Reichelt, Nüßlein, Löbel: Verschwörungsideologen verteidigen Korruption & Machtmissbrauch?
Aluhüte verteidigen Korruption?
Nachdem Verschwörungsideolog:innen, extreme Rechte und Pandemie-Leugner:innen seit Monaten versuchen, ihre kruden Weltanschauungen dadurch zu rechtfertigen, dass sie dauernd irgendwelche Skandale oder Betrug der Regierung in Zusammenhang mit Corona und den Maßnahmen erfinden, könnte man meinen, die aktuelle Masken-Affäre der Union um Nüßlein, Löbel und Co, in der es um Korruption geht, wäre gefundenes Fressen. So erfand die AfD letzten Mai Vorwürfe gegen CSU-Chef Söder und seine Frau, dass sie angeblich direkt von der Maskenpflicht profitieren würden, was sich als falsch herausstellte (mehr dazu).
Zuerst einmal, worum es geht: Die Unions-Abgeordneten Löbel und Nüßlein (CDU und CSU respektive) traten beide aus ihren Parteien aus nach Vorwürfen der Korruption (Quelle). Löbel strich eine Provision von einer Viertelmillion Euro für Maskenverträge ein (Quelle). Ähnlich kurz zuvor: Nüßlein habe für Vermittlungstätigkeiten für einen Maskenhersteller eine Rechnung von 660.000€ gestellt – und keine Umsatzsteuer dafür angemeldet (Quelle). Laut SPIEGEL könnten sogar zwei dutzend weitere Abgeordnete involviert sein (Quelle). Und dann gab es noch den Fall mit Axel Fischer (CDU), der von dem Regime in Aserbaidschan dafür bezahlt worden sein, die deutsche und die europäische Politik in dessen Sinne zu beeinflussen (Quelle).
Und zufällig (Ja, zufällig) zur gleichen Zeit wird bekannt, dass der Springer-Verlag intern (merken!) eine Compliance-Untersuchung gegen BILD-Chef Julian Reichelt unternimmt. Es geht um Vorwürfe des Machtmissbrauch und Fehlverhalten gegenüber Frauen (Quelle).
Jetzt endlich echte Fälle von Korruption & Machtmissbrauch – und was passiert…?
Wenn man als normaler Mensch erwarten würde, dass die Ideologie der Pandemie-Leugner:innen in sich stimmig wäre, muss man leider enttäuscht werden. Dass es jetzt seriöse Anschuldigungen und Fälle von Korruption gibt, wird natürlich oft genug auch ausgeschlachtet. So zum Beispiel von der AfD, die der Union ein “Korruptionsproblem” bescheinigt – nur, um am Tag darauf mit Recherchen von Correctiv konfrontiert zu werden, in denen anonyme Spenden eines Milliardärs an die Rechtsextremen thematisiert werden (Quelle).
AfD gestern:
Enthüllungen über die AfD heute:
(Link: https://t.co/bgUYpF5Vkv) pic.twitter.com/Gcb3XqkAn2
— Volksverpetzer (@Volksverpetzer) March 9, 2021
Das Problem für AfD und Co: Da sie zuvor schon jede Fliege zum Elefanten gemacht hatten, können sie echte Fälle jetzt nicht mehr steigern. Für die in der eigenen Filterblase gefangenen Fans sind derartige Vorwürfe Alltag, sie können nicht erkennen, dass ihre Hetzpartei jetzt zufällig zur Abwechslung mal Recht hat. Auch der Desinformationsblogger Reitschuster framte zunächst den “Ungeheuerlichen Verdacht” für seine Blase, weil es ja in das kontinuierlich gebastelte Narrativ passte.
Dann ist aber was extrem interessantes passiert. Diejenigen, die seit Monaten verzweifelt nach Korruption in den aktuellen Regierungsparteien im Zusammenhang mit Corona suchen, suggerieren plötzlich, dass jetzt echte Korruptionsfälle.. Fake seien. Wirklich wahr.
Zuvor: Verschwörungsmythos, dass es Korruption gab, Jetzt: Verschwörungsmythos, dass es keine Korruption gibt
Die Verschwörungsideolog:innen schaffen es wirklich, immer genau das Gegenteil dessen zu unterstellen, was glaubhaft ist. So war es zuvor auch bei der AfD zu Beginn der Corona-Krise. Sie verbreiteten solange (ironischerweise berechtigt) Panik um Corona, bis alle demokratischen Parteien die Gefahr auch erkannten. Nur um eine 180-Grad-Wende zu machen und das Virus, das zuvor ganz sicher 10-mal so tödlich war wie Corona, plötzlich wieder nur eine harmlose Grippe war.
Diese Partei… pic.twitter.com/Yh7fFLb74i
— Volksverpetzer (@Volksverpetzer) October 22, 2020
Alice Weidel im März: Wir brauchen einen Lockdown!!
