Article note: #whooop!

Laut einer Studie des Verbands der Internetwirtschaft eco halten 54 Prozent der Deutschen den Ausbau digitaler Bildungsangebote angesichts von Corona für besonders wichtig. Das Thema hat in den letzten Monaten einen enormen Schub erfahren. Allerdings dreht sich die Debatte nach wie vor viel zu oft um die Frage der benötigten Geräte. So wichtig dieser Punkt ist – viel entscheidender ist die Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger Inhalte. Denn jedes Gerät ist letztlich nur ein Vehikel für gut aufbereitetes Wissen.

Die öffentlich-rechtlichen Sender produzieren jedes Jahr eine Vielzahl von Beiträgen, die bestens für den Schulalltag geeignet wären. Meist verschwinden solche Inhalte aber viel zu schnell wieder aus den Mediatheken, oder ihre Nutzung wird durch restriktive Lizenzbestimmungen gleich ganz verhindert. Auch für die Wikipedia wären die Inhalte der Öffentlich-Rechtlichen eine Bereicherung, aber ohne freie Lizenzen sind sie dort nicht verwendbar.

Bewegung bei ARD und ZDF – dank mehr als 10.000 Unterschriften
Damit der Zugang zu Bildungsinhalten der ARD und des ZDF einfach und dauerhaft möglich ist, haben im Frühjahr und Sommer über 10.000 Menschen unsere Forderung „Öffentliches Geld – Öffentliches Gut!“ mitgezeichnet. Das hat Türen geöffnet. Auch unsere 28 Partnerorganisationen aus Bildung, Netzpolitik und Jugendbeteiligung haben mit ihrem Input und ihrer Perspektive für Bewegung in den Häusern gesorgt.

Übergabe der Unterschriften der Kampagne an ARD-Generalsekretärin Susanne Pfab; Christian Schneider für WMDE, Runder Tisch ÖRR, CC BY 4.0

Das ZDF hat wertvolle Pionierarbeit geleistet und zahlreiche Beiträge der beliebten Reihe „Terra X“ unter freie Creative-Commons-Lizenz gestellt. Die Videos sind dadurch nicht nur rechtssicher im Schulunterricht verwendbar, sondern vor allem auch in Wikipedia und Wikimedia Commons. Ein echter Mehrwert: Über 950.000 monatliche Aufrufe allein in den Sprachversionen der Wikipedia verzeichnen die Inhalte, die das ZDF und die Terra X – Redaktion in Folge der Kampagne bereitgestellt haben.

Die von ZDF und Terra X verfügbar gemachten Videos finden sich inzwischen auch bei Wikimedia Commons – zum Beispiel zur Demokratie im antiken Athen; ZDF/Terra X/Gruppe 5/ Susanne Utzt, Cristina Trebbi/ Jens Boeck, Dieter Stürmer / Fabian Wienke / Sebastian Martinez/ xkopp, polloq, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons.

Tagesschau und Drosten-Podcast jetzt unter CC-Lizenz
Neben dem ZDF öffnen auch ARD und Deutschlandfunk ihre Schatzkisten und machen viele Inhalte jetzt auch dauerhaft verfügbar. So stellt die ARD zahlreiche Archivinhalte online. Insgesamt ist das Interesse der Verantwortlichen an und die Bereitschaft zu freien Lizenzen deutlich gestiegen:

„CC-Lizenzen sind ein weiterer Baustein, wenn es darum geht, Inhalte möglichst leicht und möglichst dauerhaft für alle zugänglich zu machen.“

Tom Buhrow, ARD-Vorsitzender

Spannende Neuigkeiten gibt es auch von Deutschlands beliebtester Nachrichtensendung: Die Tagesschau veröffentlicht ausgewählte Videos ab sofort unter Creative Commons. Zunächst zwar nur unter der vergleichsweise restriktiven Lizenz CC BY-NC-ND, die für die Verwendung in der Wikipedia nicht frei genug ist – aber ein Anfang ist gemacht. Auch bei den Hörfunk-Inhalten tut sich etwas:

„Der NDR Rundfunkrat unterstützt das Vorhaben, unsere hochwertigen Angebote aus den Bereichen Wissen, Bildung und Kultur möglichst vielen – gerade auch jungen Menschen – zugänglich zu machen. Mit der Freigabe ausgewählter Hörfunk-Inhalte durch die ARD konnten wir u. a. den erfolgreichen NDR-Podcast „Corona – Update“ mit Christian Drosten Schüler*innen und Lehrer*innen zur nicht-kommerziellen Nutzung wie z. B. für werbefreie Podcasts und Websites zur Verfügung stellen.“

