Article note: #thx!! @Überschrift: "Das ist zynisch und feige. Gegen die milliardenschweren Interessen der Industrie und des Handels hat der Verbraucher kaum eine Chance." #sonämlich

Dank Corona sind die katastrophalen Zustände in deutschen Schlachthöfen wieder einmal Gegenstand der politischen Debatte. Mittlerweile fällt es selbst Julia Klöckner schwer, sich öffentlich schützend vor eine Branche zu stellen, in der das Tierwohl und die Arbeitsbedingungen Kostenfaktoren sind, die aus betriebswirtschaftlicher Logik heraus minimiert werden müssen. Wieder einmal wird die Verantwortung für die Misere zwischen den Zeilen dem Verbraucher zugeschoben, der angeblich ja die Macht habe, an den Zuständen etwas zu ändern. Das ist zynisch und feige. Gegen die milliardenschweren Interessen der Industrie und des Handels hat der Verbraucher kaum eine Chance. Nicht der Verbraucher, sondern der Gesetzgeber hat die Missstände ermöglicht und nicht der Verbraucher, sondern der Gesetzgeber ist nun dafür verantwortlich, diese Missstände auch wieder abzuschaffen. Von Jens Berger.

Wer heute ein mündiger Verbraucher sein will, braucht sehr viel Zeit und Energie. Sicher, es ist nicht unmöglich, ethisch korrekt und nachhaltig einzukaufen. Man kann sein Fleisch vom Bio-Schlachter kaufen, sich sein Obst und Gemüse in regional verwurzelten ökologisch korrekten Hofläden besorgen und vor jedem Kauf eines Konsumprodukts ausgiebig im Internet dessen ökologischen Fußabdruck und die ethischen Bedingungen über die gesamte Produktionskette recherchieren. Wer über sehr viel Tagesfreizeit verfügt, gewillt ist, sich intensiv in sehr komplexe Themenbereiche einzulesen, und nicht zuletzt auch über das nötige Kleingeld verfügt, sich diese oft doch recht teuren Produkte leisten zu können, kann dem Ideal des mündigen Verbrauchers schon sehr nahekommen. Doch wer hat so viel Zeit, Energie und Geld?

Auch Otto Normalverbraucher verurteilt die Zustände in deutschen Schlachthöfen, will durch den Kauf von Lebensmitteln nicht den Lebensraum der letzten Orang-Utans zerstören oder Produkte kaufen, die mit einem unnötig hohen Einsatz von nicht regenerativen Ressourcen hergestellt wurden. Er will kein T-Shirt kaufen, das in einem “Sweat-Shop” in Indien oder Bangladesch genäht wurde und hätte auch lieber Fleisch von Puten, die keiner Breitbandantibiotika-Behandlung unterzogen wurden. Das große Problem: Der Kunde hat in der Regel gar nicht die Möglichkeit, die positiven und negativen indirekten Produkteigenschaften in Erfahrungen zu bringen und kauft am Ende doch oft genau die Produkte, die er eigentlich gar nicht haben will.

Bleiben wir bei Fleischprodukten. Wenn ich an der Fleischtheke im Supermarkt ein Schnitzel oder ein Stück Leberwurst kaufe, weiß ich nicht, woher das Fleisch kommt, welche Haltungsform dahintersteht und in welchem Schlachthof das Tier zerlegt wurde. Sicher, der Gesetzgeber hat da vorgesorgt. Bei aktivem Interesse ist das Thekenpersonal verpflichtet, dem Kunden die dazugehörigen Informationen auszuhändigen. Dann ist der Verbraucher in Besitz von kryptischen EU-Betriebs- oder -Kontrollnummern. Kommt das Schnitzel aus dem Betrieb mit der Nummer EV 917, wurde das Schwein bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück zerlegt. Doch welcher Kunde erfragt zunächst für jeden einzelnen Artikel die Kontrollnummer, checkt diese dann online über sein Smartphone und zieht sich damit freiwillig dem Groll der Schlange stehenden anderen Kunden zu? Das weiß natürlich auch der Gesetzgeber. Die Politik macht sich letztlich nur einen schlanken Fuß, indem sie die angemahnte Transparenz zwar zum Teil ermöglicht, dies aber mit einem größtmöglichen Aufwand für den Kunden verbindet; wohlwissend, dass kaum ein Kunde bereit ist, diesen Aufwand auch wirklich auf sich zu nehmen. Den Handel freut´s. Während auf jeder Zigarettenschachtel bebilderte Warnhinweise zu finden sind, hat der Kunde beim Schnitzelkauf an der Fleischtheke das Gefühl, ein regionales ethisch korrektes Produkt zu erwerben. Noch nie war Wegsehen so einfach. Otto Normalverbraucher will zwar gute Produkte, ist in der Regel aber auch nicht bereit, dafür einen unnötig großen Aufwand zu betreiben. So lange Industrie und Handel nicht gezwungen werden, den Verbraucher mit der Nase auf diese Informationen zu stoßen, wird sich auch am Konsumverhalten so schnell nichts ändern.

