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“Berufsfreiheit nicht grenzenlos überdehnen”
Ende 2019 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Rechtsgutachten zur Neuregelung des Heilpraktikerberufs in Auftrag gegeben. Nun ist das Gutachten erschienen. Konkrete rechtliche oder praktische Konsequenzen gab es noch nicht. Wir haben den Medizinrechtler Alexander Ehlers um seine Einschätzung gebeten.
Anlass für das Gutachten war ein dramatischer Fall, über den MedWatch 2019 ausführlich berichtet hat: In Brüggen-Bracht in NRW starben zwei Krebspatientinnen und ein Krebspatient unmittelbar nach der Behandlung durch einen Heilpraktiker. Klaus R. hatte ihnen Infusionen mit der nicht erprobten Chemikalie 3-Bromopyruvat verabreicht.
Für die einen handelt es sich um einen tragischen Einzelfall. Für andere dagegen macht der Fall exemplarisch deutlich, welche Probleme mit dem Beruf des Heilpraktikers verbunden sind.
Den Auftrag, das Rechtsgutachten zu erstellen, erhielt Christof Stock, Rechtsanwalt und Professor für Verwaltungswissenschaften an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen in Aachen. Er sollte beschreiben, was der Gesetzgeber tun kann, um den Beruf des Heilpraktikers neu zu regeln. Die Abgabe und Veröffentlichung des Gutachtens wurde immer wieder verschoben – seit einiger Zeit jedoch ist das 308-Seiten starke Werk auf der Webseite des Ministeriums abrufbar. Konkrete rechtliche oder praktische Konsequenzen gab es noch nicht. Das Ministerium will zunächst mit allen Beteiligten, einen „umfangreichen Diskussionsprozess“ starten.
MedWatch: Herr Ehlers, das Gutachten hat bereits vor seiner Veröffentlichung für große Aufregung gesorgt. Vor allem bei vielen Heilpraktikern gab es die große Sorge, dass der Beruf eventuell abgeschafft werden könnte. Grund dafür war eine Frage in der Ausschreibung. Dort hieß es: „Gibt es (…) die grundsätzliche Möglichkeit, den Heilpraktikerberuf in Zukunft entfallen zu lassen?“ Die sehr ausführliche Antwort des Gutachtens lässt sich in einem Wort zusammenfassen, und das lautet „nein“. War die Sorge also völlig unbegründet?
Alexander Ehlers: Der Gutachter ist zu dem Ergebnis gekommen, dass aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit ein generelles Verbot nicht möglich ist. Das ist auch richtig so, einfach verbieten kann man den Heilpraktikerberuf nicht. Allerdings bedarf es schon einer Abwägung der zugrunde liegenden Interessen: einmal ist das natürlich Artikel 12 Grundgesetz, also die Berufsfreiheit. Auf der anderen Seite zählt aber auch, dass andere Rechtsgüter nicht geschädigt werden, so zum Beispiel die körperliche Unversehrtheit der Patientinnen und Patienten. Gerade deswegen darf man Artikel 12 auch nicht grenzenlos überdehnen.

MedWatch: Was heißt das konkret?
Ehlers: Wenn die Ausübung eines Berufes zu einer Gefährdung führen kann, dann bedarf es eben einer Kontrolle dieses Berufs. Das machen wir ja in anderen Berufen auch, beispielsweise beim Friseur oder im Handwerk, wo man eben einen Meisterbrief braucht, wenn man selbstständig arbeiten will. Und diese Tätigkeiten haben ein viel geringeres Gefahrenpotenzial als die Heilkunde. Insofern liegen der Abwägung andere Maßstäbe zugrunde. Natürlich ist die Abschaffung sozusagen „Ultima Ratio“. Wenn man mildere Mittel hat, dann muss man die milderen Mittel wählen.
MedWatch: Wie könnten denn solche milderen Mittel aussehen?
Ehlers: Eine Möglichkeit wäre, den Beruf auslaufen zu lassen. Das heißt, diejenigen, die im Beruf sind, haben eine Bestandsgarantie und werden aufqualifiziert. Zugleich werden keine neuen Heilpraktiker mehr ausgebildet. So hat man es in den 1950er Jahren bei den Dentisten gemacht. Diesen Beruf gibt es heute nicht mehr.