Alice Weidel im September: Der Lockdown war eine schreckliche Panik-Reaktion!Selbst die AfD sagt, dass man nicht mal zufällig auf die AfD hören dürfe! #Weidel pic.twitter.com/3o4SCeh3XZ
— Volksverpetzer (@Volksverpetzer) December 21, 2020
Bei der Unions-Korruptionsaffäre ist es jetzt sehr ähnlich. Denn plötzlich fällt den Verschwörungsideolog:innen, die den Fall theoretisch ausschlachten könnten, auf, dass alle seriösen Medien plötzlich auch ihrer Meinung sind. Und vielleicht ihr konträres Alleinstellungsmerkmal wegfällt? In jedem Fall “entdecken” sie jetzt, dass Nüßlein und Löbel beide zufällig für frühere Beendung des Lockdowns plädierten als andere (Quelle, Quelle). Das ist aber nur die softeste Art der “Kritik”, wenn man eine “Exit-Strategie” fordert, und einige Lockerungen, aber dafür mehr Maskenpflicht und sogar eine Testpflicht, wie Nüßlein Ende Januar.
Nein, anstatt dass man zum Beispiel die Verschwörungserzählen spinnen könnte, dass Abgeordnete, die gerade viel Geld für die Produktion von Masken erhalten, ein Interesse darin hätten, dass das Virus noch weiter grassiert und deshalb früher öffnen wollten, passt das natürlich nicht in das, was Rechtsextreme und Pandemie-Leugner:innen für die Realität halten. Nein, ist die Korruption Fake. Ist ja auch voll untypisch für CDU-Abgeordnete.
[8.3.01] Aussage des Ex-Verkehrsministers Wissmann vor dem Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre: Er hatte 1998 Verkauf von Eisenbahnerwohnungen an deutsches Konsortium unter Wert zugestimmt. Mitglieder des Konsortiums spendeten später 5 Mio DM auf ein schwarzes CDU-Konto. pic.twitter.com/sSypj5w78R
— Tagesschau20Jahre (@TagesschauVor20) March 9, 2021
“Treibjagd auf Lockdown-Kritiker”
Ideologe Reitschuster, der erst vor zwei Wochen titelte “Ließ sich CSU-Politiker für Masken schmieren?” setzt den Aluhut auf und vermutet im Falle Fischers, aber auch plötzlich Nüßleins und Löbels eine Verschwörung der CDU, um “Lockdown-Kritiker” loszuwerden. Kein Scherz. In dem Artikel raunt Reitschuster, dass “nur die Presse” es ist, die Löbel vorwirft, “sich mit Masken-Deals bereichert zu haben”. Die kognitive Dissonanz zu eigenen Schlagzeilen nur wenige Tage zuvor lasse ich mal unkommentiert. Und ja, er trat ja später aus. Inszenierte “Treibjagd” also.. auf einen Schuldigen?
Wie konspirativ Reitschuster denkt, verrät er unfreiwillig selbst: “Neben Irmer geriet noch ein weiterer Abgeordneter ins Visier der Medien: Nikolas Löbel. Ich war sofort elektrisiert: Ist er auch ein Kritiker des Lockdowns?” In einem weiteren Artikel steht, dass Abgeordnete der CDU, die “öffentlich Merkel bzw. ihren harten Lockdown-Kurs kritisierten” “plötzlich an den Pranger gerieten”. Sie werden “politisch kaltgestellt”. Beweise dafür? Natürlich keine, das sind Verschwörungsmythen, man sammelt Indizien, die sich richtig anfühlen. Man spekuliert ja nur. Zwinker.
Reitschuster macht sogar den Move, den er immer bringt, um so zu tun, als handle es sich bei ihm doch um ein seriöses Medium: Ganz am Ende erwähnt er noch, dass die Vorwürfe gegen Löbel wohl auch ernstzunehmend sind, weil er Löbel die Verfehlungen zugegeben hat. Das kommentiert Reitschuster aber plötzlich nicht, vermutlich in der Hoffnung, dass er sich so rausreden kann, dass er es ja nicht verschwiegen habe, aber dass seine Leser:innen nach zehn Paragraphen mit “dubios”, “Hetzjagd” und “Pranger” nicht erkennen, dass sie hier nur mit irreführendem Framing gefüttert werden. Wenn die Vorwürfe gegen Löbel Hand und Fuß haben, macht das Märchen mit “politisch kaltstellen” irgendwie weniger Sinn, oder? Wenigstens schreibt Reitschuster transparent: “Ich kann Ihnen hier keine Wahrheit anbieten.” Da sind wir uns einig.
Springer-Verlag jetzt auch Teil der linksgrünversifften Merkel Verschwörung?
Dass lachhafte Narrativ, dass der großen linksgrünversiffte Merkel-Verschwörung ein halbes Jahr vor dem Ende ihrer 16-jährigen Amtszeit auffällt, dass sie ja ihre (vermeintlichen) Kritiker:innen wie Nüßlein und Co noch “politisch kaltstellen” wollte, geht ja auch mit BILD-Chef Reichelt weiter. Die AfD in Tandem mit – wem sonst? – Reitschuster weiß: Kaum hat Reichelt als BILD-Chef mindestens seit 2015 gegen Merkel gehetzt, ermittelt der Springer-Konzern intern gegen ihn. ZUFALL?! Oder so.
