Aus gegebenem Anlass. Ein Text, der mich seit meiner Jugend begleitet und mir damals in der Brandenburger Pampa Kraft und auch Haltung gab. Inhaltlich bin ich da noch heute konform mit. Danke dafür! Macht’s gut, Wiglaf, und grüß die anderen.
EuGH: Arbeitgeber in der EU müssen die Arbeitszeiten …
Im Urteil stellt der EuGH klar: Alle EU Staaten müssen "ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann". Zur Begründung verwiesen die Luxemburger Richter nicht nur auf die Arbeitszeitrichtlinie, sondern auch auf die Grundrechtecharta der EU. Diese verbürgten "das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten". Ohne ein System der Arbeitszeiterfassung sei dies nicht zu gewährleisten.Wir brauchen endlich mehr Totalüberwachung!!1! Hier gibt es noch viel zu viel Freiräume!1!!
Lustigerweise gibt es ja auch die umgekehrte Argumentation: Dass Zeiterfassung schlecht ist, weil es eine Leistungskontrolle ermöglicht. Was ja normalerweise auch etwas ist, was Gewerkschaften bekämpfen.
DISC GOLF DM 2019 – NEUSS

Die Homepage zur 34. Deutschen Disc Golf Meisterschaft 2019, vom 4. – 6. Oktober in Neuss, ist online und mit dem Link https://dm.discgolf.de zu erreichen. Die Anmeldung ist ab dem 4. Juni 2019 um 0.00 Uhr offen. Noch sind nicht alle Seiten mit Inhalt gefüllt, das Team um Turnierdirektor Stefan Heine arbeitet aber mit Hochdruck daran.
Unter dem Punkt https://dm.discgolf.de/starterfeld/qualifikation/ findet ihr die Qualifikationslisten. Sie sind nach den geltenden Regeln aufgestellt und enthalten alle bis zum 31.12.18 gemeldeten Wünsche zum Divisionswechsel. Bitte schaut die Listen an und prüft ob sich hier vielleicht ein Fehler eingeschlichen hat. In diesem Fall bitte an sportdirektor@discgolf.de melden.
Wir freuen uns auf eine tolle DM in Neuss. Die Abteilungsleitung bedankt sich im Namen aller Disc Golfer bei dem Discgolf Niederrhein e.V. für ihr Engagement.
Bezirksamt in Berlin berechnet Lebensmittel von die Tafel als Einkommen – und kürzt Wohngeld

Ein Student in Berlin-Lichtenberg hat Wohngeld beantragt und angegeben, dass er Lebensmittel von der Tafel beziehen würde. Das Bezirksamt rechnete ihm aufgrund dessen knapp 3.000 Euro jährlich als Einnahmen an und kürzte ihm das Wohngeld um 100 Euro im Monat. Das ist alles so kaputt.
Eigentlich hätte er Anspruch auf Wohngeld von 190 Euro gehabt, das Bezirksamt bewilligte letztlich 90 Euro. Im entsprechenden Bescheid werden 2.892 Euro pro Jahr als „Sachbezug Tafel“ und damit als Einkommen des Antragstellers zugrunde gelegt. Der Mann lege Widerspruch ein, der wiederum im Frühjahr 2019 abgelehnt wurde.
Hundehalterin packt Kot, der in 14 Tagen verrottet wäre, in Plastiktüte, die in 200 Jahren verrottet sein wird
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