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Solarpaneel
Elektroauto, das an Wohngebäude geladen wird (Bild: Supamotionstock.com/Shutterstock.com)

Nicht einmal einen Tag lang konnte man einen Antrag auf bis zu 10.200 Euro Zuschuss stellen, um das Elektroauto mit Solarstrom zu laden. Das Geld ist weg.

Trotz technischer Probleme auf dem Internetportal wurde das Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos" innerhalb von nicht einmal 24 Stunden komplett ausgeschöpft. Die vom Bundesverkehrsministerium bereitgestellten 300 Millionen Euro seien weg, heißt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau [1] (KfW), die für die Verteilung zuständig ist. In dem Förderprogramm 442 sind Zuschüsse von maximal 10.200 Euro zum Kauf und Anschluss einer Ladestation, einer Photovoltaikanlage und eines Solarstromspeichers vorgesehen. "Insgesamt wurden rund 33.000 Anträge bewilligt - trotz zwischenzeitlicher technischer Verzögerungen", erklärte die KfW der dpa.

Eigentlich hatte das zugehörige Portal der KfW am Dienstagvormittag freigeschaltet werden sollen, es war aber bereits am Morgen losgegangen. Weil die Infrastruktur dem Ansturm aber nicht gewachsen [2] war, war meine.kfw.de [3] etwa ab 8 Uhr nicht zu erreichen – der Server antwortet auf die meisten Anfragen gar nicht und die Anfrage endet im Timeout. Dort sollte man einen Account anlegen und später den Antrag einreichen. Dass das System unter der Last zusammenbricht, war überraschend – die Adresse wurde zur IP-Adresse 20.82.36.215 aufgelöst, die zu Microsoft gehört. Das Antragsportal dürfte also in einem Microsoft-Azure-Rechenzentrum liegen.

Insgesamt hat das Ministerium von Volker Wissing (FDP) für die Förderung 500 Millionen Euro bereitgestellt, 300 Millionen wurden jetzt verteilt, der Rest soll im kommenden Jahr folgen, berichtet die dpa. Antragsberechtigt sind lediglich Eigentümer oder Eigentümerinnen von Wohngebäuden, die bereits ein Elektroauto besitzen. Die Höchstfördersumme gibt es nur, wenn der Akku des Autos auch zum Entladen freigegeben wird. Der kann so als kleiner Teil einer Reserve dienen, aus dem im Bedarfsfall auch Strom zurück ins Netz fließen kann oder im eigenen Haus benutzt wird. Wissing hat angesichts des Ansturms von einem "überwältigendem Zuspruch" gesprochen. Das Förderprogramm treffe "offensichtlich genau den Nerv der Bevölkerung".

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URL dieses Artikels:https://www.heise.de/-9318341

Links in diesem Artikel:[1] https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Solarstrom-f%C3%BCr-Elektroautos-(442)/[2] https://www.heise.de/news/Foerderprogramm-fuer-Photovoltaik-KfW-Portal-nicht-erreichbar-9316443.html[3] https://meine.kfw.de/[4] mailto:mho@heise.de

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War's das schon? Foto: Sänger / CC-BY-SA-4.0

Das "Deutschlandticket" für 49 Euro steht zwar vor dem Aus – aber ein grünes Image muss sein. Was an der deutschen Verkehrspolitik sozial ungerecht ist.

Wer hat, dem wird gegeben – das scheint die Devise des Bundesverkehrsministeriums unter Volker Wissing (FDP) zu sein. Wer ein Haus besitzt und ein Elektroauto zumindest bestellt hat, kann bald bis zu 10.200 Euro Förderung für private Ladeinfrastruktur über die staatliche KfW-Bank abgreifen. Finanziert wird dieses Programm über den Klima- und Transformationsfonds (KTF), einem Sondervermögen in Höhe von rund 35 Milliarden Euro.

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Wer sich gerade noch ein E-Auto leisten kann, aber nicht die häuslichen Möglichkeiten zur Installation einer Photovoltaik-Anlage mitbringt, hat diesbezüglich Pech gehabt, aber vielleicht wenigstens eine vierstellige Kaufprämie für das E-Auto mitnehmen können. Diese Prämien wurden allerdings noch von der "schwarz-roten" Vorgängerregierung beschlossen.

Wer sich trotz aller Subventionen, mit denen der motorisierte Individualverkehr in Deutschland gefördert wird, kein Auto leisten kann, oder einfach keines will – sei es wegen der nervigen Parkplatzsuche oder weil es auch mit Elektroantrieb nicht die klimafreundlichste Variante ist – hat Pech gehabt.

