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Der Streit um „Metall auf Metall“ ist der Dauerbrenner in Musikszene und Urheberrechtskreisen – ein Ende ist auch nach 23 Jahren rechtlicher Auseinandersetzung nicht abzusehen. Das Hamburger Oberlandesgericht urteilte nun erneut und wendete dafür die kürzlich eingeführte Pastiche-Regelung an.

Im Kern geht der Streit um die Frage, ob der Musikproduzent Moses Pelham ein etwa eineinhalb Sekunden langes Rhythmusfragment der Elektrogruppe Kraftwerk ohne Lizenz benutzen durfte: nämlich einen Ausschnitt aus Kraftwerks „Metall auf Metall“, den Pelham für sein Stück „Nur mir“ (mit Sabrina Setlur) gesampelt, also als Klangkopie übernommen hatte.

Wie das juristische Branchenmagazin LTO berichtet, urteilte das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) gestern zum dritten Mal über den Fall und ließ erneut die Revision zu.

Drei Zeiträume, drei Rechtslagen: Was das neueste Urteil besagt

Weil sich der Rechtsstreit bereits über zwei Jahrzehnte hinzieht, hat sich auch die Rechtslage mehrfach geändert. Das Gericht musste deshalb zeitlich differenzieren: LTO zufolge definiert das OLG drei Zeiträume, die die Legalität des Samples betreffen.

So sei die Nutzung des Samples zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung von „Nur mir“ (1997) unter die Urheberrechtsschranke der „Freien Benutzung“ gefallen. Diese wurde erst 2021 durch die sogenannte Pastiche-Regelung ersetzt. Zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung war sie allerdings in Kraft und auf den konkreten Fall anwendbar. Punkt für Pelham.

Nach dem 22. Dezember 2002 habe neben der nationalen Regelung im Urheberrecht auch das EU-Recht in Form der InfoSoc-Richtline eine Rolle gespielt. Dem Gericht zufolge hatte Pelham in diesem zweiten Zeitraum weitere Tonträger mit dem Sample veröffentlicht: „Die Beklagten haben durch das unstreitige Angebot zweier Tonträger (‚Best of‘) im Jahre 2004 für die Zwischenzeit Wiederholungsgefahr für eine Vervielfältigung begründet“, zitiert LTO das Oberlandesgericht. Dafür stehe Kraftwerk Schadensersatz zu. Eins zu eins.

Ein dritter zeitlicher Abschnitt sei, wie LTO erläutert, ab Sommer 2021 maßgeblich: Damit beginne der Zeitraum, in dem die Pastiche-Regelung in Deutschland gelte, die durch die letzte Urheberrechtsreform eingeführt worden ist. Das Gericht stellte fest, die Nutzung des „Metall-auf-Metall“-Samples sei ab diesem Zeitpunkt im Sinne des Pastiches zu bewerten. Es sei aber noch nicht endgültig geklärt, was genau unter einem Pastiche zu verstehen sei. Das sei wieder eine Frage der Auslegung von europäischen Recht: Denn die Pastiche-Regelung geht auf die DSM-Richtlinie zurück. Daher ließ das Gericht für diesen Zeitraum die Revision zu. Kraftwerk könnte also weiter prozessieren und die Frage vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären lassen.

Original und Kopie: Zum Hintergrund von „Metall auf Metall“

Die dreiteilige Beurteilung des Oberlandesgerichts zeigt, wie verzwickt die Causa „Metall auf Metall“ ist und welche unterschiedlichen urheberrechtlichen Maßgaben zu berücksichtigen sind. Wie konnte es dazu kommen, dass ein kleines Sample so viel Ärger macht?

Kraftwerks „Metall auf Metall“ stammt aus dem Jahr 1977 und erschien auf dem Album „Trans Europa Express“ – der Albumtitel spielt auf den gleichnamigen Zug an, der bis in 1980er Jahre zwischen Europas Metropolen verkehrte. Der Titel „Metall auf Metall“ ist ebenfalls als Referenz zu verstehen: Die am Synthesizer programmierten Klänge sollen an das rhythmische Geklacker erinnern, das durch das Fahren eines Zuges auf Stahlschienen entsteht.

1997, also 20 Jahre später, benutzte Moses Pelham einen Ausschnitt aus „Metall auf Metall“ (im Original ist der entsprechende Ausschnitt ab ca. 0:35 min zu hören, siehe oben). Pelham eröffnet „Nur mir“ mit dem besagten Rhythmus-Sample. Etwas verlangsamt, als fortlaufende Schleife und unterlegt mit einer anderen Melodie. Nach einigen Takten kommen weitere Elemente dazu, das Kraftwerk-Sample ist nicht mehr zu hören. „Nur mir“ entwickelt im weiteren Verlauf einen eigenen Charakter (zum Nachhören siehe das Musikvideo bei YouTube).

