Article note: #soso! #tzzz!! + #thx4sharing

Der Verfassungsschutz hat sich schon seit seiner Gründung einige Skandale geleistet. Ein Problem könnte in der Ausbildung der Hochschule des Bundes liegen. Immer wieder gerät der Verfassungsschutz in die Schlagzeilen. Ex-Präsident Hans-Georg Maaßen verharmloste rassistische Ausschreitungen in Chemnitz, Akten zum NSU wurden geschreddert, nachdem massiv bei dessen Verfolgung versagt wurde.

Quelle

Article note: #thx4sharing

Wie gestern bekannt wurde, hat das Landesdenkmalamt Brandenburg den 1991 auf der Plantage errichteten Nachbau des Glockenspiels der Potsdamer Garnisonkirche, auf Antrag eines nicht genannten Dritten, unter Denkmalschutz gestellt. Grund: es sei als Gegenstand einer 30-jährigen intensiven stadtpolitischen Debatte ein schützenswertes Zeugnis der jüngeren Zeitgeschichte. Nach dieser Amtslogik hätte die stark debattierte Fachhochschule nie abgerissen werden würfen und müssten der Staudenhof, das Rechenzentrum und das Mercure-Hotel zeitnah unter Denkmalschutz gestellt werden!

In der Begründung werden auch das Musikinstrument Glockenspiel und deren Glockenqualität hoch gelobt und als Gründe für die Unterschutzstellung angeführt. Droht uns nun wieder die Einschaltung und die Verlärmung mit konservativem, königstreuem und religiösem Liedgut? Nach der Logik des Landesdenkmalamtes könnte die handwerklich gut ausgeführte und umstrittene Turmkopie der ehemaligen Garnisonkirche in wenigen Jahren auch zum Denkmal werden! Denn um kein anderes Projekt gibt es eine intensivere politische Debatte. Das Handeln des Amtes wirft viele Fragen auf!

Natürlich darf es nicht sein, dass – wie von GRÜNEN und LINKEN in der SVV beantragt – das Glockenspiel eingeschmolzen wird und somit die eigene Potsdamer Geschichte – speziell auch die von Frau Hüneke als ehemalige Kulturstadträtin – vergessen gemacht wird. Zum Glück hat dieser geschichtsrevisionistische Antrag bisher keine Mehrheit gefunden. Ja, mit dem Glockenspiel muss sich kritisch auseinander gesetzt werden. Das macht der Lernort-Garnisonkirche im Rechenzentrum! Genau deshalb hatte die Fraktion DIE aNDERE eine Konversionsantrag für das militärisch geprägte Geläut eingebracht: Das Gerüst nutzen und als Kletterturm umbauen. Eine große Glocke mit entsprechender Aufklärung und Verlinkung zum Lernort Garnisonkirche vor Ort lassen und eine kleine Glocke ins Potsdam-Museum, welches sich ja zukünftig auch an der Plantage präsentieren will. Dies ist nun nicht mehr möglich.

Aktuell jubelt die politische Rechte über den Beschluss des Landesamtes.

Hier die Begründung des Landesamtes für Denkmalpflege:

Hier die Stellungnahme des kritischen Lernortes Garnisonkirche (www.lernort-garnisonkirche.de):

„Das Glockenspiel – Initial für das Wiederaufbauprojekt der Garnisonkirche – war von einer Traditionsgemeinschaft errichtet worden, die von dem zunehmend rechtsradikal argumentierenden Bundeswehroffizier Max Klaar geleitetet wurde. In Folge erneuter Protesten gegen die rechtslastigen Inschriften der Glocken war es im September 2019 abgestellt worden. Mit der Entscheidung des Landesdenkmalamt wurde erstmalig ein Symbolobjekt der „Neuen Rechten“ unter Denkmalschutz gestellt. 

Das Landesamt muss sich fragen lassen, auf Grundlage welcher erinnerungspolitischen Konzeptes und Intention diese Denkmalentscheidung beruht. Wenn intensive stadtpolitische Debatten einen Denkmalwert begründen, so hätte das Landesdenkmal schon längt das ehemalige Rechenzentrum als Gebäude unter Schutz stellen müssen, zumal es anders als das Glockenspiel auch eine gestalterischen-künstlerischen Wert besitzt. Warum ist dies bislang nicht geschehen? Wird hier nicht offenkundig mit zweierlei Maß gemessen? 

