Article note: #thx4sharing!

Leserbrief zu Covid-19:

Da ich gesehen habe, dass Du immer wieder zu Covid-19 bloggst, könnte Dich meine Geschichte vielleicht interessieren. Mich hat es Mitte März wahnsinnig schwer erwischt, obwohl ich kein Risikopatient bin (bin “erst" 43, keine chronischen Krankheiten, Nicht-Raucher, mäßiges Übergewicht). Ich habe mich bei einer Kollegin in einem Meeting angesteckt, die im Skiurlaub in Österreich war. Rückwirkend waren die ersten Symptome bereits nach zwei Tagen da (Kreislauf, kalter Schweiß), richtig los ging es dann nach fünf Tagen. Fieber bis zu 40 Grad, Geruchs- und Geschmacksverlust (beides immer noch da), zunehmende Atemnot. Nach fünf Tagen ging es mir so schlecht, dass meine Frau den Rettungswagen rufen musste. Im Krankenhaus wurde ich umgehend in ein künstliches Koma versetzt.

Insgesamt war ich fast 4 Wochen im Koma, wurde nicht nur künstlich beatmet sondern benötigte auch eine ECMO (letzte Option), weswegen ich auch in Kölns größte Lungenklinik verlegt werden musste. Die Ärzte dort haben mir das Leben gerettet, ich war zwischenzeitlich mehr tot als lebendig und meine Familie voll verzweifelter Sorge. Mein Immunsystem hat völlig durchgedreht (Zytokinsturm), dazu kam noch eine bakterielle Superinfektion, die den Einsatz von Reserveantibiotika notwendig machte. In Folge kam es dann zu einer Lungenembolie, einem Lungenkollaps und einem Pneumothorax.

Danach war ich weitere 6 Wochen in Krankenhäusern und der Reha, um mich nun langsam wieder einer neuen Normalität zu nähern. Ein so langes Koma, die Medikament aber auch der Virus selber hinterlassen deutliche Spuren, deren Beseitigung offenbar einiges an Zeit benötigt.

Ich bin irritiert, wie viele Menschen die Gefahren aktuell ignorieren

Ich auch.

Article note: #whoop .oO('braucht' auch niemand in B ...)

Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz löst Unmut aus: Mehrere Bundesländer wollen die Entsendung von Polizisten nach Berlin überprüfen - und der Bundesinnenminister hat sich in dieser Frage jetzt auch festgelegt. Viel Gesprächsstoff auf der Innenministerkonferenz.

Article note: .oO( )

Und wieder ein krasses Fehlurteil: Abgeordnetenwatch hat vor dem Bundesverwaltungsgericht verloren. Sie wollten, dass der Bundestag offenlegen muss, wie er fragwürdigen Parteispenden nachgeht. Das absolute Mindesmaß an Transparenz! Und nicht mal das wollen sie. Ist ja auch klar. Die Leute, die das beschließen müssten, sind die Vorteilsnehmer der Parteispenden.

Wartet, die Punchline kommt noch:

Oberster Prüfer der Parteifinanzen ist der Bundestagspräsident (aktuell übrigens Wolfgang Schäuble, der selbst in einem Parteispendenskandal verwickelt war).
Was heißt hier "war"? Der Skandal ist nie ordentlich aufgeklärt worden!

Ja, meine Damen und Herren. So sieht sie aus. Die beste Demokratie, die man für Geld kaufen kann!

Article note: .oO(Ach, hätte *das* doch jmd vorher gewusst/-sagt ...!!1!)

Wer wie ich annahm, die Telekom und SAP machen die Corona-App kostenlos, als Geste der Menschlichkeit und als Zeichen dafür, dass sie auch eine soziale Verantwortung haben, der sieht sich getäuscht. Die haben da Preise aufgerufen, die einem Tränen in die Augen treiben.

Insbesondere die Telekom scheint da völlig ethikfrei mit allen Händen in den Topf gegriffen zu haben. Schon was die SAP aufgerufen hat finde ich ausgesprochen irritierend, aber was die Telekom da abgreift? Meine Herren, da fallen mir gar keine Witze mehr zu ein. Ob das Teil des Sanierungsprogramms für die T-Systems ist, die ja angeblich bis zum Herbst zerschlagen werden sollte?

Bleibt die Frage, ob das jetzt reine Industrieförderung war, oder ob die App auch tatsächlich was nutzen kann/soll.

Weiß ich auch nicht. Der ewige Optimist in mir hofft, dass die App was bringt, egal ob das beabsichtigt war oder nicht.

Und mir bleibt als Lektion, dass ich mal dringend meinen Tagessatz hochsetzen muss.