Kurzes Sample, langer Streit: Warum sich der Fall so hochschaukelte

Pelham hatte für die Benutzung des Samples in „Nur mir“ keine Lizenz bei Kraftwerk eingeholt. Es kam zum Rechtsstreit, der 1999 vor dem Landgericht Hamburg begann und sich durch die verschiedenen Instanzen seinen Weg bahnte.

2008 urteilte der Bundesgerichtshof, dass bereits kurze und kürzeste Klangschnipsel durch das Leistungsschutzrecht der Tonträgerhersteller geschützt seien. Das spielte Kraftwerk in die Karten, die das Album auf dem eigenen Label veröffentlicht hatten und damit als Tonträgerhersteller galten. Die Frage, ob das Originalsample aus „Metall auf Metall“ überhaupt die notwendige Schöpfungshöhe für Urheberrechtsschutz erreichte, wurde umschifft.

Pelham war damit nicht einverstanden, der Streit ging 2012 beim Bundesgerichtshof weiter: Dem Gericht zufolge hätte Pelham auf eine unlizenzierte Übernahme des Samples verzichten müssen, weil er in der Lage war, die Rhythmussequenz mit eigenen Mitteln nachzustellen. Dagegen wehrte sich Pelham erneut. Sein Argument: Ein derart strenges Urheberrecht beschneide seine Kunstfreiheit als Hip-Hop-Produzent. Diese würde traditionellerweise mit der Kunstform Sampling arbeiten.

Die Wende brachte das Bundesverfassungsgericht

Im Herbst 2015 landete der Fall beim Bundesverfassungsgericht, das im Sommer 2016 die vorherige Rechtssprechung aufhob: Sampling sei als Kunstform für Hip Hop konstitutiv. Bei einer urheberrechtlichen Betrachtung sei daher eine „kunstspezifische Betrachtung“ notwendig. Diese solle die „stilprägenden Elemente des Hip-Hop“ angemessen berücksichtigen. Geringfügige wirtschaftliche Nachteile von Tonträgerherstellern seien wegen des hohen Guts der Kunstfreiheit in Kauf zu nehmen.

Aufgrund dieser Argumentation musste der Bundesgerichthof die Causa erneut prüfen. Das führte dazu, dass der Fall abermals weiterverwiesen wurde und beim Europäischen Gerichtshof landete. In dessen vielschichtigem Urteil wurde die Referentialität des Samplings stärker gewürdigt: Einerseits könnten Samples so sehr manipuliert sein, dass die Originalquelle für durchschnittliche Hörer*innen nicht mehr zu erkennen sei und ein Konflikt mit dem Leistungsschutzrecht der Tonträgerhersteller ausscheide; andererseits könne Sampling unter bestimmten Umständen sogar unter das Zitatrecht fallen.

Von der Freien Benutzung zum Pastiche

Weiter stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass die deutsche Urheberrechtschranke „Freie Benutzung“ (§ 24 UrhG a. F.) „nicht mit dem Unionsrecht vereinbar“ sei. Damit wurde eine weitere Dimension des Streits freigelegt, die weit über den konkreten Fall hinausreichen sollte. Die Konsequenz: Mit der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in nationales Recht im Sommer 2021 flog die „Freie Benutzung“ aus dem deutschen Urheberrecht. An ihre Stelle trat die relativ offene, der Zitatschranke untergeordnete Pastiche-Regelung, die iRights.info hier erklärt.

Wie der „Pastiche“ ins Urheberrecht kam und was er für das kreative Schaffen bedeutet

Georg Fischer

Im Urheberrecht steht ein neuer Begriff: Der „Pastiche“. Damit sollen sich Nutzer*innen kreativ ausdrücken und fremde Inhalte rechtssicher unter bestimmten Bedingungen verwenden dürfen, etwa für Memes, Remixes oder Cosplays. Eine Annäherung, was „Pastiche“ genau meint und welche Regeln nun gelten. » mehr

Ein Pastiche liegt vor, wenn sich eine Person mit dem Werk einer anderen erkennbar kreativ auseinandersetzt, sich offen (in der Regel wertschätzend) auf das vorbestehende Werk bezieht und dieses nicht als das eigene ausgibt. Eine Quellenangabe ist nicht notwendig, sofern man voraussetzen kann, dass das Publikum das referenzierte Werk erkennt. Ist das nicht der Fall, ist eine Quellenangabe sinnvoll.