MedWatch: Dentisten haben damals – ähnlich wie Zahnärzte – Patienten behandelt, obwohl sie kein Studium absolviert hatten. Heute ist das nicht mehr möglich. Wäre eine ähnliche Regelung auch für den Heilpraktikerberuf denkbar?
Ehlers: Diese Diskussion hatten wir in der Vergangenheit immer wieder. Es gab mehrere Anläufe, den Beruf des Heilpraktikers entweder abzuschaffen oder aufzuwerten. Im Gutachten ist das alles beschrieben. Dazu muss man dann auch sagen, dass sich die Ärzteschaft immer gegen einen zweiten akademischen Heilberuf ausgesprochen hat. Verfassungsrechtlich hätte man das sehr wohl machen können.
MedWatch: Blicken wir einmal ganz kurz in die Geschichte, um zu verstehen, wie diese Situation entstanden ist: Auf der einen Seite gibt es im Gesundheitssystem eine Vielzahl von Berufen, bei denen die Ausbildung sehr genau staatlich geregelt ist: Ärztinnen und Ärzte natürlich, aber auch Pflegekräfte oder Rettungssanitäter. Auf der anderen Seite gibt es den Heilpraktiker, der keine staatlich regulierte Ausbildung absolvieren muss, aber dennoch sehr weitreichende Befugnisse hat. Wie ist es dazu gekommen?
Ehlers: Das Heilpraktikergesetz stammt aus dem Jahr 1939, es handelt sich also um sogenanntes vorkonstitutionelles Recht. Bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland ging es darum, welche Gesetze aus dem Deutschen Reich in den gesetzlichen Kanon der Bundesrepublik eingehen. Und da hat man es – salopp gesagt – verschlafen, das Thema adäquat zu regeln. Man hat das Heilpraktikergesetz mit übernommen, es wurde Bestandteil der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Und trotz aller Diskussionen hat sich daran bis heute nicht viel geändert.
MedWatch: Die Ärzte wollen keine Aufwertung, Heilpraktiker und viele Patienten keine Abschaffung. Und damit sind wir bei einem zentralen Punkt: Bei vielen Menschen sind Heilpraktiker sehr beliebt, auch das aktuelle Gutachten betont die „Wahlmöglichkeit der Patientinnen“. Gibt es hier tatsächlich einen Bedarf, eine Lücke, die das Gesundheitssystem nicht abdeckt?
Ehlers: Da legen sie den Finger in eine Wunde. Ich denke, dass die Ärzteschaft eine herausragende Leistung erbringt, gerade jetzt in der Pandemie. Ärzte in Deutschland sind hervorragend ausgebildet, aber sie unterliegen natürlich auch bestimmten Systemzwängen. Die sprechende Medizin kommt oft zu kurz, manchmal fehlt eine gewisse Empathie. Und diese Lücke füllen dann die Heilpraktiker. Jetzt kann man daraus schließen, dass wir den Heilpraktiker brauchen. Man kann aber auch sagen: Wir brauchen Reformen in unserem Gesundheitssystem, zum Beispiel eine Stärkung der sprechenden Medizin. Und da sind ja bereits Schritte eingeleitet.
MedWatch: Eine ganz entscheidende Frage, die überhaupt erst zu diesem Gutachten geführt hat, ist die Sicherheit der Patientinnen und Patienten. Wie äußert sich der Gutachter zu diesem Thema?
Ehlers: Mich hat es ein bisschen irritiert, dass bei einem Gutachten im Auftrag des Ministeriums teilweise persönliche Überzeugungen und Hypothesen des Gutachters eingestreut werden. Wenn ich Ihnen im Interview meine Meinung sage, ist das etwas anderes, ein Gutachten sollte jedoch möglichst neutral und objektiv erstellt werden. Und gerade bei den Hypothesen mangelt es eben an der objektiven Grundlage und insbesondere an konkreten Belegen. So wird auf Seite 237/ 238 behauptet, dass es aufgrund fehlender Untersuchungen aus Sicht des Gutachters „nicht einmal Indizien für (…) schwere Gefahren“ gebe. Das ist schon eine starke Behauptung, die einfach nicht richtig ist.
