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Die Luca-App soll in der Coronapandemie bei der Nachverfolgung von Infektionsketten helfen und setzt dabei auf Open Source. Warum die App trotzdem Kritik auf sich zog und wie Open Source, Free Software und Copyleft gegenüber proprietären Anwendungen funktionieren, das erklärt dieser Text.

Die Nachverfolgung von Infektionsketten ist ein wichtiger Teil der Pandemieeindämmung. Allerdings waren die zuständigen Gesundheitsämter mit der Kontaktverfolgung schnell überfordert. Abhilfe sollen Anwendungen wie die Luca-App schaffen, die den Prozess der Datenangabe bei einem Besuch im Restaurant, der Bar oder auf einer Veranstaltung digitalisiert und für Gäste und Betreiber*innen öffentlicher Einrichtungen kostenfrei ist.

Hinter der Luca-App steht das Berliner Start-up culture4life GmbH. Der Anschluss der App an die Gesundheitsämter wird aus Mitteln des Bundes und der Länder bezahlt. Der Quellcode der App stand zunächst unter Verschluss und war nicht einsehbar, die Luca-Macher*innen änderten die Lizenz mittlerweile zu einer GNU General Public License 3, die häufig für Open Source Software genutzt wird. Ein guter Anlass, das Konzept Open Source genauer unter die Lupe zu nehmen und Alternativen zu proprietären Software-Modellen zu erläutern.

Open-Source-Software und Free Software: Was ist das überhaupt?

Der Begriff „Open Source“ entstand 1998, als sich die Open Source Initiative (OSI) gründete. Open Source bezeichnet die freie Verfügbarkeit von Software-Quellcodes.

Der Quellcode oder auch Quelltext ist der lesbare Text eines Softwareprogrammes, also der Befehlstext für den Computer, der die Software ausführt. Basierend auf einer bestimmten Programmiersprache sind in dem Quelltext alle Regeln festgelegt, um die Anwendung auszuführen. Liegt dieser Quellcode offen vor, kann grundsätzlich jede*r ihn einsehen und verändern.

Die Open Source Initiative (OSI) prägte auch die heute gängige Definition von Open-Source-Software, wonach die Software frei genutzt, modifiziert und weitergegeben werden darf.

Häufig wird „(quell)offene“ Software synonym mit „freier“ Software verwendet. Die Unterschiede lassen sich am einfachsten mit einem Blick auf den Hintergrund der dazugehörigen Bewegungen und deren Zielrichtungen verstehen:

Die 1985 gegründete Free Software Foundation (FSF) definiert als Voraussetzung für freie Software vier Merkmale, die erfüllt sein müssen (Free Software Definition): Sie darf zu jedem beliebigen Zweck verwendet werden, das Programm und der zugrundeliegende Code dürfen untersucht und verändert werden, sie darf weiterverbreitet werden und zwar auch in veränderten, verbesserten Versionen.

Der freien Software ist also bereits immanent, dass der Quellcode offenliegt. Das wiederum ist die Grundvoraussetzung für offene Software. Beiden Definitionen ist gemein, dass die Lizenzen die freie Nutzung, Veränderung und Weitergabe von Software erlauben.

Der wesentliche Unterschied zwischen Open-Source-Software und Free Software liegt in den dahinterstehenden Bewegungen und ihren Zielrichtungen. Während sich die Free-Software-Bewegung als soziale Bewegung begreift, die sich für freien Zugang zu Software und Wissen einsetzt, verfolgt die Open-Source-Bewegung einen pragmatischeren Ansatz: Ob Software quelloffen sein sollte, ist für sie eine praktische Frage, keine ethische. Für die verschiedenen Lizenzen spielt diese begrifflich-historische Unterscheidung daher keine entscheidende Rolle.

Open Source: Von Firefox bis Impfstoff-Freigabe

Open-Source-Software ist weit verbreitet. Fast alle, die im Netz unterwegs sind, nutzen Open-Source-Programme, etwa Firefox, OpenOffice und den VLC Media Player. Dabei handelt es sich in der Regel um kostenfreie Angebote.

Doch ist kostenfrei keine Voraussetzung von Open Source. Open-Source-Software kann auch kommerziell genutzt werden: So gibt es Lizenzen, die es zwar untersagen, Lizenzgebühren, also Gebühren für die Nutzung der Software, zu verlangen, jedoch explizit erlauben, Gebühren für die Verbreitung oder den Support zu erheben.

Open Source in einem weiten Sinne meint heute weit mehr als technische Anwendungen: Der Begriff steht häufig synonym für die Idee, dass Zugang zu Wissen allen freistehen sollte. Deshalb wird etwa über die Freigabe von Impfstoff-Patenten ebenfalls unter dem Stichwort Open Source diskutiert.

Die Freigabe von Quellen, sei es bei Software oder Patenten, bedeutet jedoch nicht, dass diese lizenzfrei sind: Auch bei Open-Source-Software gibt es Lizenzbestimmungen, in denen der*die Urheber*in regelt, zu welchen Bedingungen die Nutzung der Software anderen gestatten sein soll. Vor allem bei den Vorgaben zur Weitergabe der Software unterscheiden sich die Lizenzen oft voneinander.

Proprietäre Software

Im Gegensatz zu Open-Source-Software sind die Nutzung und Weiterverbreitung bei proprietärer Software stark eingeschränkt. Der*die Inhaber*in der Rechte vergibt vertraglich geregelte Nutzungsrechte an der Software meist zu kommerziellen Zwecken. Auch der Quellcode liegt nicht offen.

Diese Einschränkungen zeigen sich auch in der Bezeichnung „proprietär“, die sich auf das Eigentum an der Software bezieht und „im Eigentum befindlich“ bedeutet. Allerdings kann dieser Begriff irreführend sein, denn auch bei Open-Source-Software gibt es einen oder mehrere „Eigentümer*innen“.