Prozess non-stop: Wie weit wird der Streit noch gehen?

Während sich der Streit in den Anfangsjahren um eher enge urheberrechtliche Fragen drehte, kamen mit der Zeit weitere Sachverhalte dazu. Und damit auch komplizierte Fragen. Insbesondere das Verhältnis von Kunstfreiheit und Urheberrecht brachte einen neuen Spin in die Bewertung, die restriktive Rechtsprechung um Sampling fand ein vorläufiges Ende.

Bemerkenswert dabei: Der Streit um das kurze Sample führte nicht nur zu zahlreichen Gerichtsentscheidungen. Er ebnete auch den Weg für die Pastiche-Regelung – die nun tatsächlich auch auf den Fall selbst angewendet wird.

Das Ende der Auseinandersetzung um „Metall auf Metall“ dürfte mit der neuesten Entscheidung indes noch nicht erreicht sein. Auch wenn manche schon genug von dem Fall haben: Die Chance um eine angemessene Diskussion der Pastiche-Regelung ist nun da. Es könnte in die nächste Runde gehen.

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Mi, 4. Mai 2022, Fabian Schaar

Ubuntu gehört seit langer Zeit zu den populärsten GNU/Linux-Distributionen mit einem besonderen Fokus auf dem Desktop für Endnutzerinnen und -nutzer. Doch während ihrer mittlerweile an die 18 Jahre langen Geschichte haben die Entwickelnden der Distribution immer wieder für Kontroversen gesorgt: Zum einen wäre da der mittlerweile wieder eingestellte Unity-Desktop, der von den einen geliebt, von den anderen regelrecht gehasst wurde. Auch diverse Datenschutzentscheidungen, die Canonical, die Firma hinter Ubuntu, in der Vergangenheit getroffen hat, kamen bei einigen eingefleischten Linuxern schlecht an.



Nachdem sich die Entwicklerinnen und Entwickler von Projekten wie Unity oder Ubuntu One getrennt haben, gehen sie mittlerweile einen neuen Sonderweg: gemeint ist das Anwendungssystem Snap.


Die Snap-Technologie von Ubuntu ähnelt grundsätzlich Softwareverwaltungslösungen wie Flatpak und setzt auf isolierte App-Container. Anwendungen sollen also mehr oder minder getrennt vom restlichen System gestartet werden und laufen. Snap wird voraussichtlich noch einige Zeit unter Ubuntu vertreten sein, immerhin hat der Gründer des Projekts, Mark Shuttleworth, erst vor kurzem bestätigt, dass man auch zukünftig auf Snap setzen wolle.


Doch leider bringt Snap einige Nachteile mit sich:

  • Anders als Flatpaks sind Snaps sehr stark auf Canonical zugeschnitten: Das Backend von Snap ist proprietär und macht Canonical so zum Infrastrukturmonopolisten von Snap. Nicht ohne Grund setzt kaum eine andere Distribution so sehr auf die Technologie wie Ubuntu.
  • Vermutlich wird Snap langfristig einen immer grösseren Stellenwert neben den klassischen .deb-Paketen in Ubuntu einnehmen und könnte gerade den Desktop von anderen Distributionen so sehr entfernen, dass ein späterer Umstieg erschwert werden könnte.
  • Gegenüber klassisch installierten Programmen sind die Startzeiten von Snap-Anwendungen teilweise deutlich länger. Gerade auf älterer Hardware können Snaps das System zusätzlich verlangsamen.

Was können Anwenderinnen und Anwender von Ubuntu also tun, wenn sie Snap nicht einsetzen wollen? Snap ist mittlerweile zwar mehr oder weniger fest mit Ubuntu verzahnt, lässt sich allerdings auch weiterhin entfernen. Wer nicht auf Snap-freie Distributionen wie Debian GNU/Linux oder Linux Mint wechseln möchte, kann seit kurzem zum Beispiel das Tool unsnap des ehemaligen Snap-Mitentwicklers Alan Pope nutzen, und so alle Snaps in Flatpaks umwandeln.

Für alle, die sich schon etwas besser mit Ubuntu bzw. Debian-basierten Systemen auskennen, stellt die Ausführung von Popes Scriptsammlung sicherlich keine grosse Hürde dar: Zusammengefasst muss nur ein git-Repository geklont und das Startscript ausgeführt werden. Daraufhin legt unsnap im gleichnamigen Ordner ein log-Verzeichnis an, worin sich auf das System abgestimmte Shell-Scripts befinden, die einzeln ausgeführt werden können.