MedWatch: Richtig ist allerdings, dass es zu diesem Thema kaum Daten gibt.
Behandlungsfehler durch Heilpraktiker werden nicht systematisch erfasst – ganz anders als im ärztlichen Bereich. Und nur die schwersten Fälle landen vor Gericht.
Ehlers: Ich glaube, dass die Kontrolle durch das Recht hier nicht wirklich funktioniert, weil selbst ein Patient, der durch einen Heilpraktiker geschädigt wurde, sehr oft nicht dagegen vorgeht, weil er Angst hat, dass man ihm dann vielleicht im Verfahren sagt: “Wie konnten Sie überhaupt glauben, dass so etwas zum Ziel führt?” Es gibt Urteilsbegründung bei Betrugsverfahren gegen Heilpraktiker, wo die Gerichte gesagt haben: Hier kann der Patient gar nicht getäuscht worden sein, weil die Methode so offensichtlich sinnlos ist, dass die Täuschung per se entfällt. Dennoch haben die Patienten dem Heilpraktiker vertraut.

Medwatch: Das heißt, hier müsste man erst einmal Daten erheben. Welche Schlüsse zieht das Gutachten denn aus dieser Situation?
Ehlers: Das Gutachten geht jetzt einfach davon aus, dass die Alternativ-Heilkunde bislang kaum untersucht wurde, dass es kaum Daten zu den Schadensfällen gibt, und von daher seien weitreichende Maßnahmen nicht notwendig. Und da muss ich sagen, das ist für meine Begriffe zu kurz gesprungen. Ich hätte mir schon gewünscht, dass sich der Gutachter intensiver mit den Gefahrenpotenzialen des Berufs auseinandersetzt. Ich sehe hier nämlich sehr wohl ein erhebliches Schadenspotenzial durch die nicht kontrollierte und regulierte Ausbildung und Tätigkeit der Heilpraktiker.
MedWatch: Das Gutachen unterscheidet zwischen der Alternativheilkunde und der Schulmedizin. Für erstere seien die Heilpraktiker zuständig, für letztere die Ärzte. Macht diese Aufteilung Sinn?
Ehlers: Das ist ein Schmarrn. Diese Grenze gibt es so nicht. Unter Medizin verstehe ich jede Behandlung, die wissenschaftlich fundiert ist. Dazu gehören auch Teilbereiche der Naturheilmedizin. Wir wissen von einigen Verfahren, dass sie wissenschaftlich geprüft und wirksam sind. Diese Verfahren werden selbstverständlich von Ärzten und von Heilpraktikern angewandt. Ich muss nicht wissen, wie etwas funktioniert, aber ich muss wissenschaftlich beweisen, dass es funktioniert. Die Aussage „wer heilt, hat recht“ führt da in die Irre, denn sie missachtet zum Beispiel den Placebo-Effekt.
MedWatch: Wie geht es denn jetzt weiter? Der Gutachter spricht von einer „Kompetenzlösung“. Durch eine höhere Qualifikation der Heilpraktiker entstünde ein stärkerer Gesundheitsschutz.
Ehlers: Wenn Sie mich fragen: Ich hätte gesagt, wir schaffen einen zweiten Heilberuf neben den Ärzten. Und diesen Beruf müssen wir dann staatlich regulieren. Das heißt, wir brauchen einen Ausbildungskanon, der staatlich vorgegeben ist, wir brauchen Staatsexamina, also Prüfungen des Fachwissens, das in der Ausbildung gelehrt wird. Und wir brauchen eine staatlich geregelte Fort- und Weiterbildung.
MedWatch: Diesen Weg schlägt das Gutachten ja nicht ein. Würde es denn der Patientensicherheit dienen, die Befugnisse weiter einzuschränken? Schon jetzt dürfen Heilpraktiker bestimmte Krankheiten, etwa meldepflichtige Infektionskrankheiten, nicht behandeln.
Ehlers: Da habe ich Zweifel. Reicht das wirklich aus? Denn wenn ich keine vollständigen Kenntnisse habe, zum Beispiel über nötige Diagnostik, kann ich dann eigentlich erkennen, wann ich die Grenze überschreite oder nicht?