Open Source: Verschiedene Lizenzen

Entscheidend dafür, welche Nutzungs- und Verbreitungsrechte gewährt werden, ist der Lizenzvertrag, unter dem eine Software angeboten wird.

Open-Source-Lizenzen sehen grundsätzlich keine Beschränkung der Nutzer*innen oder Verwendungsgebiete vor, dürfen also von jede*r zu jedem Zweck genutzt werden. Die Lizenzen und die von ihnen gewährten Berechtigungen unterscheiden sich nach „permissiven“, also freigiebigen, und „non-permissiven“, also nicht-freigiebigen Lizenzen.

Die freigiebigen Lizenzen enthalten weniger Beschränkungen und geben den Nutzer*innen damit mehr Freiraum bei der Weitergabe der Software. Die „non-permissiven“ Lizenzen stehen häufig unter einer sogenannten Copyleft-Klausel.

Copyright? Nein, Copyleft!

Das Urheberecht erlaubt es Softwareentwickler*innen, verschiedene Nutzungsarten wie die Verbreitung, das Kopieren oder das Ändern durch Nutzer*innen und andere Entwickler*innen einzuschränken. Um ihre Nutzungsrechte zu schützen, bedienen sie sich verschiedener Lizenzen: Sie regeln also vertraglich, in welchem Umfang Rechte an der Software übertragen werden dürfen.

Copyleft dreht diese Vorgehensweise um: Statt die Weiterverwendung einzuschränken, dürfen Nutzer*innen das Ursprungswerk frei weiterverwenden, ohne die Lizenzbedingungen zu verändern.

Das Ziel von Copyleft ist es also, die mit einem Copyright einhergehenden Beschränkung der Rechte der Nutzer*innen aufzuheben. Das zeigt sich auch in der Bezeichnung „Copyleft“, die als Wortspiel aus dem Begriff Copyright, übersetzt „Urheberrecht“, entstanden ist. Das Logo ist entsprechend ein nach links gedrehtes „c“ in einem Kreis.

Damit unterscheiden sich Copyleft-Lizenzen auch von den sogenannten „permissiven“ Open-Source-Lizenzen, die den späteren Nutzer*innen und Entwickler*innen den größtmöglichen Handlungsspielraum ermöglichen: Sie können bei freizügigen Lizenzen sogar den offenen Quellcode wieder „schließen“, indem sie diesen in ihrem Anschlussprojekt nicht zugänglich machen. Damit kann Open-Source-Software in proprietäre Software verwandelt werden, also Software, deren Quelltexte geheim sind und für die dahinterstehenden Unternehmen häufig ein Betriebsgeheimnis darstellen.

Copyleft-Lizenzen setzen dagegen voraus, dass die einmal gewährten Rechte auch bei Veränderungen des Programms weiterhin erhalten bleiben müssen: Ein einmal offener Code muss offen bleiben. Copyleft-Lizenzen halten damit den Open-Source-Charakter über Versionen und Varianten einer Software hinweg aufrecht.

Wie offen ist offen? Zwei Beispiele

Die Zahl der verfügbaren Open-Source-Lizenzen ist enorm: Ein Überblick lässt sich bei der Open Source Initiative verschaffen, die alle Lizenzen auflistet, die mit der von ihr vorgegebenen Open-Source-Definition einhergehen. Wie sich die Lizenztypen unterschieden, lässt sich beispielhaft an zwei der wichtigsten Open-Source-Lizenzen darstellen:

  • Die GNU General Public License (GPL) ist die wichtigste und am weitesten verbreitete Open-Source-Lizenz. Sie ist in zwei Versionen verfügbar (GPL-2.0 und der GPL-3.0) und gewährt Nutzer*innen das Recht, die Software einschließlich des Quelltextes frei zu nutzen. Eine unter der GPL-Lizenz stehende Software darf verändert und im Original oder in der veränderten Version weitergegeben werden. Eine Weitergabe ist aber nur unter der ursprünglichen Lizenz erlaubt, was sie zu einer strengen Copyleft-Lizenz macht. Die GPL-3.0-Lizenz etwa, die dritte Version der GNU General Public License (GPL), sieht vor, dass Nutzer*innen einen Urhebervermerk und einen Änderungsvermerk anbringen müssen, wenn sie den Quelltext verändert haben, den Quelltext zugänglich machen und das Copyleft-Prinzip wahren müssen.
  • Die Apache 2.0-Lizenz ist eine „permissive“ Softwarelizenz. Sie steht nicht unter einer Copyleft-Klausel, sodass Nutzer*innen fast beliebig mit dem Quellcode verfahren können und die Lizenzbestimmungen für zukünftige Versionen ändern dürfen. Es gibt nur wenige Beschränkungen, die vorrangig die Urheberhinweise betreffen: Jede*r, die*der unter Apache 2.0 lizenzierte Open-Source-Software verwendet, muss in die Kopie des Codes den ursprünglichen Copyright-Vermerk aufnehmen, unabhängig davon, ob dieser verändert wurde oder nicht. Werden Änderungen am lizenzierten Code vorgenommen, müssen die Weiterentwickler*innen diese Änderungen in jeder aktualisierten Version, die sie verbreiten, offenlegen.

Werden die in der Lizenz genannten Bedingungen nicht beachtet, können die Urheber*innen der Software gegen die Nutzer*innen oder Weiterentwickler*innen rechtlich vorgehen.

Transparenz und Vertrauen

Die Grundidee von Open Source ist einfach: Der Quellcode ist öffentlich zugänglich und frei verfügbar, so dass er von allen verwendet oder verändert werden kann.

Diese Transparenz schafft Vertrauen: Fehler und Sicherheitslücken können von jeder*m gefunden und behoben werden. Dadurch steigt automatisch die Qualität der Software und mit ihr das Innovationspotential.