Alan Pope hat mit unsnap eine gute Möglichkeit geschaffen, Snap unter Ubuntu im Zaum zu halten; die Umsetzung ist zwar Anwender- aber nicht unbedingt Einsteiger-freundlich. Aus diesem Grund habe ich mich mit meinen laienhaften, aber doch ausreichenden shell-Scripting-Fähigkeiten ein Script erstellt, mit dem ich die Ausführung von unsnap zusammenfassen und um einige sinnvolle Punkte ergänzen wollte. Da ich selbst Debian GNU/Linux nutze, habe ich das Script bisher nur in einer virtuellen Maschine mit einer Standardinstallation von Ubuntu 22.04 getestet, hier lief das Script, das mittlerweile easy-unsnap.sh heisst, problemlos durch. Zu beachten ist natürlich, dass sich unsnap selbst noch in der Entwicklungsphase befindet. Daher würde ich grundsätzlich eher dazu raten, das Script so früh wie möglich nach der Installation auszuführen, also an einem Zeitpunkt, an dem noch wenige Snaps auf dem System installiert sind.

easy-unsnap.sh installiert, nachdem man es gestartet hat zunächst git und klont Alan Popes unsnap-Repository. Danach wechselt es in das unsnap-Verzeichnis, führt das unsnap-Grundscript aus und startet dann der Reihe nach alle neu erstellten und auf das System angepassten Scripts. Konkret erstellt unsnap ein snap-Backup, installiert für so viele Anwendungen wie möglich Flatpak-Äquivalente, entfernt dann alle Snaps und schlussendlich snapd, also den Dienst, der Snap verwaltet.

Momentan ist glücklicherweise (vermutlich ist 'noch' hier zutreffend) nur Firefox als Snap-Endnutzeranwendung standardmässig installiert, somit ist der Umstellungsprozess noch einigermassen überschaubar. Der Ubuntu-Snap-Store selbst wird ebenfalls als Snap ausgeliefert, lässt sich allerdings durch andere Appcenter ersetzen: Als erste Ergänzung zum regulären unsnap installiert easy-unsnap direkt GNOME Software, standardmäßig so, dass die Snap-Erweiterung dem System fernbleibt und die Flatpak-Erweiterung mit eingebunden wird. Anschliessend werden mit dem autoremove Befehl mit der Zusatzoption --purge alle nicht mehr benötigten Pakte vom System entfernt, sofern diese vorliegen.

Nach dieser Prozedur ist das Script theoretisch schon fertig und gratuliert dem/der angemeldeten Nutzer/in.

Alle im Folgenden beschriebenen Teile des Scripts sind optional und werden erst aktiviert, wenn die entsprechenden Zeilen des Scripts (vor der Ausführung) auskommentiert werden und die Leerzeichen vor den Zeilen entfernt werden. Momentan habe ich das Script noch nicht ins Deutsche übersetzt, sondern für bessere internationale Verständlichkeit auf Englisch gehalten (so auch die Hinweise im Script selbst)

Um die spätere Nutzung des Systems zu verbessern, sollte Flatpak meiner Meinung nach jedoch etwas besser integriert werden. Daher kann die Option Flatseal zu installieren, aktiviert werden. Flatseal hilft bei der Verwaltung der Rechte, die eine Flatpaksandbox auf dem System eingeräumt bekommt.

Im unsnap-Prozess wird der Snap-Firefox durch den Flatpak-Firefox ersetzt. Da Webbrowser in Sandboxen eventuell einige Probleme hervorrufen können, habe ich unter dem Hauptteil des Scripts auch einige Installationsbefehle für diverse andere Webbrowser zusammengetragen. Momentan mit an Bord sind:

  • LibreWolf (.deb, freiere Firefox-Alternative, basierend auf der Gecko-Renderingengine),
  • GNOME Web (sehr gute GNOME-Integration durch GTK4, basiert auf WebKit-GTK)
  • Firefox ESR (länger unterstützte Firefox-Ausgabe, die auch der Standard unter Debian ist; das Script fügt das Mozilla-Team-PPA zu den Paketquellen hinzu).

Des Weiteren sind die leichtgewichtigen Webbrowser NetSurf und Dillo über das Script installierbar. Diese sind allerdings so leichtgewichtig, dass einige Funktionen bisher nicht oder nicht ganz umgesetzt wurden. Ausserdem kann der qutebrowser installiert werden, der wahlweise über die Qt-Webengine (Qt-Portierung von Blink) oder Qt-Webkit (Qt-Portierung von WebKit) gestartet und vollkommen über ein textbasiertes Interface genutzt werden kann.

