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Macht und Medien

Die Inserate-Affäre in Österreich wirft ein Schlaglicht auf einen bedrohlichen Trend: korrupte Geschäfte zwischen politischen Akteuren und Medienkonzernen

Die Anfang Oktober in Österreich bekanntgewordene Inseratenkorruptionsaffäre [1] der konservativen ÖVP ist natürlich eine Geschichte von Machtstreben, von Gier, Einfluss, Eitelkeit und Geld. Interessanterweise ist sie auch eine fast rein männliche Geschichte von Aufstieg und Fall. Die involvierten Frauen – die Unternehmerin Sabine Beinschab und die Politikerin Sophie Karmasin – fungierten nur als Statistinnen bei den Machtspielen der Männer.

Die Affäre ist aber auch der bisherige Höhepunkt eines Phänomens, das es in dieser radikalisierten Form vielleicht nur in Österreich gibt: Austriazistisch heißt es "Verhaberung", also etwa gegenseitige Begünstigung.

Politologen wie Fritz Plasser sprachen schon vor Jahren von einem neuen "Supersystem" zwischen Medien und Politik, andere von einer "Mediokratie", ich nannte das Phänomen in meinem Buch über die Kronen Zeitung im Jahr 1995 [2] die "strukturelle Kopplung" zwischen Journalisten hier und Politikern und Polizei dort.

Antrittsbesuche neuer Minister beim Chefredakteur

Es ist keine Übertreibung, zu sagen: Hans Dichand, der 2010 verstorbene ehemalige Chefredakteur und Herausgeber der Kronen Zeitung, war über Jahrzehnte der geheime Bundeskanzler und -präsident in Personalunion in Österreich.

Der Dokumentarfilm Kronen Zeitung: Tag für Tag ein Boulevardstück [3] von Nathalie Borgers aus dem Jahr 2011 ist ein historisch ungemein wertvoller Beweis dafür: Unvergessen ist die Schlussszene, in der Hans Dichand und der damalige Bundespräsident Thomas Klestil in der Hofburg Guglhupf essen, sich gegenseitig loben und sich dann zu einem eindeutig ironischen "Für Österreich!" hinreißen lassen. Es geht nämlich nicht um Österreich.

Ein Wiener Journalist berichtet mir glaubwürdig, dass Dichand über die "Ministrabilität" von Regierungskandidaten mitentschieden hat. Mehr noch: "Antrittsbesuche" von neuen Ministern bei Dichand scheinen in Österreich über viele Jahre Usus gewesen zu sein.

Wer dem Chef sympathisch war, um den hat man sich "gekümmert", so der redaktionelle Jargon für wohlwollende Berichterstattung. Wer durchgefallen ist, war meist schon vor den nächsten Wahlen weg.

Wer nicht mit dem Chefredakteur diniert, wird zum Feind

Die Kronen Zeitung als mächtigstes Boulevardblatt Österreichs arbeitet nach einem klaren Freund-Feind-Schema, das in der wissenschaftlichen Literatur (von Ruth Wodak bis zu Peter A. Bruck) vielfach beschrieben wurde. Dabei geht es nicht um Parteien. Es geht um Personen.

Buckeln Politiker vor dem Boulevard, konkret: gehen sie mit dem Chefredakteur essen und hören sie auf ihn, dann wird positiv über sie berichtet. Wird das Ritual der gemeinsamen Agenda-Besprechung hingegen verweigert, wird man zum neuen Feindbild des Blattes.

Ich habe das als 21-jähriger Freelancer in der Salzburg-Redaktion der Kronen Zeitung erlebt: Der damalige SP-Vizebürgermeister verweigerte das Dinieren mit dem Krone-Boss im Sheraton. Außerdem war seine Politik nicht mehrheitsfähig: Es wurden gesellschaftskritische Künstler, ja sogar die autonome Punkerszene unterstützt.

Auch eine SP-Stadträtin buckelte nicht und war ein rotes Tuch der "Krone". Der damalige SP-Bürgermeister Salzburgs sowie der SP-Landeshauptmann-Stellvertreter hingegen waren Freunde des Hauses: Sie gingen mit dem Chefredakteur essen und kamen daher in den Kommentaren immer als die Guten und Anständigen weg.

Von der "Verhaberung" zur möglichen Veruntreuung

Dass die "gegenseitige Begünstigung" nicht bei "wohlwollender Berichterstattung für die Bereitschaft zur Agenda-Abstimmung mit dem Chefredakteur" aufhört, sondern handfest in den Bereich möglicher Datenfälschung und möglicher finanzieller Veruntreuung hineingehen könnte – es gilt für alle Verfahrensbeschuldigten die Unschuldsvermutung –, das ist die mögliche neue Dimension, die sich nach der Lektüre der SMS-, iMessage- und WhatsApp-Nachrichten nach der Enthüllung der Affäre Anfang Oktober auftut.

Bei den vielen Essensterminen von Schmid und Co. wurde also nicht nur vor dem Medienmann gebuckelt und es wurde nicht nur die Agenda für die nächste Zeit besprochen. Das war die Ebene, die ich aus Salzburg kannte.

Nein, es ging offenbar auch darum, dass Zahlen frisiert wurden, dass für die Genese dieser Zahlen Gelder veruntreut wurden, dass eine konzertierte Konstruktion stattfand, um einen politischen Willen einer kleinen Männertruppe durchzusetzen.

Ja, man könnte dies auch einen "Putsch" nennen. Sobald Geld ins Spiel kommt, relativiert sich auch die Macht des Medienmannes. Denn für beide Seiten gilt nun: Wer zahlt, schafft an.

Das Boulevardmedium ist bereit, Zufälle absichtlich zu konstruieren

Dass das Boulevardmedium im Prinzip zu solchen Konstruktionen bereit ist, habe ich in meinem Buch über die Kronen Zeitung 1995 beschrieben: Der Chefredakteur plante eine "Versöhnungskampagne" für die Roten, bei der eine Reihe von Storys die SPÖ in gutem Licht erscheinen lassen sollte.

Am Ende der Serie schrieb der Chefredakteur einen Kommentar, der mit den Worten begann: "Der Zufall will es, dass in diesen Tagen im Land ein paar Leute zeigen, was Sozialdemokratie wirklich bedeutet...". Damals hatte ich die Verlogenheit und Scheinmoral dieses Mediums durchschaut, und so kam es zu meiner Diplomarbeit und zu meinem Buch.

Man mag sich salopp fragen: Warum haben Politiker nicht mehr Mut? Warum machen sie diesen entwürdigenden Gang zum Chefredakteur mit? Die Antwort lautet: Sie haben die Wahl zwischen Pest und Cholera.

Machen sie das Ritual der Verhaberung mit dem Chefredakteur nicht mit, müssen sie damit leben, dass die Kronen Zeitung und wohl auch andere entsprechende Titel gegen ihre Politik anschreiben.