MedWatch: Wir werden diese Fragen hier wohl nicht abschließend beantworten können. Aber was geschieht denn jetzt? Das Gesundheitsministerium will einen „Diskussionsprozess“ anstoßen.
Ehlers: Wenn man eine Sache sozusagen zweiter Klasse beerdigen will, gründet man entweder eine Kommission oder vergibt einen Gutachtenauftrag. Jetzt ist die Legislaturperiode vorbei, und dann schaut man, wie es weitergeht.
MedWatch: Das heißt, das Gutachten wird in der Schublade verschwinden – wie so viele Papiere zuvor?
Ehlers: Das hängt von vielen Faktoren ab, vor allem vom Ausgang der Wahlen. Je nachdem, welche Farbenlehre wir dann in der Regierung sehen, wird es mehr oder weniger Druck auf dieses Thema geben. Nehmen wir einmal an, dass der alte Gesundheitsminister auch der neue sein wird, dann könnte ich mir vorstellen, dass das Gutachten nicht in der Schublade verschwindet – und man sich tatsächlich mit diesen Fragen auseinandersetzt. Allerdings muss man der Tatsache ins Auge sehen, dass nach der überstandenen Pandemie und den Problemen im Gesundheitswesen, die Frage der Heilpraktiker ganz hinten auf der Agenda steht.
Der Beitrag “Berufsfreiheit nicht grenzenlos überdehnen” erschien zuerst auf MedWatch - der Recherche verschrieben.
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Rote Karte für Klimabremser
Am 16. Juli 2021 haben wir mit Parents for Future und weiteren Organisationen in Berlin und Bonn ein klares Zeichen gegen Klimabremser aus Politik und Wirtschaft gesetzt. Wir danken allen Mitwirkenden für die Unterstützung der Aktion sowie den insgesamt mehr als 400 Teilnehmer:innen, die gemeinsam mit uns der Klimabremser-Lobby die Rote Karte gezeigt haben.
In der Klimapolitik gelingt es nicht, angemessen auf die Bedrohung durch die Klimakrise zu reagieren. Mächtige Lobbyakteure bremsen immer noch sehr erfolgreich effektiven Klimaschutz aus. Sie geben sich verbal als Klimaschützer, wollen aber noch so lange wie möglich am an ihren schädlichen Geschäftsmodellen festhalten.
Und sie finden in der Politik zahlreiche Institutionen oder Netzwerke, die die Interessen der fossilen Industrie weiterhin über die der Allgemeinheit stellen.
Klimabremser sichtbar machen
Diese Bremser beim Klimaschutz sichtbar zu machen – daran hat LobbyControl in den vergangenen Monaten gearbeitet. Das ist uns zum Beispiel bereits beim Wirtschaftsrat der CDU gelungen, bei der DENA-Leitstudie, oder bei der PR-Lobbyinitiative Zukunft Gas, von der das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sich viel zu eng beraten lässt.
Dieses Wissen muss aber auch in die Öffentlichkeit getragen werden. Deshalb unterstützen wir in diesem Jahr die Aktion #RoteKlimakarte von Parents for Future. Der Zusammenschluss von Eltern, der sich in Solidarität zu den Fridays for Future gegründet hat, zeigt dieses Jahr seine traditionelle #RoteKlimakarte nämlich ebenfalls den Lobbyisten und Politiker:innen, die den Klimaschutz ausbremsen.
Am 16.Juli haben wir gemeinsam auf Demos in Berlin und Bonn mit der Roten Klimakarte zu den Klimabremsern geführt.
LobbyControl-Stadtführung zu den Klimabremsern
Unsere Stadtführung durch Berlin wurde von unserer Campaignerin Christina Deckwirth begleitet und führte zu sechs Stationen. Nach einer kurzen Ansprache von Luisa Neubauer machten wir den ersten Halt beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) von Andreas Scheuer. Für einseitige Klüngeleien mit den Autokonzernen und ihren Verbänden haben sich das Ministerium und Minister Scheuer eine rote Karte mehr als verdient.