Die Open Source Initiative fasst die Vorteile so zusammen: Open Source verspreche „höhere Qualität, bessere Zuverlässigkeit, größere Flexibilität, niedrigere Kosten und ein Ende der Abhängigkeit von bestimmten Anbietern“.

Gerade in gesellschaftlich relevanten Bereichen kann die faire Verteilung öffentlicher Güter und die Transparenz gegenüber den Nutzer*innen ein Vorteil sein und die Akzeptanz erhöhen – so auch bei der Kontaktverfolgung in der Corona-Pandemie.

Das Problem der Luca-App

Die Luca-App stand wegen ihrer zunächst proprietären Software-Lizenz und der Geheimhaltung des Quellcodes stark in der Kritik: Mehr als 70 IT-Sicherheitsforscher*innen und zahlreiche weitere Unterzeichner*innen sprachen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen die App aus. Auch der Chaos-Computer-Club forderte bereits die „Bundesnotbremse für die Luca-App“.

Doch auch, als die Macher*innen von Luca Ende März den Quellcode ihrer App für Android veröffentlichten, hielt die Kritik an: Die Lizenz, unter der der Quellcode zunächst veröffentlicht wurde, sei die „schlimmste […], die [sie] seit Langem gelesen“ hätten, hieß es beispielsweise in einer Stellungnahme von den Hacker*innen von Zerforschung.

Hintergrund der Kritik zur ersten Version der Lizenz war, dass der Quellcode nicht vervielfältigt, geteilt oder auf einem öffentlichen Netzwerk wiedergegeben werden durfte – was eine Untersuchung oder Veränderung des Quellcodes faktisch unmöglich machte und dem Open-Source-Gedanken entgegensteht. Auch sollen Copyleft-Lizenzen verletzt worden sein, wie etwa heise online berichtete. Mittlerweile steht die Luca-App unter einer Open-Source-Lizenz und kann überprüft werden.

Die Corona-Warn-App der Bundesregierung war hingegen von Anfang an Open Source. So konnten IT-Expert*innen eine Schwachstelle im Server der App finden und beheben. Eine Check-in-Funktion ist ebenfalls vorhanden.

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Article note: "Das Posten eines den Holocaust verharmlosenden Bildes in einem Gruppenchat rechtfertigt die sofortige Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf." #anderswärefalsch!

Ein Polizeianwärter wurde entlassen, nachdem er in einem Gruppenchat den Holocaust verharmloste. Dagegen setzte er sich zur Wehr - vergeblich. Ein Gericht bestätigte nun die Einschätzung der Polizei, der Kandidat sei "charakterlich ungeeignet".

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Die DEFA wurde 75/ Abgetötet in den letzten 30 Jahren

Von Matthias Krauß

„Wir sagten Drehort und sie sagen Set.

Wir sagten bitte, wenn es anfangen sollte.

Sie sagen action.“

Eberhard Esche

Das Potsdamer Filmmusem lud Anfang 2016 in seinen Kinosaal, wo es den DEFA-Regisseur Rainer Simon zu seinem 75. Geburtstag mit der Ausstrahlung seines Spielfilms „Till Eulenspiegel“ (1974) ehren wollte. Als die Vorführung begann, traute das Publikum seinen Augen nicht. Denn es wurde nicht der DEFA-Film des Jubilars Simon gezeigt, sondern der Film „Die Abenteuer des Till Ulenspiegel“ aus den 50er Jahren mit Gèrard Philipe in der Hauptrolle. Das war zwar eine Gemeinschaftsproduktion von Frankreich und der DDR, hatte aber mit Rainer Simon nichts zu tun. Offenbar war das Potsdamer Kino an eine Kopie des Films geraten, die seinerzeit in Westdeutschland in Umlauf war. Der Unterschied beider Figuren war den Zuständigen damals wohl nicht bekannt oder nicht so wichtig. Beim „Ulenspiegel“ ging es um die Auseinandersetzung einer volkstümlichen holländischen Gestalt mit der Besatzungsmacht Spanien. Aus dem flämischen Volkshelden Ulenspiegel wurde bei dieser Gelegenheit für den westdeutschen Zuschauer kurzerhand der deutsche Till Eulenspiegel. Das Potsdamer Filmmuseum ist auf diese Weise eine Art Spätopfer der Oberflächlichkeit und Arroganz gegenüber der DDR-Filmproduktion geworden.

Foto: Krauß. „Paul und Paula“ im Potsdamer Filmmuseum

Nach 1990 setzte in Ostdeutschland ein ungeahntes Kinosterben ein, begleitet von einem Theatersterben und einem Kulturhaussterben. In der DDR war niemand aus finanziellen Gründen von Hochkultur ausgeschlossen. Das ist heute nicht vorstellbar. Theater, Oper, Konzert sind somit in diesen Zeiten einem viel breiteren Publikum zugänglich gewesen als dies heute der Fall ist.