Man darf dabei auch nicht vergessen, dass der Verbraucher ein David ist, der gegen einen Goliath ankämpft. Auf jeden Bericht über Kinderarbeit, abgeholzte Regenwälder, gequälte Schweine und ausgebeutete Arbeiter kommen mindestens 1.000 Anzeigen und Werbespots der Hersteller und des Handels, die unsere Bedenken wegwischen wollen. Da geht es dann um Gefühle, die mit dem Konsum des Produkts vermittelt werden. Lebensfreude pur für den Bratmaxe, wer denkt da an das gequälte Schwein und den Niedriglöhner aus Bulgarien, der ihm das Bolzenschussgerät an die Schläfe gehalten hat? Stattdessen sehen wir – wenn überhaupt – glückliche Schweine auf Bauernhöfen, die es so nur in der Fantasie von Werbetreibenden gibt, bodenständige Fleischermeister, denen man gerne vertraut und natürlich jede Menge glückliche unkritische Kunden. Wer will da schon den Miesepeter geben und irgendwelche EU-Nummern recherchieren, um diese Seifenblase zum Platzen und sich selbst in einen Gewissenskonflikt zu bringen? Man setzt auf den kritischen Verbraucher und lässt gleichzeitig Industrie und Handel mit einem Milliarden-Werbebudget auf ihn los. Wen wundert es da, dass er am Ende denkt, dass das Schnitzel vom glücklichen Schwein auf dem Bilderbuchbauernhof und Schokolade aus lila Kühen kommt?

Dabei ist es rein pragmatisch betrachtet doch so einfach: Die Lebensmittelindustrie will mit möglichst preiswerten Zutaten bei wettbewerbsfähigen Preisen möglichst hohe Renditen erzielen. Der Handel will Umsätze generieren und die Kunden mit möglichst niedrig klingenden Preisen in seine Märkte locken und Gewinne erzielen. Die Politik wiederum ist fest in der Hand der Lobbyisten der Lebensmittelindustrie und des Handels. Welcher CDU-Politiker aus dem niedersächsisch-westfälischen Schweinegürtel würde sich schon gerne freiwillig mit den lokalen Schweinebaronen anlegen? Aber wem wird die Verantwortung für die Missstände in die Schuhe geschoben? Dem Verbraucher, der das angeblich so will. Und wenn man mal richtig zynisch wird, pocht man noch darauf, dass die niedrigen Preise eine soziale Wohltat seien.

Lesen Sie dazu: Debatte um Lebensmittelpreise – scheinheilig und zynisch

Geradeso als wären die Wünsche des Verbrauchers sonst die oberste Leitlinie von Industrie, Handel und Politik. Auf den Verbraucher wird immer nur dann verwiesen, wenn es gilt, die Interessen von Industrie und Handel zu verteidigen. Sind die Wünsche des Verbrauchers nicht industrie- und handelskompatibel, spielen sie auch in der politischen Debatte keine Rolle.

Doch wer trägt dann die Verantwortung? So groß die politische Aufregung über Tönnies ist, so klar muss man festhalten, dass Tönnies offenbar gegen keine Gesetze und Vorschriften verstoßen hat. Im Gegenteil. Die Politik hat vielmehr über die Jahre hinweg die Gesetze und Vorschriften genauso ausgeweitet, dass das “System Tönnies” im legalen Bereich Profite erwirtschaften kann. Nicht alles was legal ist, ist auch rechtens. Aber an die gesellschaftliche Verantwortung eines Schweinebarons zu appellieren, ist ungefähr so sinnvoll, wie einem Kater Vorträge über das Mäusewohl zu halten. Und Tönnies ist ja nur die Spitze des Eisbergs und allenfalls ein Symptom und nicht die Ursache.

Wir sollten uns daher so schnell wie möglich vom Gedanken verabschieden, dass der Markt schon dafür sorgt, dass irgendwann einmal ethisch und ökologisch einwandfreie Produkte in unseren Einkaufswagen landen. Das Interesse des Wolfes ist es, sich den Bauch vollzuschlagen. Das Wohl der Lämmer spielt für ihn keine Rolle. Genauso ist es das Interesse eines Konzerns Gewinne zu erwirtschaften. Tönnies, Nestlé oder KiK sind schließlich keine dem Gemeinwohl verpflichteten Genossenschaften, sondern lupenreine Renditemaschinen, in deren Gewinn- und Verlustrechnung für Ethik und Moral kein Platz ist. Hier ist der Gesetzgeber gefragt. Wer sich weigert, strengere Gesetze zu verabschieden und die Verantwortung stattdessen auf den Verbraucher schiebt, handelt unlauter und ganz im Sinne der Konzerne, die genau wissen, dass der Verbraucher weder gewillt noch in der Lage ist, wirklich kritisch und mündig zu sein.