Die Leute, die sonst Machtmissbrauch und Korruption unterstellen, sehen einen Fall mit Vorwürfen von Machtmissbrauch und natürlich muss das Teil der Verschwörung sein. Was denn sonst. Reitschuster bringt das alles auch schön in einen Zusammenhang: “Ob Zufall oder nicht – die Wirkung der Affären ist klar: Jeder Unionspolitiker wird es sich künftig dreimal überlegen, Merkel und ihren Kurs zu kritisieren.” Die geistige Gymnastik ist fast schon bewundernswert. Aber direkt im nächsten Absatz wird suggeriert, dass es bei Reichelt ähnlich ist: Kaum habe er letzte Woche (wieder mal) Merkel kritisiert, gibt es interne Ermittlungen. Ok?
Reitschuster nennt es “Stasi-Methoden” und “Schon wieder so ein Zufall”. Womit er sagen will: Es ist definitiv kein Zufall. Wieder keinen einzigen Beweis, sondern nur Geraune. Genau so arbeiten Verschwörungserzähler:innen. Denn was will Reitschuster sagen? Dass der Springer-Konzern, der seit Jahren insbesondere mit BILD Merkels Regierung attackiert, plötzlich Teil der Merkel-Verschwörung ist? Das sind interne Untersuchungen nach Anschuldigungen mit eigenen Mitarbeiterinnen. Alle von Merkel gekauft oder was?
Reichelt attackiert Lockdowns nicht erst seit letzter Woche. Und Merkel schon seit vielen, vielen Jahren. Übermedien hat letzten Mai erklärt, warum BILD Drosten so schlecht redet. Weil er mit Merkel und “ihrem Kurs” assoziiert wird (Quelle). Weil BILD und Reichelt seit Jahren Merkels Politik angreifen. Und ein halbes Jahr vor dem Ende ihrer Amtszeit fällt ihr ein, ihn abzusägen? Genau. Reitschuster gibt sogar zu, dass die Vorwürfe ziemlich sicher älter sind als Reichelts letzter Tirade gegen den Corona-Gipfel. Er gibt sogar heimlich zu, dass es wirklich Zufall ist. Das ist die typische Täuschungsmethode Reitschuster.
Wenn es die vermeintlich “eigenen Leute” sind, dreht man seine Position um 180-Grad
Hier werden wilde Verschwörungsmythen gesponnen, die in sich gar keinen Sinn ergeben. Kein Wunder, dass Teile der AfD auch auf dieses Ding aufspringen. Verschwörungsideolog:innen Erika Steinbach und Maaßen verbreiten das unsinnige Geraune ebenfalls.
Es geht ja immer darum, Menschen „zurückzuholen“.
Wie?
Wie soll man diese raunenden Leute und vor allem deren Anhänger:innen zurückholen, die hinter jeder Ecke irgendeine Verschwörung wittern?
Das ist doch sektenartig. #Reichelt pic.twitter.com/dyCBpEzzrR
— Alex Urban (@the_real_urbsi) March 9, 2021
So kommt es, dass diese Leute sich konstant selbst widersprechen, Korruptionsfälle erfinden, wenn es ihnen passt und leugnen, wenn es nicht passt. Denn Menschen mit dieser Ideologie geht es nicht um konsequente Moralvorstellungen. Es geht darum, die immer gleichen Feindbilder aufrecht zu erhalten. Da wird Nüßlein zum “Lockdown-Kritiker” umgedichtet, nachdem er Dinge gefordert hat, die an anderer Stelle als “Corona-Wahn” bezeichnet werden könnten, nur um ihm zum gezielten Opfer zu inszenieren, von einem Korruptionsfall, den er eingesteht. Hat sich Nüßlein mit Absicht bestechen lassen müssen, weil er in einem Interview mal vage was gesagt hat, was sich wie Kritik an Lockdowns anhört?
Diese Menschen sind keine Streiter:innen für Wahrheit oder gegen Korruption. Das sind nur die Buzzwords, die dahinterstehende Ideologie und immer gleichen, unflexiblen Feindbilder aufrecht erhalten sollen. Da werden Zusammenhänge suggeriert, für die es keinen einzigen Beleg gibt und die nicht mal Sinn ergeben, wenn man das ganze Bild hat. Aber sie beeinflussen ein ganzes, ideologisch abgeschottetes Milieu, das sich so immer weiter radikalisiert und von der Realität verabschiedet. Die Heuchelei ist zwar witzig, für die Demokratie kann so ein Fake-News-Ökosystem auf Dauer nicht gesund sein.
Zum Thema:
Unbelegt: Wie euch BILD & die AfD über die Herkunft von Corona-Patienten täuscht
Artikelbild: Bernd von Jutrczenka/dpa
Nicht ohne dein Smartphone!

Kreditkarten galten lange Zeit als unsicher, haben sich aber etabliert. Aus Sicherheitsgründen wird diese Zahlungsart nun komplizierter und verstärkt die Abhängigkeit vom Handy
2017 wagte der Bankenverband mit "Ein Tag im Leben eines Verbrauchers" eine Prognose für die Zukunft der bargeldlosen Zahlungsarten. Enthalten war darin nicht nur die Idee des "smarten Hauses", in dem der Kühlschrank selbst Nachschub bestellt, sondern auch eine starke Zunahme aller Möglichkeiten, bargeldlos zu bezahlen. Die Kreditkarte spielte dabei eine große Rolle.
