Potsdam — Fünf Fraktionen im brandenburgischen Landtag bereiten in diesen Monaten eine Änderung der Landesverfassung vor. Es geht um sprachliche Veränderungen, Kinder- und Seniorenrechte, den Schutz jüdischen Lebens, mehr Demokratie und um die Abwahl von AfD-Vizepräsident Andreas Galau.
Verfassungsgericht rügte Galaus Vorgehen
Vor einem Jahr geriet der Landtagsabgeordnete aus Oberhavel in die Schlagzeilen. In seinem Amt als Landtagsvizepräsident lehnte er den Antrag der CDU ab, eine Aktuelle Stunde zum Thema Rechtsextremismus durchzuführen. Das Ganze geschah „bei einer Pizza“, erklärte er später. Die Christdemokraten gingen vor das Verfassungsgericht und bekamen Recht. Galau wurde vorgeworfen, sein Amt nicht unparteiisch auszuüben. Aus mehreren Fraktionen wurden damals Forderungen laut, ihn abzuwählen. Das allerdings ist schwierig, da die Verfassung vorsieht, dass die stärkste Fraktion den Landtagspräsidenten stellt und die stärkste Oppositionsfraktion den Vizepräsidenten. Das Vertrauen, dass ein anderer AfD-Politiker besser geeignet wäre, wird inzwischen von der Mehrheit im Parlament bezweifelt.
Kinderrechte sollen gestärkt werden – vielleicht
Künftig könnte es in der Verfassung heißen, dass die Opposition den Vizepräsidenten stellt, sagt die Chefin der Grünen-Fraktion Petra Budke. Für den Fraktionschef von BVB/Freie Wähler, Péter Vida, ist es vor allem wichtig, dass eine Regelung gefunden wird, die über einen langen Zeitraum gilt. Man könne nicht ständig die Verfassung verändern, findet er. Deshalb wollen die Fraktionen die Möglichkeiten nutzen, um gleich eine ganze Reihe von Veränderungen am brandenburgischen „Grundgesetz“ vorzunehmen.
Für die Grünen und die Linken geht es beispielsweise um die Stärkung der Kinderrechte. SPD-Fraktionschef Erik Stohn gibt jedoch zu bedenken, dass dort schon viele Grundsätze in einem gesonderten Paragraphen formuliert sind. Er plädiert dafür, lieber die entsprechenden Gesetze zu überarbeiten, falls es Bedarf dazu gibt. Das gleiche gilt auch für das Thema Seniorenrechte. Vida dringt auf Erleichterungen für Volksinitiativen und die Stärkung der Oppositionsrechte auf der kommunalen Ebene. Freie Wähler und Linke streben außerdem an, dass zwei Fraktionen einen Untersuchungsausschuss einberufen können, auch wenn sie nicht über die geforderte Unterstützung von 20 Prozent der Landtagsmitglieder verfügen.
Grüne wollen geschlechterneutrale Formulierungen
Die Grünen wollen zudem eine sprachliche Überarbeitung. Budke lobt, dass die Präambel der brandenburgischen Verfassung immerhin schon in einer gendergerechten Sprache verfasst sei. Bei einer anstehenden Überarbeitung sollte man jetzt den gesamten Text entsprechend anpassen, sagt sie. So ist in der Verfassung durchgängig von dem Landtagspräsidenten und dem Ministerpräsidenten die Rede.
Einigkeit herrscht inzwischen, dass der Schutz jüdischen Lebens in Brandenburg und eine Formulierung zur Bekämpfung von Antisemitismus in die Verfassung aufgenommen werden soll. Die Linke hätte auch gern, dass Sinti und Roma in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen sollen.
Parität hat wenig Aussichten auf Zweidrittelmehrheit
Aktuell, so Linken-Fraktionschef Sebastian Walter, wird geprüft,ob die Parität in der Verfassung hineingeschrieben werden soll. Das Verfassungsgericht Brandenburg hatte im vergangenen Herbst ein Gesetz gekippt, das die Parteien zwingen sollte, gleich viele Frauen wie Männer auf die Landeslisten zu setzen. Damals hatten die Richter argumentiert, dass die Gleichstellung der Frau in der Verfassung nicht höher gewichtet wird als andere Werte. Ob die Linken mit einer solchen Verfassungsänderung Erfolg haben, ist fraglich. Sahra Damus, die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, winkt ab, dafür gebe es in der Koalition aktuell keine Mehrheit.
Eine andere Idee der Linken, konnte sich in den bisherigen Diskussionen auch nicht durchsetzen: Das Niederdeutsche als Minderheitensprache zu schützen.