Das kostet Energie und Zeit, und die Gefahr besteht, zum Loser geframt zu werden, die nächsten Wahlen zu verlieren. Machen sie das Ritual der Verhaberung mit dem Chefredakteur mit, müssen sie sich fortan verbiegen oder können sie ihre politische Agenda nur noch mit Abstrichen verfolgen. Wenn sie Glück haben, gibt es eine Übereinstimmung zwischen den Ansichten.

Der Populismus regiert seit Jahrzehnten Österreich

Es ist genau dieser Mechanismus, der bewirkt, dass Österreichs Politik seit Jahrzehnten vom Populismus, genauer: vom empirisch nicht begründeten Populismus regiert wird. Über Sachthemen entscheiden nicht Umfragen, sondern es entscheidet das Ohr am Volk des Chefredakteurs.

Natürlich kann das auch mal fehlschlagen, es gibt Beispiele für gescheiterte Kampagnen des Boulevards. Aber im Prinzip läuft das Zusammenspiel zwischen Politik und Medien in Österreich so, seit Jahrzehnten. Und es ist ein männliches Zusammenspiel.

Nicht nur die Verhaberungswilligen sind die Freunde. Es gibt noch einen Effekt, den ich in meinem Krone-Buch das "Informanten-Belohnungsprinzip" genannt habe: Der Lieferant von (mitunter vertraulicher, geheimer) Information, das Leak, wird in der Story belohnt, wenn er oder sie es wünscht.

Jener Politiker, der den noch geheimen Amtsbericht an die Redaktion "geleakt" hat, erhält ein Positiv-Zitat, ist oft gar der Held der Story. So kann man nicht nur ablesen, mit wem der Chefredakteur essen war, man kann auch ablesen, von wem die Story stammt.

Die "vierte Macht im Staat" ist eine Mär

Die kritische Distanz zur Politik, sie ist in Österreich eine Mär. Sie trifft allenfalls auf die journalistischen "Arbeitsbienen" zu (ich verwende hier einen Begriff eines Krone-Insiders aus dem Buch Das österreichische Format von Peter A. Bruck [4]).

Immer wieder erstaunen Berichte über Naheverhältnisse von Politikern und Medienmachern: Werner Faymann war auffällig eng mit Krone und Fellner-Imperium [5], man traf sich zur Hochzeit der Faymann-Pressesprecherin mit dem Krone-Chronikchef in Venedig [6].

Auch bei Faymann wurde wegen Verdachts der Inseratenkorruption ermittelt. Es gab auch damals den Verdacht: Großflächige Inserate für wohlwollende Berichterstattung. Christian Kern urlaubte (vor seiner Kanzlerschaft) mit einem führenden ORF-Moderator [7]. Ex-Grünen-Klubchef Christoph Chorherr urlaubte wiederum mit Falter-Chefredakteur Florian Klenk [8]. Die Liste ließe sich fortsetzen.

Geschichtsvergessenheit der Kommentatoren

Das Thema ist also in Österreich nicht neu. Neu ist offenbar nur, dass wir nun erstmals private Kommunikation schwarz auf weiß sehen, konkrete empirische Hinweise auf Verhaberung und mögliche Straftaten haben.

Die Geschichtsvergessenheit in den massenmedialen Kommentaren ist indes bedauerlich. Der Spott und die Häme, die vorwiegend von Kommentatoren wie Armin Thurnher ausgehen, ist schier unerträglich: Permanent wird der Eindruck erweckt, als wäre das alles nur ein singuläres Fehlverhalten einer türkisen Boygroup, als wäre es eben nicht ein systemisches Problem Österreichs.

Mit jeder Zeile, mit jedem Untergriff liest man bei Thurnher: Es geht schon wieder nur um Parteipolitik, es wird wieder nur in der Links/Rechts-Schablone gedacht. Nun, davor war die blaue Boygroup rund um Strache, noch früher die um Haider.

Davor waren das Netzwerk Kerns, die Silberstein-Affäre, das Netzwerk Faymanns und das wohl durch und durch fragwürdige Ost-Netzwerk Gusenbauers. Zum "guten Ton" in Österreichs Presse gehört wohl immer auch, nur die eine Reichshälfte zu kritisieren.

Schon während der Silberstein-Affäre war man geneigt, jeden Glauben an die Politik zu verlieren. Ich erinnere mich, dass ich damals vor der ersten "Presse"-Story saß und mir dachte: Ich will nicht, dass meine Kinder in dieser verlogenen Welt groß werden.

Nun ist dieser Gedanke wieder da. Aber diesmal bezieht er sich nicht nur auf die Inseratenkorruptionsaffäre, sondern auch auf den verlogenen Umgang mit dieser, der vorwiegend von SP-nahen Medien betrieben wird.

Trennung von Politik und Medien gehört in die Verfassung

Ich sage nicht: Es betrifft alle. Alle Politiker sind korrupt. Oder präziser: Um in der Politik Karriere zu machen, muss man korruptionswillig sein. Ich sage nur: Korruption betrifft rot, schwarz, blau und grün gleichermaßen. Und offenbar auch jede politische Ära der Nachkriegszeit. Wir engen die Optik ein, wenn wir das alles als singuläres Problem dieser Tage und einer Partei betrachten. So wird sich strukturell nichts ändern.

Diese Einengung vernebelt den Blick auf das, was wirklich zu Änderungen führen würde: Eine klare Trennung von Politik und Medien gehört wie die Trennung von Staat und Kirche in die Verfassung. Der Einfluss der Parteipolitik auf den ORF muss durch Gesetzesreformen minimiert werden. Die Presseförderung sollte man in dieser Form ganz abschaffen. Aber wer geht schon heiße Eisen wie diese an? Der Kreis schließt sich: zum Buckeln vor dem Boulevard.

Auf Wikipedia gibt es eine Liste aller politischen Korruptionsaffären, offenbar noch nicht für Österreich, nur für Deutschland [9]. Höchste Zeit wird es!


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-6280185

Links in diesem Artikel:
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96VP-Korruptionsaff%C3%A4re
[2] https://www.amazon.de/Nachrichtenkonstruktion-Boulevardmedium-Wirklichkeit-derKronen-Gesellschaft/dp/3851651634/ref=sr_1_1?__mk_de_DE=ÅMÅŽÕÑ&crid=1FVEFASRI9XSI&dchild=1&keywords=Nachrichtenkonstruktion+Weber&qid=1635678887&qsid=262-1297569-5658816&s=books&sprefix=nachrichtenkonstruktion+webe%2Cstripbooks%2C216&sr=1-1&sres=3851651634&srpt=ABIS_BOOK
[3] https://www.hoanzl.at/185-kronen-zeitung-tag-fur-tag-ein-boulevardstuck.html
[4] https://www.amazon.de/%C3%96sterreichische-Kulturkritische-Beitr%C3%A4ge-Medienerfolges-Kronenzeitung/dp/3900379610
[5] https://www.profil.at/home/das-netzwerk-werner-faymann-wie-freunde-kanzleramt-212952
[6] https://www.derstandard.at/story/1220459810275/werner-faymann-auf-hochzeitsreise
[7] https://kurier.at/politik/inland/urlaub-mit-den-kerns-efgani-doenmez-verschaerft-vorwurf-gegen-leitner-und-kern/284.040.269
[8] https://www.oe24.at/oesterreich/politik/fall-chorherr-seine-unterstuetzer-tragen-wenig-zur-entlastung-bei/403801827
[9] https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Korruptionsaff%C3%A4ren_um_Politiker_in_der_Bundesrepublik_Deutschland
[10] https://www.heise.de/tp/features/Das-System-Krone-6282707.html

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Tierleid unter Wasser

Welche Aquakultur soll uns ernähren?