Auch stellt sich die Frage, wie diese Maßnahme sich auf die stadtpolitische Debatte, die nicht abgeschlossen ist, auswirkt und in diese eingreift. Ist es richtig, dass ein staatliches Amt qua Gesetzeskraft in einer laufenden Debatte zu zeitpolitischen Fragen auf diese Weise Fakten schafft? Werden damit nicht bereits artikulierte Ideen für mögliche Umgestaltungen im Keim erstickt? Soll dieses Symbolbau einer letztendlich rechtsradikal motivierten Initiative visuell unverändert erhalten bleiben? 

Der Lernort Garnisonkirche fordert daher den Landeskonservator Thomas Drachenberg zu einem öffentlichen Streitgespräch auf und lädt hierzu ihn und weitere Akteure und Experten zeitnah zu einer Diskussion in Potsdam ein.“

Weiter Information zum Glockenspiel unter: http://lernort-garnisonkirche.de/?cat=3 oder im aktuellen Heft der Wählergruppe DIE aNDERE ab Seite 13: aHEFT-JUNI21-web.pdf (die-andere.org)

P.S. Herr Drachenberg (Leiter des Landesdenkmalamtes) hat bereits einem Gespräch mit den Initiatoren des Lernortes GK zugesagt.

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Am 26. September wird ein neuer Bundestag gewählt. Die Plattform „abgeordnetenwatch.de“ stellt dafür wieder eine entsprechende Plattform parat, wo Bürger sämtlichen Direktkandidierenden ihre Fragen stellen können. Als weitere spannende Plattform im Rampenlicht der Bundestagswahl stellt ab dem 2. September auch der Wahl-O-Mat sein Angebot online.

Aber zurück zu abgeordnetenwatch.de: Mehr als 2.500 Direktkandidierende aus 299 Wahlkreisen haben ein Profil. Jenes lässt sich unter Angabe der Postleitzahl ganz einfach aufspüren. Im Profil sind neben einem Steckbrief politische Ziele, Wahlkampfbilder und auch weiterführende Links enthalten. Auch über die Wahlprogramme der Parteien und das Wahlrecht selbst informiert das Portal. Außerdem sind auf den Profilen auch die Fragen und Antworten enthalten, welche den Kandidierenden auf der Plattform gestellt wurden. abgeordentenwatch.de stellt hier nur die Plattform und die Moderation. Die Fragen sowie Antworten bleiben auch nach dem Wahltag öffentlich.

Fragen an die Abgeordneten können ab sofort gestellt werden. Bis zum 25. September 2021, also dem Abend vor der Wahl, können auch noch neue Fragen eingereicht werden. Neben der Wahlplattform und der Dialogmöglichkeit stellt abgeordentenwatch.de ab Anfang September auch die Möglichkeit zum Kandidierenden-Check bereit. Anhand von 24 Thesen lassen sich – ähnlich des Prinzips vom Wahl-O-Mat, inhaltliche Übereinstimmungen mit den Kandidierenden abgleichen und überprüfen.

Transparenz ist ein essenzieller Bestandteil unserer Demokratie. Also nutzt die Chance, die Kandidaten zu „grillen“.

-> Zum Beitrag abgeordnetenwatch.de: Bundestagskandidaten können ab sofort befragt werden

-> Zum Blog Caschys Blog

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Ende 2019 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Rechtsgutachten zur Neuregelung des Heilpraktikerberufs in Auftrag gegeben. Nun ist das Gutachten erschienen. Konkrete rechtliche oder praktische Konsequenzen gab es noch nicht. Wir haben den Medizinrechtler Alexander Ehlers um seine Einschätzung gebeten.

Anlass für das Gutachten war ein dramatischer Fall, über den MedWatch 2019 ausführlich berichtet hat: In Brüggen-Bracht in NRW starben zwei Krebspatientinnen und ein Krebspatient unmittelbar nach der Behandlung durch einen Heilpraktiker. Klaus R. hatte ihnen Infusionen mit der nicht erprobten Chemikalie 3-Bromopyruvat verabreicht.

Für die einen handelt es sich um einen tragischen Einzelfall. Für andere dagegen macht der Fall exemplarisch deutlich, welche Probleme mit dem Beruf des Heilpraktikers verbunden sind.

