Article note: #ohwunder!!1! #tzzz "Eine Frage der Glaubwürdigkeit des Staates"

Schon seit 2020 können in Brandenburg Corona-Daten bei der Verfolgung "schwerer Straftaten" genutzt werden. Was darunter fällt, ist nicht ganz klar. Und zudem verstößt dies gegen das Bundesrecht. Von Gabi Probst