Fast die Hälfte des weltweit konsumierten Fischs stammt aus Aquakultur. Ein Großteil davon stammt aus riesigen Lachsfarmen in Norwegen. Eine Alternative zu Massenfischzuchtanlagen könnten Kreislaufanlagen sein.

Mit mehr als 260 Milliarden Dollar gehört die Aquakultur zum am schnellsten wachsenden Segment der globalen Nahrungsmittelproduktion. Rund 90 Prozent der Lachse in deutschen Kühlregalen stammen aus Aquakulturen, besser gesagt, aus künstlichen Zuchtbecken in norwegischen Flüssen und Meeren.

In Norwegen ist die Lachszucht nach dem Erdöl zweitwichtigster Wirtschaftszweig. So wurden 2020 mehr als eine Million Tonnen Lachs aus norwegischen Aquakulturen exportiert. Damit verdiente das Land knapp sieben Milliarden Euro.

In norwegischen Fjorden gibt es zahllose schwimmende Lachskäfige. In den überfüllten Anlagen stehen die Tiere unter Stress. Sie leiden unter Krankheiten und Parasiten - trotz des Einsatzes von Antibiotika. Täglich sinken große Mengen an Ausscheidungen und Futterresten auf den Boden des Fjordes.

Für die Ökosysteme bleibt das nicht ohne Folgen: Kleine Bakterien bauen die Stoffe ab, wobei sie jede Menge Sauerstoff verbrauchen. Der Sauerstoffgehalt sinkt mitunter derart stark ab, dass Kleinstlebewesen wie Würmer, Seeigel oder Krebse darin nicht mehr überleben können. Häufig entweichen Fische aus den Gehegen, vermehren sich in den natürlichen Gewässern und verdrängen einheimische Arten.

Auch Spuren von Kot, Hormonen und Medikamenten landen auf den Tellern der Verbraucher. Zudem macht das Leben in den engen Gehegen die Zuchtlachse anfällig für Parasiten. Viele Tiere sind von Lachsläusen [1] befallen.

Weil diese für die Fische meist tödlich sind, werden die Lachse mit Pestiziden behandelt. Aber auch für Krill und wild lebende Fische sind Lachsläuse aus den Zuchtanlagen eine große Gefahr, erklärt Jens Olav Flekke von der Tierschutzorganisation Reddvillakksen im Interview [2].

Wenn die kleinen in den Wildgewässern geborenen Fische nach zwei Jahren zum Meer hinaus schwimmen, kommen sie an den Fischfarmen vorbei und werden von den Parasiten getötet. In manchen Jahren sterben sogar 80 Prozent der jungen Lachse. Nur wenige kommen dann wieder zurück. Das macht dem Naturschützer große Sorgen.

Einer der großen norwegischen Lachsproduzenten ist Leroy Seafood [3]. Hier werden jedes Jahr 36000 Tonnen Fisch gezüchtet. In den hochmodernen Anlagen werden die Lachse aus den Käfigen über Fließbänder auf die Schlachtbank gespült.

Der Tod kommt per Elektroschock. Um zu überprüfen, ob sie wirklich tot sind, stechen Mitarbeiter den Tieren in die Eingeweide. Pro Stunde werden 27 Tonnen Lachs produziert, alle 45 Minuten wird ein Laster für den europäischen Markt beladen.

Den Preis für die industrielle Lachszucht zahlt die Natur

Norwegische Lachszuchtanlagen werden von ihren Betreibern gerne als "nachhaltig" bezeichnet. Doch ist Lachs wirklich ein gesundes, nachhaltiges Nahrungsmittel? Sicher nicht, wenn er aus einem schwimmenden Käfig stammt, ist Jens Olav Flekke überzeugt.

Norwegen ist bekannt für seine sauberen Fjorde. Werde alles weiter mit Gift und Chemikalien zerstört, so wird auch das Image der unberührten Natur bald ruiniert sein.

Weil alles unter Wasser passiert, bekommt man all das Elend nicht so mit. Daher gibt es kaum Kritik an den Lachsfarmen, bedauert der Hobby-Angler. Unterdessen plant das Land, seine Lachsproduktion bis 2050 zu verfünffachen.

Für noch mehr Lachse aber braucht es weitere Anlagen. Das junge Unternehmen Salmon Evolution [4] verwirklicht derzeit auf einer kleinen Insel den Traum von einer Lachszucht an Land. Eigens hierfür werden zwölf riesige Tanks gebaut und mit Meerwasser befüllt.

In einem Zuchtbecken sollen sich bis zu 200.000 Fische tummeln. Aus diesen Betonsilos können dann wenigstens keine Fische mehr ins Meer entweichen. Aber ist dieses Konzept wirklich nachhaltig?

Lachszucht vor Färöer. Bild: Erik Christensen / CC-BY-SA-3.0 [5]

Beim Futter kann von Nachhaltigkeit jedenfalls keine Rede sein. So wird rund ein Viertel der im Meer gefangenen Fische zu Fischmehl verarbeitet. Mittlerweile bestehen zwar 80 Prozent des Lachsfutters aus pflanzlichem Soja.

Doch um ein Kilo Lachs zu produzieren, werden rund 500 Gramm Sojabohnen benötigt. Ein großer Teil davon stammt von riesigen Sojaplantagen aus Südamerika, für die große Teile des Regenwalds gerodet werden.

Momentan isst jeder Deutsche im Schnitt etwa vierzehn Kilo Fisch im Jahr [6]. Würden wir weniger Fisch essen, wäre dies ein erster Schritt. Denn weniger Tiere würden nicht nur weniger Futter benötigen, sie hätten auch mehr Platz in den Zuchtanlagen.

Aus oben genannten Gründen wurde die industrialisierte Lachszucht in der argentinischen Provinz Feuerland kürzlich verboten. Auf Druck der indigenen Gemeinschaft der Yagán sind gegenüber des Beagle-Kanals installierte Becken nicht nur wieder abgebaut worden, 130 weitere Becken konnten sogar verhindert werden.

Chilenische Lachszüchter wollten ihre Farmen bis nach Feuerland ausweiten. Am Ende der Welt sei somit ein Zeichen gegen die zerstörerische Industrie der Lachszucht gesetzt [7] worden, erklärt David Alday, ein Vertreter der Yagán-Gemeinschaft in Chile. Auch in Deutschland wollen Investoren mit Lachsfarmen viel Geld verdienen [8]. Ein erster Bauantrag wurde im Sommer 2021 allerdings wieder zurückgezogen.