Während in den USA die Kreditkarte sowie das Scheckbuch [1] gängige Zahlmethoden waren, hatte sich Europa damit zunächst schwer getan. Überweisungen und Barzahlung waren weit verbreitet und selbst Schecks gerieten eher ins Abseits [2]. Kreditkartenanbieter versuchten mit aggressiver Werbung, Kunden zu akquirieren. So wurden beispielsweise seriös aussehende Menschen auf Flughäfen angesprochen, um ihnen die Vorteile einer Kreditkarte "auf die Schelle" zu unterbreiten. Im Vorbeigehen quasi stellte man ihnen die schöne neue Kreditkartenwelt in Aussicht, in der noch Geld fließt, wenn längst keines mehr da ist.
Ein Traum, der oft in die Schuldenfalle führte
Mit der stärkeren Akzeptanz des Online-Handels nahm https://www.kreditkarte.info/news/bargeld-verliert-in-europa-stark-an-bedeutung-9983 [3] zu, mit teilweise desaströsen Folgen gerade auch für junge Menschen [4]. Zu einfach war es geworden, sich schnell noch etwas zu gönnen, ohne darüber nachzudenken, ob man es denn auch würde bezahlen können, wenn die Kreditkartenfirma die Rechnung schickte. Überschuldung, Privatinsolvenz, schlechte Schufa-Bewertungen [5] mit all ihren Folgen [6] waren das Ergebnis. Prepaid-Kreditkarten [7] schufen dann die Möglichkeit, von den Vorteilen einer Kreditkarte zu profitieren, ohne eine Überschuldung befürchten zu müssen.
Zwar nahmen auch die neuen "modernen" Bezahlarten wie Google Pay [8] oder die gegebenenfalls auch kontaktlose Bezahlung per Handy oder Karte zu, doch gerade auf Reisen war die Kreditkarte weiterhin ein gern gesehener Begleiter, da sie das Bezahlen einfach machte und der Besitzer sozusagen "nichts am Leibe tragen musste" als eben jene Kreditkarte.
In der Werbung wurde diese Freiheit in einem Spot für die Visa-Karte [9] dargestellt. Eine junge Frau entstieg wie eine moderne Seejungfrau den Fluten, ging mit wiegenden Schritten zu einem Strandladen und suchte sich eine Sonnenbrille aus. Der Verkäufer fragte leicht konsterniert, wie sie denn zahlen wolle. Die junge Frau lächelte, zog eine Kreditkarte aus ihrem Badeanzug und meinte: Mit meiner Visa-Card. Die Botschaft dahinter war klar: Du benötigst nur noch deine Karte.
In Zukunft nur mit Endgerät
Mit der neuen EU-Richtlinie [10] endet diese Freiheit jedoch, wenn auch bisher erst ab Beträgen von mehr als 30 Euro. Als Sicherheits-Feature für Verbraucher wird die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) eingeführt, die dazu zwingt, neben der Kreditkarte noch ein Gerät mit sich zu tragen. Von vielen wird sicherlich das Handy präferiert werden, gerade auch wenn es darum geht, schnell einmal unterwegs etwas zu bezahlen oder zu kaufen. Zwar können spezielle Kartenleser gekauft werden, doch diese sind für das mobile Bezahlen unterwegs letztendlich nicht von Bedeutung. Der Handelsverband HDE befürchtet, dass etliche Nutzer auf einfachere Zahlungsweisen wie beispielsweise Paypal ausweichen werden, was bereits jetzt der Fall ist.
Auch wird die Möglichkeit einer "Whitelist" angeboten - das heißt, es kann für Käufe eines bestimmten Anbieters verfügt werden, dass hier keine 2FA notwendig ist. Doch prinzipiell gilt: Kreditkarte plus Endgerät. Damit wird die Kreditkarte ihres großen Vorteils, der Mobilität und Unabhängig von Geräten beraubt. Die modernen Zahlmethoden wie Paypal, Google Pay etc. aber werden stärkeren Zulauf bekommen, denn wenn sowieso das Handy mitgeführt werden muss, warum dann nicht gleich nur das Handy zum Bezahlen nutzen?
Die Abhängigkeit vom Handy und die Notwendigkeit, es möglichst oft bei sich zu tragen, wird systematisch immer weiter vorangetrieben. Apps wie die Corona-App [11] und die Möglichkeit, mit dem Handy vom Radio [12] bis zur Heizung [13], der Klimaanlage, der Videoüberwachung der Haustür [14] alles zu steuern und nicht zuletzt in Corona-Zeiten auch am Schulbetrieb [15] teilnehmen zu können, tragen dazu bei, das Handy als unentbehrlichen Begleiter zu proklamieren.
Nicht nur Unfallgefahren unterschätzt
Bedenkt man, wie leichtfertig viele Menschen mit ihrem digitalen Fußabdruck umgehen, so ist diese Abhängigkeit gefährlich. Allzu schnell ist auch der Schlüssel zu allem defekt oder verlorengegangen. Hinzu kommen Problematiken wie Funklöcher, die zum Beispiel bei Schwerhörigen, die ihr Hörgerät mittels App steuern [16] eben dies unmöglich machen.
