Höhepunkt der tagelangen Straßenschlachten vom 22. bis 27. August 1992 war der Angriff auf einen Wohnblock in der Mecklenburger Allee. Die Bilder vom brennenden Sonnenblumenhaus stehen wie kaum ein anderes Motiv für die rassistischen Gewaltexzesse der 1990er-Jahre. In dem Hochhaus waren die "Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber" (ZAST) und ein Wohnheim für vietnamesische Vertragsarbeiter:innen untergebracht. Mehrere hundert Molotowcocktails, Steine sowie Leuchtspurmunition werfende Neonazis attackierten unter dem Beifall von knapp 3.000 Schaulustigen das Haus und setzten es in Brand. Knapp 120 Menschen, darunter vietnamesische Kinder, Frauen und Männer sowie ein ZDF-Kamerateam und der langjährige Rostocker Integrationsbeauftragte entkamen den Flammen in letzter Minute.
Die Gewalttaten übertrafen die Ausschreitungen in Hoyerswerda im September 1991. Das Pogrom von Rostock-Lichtenhagen markierte den Beginn eines rassistischen Flächenbrandes.
Wie im sächsischen Hoyerswerda sorgte die Politik auch im mecklenburg-vorpommerschen Rostock nach dem rechtsextremen Terror für eine "asylantenfreie" Zone und brachte die Heimbewohner:innen außerhalb der Stadt in anderen Unterkünften unter. Das Gebrüll des rechtsextremen Mobs, "Deutschland den Deutschen – Ausländer raus", setzte der Rechtsstaat in Realität um. Die Verlegung der Flüchtlinge in andere Unterkünfte stellte für die Fremdenhasser:innen einen Motivationsschub dar, ihre rassistischen Angriffe auf Ausländer:innen und Geflüchtete zu intensivieren. Allein in der Woche nach dem Beginn der Ausschreitungen in Rostock wurden bundesweit 123 rechtsextreme Gewalttaten erfasst, während es in den Wochen zuvor bis zu 35 Gewalttaten waren.
Europa brennt – diesen Sommer viel mehr als sonst (Quelle). In den letzten Wochen flimmerten erschreckende Bilder von Waldbränden aus Spanien, Frankreich oder Griechenland über unsere Bildschirme. Dabei gingen bereits bis Mitte Juli mehr Flächen verloren als im gesamten Jahr 2021 (Quelle). Der Zusammenhang zu den glühend heißen Temperaturen der letzten Woche scheint für viele offensichtlich – dabei ist die Hitze an sich eigentlich nicht verantwortlich. Fernsehmoderator Jörg Kachelmann spricht sich bereits seit Jahren gegen diese Fehlkalkulation aus. Denn: Hitze könne lediglich ab Temperaturen von 200 bis 300 Grad Celsius Brände verursachen (Quelle). An den warmen Temperaturen allein können die lodernden Waldbrände also nicht liegen.
Liebe Medien.
Sie wissen schon.
Waldbrände haben weder was mit "Hitzewelle" noch mit "45 Grad" zu tun.
Vegetation brennt erst ab 250-300 Grad.
Warum Sie das trotzdem immer wieder schreiben wollen, weiss ich nicht.
— Jörg #Слава Україні! #Героям слава! (@Kachelmann) July 16, 2022
Eine Darstellung, dass Hitze nichts damit zu tun haben könne, ist jedoch ebenfalls irreführend.
Hitze ist nicht ursächlich für den Waldbrand, befördert diesen aber
Kachelmann schrieb 2019: „Es geht schon wieder los. Kein Jahr ist vergangen, nachdem viele Politiker und Medien massenhaft nicht verstanden haben, dass Flüsse nicht leer und Waldbrandgefahren hoch sind, weil es heiß ist, sondern weil es länger nicht geregnet hat.“ (Quelle) Er kommt zu dem Schluss, dass Waldbrände nur entstehen und sich über lange Zeit halten, in Gegenden in denen Dürre herrscht. Neben dem mangelnden Niederschlag kann für eine Dürre jedoch auch die Hitze eine Rolle spielen. Schließlich verdunstet Feuchtigkeit bei höheren Temperaturen schneller, so Karsten Haustein vom Institut für Meteorologie der Universität Leipzig (Quelle).