Aquaponik - Kreislauf mit Fischen und Gemüsepflanzen

Nachhaltiger dürften geschlossene Kreislaufanlagen sein - eine Kombination aus Becken und Filtersystemen, in denen das Abwasser ständig wieder aufbereitet und in Fischzuchtbecken zurückgeführt wird. Unter konstanter Sauerstoffzufuhr wird das Wasser durch die Anlage gepumpt, wobei Futterreste und Exkremente gefiltert werden. Die sogenannte Aquaponik [9] kombiniert Aquakultur und Pflanzenzucht mit geschlossenen Wasser- und Nährstoffkreisläufen - bei minimalem Einfluss auf die Umwelt.

Um ein Kilogramm Forelle aufzuziehen, werden in gewöhnlichen Teichzuchtanlagen 100.000 bis 200.000 Liter Wasser verbraucht. In einer Kreislaufanlage kann man bereits mit tausend Liter Wasser ein Kilogramm Biomasse erzeugen, erklärt [10] Werner Kloas [11] gegenüber dem Bayerischen Rundfunk.

Der Wissenschaftler vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei erforscht in einer Aquaponikanlage am Berliner Müggelsee, wie sich bei der Aufzucht von Fischen Wasser sparen lässt.

Denn das Abwasser aus der Fischzucht düngt Pflanzbeete mit Tomaten, Basilikum oder Auberginen, die in Pflanzensubstrat wie Kies oder Tongranulat wachsen. Tomaten oder Zucchini ist es egal, ob sie mit Exkrementen von Rindern oder Schweinen, mit Mineraldüngern oder den Ausscheidungen von Fischen gedüngt werden.

Zunächst wird der Kot der Tiere über einen Feststofffilter abgefischt. Anschließend bauen Bakterien in einem Bio-Filter giftige Ausscheidungsprodukte ab. Das Ammonium, das die Fische aus den Kiemen ausscheiden, wird von den Bakterien zu Nitrat umgewandelt.

Dieses wiederum wird über das Wasser zu den Pflanzenwurzeln geleitet, die es aufnehmen. Vorher wird dem Wasser Kalium und Phosphat beigegeben.

Der Mix an Nährstoffen ist optimal auf den Bedarf der jeweiligen Gemüsepflanzen abgestimmt. Nachdem es durch Pflanzen und Substrat gefiltert wurde, werden bis zu 95 Prozent des Wassers zurück ins Fischbecken geleitet, in dem die Fische bis zur Schlachtreife heranwachsen.

Auf diese Weise wird nicht nur Wasser, sondern auch Energie, Dünger und Pflanzenschutzmittel eingespart. Temperaturen, Salzgehalt und pH-Wert - alles ist im Wasser optimiert. Die Anlage läuft nahezu klimaneutral.

Wenig Wasserverbrauch, optimale Nährstoffnutzung

Eine weitere Anlage in Waren/Müritz beweist, dass man mit Aquaponik auch Geld verdienen kann. https://www.mueritzfischer.de/aquaponik-anlage/ In einem 400 Quadratmeter großen Gewächshaus mit Tomaten gibt es zwölf Fischbecken mit insgesamt 26 Kubikmeter Wasser.

Die afrikanischen Welse, die hier schwimmen, sind robust und wachsen schnell. Innerhalb von sechs Monaten wachsen 15 Gramm leichte Jungfische zu 1,5 Kilo schwerer Biomasse heran.

Die Fäkalien von insgesamt 8.000 Fischen reichen aus, um 600 Tomatenpflanzen im benachbarten Gewächshaus zu düngen. Der Wasserverbrauch beträgt etwa 35 Liter je Kilo. Spanische Freilandtomaten schlucken fünfmal mehr. Selbst das Schwitzwasser der Tomatenpflanzen wird kondensiert und anschließend wieder genutzt.

Der Süßwasserfisch braucht weniger Protein, um eigene Biomasse anzusetzen, denn er ist ein besserer Futterverwerter als etwa ein Huhn. Um ein Kilo Hähnchen zu erzeugen, wären eineinhalb Kilo Futter nötig. Bei der Aufzucht von Arapaimas liegt der Futtereinsatz bei weniger als einem Kilogramm. Auf den Einsatz von Antibiotika wird verzichtet.

Der Bedarf an Fisch steigt ständig. In der Aquaponikanlage werden jährlich 18 Tonnen Fisch und acht Tonnen Tomaten erzeugt. Im weniger Meter entfernten Fischkaufhaus erfreuen sich die Produkte großer Nachfrage. Wegen Trockenheit und Verknappung von Kunstdünger werden Aquaponikanlagen im urbanen Raum in zehn Jahren Normalität sein, ist Werner Kloas überzeugt [12]. Ginge es nach ihm, so gehört an jedes Gewächshaus eine Fischzuchtanlage – oder umgekehrt.

Vor- und Nachteile von Aquakulturen

Geschlossene Kreislaufanlagen für Fischzucht gibt es bereits seit den 1980er-Jahren. Aber sind sie tatsächlich umweltfreundlich? Eine Studie des Öko-Instituts in Freiburg [13] von 2018 lotete die nachhaltige Nutzung diverser Formen der Aquakultur aus.

Im Ergebnis besteht noch erheblicher Forschungsbedarf, vor allem was die Umweltauswirkungen betrifft. Weil es nicht in der Erde wächst, bekommt Gemüse aus derartigen Anlagen kein EU-Bio-Zertifikat [14]. Doch es fehlt nicht nur an natürlichem Boden, die Anlagen seien auch zu wenig aufs Tierwohl ausgerichtet, lautet die Kritik.

Auch in Sachen Rentabilität ist noch Luft nach oben. So braucht es größere Flächen - etwa 10.000 Quadratmeter und mehr, um rentabel zu werden. Eine andere Möglichkeit sind sogenannte Durchflussanlagen. Diese eignen sich besonders für Fische, die an strömendes Wasser angepasst sind. Der Sauerstoffgehalt ist stets konstant hoch, sodass auf gleichem Raum mehr Fische gehalten werden als in Teichanlagen.

Allerdings wird eine beträchtliche Menge Wasser benötigt, die aus benachbarten Gewässern gepumpt wird. Um Umweltbelastungen durch Futterreste und Exkremente der Tiere zu vermeiden, muss das Abwasser vor der Rückführung in das Quellgewässer wieder aufbereitet [15] werden.

Bio-Fisch – meist weniger fett, dafür aromatisch

Fisch, der nach EU-Bio-Richtlinien aufgezogen wurde, punktet nicht nur bei Tierwohl und Geschmack, sondern auch bei Gesundheit und Umwelt. Denn die Regeln sind streng: Pflanzliche Futtermittel müssen aus Bio-Anbau, Fischmehl und Fischöl müssen aus nachhaltiger Fischerei stammen. Um stressfrei heranwachsen zu können, brauchen die Fische viel Platz.

Einem Bio-Karpfen müssen rund 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Karpfen aus konventioneller Aufzucht hat etwa achtmal weniger Platz. Auf den Einsatz von Hormonen, künstlichen Farbstoffen und Pestiziden wird verzichtet. Antibiotika dürfen nur in Ausnahmen verabreicht werden. Gentechnisch veränderte Organismen sind sowohl im Futter als auch im Fisch verboten. All das wirkt sich positiv auf natürliches Wachstum, Gesundheit und Geschmack der Tiere aus.

