Article note: #mist! (Wird denn sowas nicht vorher geprüft ...!? #tzzz)

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung der früheren AfD-Vorsitzenden Frauke Petry aufgehoben und die Politikerin freigesprochen. Petry war wegen fahrlässigen Falscheids verurteilt worden. Sie soll in einer Sitzung des Landtags-Wahlprüfungsausschusses unter Eid falsche Angaben gemacht haben.

Ob Petry wirklich die Unwahrheit gesagt hat, darauf kommt es nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht an. Petry sei als Vertreterin der AfD-Fraktion an den Sitzungen beteiligt gewesen. In dieser Rolle habe sie aber nicht als Zeugin vernommen werden dürfen. Die AfD-Fraktion selbst könne als Beteiligte des Verfahrens grundsätzlich keine Zeugin sei; insoweit schließe Petrys Rolle als Vertreterin eine Zeugenpflicht aus.

Die eidliche Vernehmung Petrys war also unzulässig, so dass sie auch keinen Falscheid leisten konnte (Aktenzeichen 5 StR 424/19).

Article note: #zuviele!!1!

In Brandenburg sind im vergangenen Jahr 137 antisemitische Vorfälle bekannt geworden. Am meisten Übergriffe gab es demnach in Potsdam (23), wie aus den am Montag veröffentlichten Zahlen der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (Rias) in Brandenburg hervorgeht. Die wenigsten Fälle seien in Oder-Spree und Potsdam-Mittelmark mit jeweils zwei Straftaten gemeldet worden.

Der Wert setzt sich aus Zahlen des Landeskriminalamts Brandenburg (103) und dem Monitoring des Rias (49) zusammen. Einige Fälle wurden von beiden Stellen aufgenommen, in der Statistik aber nicht doppelt ausgewiesen.

Bei über der Hälfte aller Vorfälle seien Stereotypen bedient wurden, die sich klar auf den Nationalsozialismus beziehen, erklärt Dorina Feldmann, die zuständige Mitarbeiterin bei der Rias. Dem gegenüber stünden Formen von Antisemitismus, die sich auf Verschwörungstheorien bezögen oder die Legitimität des Staates Israel in Frage stellten.

Den überwiegenden Teil der Vorfälle (82) machte verletzendes Verhalten aus. Darunter fasst die Rias-Statistik unter anderem diskriminierenden Schmierereien, Beschimpfungen und Mails. 29 Bedrohungsfälle wurden gemeldet. Zu körperlichen Angriffen kam es sechsmal.

Die Statistik weist außerdem 17 Fälle von gezielter Sachbeschädigung auf. Elfmal wurden demnach Gedenkorte und Gedenkstätten mutwillig beschädigt, sechs Taten richteten sich gegen Synagogen oder Räumlichkeiten der jüdischen Gemeinden.

Zwischen 2014 bis 2018 hatte es nach Angaben einer ebenfalls von Dorina Feldmann durchgeführten Studie 492 antisemitische Vorfälle in Brandenburg gegeben. Darunter seien 433 polizeilich registrierte Straftaten gewesen. Die übrigen Vorfälle seien von Beratungsstellen gemeldet worden.

Durch das nun erstmalig durchgeführte Monitoring der Fachstelle Antisemitismus in Brandenburg sei die Dokumentation solcher Vorfälle verbessert worden, sagte Dorina Feldmann. Viele antisemitische Vorfälle blieben jedoch weiterhin im Dunkeln. Der Leiter der Fachstelle Antisemitismus, Peter Schüler, erklärt dazu: “Antisemitismus ist und bleibt in Brandenburg ein alltagsprägendes Problem, das belegen die Zahlen des Berichts.”

Zusammenfassung der Studie
(http://docs.dpaq.de/16240-zusammenfassung_antisemitische_vorf_lle_2019_brandenburg.pdf)

Datengrundlage

RIAS Brandenburg zählt 2019 137 antisemitische Vorfälle in Brandenburg
•49 Vorfälle Dokumentation aus RIAS-Monitoring1

•103 antisemitische Straftaten bzw. Straftaten mit antisemitischen Bezügen durch das LKA Brandenburg übermittelt
•15 Vorfälle als Schnittmenge zwischen RIAS-Monitoring und angezeigten Straftaten werden in der Gesamtrechnung nicht doppelt gezählt