Anke Schwitzer, Vorsitzende des NDR Rundfunkrates

Corona: Vorspultaste für die Digitalisierung?
Digitale Bildungsinhalte, die ortsunabhängig eingesetzt werden können, sind angesichts von Quarantänemaßnahmen und Schulschließungen besonders wichtig. Gerade auch solche aus öffentlich-rechtlichen Quellen. Nicht nur der Schulunterricht kann von solchen Inhalten profitieren, auch der Wikipedia kommt frei lizenziertes Video- und Audio-Material zugute.

Wir wünschen uns, dass in den nächsten Monaten noch viele weitere Beiträge der öffentlich-rechtlichen Sender hinzukommen. Wir sind noch nicht am Ziel, aber es tut sich was. Bildungspolitik im Vorspulmodus.

Der Beitrag „Öffentliches Geld – Öffentliches Gut!“: Ein Zwischenfazit erschien zuerst auf Wikimedia Deutschland Blog.

Article note: Vielleicht liegt das auch daran, dass in BB nur analog unterschrieben werden darf ...?! - Also: ab in die Geschäftsstellen mit euch!!
Die Zeit wird knapp: Brandenburgs Linkspartei will die Landesregierung per Volksinitiative auffordern, keine Kunstgegenstände an die Hohenzollern zurückzugeben. Noch fehlen Stimmen - und die Frist läuft ab.

Article note: Einzelfälle, Leute ...!!!1!

Potsdam/Neuruppin — In dem Fall eines 26-jährigen Polizeianwärters, der sich bei einer Übung rechtsextremistisch geäußert haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin die Ermittlungen eingestellt. Sie sah den Tatverdacht der Volksverhetzung nicht erfüllt.

„Die Staatsanwaltschaft hat den Vorwurf der Volksverhetzung geprüft, aber im Kern konnte er nicht mit einer hinreichenden Verurteilungswahrscheinlichkeit bestätigt werden“, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Das Bundesverfassungsgericht habe beim Tatbestand der Volksverhetzung strenge Maßgaben definiert – und dieses seien im konkreten Fall nicht erfüllt.
„Jude, Untermensch, Nazi, Gaskammer“

Der 26-jährige Anwärter des gehobenen Vollzugsdienstes hatte bei einer Übung das gängige Funkalphabet mit Begriffen aus der Zeit des Nationalsozialismus ersetzt. Als er der Namen „Jung“ buchstabieren sollte, sagte er Zeugen zufolge: „Jude, Untermensch, Nazi, Gaskammer“ (oder Genozid; hier gibt es widersprüchliche Aussagen). Die Hochschule der Polizei in Oranienburg (Oberhavel) hatte dem angehenden Polizisten daraufhin gekündigt und Anzeige erstattet. Doch strafrechtliche Konsequenzen muss er nicht fürchten.

Die fragliche Äußerung sei nicht eindeutig interpretierbar, hieß es von Seiten der Staatsanwaltschaft. Die bloße Aufzählung der beanstandeten Begriffe sei „vielfältig interpretierbar“ – bis hin zu einer „Kritik am Nationalsozialismus“, hieß es. Außerdem habe sich der Polizeianwärter in einem kleinen Kreis geäußert. Auch das spreche dagegen, dass der Tatbestand der Volksverhetzung hinreichend erfüllt sei. Volksverhetzung setze auch voraus, dass der öffentliche Frieden gestört werde oder werden könnte.

Der junge Mann hatte außerdem erfolgreich gegen seinen Rauswurf Widerspruch eingelegt. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hatte dem Mann im August in einem Eilverfahren Recht gegeben. Die Polizeihochschule, die in ihren Reihen keine rechtsextremen Auszubildenden duldet, hat gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Die Kündigungssache wird vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg landen. Darüber sei noch nicht entschieden, hieß es.

Article note: OMG! Vernünftige Radwege, _abgesenke_ Bordsteine, Fahrradstraßen, Kopfsteinpflaster-Alternativen, ... - es würde so viele (andere) Dinge geben ...!
In der Stadtpolitik mehren sich Forderungen nach eine Grünen Pfeil für Radfahrer an Kreuzungen. Die Straßenverkehrsordnung erlaubt das seit Ende April, doch passiert ist noch nichts.