Article note: #zwinkerzwinker

Ich lass‘ das mal eben als Diskussionsbeitrag hier. Wenn nicht, dann nicht. Wenn doch, dann gerne. Sie wissen schon.

„Du sagst, der macht nur Spaß, ich sag, und was, wenn nicht?“

Was für ein Rundumschlag. In so vielen verschiedenen Regalen kultureller und politischer Belange. Chapeau!

Wie er einfach alles adaptiert und mitunter wegballert. Rammstein, Morrissey, GZUZ, Kollegah, Cloudrap, die FDP, Strache, die Facebookkommemtarknüppel, Gauland, Höcke, die AfD, das Feuilleton, Kinderchöre. Und offenbar ziemlich angepisst ist.

Genius.


(Direktlink)

Article note: #ebenfallsverwundertsei (Aber sie geht nun gg das Urteil vor ...)
Renate Künast ist vor dem Landgericht Berlin beim Wegklagen von Facebook-Schmähkritik gescheitert. Und ich bin ehrlich gesagt ziemlich überrascht. Denn die zitierten Äußerungen hätte ich für klar justiziabel gehalten.
Künast hatte 22 Äußerungen an das Gericht gereicht, weil sie die Herausgabe der Identitäten dahinter von Facebook haben wollte. Doch: "Da alle Kommentare einen Sachbezug haben, stellen sie keine Diffamierungen der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigung nach § 185 StGB dar."
Ich bin kein Jurist, aber die Hürde kommt mir zu tief vor. Ich bin jetzt kein Freund von Frau Künast oder ihrer Politik, aber dass jemand jemanden straflos auf Facebook (oder irgendwo!) als "Drecks Fotze" (nur echt mit dem Deppenleerzeichen!) oder "Schlampe" bezeichnen kann, das wundert mich. Gut, die Begründung hebt auf den Kontext ab, aber das hätte ich unabhängig vom Kontext für jenseits des Erlaubten gehalten. Und zu Recht.