Vorfallskategorien und Betroffene
•78 Fälle von einzelnen Betroffenen, 11 mehr als eine_r Betroffene_r, in 48 Fällen keine unmittelbaren Betroffenen

•sechs Angriffe (4,4%) von denen zwei als jüdisch erkennbaren Betroffenen
•29 Bedrohungen (21,9%) mit einem als jüdisch erkennbaren Betroffenen
•17 gezielte Sachbeschädigungen (12,4%) gegen jüdische Einrichtungen
•82 Fälle von verletzendem Verhalten (59,9%), davon vier im Kontext rechtsextremer bzw. rechtspopulistischer Versammlungen und eine Diskriminierung

•3 antisemitische Massenzuschriften (2,2%) (siehe Grafik S.2)

Ausprägungen und Politische Hintergründe
•60 Fälle mit einzelnen Täter_innen, in 18 Fälle mehr als ein_e Täter_in

•in 59 Fällen keine Angaben zu Täter_innen

•über Hälfte der Fälle (75 / 54,7%) rechtsextremen Spektrum zugeordnet

•in 50 Fällen (43,1%) konnte politische Hintergrund nicht eindeutig bestimmt werden

•Von den 103 Straftaten wurden 100 Delikte (97,1%) im Phänomenbereich “PMK-rechts”, 3 Straftaten Phänomenbereich “PMK-religiöse Ideologie” zugeordnet
Tatorte

•Öffentlicher Raum der häufigste Tatort (45).
•16 antisemitische Vorfälle fanden online statt
•6 Vorfälle Umfeld von jüdischen Einrichtungen, ein Vorfall gegen einen jüdischen Friedhof
•11 Vorfälle an Gedenkorten und Gedenkstätten

•12 Vorfälle an den Bildungseinrichtungen (Siehe Grafik S.2) Regionale Verteilung

•Nach Polizeidirektionen: Polizeidirektion Nord 19 Vorfälle (13,8%), Polizeidirektion Ost 38 Vorfälle (27,5%), Polizeidirektion West 43 Vorfälle (31,9%), Polizeidirektion Süd 37 Vorfälle (26,8%)

•Mit 23 Vorfällen (16,8%) in der Landeshauptstadt Potsdam die meisten Vorfälle

•geringste Zahl der Vorfälle in Oder-Spree und Potsdam-Mittelmark mit jeweils 2 Straftaten

•64 Vorfälle (46,7%) in den Kleinstädten bzw. ländlicher Region, 44 Vorfälle (31,1%) in kreisfreien Städten, 29 Vorfälle (21,2%) im Berliner Umland(Siehe Grafik S.3)

Article note: #stopit-now! #gruselig
Frau in UNHCR-Camp mit TelefonDas Smartphone ist für Geflüchtete oft einer ihrer wichtigsten Begleiter. CC-BY-NC-ND 2.0 eu_echo

Seit fast drei Jahren darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Smartphones Asylsuchender auswerten, die sich ohne Pass in Deutschland um Asyl bewerben. Schon als das Gesetz erarbeitet wurde, wurde die Verhältnismäßigkeit der Datenauslesung angezweifelt – unter anderem von der damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten. Nun klagen drei Betroffene vor Verwaltungsgerichten in Berlin, Hannover und Stuttgart gegen die Praxis. Unterstützt werden sie von der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Einer der Kläger ist der 29-jährige Mohammad A., der aus Syrien nach Deutschland geflohen war. Auch sein Handy wurde ausgelesen. Warum, konnte er nicht verstehen – er war schon längst als Geflüchteter in Deutschland anerkannt. „Ich wusste überhaupt nicht, was da genau passiert, man hat mir nichts erklärt. Aber ich hatte Angst, abgeschoben zu werden. Also habe ich ihm das Handy gegeben. Das war, als würde ich mein ganzes Leben über den Tisch reichen“, sagt er laut Pressemitteilung. An seinem Asylstatus änderte die Nachüberprüfung im Jahr 2019 nichts. Die beiden weiteren Klägerinnen sind eine 37-jährige Frau aus Afghanistan und eine 25-Jährige aus Kamerun.

