Article note: Pffff! #thx4sharing

Am 20. Juni 2022 haben Peter Hense (Spirit Legal) und ich die Post-&-DHL-App analysiert und dabei erhebliche Datenschutzprobleme festgestellt. Am 23. Juni 2022 hatte ich bei der Deutschen Post um eine Stellungnahme gebeten. Diese liegt seit dem 15. Juli 2022 vor:

Guten Tag Mike Kuketz,

in Ihrer E-Mail vom 23.06.2022 baten Sie um eine Stellungnahme zu Ihrem Beitrag. Dieser Bitte kommen wir gerne nach. Zunächst einmal vielen Dank für Ihre detaillierte Analyse unserer Post & DHL App, wir freuen uns über Ihr großes Interesse an der App.

Nach Rücksprache mit den zuständigen Entwicklern möchten wir Ihnen mitteilen, dass die App alle rechtlichen Grundlagen zum Datenschutz in Deutschland erfüllt.
Dennoch arbeiten wir kontinuierlich an weiteren Optimierungen, nicht nur an Features, sondern auch an den eingesetzten Software-Elementen. Einige ausgewählte Beispiele möchten wir Ihnen nachfolgend ausführen.

So sind wir bestrebt, die Datenverarbeitung in Drittländern zu vermeiden und entwickeln deshalb unsere Anwendungen kontinuierlich weiter. In Bezug auf die von Ihnen erwähnte Komponente Firebase Crashlytics beispielsweise prüfen wir derzeit den Einsatz einer Self-Hosted Lösung.
An der Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass die aktuell genutzte Lösung im Rahmen der Initialisierung einen Aufruf an die Google API absetzen kann. Dies dient jedoch nur der Initialisierung und stellt noch kein Tracking dar.

Die von Ihnen erwähnte Software Adobe Launch nutzt gemäß den individuellen vertraglichen Vereinbarungen mit Adobe ausschließlich in der EU gehostete Server.
Bei Adobe Launch handelt es sich um einen Tagmanager und keinen Tracking-Server. Es werden keine Tracking-Calls an oder von Adobe-Launch gesendet. Adobe nutzt für den Tagmanager das Content Delivery Network (CDN) von Akamai, um die Assets im Tagmanager schneller aufrufen zu können. Hierzu wird der Server kontaktiert, der zum Standort des Website Nutzers am günstigsten für einen guten Pagespeed liegt. Dies ist auch bei vielen Websites gängige Praxis.

Der von Ihnen angemerkte Consent-Banner ist aus unserer Sicht datenschutzkonform und wird in enger Abstimmung mit uns in der Abteilung Datenschutz implementiert. Auch wenn z.B. die Französische Datenschutzbehörde CNIL in Ihrer Empfehlung Nr. 2020-092 vom 17.09.2020 zum Thema „Cookies und andere Tracker“ empfiehlt, Schaltflächen und Schriftarten zu verwenden, die dieselbe Größe haben, gut lesbar und identisch hervorgehoben sind, gibt es keine konkreten, rechtlich bindenden Vorgaben zur Gestaltung der Schaltflächen. Somit ist im Einzelfall zu beurteilen, ob beide Schaltflächen und ihre Auswirkungen ausreichend erkennbar sind. Das ist vorliegend aus unserer Sicht der Fall. Der Button ist gut erkennbar, der Text nachvollziehbar und der Nutzer kann mit einem Klick nur die Auswahl technisch notwendiger Cookies bestätigen. Zudem ist die Vorauswahl datenschutzfreundlich, da technisch nicht notwendige Cookies deaktiviert sind. Unsere Button-Lösung wurde auch der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), vorgestellt. Von dort gab es keine Bedenken.