Doch selbst wenn die Funklöcher als Problem beseitigt werden, stellt sich die Frage, wie abhängig Menschen noch von ihrem Handy werden sollen und inwiefern es überhaupt noch eine Möglichkeit gibt, zurückzurudern. Sieht man sich an, wie Kinder oder Jugendliche auf ein Handyverbot reagieren, so stimmt diese Entwicklung jedenfalls nachdenklich. Der stete, manchmal subtile Zwang, das Handy stets bei sich zu tragen, dürfte auch "Smombies" [17], die teilweise nicht mehr auf den Straßenverkehr achten und wegen denen bereits neue Varianten der Ampelanzeige [18] umgesetzt werden, in ihrem Verhalten bestärken.
Worst Case: Implantierte Bezahl-Chips als Standard der Zukunft
Die Zeiten, in denen man sein Handy beiseite legen und nur im Badeanzug samt Kreditkarte schwimmen gehen konnte, wohl wissend, dass es möglich ist, sich noch etwas unterwegs zu kaufen, werden langfristig vorbei sein. Es bleibt zu hoffen, dass nicht als nächstes Ideen wie die implantierten RFID-Bezahl-Chips [19] fröhliche Urständ feiern.
Dass in manchen Ländern auch den Obdachlosen bereits Terminals für kontaktlose Zahlungen [20] zur Verfügung gestellt werden, ist insofern nur ein Vorbote dessen, was kommen wird.
URL dieses Artikels:https://www.heise.de/-5076585
Links in diesem Artikel:[1] https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/scheckzahlungen-in-den-usa-eine-grosse-liebesaffaere/2718900.html[2] https://www.welt.de/finanzen/article195248863/Verrechnungsscheck-Mit-diesem-Trick-sparen-Sie-Gebuehren.html[3] http://dieBedeutungderKreditkarteauchinEuropa[4] https://www.sueddeutsche.de/geld/schulden-bei-jugendlichen-alles-nur-auf-pump-1.1841883[5] https://www.schufa.de/ueber-uns/daten-scoring/scoring/[6] https://www.nettolohn.de/magazin/finanzen/welche-folgen-hat-ein-schufa-eintrag.html[7] https://www.universum-group.de/glossar/prepaid-kreditkarte/[8] https://pay.google.com/about/[9] https://www.youtube.com/watch?v=LDGmKz1jMaY[10] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32015L2366[11] https://www.coronawarn.app/de/[12] https://www.techbook.de/easylife/life-hacks/smartphone-als-fernbedienung-nutzen[13] https://heizung.de/heizung/wissen/die-heizung-per-app-steuern-das-sind-die-vor-und-nachteile/[14] https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-PC-Hardware-Uebersicht-Ueberwachungs-Kameras-Videotuersprechanlage-10892551.html[15] https://www.zdf.de/nachrichten/digitales/coronavirus-digitaler-unterricht-100.html[16] https://www.widex-hoergeraete.de/de-de/hoergeraete/hoergeraete-app[17] https://www.bedeutungonline.de/smombie/[18] https://www.welt.de/kmpkt/article190343755/Tel-Aviv-fuehrt-Ampeln-am-Boden-fuer-Smombies-ein.html[19] https://www.ecowoman.de/bezahlen-per-mikrochip-rfid-chip-unter-der-haut-machts-moeglich-5495[20] https://www.chip.de/news/Leben-ohne-Bargeld-in-Schweden-Sogar-Obdachlose-akzeptieren-Kartenzahlung_132604140.html
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Über Richten und Schlichten
Am Freitag, 5. März 2021, gaben die drei zuständigen Bundesministerien in einer Pressemitteilung bekannt, dass sich die Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall auf Ausgleichzahlungen für den Atomausstieg geeinigt habe. Die Einigung ist insbesondere für das noch anhängige investitionsschutzrechtliche Verfahren Vattenfall gegen Bundesrepublik Deutschland vor einem internationalen Schiedsgericht von großer Bedeutung. Dieses Verfahren war nach fast neun Jahren Verfahrensdauer mutmaßlich in den Endzügen und schluckte 22 Mio. Euro Steuergelder allein für die Prozesskosten. Da es nun aufgrund der Einigung außerhalb des Verfahrens kein Ergebnis liefern wird, diente es womöglich jahrelang nur als Drohkulisse. Der im internationalen Energiechartervertrag stark ausgestaltete Schutz ausländischer Investoren hätte so – trotz fehlender Entscheidung in der Sache – Druck auf die Regelung der Ausgleichszahlungen für Vattenfall ausgeübt.