Die Migrationsbehörde wertet die Geräte aus, um Hinweise auf Herkunft und Identität der Asylsuchenden zu bekommen. Zweifel an ihren Angaben sind dafür nicht Voraussetzung, die Datenträgerauslesung kommt schon in Betracht, wenn eine Person keinen gültigen Pass vorzeigen kann. Es muss nicht versucht werden, die Herkunftsangaben durch weniger invasive Mittel wie eine Asylanhörung zu überprüfen.

Bei der Analyse werden etwa die Ländercodes ein- und ausgehender Nachrichten und Anrufe, Geodaten sowie die verwendete Sprache bei Textnachrichten untersucht. Dann steht da beispielsweise: 64 Prozent der getätigten Anrufe des Antragstellers gehen zu Telefonnummern mit tunesischer Vorwahl. 52 Prozent der eingehenden Textnachrichten sind in französischer Sprache verfasst. Aber auch Profilnamen werden ausgewertet, etwa von Google- oder Facebook-Accounts, die auf dem Gerät gefunden werden.

Oftmals bringt die Auswertung keine brauchbaren Ergebnisse

Letztes Jahr hat das Bundesamt 10.116 Datenträger von Erstantragstellern ausgelesen. Etwa 4.600 Mal beantragten Entscheider Zugriff auf diese Auswertungen, davon wurden bis April 2020 etwa 3.400 durch einen Volljuristen freigegeben. Oft bringen diese Auswertungen nichts: 2019 habe es in 58 Prozent der Fälle keine verwertbaren Ergebnisse gegeben, bei 40 Prozent hätte sich die Identität der Antragstellenden bestätigt, in nur zwei Prozent sei sie widerlegt worden.

Die wenigen verwertbaren Ergebnisse lassen zweifeln, ob das Verfahren überhaupt geeignet ist, Anhaltspunkte für Identität und Herkunft zu bekommen. Dafür greift es tief in die Privatsphäre Geflüchteter ein, die sich in einem starken Abhängigkeitsverhältnis zu dem Land befinden, in dem sie Asyl suchen – und sich deshalb kaum gegen den Eingriff verwehren können.

„Das BAMF missachtet die hohen verfassungsrechtlichen Vorgaben, an die der Staat beim Zugriff auf persönliche Daten gebunden ist“, sagt Lea Beckmann, Juristin bei der GFF. Sie koordiniert das Verfahren, bei dem es nicht nur um die drei aktuell Klagenden geht, sondern um Tausende Geflüchtete, die ihre Datenträger herausgeben mussten. Und so soll auch beim Verwaltungsgericht nicht Schluss sein: „Ziel ist, die gesetzliche Grundlage für die Handydatenauswertung vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.“

Offenlegung: Die Autorin dieses Artikels hat als Co-Autorin an der Studie „Das Smartphone, bitte! Digitalisierung von Migrationskontrolle in Deutschland und Europa“ mitgewirkt, die die GFF in Vorbereitung auf die Klageverfahren erstellte.


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Article note: #schade .oO(Die Gründe kenne ich iwie von linux4user.de noch ... :-D)

Nach rund 22 Jahren haben die Betreiber der Website Pro-Linux beschlossen, den Betrieb einzustellen. Die bestehenden Seiten gehen jedoch nicht offline, sondern sollen als Wissensarchiv bestehen bleiben.

Kommentare sind dann nicht mehr möglich. Das verkündete Pro-Linux-Gründer Mirko Lindner in einem Artikel zum Abschied. In ihm bedankt er sich zudem “für die schöne Zeit und unbezahlbare Erinnerungen”. Die sogenannte “DBApp” soll jedoch noch weitergeführt werden. Sie ist auf der Website unter dem Menüpunkt “Programme” erreichbar und informiert über neue Programmversionen.

In seinem Beitrag wirft Mirko Lindner auch einen kleinen Blick zurück. So sollten die Seiten damals das noch spärlich gesäte Wissen über Linux sammeln und als Treffpunkt für die Community dienen. Nach eigenen Angaben hat Pro-Linux seitdem „1562 Artikel, 301 Kurztipps und 27690 News“ veröffentlicht. Die Website entwickelte sich zu einer der beliebtesten Linux-Portale.

Den Betrieb stellt Pro-Linux Ende Mai ein, ab Juni sind dann sämtliche Schreibzugriffe gesperrt. In der Folge lassen sich weder Kommentare, noch neue Beiträge einreichen.

Der Beitrag Internetportal Pro-Linux schließt Ende Mai erschien zuerst auf Linux-Magazin.