Auch dem Bundestag haben wir einen Besuch abgestattet. Unsere Kritik richtet sich hierbei gegen einige Bundestagsabgeordnete wie Joachim Pfeiffer und Thomas Bareiß, die über dubiose Nebentätigkeiten und teils widersprüchliche Verflechtungen das Vorankommen beim Klimaschutz verzögert haben.
Ein weiterer Akteur ist der „Wirtschaftsrat der CDU“. Mit ihm profitiert ein konservativer Lobbyverband von exklusiven Zugängen zur einflussreichsten deutschen Regierungspartei. Er äußert sich seit Jahren negativ gegen einschneidende Maßnahmen beim Klimaschutz.
Weitere Anlaufstellen bei der Demo in Berlin waren der Erdöl- und Ergaskonzern „Exxon“ und der mächtige PR-Verein der Gaslobby namens „Zukunft Gas“. Beide haben jahrelang versucht, einen effektiven Klimaschutz zu blockieren, indem sie umweltschädliches Gas nach wie vor als klimafreundliche „Brückentechnologie“ beworben haben.
Zu guter Letzt protestierten wir auch vor den Türen der PR-Organisation „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM), die sich für die Finanzierung und Forcierung irreführender Kampagnen gegen Klimaschutzmaßnahmen verantworten muss.
Fahrraddemo durch Bonn
Auf unserer Radtour durch Bonn haben wir weitere Vertretern:innen der Klimabremser-Lobby aufgesucht. Um 15:30 Uhr starteten wir am Platz der Vereinten Nationen und radelten von dort weiter zum Sitz des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Den nächsten Zwischenstopp machten wir beim Zentralverband des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK).
Symbolisch für den VW-Konzern und andere Automobilriesen begleitete Dietrich Klingmüller von „Health for Future“ unsere Demo zu einem VW-Händler. Statt ḱlimaschädliche Verbrennermotoren wegen der Arbeitsplätze weiter zu fördern, sollten sich VW wie auch der ZDK dafür einsetzen, klimafreundlichere Technologien und Transportmöglichkeiten nicht weiter auszubremsen.
Schließlich veranlasste uns die aufgrund des Klimawandels dramatischer werdende Lage für Landwirte:innen in Deutschland dazu, auch beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorbeizuschauen. Die Notwendigkeit der Umgestaltung von Betrieben braucht mit Blick auf klima- und tierwohlgerechte Standards und faire Preise für die Verbraucher:innen finanzielle Unterstützung durch den Bund. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) kritisierte, dass sich Klöckner bei der Reform der EU-Agrarsubventionen heimlich gegen die Bindung an Umweltauflagen stark macht. Auch dafür gab es von uns eine wohlverdiente Rote Klimakarte.
Der Gaslobby auf den Fersen erreichten die Demonstrant:innen dann einige Kilometer weiter den Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW). Nina Katzemich, Campaignerin bei LobbyControl, klärte vor den Türen des DVGW über den Einfluss der Gasindustrie und ihrer Nähe zum Bundeswirtschaftsministerium auf. Die Rote Klimakarte gab es vor allem deswegen, weil der DVGW Gas als eine „saubere Säule“ der Energiewende zu verkaufen versucht.
Gerade das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) scheint von der Strategie der Gaslobby überzeugt, obwohl Gas alles andere als eine nützliche „Brückentechnologie“ bei der Bewältigung der Klimakrise darstellt. Was die Kompetenzen für einen wirksamen Klimaschutz angeht, hat das BMWi mit seinem großen Verantwortungsspielraum den Vertreter:innen der Gasindustrie in die Hände gespielt. Das zeigt sich allein an der kürzlich ausgehandelten „Gasstrategie 2030“, die keine Senkung des Gasbedarfes vorgibt, obwohl das zum Erreichen der Klimaziele geboten ist. Nicht zuletzt hat auch der mangelnde Ausbau von Erneuerbaren Energien seitens des BMWi, zum Beispiel bei der Windkraft den Klimaschutz augebremst.
Danke an alle, die mit uns gemeinsam ein Zeichen gegen die Klimabremser-Lobby gesetzt haben! Wir werden nicht müde, den Klimabremsern kritisch auf die Finger zu schauen.