Den Auftrag, das Rechtsgutachten zu erstellen, erhielt Christof Stock, Rechtsanwalt und Professor für Verwaltungswissenschaften an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen in Aachen. Er sollte beschreiben, was der Gesetzgeber tun kann, um den Beruf des Heilpraktikers neu zu regeln. Die Abgabe und Veröffentlichung des Gutachtens wurde immer wieder verschoben – seit einiger Zeit jedoch ist das 308-Seiten starke Werk auf der Webseite des Ministeriums abrufbar. Konkrete rechtliche oder praktische Konsequenzen gab es noch nicht. Das Ministerium will zunächst mit allen Beteiligten, einen „umfangreichen Diskussionsprozess“ starten.


MedWatch: Herr Ehlers, das Gutachten hat bereits vor seiner Veröffentlichung für große Aufregung gesorgt. Vor allem bei vielen Heilpraktikern gab es die große Sorge, dass der Beruf eventuell abgeschafft werden könnte. Grund dafür war eine Frage in der Ausschreibung. Dort hieß es: „Gibt es (…) die grundsätzliche Möglichkeit, den Heilpraktikerberuf in Zukunft entfallen zu lassen?“ Die sehr ausführliche Antwort des Gutachtens lässt sich in einem Wort zusammenfassen, und das lautet „nein“. War die Sorge also völlig unbegründet?

Alexander Ehlers: Der Gutachter ist zu dem Ergebnis gekommen, dass aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit ein generelles Verbot nicht möglich ist. Das ist auch richtig so, einfach verbieten kann man den Heilpraktikerberuf nicht. Allerdings bedarf es schon einer Abwägung der zugrunde liegenden Interessen: einmal ist das natürlich Artikel 12 Grundgesetz, also die Berufsfreiheit. Auf der anderen Seite zählt aber auch, dass andere Rechtsgüter nicht geschädigt werden, so zum Beispiel die körperliche Unversehrtheit der Patientinnen und Patienten. Gerade deswegen darf man Artikel 12 auch nicht grenzenlos überdehnen.

Alexander Ehlers ist Fachanwalt für Medizinrecht und Arzt.

MedWatch: Was heißt das konkret?

Ehlers: Wenn die Ausübung eines Berufes zu einer Gefährdung führen kann, dann bedarf es eben einer Kontrolle dieses Berufs. Das machen wir ja in anderen Berufen auch, beispielsweise beim Friseur oder im Handwerk, wo man eben einen Meisterbrief braucht, wenn man selbstständig arbeiten will. Und diese Tätigkeiten haben ein viel geringeres Gefahrenpotenzial als die Heilkunde. Insofern liegen der Abwägung andere Maßstäbe zugrunde. Natürlich ist die Abschaffung sozusagen „Ultima Ratio“. Wenn man mildere Mittel hat, dann muss man die milderen Mittel wählen.

MedWatch: Wie könnten denn solche milderen Mittel aussehen?

Ehlers: Eine Möglichkeit wäre, den Beruf auslaufen zu lassen. Das heißt, diejenigen, die im Beruf sind, haben eine Bestandsgarantie und werden aufqualifiziert. Zugleich werden keine neuen Heilpraktiker mehr ausgebildet. So hat man es in den 1950er Jahren bei den Dentisten gemacht. Diesen Beruf gibt es heute nicht mehr.

MedWatch: Dentisten haben damals – ähnlich wie Zahnärzte – Patienten behandelt, obwohl sie kein Studium absolviert hatten. Heute ist das nicht mehr möglich. Wäre eine ähnliche Regelung auch für den Heilpraktikerberuf denkbar?

Ehlers: Diese Diskussion hatten wir in der Vergangenheit immer wieder. Es gab mehrere Anläufe, den Beruf des Heilpraktikers entweder abzuschaffen oder aufzuwerten. Im Gutachten ist das alles beschrieben. Dazu muss man dann auch sagen, dass sich die Ärzteschaft immer gegen einen zweiten akademischen Heilberuf ausgesprochen hat. Verfassungsrechtlich hätte man das sehr wohl machen können.

MedWatch: Blicken wir einmal ganz kurz in die Geschichte, um zu verstehen, wie diese Situation entstanden ist: Auf der einen Seite gibt es im Gesundheitssystem eine Vielzahl von Berufen, bei denen die Ausbildung sehr genau staatlich geregelt ist: Ärztinnen und Ärzte natürlich, aber auch Pflegekräfte oder Rettungssanitäter. Auf der anderen Seite gibt es den Heilpraktiker, der keine staatlich regulierte Ausbildung absolvieren muss, aber dennoch sehr weitreichende Befugnisse hat. Wie ist es dazu gekommen?