Der Ostfilm verschwand

1965 hatte das SED-Politbüro ein knappes Dutzend DEFA-Filme verboten. Nach 1990 wurden – bis auf winzige Reste – 700 DEFA-Filme verboten und noch einmal rund 700 Filme des DDR-Fernsehens. Als ich einen SPD-Fraktionsmitarbeiter im Potsdamer Landtag darauf aufmerksam machte, korrigierte er mich freundlich-nachsichtig: „Diese Filme wurden nicht verboten. Sie werden nur nicht gezeigt.“ Der Ostfilm verschwand bis auf minimale Reste aus dem Kino und vom Fernsehschirm. Lediglich die DDR-Krimis der Serie „Polizeiruf 110“ dürfen sich in das Grundschema des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks einordnen, die Wirklichkeit vor allem unter dem Aspekt von Mord und Totschlag vorzuführen. Das Aus für die DEFA (Spiegel: „Honeckers Hollywood“) kam 1991. Eine Weile noch musste man auf die sozialistischen Produktionen zurückgreifen, wenn man im Fernsehen Märchen zeigen wollte, diesbezügliche West-Angebote gab es entweder nicht, oder sie waren billig zusammengeschustert. Um die Jahrtausendwende wurde dann auch für die „gängigen“ DDR-Märchenfilme Ersatz geschaffen, man sollte gerechterweise hinzufügen, keine schlechten. Ansonsten ist die Ausblendung der DDR-Film- und Theaterkunst praktisch vollständig, und wenn inzwischen nahezu alle Regionalsender als Weihnachtsmärchen „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“ offerieren, dann ist das die eine Ausnahme von der Regel. Jaecki Schwarz: „Wenn ich jetzt an 100 Jahre Kino denke und der Osten kommt gar nicht vor, dann kriege ich das Kotzen“. Christel Bodenstein: „Wenn ich sehe, wie das behandelt wird – das ist eine solche Unverschämtheit. Als hätten wir in all den Jahren nichts zustande gebracht, als wären wir eine Art Pest.“ Der Gipfel war erreicht, als der Regisseur Volker Schlöndorff die DEFA-Filme öffentlich in Bausch und Bogen abwertete und lächerlich machte. (Später hat er dafür um Verzeihung gebeten.)

Sie zogen aus, „das Fürchten zu lernen“

Für die Schauspieler änderten sich durch die „Wende“ vieles. Die in diesem Kapitel aufgeführten Zitate sind dem Band „Der ungeteilte Himmel“ entnommen, herausgegeben von Ingrid Poss, Peter Warnecke, Dr. Bärbel Dalichow. Was die Unterschiede in der schauspielerischen Tätigkeit vor und nach der „Wende“ angeht, äußern sich die einzigen Personen dazu, die davon wirklich etwas verstehen und das sind die Schauspieler, die sowohl in der DDR als auch später ihrem Beruf nachgingen. Der Band hebt sich wohltuend ab von den Produkten der „Aufarbeitung“ und lässt Aspekte gelten, die nicht in das heutige gängige Bild von der finsteren DDR-Vergangenheit und der wunderbaren Gegenwart passen und schon gar nicht lässt sich diese differenzierte Darstellung auf die Hymne „Einst war es schlecht – heut‘ ist es gut“ vertonen. Das freilich muss den Stab über diese interessante Arbeit brechen. Das Negativ-Bild von der DDR ist arretiert, unverrückbar, und gut bezahlte Rechtgläubige sorgen gemeinsam mit ihren Verbündeten in den Medien dafür, dass in dieser aufgeräumten Schublade nichts durcheinandergerät. In Vorahnung der Vergeblichkeit, hier etwas umstoßen zu können, schreibt die DDR-Kulturwissenschaftlerin Bärbel Dallichow in dem Band: „Kein Buch, und indessen sind viele erschienen, die eine Korrektur versuchen, wird daran etwas ändern“. Und doch bleibt die Wahrheit: Die DDR-Schauspieler sind nicht 1989 von der Hölle in den Himmel gekommen. Was ihren Weg nach der Wende betraf zogen sie laut Dallichow „aus, das Fürchten zu lernen“.

„Insofern wirklich goldene Zeiten“

Alfred Müller nennt die Arbeitsbedingungen für die Produktion von DEFA-Filmen in der DDR ideal. „Die Leute hatten viel mehr Zeit zum ausprobieren. Insofern waren das wirklich goldene Zeiten.“ Müller bekennt offen, mit der Wende „so gut wie keine Hoffnung“ verbunden zu haben. Auch Horst Drinda bedient die gängigen Klischees nicht: „Ich fand die Mehrzahl der Anliegen, die die DDR anstrebte und vertrat, lebenswert und hielt diese Ziele für sehr gut“. „Die Kulturpolitik und die Möglichkeiten für die Kultur in der DDR waren unvergleichlich günstiger als heute.“ Mit Blick auf die gegenwärtige Situation sagt Drinda: „Der allgemeine Verfall ist schrecklich“. Vom aktuellen Theaterleben heißt es bei ihm: „Ich mag nicht, was da am Ku’damm alles über die Bühne rattert.“ Der Weltschauspieler Rolf Hoppe, im Herbst 2018 gestorben, mag sich der allgemeinen Verteuflung ebenfalls nicht anschließen: „Die Ostzone, die DDR haben mich zum Schauspieler gemacht, das ist einfach so.“ Seiner angestammten Arbeitsstelle weint er mehr als eine Träne nach: „Ich finde den Untergang der DEFA sehr traurig.“ Den Thesen von der bornierten Infiltration der DDR-Jugend schließt er sich nicht an: „Die Kindertheater besaßen ein hohes Niveau“. Waren die DDR-Träume Illusion, waren sie Schäume? Hoppe: „Bitteschön, Traumland. Aber es waren auch gute Träume darunter.“

Esche: „Auf der besseren Seite Deutschlands“

Der bekannte Schauspieler Eberhard Esche genoß den Vorzug, mit seiner Rolle im „Spur der Steine“ noch ein Nachwendeleben im TV zu haben. Denn das ist einer von den ganz wenigen Streifen, die immer mal ausgestrahlt werden. Mit der allgemeinen Lage versöhnte das den 2006 verstorbenen Künstler aber nicht: „Dass ich auf der besseren Seite Deutschlands geblieben bin, das bin ich meinem Beruf schuldig.“ Weiter: „Ich glaube, alle Schulen in der DDR waren gute Schulen. Wobei die DDR überhaupt die beste Schule war.“ Sein Dresdner Publikum nennt er herrlich. „Sie erwidern die Treue, es gab ja Gründe, weshalb ich in der DDR blieb. Da existiert etwas unausgesprochenes.“ Von der Vorgängen, die sie 1989 einsetzten, spricht er als einem „Verhängnis“. Die große Berliner Demonstration auf dem Alexanderplatz hätte es aus seiner Sicht ohne Genehmigung des MfS gar nicht geben können. „Das war sicher eine verkommene Angelegenheit.“ Für seine sich dort exponierenden Kollegen bringt Esche eher Mitleid auf. „Dass die Kollegen in ihrer schuldigen Unschuld auf dem Alex demonstrierten, um ihre Theater und damit sich selbst abzuschaffen, das konnten sie nicht wissen.“