Die eingesetzten Cookies sind beschrieben und werden von uns kontinuierlich auf Ihre Aktualität hin überprüft. Sie finden die Beschreibungen unter „Cookie Hinweise und Einstellungen“ angezeigt. Bzgl. des Hinweises zu Braintree stand in der App tatsächlich eine Aktualisierung des Datenschutzhinweises noch an, die bereits umgesetzt ist:

Für die Abwicklung der Zahlung per Kreditkarte nutzt die Deutsche Post AG den Service Braintree des Zahlungsdienstleisters PayPal (Europe) S.á r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, 2449 Luxemburg. Sofern Sie mittels Kreditkarte zahlen, werden die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten (Kreditkartennummer, Ablaufdatum und Prüfnummer) von dem Zahlungsdienstleister erhoben und verarbeitet. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da die Verarbeitung der Daten für die Zahlung und damit für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Die geltenden Datenschutzbestimmungen von PayPal können in der Paypal-Datenschutzerklärung abgerufen werden.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Informationen möglichst transparent die Hintergründe zur jetzigen Version unserer App und unseren zukünftigen Vorhaben darlegen konnten.

Mit freundlichen Grüßen
XY
Abteilung Datenschutz
Senior Experte Datenschutz

Ich fasse zusammen:

Alles okay. Bitte weitergehen, hier gibt es nichts zu sehen.

Wir bleiben bei unserer technischen sowie rechtlichen Einschätzung und halten den aktuellen Stand der Post-&-DHL-App für nicht datenschutzkonform. Betroffene sollten daher Beschwerde einlegen. Laut Datenschutzerklärung ist die Zuständigkeit (für die App) wie folgt:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf

Alternativ steht auch der Klageweg offen. Aktuell sind wir allerdings bereits mit der Deutschen Bahn beschäftigt, weshalb wir dieses Thema gerne abgeben würden. ;-)

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Article note: #huch! #thx4sharing

Ich bin über einen LibreOffice-Bug gestolpert, der seit über zwei Jahren bekannt ist, und bisher nicht gefixt werden konnte: Bug 133296 - NEW: LibreOffice doesn't print emojis in PDF export.

Um's kurz zu machen: LibreOffice kann keine Emojis ausdrucken. Man kann ein noch so schönes Dokument erstellen, aber egal wie man's druckt (und ich habe echt alles ausprobiert) – die Emojis darauf fehlen.

Jetzt haben manche eine Hassbeziehung zu Emojis, andrerseits fallen da auch so Dinge wie die Regenbogenflagge rein, die ich kürzlich in einem meiner Texte brauchte. Und genau die hatte auf dem Ausdruck dann gefehlt.

Eine „schöne" Lösung exisitiert nicht wirklich. Man kann die Datei als *.docx abspeichern, und den Rest mit Microsoft Office erledigen. Man kann das Dokument aber auch in Google G Suite hochladen, und dort drucken.

Problem bei beiden Lösungen: Es verschiebt einem die komplette Formatierung (zumindest war's bei mir so), und auch die Schriftarten waren plötzlich ganz andere. Microsoft Office weigerte sich sogar die Regenbogenflagge farbig darzustellen, was ausgerechnet bei diesem Emoji ein bisschen problematisch ist.

Es gibt allerdings eine andere Lösung, die einigermaßen zufriedenstellend ist: Man kann nämlich:

  1. In LibreOffice unter Datei → Senden → HTML-Dokument erzeugen das Dokument ins HTML-Format konvertieren
  2. Das daraus resultierende bzw. sich öffnende HTML-Dokument abspeichern
  3. Das gespeicherte Dokument in einem Browser öffnen (ich nehme dafür gerne Firefox)
  4. Über die Entwicklertools ggf. kleinere Fehler korrigieren (wie bspw. Zeilenabstände, mir wurde bei jedem Absatz eine Zeile zu viel eingefügt)
  5. Das Dokument über Drucken → Als PDF speichern als, nunja, PDF abspeichern
  6. Sich freuen, dass das geklappt hat, und nun das PDF einfach ausdrucken, inklusive aller Emojis und was man sonst noch drin hat

Der Vorgang ist alles andere als optimal, und es wäre nicht schlecht, wenn man schon mal ein bisschen mit HTML gearbeitet hat. Nachdem ich das jetzt aber schon mehrere Male die letzten Wochen machen durfte, und ich keinen Zugang zu Microsoft Office habe, und die Google G Suite leider nicht ganz so meinen Erwartungen entspricht, ist das die bisher beste Lösung, die ich gefunden habe.