Palemoon ist schon vorgemerkt, allerdings wird die Installation momentan noch nicht für Version 22.04 beschrieben. Wer mag, gelangt über den enthaltenen Link auf die Palemoon-Webseite und kann auch Versionen für ältere Ubuntu-Releases installieren.

Da die Aktualisierung von Webbrowsern, die als tar-Archiv ausgeliefert werden (z.B. Seamonkey oder Firefox von der Mozilla-Webseite) über ein Script schwieriger zu handhaben ist, habe ich diese Browser vorerst nicht integriert.

Wie oben bereits erwähnt, bin ich für meine Tests als Debian-Nutzer auf virtuelle Maschinen angewiesen. Ich würde mich daher freuen, wenn einige das Script einmal ausprobieren, vielleicht erleichtert es manchen ja den unsnap-Prozess – dann wäre das Ziel schon erreicht.

unsnap von Alan Pope ist lizenziert unter der freien MIT-Lizenz. Auch easy-unsnap kann und soll weitergegeben werden:

unsnap: https://github.com/popey/unsnap
easy-unsnap.sh: https://github.com/fab161/geeky/blob/main/easy-unsnap.sh

Article note: +1 #thx4sharing #good2know

Schon während der Pandemie erreichte die Bedeutung von Open Source eine breitere Öffentlichkeit. Die Corona Warn App und die CovPass App erschienen natürlich Open Source. Andere Service-Apps erscheinen sogar für die Anwender von Nischenbetriebssystemen wie Aftermarket OS.

Die Tage benötigte ich zum ersten Mal die „neuen“ Authentifizierungsfunktionen des Personalausweis. Bisher war ich um das Thema irgendwie herum gekommen. So manchem digitalen Abstinenzler geht hier vermutlich die Hutschnur hoch. Natürlich sind mir die in der Vergangenheit gefundenen Sicherheitsprobleme bekannt und ob mein Fingerabdruck in den Personalausweis gehört, ist sicherlich noch einmal eine andere Frage. Dennoch schätze ich die Möglichkeit, mich digital ausweisen zu können, ohne schlechte Scans meines Ausweises über ein unsicheres Mailverfahren übermitteln zu müssen.

Positiv überrascht hat mich dann allerdings die Möglichkeit, die AusweisApp2 einfach aus dem Repositorium meines openSUSE Leap 15.4 und auf meinem Smartphone via F-Droid installieren zu können. Letzteres benötige ich, weil ich kein Kartenlesegerät brauche und das Smartphone die Ausweisdaten via NFC auslesen kann. Im Gegensatz zur Corona Warn App und CovPass App sind beide Installationen auch direkt durch den Servicepartner ermöglicht und nicht durch nachträgliche Bereitstellung über ehrenamtliche Entwickler.

Schön, dass hier gleich an die Linux-Nutzer und die kleine Minderheit der Android-Anwender mit Aftermarket OS gedacht wird.

Der Artikel AusweisApp2 – Open Source als neuer Standard für staatliche Services? erschien zuerst auf [Mer]Curius

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Sommer, Sonne, Mietendeckel! In den letzten Tagen war der Andrang an unseren Unterschriftenständen groß. In der letzten Aprilwoche haben wir mehr als 1.700 Unterschriften gesammelt, allein am Samstag trugen sich 630 Menschen in die Unterschriftslisten ein. Für den Erfolg des Bürgerbegehrens fehlen nun noch knapp 2.000 Unterschriften und eine Reserve für ungültige Eintragungen in gleicher Höhe.

Damit diese bis zum Monatsende zusammenkommen, sind die Stände in den nächsten Tagen an verschiedenen Orten der Stadt präsent:

 

Di, 3.5.  09.00-12.00 Uhr  Netto Holzmarktstraße

Di, 3.5.  16.00-19.00 Uhr   Penny Johan-Boumann-Platz

Di, 3.5.  17.00-19.00 Uhr   Kino Thalia

Mi, 4.5.  09.30-11.30 Uhr   REWE Zentrum Ost

Mi, 4.5.  09.00-19.00 Uhr   Brandenburger/Fr.-Ebert-Str.

Do, 5.5.  14.00-18.00 Uhr   dm Nedlitzer Straße

Do, 5.5.  15.00-17.00 Uhr   Edeka Filmpark