Denn auch das 49-Euro-Monatsticket für ÖPNV und Regionalbahnen in ganz Deutschland könnte schon bald Geschichte sein – die Finanzierung durch den Bund ist nur bis Dezember gesichert.

Dabei war der Ticketpreis von 49 Euro schon eine Enttäuschung für alle, die sich für sozial gerechten Klimaschutz im Verkehrssektor einsetzen – aber für viele Großstadtmenschen immer noch eine Verbesserung im Vergleich zur Zeit vor dem kurzen Sommer des Neun-Euro-Tickets, da sie zum Teil mehr als 80 Euro für ein ÖPNV-Monatsticket ausgeben mussten, das nur in ihrer Stadt galt. In kleineren Städten fiel die Ersparnis geringer aus, wenn nicht oft Regionalbahnen genutzt wurden.

Beim Neun-Euro-Ticket für ÖPNV und Regionalverkehr in ganz Deutschland kamen tatsächlich alle, die nicht so ländlich wohnten, dass der Verzicht auf ein Auto fast unmöglich ist, spürbar günstiger weg.

Nur drei Monate im Sommer 2022 war dieses Ticket im Angebot, als vorübergehende Entlastungsmaßnahme im Zuge der Inflation. Die Forderung, es langfristig einzuführen, wird unter anderem von der Klima-Initiative "Letzte Generation" erhoben. Die Partei Die Linke versucht es zumindest für Bedürftige durchzusetzen.

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Die Kosten für einen funktionierenden öffentlichen Nahverkehr sind so zwar nicht finanzierbar – allerdings wird er auch von Steuerpflichtigen genutzt, die ungefragt hohe Subventionen für den Autoverkehr mitfinanzieren müssen. Darauf berufen sich Umwelt- und Sozialverbände, die höhere Bundeszuschüsse fordern.

Da die 49 Euro für das "Deutschlandticket" nicht die Kosten für alle ÖPNV-Fahrten decken, übernehmen Bund und Länder bislang jeweils 1,5 Milliarden Euro im Jahr, um das Defizit auszugleichen. Falls aber dieses Geld nicht reichen sollte, werden die Mehrkosten zwischen beiden Seiten aufgeteilt. Für das kommende Jahr gibt es für diese "Nachschusspflicht" aber noch keine Einigung. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) rechnet mit Mehrkosten von 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2024.

In der Annahme, dass rund 13 Millionen Menschen das Ticket regelmäßig nutzen könnten, erwägt der VDV nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Preiserhöhung um satte 20 Prozent – auf 59 Euro im Monat.

Mehr als zehn Millionen Menschen nutzen das 49-Euro-Ticket zumindest bisher. Etwas mehr als eine Viertelmllion haben auch schon eine Petition für den Erhalt dieses Angebots unterzeichnet. (Claudia Wangerin)

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Deutsche Polizisten dürfen immer öfter IT-Geräte mit Staatstrojanern hacken und überwachen, zuletzt jede Woche. Dazu nutzen sie diverse Produkte, neben ihrer Eigenentwicklung RCIS auch FinFisher FinSpy und NSO Pegasus. Das Bundeskriminalamt hackte mit Pegasus die rechtsterroristische „Patriotische Union“, Unbekannte hackten mit Pegasus russische Exil-Journalisten in Berlin.

Pegasus ist der wohl berüchtigtste Staatstrojaner der Welt. Nach den Enthüllungen des Pegasus-Projekts arbeitete das EU-Parlament diverse Skandale in einem eigenen Untersuchungsausschuss auf. Die USA haben den Einsatz von Pegasus verboten und Sanktionen gegen das Unternehmen NSO verhängt, weil ihr Staatstrojaner die nationale Sicherheit und die internationale Ordnung gefährdet. Deutschland belohnt NSO weiter mit Steuergeld.

Weder bestätigen noch dementieren

Wir wollen Einblick in den Vertrag des BKA mit NSO. Also haben wir das Dokument auf FragDenStaat beantragt. Das ist bereits über ein Jahr her. Erst hat das BKA unseren Antrag pauschal abgelehnt, dann unseren Widerspruch monatelang verzögert. Im Januar hat das BKA unseren Widerspruch zurückgewiesen. Dagegen wehren wir uns. Gemeinsam mit FragDenStaat und dem Anwalt Nico Sanderverklagen wir das BKA.