Noch strenger als EU-Bio sind die Richtlinien der Bio-Verbände. Naturland etwa zertifiziert allerlei Fischarten [16] aus Farmen in Asien und Südamerika. Bioland [17] hingegen fokussiert sich auf einheimische naturnah bewirtschaftete Karpfenteiche. Karpfen sind vielseitig: Außer von Schnecken, Maden, Wasserflöhen, Muscheln, Würmern und Raupen ernähren sie sich [18] auch von pflanzlicher Nahrung.

Grundsätzlich ist Fisch aus kleinen regionalen Fischzuchten zu empfehlen [19]. Mit einer Ausnahme: Aal. Dieser Fisch gilt hierzulande als vom Aussterben bedroht und sollte von allen Speisekarten gestrichen werden.

Filmtipp: Die Gier nach Lachs [20] (Arte-Doku, D 2020)


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Links in diesem Artikel:
[1] https://www.aquakulturinfo.de/lachslaus
[2] https://www.youtube.com/watch?v=eOV-VcdquUI
[3] https://www.leroyseafood.com/
[4] https://salmonevolution.no/
[5] http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en
[6] https://www.quarks.de/umwelt/landwirtschaft/fischzucht-in-norwegen-so-umweltschaedlich-ist-dein-lachssteak/
[7] https://www.geo.de/natur/nachhaltigkeit/feuerland-verbietet-die-lachszucht---mit-grund--30606180.html
[8] https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/wirtschaft/2021/07/eberswalde-finow-lachszuchtanlage-planung.html
[9] https://www.greenpeace.de/biodiversitaet/meere/meeresschutz/aquakulturmethoden
[10] https://www.youtube.com/watch?v=Fjo6K7lVB2w
[11] https://www.igb-berlin.de/profile/werner-kloas
[12] https://www.youtube.com/watch?v=Fjo6K7lVB2w
[13] https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Politik-fuer-Nachhaltige-Aquakultur-2050.pdf
[14] https://www.oekolandbau.de/landwirtschaft/tier/spezielle-tierhaltung/fische/bioaquakultur-in-deutschland/
[15] https://www.aquakulturinfo.de/durchflussanlagen
[16] https://www.naturland.de/de/naturland/was-wir-tun/fisch/nachhaltiger-fischfang.html
[17] https://www.bioland.de/fachinfos/news-1/detail/chancen-fuer-teichwirte
[18] https://www.tipp-karpfenangeln.de/karpfen-nahrung/
[19] https://utopia.de/ratgeber/warum-bio-fisch-die-bessere-wahl-ist/
[20] https://www.youtube.com/watch?v=uWpsO1aAoqI

Article note: #thx4sharing

Ein Kommentar zum Vorschlag: „Haus der Religionen“ im Schiff der Garnisonkirche

Die Überlegungen von Wieland Niekisch sind voller innerer Widersprüche und fernab einer Umsetzung. Er plädiert für ein „Potsdamer Pantheon“ und dies sollte möglichst in einem originalgetreu aufgebautem Kirchenschiff realisiert werden. Der CDU-Politiker Wieland Niekisch vereinnahmt für seinen Wunsch nach einer Kopie des Kirchenschiffes ausgerechnet Friedrich II., den Sohn des Soldatenkönigs, des Erbauers der Kirche.

Friedrich II. hielt sich meistens aus den religiösen Angelegenheiten der Untergebenen, der eingewanderten Gruppen oder eroberten Regionen heraus. So zeigte der preußische Staat unter seiner Herrschaft eine gewisse konfessionelle Gleichgültigkeit. Es war daher egal, ob es sich bei den preußischen Untertanen um Katholiken oder Protestanten, Lutheraner oder Calvinisten sowie Juden oder Moslems handelte, solange sie ihre Pflichten dem Staat gegenüber erfüllten und ihn allein als ihren König akzeptierten.

Friedrich II. hat die Garnisonkirche – außer zur Beisetzung seines Vater in der Gruft – nie mehr im Leben betreten. Wer also Friedrich II. und dessen Interesse an der Aufklärung als ernstgemeinten Denkansatz nimmt, kann bei der Lösung nicht auf die Garnisonkirche kommen. Jeder andere Ort der Stadt eignet sich besser, als die Kirche, die sein verhasster Vater gebaut hat.

Warum nun ein interreligiöses Zentrum für „Kunst, Politik und Religion“ in einer ehemals (un-)christlich und zutiefst militärisch geprägten Kirche entstehen soll, entbehrt jedem Toleranzgebot und widerspricht der Idee eines konfessionsübergreifenden Ansatzes. Mit Gottes Segen wurden von dieser Kirche aus, Christen anderer Nationen getötet und das „Schwert Gottes“ gegen nahezu jede andere Religion – bis hin nach Asien und Afrika – erhoben. Und über allem thront die Wetterfahne des Preußenkönigs, die eine klare Kampfansage darstellt. Toleranz und ein religionsübergreifender Ansatz sehen auch äußerlich anders aus.

Weder Friedrich II, noch der interreligiöse Ansatz eigenen sich dazu, den Bau des Kirchenschiffes zu rechtfertigen oder gar zu fordern. Für einen Historiker eine echte Luftnummer. Bitte mehr Sorgfalt bei der Begründung dieses Unsinns walten lassen, Herr Niekisch. Es wäre viel ehrlicher, wenn Sie schreiben würden, „ich will das Rechenzentrum weghaben“. Egal was dann kommt.

P.S. Wer ein Update zur Garnisonkirche benötigt, kann am Sonntag den 05.12. ins Archiv gehen. Die Bürgerinitiative für ein Potsdam ohne Garnisonkirche informiert dort ab 16:00 Uhr.

Update Garnisonkirche – Vortrag und Diskussion mit der Bürger*inneninitiative für ein Potsdam ohne Garnisonkirche – Archiv Potsdam (archiv-potsdam.de)

Der Beitrag Niekischs Scheinwelt erschien zuerst auf Potsdam - Stadt für alle.

Article note: Danke für die großartige + gut zu lesende Analyse!

In den letzten Wochen entdeckten GRÜNE und Freie Demokraten Gemeinsamkeiten nicht nur in ihrer ökoliberalen Klientel (traditionell Besserverdienende und nun auch Erstwähler*innen), sondern befanden sich auch gesellschaftspolitisch als kompatibel. Dazu gehöre die besondere Verpflichtung zu Freiheitsrechten als Teil der DNA beider Parteien. Zusammen genommen mit dem starken Bekenntnis der SPD zu den sozialen Menschenrechten war die Erwartung geweckt, die neue Ampel-Regierung würde nicht nur eine „Klima-Regierung“, sondern auch eine „Menschenrechts-Regierung“. In Wirklichkeit verdient die Ampel gemessen am Koalitionsvertrag (KoV) diesen Titel aber nur teilweise. Da, wo Menschrechtsschutz ins Geld geht, fällt die Bilanz ebenso mager aus wie dort, wo die verschiedenen politischen Ideologien der Parteien zur Rolle des Staates kollidieren. Dies wird besonders im Bereich der sozialen Menschenrechte (deren Realisierung oft nachgesagt wird, kostspielig zu sein) und dem Themenfeld Unternehmen und Menschenrechte (dem viele Wirtschaftsiberale als übergriffige Regulation der Unternehmensfreiheit ansehen) deutlich.

