Article note: #tzzzz! + #thx4sharing!

Das KreativQuartier als internationales Renditeobjekt unter Federführung einer großen deutschen Versicherung.

Rendite top > Gemeinwohlflop … eine Draufsicht auf ein Projekt, welches sich fehlentwickelt

Im Juni soll der Bau beginnen. Umstritten ist das Vorhaben schon seit Jahren. Nun driftet es gänzlich ab. Leider gehen bei der Stadt keine Alarmglocken an. Das machte der Kulturausschuss am 27.05. deutlich. Der Investor Christopher Weiß von Glockenweiß wurde auf Einladung des Ausschussvorsitzenden gebeten, die aktuelle Sachlage zu erläutern. Neben den baulichen Änderungen, gibt es auch welche zur BetreiberInnenschaft und zu den Eigentumsverhältnissen. Nun besteht etwas mehr Klarheit und deutlich mehr Unzufriedenheit. Vieles davon geht nicht mit den Zielen des Projektes einher, welche die Stadt ursprünglich erreichen wollte. Ungeachtet dessen lobte Herr Kümmel, als Vertreter der Stadt, das Projekt.

Vereinbart wurde vor drei Jahren in zahlreichen Workshops das mühselig erarbeitete Ziel einer „gemeinwohlorientierten Immobilienentwicklung“ für das Quartier. BesitzerInnen sollten demnach „private Dritte wie gemeinnützige Stiftungen, die NutzerInnen u.ä.“ sein.

Ursprünglich forderten die Kreativszene und zahlreiche politische VertreterInnen, dass das Areal an der Plantage in öffentlicher Hand bleibt oder per Erbbaupacht angeboten wird. Bereits bei Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zum Konzeptvergabeverfahren zum städtebaulichen Entwurf, wurde dies nicht von der Stadt umgesetzt. Das Grundstück wurde damals an Glockenweiß verhökert – und das zum Vorzugspreis. Jetzt geht es von ihm an einen Immobilienfonds. Scheinbar gibt es keinen städtebaulichen Vertrag, der dies verhindert. Die Stadt geht dabei leer aus.

Die Augenwischerei seitens des Investors Christopher Weiß, besteht nun in der Verkündung: „das Quartier wird zukünftig im Eigentum eines nach den ESG-Kriterien bemessenen Nachhaltigkeitsfonds stehen.” (siehe In Ausschreibungsunterlagen, die im Frühjahr 2021 an Design-Agenturen gingen). Das Kürzel ESG steht für nachprüfbare Kriterien bei der Geldanlage in den Dimensionen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance).

Nachhaltigkeit klingt gut. Die Kriterien sind aber lasch! Dies belegt allein die Tatsache, dass 2019 jeder dritte Euro in Deutschland bereits in einen ESG-Fonds ging. Die Welt müsste deutlich besser dastehen, wenn ESG ein wirkliches Nachhaltigkeitskriterium wäre. Zu diesem Schluss kommt auch die FAZ am 04.04.2021 „Fast alle nachhaltigen Fonds sind Mogelpackungen“. Sogar der Zahlungsdienstleister Wirecard ist lt. FAZ stark im Nachhaltigkeitsprodukt einer großen deutschen Fondsgesellschaft aus Frankfurt vertreten gewesen.

Aber auch in vielen anderen Punkten gibt es Abweichungen vom Plan, nicht nur baulich. Kritik kam im Kulturausschuss von VertreterInnen des Rechenzentrums, unter anderem von der Architektin Frauke Roeth. In einer weiteren Erklärung mehrerer Initiativen wird Glockenweiß vorgeworfen, nach Ausschreibung der BetreiberInnenschaft für die Flächen mit subventionierten Mieten keinem Bewerber den Zuschlag gegeben zu haben. Stattdessen plane der Investor, das selbst zu übernehmen. Die angekündigte GmbH, mit Herrn Weiß als Chef, kann keine Lösung sein. Beteiligung auf Augenhöhe sieht anders aus.

Hier die gemeinsame Stellungnahme des SprecherInnenRates des RZ, der Kulturlobby, des FÜR eV, VertreterInnen des Runden Tisches des KQ und andere:

In dem Statement wird deutlich, dass der Entwicklungsprozess dieses großen neuen innerstädtischen Quartiers nun an einem Scheidepunkt angelangt ist. Es kann zusammengefasst festgestellt werden, dass er schon lange nicht mehr im Sinne der im Szenarioworkshop formulierten Ziele läuft, nicht im Sinne vieler Kultur- und Kreativschaffenden der Stadt und auch nicht im Sinne eines innerstädtischen Quartiers für PotsdamerInnen.