Titelbild: Angelo Cordeschi/shutterstock.com

Article note: #daumendrück(?)
Buch mit Aufschrift: Gesetz für digitale Dienste

Die große Umwälzung versteckt sich hinter einer Wust sperriger Begriffe. Verantwortliche in Brüssel sprechen von Haftungsausschluss, von Interoperabilität und ex-ante-Regulierung. Die Wortgirlanden verschleiern, dass die EU an einem revolutionären Vorhaben arbeitet. Es könnte die digitale Welt für immer verändern.

Das Gesetzespaket, an dem eine Abteilung von 20 Leuten in Brüssel die ganze Pandemiezeit hindurch arbeitete, trägt den spröden Namen „Gesetz für digitale Dienste“, im Englischen Digital Services Act.

Ein erster Textentwurf wird gegen Jahresende erwartet, doch Kommissionschefin Ursula von der Leyen hat das Gesetz zu einem der Leuchtturmprojekte ihrer Amtszeit erklärt. Der Rundumschlag soll die e-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 rundum erneuern und die Marktmacht von Plattformkonzernen wie Google und Amazon beschränken. Zugleich soll er europäischen Startups durch eine europaweite Vereinheitlichung der Spielregeln helfen.

Die Hauptziele der Kommission

Die Kommission möchte drei Hauptziele erreichen. Ziel eins: Der digitale Binnenmarkt muss vereinheitlicht werden. Denn bislang herrsche ein Wildwuchs an Vorschriften. Für Anbieter von neuen Diensten sei es oft leichter, in den USA zu starten als in einem anderen europäischen Land, klagt ein Kommissionsbeamter.

Zu dem Wildwuchs tragen das NetzDG in Deutschland oder das zuletzt vom französischen Verfassungsgericht wieder aufgehobene Avia-Gesetz gegen Hassrede bei. Beide Gesetz schaffen unterschiedliche und teils problematische Auflagen für den Umgang mit „illegalen Inhalten“. Statt nationalen Alleingängen möchte die Kommission einheitliche Verpflichtungen für Diensteanbieter sehen.

Ziel zwei ist die Schaffung eines Kontrollrahmens für derzeit übermächtig scheinende Plattformen. Ein Konzern wie Facebook mit seinen weltweit mehr als zwei Milliarden Nutzer:innen müsse einer europaweiten Aufsichtsstruktur unterworfen sein. Diese soll sicherstellen, dass die Plattformen ihre rechtlichen Verpflichtungen bei Datenschutz, Inhaltemoderation und anderen Fragen einhalten.

Die Kommission will aus der Datenschutzgrundverordnung lernen. Diese schuf einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen, die Durchsetzung der Regeln blieb aber Angelegenheit der oft kümmerlich ausgestatteten nationalen Datenschutzbehörden. Die Kommission überlegt daher, eine neue Aufsichtsbehörde auf EU-Ebene ins Leben zu rufen und somit „eine Art Accountability-Framework“ zu schaffen, wie es ein Kommissionsbeamter ausdrückt.

Ziel drei ist die Sicherung des fairen Wettbewerbs. Neue Marktinstrumente sollen der Kommission die Möglichkeit geben, schon einzugreifen, bevor eine Plattform überhaupt eine marktdominante Stellung erobert. Bislang erlaubt das Wettbewerbsrecht erst dann ein Eingreifen, wenn die Plattform schon große Teile des Marktes beherrscht.

Künftig könnte eine sogenannte „ex-ante“-Regulierung erlauben, auf Basis einer Analyse der Ausgangslage Schritte gegen später möglicherweise problematische Situationen zu treffen. Als Beispiel nennt die Kommission die Digitalwährung Libra, die von Facebook mitgegründet wurde. In Frage kommen aber auch Übernahmen wie jene von WhatsApp oder Instagram. Eine Vorab-Regulierung würde in solchen Fällen verhindern, dass Facebook seine Marktmacht in einem Sektor dazu nutzt, sich in einem anderen einen uneinholbaren Startvorteil zu verschaffen.

Zugleich prüft die Kommission eine Anpassung bestehender Wettbewerbsregeln. Diese sollen es möglich machen, Datenmacht als klaren Marktvorteil zu berücksichtigen. Auch sollen gewisse Praktiken großer Plattformen unter die Lupe genommen werden. Ein Händler wie Amazon dürfte dann nicht mehr wie bislang seine Eigenmarken im Empfehlungsalgorithmus auf der eigenen Plattform bevorzugen. Anbieter wie Apple wiederum, die in Europa keine marktmächtige Position innehaben, könnten dennoch gezwungen werden, nur mehr eingeschränkt im eigenen digitalen Laden mit Dritt-Entwicklern zu konkurrieren.