Ausweitung von Freiheitsrechten

Aber zunächst die positiven Dinge. Insbesondere Freiheitsrechte werden im KoV merklich gestärkt. Genannt als nur drei Beispiele aus vielen seien etwa die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, die Abschaffung des § 219a StGB oder die kontrollierte Abgabe von Cannabis (KoV, SS. 12, 116, 87). Ein solcher Paradigmenwechsel hin zur Stärkung der Freiheitsrechte liegt auch ganz auf der Linie der Vereinten Nationen (VN), deren Menschenrechtsausschuss Deutschland in der Vergangenheit wiederholt für Versäumnisse im Bereich der bürgerlichen und politischen Rechte gerügt hat, etwa für Haftbedingungen, Überwachungsmaßnahmen oder Verbote, im öffentlichen Dienst religiöse Symbole zu tragen (Para. 32 ff.; 42 ff; 44).

Der Zusammenhang von Menschenrechten und Klimawandel

Menschenrechte und Klimaschutz sind eng verbunden – das haben unisono das Bundesverfassungsgericht, der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte und die Rechtbank Den Haag jüngst betont. Der VN Menschenrechtsrat hat vor kurzem sogar eine Resolution für ein Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt beschlossen.

Die im KoV benannte Klimapolitik, die zweifelsohne ehrgeiziger ist als die der GroKo, wird die Menschenrechte schützen, die durch den Klimawandel gefährdet sind (und das sind direkt oder indirekt natürlich fast alle). Die Ampel will sich bei den VN zusätzlich für die „Konkretisierung und Durchsetzung” des neuen Rechts auf eine saubere Umwelt einsetzen (KoV, S. 147). Das klingt zunächst einmal vielversprechend. Der Teufel liegt aber im Detail: wollen die Koalitionäre eine politische oder rechtsverbindliche Verankerung? Es bleibt vage, wohl auch weil eventuelle finanzielle und administrativen Kosten eines solchen Rechtes schwer abzuschätzen sind und auch weil Rechte der dritten Generation, also Gruppenrechte, wie ein Recht auf Umwelt es wäre, ideologisch besonders umstritten sind. Im Wahlprogramm hatten die GRÜNEN jedenfalls noch vollmundig von „verbindlichen“ Schutzmechanismen für vom Klimawandel betroffenen Menschen gesprochen und „Klimaklagen“ befürwortet (WP Grüne, 222). Auch eine ebendort geforderte internationale Gerichtsbarkeit für Verbrechen gegen die Umwelt taucht im KoV nicht auf, obwohl die Debatte durch den Entwurf für einen Straftatbestand „Ökozid“ im Rom-Statut international gerade Fahrt aufnimmt.

Menschenrechte vulnerabler Gruppen

Auch im Bereich vulnerabler Gruppen gilt: was nicht allzu viel Geld kostet, ging den Partnern leicht von der Hand. Kinderrechte will die Ampel im Grundgesetz (GG) verankern und damit ihren Stellenwert gegenüber anderen Rechtsgütern erhöhen. Angemessen ist, dass man sich dabei an den Vorgaben der VN Kinderrechtskonvention orientieren will. Aber das ist leichter gesagt als getan, hatte doch schon die GroKo dasselbe Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag (S. 21) nicht eingelöst. Auch für die Ampel wird es schwer, die nötige Zweidrittelmehrheit zu erreichen. Im Bundestag mit den Stimmen der Linken mag es klappen, im Bundesrat gegen die aktuell unionsgeführten Länder wird es deutlich schwieriger – ob sich das ändert, werden die Landtagswahlen kommendes Jahr zeigen.

Auch für die LSBTIQ* Community gibt es überall dort gute Nachrichten, wo es wenig Geld kostet. Immerhin soll ein „finanziell unterlegt[er]“ nationaler Aktionsplan entstehen – auch wenn unklar, wer was mit wieviel Geld unterlegt. Trotzdem verdient die kommende Koalition in punkto LSBTIQ*-Rechte einiges Lob, gerade weil die GroKo diese stiefmütterlich behandelt hatte. In der EU geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen und Lebenspartnerschaften sowie Regenbogenfamilien sollen z.B. in allen EU-Staaten rechtlich vollwertig anerkannt werden. Man will sich international für eine neue VN-Konvention basierend auf den Yogyakarta-Prinzipien einsetzen. Auch hier wird die Umsetzung im Angesicht weit verbreiteter Homophobie – nicht nur im globalen Süden, sondern zunehmend auch in Osteuropa – schwierig, aber ein starkes Eintreten Deutschlands ist nichtsdestotrotz ein wichtiges Signal. In Deutschland sollen Patchwork- und queere Familien rechtlich gestärkt werden. So soll das “kleine Sorgerecht” auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragbar sein und Verantwortungsgemeinschaften über Liebes-Partnerschaften hinaus möglich werden (KoV, S. 101). Die Abkehr von der traditionellen Familie als alleiniges Leitbild der Familienpolitik ist damit besiegelt. Mit der Union wäre all das undenkbar gewesen.

Besondere Erwähnung verdienen die Pläne für Transpersonen. In der GroKo hatte die SPD entgegen ihrem 2017’er Wahlprogramm wohl aus Koalitionstreue noch gegen ein Selbstbestimmungsgesetz gestimmt, das das Transsexuellengesetz ersetzen wollte, obwohl das BVerfG dieses völlig veraltete Gesetz mehrfach gerügt hatte (siehe z.B. hier und hier) Auch von den VN hat Deutschland diesbezüglich sein menschenrechtliches Fett weg bekommen (Para. 24), weil das Gesetz Transsexualität möglicherweise pathologisiere und das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Gesundheit verletze. Zukünftig soll der Geschlechtseintrag im Personenstand nun durch bloße Selbstauskunft erfolgen und die erheblichen Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen, die gerade für junge Menschen oft nicht leistbar sind, von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden (KoV, S. 119). Auch soll ein Verbot von Konversionsbehandlungen an Erwachsenen geprüft werden (KoV, S.120). In all diesen Punkten war es einfach übereinzukommen, denn hier gab es keine großen ideologischen Gegensätze und auch die finanziellen Kosten der geplanten Regelungen sind überschaubar. Und so kommt das Gesetz, das im Frühjahr noch krachend scheiterte, nun eben doch.