Das ist bereits unsere dritte Klage gegen das BKA wegen Staatstrojaner-Verträgen. Vorher hatten wir den Vertrag mit FinFisher FinSpy sowie Änderungen zu diesem Vertrag angefordert. In beiden Fällen hatte das BKA zu viele Stellen geschwärzt und musste nach Gerichtsurteilen die Schwärzungen rückgängig machen.

Diesmal weigert sich das BKA sogar, den Vertrag mit einigen Schwärzungen herauszugeben. Die Polizeibehörde will weder bestätigen noch dementieren, ob sie überhaupt mit NSO spricht: „Bereits die Fragestellung, ob das BKA in Verbindung mit Kaufverhandlungen in Kontakt mit der NSO Group steht oder nicht, unterliegt einem besonderen Informationsschutz, so dass eine jegliche Stellungnahme zu diesem Punkt zu versagen ist.“

BKA setzt Pegasus ein

Die Öffentlichkeit weiß, dass das BKA Pegasus gekauft hat. Medien haben detailliert über Verkaufsgespräche, Anforderungen, Zeitverlauf, Preis und Einsätze berichtet. Dass das BKA Pegasus nutzt, steht auf Wikipedia und im Bericht des Pegasus-Untersuchungsausschusses. Im Deutschen Bundestag sagte der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch: „Das Bundeskriminalamt setzt Pegasus ein.“

Das BKA und ihre Anwälte vertreten jedoch den Standpunkt, wonach das BKA bisher nicht offiziell und öffentlich bestätigt hat, Pegasus gekauft zu haben. Dass die BKA-Vizepräsidentin Martina Link laut Tagesschau den Kauf im Innenausschuss des Bundestages bestätigt hat, zählt demnach nicht, das war ja nicht öffentlich und eingestuft.

Staaten trotzen Erklärungsdruck

Die Polizei befürchtet „nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen“, wenn sie zugibt, Pegasus zu besitzen. Demnach haben sich die europäischen Sicherheitsbehörden gegenseitig „zur Vertraulichkeit über Details der informationstechnischen Überwachung“ verpflichtet. Gäbe Deutschland zu, Pegasus zu haben, würde das „Erklärungsdruck“ auf andere EU-Staaten aufbauen, „sich ebenfalls zu konkret eingesetzten Produkten zu erklären“.

Wir sind der Auffassung, dass ein Vertrag zwischen einem Unternehmen und einer deutschen Behörde ein rein nationaler Sachverhalt ist. Andere Staaten sind davon nicht betroffen. Auch das Verhalten anderer Staaten widerspricht der These des BKA: Polen, Ungarn und Spanien haben offiziell zugegeben, Pegasus zu haben. Der Pegasus-Untersuchungsausschuss nennt weitere Länder. Der Hersteller NSO gab öffentlich zu, dass 14 EU-Staaten Pegasus gekauft haben. Die Staaten dürfen darüber auch reden.

Die Begründung des BKA ist über den konkreten Fall hinaus relevant. Wenn Behörden Anträge wegen eines „Erklärungsdrucks“ auf andere Staaten ablehnen, „würde der Sinn und Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes ad absurdum geführt“. Das könnte auch weitere Sachverhalte betreffen, die in Deutschland und anderen Staaten relevant sind, zum Beispiel „Impfstofflieferungen, Umgang mit Versammlungen zum Ukraine-Krieg oder Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele“.

BKA zitiert früheren Autor

Das BKA behauptet weiter, dass die Herausgabe des Vertrags die innere und öffentliche Sicherheit gefährdet. Wenn Kriminelle wissen, dass das BKA Pegasus besitzt, können sich „mögliche Betroffene“ darauf einstellen und dagegen schützen. Dazu verweisen die BKA-Anwälte auf den Golem-Artikel „Was hilft gegen den Staatstrojaner?“

Wir halten es für weltfremd, dass Kriminelle die Information auf Tagesschau, Wikipedia, Bundestag und EU-Parlament nicht verwenden und erst aktiv werden, wenn der Produktname auch auf bka.de steht.

Pegasus nutzt öffentlich unbekannte Schwachstellen, die eine Infektion ohne Interaktion der Zielpersonen erlauben. Dagegen kann man sich nicht schützen, sagt auch das Bundesamt für IT-Sicherheit. Allgemeine IT-Sicherheitsmaßnahmen trifft man jedoch gegen alle Arten von Schadsoftware, egal ob Staatstrojaner oder nicht.