Die Kommission möchte neue Werkzeuge für die Behörden schaffen. Eines davon ist eine mögliche Pflicht zur Interoperabilität. Dies würde bedeuten, dass die Aufsichtsbehörde Plattformen die Öffnung ihrer Dienste anordnen kann. Wer etwa mit WhatsApp kommuniziert, dürfte dann auch mit Nutzer:innen anderer Apps wie Signal oder Telegram Nachrichten austauschen.

Diese Idee, die in Kommissionskreisen diskutiert wird, soll den Netzwerkeffekt aushebeln und Alternativen jenseits der großen Plattformen bieten. Diese Idee wird von zahlreichen Stimmen in der europäischen Debatte unterstützt, allerdings befürchten Softwareentwickler wie Signal-Gründer Moxie Marlinspike, dass verpflichtende Interoperabilität die Weiterentwicklung technischer Standards behindern könnte.

Reform der Haftungsregeln?

Ein in Fachkreisen heiß diskutierter Punkt des Gesetzes ist eine mögliche Reform der Haftungsregeln für Plattformen. Diese Regeln gelten als eine Grundbedingung für die Meinungsfreiheit im Internet – eine Änderung könnte schlimme Auswirkungen haben, sollte die Reform verunglücken. Eine Reform der Haftungsregeln wurde immer wieder debattiert, auch wenn die Kommission nun betont, breite Haftungsausnahmen behalten zu wollen.

Worum es geht: Das sogenannte Providerprivileg aus der zwei Jahrzehnte alten E-Commerce-Richtlinie schützt bislang Diensteanbieter vor einer direkten Haftung für Inhalte, die Nutzer:innen auf der Plattform hinterlassen. Sie laufen erst dann Gefahr, dieses Haftungsprivileg zu verlieren, wenn sie nach einem Hinweis offenkundig illegales Material nicht rasch entfernen. Das ist als Notice and Takedown bekannt.

Grundsätzlich hat dieses Prinzip das Internet erst groß werden lassen: Verantwortlich für die jeweiligen Inhalte sind in erster Linie die Nutzer:innen selbst, während Internetdienste lediglich die Infrastruktur zu Verfügung stellen. Plattformen wie Youtube oder Facebook wären kaum denkbar, müssten sie jeden einzelnen Upload ihrer Nutzer:innen auf dessen Legalität abklopfen, um ihren Dienst rechtssicher betreiben zu können.

Inzwischen kratzen nationale und EU-Gesetze am Haftungsausschluss für Plattformen. In Deutschland drohen Betreibern hohe Geldstrafen, kommen sie den deutlich schärferen NetzDG-Vorgaben nicht ausreichend nach. Bald müssen sie wohl Uploadfilter einsetzen, um der EU-Urheberrechtsreform zu genügen – und am Horizont zeichnen sich bereits weitere mögliche Filterverpflichtungen ab, die sich gegen mutmaßliche Terrorpropaganda richten.

An diesen Mitteln lässt sich ablesen, wohin die Reise gehen könnte: vermehrt hin zu „proaktiven“ und automatisierten Systemen, die unerwünschte Inhalte filtern, bevor sie veröffentlicht werden. Obwohl die Mängel von Uploadfiltern gut dokumentiert und allgemeine Überwachungsverpflichtungen in Europa von höchster Stelle verboten sind, kamen Forderungen danach zuletzt immer mehr in Mode. So stellten etwa der deutsche Innenminister Horst Seehofer und sein damaliger französischer Amtskollege Gérard Collomb perspektivisch eine Ausweitung der Technik zur „Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte und sonstiger rechtswidriger Inhalte“ zur Debatte.

Der Ansatz birgt für sich genommen schon genug Gefahr, die Meinungsfreiheit einzuschränken, etwa durch „Overblocking“. Zugleich drängt er aber Plattformen dazu, zunehmend auf eigene Faust zu entscheiden, welche Inhalte legal sind und welche nicht. Eine Reform müsste also penibel darauf achten, das Problem privatisierter Rechtsdurchsetzung nicht weiter zu verschlimmern.

Positionen im EU-Parlament

Aus dem EU-Parlament sind bislang zur Idee eines Digitale-Dienste-Gesetzes grundsätzlich wohlwollende Töne zu vernehmen. Einer Überarbeitung der Regeln für Plattformen will sich niemand in den Weg stellen, allerdings mahnen die Abgeordneten, das Kind nicht mit dem Bad auszuschütten. Gleich vier Ausschüsse haben Berichte mit Empfehlungen für das Gesetz geschrieben, zum Hauptbericht im Binnenmarktausschuss allein liegen nicht weniger als 919 Änderungsanträge vor.