Heute so viel Angst und Abschottung

Esches Äußerungen beweisen, dass nicht selten das Gegenteil von dem wahr ist, was die deutsche Aufarbeitungsindustrie ihre Klienten glauben machen will: „Es gab in der DDR freie Unterhaltung unter den Kollegen, das ist absolut weg. Es herrscht so viel Angst, Vorsicht, Abschottung. Aber wir haben es auch mit Menschen zu tun, die diese Vorsicht für die Garantie von Freiheit halten. Das heißt, sie halten das für ein freies Benehmen. Die wissen nicht, wovon wir reden. Ich habe große Nachsicht mit Westmenschen, weil sie einfach schlecht erzogen sind. Das ist ja reine Existenzangst, die sich da äußert.“ Über die Lage an den heutigen Theatern gab er sich keinen Illusionen hin: „Wir haben heute sehr schlechtes Theater, und das spiegelt ja diese Gesellschaft wieder.“ Und was die Filmkunst betrifft? „Zu DEFA-Zeiten und wahrscheinlich auch seinerzeit in Westdeutschland waren die Filme nicht immer so schrecklich, wie sie jetzt sind.“

Wo ist der „Ring des Deutschen Theaters“?

Esche besaß den „Ring des Deutschen Theaters“, der von Eduard von Winterstein über Herwart Grosse auf ihn gekommen war. „Eine leitende Mitarbeiterin des DT empfahl mir, ihn in die Spree zu werfen.“ Als einen wesentlichen Unterschied zur damaligen Arbeit nennt Dieter Mann: „Es gibt keine Planungssicherheit mehr“. Das durchgehaltene Bild vom tumben und brutalen DDR-Spitzenfunktionär zeichnet er nicht mit: „Kulturminister Hoffmann war ein kluger und sensibler Mann. Wir haben ihm sehr viel zu verdanken.“

„Bei uns hatten wir mehr Möglichkeiten„

Das aus seiner heutigen Sicht „ziemlich hohe Niveau“ des DDR-Provinztheaters lobt Peter Reusse. Er ist sich sicher: „Bei uns hatten wir mehr Möglichkeiten.“ Reusse weiß, wie albern die Vorstellung ist, vor der Wende sei man in Zwängen gefangen gewesen und hernach sei die Freiheit ausgebrochen. „West-Regisseure wunderten sich, dass sich ein Schauspieler so um seine Rolle kümmert. Aber bald wusste man dass man sich Diskussionen beim Drehen nicht mehr leisten darf.“ Reusse weiter: „Man wurde sehr, sehr schnell verschlossen. Man war nicht mehr so redefreudig wie in den Tagen zuvor.“ Auch er verurteilt die DDR nicht in Bausch und Bogen: „… aber es gab ein paar Punkte, die wichtig waren, und wo ich sagte, da waren wir besser. Wir haben keine Korruption, unsere bereichern sich doch nicht.“

Unter „unerschrockenen Idioten“

Die Kraft zum Sarkasmus findet noch Hermann Beyer, einer der großen stillen Stars der DEFA und Bruder des Regisseurs Frank Beyer. „Leicht und angenehm lebt es sich nicht unter diesen unerschrockenen Idioten“. Er ist der einzige, der so etwas wie Optimismus versprüht: „Ich habe die Hoffnung, dass sich das irgendwann umdreht, das geht gar nicht anders. Die Leute werden das alles nicht mehr sehen wollen, was ihnen im Kino und vor allem im Fernsehen angeboten wird. Vielleicht ist diese Hoffnung falsch…..“ Von ihrer Ausbildung als Schauspielerin in der DDR sagt Renate Blume: „Sie gaben einem Handwerk mit auf den Weg, aber auch – was jetzt so fehlt – Ethik und Moral. Und dass ein gelungener Theaterabend nur eine Gemeinschaftsleistung ist und nicht die eines einzelnen Stars. Das kenne ich von meinen Westkollegen gar nicht. Die gucken mich immer völlig entgeistert an, und ich frage sie, ob sie nie gelesen haben, was Stanislawski zu Ethik und Moral geschrieben hat. Aber sie haben allenfalls seinen Namen gehört, sonst nichts.“

Der Schauspielberuf „ist nichts mehr wert“

Die Oberflächlichkeit des heutigen Fernsehens und Kinos sind für Renate Blume „unübersehbar“. Ihr einstiger Klassenlehrer habe sie gefragt, ob sie wieder Schauspielerin werden würde. Ihre Antwort: „Nein, denn dieser Beruf ist nichts mehr wert. … weil er kein Ziel, keinen Anspruch und keinen Bildungsauftrag mehr hat.“

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Leben wie ein Fisch im Wasser? (Foto: Pexels via pixabay.com)

Er ist reich an Protein, Omega-3-Fettsäuren, Vitaminen und Mineralstoffen und aus dem Speiseplan vieler Menschen nicht wegzudenken: Die Rede ist von Fisch. Negative – und vielleicht auch positive – Auswirkungen des Konsums von Fisch und anderen Meerestieren und auch Tipps, welche Arten ihr am unbedenklichsten essen könnt, findet ihr hier. Von Antonia Rösler.