Menschenrechte und Wirtschaft

Bei diesem Thema treffen in besonderem Maße ideologische Welten aufeinander. Die SPD hatte sich im Wahlprogramm für eine Weiterentwicklung des Lieferkettengesetzes der GroKo ausgesprochen (SPD WP, S. 61) und die GRÜNEN hatten sich in der letzten Legislatur im Bundestag in mehreren Anträgen und in ihrem Wahlprogramm für eine Verschärfung des Gesetzes eingesetzt (u.a.: BT Drucksachen 19/30543 und 19/30544; WP GRÜNE S. 82 f.). Die FDP hingegen hatte das Gesetz im Bundestag stets abgelehnt. Zwar spricht sie sich in ihrem Wahlprogramm (WP FDP, S. 55) für eine europäische Regelung aus, aber sowohl eine Haftung in der Lieferkette über „den Bereich der direkten Kontrolle“, die Begründung neuer zivilrechtliche Haftungsansprüche als auch die „Schaffung weiterer Dokumentationspflichten“ lehnt sie ab. Viel Raum für ein wirksames Lieferkettengesetz bleibt dann nicht. Die Ampel unterstützt zudem eine EU Lieferkettenichtlinie, die auf den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (VN-Leitprinzipien) basiert.

Insgesamt soll das aktuelle deutsche Lieferkettengesetz aber „unverändert umgesetzt“ und nur „gegebenenfalls verbessert“ werden. Eine Verschärfung ist demnach vom Tisch. Bezüglich der geplanten EU-Richtlinie sollen explizit „kleinere und mittlere Unternehmen nicht überfordert“ werden, was eine Verwässerung des Anwendungsbereichs andeuten könnte. Das wäre bedauerlich, denn die VN-Leitprinzipien nehmen auch kleinere Unternehmen nicht von der Sorgfaltspflicht aus, sondern verpflichten die Staaten, diese Unternehmen bei der Umsetzung der Sorgfaltspflicht, die nach Art und Größe des Unternehmens ohnehin variiert, zu unterstützen.

Unbeantwortet bleiben auch Fragen einer zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen für Tochtergesellschaften und Zulieferer. Das bisherige Lieferkettengesetz begründet ausdrücklich keine zivilrechtliche Haftung und erfasst mittelbare Zulieferer überhaupt nur bei substantiierter Kenntnis der Sorgfaltspflicht (§ 3 Abs. 3; § 9 Abs. 3 LieferkettenG). Die GRÜNEN sahen vor der Wahl eine zivilrechtliche Haftung noch als „Kern” eines LieferkettenG an (WP GRÜNE, S. 82). Die finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen waren den Freien Demokraten aber wohl doch zu unkalkulierbar.

Auch eine Positionierung zu dem aktuell im VN Menschenrechtsrat verhandelten völkerrechtlichen Vertrag zu Wirtschaft und Menschenrechten lässt der KoV schmerzlich vermissen. Sowohl die GRÜNEN (WP GRÜNE, S. 83) als auch die SPD (WP SPD, S. 61) setzten sich vor der Wahl noch hörbar dafür ein, Deutschland möge die Initiative unterstützen. Ob das Schweigen hierzu im KoV nun eher Zustimmung oder Ablehnung bedeutet, bleibt abzuwarten. Auch hier wird wohl das Geld entscheiden. Jedenfalls sind die entscheidenden Ministerien – Wirtschafts- und Arbeitsministerium sowie das BMZ und das Auswärtige Amt – nun in sozialdemokratischen und grünen Händen.

Soziale Menschenrechte

Soziale Rechte verlangen für ihre Umsetzung verstärkt positives staatliches Handeln. Deswegen wird ihrer Realisierung oft nachgesagt, rightly or wrongly, mit erheblichen Kosten verbunden zu sein. Die dringendste Baustelle in der Umsetzung des Sozialpaktes war in den letzten Jahren die fehlende deutsche Ratifizierung des Fakultativprotokolls, was eine individuelle Beschwerdemöglichkeit geschaffen hätte. Im Bundestag wurden seit 2010 sage und schreibe fünf Anträge zur Ratifizierung abgelehnt, sowohl solche der SPD (damals noch in der Opposition) im Jahr 2010 als auch solche der GRÜNEN in den Jahren 2012, 2015 und 2018 und zuletzt 2021 durch die LINKE. Die GroKo beteuerte gebetsmühlenartig die geplante Ratifizierung, bis sie jüngst verlautbarte, „aus Zeitgründen“ sei dies nicht mehr möglich. Es liegt nun an der Ampel, den Ratifizierungsprozess nicht zu einem Warten auf Godot werden zu lassen.

In der nationalen Umsetzung des Sozialpaktes geht es aber immerhin teilweise voran. So können die Liberalisierung der Drogenpolitik oder die Erleichterung des Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen (KoV, S.116) nicht nur als eine Stärkung bürgerlicher Freiheitsrechte, sondern zugleich auch als Umsetzung des sozialen Rechts auf Gesundheit verstanden werden. Zudem wird der Mindestlohn bekanntermaßen auf 12 Euro steigen, was das Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen stärkt. Auch den Vorschlag für eine EU-Richtlinie über angemessene armutsfeste Mindestlöhne will die Ampel unterstützen. Allerdings fehlen im KoV Ausführungen, wie die Einhaltung des Mindestlohns umfassend überprüft und durchgesetzt werden soll. Eigentlich überraschend, denn schon die GroKo hatte dies als Schwachstelle ausgemacht (Para. 54), für die es auch internationale Kritik hagelte (Para. 36 f.).

Auch fehlen Ausführungen im KoV, wie atypische Beschäftigungen (Minijobs, Leiharbeit, etc.) in sichere Arbeitsverhältnisse überführt werden sollen. Diese prekären Beschäftigungsverhältnisse müsste die Regierung aber verbessern, um das Recht auf Arbeit und das Recht auf faire Arbeitsbedingungen wirksam umzusetzen. Trotz der erfreulichen Reformversprechen des KoV fehlen somit noch konkrete Pläne, um Deutschlands Verpflichtungen zum Recht auf Soziale Sicherung nachzukommen (Para. 46 f.).

Beim Thema Wohnen wurde Deutschland angesichts hoher Mieten mittlerweile sogar international aufgefordert (Para. 54 f.), mehr bezahlbare Wohneinheiten zur Verfügung zu stellen und Wohnungslosigkeit zu bekämpfen. Die Pläne zum Bau von 400.000 Wohnungen pro Jahr, die Verlängerung der Mietpreisbremse und das Ziel, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden (KoV, S. 91), sind insofern richtig und wichtig. Um dies allerdings wirksam zu machen, bedürfte es in dem von der Ampel angekündigten Aktionsplan (KoV, S. 91) aber unbedingt auch einer bundesweiten Statistik zur Wohnungslosigkeit. Denn bisher fehlen noch, wie von der GroKo selbst eingeräumt, umfassende Daten.