Was das Parlament sich wünscht: Weitgehend übereinstimmend pochen die verantwortlichen Ausschüsse darauf, von der bedingten Haftungsfreiheit für Online-Dienste wie auch vom Überwachungsverbot nicht abzurücken. Zugleich sehen sie, je nach Schwerpunkt des jeweiligen Ausschusses, erheblichen Verbesserungsbedarf an den derzeit geltenden Regeln.

So wünscht sich der federführende Binnenmarktausschuss mehr Transparenz, Auflagen und gegebenenfalls empfindliche Strafen für Online-Händler, damit weniger gefälschte oder illegale Produkte bei Kunden landen. Mit Transparenz alleine ist es jedoch nicht getan, schreibt der sozialdemokratische Berichterstatter Alex Agius Saliba in seinem Berichtsentwurf: „Drängende Probleme rund um Profilbildung, Targeting und personalisierte Preise können nicht nur durch Transparenzverpflichtungen und Wahlfreiheit für Verbraucher adressiert werden“.

Einen konkreten Ausweg nennt er zwar nicht, dafür helfen die Kollegen aus dem Innenausschuss aus. Sie fordern von der Kommission zumindest eine Einschränkung von Microtargeting, ähnlich dem Rechtsausschuss. Dieser benennt die verbreitete Methode von Online-Diensten, generell auf eine personalisierte Verstärkung bestimmter Inhalte – auch zu Werbezwecken – zu setzen als die „am meisten schädigende Praxis in der digitalen Gesellschaft“.

Positionen der Mitgliedstaaten

Obwohl der Gesetzesvorschlag der Kommission erst in einigen Monaten erwartet wird, hat die Frontbildung bereits begonnen. Zehn EU-Staaten der Gruppe D9+ legten im Mai ein Positionspapier vor, das erste rote Linien zieht. Kernbotschaft ist dabei nicht nur der Inhalt, sondern bereits die Zusammensetzung der Gruppe: In ihr verbünden sich kleine Staaten mit großer Digitalbranche wie Estland, Finnland und Schweden mit Ländern wie Polen, Irland und Luxemburg, die ausländische Konzerne mit niedrigen Unternehmenssteuern locken.

Die Gruppe der D9+ drängt in ihrem Positionspapier darauf, die Grundprinzipien der e-Commerce-Richtlinie beizubehalten. Sie pochen auf das Herkunftslandprinzip, nach dem Firmen in erster Linien den Gesetzen ihres Sitzstaates unterworfen sind. Auch drängt die Gruppe, keine Änderung der Haftungsregeln vorzunehmen und keine generelle Überwachungsverpflichtung für Inhalte einzuführen. Mit diesen roten Linien soll eine tiefgreifende (und womöglich Grundrechte einschränkende) Art der Regulierung verhindert werden. Die Ländergruppe kündigt an, weiter an gemeinsamen Positionen zu arbeiten.

Die meisten anderen Staaten haben noch keine klare Ausrichtung. In Deutschland liegt lediglich eine Einschätzung von Expert:innen im Auftrag der Bundesregierung vor, in Form einer Stellungnahme des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen des Bundesjustizministeriums. Eine politische Festlegung darauf, wie genau die Bundesregierung sich das Gesetz für digitale Dienste vorstellt, gibt es noch nicht.

Was wollen die Lobbyisten

Die großen Digitalkonzerne lobbyieren längst auf höchster Ebene zu dem Gesetzespaket. Bereits vor einem Jahr traf etwa die Youtube-Chefin Susan Wojcicki den damaligen irischen Regierungschef Leo Varadkar zu einem geheimen Stelldichein, um im Zusammenhang mit dem Digital Services Act über Inhaltemoderation zu sprechen.

Ein wichtiges Sprachrohr der Tech-Konzerne in Brüssel ist der Branchenverband Edima, dem unter anderem Google, Facebook, Apple, Microsoft, Snapchat, Twitter und TikTok angehören. In einem im Januar veröffentlichten Positionspapier warnt Edima davor, eine direkte Haftung von digitalen Plattformen für Inhalte von Dritten zu schaffen. Eine solche Haftung für Inhalte von anonymen Nutzer:innen hatten Verbände der Rechteinhaber, etwa Verlage und Filmbranche, in Lobby-Stellungnahmen gegenüber der deutschen Bundesregierung gefordert.

Ähnlich wie bei der EU-Urheberrechtsreform möchten die Rechteinhaber strenge Verpflichtungen für die Plattformen, die diese zum Filtern und Kontrollieren von Inhalten zwingen dürften. NGOs warnen aber, solche Auflagen und eine Umkehr der Haftungsregeln könnten fatale Folgen für die Meinungsfreiheit und andere Grundrechte haben.