Fischkonsum in Deutschland und weltweit

Im Jahr 2019 aß jede:r Deutsche im Durchschnitt 13,2kg Fisch, weltweit wurden 2020 ca. 172,8 Millionen Tonnen zur Verwendung als Lebensmittel gefangen (zum Vergleich: 2020 lag der Fleischkonsum (Rind, Schwein, Huhn) weltweit bei 255,2 Millionen Tonnen). Diese enormen Mengen führen dazu, dass der Nordatlantik und das Mittelmeer mittlerweile nahezu leergefischt sind, die Fangraten übersteigen die natürlichen Erholungsraten um ein Vielfaches, und nicht nur die Umwelt, sondern auch Menschen sind die Leidtragenden. Seltene Kontrollen, niedrige Strafen und wenige Verbote im Bezug auf Fangquoten und -methoden verhindern eine Regulierung des globalen Fischfangs.

Industrielle Fangflotten können Fischschwärme per Echolot, Radar oder sogar Hubschrauber orten und so bis zu 3.000 Tonnen Fisch auf einer Fangreise fangen. Die so ausgebeuteten Fischbestände fehlen den Menschen in den Küstenregionen der Welt und entziehen ihnen die Nahrungsgrundlage (vor allem in den ärmeren Regionen Westafrikas) und sorgen so für eine Verstärkung des Nord-Süd-Gefälles.

Auswirkungen der Fischerei auf Ökosysteme: Beifang und Müll

Größer noch als die Wirkung auf den Menschen ist jedoch die vielfältige Schädigung des gesamten Ökosystems Meer durch die Fischerei. Jährlich verenden 39 Millionen Tonnen Tiere als Beifang – darunter Jungfische, Vögel, Schildkröten, Haie und Wale – in den Netzen der Fangflotten. Die Höhe der Beifangrate ist abhängig von Art und Größe der verwendeten Netze.

Große Fangflotten bedrohen marine Fischbestände (Foto: Markus Lindner via pixabay.com)

Stellnetze beispielsweise, die in der Küstenfischerei zum Fang von Hering, Dorsch und Meerforelle eingesetzt werden, sind allein in dänischen Küstenregionen für bis zu 5.000 tote Schweinswale im Jahr verantwortlich.

Weltweit geht die Internationale Walfangkommission davon aus, dass jährlich ca. 650.000 Robben, Delfine und Wale als Beifang in den Netzen oder an Bord von Fischerbooten sterben.

Die höchste Beifangrate von bis zu 80% haben Grundschleppnetze, die zum Fang von Meeresbodenlebewesen (Scholle, Seezunge, Krabben) eingesetzt werden. Großflächig wird hier der Meeresboden umgepflügt und alles an die Luft gebracht, was nicht schnell genug flüchten kann.

Die naheliegendsten Lösungsansätze für diese Problematik wären das Erlassen von Fangverboten und die verstärkte Ausweisung von Schutzgebieten. Ist der Bestand einer Fischart jedoch erst einmal über ein bestimmtes Niveau hinaus erschöpft, so bringen auch Fangverbote nicht mehr den gewünschten Erfolg. Der Druck der Überfischung durch den Menschen hat bereits zu einer fischereiinduzierten Evolution geführt. Kleine Fische und Fische mit einer schnellen Generationsfolge haben einen Vorteil gegenüber anderen Arten und besetzen so die ökologischen Nischen der überfischten Bestände.

Der Mensch entnimmt dem Meer den Fisch und hinterlässt im Austausch dafür, allein durch die Fischerei, noch über eine Millionen Tonnen Plastikmüll (das entspricht ca. 10% der Meeresverschmutzung durch Plastik). Hauptsächlich Netze finden ihren Weg in den offenen Ozean, wo sie dann, als Geisternetze schwebend, zum Tod vieler weiterer Meeresbewohner beitragen. Erst nach ca. 600 Jahren haben sich diese, zumeist aus Plastik bestehenden, Netze aufgelöst und gefährden dann als Mikroplastik weiterhin die Umwelt.

Also doch Aquafarming?

Der intuitive Lösungsansatz des Menschen für die schrumpfenden Fischbestände im Meer, war die Züchtung und Mästung eigener Fische, Garnelen und Muscheln in Flüssen, Seen und Küstenregionen. Wie gut diese Idee ist, wenn man das Wissen über die Probleme der Massentierhaltung an Land beachtet, kann man in Frage stellen. Fakt ist, dass die gleichen Schwachstellen auch in aquatischen Lebensräumen vorhanden sind.

Der Eintrag von Chemikalien, Medikamenten- und Nahrungsresten, Fischkot, Parasiten und Krankheitserregern in die Umwelt, wird durch die Verbindung von Flüssen und Meeren im Vergleich zur terrestrischen Landwirtschaft noch erleichtert. Die Anreicherung solcher Fremdstoffe führt zu einer Veränderung der Gewässer bis hin zur Eutrophierung (also der Anreicherung von Nährstoffen), welche die dort natürlich vorkommende Flora und Fauna noch zusätzlich schädigt.

Für den Bau von Aquafarmen in mariner Umgebung werden außerdem seltene Lebensräume in Küstenregionen zerstört, so zum Beispiel Mangrovenwälder im tropischen und subtropischen Umfeld.

Als wären diese Auswirkungen nicht schon negativ genug, ist die Züchtung und Haltung in Aquafarmen auch keine Lösung für das eigentliche Problem der Überfischung. Der Mensch isst gerne Raubfische, z.B. Lachs. Ein Kilogramm Lachs benötigt in der „Herstellung“ jedoch bis zu vier Kilogramm andere Fische (verfüttert zumeist als Fischmehl bzw. -öl). Um diesen Bedarf zu decken werden jährlich bis zu 20 Millionen Tonnen Wildfisch gefangen und zu Futtermitteln verkocht.

Aquafarming ist also kein wirklicher Lösungsansatz, sondern trägt ebenso zur Ausbeutung der Wildbestände und zur Verschmutzung der Umwelt bei.