Aber egal ob das Verfahren schlussendlich eine Drohwirkung hatte oder bedeutungslos war: Das investitionsschutzrechtliche Verfahren ist in jedem Fall abzulehnen. Im Gegensatz hierzu war das Verfahren vor dem BVerfG schnell, rechtssicher und im Ergebnis fair: Das BVerfG hat einen angemessenen Ausgleich zwischen Eigentumsfreiheit und den gesellschaftlichen Verpflichtungen des Privateigentums herstellen können. Die Einigung der Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen nimmt nun eine abschließende Kalkulation der notwendigen Ausgleichszahlungen vorweg. Zuvor war mehrfach darauf hingewiesen worden, dass eine genaue Berechnung durch das Bundesumweltministerium erst im Jahr 2023 erfolgen könne, wenn alle Atomkraftwerke vom Netz gegangen sind. Während das Verfahren vor dem Schiedsgericht jeder Notwendigkeit entbehrte, weil das Verfahren vor dem BVerfG ausreichenden Rechtsschutz lieferte, kürzt es die rechtsstaatliche Abwicklung des Atomausstiegs nun womöglich in fragwürdiger Weise ab.
Die Einigung
Über die genauen Details der Einigung ist noch nicht viel bekannt, aber die Eckpunkte stehen fest: Die Bundesrepublik Deutschland zahlt einen Ausgleich in Höhe von insgesamt etwa 2,428 Mrd. Euro (1,425 Milliarden Euro an Vattenfall, 880 Millionen Euro an RWE, 80 Millionen Euro an EnBW und 42,5 Millionen Euro an E.ON/PreussenElektra). In Bezug auf Vattenfall und RWE dienen die Zahlungen als Ausgleich für Reststrommengen, welche die Unternehmen nicht mehr in konzerneigenen Anlagen erzeugen können. RWE, EnBW, E.ON/PreussenElektra sollen die Zahlungen zudem als Ausgleich für Investitionen bekommen, welche die Unternehmen im Vertrauen auf die 2010 in Kraft getretene Laufzeitverlängerung getätigt hatten, die dann nach den Ereignissen von Fukushima entwertet wurden. Im Gegenzug sollen alle anhängigen Klageverfahren einschließlich des anhängigen Schiedsverfahrens einvernehmlich bei Tragen der jeweils eigenen Kosten sowie hälftiger Teilung der Gerichtskosten beendet werden.
Parallele Verfahren vor BVerfG und Schiedsgericht
Im Jahr 2012 initiierte Vattenfall ein Schiedsverfahren auf Grundlage des Energiechartavertrags vor einem Schiedsgericht, das nach den Regeln des Übereinkommens vom 18. März 1965 zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten (ICSID-Konvention) gebildet wurde. Der Energiechartavertrag, der 1998 in Kraft trat, ist ein multilateraler Vertrag, der Regelungen für Handel, Transit und Investitionsschutz im Energiesektor enthält. Vattenfall argumentierte, dass Deutschland den Energiechartavertrag verletzt habe als es mit der 13. Atomgesetznovelle den Atomausstieg nach dem Reaktorunfall in Fukushima besiegelte. Vattenfall hält Anteile an zwei Atomkraftwerken: Krümmel (50 Prozent) und Brunsbüttel (66,6 Prozent). Die Klageforderung belief sich zuletzt auf mit rund 6 Mrd. Euro inklusive Prozesszinsen. Fast gleichzeitig erhob Vattenfall Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
Der Erste Senat des BVerfG urteilte am 6. Dezember 2016, dass die 13. Atomgesetznovelle im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Das BVerfG hatte sich im Kern des Urteils mit der dogmatischen Frage der Abgrenzung zwischen Enteignungen und Inhalts- und Schrankenbestimmungen auseinanderzusetzen. Es hielt die Regelungen der Atomgesetznovelle nicht für Enteignungen gemäß Art. 14 Abs. 3 GG. Vielmehr nahm es an, die angegriffenen Bestimmungen der 13. Atomgesetznovelle seien Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums i. S. d. Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG. Während Enteignungen immer einer Entschädigung bedürfen, sind Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums grundsätzlich nicht zu entschädigen. Sie können jedoch eine Ausgleichspflicht nach sich ziehen, wenn eine Verhältnismäßigkeitsprüfung dies ergibt oder wenn die betreffende Regelung sich nicht als gleichheitsgerecht und vertrauensschutzwahrend erweist. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Übergangs- und Ausgleichsregelungen stets Entschädigungszahlungen gegenüber vorzugswürdig sind. Das BVerfG wägte die Regelungen ausführlich hinsichtlich ihrer Bedeutung für das Allgemeininteresse und der Beschränkungen des Eigentums der AKW-Betreiber ab. Bei zwei von drei Regelungen kam es zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber Nachbesserungen vornehmen müsse, die auch eine Ausgleichspflicht nicht ausschließen. Das BVerfG verpflichtete daher den Gesetzgeber, bis spätestens 30. Juni 2018 eine Neuregelung zu treffen.