Stattdessen spricht sich das Positionspapier von Edima für eine „Verantwortung“ der Technologiekonzerne im Umgang mit illegalen Inhalten aus. Die Plattformen sollen selbst „systemische Schritte, Prozesse und Verfahren“ einführen, um gegen illegale Inhalte oder Aktivitäten vorzugehen. Der Begriff der Verantwortung wird dabei offenkundig als Synonym für einen weitgehend von den Plattformen selbst definierten Prozess gebraucht, der an die Stelle verpflichtender Maßnahmen treten soll.

Jenseits von rein digitalen Inhalten dürfte das Digitale-Dienste-Gesetz neue Regeln für den Online-Handel bringen. Auch dabei gibt es bereits intensives Lobbying. Markenhersteller wie Louis Vuitton und Chanel fordern weitaus strengere Kontrollpflichten für Online-Marktplätze wie Amazon und eBay, um gegen Produktfälschungen vorzugehen.

Positionen der Zivilgesellschaft

Ähnlich wie viele EU-Parlamentarier sehen Vertreter der Zivilgesellschaft eine Chance, das im Internet dominierende Geschäftsmodell endlich einzuhegen: Das Geschäft mit von Nutzer:innen im Netz hinterlassenen Daten, die später zu allem möglichen eingesetzt werden, etwa zum politischen Microtargeting.

Insbesondere derart ausgelieferte politische Werbung berge das Potenzial, die Demokratie auszuhebeln, warnt die polnische Digital-NGO Panoptykon Foundation. Mindestens sollte die EU künftig maßgeschneiderte politische Anzeigen verbieten, die auf menschliche Schwächen abzielen, fordern die Aktivisten. Besser noch: Die EU sollte jegliche Form der Werbung regulieren, die auf Nutzerprofilen aufsetzt.

In Österreich wiederum hat die NGO epicenter.works gemeinsam mit der Arbeiterkammer einen Diskussionsvorschlag ins Netz gestellt. Detailliert greift dieser die wichtigsten Punkte auf und bewertet sie aus einer zivilgesellschaftlichen Sicht. So müsse es bessere und transparentere Prozeduren bei der Inhaltemoderation geben, eine europäische Aufsichtsstruktur sowie ein öffentlich einsehbares Werbearchiv für Online-Anzeigen – allesamt Maßnahmen, die nun tatsächlich zur Debatte stehen.

Viele der Vorschläge sind in ein Positionspapier von European Digital Rights (EDRi) geflossen, die in Brüssel zivilgesellschaftliche Lobbyarbeit betreibt. Als allerersten Schritt fordert die NGO, die auf wenige Anbieter beschränkte und zunehmend zentralisierte Plattformökonomie zu zerschlagen. Diese technologische Sackgasse könne man etwa durch eine Verpflichtung zur Interoperabilität für Online-Dienste verlassen, heißt es in dem Papier – eine Forderung, die kürzlich in einem offenen Brief an die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erneut bekräftigt wurde.

Als weitere entscheidende Schritte schlägt EDRi unter anderem vor, die bedingte Haftungsfreiheit nicht über Bord zu werfen, sie aber je nach Dienst auszudifferenzieren. Zudem sollte die EU den Plattformanbietern strikte Transparenzanforderungen vorschreiben und unabhängige Stellen schaffen, die über strittige Moderationsentscheidungen entscheiden.

Reise mit ungewissem Ziel

Das Digitale-Dienste-Gesetz ist bislang eine reine Absichtserklärung. Einen tatsächlichen Textentwurf möchte die EU-Kommission erst rund um das Jahresende vorlegen. Wie viel von den Vorschlägen des Parlaments und der Mitgliedstaaten darin landen, und wie viel von den Wünschen von Wirtschaftsvertretern, Lobbyisten und NGOs, das ist fürs Erste ungewiss.

Bis September läuft eine öffentliche Konsultation der Kommission zu dem Gesetzespaket. Sie soll der Wirtschaft, Expert:innen und NGOs erlauben, Vorschläge für das fertige Gesetz zu machen. Diese Eingaben könnten auch eine wichtige Rolle bei der Entscheidung spielen, wie umfassend das fertige Paket tatsächlich wird. Und ob das Versprechen eines umfassenden Regulierungsansatzes für digitale Plattformen auch tatsächlich einhaltbar ist.