Article note: .oO(BrExit #now!)
Trump and JohnsonArt of the Deal: Der britische Premier Johnson und US-Präsident Donald Trump vereinbarten ein Daten-Abkommen Gemeinfrei The White House

In ungewöhnlich deutlichen Worten haben die europäischen Datenschutzbehörden ein Abkommen zwischen den USA und dem Vereinigten Königreich kritisiert, das künftig Strafverfolgungsbehörden wechselseitig umfassenden Zugriff auf persönliche Daten in Ermittlungsverfahren gewähren soll. Die Kritik der Datenschützer:innen könnte Konsequenzen für ein ähnliches Abkommen zwischen der USA und Europa und die künftigen Beziehungen der EU mit Großbritannien haben.

Konkret geht es um den Cloud Act. Das US-Gesetz erlaubt den dortigen Behörden den Zugriff auf die Daten auch auf Servern im Ausland, ohne dass zuvor ein Rechtshilfegesuch gestellt wird. Die EU plant mit der E-Evidence-Verordnung längst ein ähnliches Gesetz, das innerhalb der EU den Datenzugriff in Strafverfahren erleichtern soll.

Während die EU und die USA noch über ein wechselseitiges Abkommen über den Datenzugriff verhandeln, hat Großbritannien bereits im Vorjahr als erstes Land weltweit ein Abkommen im Rahmen des Cloud Act mit den USA abgeschlossen. Dies „ermöglicht es den amerikanischen und britischen Strafverfolgungsbehörden mit entsprechender Ermächtigung, elektronische Daten über schwere Verbrechen, einschließlich Terrorismus, sexuellen Kindesmissbrauchs und Cyberkriminalität, direkt von im jeweils anderen Land ansässigen Technologieunternehmen ohne rechtliche Hindernisse einzufordern“, so das US-Justizministerium.

Geharnischter Brief

Der umfassende Datenzugriff zwischen USA und dem Vereinigten Königreich stößt den EU-Behörden sauer auf. Der Europäische Datenschutzausschuss befürchtet, dass Schutzmaßnahmen vor rechtlich problematischen Anfragen aus den USA durch den Cloud Act respektive dem britischen Abkommen ausgehebelt werden. Das schrieb der Ausschuss diese Woche in einem Antwortbrief an den deutschen EU-Abgeordneten Moritz Körner von der FDP und seine liberale Fraktionskollegin Sophie in ´t Veld aus den Niederlanden.

Jedes künftige Abkommen müsse über US-amerikanischen nationalen Bestimmungen stehen und ausreichende datenschutzrechtliche Schutzbestimmungen enthalten, heißt es in dem Brief. Die Schutzmaßnahmen müssten etwa eine vorherige gerichtliche Genehmigung für den Zugriff auf Metadaten und Inhalte von Kommunikationsdaten enthalten, die bisher von US-Geheimdiensten massenhaft unter Schleppnetz-Autorisierungen ausgelesen werden.

Abgeordnete fordern Konsequenzen

Der Brief zeige deutliche Sperrlinien für den Datentransfer zwischen Europa und den USA auf, sagte die liberale Abgeordnete in ´t Veld zu netzpolitik.org. „Die Datenschutzbeauftragten scheinen anzudeuten, dass sie die laxe Haltung der Kommission in Bezug auf den Datenschutz in den internationalen Beziehungen nicht länger tolerieren werden.“ Die Kommission könne nun nicht mehr wie früher vage Zusicherungen der USA akzeptieren, Europäer:innen nicht in Bausch und Bogen zu belauschen. Eine wichtige Vorentscheidung dafür werde die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall Schrems-II im Juli bringen.

Mögliche Konsequenzen sieht der Brief des Datenschutzausschusses für die künftige Zusammenarbeit zwischen der EU und Großbritannien nach dem endgültigen Ausscheiden des Landes aus dem EU-Rechtsrahmen. Datenweitergabe aus britischer Hand an US-Behörden ohne ausreichende Schutzmechanismen werden Auswirkungen auf die Frage haben, ob die EU dem Vereinigten Königreich ein gleiches Datenschutzniveau wie im eigenen Rechtsraum bescheinigen könne, eine sogenannte Adäquanzentscheidung. So heißt es in dem Brief.

Der FDP-Abgeordnete Körner fordert klare Konsequenzen aus dem britischen Deal mit den USA. „Das einseitige Datenaustausch-Abkommen zwischen Großbritannien und den USA verunmöglicht ein Fortführen des Datenaustauschs zwischen der EU und Großbritannien“, sagt Körner. „Das Vereinigte Königreich wird sich zwischen hohen europäischen Standards und amerikanischer Massenüberwachung entscheiden müssen, oder es wird am Ende zwischen den Stühlen sitzen.“


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