Ehlers: Das Heilpraktikergesetz stammt aus dem Jahr 1939, es handelt sich also um sogenanntes vorkonstitutionelles Recht. Bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland ging es darum, welche Gesetze aus dem Deutschen Reich in den gesetzlichen Kanon der Bundesrepublik eingehen. Und da hat man es – salopp gesagt – verschlafen, das Thema adäquat zu regeln. Man hat das Heilpraktikergesetz mit übernommen, es wurde Bestandteil der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Und trotz aller Diskussionen hat sich daran bis heute nicht viel geändert.

MedWatch: Die Ärzte wollen keine Aufwertung, Heilpraktiker und viele Patienten keine Abschaffung. Und damit sind wir bei einem zentralen Punkt: Bei vielen Menschen sind Heilpraktiker sehr beliebt, auch das aktuelle Gutachten betont die „Wahlmöglichkeit der Patientinnen“. Gibt es hier tatsächlich einen Bedarf, eine Lücke, die das Gesundheitssystem nicht abdeckt?

Ehlers: Da legen sie den Finger in eine Wunde. Ich denke, dass die Ärzteschaft eine herausragende Leistung erbringt, gerade jetzt in der Pandemie. Ärzte in Deutschland sind hervorragend ausgebildet, aber sie unterliegen natürlich auch bestimmten Systemzwängen. Die sprechende Medizin kommt oft zu kurz, manchmal fehlt eine gewisse Empathie. Und diese Lücke füllen dann die Heilpraktiker. Jetzt kann man daraus schließen, dass wir den Heilpraktiker brauchen. Man kann aber auch sagen: Wir brauchen Reformen in unserem Gesundheitssystem, zum Beispiel eine Stärkung der sprechenden Medizin. Und da sind ja bereits Schritte eingeleitet.

MedWatch: Eine ganz entscheidende Frage, die überhaupt erst zu diesem Gutachten geführt hat, ist die Sicherheit der Patientinnen und Patienten. Wie äußert sich der Gutachter zu diesem Thema?

Ehlers: Mich hat es ein bisschen irritiert, dass bei einem Gutachten im Auftrag des Ministeriums teilweise persönliche Überzeugungen und Hypothesen des Gutachters eingestreut werden. Wenn ich Ihnen im Interview meine Meinung sage, ist das etwas anderes, ein Gutachten sollte jedoch möglichst neutral und objektiv erstellt werden. Und gerade bei den Hypothesen mangelt es eben an der objektiven Grundlage und insbesondere an konkreten Belegen. So wird auf Seite 237/ 238 behauptet, dass es aufgrund fehlender Untersuchungen aus Sicht des Gutachters „nicht einmal Indizien für (…) schwere Gefahren“ gebe. Das ist schon eine starke Behauptung, die einfach nicht richtig ist.

MedWatch: Richtig ist allerdings, dass es zu diesem Thema kaum Daten gibt.

Behandlungsfehler durch Heilpraktiker werden nicht systematisch erfasst – ganz anders als im ärztlichen Bereich. Und nur die schwersten Fälle landen vor Gericht.

Ehlers: Ich glaube, dass die Kontrolle durch das Recht hier nicht wirklich funktioniert, weil selbst ein Patient, der durch einen Heilpraktiker geschädigt wurde, sehr oft nicht dagegen vorgeht, weil er Angst hat, dass man ihm dann vielleicht im Verfahren sagt: “Wie konnten Sie überhaupt glauben, dass so etwas zum Ziel führt?” Es gibt Urteilsbegründung bei Betrugsverfahren gegen Heilpraktiker, wo die Gerichte gesagt haben: Hier kann der Patient gar nicht getäuscht worden sein, weil die Methode so offensichtlich sinnlos ist, dass die Täuschung per se entfällt. Dennoch haben die Patienten dem Heilpraktiker vertraut.

Klaus R. vor Gericht. (Bild: dpa)

Medwatch: Das heißt, hier müsste man erst einmal Daten erheben. Welche Schlüsse zieht das Gutachten denn aus dieser Situation?