Es braucht eine Zündquelle
Der verbreitete Mythos von weggeworfenen Glasflaschen, die durch einfallende Sonnenstrahlen Brände auslösen, ist übrigens Humbug. 2006 wurde ganz gezielt versucht, mithilfe von Scherben, die besonders viel Licht bündeln, Feuer zu entflammen. Fehlanzeige, die Forscher:innen brachten kein Feuer zustande. Um überhaupt entzündliche Temperaturen auf dem Waldboden zu erreichen, mussten sie die Scherben sogar in einem Abstand von zwanzig bis dreißig Zentimeter halten. Die Glasflasche, die ihr auf eurem Spaziergang im Wald am Boden liegen seht, kann also gar keinen Brand verursachen (Quelle). Mitnehmen und anständig entsorgen schadet natürlich dennoch nicht!
Stattdessen handelt es sich in den meisten Fällen um Brandstiftung. Die Flammen von Zigaretten oder Lagerfeuern treffen auf trockenen Boden und entfachen ein Feuer, das sich durch Wind verbreitet. Auch heiß gelaufene Maschinen stellen auf trockenem Boden eine Gefahr dar und sollten mit größter Vorsicht genutzt werden. Doch eines ist klar: Es gibt immer eine Zündquelle (Quelle).
Fazit: Kämpfen wir gegen den Klimawandel, so bekämpfen wir auch brennende Wälder
Häufig findet sich der Auslöser für Waldbrände also in menschlicher Fahrlässigkeit – eine fallen gelassene Zigarette, ein offenes Feuer, eine falsch verwendete Maschine. Trifft diese Fahrlässigkeit auf Dürre und Hitze, entstehen unter Umständen große Brände. Daher ist Vorsicht im Wald geboten. Doch auch ein Blitzeinschlag oder übrig gebliebene Kriegsmunition können Waldbrände verursachen. Um unsere Wälder vor solchen Gefahrenquellen zu schützen, müssten Dürren und anhaltende Hitzeperioden abgewendet werden – wo wir wieder beim Klimawandel sind. Denn bei gesteigerter mittlerer Temperatur steigt das Risiko für Dürren und Hitzewellen (Quelle). Höhere Temperaturen führen also nur indirekt zu Waldbränden.
Potsdam - Der wissenschaftliche Beirat des Lernorts Garnisonkirche, eine wiederaufbaukritische Initiative der evangelischen Martin-Niemöller-Stiftung und der Universität Kassel, fordert die Garnisonkirchenstiftung und die Fördergesellschaft zum Wiederaufbau zur Distanzierung vom sogenannten „Ruf aus Potsdam“ auf. Das Dokument aus dem Jahr 2004, mit dem seinerzeit die Spendensammlung für den Wiederaufbau angekurbelt werden sollte und auf das sich die Stiftung bis heute bezieht, sei geprägt von Argumenten der sogenannten Neuen Rechten, lautet die Kritik. Stiftung und Fördergesellschaft müssten sich „von den geschichtsrevisionistischen Formulierungen des Rufs aus Potsdam“ distanzieren und die Satzung der Stiftung entsprechend ändern, heißt es in einem offenen Brief an die beiden Institutionen, über den die Wiederaufbaukritiker am Donnerstag zuerst die Presse informierten. Die Stiftung wies die Kritik zurück.
Jörg Schönbohm, Matthias Platzeck, Jann Jakobs, Wolfgang Huber (v.l.) 2004 beim Start des "Ruf aus Potsdam".Foto: Andreas Klaer
Anders als der „Ruf aus Dresden“, mit dem für den Wiederaufbau der Frauenkirche geworben wurde, fehle im „Ruf aus Potsdam“ ein klares Eingeständnis der deutschen Kriegsschuld, bemängeln die Kritiker. Stattdessen artikuliere der Text in Bezug auf den Zweiten Weltkrieg eine „Opferperspektive“. Der Bombenangriff auf Potsdam werde als „überflüssiger Zerstörungsakt“ beschrieben, obwohl belegt sei, „dass er der militärischen Infrastruktur in Vorbereitung auf den Angriff auf Berlin galt“.