Die vom BVerfG geforderte Neuregelung durch den deutschen Gesetzgeber aus dem Jahr 2018 wurde in der 16. Atomgesetznovelle niedergeschrieben. Hiergegen legte Vattenfall erneut Verfassungsbeschwerde ein, der das BVerfG in seiner Entscheidung von 29. September 2020 stattgab (dazu auch Ludwigs). Die 16. Atomgesetznovelle scheiterte bereits an formalen Gründen, weil sie mangels einer als notwendigen Bedingung formulierten Genehmigung durch die Europäische Kommission nicht in Kraft trat. In der Sache stellte das BVerfG fest, dass die getroffene Neuregelung eines Ausgleichs nicht verstromter Elektrizitätsmengen (§ 7f Atomgesetz) den Verstoß gegen das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG aber auch nicht beheben könnte. Die 16. Atomgesetznovelle verknüpfte eine mögliche Ausgleichszahlung durch den Staat mit einer Bemühensobliegenheit für die Energiekonzerne, ausgleichsfähige Elektrizitätsmengen zu angemessenen Bedingungen auf andere Unternehmen zu übertragen. Das BVerfG hielt diese Regelung für unzumutbar, weil für die Energiekonzerne nicht ersichtlich sei, wann sie dieser Verpflichtung gerecht würden. Darüber hinaus sieht § 7f (1) Atomgesetz vor, dass Vattenfall einen angemessenen Ausgleich in Geld für die Hälfte der Reststrommengen verlangen darf, die das Kernkraftwerk Krümmel nicht verbraucht oder auf einen anderen Reaktor übertragen hat. Bei Brunsbüttel sind es zwei Drittel der Reststrommenge. Diese Regelung hielt das BVerfG für zu unbestimmt, da mehrere Gesellschaften an den AKWs beteiligt sind, wovon nur eine ausgleichsbefugt ist.
Im Ergebnis bleibt daher der Gesetzgeber weiterhin zur „alsbaldigen Neuregelung“ verpflichtet, um die bereits im Urteil vom 6. Dezember 2016 festgestellten Grundrechtsverstöße zu beseitigen. Nach der Einigung vom 5. März 2021 soll diese nun mit den Gremien der Energiekonzerne und der Europäischen Kommission abgestimmt werden und danach in Gesetzesform gegossen werden. Welche Regelungen dieses Gesetz im Einzelnen enthalten wird, ist nicht bekannt, da die Pressemitteilung nur das Ergebnis in €/MWh Preis gegeben hat, nicht aber welche Erwägungen dem zugrunde liegen.
Der Unterschied zwischen Grundgesetz und Energiechartavertrag
Bei einem Vergleich der Ergebnisse der Verfassungsbeschwerden der Energiekonzerne vor dem BVerfG und des investitionsschutzrechtlichen Rechtsstreits vor dem Schiedsgericht zeigt sich, dass sowohl der jeweilige Rechtsschutz andere Ziele verfolgt als auch substantiell das Schiedsgericht auf der einen Seite und das BVerfG auf der anderen Seite zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können.
Nach deutschem Verfassungsrecht darf bei Verletzung des Eigentumsgrundrechts der Geschädigte die Rechtsverletzung nicht einfach hinnehmen und sodann eine Entschädigung verlangen. Vielmehr muss zunächst gegen das die Rechtsverletzung verursachende Gesetz geklagt und erst in einem zweiten Schritt eine Entschädigung gerichtlich eingeklagt werden. Im Investitionsschutzrecht kann ein Geschädigter hingegen die Rechtsverletzung schlicht dulden, ohne gegen sie selbst vorzugehen und bereits in einem ersten und einzigen Schritt vor einem Schiedsgericht Schadenersatz einklagen. Darüber hinaus fällt eine Entschädigung für Enteignungen nach dem Energiechartavertrag regelmäßig höher aus als nach dem Grundgesetz, da im Energiechartavertrag der Grundsatz der vollen Kompensation gilt. Nach dem Grundgesetz können hingegen Entschädigungen unter Berücksichtigung von Allgemeinwohlinteressen geringer ausfallen.
Hinzu kommen klar hervortretende Unterscheidungen in der Enteignungsdogmatik nach dem Grundgesetz und derjenigen nach dem Energiechartavertrag. So gibt es insbesondere im Grundgesetz grundsätzlich keine Entschädigungspflicht für Inhalts- und Schrankenbestimmungen, die dem Begriff einer indirekten Enteignung im Sinne des Investitionsschutzrechts entsprechen würden. Die Rechtmäßigkeit einer Inhalts- und Schrankenbestimmung des Grundgesetzes hängt von ihrer Verhältnismäßigkeit ab. Gleichwohl können rechtmäßige Inhalts- und Schrankenbestimmungen Entschädigungen nach dem Investitionsschutzrecht auslösen. Im Urteil zu den Verfassungsbeschwerden der Energiekonzerne hat das BVerfG auch klar Position zu der Frage bezogen, ob eine Enteignung einen sogenannten Güterbeschaffungsvorgang auf Seiten des Staates oder Dritter bedarf. Ein Güterbeschaffungsvorgang erfordert, dass sich der Staat das entzogene Eigentum auch aneignet oder einem Dritten verschafft. Durch Bestätigung dieses Kriteriums, hat es die Abgrenzung zwischen Enteignungen und Inhalts- und Schrankenbestimmungen noch weiter präzisiert. Während in der deutschen Eingriffsdogmatik Inhalts- und Schrankenbestimmungen im Grundsatz somit keines Ausgleichs bedürfen, ist im Investitionsschutzrecht das Regel-Ausnahmeverhältnis genau umgekehrt, weil entsprechende Bestimmungen in die Kategorie einer indirekten Enteignung fallen. Das BVerfG hat sich dagegen entschieden, die Atomgesetznovelle dogmatisch als (indirekte) Enteignung einzuordnen und stellt sich damit der Rechtsprechung internationaler Investitionsschiedsgerichte entgegen.