Ehlers: Das Gutachten geht jetzt einfach davon aus, dass die Alternativ-Heilkunde bislang kaum untersucht wurde, dass es kaum Daten zu den Schadensfällen gibt, und von daher seien weitreichende Maßnahmen nicht notwendig. Und da muss ich sagen, das ist für meine Begriffe zu kurz gesprungen. Ich hätte mir schon gewünscht, dass sich der Gutachter intensiver mit den Gefahrenpotenzialen des Berufs auseinandersetzt. Ich sehe hier nämlich sehr wohl ein erhebliches Schadenspotenzial durch die nicht kontrollierte und regulierte Ausbildung und Tätigkeit der Heilpraktiker.

MedWatch: Das Gutachen unterscheidet zwischen der Alternativheilkunde und der Schulmedizin. Für erstere seien die Heilpraktiker zuständig, für letztere die Ärzte. Macht diese Aufteilung Sinn?

Ehlers: Das ist ein Schmarrn. Diese Grenze gibt es so nicht. Unter Medizin verstehe ich jede Behandlung, die wissenschaftlich fundiert ist. Dazu gehören auch Teilbereiche der Naturheilmedizin. Wir wissen von einigen Verfahren, dass sie wissenschaftlich geprüft und wirksam sind. Diese Verfahren werden selbstverständlich von Ärzten und von Heilpraktikern angewandt. Ich muss nicht wissen, wie etwas funktioniert, aber ich muss wissenschaftlich beweisen, dass es funktioniert. Die Aussage „wer heilt, hat recht“ führt da in die Irre, denn sie missachtet zum Beispiel den Placebo-Effekt.

MedWatch: Wie geht es denn jetzt weiter? Der Gutachter spricht von einer „Kompetenzlösung“. Durch eine höhere Qualifikation der Heilpraktiker entstünde ein stärkerer Gesundheitsschutz.

Ehlers: Wenn Sie mich fragen: Ich hätte gesagt, wir schaffen einen zweiten Heilberuf neben den Ärzten. Und diesen Beruf müssen wir dann staatlich regulieren. Das heißt, wir brauchen einen Ausbildungskanon, der staatlich vorgegeben ist, wir brauchen Staatsexamina, also Prüfungen des Fachwissens, das in der Ausbildung gelehrt wird. Und wir brauchen eine staatlich geregelte Fort- und Weiterbildung.

MedWatch: Diesen Weg schlägt das Gutachten ja nicht ein. Würde es denn der Patientensicherheit dienen, die Befugnisse weiter einzuschränken? Schon jetzt dürfen Heilpraktiker bestimmte Krankheiten, etwa meldepflichtige Infektionskrankheiten, nicht behandeln.

Ehlers: Da habe ich Zweifel. Reicht das wirklich aus? Denn wenn ich keine vollständigen Kenntnisse habe, zum Beispiel über nötige Diagnostik, kann ich dann eigentlich erkennen, wann ich die Grenze überschreite oder nicht?

MedWatch: Wir werden diese Fragen hier wohl nicht abschließend beantworten können. Aber was geschieht denn jetzt? Das Gesundheitsministerium will einen „Diskussionsprozess“ anstoßen.

Ehlers: Wenn man eine Sache sozusagen zweiter Klasse beerdigen will, gründet man entweder eine Kommission oder vergibt einen Gutachtenauftrag. Jetzt ist die Legislaturperiode vorbei, und dann schaut man, wie es weitergeht.

MedWatch: Das heißt, das Gutachten wird in der Schublade verschwinden – wie so viele Papiere zuvor?

Ehlers: Das hängt von vielen Faktoren ab, vor allem vom Ausgang der Wahlen. Je nachdem, welche Farbenlehre wir dann in der Regierung sehen, wird es mehr oder weniger Druck auf dieses Thema geben. Nehmen wir einmal an, dass der alte Gesundheitsminister auch der neue sein wird, dann könnte ich mir vorstellen, dass das Gutachten nicht in der Schublade verschwindet – und man sich tatsächlich mit diesen Fragen auseinandersetzt. Allerdings muss man der Tatsache ins Auge sehen, dass nach der überstandenen Pandemie und den Problemen im Gesundheitswesen, die Frage der Heilpraktiker ganz hinten auf der Agenda steht.

Der Beitrag “Berufsfreiheit nicht grenzenlos überdehnen” erschien zuerst auf MedWatch - der Recherche verschrieben.