„Historisch falsche Narrative“ aus dem Dokument bestimmten den Diskurs bis heute
Architekturhistoriker Philipp Oswalt ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Lernorts Garnisonkirche.Foto: Andreas Klaer
Außerdem zeichne der „Ruf aus Potsdam“ ein „idealisiertes und verfälschtes“ Bild der Geschichte der Garnisonkirche. So werde der „Tag von Potsdam“ 1933 als „Missbrauch des Ortes“ dargestellt, obwohl dokumentiert ist, dass der damalige Generalsuperintendent Otto Dibelius maßgeblich zum Zustandekommen beigetragen hatte. Die Kirche habe für den militärischen Widerstand vom 20. Juli 1944 auch mitnichten eine entscheidende Rolle gespielt. „Das ist der Versuch, sich etwas zuzuschreiben, was nicht durch historische Tatsachen gedeckt ist“, sagte der Architekturhistoriker Philipp Oswalt, Mitunterzeichner des offenen Briefs, am Donnerstag. In der Garnisonkirche seien stattdessen Angriffskriege, der Völkermord an den Herero und Nama und Gewalt „christlich begründet und gesegnet“ worden. Die „historisch falschen Narrative“ aus dem Dokument von 2004 bestimmten bis heute den öffentlichen Diskurs, sagte Oswalt.
Von rechtsnationalen Kreisen angeschoben, von Rechtsradikalen bis heute begrüßt
Oswalts Fazit: Rechtsnationale Kreise um den Initiator und ehemaligen Bundeswehroffizier Max Klaar hätten das Projekt in seiner heutigen Form entscheidend geprägt. Rechtspopulisten und Rechtsradikale würden bis heute den Wiederaufbau begrüßen. Sollte der Turm oder das Kirchenschiff tatsächlich mit originalgetreuer Fassade ohne sichtbaren Bruch entstehen, könnte das Gebäude – unabhängig von der Qualität der inhaltlichen Arbeit – zum Identifikationsort rechter Kräfte werden. „Ich finde es überraschend, wie unbekümmert man mit der Problematik umgeht“, sagte Oswalt dazu.
Stiftung weist Kritik zurück: "Einen Ort des Friedens schaffen"
Die Garnisonkirchenstiftung wies Kritik zurück. Der im Wiederaufbau befindliche Turm zeige „in der inhaltlichen Arbeit der Stiftung schon jetzt sein Profil als Demokratieforum“, sagte Sprecherin Maria Zach auf Anfrage. Sie verwies auf die kritische Begleitung durch den eigenen wissenschaftlichen Beirat bei der Konzeption der Ausstellung und der Arbeit am künftigen „Lernort bundesweiter Bedeutung“. Auch die in Stein gemeißelte mehrsprachige Friedensbotschaft im Turmsockel zeige als „bauliche Veränderung“ die Ausrichtung des Projekts: „Einen Ort des Friedens schaffen, an dem aus der Geschichte für die Zukunft gelernt wird.“ Die Stiftung habe sich „mehrfach deutlich und öffentlich von Max Klaar, seinen Forderungen und der Traditionsgemeinschaft distanziert“.
Die Stiftung Garnisonkirche weist Kritik zurück.Foto: Andreas Klaer
Oswalt hält dagegen: Kritik an Klaar sei erst geäußert worden, als dessen Ausstieg aus dem Projekt feststand und die unter seiner Regie gesammelten Spendenmillionen an andere kirchliche Projekte verteilt waren: „Erst ab 2015, als das Geld geflossen war, gab es erste Äußerungen der Abgrenzung“, sagte Oswalt.
Klaar treibende Kraft für den Einstieg der Kirche in das Projekt
Nach seinen Recherchen waren Klaar und die von diesem 1984 gegründete Traditionsgemeinschaft Potsdamer Glockenspiel treibende Kraft für den Einstieg der Kirche in das Projekt. Oswalt verweist auf ein Treffen zwischen Klaar und dem damaligen Landesbischof Wolfgang Huber, heute der Vorsitzende des Kuratoriums der Wiederaufbaustiftung, am 10. Juli 2000. Im Gespräch, von dem Klaars Tischvorlage erhalten ist, machte Klaar seine Bedingungen – originalgetreuer Wiederbau des Turms, kirchliche Nutzung, Ausstellung zum 20. Juli 1944 in den oberen Etagen – deutlich. Fast alles sei letztlich so umgesetzt worden, sagte Oswalt. Zu diesem Zeitpunkt lehnte der Kirchenkreis Potsdam das Vorhaben noch ab. Oswalt hat im Briefwechsel zwischen Huber und dem damaligen Potsdamer Superintendenten Hans-Ulrich Schulz auch den Hinweis darauf gefunden, dass sich Huber 2003 gegen die Veröffentlichung einer Klaar-kritischen Pressemitteilung des Kirchenkreises stellte.