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Article note: #goon! Jenny :-)

Ein paar Mal verhaspelt sich Jenny Günther. Sie bekommt beispielsweise das Wort »Kolonialisierung« nicht sauber über die Lippen. »Manchmal habe ich einen Knoten in der Zunge«, entschuldigt sich die 36-Jährige. Ihre Stimme klingt aber angenehm, und es ist interessant, was sie mit dem Soziologiestudenten Ole Nymoen bespricht — das bereits 2008 in deutscher Übersetzung erschienene Buch »Postdemokratie« von Colin Crouch. Günther ist keine professionelle Radiomoderatorin, nicht einmal ausgebildete Journalistin. Sie ist Beamtin im Finanzamt Calau und nebenbei Podcasterin. Das heißt, sie lädt Hörstücke ins Internet hoch. Die erste Folge ihres »Einmischen!«-Podcasts veröffentlichte sie am 22. Januar 2018. Damals fand sie nur sieben Zuhörer und hatte bei der Aufnahme nicht bedacht, dass im Hintergrund ihre alte Waschmaschine ratterte und den Ton verdarb. Inzwischen sind 113 Folgen online. Für Juni verzeichnet die Statistik 7793 Hörer und 6797 Abonnenten. Das sind für so ein Format sehr ordentliche Werte.

Beim »Einmischen!«-Podcast dreht es sich immer um Politik und Demokratie. Anfangs hielt Podcasterin Jenny — so nennt sie sich — nur Monologe, mittlerweile interviewt sie Politiker, Autoren sowie andere Podcaster und berichtet von Parteitagen. Stefan Schulz und Tilo Jung, die Macher des »Aufwachen!«-Podcasts, haben sie dafür begeistert, sagt Günther. Jung ist Journalist und bekannt geworden mit dem Format »Jung & Naiv«. Er habe sie 2018 zu einem Bundesparteitag der Linken in Leipzig mitgenommen und Leuten vorgestellt. Das habe ihr Türen geöffnet, sagt die 36-Jährige. Sie lobt, dass die Parteien offen gegenüber Bloggern und Podcastern seien. Diese dürften meistens auf die Presseplätze, auch wenn sie keinen Presseausweis hätten, wie ihn hauptberufliche Journalisten erhalten. Podcaster produzieren ihre Beiträge dagegen in der Regel in ihrer Freizeit. Günther verdient nichts damit, zahlt für ihr Hobby sogar noch drauf. Sie erhält viele kleine Spenden, die sich auf 100 oder 150 Euro im Monat summieren. Dafür schafft sie Technik an und bezahlt das Benzin, wenn sie zu Parteitagen fährt. Das gespendete Geld reichte dafür bisher nie.

Aber darum geht es Günther auch gar nicht. Sie interessiert sich für Politik, wird aber nach schlechten Erfahrungen wohl nie wieder in eine Partei eintreten. Der Podcast ist eine Art Ersatzhandlung, eine Möglichkeit, sich trotzdem zu engagieren, sich einzumischen. Das kam so: Ursprünglich hat Günther Politikwissenschaften an der Universität Potsdam studiert und brauchte vor dem Abschluss noch ein Praktikum. Als sie dafür Bewerbungsbilder machen ließ, kam sie ins Gespräch mit dem Fotografen, der ihr ein Praktikum in der CDU-Kreisgeschäftsstelle Teltow-Fläming vermittelte. Dort fand sie es »persönlich angenehm«, trat in die Partei ein und blieb fast sieben Jahre. Einige Zeit ist sie Wahlkreismitarbeiterin des Landtagsabgeordneten Sven Petke (CDU) gewesen. Schließlich sei es »persönlich unangenehm« geworden, sagt sie. 2016 trat Günther enttäuscht aus der CDU aus und in die AfD ein. Das nennt sie heute eine Kurzschlusshandlung. Andere CDU-Mitglieder wechselten die Partei damals auch oder tun es teils heute noch, oft mit der Begründung, CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel habe illegal die Grenzen für Flüchtlinge geöffnet und konservative Werte verraten.

Bei Günther war das nicht der Grund. Sie teilte praktisch zu keinem Zeitpunkt irgendeine der für die AfD typischen Ansichten. Sie war lediglich mit den anderen Parteien unzufrieden und erinnert sich, bei einem Bundesparteitag der AfD gegen ein Verbot von Abtreibungen gestimmt zu haben. Ob sie dort zu anderen Fragen irgendwelche Beschlüsse mitgetragen hat, für die sie sich schämen muss, weiß sie nicht mehr. »Ich habe nicht nachgedacht«, bedauert Günther. Sie will sich nicht rausreden, sagt von sich aus, dass sie ja alt genug gewesen sei und es mit einem Abschluss in Politikwissenschaften besser hätte wissen müssen. Als junge AfD-Mitglieder in Chats antisemitische Bemerkungen machten, versuchte Günther, sie zur Vernunft zu bringen und erlebte heftige Reaktionen. Da reichte es ihr. Ein Jahr war sie in der AfD. Dann zog sie einen Schlussstrich. Dass sie jemals wieder in irgendeine Partei eintritt, will Günther nicht völlig ausschließen. »Man soll niemals nie sagen.« Aber das sei »sehr unwahrscheinlich«. Sie möchte jedoch niemandem abraten, sich einer Partei anzuschließen. »Die Demokratie in der Bundesrepublik ist nun einmal so angelegt, dass man in eine Partei eintreten muss, wenn man etwas bewegen will«, meint sie. Nur welche Partei, da solle jeder genau nachdenken — anders als sie es tat.