Unser früherer Mitautor Moritz Tremmel, den das BKA zitiert hatte, bestätigt unsere Sicht: „Der von mir auf Golem.de veröffentlichte Artikel ‚Was hilft gegen den Staatstrojaner‘ gibt einen allgemeinen Überblick, wie man sich vor Staatstrojanern schützen kann. Der Artikel konstatiert: ‚Letztlich handelt es sich beim Staatstrojaner schlicht um eine Schadsoftware, die von Behörden eingesetzt wird. Entsprechend unterscheiden sich die Installationswege nicht sonderlich von gewöhnlicher Malware.'“

Zu kritisch über Staatstrojaner

Der erste Satz des Informationsfreiheitsgesetzes lautet: „Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.“

Die BKA-Anwälte begründen ihre Ablehnung aber konkret mit meiner Person: „Der Kläger ist Mitglied im Chaos Computer Club und hat sich in der Vergangenheit sehr kritisch zu ‚Staatstrojaner‘-Software geäußert. Als Beleg überreichen wir einen Bericht über eine Rede des Klägers als Angehöriger im EU-Untersuchungsausschuss.“

Ja, ich war im November Sachverständiger im PEGA-Untersuchungsausschuss. Die Anhörung war öffentlich und wurde gestreamt, meine Rede haben wir in Volltext veröffentlicht. Der Ausschuss hat auch das BKA eingeladen, drei Mal. Aber das BKA wollte nicht im EU-Parlament aussagen und hat die Einladung ausgeschlagen, drei Mal.

Transparenz nicht erfolgreich

Dass das BKA derart mauert, ist neu. Vor zehn Jahren haben haben wir enthüllt, dass das BKA den Staatstrojaner Gamma FinFisher gekauft hat. Damals hat uns die Polizei offiziell bestätigt: „Wir haben die Software.“ Die Polizeibehörden des Bundes haben auch offiziell bestätigt, Hacking-Tools von Cellebrite, ElcomSoft und anderen Firmen zu nutzen.

Diese Offenheit bezeichnet das BKA jetzt als Fehler. „Die frühere Transparenzstrategie hat aus Sicht des BKA nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht, so dass das BKA im Einklang mit der Gesetzeslage generell keine Auskünfte zu taktischen und technischen Fähigkeiten mehr gibt.“

Auch dieses Argument weist unsere Klageschrift zurück: „Zuletzt weisen wir darauf hin, dass die Beantwortung von IFG-Anträgen nicht nach Maßgabe einer wie auch immer gearteten ‚Transparenzstrategie‘ der Beklagten zu erfolgen hat, sondern allein nach Maßgabe des Gesetzes.“

Ampel will Transparenz sicherstellen

Pikant ist zudem, dass uns das BKA unter einem CSU-Innenminister und Großer Koalition Informationen gegeben hat, die das BKA unter SPD-Innenministerin und Ampel-Regierung jetzt verweigert. Dabei enthält der Koalitionsvertrag ein eigenes Kapitel über Transparenz: „Wir wollen durch mehr Transparenz unsere Demokratie stärken.“ Im Kapitel zu Staatstrojanern steht: „Transparenz und effektive Kontrolle durch Aufsichtsbehörden und Parlament werden wir sicherstellen.“

Der grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz hat den Koalitionsvertrag mitgeschrieben. In der Opposition bezeichnete er Pegasus als „Traum aller Diktaturen und Albtraum für den Rechtsstaat“. Er kritisierte die Informationspolitik der Großen Koalition als Maulkorb und drohte damit, die Bundesregierung zu verklagen.

Wir haben Konstantin von Notz gefragt, wie er die Ablehnung unseres Antrags durch das BKA bewertet. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende erklärt allgemein: „In welchem Umfang in Deutschland Überwachungssoftware von kommerziellen Anbietern zum Einsatz kommt, ist eine aus freiheitsrechtlicher und rechtsstaatlicher Perspektive sehr relevante Frage. Wir setzen uns seit langer Zeit dafür ein, dass Parlament und Öffentlichkeit in angemessenem Umfang über diese Sachverhalte in Kenntnis gesetzt werden. Das tun wir weiterhin mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln.“

Auf unsere Nachfrage, ob und wie er sich in unserem konkreten Fall dafür eingesetzt hat, „dass Parlament und Öffentlichkeit in angemessenem Umfang über diese Sachverhalte in Kenntnis gesetzt werden“, hat er nicht geantwortet.

→ zur Anfrage und Klage