Huber lies eine PNN-Bitte um Stellungnahme bis Donnerstagabend unbeantwortet. Gleiches gilt für die Fördergesellschaft zum Wiederaufbau sowie für die Stadt, die in Person des Oberbürgermeisters im Stiftungskuratorium vertreten ist.
In 2004 Eric Prydz smashed into the charts with his hit song Call on Me.
In this video I want to look into the full wild history of this song - the hole goes deeper than you know.
Seit Beginn des Ukraine-Krieges wird wieder vermehrt über die Rolle von Lobbyist:innen und anderen offenen und heimlichen Interessenvertreter:innen Russlands diskutiert. Einer der prominentesten von ihnen ist sicher Gerhard Schröder. Im Dezember 2021 deckten „Abgeordnetenwatch“ und „Die Zeit“ auf, dass Schröder Lobbytreffen von seinem steuerfinanzierten Altkanzler-Büro organisieren ließ. Ob dazu auch Verabredungen mit russischen Unternehmen und Staatsvertreter:innen zählten, blieb unklar.
Die Internetplattform „FragDenStaat“ versteht sich als Anlaufstelle für Informationsfreiheit in Deutschland und bietet Nutzer:innen unter anderem die vereinfachte Möglichkeit, an amtliche Informationen auf Basis geltender Informationsfreiheitsgesetze zu gelangen.
Immer wieder arbeitet „FragDenStaat“ aber auch mit Medien zusammen, um an relevante Informationen zu gelangen und diese zu publizieren. Projektleiter Arne Semsrott ist selbst Journalist, auch andere Mitarbeiter:innen von „FragDenStaat“, wie etwa die Investigativjournalist:innen Aiko Kempen und Vera Deleja-Hotkooder, arbeiten journalistisch und besitzen Presseausweise.
Gericht erkennt „FragDenStaat“ nicht als Presse an
Im März hat „FragDenStaat“ daher Fragen ans Kanzleramt geschickt, das offiziell für Schröders Büro zuständig ist. Unter anderem wollte man wissen, welche Termine des Altkanzlers Schröders Büro von 2019 bis 2022 vereinbart hat, ob die Themen bekannt waren, und wenn ja, welche davon in Zusammenhang mit Energiepolitik, Gazprom, Nord Stream 2 oder Rosneft gestanden haben.
Doch weil man keine Antwort erhielt, reichte man bei Gericht einen Eilantrag auf eine einstweilige Anordnung an. Basis dafür ist die Auskunftspflicht von Behörden gegenüber der Presse. „Wir wollen erfahren, wann, wo und mit wem sich Schröder auf Kosten von Steuerzahler:innen getroffen hat“, so Arne Semsrott.
Die Pressekammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat jedoch am 21. Juni 2022 gegen „FragDenStaat“ entschieden. Und zwar mit der Begründung, Semsrott sei trotz Journalistenausweis kein Pressevertreter.
„Vertreter der Presse, ist nur, wer deren vom Gewährleistungsauftrag des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG erfasste Funktion für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess, mithin deren Informations- und Kommunikationsfunktion, wahrnimmt. Dieser Funktionsbezug setzt u.a. voraus, dass der Betreffende bezüglich der Publikation eines Druckerzeugnisses tätig ist; der Schutz der Pressefreiheit knüpft nach Maßgabe des weiten und formalen Pressebegriffs an das sächliche Substrat einer Publikation in gedruckter und zur Verbreitung geeigneter und bestimmter Form an.