Invasive Arten

Wenn der Mensch nun aber Fisch essen möchte (mancherorts auch muss) und weder der Wildfang noch die Haltung den Hunger stillen kann, was könnte man noch tun?

Die menschliche Neigung, Arten durch zu starke Beanspruchung der Bestände auszulöschen, könnte sich in diesem Fall als nützlich erweisen. Global gesehen gibt es viele Arten, die sich an neuen Orten angesiedelt haben oder wurden und den dort heimischen Arten Schaden zufügen. Was wäre, wenn man diese invasiven Arten bejagen und als Lebensmittel verwenden würde?

In Deutschland käme hierfür zum Beispiel die chinesische Wollhandkrabbe in Frage. Seit dem 20 Jahrhundert verbreitete sie sich bis heute in nahezu allen Bundesländern mit einem Fokus auf den Norden des Landes. Die Wollhandkrabbe ist Überträger der Krebspest und schädigt so heimische Krebstier-Bestände. Mancherorts ist ein Fang von bis zu 40 Kilogramm in einer Nacht möglich. Abnehmer sind vor allem asiatische Restaurants und Großmärkte.

Waschbär-Gulasch zum Abendessen? (Foto: Dust in the Wind via pixabay.com)

Ersten Erfolg hatte dieses Konzept bereits einmal in Berlin, wo seit 2016 der rote amerikanische Sumpfkrebs (ebenfalls Überträger der Krebspest) in Gewässern rund um den Tiergarten auftrat. Seit 2018 wurden die Bestände bejagt, die gefangenen Krebse wurden an Händler, Gastronomen und Privatpersonen verkauft. Der Bestand der Sumpfkrebse in Berlin ist rückläufig, eine vollkommene Auslöschung jedoch unwahrscheinlich.

Außerhalb des Wassers gibt es in Deutschland noch einige andere invasive Arten, deren Schaden und Verbreitung durch eine gezielte Bejagung eingedämmt werden könnte, zum Beispiel Nilgänse, Waschbären und Nutrias (biberähnliche Nagetiere).

Allgemein sehen viele Wissenschaftler die Auslöschung invasiver Arten durch Bejagung als eher unwahrscheinlich an, rein wirtschaftlich ergibt es außerdem nicht viel Sinn, die Bestände vollkommen zu erschöpfen. Eins ist jedoch klar: Ökologisch gesehen ist der Konsum von wildlebenden Eindringlingen, die unser heimisches Ökosystem schädigen, um ein Vielfaches besser als die industrielle Tierzucht (egal ob an Land oder im Wasser).

Was spricht also dagegen? Die dritte Säule der Nachhaltigkeit, das Soziale. Mein persönlich liebster Speisefisch, der Viktoriabarsch, wurde durch den Menschen in den Viktoriasee gebracht und ist dort für das Verschwinden vieler Arten verantwortlich. Eigentlich also gut, ihn aufzuessen (für Europäer ist das natürlich mit einem langen Transportweg verbunden, was wiederum nicht so gut ist). Die große Nachfrage weltweit hat jedoch zu einer Ansiedelung großer Industriefischer am Viktoriasee geführt, welche den traditionellen Kleinfischern ihre Lebensgrundlage nehmen. Regionalität ist also auch in der Regulierung von invasiven Arten durch Bejagung ein wichtiger Faktor.

Mögliche Lösungsansätze

Was bleibt zu tun, wenn der Mensch nicht auf Fisch verzichten kann und/oder will?

Die Sicherung der Bestände ist für die Menschen, die als Grundnahrungsmittel auf Fisch angewiesen sind, unerlässlich. Zum Erreichen dieses Ziel wird von Umweltorganisationen ein nachhaltiges Fischereimanagement vorgeschlagen, welches folgende Punkte beinhaltet:

  • Großflächige Meeresschutzgebiete zur Erholung der Arten
  • Realistische Fangquoten basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen
  • Selektive Fangmethoden, um Beifang auf ein Minimum von maximal 10% zu reduzieren
  • Verantwortungsbewusster Umgang mit Beifang (Dokumentation und Anlandung) und Verbrauchsmaterial (Müll)

Was darf ich denn jetzt noch?

Möchte man trotz dieser ganzen Einschränkungen noch Fisch und Meeresfrüchte zu sich nehmen, gibt es einige Dinge, die man beim Kauf beachten kann, um möglichst umweltfreundlich zu agieren.

  1. Auf Siegel achten: Bioland und Naturland sind zuverlässige Quellen für nachhaltig hergestellte Fischprodukte. Das bekanntere MSC-Siegel steht immer wieder für das Beifangmanagement zertifizierter Fischer in der Kritik, eine Verbesserung der Bedingungen ist jedoch auch hier angestrebt. Vorsicht vor ungeschützten Kennzeichnungen!
  2. Genaue Herkunft und Fangmethode des Fisches recherchieren/erfragen!
  3. Einkaufsratgeber von Naturschutzorganisationen (z.B. https://fischratgeber.wwf.de/) verwenden!
  4. Weniger Raubfische (Lachs, Forelle, Zander etc.) und eher Friedfische (Karpfen, Wels, Stör etc.) essen!

Lasst uns gerne, entweder in den Kommentaren oder über Social Media, wissen, ob ihr weitere Themen aus dem Bereich Umwelt, Klimawandel oder Naturschutz habt, über die ihr gerne in der speakUP lesen wollt.

