran gearbeitet wurde, Tesla zu unterstützen. „Wenn wir als Ministerium um Hilfe gebeten werden, helfen wir dabei gern“, sagt Altmaier 2019. Dieser Ansage folgten sehr offensichtlich auch seine Bediensteten.

Die Dokumente zeigen, dass das Bundeswirtschaftsministerium der maßgebliche Initiator und Treiber für einen Subventionsantrag bei der Europäischen Union war. Tesla sollte 1,135 Milliarden Euro bekommen für sein geplantes Batteriewerk aus dem sogenannten IPCEI-Topf. Das Ministerium will dem Unternehmen helfen, seinen Weg durch das komplizierte Antragswesen der EU zu finden. Der E-Mail-Verlauf zwischen Ministerium und Tesla zeigt, wie umfangreich das Ministerium Tesla unterstützt. Die Beamtinnen helfen dem Konzern beim Ausfüllen der Antragsunterlagen, teilweise formulieren sie Anträge sogar für Tesla. Der Email-Verkehr dazu umfasst mehr als hundert Seiten.

In der Kommunikation nach außen bestimmt Tesla maßgeblich den Kurs. Das Ministerium verspricht dem Konzern, die Fördersumme niemals öffentlich zu machen. Eine Pressemitteilung des Ministeriums wird vorgeschrieben. Jedes Wort nimmt Tesla ab. Die Korrespondenz liest sich zuweilen skurril. „We are happy to use ‘erheblich’“, schreibt ein Mitarbeiter des Ministeriums am 19. Januar 2021. Das Wort „drastisch“ hatte Tesla nicht gefallen.

Tesla diktiert die Fragen

Im November 2020 veranstaltet das Bundeswirtschaftsministerium eine Online-Konferenz zum Thema Batterien, bei der Elon Musk als Star-Gast interviewt werden soll. Tesla diktiert vorab die Fragen, die der Moderator stellen soll: „Here the updated approved questions of which depending on our CEOs preference a couple/all would be answered.” Kurz vor dem Interview fragt ein Tesla-Mitarbeiter erneut nach: „Es bleibt bei den verabredeten Fragen, korrekt?” Antwort des Ministeriums: „Ja, gleiche Fragen in gleicher Reihenfolge.” 

Am 26. November 2021 gibt Tesla überraschend eine Pressemitteilung heraus, dass es auf die Milliardenförderung des IPCEI verzichten wolle. Was tatsächlich hinter dem überraschenden Ausstieg steckt, deuten die von uns veröffentlichten Dokumente an. Bei der Frage, wie der Konzern an die Fördermilliarden kommt, verlässt sich Tesla eher auf das Ministerium. Die Mitarbeiter des Ministeriums klingen teilweise in ihren E-Mails richtig verzweifelt, weil Tesla versprochene Informationen nicht liefert. Am 26. Oktober 2021 schreibt ein Ministerialbeamter an Tesla, der Konzern habe doch nun schon seit 13 Tagen seine Formulierungsvorschläge vorliegen. Tesla müsse nun wirklich antworten und die Vorschläge akzeptieren. Am 2. November schreibt das Wirtschaftsministerium, Teslas Änderungswünsche bei den Projektunterlagen seien leider nicht möglich. Unter diesen Umständen würde der Förderantrag von der EU nicht bewilligt. In den weiteren Nachrichten soll eine gemeinsame Formulierung mit Tesla und Brandenburgs Wirtschaftsministerium gefunden werden, um der Öffentlichkeit zu kommunizieren, warum es doch keine Fördermilliarden für Tesla gibt.

Fast zwei Jahre Arbeit hatte das Bundeswirtschaftsministeriums investiert, damit Tesla an die EU-Gelder kommen sollte. Dem stern antwortete das Ministerium, auf Nachfrage, die Interaktion des Ministeriums mit Tesla habe sich auf „erforderliche Rückfragen im Rahmen der Skizzen- und Antragsprüfung” beschränkt. Die Kosten könne man nicht beziffern.

→ Zur Berichterstattung des stern

→ Zu den Dokumenten

→ Zur Klage gegen Brandenburgs Ministerpräsident Woidke