Günther hat ein gewisses Misstrauen gegen Politiker entwickelt. Früher hieß ihr Podcast außer »Einmischen!« noch zusätzlich »Politikbetreuung«, ungefähr wie betreutes Wohnen. Denn sie findet, die Bürger müssen den Abgeordneten auf die Finger schauen. Günther behauptet aber nicht, Politiker seien ausnahmslos schlecht. Sie fühlt eine Verantwortung ihren Hörern gegenüber, »und wenn es nur fünf wären«, journalistische Standards einzuhalten und fair zu berichten. So meidet sie nicht die CDU an sich, aber Parteitage der Brandenburger CDU, weil sie da befangen ist oder zumindest als befangen wahrgenommen werden könnte. Zur AfD geht sie grundsätzlich nicht.

Wie Günther soziale Fragen behandelt, lässt die Schlussfolgerung zu, sie stehe links. Sie selbst würde sich mittlerweise als »eher links« einstufen. Welche Partei sie bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr ankreuzt, weiß sie noch nicht. Zu den Landtagswahlen 2019 in Brandenburg, Sachsen und Thüringen hatte Jenny gemeinsam mit Frank Staudinger den Podcast »Wahllokal Ost« produziert und dafür Wahlprogramme analysierte. Zur Bundestagswahl 2021 möchte sie das fortsetzen und aus jedem der zehn Brandenburger Wahlkreise einen Kandidaten befragen.

Einmischen!-Podcast im Internet unter: https://podcaste97de5.podigee.io

Article note: Wieder ganz einfache Lösung: Mosaik bleibt @Rechenzentrum + Garnisonkirchen hat halt Pech ... #fertig!

Den Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche möchte Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) architektonisch mit dem benachbarten alten Rechenzentrum zusammenführen. So könnte verhindert werden, dass das Rechenzentrum abgerissen werden muss. Zum Austausch von Ideen für das Kirchenschiff hat Schubert in einem Brief den Stararchitekten Daniel Libeskind eingeladen, zu dessen Hauptwerken das Jüdische Museum in Berlin gehört.

Jetzt hat die Wüstenrot-Stiftung Interesse signalisiert, für die Restaurierung des Mosaiks »Der Mensch bezwingt den Kosmos« aufzukommen. Dieses Mosaik von Fritz Eisel ist ein Zeugnis der Ostmoderne, steht unter Denkmalschutz und befindet sich am Rechenzentrum, das als Kunst- und Kreativhaus zwischengenutzt wird.

»Die Wüstenrot-Stiftung hat in vierjähriger Planungs- und Realisierungszeit mit dem Großmosaik ›Die Beziehung des Menschen zu Natur und Technik‹ von Josep Renau in Erfurt bereits ein ähnliches Werk dieser Epoche restauriert«, teilt die Potsdamer Stadtverwaltung mit. »Die Stiftung hat sich mit der Erforschung, Konservierung und Sichtbarmachung dieser Wandbilder von Künstlern aus der DDR zum Ziel gesetzt, den hohen künstlerischen Wert dieser Werke für die Nachwelt zu erhalten.«

Oberbürgermeister Schubert nannte das Angebot »ein weiteres hoffnungsvolles Signal des Aufbruchs am Standort Garnisonkirche und Rechenzentrum«. Eine Vorentscheidung, wie mit dem Angebot umgegangen werde, sei noch nicht getroffen. Es zeige sich aber, »dass die aktive Suche nach einer Lösung für den jahrzehntelangen Streit um Garnisonkirche und Rechenzentrum für mögliche Partner und Spender am Ende interessanter ist als ein Dauerkonflikt mit verhärteten Fronten«.

Peter Leinemann, Verwaltungsvorstand der Stiftung Garnisonkirche, begrüßte die Überlegung der Wüstenrot-Stiftung, die Tafeln des Mosaiks zu restaurieren. Hiermit jedoch den Erhalt des Rechenzentrums zu verbinden und rechtliche Rahmenbedingungen und bestehende Verträge zu ignorieren, »kommt sicher nicht in Betracht«, erklärte Leinemann vorsorglich. Die Stiftung Garnisonkirche verwies darauf, dass die erteilte Baugenehmigung den Abriss des Rechenzentrums bis zum Jahr 2023 vorsehe.

Das Mosaik könnte abgenommen und anderswo angebracht werden. Aber wer will das? Auch der Stadtverordnete Sascha Krämer begrüßt das Engagement der Wüstenrot-Stiftung. Peter Leinemann gibt er zur Zukunft von Kirche und Rechenzentrum mit auf den Weg: »Darüber gibt es einen ergebnisoffenen Dialog. Das sollte die Stiftung Garnisonkirche akzeptieren.«