Das Vattenfall-Verfahren zeigt die Divergenzen, die zwischen der verfassungsrechtlichen und investitionsschutzrechtlichen Bewertung eines Sachverhalts bestehen könnten, auf. Ein Staat kann im Rahmen eines Investor-Staat-Schiedsverfahrens dazu verpflichtet werden für Maßnahmen, die nach dem deutschen Recht zulässig sind, Entschädigungen zu zahlen. Ein Schadensersatz hätte in diesem Fall dem vollen Marktwert zu entsprechen und fiele damit deutlich höher aus als eine Ausgleichspflicht, die auf Grundlage einer Inhalts- und Schrankenbestimmung zu erfolgen hätte.
Im Kern schützt das Investitionsschutzrecht das Eigentum ausländischer Investoren vor vielfältigen staatlichen Eingriffen. Dieser Fokus auf einen starken Eigentumsschutz ist in der Vergangenheit in der Schiedsrechtsprechung verstärkt worden, sodass andere Interessen als diejenigen des Investitionsschutzes kaum Berücksichtigung fanden. Dieser Unausgeglichenheit, die in den materiellen Bestimmungen in Kombination mit der Investor-Staat-Streitbeilegung angelegt ist, werden sich Staaten und Zivilgesellschaft zunehmend bewusst. Das Investitionsschutzregime hat einen internationalen Eigentumsschutz für ausländische Investoren hervorgebracht, der beispiellos ist. Der Energiechartavertrag ist nur ein Abkommen unter vielen. Die grundlegenden Defizite des Energiechartavertrags will die Bundesregierung nicht – wie derzeit durch eine Petition gefordert – durch eine Kündigung des Investitionsschutzabkommens beheben; stattdessen nimmt sie an derzeit stattfindenden Verhandlungen zur Modernisierung des Vertrags teil.
Fazit
Das internationale Investitionsschutzrecht ist seit den öffentlichen Auseinandersetzungen um TTIP und CETA in den vergangenen Jahren Gegenstand erhöhter gesellschaftspolitischer und wissenschaftlicher Aufmerksamkeit geworden. Die Aktualität und Dynamik des internationalen Investitionsschutzrechts verleihen dem Verhältnis von Investitionsschutzrecht und innerstaatlichem Recht eine besondere Sprengkraft. Während im Rahmen moderner Verfassungsstaaten der Ausgleich zwischen Freiheit und gesellschaftlicher Verpflichtung des Privateigentums fortwährend Gegenstand intensivster gesellschaftlicher Auseinandersetzungen ist, konnten Investitionsschutzabkommen völlig losgelöst von gesellschaftlichen Diskursen eine gänzlich neue Eigentumsordnung für ausländische Investoren formulieren. Die stetig neue Verhandlung dieser Auseinandersetzungen in einem mehrheitsfähigen Eigentumskompromiss ist eine spezifisch demokratische Errungenschaft unserer Verfassungsstaaten. Das Vattenfall Verfahren vor dem ICSID-Schiedsgericht hat in den vergangenen Jahren sowohl in Fachkreisen, aber auch außerhalb, sehr viel Aufmerksamkeit erfahren. Wenn Vattenfall seine Schiedsklage nun aufgrund der Einigung zurückziehen wird, kann auch ein Schiedsspruch vermieden werden, der möglicherweise die Legitimität investitionsschutzrechtlicher Verfahren in der Öffentlichkeit weiter in Frage gestellt hätte. Damit kann die Einigung vor allem als Abwendung einer weiteren Destabilisierung des Investitionsschutzrechts gewertet werden.
10 statistical lessons from the past pandemic year
The Royal Statistical Society published ten lessons governments should takeaway from this year, which should naturally apply to standard data practice:
- Invest in public health data – which should be regarded as critical national infrastructure and a full review of health data should be conducted
- Publish evidence – all evidence considered by governments and their advisers must be published in a timely and accessible manner
- Be clear and open about data – government should invest in a central portal, from which the different sources of official data, analysis protocols and up-to-date results can be found
- Challenge the misuse of statistics – the Office for Statistics Regulation should have its funding augmented so it can better hold the government to account
- The media needs to step up its responsibilities – government should support media institutions that invest in specialist scientific and medical reporting
- Build decision makers’ statistical skills – politicians and senior officials should seek out statistical training
- Build an effective infectious disease surveillance system to monitor the spread of disease – the government should ensure that a real-time surveillance system is ready for future pandemics
- Increase scrutiny and openness for new diagnostic tests – similar steps to those adopted for vaccine and pharmaceutical evaluation should be followed for diagnostic tests
- Health data is incomplete without social care data – improving social care data should be a central part of any review of UK health data
- Evaluation should be put at the heart of policy – efficient evaluations or experiments should be incorporated into any intervention from the start.
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