Auch das Netzwerk Potsdam-Stadt-für-alle appelliert an die Stadt, ihre Verantwortung für eine bedarfsorientierte Entwicklung wahrzunehmen.

Wir erwarten Antworten auf folgende Fragen:

Wer ist das Korrektiv, das kontinuierlich und verlässlich schaut, dass die Vorgaben der Konzeptvergabe, die vom Gremium ausgewählten Entwürfe, die Ansprüchen an Mitbestimmung und Teilhabe umgesetzt werden?

Wie kann die Stadt Potsdam langfristig sicherstellen, dass die Entwicklung des Quartiers, auch die Anforderungen an die Konzeptvergabe mit dem günstigen Kaufpreis erfüllen?

Wieso werden die Teilhabe- und Mitgestaltungsmöglichkeiten seitens der Stadt und der Kultur- und Kreativschaffenden immer weniger?

Wieso reden VertreterInnen eines internationalen Investmentsfonds bei der inhaltlichen Entwicklung dieses Quartiers inmitten Potsdams mit und nicht die lokalen Stadtverordneten, das Kulturamt, die Stadtgesellschaft, die Kultur- und Kreativschaffenden?

Darf der Investor Glockenweiß seine Rechte am Quartier, ähnlich eines Share Deals, an einen Fonds weitergeben, der mit Potsdam immer weniger zu tun hat außer, dass die Aussicht auf Gewinne hier sehr vielversprechend scheinen?

Neben diesen aktuellen Fragen bleibt die grundlegende Frage „Ist das KreativQuartier eine Ergänzung zum RZ oder sorgt es für dessen Abriss und somit für die Verdrängung zahlreicher NutzerInnen aus der Innenstadt?“ bestehen.

Befriedet hat die Stadtpolitik unter Führung des neuen OBM Schubert bisher nichts. Weder in Bezug auf das RZ noch in Bezug auf die Garnisonkirche. Die Coronazeit hat die Zustände und Probleme nur maskiert.

Article note: #thx4sharing + #ichverstehsnich :-[

Potsdam/Berlin: Mit dem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zu den Rückmeldegebühren vom 21. Mai 2021 haben sich die Landesregierung(en) mit ihrer perfiden Strategie vermeintlich durchgesetzt, so lange zu prozessieren bis die rechtmäßigen Ansprüche irgendwann verjährt sind. Zumindest auf der Ebene der Berufungsinstanz. Niemand – auch die Landesregierung nicht – bezweifelt, dass die Gebühren verfassungswidrig waren. Zurückzahlen will das Land sie aber dennoch nicht. Mit teuren Anwaltsbüros wurden haarsträubende Begründungen zu einer angeblichen Verjährung vorgebracht, die das OVG nun übernommen hat.

Hierzu Jonathan Wiegers, Sprecher der Brandenburgischen Studierendenvertretung (BRANDSTUVE): „Berlin hat gezeigt wie es bessergeht, dort wurden die Gebühren direkt und unbürokratisch bereits vor vielen Jahren zurückerstattet. Das Land Brandenburg zettelte erneut einen Rechtsstreit an, diesmal um die Verjährung. Das Verfahren dauert bereits unglaubliche 21 Jahre. Die (ehemaligen) Landesregierungen hat damit das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig geschwächt. Dies ist inakzeptabel und ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen und ein Armutszeugnis der SPD-Geführten Wissenschaftspolitik im Land Brandenburg! Gegen die Entscheidung des OVG werden nun weitere Rechtsmittel eingelegt.“

Zur Entscheidung und den Folgen im Einzelnen: Das OVG hat die Urteile des Verwaltungsgerichtes Potsdam aufgehoben und die Klagen abgewiesen. Bereits in der Verhandlung hatte der verhandlungsführende Richter (ohne juristische Herleitung) kurzerhand erklärt, dass sich der ehemalige Rektor der Uni Potsdam Prof. Loschelder „geirrt“ hätte. Prof. Loschelder war immerhin Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht (insbesondere Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht). Öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche fielen damit genau in seinen wissenschaftlichen Expertenbereich. Dieser hatte für den Senat (nach zusätzlicher Abstimmung mit dem Justitiariat der Uni) in einem Brief an die Studierendevertreter*innen im Jahr 2004 mitgeteilt, dass keine Verjährung droht – womit die Studierenden von Massenklagen abgehalten werden sollten. Er hatte ausdrücklich erklärt, dass der Rückzahlungsanspruch erst entstehen kann, wenn der Rechtsgrund für die Zahlung wegfällt, also die gesetzliche Regelung dazu für verfassungswidrig erklärt wurde. Erst im Jahr 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht § 30 Abs. 1a BbgHG für nichtig erklärt, weshalb die Verjährung nicht schon früher beginnen konnte. Demgegenüber möchte das OVG ernsthaft der Meinung sein, die Erstattungsprüche seien bereits im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Zahlung entstanden. Wir sind nun sehr auf die schriftliche Urteilsbegründung gespannt. Das OVG ist beim BVerfG für die kreative Auslegung von Verjährungsregeln zulasten der Bürger*innen bereits bekannt (siehe Altanschließergebührenproblematik).