Der Antragsteller hat nicht, insbesondere nicht ausdrücklich behauptet, geschweige denn glaubhaft gemacht, dass er bezüglich der Publikation eines Druckerzeugnisses – welches? – tätig ist. Nach eigenem Vorbringen ist der Antragsteller vielmehr für ein Internetangebot tätig. […] Unter diesen Umständen besagt und belegt auch der Presseausweis, der dem Antragsteller ausgestellt und in Kopie vorgelegt wurde, trotz seiner Bezeichnung nicht, dass der Antragsteller bezüglich der Publikation eines Druckerzeugnisses tätig ist, zumal ein Presseausweis der dem Antragsteller ausgestellten Art nicht nur Journalisten, die für Medien in Form von Druckerzeugnissen, mit anderen Worten für Presseorgane, tätig sind, sondern allen hauptberuflich tätigen Journalisten ausgestellt werden kann.“
Ja, Sie haben richtig gelesen: Ein Berliner Verwaltungsgericht beschließt im Jahre 2022, dass Presse nur dann Presse ist, wenn sie ausgedruckt werden kann, denn schließlich hat Johannes Gutenberg nicht das Internet erfunden, sondern die Druckerpresse (sic!). Da können „spiegel.de“ und „tagesschau.de“ natürlich froh sein, dass es sich bei ihnen um Telemedien-Angebote von „Presse und Rundfunk im ursprünglichen Sinn handelt“.
Im Hinblick auf „FragDenStaat“ verneint das Gericht die Offensichtlichkeit des presserechtlichen Status‘ und lehnt deshalb die einstweilige Anordnung ab.
„Ob Telemedien mit journalistisch-redaktionellen Inhalten, bei denen es sich weder um Presse noch um Rundfunk im ursprünglichen Sinn handelt, aufgrund dieser Inhalte eine von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG garantierte institutionelle Eigenständigkeit zuzubilligen ist“, sei vom Einzelfall abhängig. Weil: Die denkbare Vielfalt der Erscheinungsformen und Inhalte von bei Schaffung des Grundgesetzes noch nicht existenten Telemedien könnte dagegen sprechen […].“
Andrej Reisin ist freier Journalist. Er arbeitet unter anderem für „Tagesschau“, „taz“, „Spiegel“ und seit 2002 vor allem im Auftrag des NDR, insbesondere für „Panorama“ und „Zapp“. Er war einer der Herausgeber des Weblogs Publikative.org und erhielt mit anderen den Grimme-Preis für die „Panorama“-Berichterstattung zum Hamburger G20-Gipfel.
Doch der Sachverhalt ist nicht ganz so unkompliziert, wie es auf den ersten Blick den Anschein hat: Da es kein bundeweites Presserecht gibt, weil dies in der Kompetenz der Länder liegt (eine Folge der Gleichschaltung der Medien mithilfe des Reichspressegesetzes im Nationalsozialismus), gelten hinsichtlich der Auskunftspflichten von Behörden gegenüber der Presse Landesgesetze. Beim Kanzleramt handelt es sich jedoch um eine Bundesbehörde. Da die Länder wiederum dem Bund und Bundesbehörde per Landesgesetz keine Pflichten auferlegen können, ergibt sich Auskunftspflicht der Bundesbehörden allenfalls unmittelbar aus Art. 5 des Grundgesetzes, der die Pressefreiheit garantiert.