 

[1] https://www.greenpeace.de/themen/meere/fischerei (zuletzt aufgerufen am 01.05.2021)

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Stellnetz (zuletzt aufgerufen am 02.05.2021)

[3] https://www.greenpeace.de/themen/meere/fischerei/nachhaltige-fischerei-was-versteht-greenpeace-darunter (zuletzt aufgerufen am 02.05.2021)

[4] https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/fisch#hintergrund (zuletzt aufgerufen am 02.05.2021)

[5] https://www.zeit.de/zeit-magazin/essen-trinken/2019-10/invasive-arten-tiere-umweltschutz-wollhandkrabbe-oekologisches-gleichgewicht/komplettansicht (zuletzt aufgerufen am 02.05.2021)

[6] https://neobiota.bfn.de/fileadmin/NEOBIOTA/documents/PDF/EU-VO-Art-19_MMB-Eriocheir-sinensis_Version-2018-02.pdf (zuletzt aufgerufen am 01.05.2021)

[7] https://www.greenpeace.de/themen/meere/warum-seelachs-warum-nicht-viktoriabarsch (zuletzt aufgerufen am 01.05.2021)

[8] https://www.bund.net/meere/belastungen/fischerei/aquakultur/ (zuletzt aufgerufen am 01.05.2021)

[9] https://www.bund.net/meere/belastungen/fischerei/beifang/ (zuletzt aufgerufen am 01.05.2021)

[10] https://www.greenpeace.de/themen/meere/fischfang-ohne-fischer (zuletzt aufgerufen am 01.05.2021)

[11] https://www.bund.net/meere/belastungen/fischerei/ueberfischung/ (zuletzt aufgerufen am 01.05.2021)

[12] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1905/umfrage/entwicklung-des-pro-kopf-verbrauchs-an-fisch-in-deutschland/ (zuletzt aufgerufen am 01.05.2021)

[13] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/182383/umfrage/gesamte-fischproduktion-aus-fischfang-und-aquakultur-seit-2004/ (zuletzt aufgerufen am 01.05.2021)

[14] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/296612/umfrage/konsum-von-fleisch-weltweit-nach-fleischart/ (zuletzt aufgerufen am 01.05.2021)

[15] https://www.bzfe.de/lebensmittel/vom-acker-bis-zum-teller/fisch/fisch-gesund-essen/ (zuletzt aufgerufen am 01.05.2021)

[16] https://fischratgeber.wwf.de/kaufempfehlungen/ (zuletzt aufgerufen am 02.05.2021)

Article note: +1 #toitoi!

In Potsdam startet im Juni 2021 ein Bürgerbegehren „Potsdamer Mietendeckel“, dass zum Ziel hat, die regelmäßigen Mieterhöhungen der kommunalen Wohnungsgesellschaft ProPotsdam auf 1 % jährlich zu begrenzen.
Dazu hat sich eine Initiativgruppe „Bürgerbegehren Mietendeckel im
städtischen Wohnungsbestand“ gegründet, die damit einen ersten Schritt zu einer neuen, mieter*innen – und gemeinwohlorientierten Wohnungspolitik in Potsdam gehen will.

Das die kommunale Gesellschaft ProPotsdam das erste Ziel der Initiative ist, ist kein Wunder. Selbst in Coronazeiten hat diese ihre Mieten bis an die rechtlich möglichen Grenzen erhöht, seit Jahren verkauft die ProPotsdam Grundstücke und Häuser trotz gegenteiliger Beschlüsse im „Wohnungspolitischen Konzept“. Beim barocken Umbau der Stadtmitte, beim Abriss der Fachhochschule, jetzt beim Beschluss zum Abriss des Staudenhofs – immer ist die ProPotsdam mit dabei. Mieter*innen auf dem Brauhausberg und anderswo haben erfahren müssen, wie wenig die ProPotsdam davon hält, die Interessen und Sorgen der Mieter*innen zu beachten.

Jetzt hat die ProPotsdam ein weiteres „Meisterstück“ ihrer Politik abgeliefert. Für das Bürgerbegehren sollte sie eine Kostenschätzung über die Folgekosten einer Begrenzung der Mieterhöhungen erstellen.

Hier dokumentieren wir sie:

Die Stadt Potsdam hat die Zahlen der ProPotsdam natürlich mal wieder ungeprüft und ohne Nachfragen übernommen, obwohl die gerundeten und teilweise vollkommen willkürlichen Zahlen zum Teil skurril, mindetens aber oft völlig zusammenhangslos sind.

Im Grunde geht es ja nur um die Einnahmeausfälle durch die Einschränkung, die Mieten um nicht mehr als 1 % / Jahr zu erhöhen.
Wie die 30 Mio. bis 2030 zustande kommen sollen ist ebensowenig begründet wie die Horrorzahlen bis 2050. Zu Erinnerung: Ein Beschluss eines Volksentscheides kann durch die Stadtverordnetenversammlung regelmäßig überprüft und verändert werden.
Die 30 Mio. € bedeuten aber auch, dass die ProPotsdam ganz real plant, für ihre rund 18.000 Wohnungen die Miete bis 2030 regelmäßig um 4 – 5 %/ Jahr zu erhöhen!

Was in einer Kostenschätzung zu einem Bürgerbegehren spekulative Zahlen zu fehlenden Fördermitteln zu suchen haben ist eine weitere Frage. Solche Eigenmittel können natürlich auf ganz verschiedenen Wegen eingebracht werden. Und warum sollen ausgerechnet die Bestandsmieter*innen den Neubau finanzieren?

Am Ende macht die ProPotsdam ihre Mieter*innen sogar noch dafür verantwortlich, das der „Masterplan 100 % Klimaschutz“ nicht verwirklicht werden kann und überhaupt, der Ausverkauf der Stadt weiter gehen soll.

Was für ein billiges, durchschaubares Manöver!

Deshalb wird es auch aus unserer Sicht Zeit, das privatwirtschaftlich und gewinnorientiert betriebene kommunale Unternehmen ProPotsdam endlich an die Leine zu nehmen, sie zu zwingen eine soziale Mietenpolitik zu betreiben und damit einen Einstieg in eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik in Potsdam zu schaffen!