Article note: +1 #toitoi
Ein Tesla-Auto steht vor einer Wand mit großer Aufschrift "TESLA"
Wenn der Wächter-Modus aktiviert ist, überwacht das Auto seine Umgebung. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Tesla Fans Schweiz

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Tesla beim Landgericht Berlin. Unter anderem wirft der Verband Tesla vor, Kund*innen zu verschweigen, dass bei der Verwendung des sogenannten Wächter-Modus „eine datenschutzkonforme Nutzung praktisch unmöglich ist“. Sie würden dadurch Bußgelder riskieren.

Wenn der Wächter-Modus in Tesla-Fahrzeugen aktiviert ist, erfassen die am Fahrzeug verbauten Sensoren und Kameras die Umgebung. Wenn die Software eine „mögliche Bedrohung“ erkennt, zeichnen Kameras die Umgebung auf und speichern die Aufnahmen gegebenenfalls. Das kann etwa der Fall sein, wenn sich jemand an das Auto anlehnt. Besitzer*innen können sich die Aufnahmen auch live über eine App ansehen.

Tesla-Fahrer*innen können Bußgelder drohen

Was Tesla-Fahrer*innen oft nicht wissen: Die Funktion ist in Deutschland in vielen Fällen gar nicht erlaubt. Der Wächter-Modus dürfe nicht grundlos durchgehend auf Parkplätzen aktiviert werden, sagte ein Behördensprecher der Berliner Datenschutzbeauftragten gegenüber dem Tagesspiegel. Sollten Passant*innen, die gegen ihren Willen gefilmt werden, sich bei der Behörde beschweren, droht dem Besitzer des Autos ein Bußgeld.

Tesla sieht die Verantwortung bei seinen Kund*innen: Auf der deutschen Support-Seite heißt es, die Fahrer*innen seien alleine dafür verantwortlich, „alle vor Ort geltenden Vorschriften und Eigentumsvorbehalte im Hinblick auf die Verwendung von Kameras zu prüfen und einzuhalten.“

Der vzbv kritisiert hingegen, dass die Funktion überhaupt zugelassen wurde: „Dass der Wächter-Modus trotz massiver Datenschutzmängel zugelassen wurde, weist auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin“, sagt Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen des vzbv in einer Pressemitteilung. Sie fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Kraftfahrtbundesamt und dem Bundesdatenschutzbeauftragten.

Für Aufregung sorgte die Wächter-Funktion vor einigen Wochen auch bei der Polizei Berlin. Aus Angst, die Autos könnten vertrauliche Vorgänge auf dem Polizeigelände filmen, wollte der Sicherheitschef des Landeskriminalamts Teslas die Zufahrt auf „alle Liegenschaften des Polizeipräsidiums und des Landeskriminalamtes“ verbieten. Am nächsten Tag distanzierte sich die Polizei aber von dem Verbot, das in einem internen Rundschreiben angekündigt wurde. Das Schreiben habe vielmehr der Sensibilisierung gedient.

Neben der Kameraüberwachung geht es in der Klage auch um Teslas Werbeversprechen zum CO₂-Ausstoß: Tesla wirbt für eines der Automodelle mit Emissionen von 0 Gramm pro Kilometer, verkauft aber Emissionsrechte im Wert von bis zu 1,6 Milliarden US-Dollar pro Jahr. So dürfen andere Autohersteller dann mehr ausstoßen, als von Grenzwerten eigentlich vorgegeben. Darauf weise Tesla jedoch nur schwer auffindbar hin. Nach Auffassung des vzbv werden Verbraucher*innen so in die Irre geführt.


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