Das Problem: Für reine Telemedienangebote, also auch für Webseiten, gibt es noch keine abschließende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Daher hat das in erster Instanz urteilende Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren nur geprüft, ob es sich bei „FragDenStaat“ um Zeitung oder Rundfunk handelt – beides verneint – und den Eilantrag verworfen. Der Berliner Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Thorsten Feldmann* kommentiert das Urteil für Übermedien wie folgt:
„Diese Entscheidung argumentiert formal nicht falsch, denn sie stellt darauf ab, dass das für Berlin zuständige Oberverwaltungsgericht ausdrücklich entschieden hat, dass die Prüfung der Frage, ob ein Telemedienangebot als Presse gewertet werden kann, einer Einzelfallprüfung im Hauptverfahren vorbehalten ist. Dennoch hätte ich mir hier ein mutigeres Urteil gewünscht und meiner Auffassung nach wäre eine solche auch möglich gewesen, ja vielleicht unter kommunikationsrechtlichen Erwägungen zwingend geboten gewesen: Denn schließlich liegt es auf der Hand, dass ‚FragDenStaat‘ eine unverzichtbare Funktion für den vom Grundgesetz bezweckten öffentlichen Meinungsbildungsprozess wahrnimmt. Diese Würdigung kommt mir persönlich hier gegenüber der formalen Frage nach einem Druckerzeugnis oder nicht deutlich zu kurz.“
Das „DE“ steht für…
Natürlich geht „FragDenStaat“ gegen das Urteil vor. In ihrer Begründung führt die Organisation unter anderem die langjährige, zum Teil preisgekrönte journalistische Arbeit von Semsrott an – und verweist darauf, dass er bereits in anderen Verfahren als Journalist anerkannt wurde. Zudem beruft man sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das ausdrücklich festgestellt habe, dass einem Auskunftsanspruch nicht entgegenstehe, „dass der Antragsteller kein in Printmedien veröffentlichender, sondern ein primär für das Fernsehen bzw. Online-Medien tätiger Journalist ist. Denn dieser Umstand ändert nichts an seiner Eigenschaft als Journalist, die ihn dazu berechtigt, sich auf das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG für Auskünfte gegenüber der Bundesregierung zu berufen.“
Aber um der Entscheidung des Gerichts Genüge zu tun, geht man auch andere Wege. Arne Semsrott schreibt dazu: „Zwischen der Demokratie und der Autokratie steht die Druckerschwärze. Gäbe es keine gedruckten Zeitungen mehr in Deutschland, die Pressefreiheit wäre verschwunden.“ Doch: „Was das Gericht nicht wusste: Das DE in FragDenStaat.de steht für Druckerzeugnis.“
Sreenshot: „FragDenStaat“
Daher hat man sich nun entschieden, die besten Texte, die bisher erschienen sind, als Zeitung im Layout des Stils der 1920er Jahre herauszugeben. Das Druckerzeugnis werde „am Mittwoch, den 20. Juli 2022 am Bahnhof Zoo in Berlin ganz in der Nähe vom Oberverwaltungsgericht“ verteilt. Um den Anforderungen des Gerichts nach Regelmäßigkeit zu entsprechen, will man das Ganze sogar wiederholen.
Druck erzeugen mit einem Druckerzeugnis: „FragDenStaat“ bringt seine besten Texte in Papierform. Foto: „FragDenStaat“
Der Deutsche Journalistenverband kritisiert die Entscheidung scharf: „Das Gericht wendet wendet einen Medienbegriff aus dem 19. Jahrhundert an. Die Pressefreiheit wie auch alle Rechte von Journalistinnen und Journalisten, die sich daraus ableiten, bezieht sich nicht nur auf gedruckte Medien. Online-Portale gehören selbstverständlich auch zu den Medien, und zwar mit allen Rechten, nicht als lästige Anhängsel. Es ist zu hoffen, dass das Gericht im Hauptsacheverfahren anders entscheidet“, so Sprecher Hendrik Zörner.
Interessant ist die zukünftige Entwicklung allemal: Denn schließlich bewegt sich „FragDenStaat“ tatsächlich entlang der oft behaupteten Grenze zwischen Aktivismus und Journalismus. Die journalistische Arbeit des Portals und seiner Beteiligten ist unbestreitbar, gleichzeitig kämpft man aber natürlich auch juristisch und zivilgesellschaftlich für politische Veränderungen, wie zum Beispiel für ein auch gegenüber Bundesbehörden gültiges Bundestransparenzgesetz. Ein Journalismus-Begriff, der auf „Neutralität“ abstellt wie in dem oft zitierten (aber umstrittenen) Hanns-Joachim-Friedrichs-Satz, wonach sich Journalismus mit keiner Sache gemein macht, auch nicht mit einer guten, lässt sich damit nur bedingt vereinbaren. In einem möglichen Hauptverfahren könnte es daher auch auch darum gehen, was die aktuelle Rechtsprechung als Journalismus anerkennt.
*Offenlegung: Thorsten Feldmann hat in medienrechtlichen Verfahren bereits sowohl Übermedien als auch „FragDenStaat“ vertreten. Übermedien hat zudem mit „FragDenStaat“ bei einer Klage gegen die Brema zusammengearbeitet.