Eine weitere verpasste Chance: die Verankerung sozialer Menschenrechten als subjektive, einklagbare Rechte im GG bleibt weiter allein dem BVerfG überlassen (vgl. zum Recht Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und zum Recht auf schulische Bildung). Während andere Staaten wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte neben bürgerlichen und politischen Rechten in ihren Verfassungen garantieren, entwickelt sich der deutsche Verfassungstext nicht über 1949 hinaus. Die GRÜNEN hatten in ihrem Wahlprogramm noch die Einführung eines Grundrechts auf Wohnen (WP GRÜNE, S. 130) gefordert. Dies hätte ein Meilenstein in der verfassungsrechtlichen Absicherung sozialer Menschenrechte sein können. Die ideologischen Unterschiede – Stichwort freier Markt oder Sozialstaat – waren hier waren hier wohl zu stark für den großen Wurf.

Licht und Schatten

Der Koalitionsvertrag hat in vielen Bereichen die Menschenrechte gestärkt – überall da, wo sich widerstreitende Parteiideologien hinsichtlich der Rolle des Staates gegenüber seinen Bürger*innen und damit auch ein Verständnis der Menschenrechte als primär Abwehrrechte oder gleichwertig auch als Teilhaberechte sich nicht in die Quere kommen. Insbesondere wenn’s ums Geld geht, hört die Freundschaft aber auf. Entsprechend legen die Koalitionäre den Fokus ihrer Reformbemühungen auf die Menschenrechte der ersten Generation, also bürgerliche und politische Rechte. Der gleiche Eifer findet sich in der Umsetzung und Weiterentwicklung der Menschenrechte der zweiten Generation, insbesondere sozialer Rechte, aber nicht (wenn man vom Mindestlohn einmal absieht). Ähnlich mager fällt die Bilanz zum Thema Unternehmen und Menschenrechte aus. Hier zeigen sich besonders die Ideologie- und Klientel-Unterschiede zwischen den Parteien.

Ein Wermutstropfen dabei ist der Blick auf die menschenrechtlichen Institutionen: der/die Beauftragte/n der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe soll mit mehr Personal ausgestattet werden und auch der Etat des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) soll erhöht werden (KoV, S. 146). (Die ambitionierte Forderung der Grünen, den DIMR Etat zu verdoppeln, ist aber verschwunden.) Auch die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld für LSBTIQ*-Rechte soll in eine dauerhafte Förderung im Bundeshaushalt überführt werden (KoV, S. 119), ob zukünftig, wie teilweise gefordert, unter der Ägide des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bleibt aber offen. Jedenfalls sind dies gute Nachrichten aus menschenrechtlicher Sicht, denn Aufgabe all dieser Institutionen ist die Förderung aller (also auch aller Generationen) der Menschenrechte. Das DIMR etwa hat in den letzten Jahren sowohl einen besonderen Fokus seiner Arbeit auf soziale Rechte und auf das Themenfeld Unternehmen und Menschenrechte gelegt. Durch die Hintertür werden diese Bereiche also noch eine weitere Stärkung erleben.

Was bleibt? Ein Koalitionsvertrag mit viel Licht, aber auch etwas Schatten aus Sicht der Menschenrechte. Wagt der KoV „mehr Fortschritt“ für die Menschenrechte? Vieles ist neu und erfrischend, aber ein wirklich fortschrittliches Verständnis sähe beide Generationen der Menschenrechte stärker auf Augenhöhe und würde auch dann nicht haltmachen, wenn deren Umsetzung potentiell kostspielig wird. Ein fortschrittlicher Menschenrechtsansatz erkennt auch, dass längst nicht mehr nur Staaten, sondern auch nicht-staatliche Akteure, allen voran Unternehmen, in die menschenrechtliche Pflicht genommen werden müssen. Bleibt zu hoffen, dass die neue Regierung über die Versprechungen des KoV hinaus Menschenrechte nicht nur achten, sondern ihre Umsetzung und Fortentwicklung wirklich wagen wird.

Article note: Danke fürs Dranbleiben! +1

Am 01.12.2021 beschloss die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung, Paul von Hindenburg die Ehrenbürgerschaft posthum abzuerkennen. Diese Entscheidung hat eine sehr lange Vorgeschichte, die wir hiermit dokumentieren möchten.

Zum ersten Male beantragte die Fraktion DIE aNDERE (damals noch in anderer Schreibweise) im Jahre 2003 die Streichung Hindenburgs aus der Potsdamer Ehrenbürgerliste (03/SVV/0022). Leider wurde das Stimmverhalten der damaligen Stadtverordneten nicht dokumentiert, weil auf Antrag der SPD die Abstimmung nicht namentlich, sondern geheim erfolgte. Überliefert ist allerdings das Wortprotokoll dieses Tagesordnungspunktes aus der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2003. Es gibt einen interessanten Einblick in die Argumentationsmuster und den Umgang der Stadtverordneten mit der Thematik.

Wortprotokoll SVV 05.03.2003 TOP Streichung Hindenburg aus der Ehrenbürgerliste

 

 

Den nächsten Antrags-Anlauf unternahm unsere Fraktion 2012 (12/SVV/0844). Auch dieser wurde vor allem mit formalen Argumenten abgelehnt.

Antrag 12/SVV/0844 Streichung Hindenburgs aus der Ehrenbürgerliste

Die mit großer Geste wiederholte “Distanzierung” verhallte auch diesmal folgenlos. Hindenburg wurde weiter unverändert in der Ehrenbürgerliste geführt, die auf Nachfrage an Interessierte und Journalistinnen zugesendet und im Internet verbreitet wird.

Eine neue Wendung bekam die Diskussion, als die Kulturbeigeordnete 2021 die posthume Aberkennung der Ehrenbürgerschaft Joseph Goebbels beantragte. Die Ehrenbürgerwürde war 1938 durch die damals eigenständige Stadt Babelsberg verliehen und erst 2021 in deren Unterlagen wieder entdeckt worden.  Während die Kuturverwaltung mit der beantragten posthumen Aberkennung den erinnerungspolitisch modernen Weg ging, beantragte Saskia Hüneke (Bündnis 90/Die Grünen) wie bereits 18 Jahre zuvor, es bei einer Distanzierung zu belassen. Letztlich erhielten in der SVV am 03.11.2021 beide Anträge eine Mehrheit.

Antrag 21/SVV/1148 Posthume Aberkennung der Ehrenbürgerschaft Joseph Goebbels

Antrag 21/SVV/1064 Distanzierung von der Ehernbürgerschaft von Joseph Goebbels

Damit war ein Präzedenzfall geschaffen, der belegt, dass eine Aberkennung der Ehrenbürgerschaft auch nach dem Tode möglich ist und erinnerungspolitisch wichtig sein kann.

In der Stadtverordnetenversammlung stimmte dann endlich am 01.12.2021 eine übergroße Mehrheit für den Antrag der Fraktion DIE aNDERE (21/SVV/1200), dem Steigbügelhalter Hitlers – Paul von Hindenburg – posthum die Ehrenbürgerschaft abzuerkennen. Nach der Antragseinbringung durch die Kulturausschussvorsitzende Monique Tinney gab es keinen Diskussionsbedarf mehr. Ohne Debatte und Überweisung in die Fachausschüsse wurde der Antrag fast einstimmig angenommen.

Antrag 21/SVV/1200 Postume Aberkennung der Ehrenbürgerschaft Paul von Hindenburgs