Das OVG hat zudem entschieden, die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zuzulassen, obwohl die Revision nach dem Gesetz zuzulassen ist, wenn sie grundsätzliche Bedeutung hat, was nach unserer Auffassung schon wegen der jetzigen massenhaften Klagen der Fall ist.

Auch das Verwaltungsgericht Potsdam hatte die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen. Wir gehen davon aus, dass die Musterklägerin oder der Musterkläger nun einen „Antrag auf Zulassung der Revision“ stellen. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, bliebe nur eine weitere Verfassungsbeschwerde. Solange die beiden Musterklagen noch nicht endgültig angeschlossen sind, dürfte sich auch für die anderen Betroffenen der Massenklagen nichts ändern.

Article note: #notbad + ich möchte mehr Fahrradstraßen @P!
Geh- und Radwege in der Heinrich-Mann-Allee und Fahrradstraße in der Nebenfahrbahn der Heinrich-Mann-Allee erneuert
Geh- und Radwege in der Heinrich-Mann-Allee und Fahrradstraße in der Nebenfahrbahn der Heinrich-Mann-Allee wurden erneuert. (Foto: Landeshauptstadt Potsdam/Verkehrsanlagen)
Geh- und Radwege in der Heinrich-Mann-Allee und Fahrradstraße in der Nebenfahrbahn der Heinrich-Mann-Allee wurden erneuert. (Foto: Landeshauptstadt Potsdam/Verkehrsanlagen)
Geh- und Radwege in der Heinrich-Mann-Allee und Fahrradstraße in der Nebenfahrbahn der Heinrich-Mann-Allee wurden erneuert. (Foto: Landeshauptstadt Potsdam/Verkehrsanlagen)

Weitere Projekte für sicheren und attraktiven Radverkehr in Potsdam konnten umgesetzt werden. Mit der Verbesserung der Radwegeinfrastruktur verfolgt die Landeshauptstadt das Ziel, fahrradfreundlicher zu werden und den Anteil des Radverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen weiter zu erhöhen.

So ist die Sanierung des gemeinsamen Geh- und Radwegs in der Heinrich-Mann-Allee stadteinwärts zwischen der Buswendeschleife am Bahnhof Rehbrücke und der Erich-Weinert-Straße abgeschlossen. Radfahrende und zu Fuß Gehende können den neuen Weg nun gut und sicher nutzen. Die Baukosten liegen bei etwa 33.000 Euro.

Für etwa 75.000 Euro wurde die Fahrradstraße in der Nebenfahrbahn der Heinrich-Mann-Allee zwischen Kunersdorfer Straße und Waldstraße verbreitert und die Fahrbahndecke erneuert. Sobald die Leitungsbauarbeiten nördlich der Kunersdorfer Straße abgeschlossen sind, werden noch Fahrradpiktogramme auf dem Weg markiert, um auch den Autofahrenden die Fahrradstraße und die damit einhergehenden Regelungen nochmals zu verdeutlichen.

Durch die Anordnung der Fahrradstraße hat der Radverkehr grundsätzlich Vorrang auf der Fahrbahn hat. So darf dort ausdrücklich auch nebeneinander gefahren werden, sogar in Gruppen, wie z.B. bei Schulkindern, auch wenn Kraftfahrzeugführer dadurch nicht überholen können. Es gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmer, wobei der Radfahrer das Tempo bestimmt. Anlieger dürfen die Straße weiterhin befahren, da das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ vorhanden ist.

Neben der Fahrradstraße in der Nebenfahrbahn der Heinrich-Mann-Allee gibt es noch drei weitere Fahrradstraßen in der Landeshauptstadt: die Straße entlang des Babelsberger Parks, die Straße „Am Urnenfeld“ und der Nebenfahrbahn der Berliner Straße (ab Schiffbauergasse).

Nicht allen Verkehrsteilnehmern sind die geltenden Regeln und Rechte bewusst. Wir bitten alle Autofahrer dringend um Beachtung der Regelungen; und alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.