Article note: +1 = #aussitzen!!

Die Hauptausschusssitzung der SVV vom 19.Januar hat gezeigt, OBM Schubert bleibt der Stiftung Garnisonkirche treu. Er ist ihr wichtigstes Sprachrohr geworden. Die Stiftung steht nicht nur finanziell unter Druck, sondern auch moralisch. Ihre Jünger:innen hat sie enttäuscht. Sie handelt gegen die eigene Satzung und sucht mit der evangelischen Kirchenaufsicht und dem Finanzamt nach einer Lösung.

Parallel dazu versucht OBM Schubert mit dem aktuellen Beschlussvorschlag (angeblich ein Kompromissvorschlag) die langfristige Finanzierung der Stiftung zu sichern, und somit eine Bauruine, die mal die „Stadtkrone“ werden sollte, zu verhindern. Doch genau dies könnte den Bruch mit dem Original ermöglichen. Ein unfertiger Turm ohne die militaristische, machthungrige Turmspitze und Außengestaltung.

In unserem Beitrag vom 07.Januar „Schubert im doppelten Dilemma“ (Schubert im doppelten Dilemma – Potsdam – Stadt für alle (potsdam-stadtfueralle.de) haben wir drei Varianten aufgezeigt, die der OBM Schubert hat, um seinen, als Kompromiss titulierten Vorschlag für ein „Haus der Demokratie“ durchzubekommen. Mike Schubert hat sich für die Variante 3 entschieden. Eine Offerte an die bürgerlichen Parteien und den rechten Rand. Seine neue Beschlussvorlage stellt im Punkt 3 klar, worum es baulich geht:

Das zukünftige Ensemble soll den Bruch mit der architektonischen Sprache und Geschichte der beiden bestehenden bzw. wieder entstehenden Bauten ausstrahlen muss. „Dies soll unter anderem an jenem Teil des Rechenzentrums deutlich werden, der auf dem Grundstück des ehemaligen Kirchenschiffes steht, um den Kontext, in dem das Gebäude an dieser Stelle errichtet wurde, zum Ausdruck zu bringen und die Grundfläche des ehemaligen Kirchenschiffs nachvollziehbar werden zu lassen, ohne dass dabei das Kirchenschiff rekonstruiert wird.“

Das heißt, es soll das Kirchenschiff nachvollziehbar werden und den Turm komplettieren. Es soll nur nicht Kirchschiff heißen und nicht ganz genau so aussehen. Es soll auch nicht die Stiftung bezahlen, sondern die Stadt! Eine fettere Subventionierung des Wiederaufbauprojektes kann Mensch sich kaum vorstellen! Für das Grundstück, welches die Stadt der Stiftung kostenlos überlassen hat, weil diese behauptete, die Garnisonkirche komplett (d.h. Schiff und Turm) erbauen zu wollen, für dieses Grundstück soll jetzt 50 Jahre lang Pacht gezahlt werden. Und dies, obwohl die Grundlage für die damalige Grundstücksübertragung nicht mehr existiert.

Handelt der OBM im Interesse der Stadt oder der Stiftung?  

Das Grundstück fällt 31.12.2030 an die Stadt zurück, da der Passus §3 der Bauverpflichtung „Ein endgültiges Scheitern des Wiederaufbaus der Garnisonkirche durch die Stiftung ist anzunehmen, wenn bis zum 31. 12. 2030 nicht wesentliche Teile der Garnisonkirche wiedererrichtet sind und die Finanzierung des Wiederaufbaus zu diesem Zeitpunkt nicht konkret absehbar ist.“

Allen müsste mittlerweile klar sein, dass dies nicht eingehalten werden kann. Ca. 100 Mio. € (nach aktuellen) Baukosten für das Kirchenschiff, kann die Stiftung niemals in einem belastbaren Finanzkonzept abbilden. Hinzu kommt das eigene Eingeständnis der Stiftung und ihrem Kuratoriumsvorsitzenden Altbischof Huber, dass sie nie eine tragfähige Nutzungsidee für das Kirchenschiff hatte.

Es bedarf keines Kompromisses a la Schubert, der im Interessenkonflikt steckt. Es bedarf einer beherzten Stadtpolitik, die die eigenen Haushaltsinteressen durchzusetzt und die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten nutzt, um den von der Stiftung ungenutzte Grundstücksteil zurück zu fordern. Mehr nicht!

Der Beitrag Schubert im anhaltenden Dilemma erschien zuerst auf Potsdam - Stadt für alle.

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Article note: #yesss!

Potsdam — Die AfD-Landtagsfraktion ist erneut mit der Wahl eines Vertreters in die Parlamentarische Kontrollkommission gescheitert, die die Arbeit des Verfassungsschutzes überprüft. Für den Vorschlag des stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden Steffen Kubitzki stimmten am Mittwoch in Potsdam in geheimer Wahl 25 Abgeordnete, 45 votierten mit Nein. Kubitzki war in dieser Legislaturperiode bereits zwei Mal bei der Wahl im Landtag durchgefallen.

Seit seiner Konstituierung im Jahr 2019 hat die Landtagsmehrheit bisher alle Vorschläge der AfD-Fraktion für einen Sitz in der Kommission abgelehnt. Die AfD im Landtag reichte daher inzwischen Klage beim Landesverfassungsgericht ein, um einen Sitz in dem Gremium zu erstreiten, weil sie sich in ihren Rechten verletzt sieht. Der Verfassungsschutz Brandenburg beobachtet den Landesverband der AfD seit Juni 2020 als Verdachtsfall für Rechtsextremismus.

Ein parallel verlaufendes Moderationsverfahren im Landtag zur festgefahrenen Frage der Besetzung von Gremien mit AfD-Vertretern ruht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur. Der Grund ist demnach das laufende Gerichtsverfahren. Die Moderationsgespräche, die Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke initiiert hatte, sollen eine Lösung finden, nachdem die AfD mehrfach mit der Besetzung bestimmter Gremien mit ihren Vertretern scheiterte. Dabei geht es unter anderem um den Vorsitz im Kulturausschuss und den Vizevorsitz im Hauptausschuss.

Die AfD-Fraktion hatte im Dezember deutlich gemacht, dass sie weiter an den Gesprächen interessiert sei. Sie begründet die Klage mit dem Auslaufen von Fristen, falls die Moderation scheitere.

Article note: "[...] ist unzulässig. Nur ein Unternehmen wurde angefragt." - Hey, das ist alles (bürokratisches) 'Neuland', das konnte doch niemand wissen ...!!1!

Die Vergabe des Großauftrags zum Betrieb der 12 landeseigenen Corona-Teststellen in Berlin ist unzulässig. Nur ein Unternehmen wurde angefragt. Das Verfahren muss nun laut Vergabekammer wiederholt werden.Von Sebastian Schöbel