Wenn man liberalen "Profis" den Klimaschutz überlässt, ist offensichtlich nichts Gutes zu erwarten
Die gute Sache
Ein guter Journalist macht sich mit keiner Sache gemein, auch nicht mit einer guten. Das ist so ein typischer Journalistensatz der 80er Jahre, hört sich super an, geht gut rein, verströmt einen angenehm männlichen Duft nach Whiskyglas und grau melierten Schläfen, und tatsächlich wird er (jedenfalls im deutschen Sprachraum) dem damals sehr berühmten Fernseh-Grauschopf Hanns-Joachim Friedrichs zugeschrieben. Dass sich so sehr im öffentlichen Gedächtnis festhaken konnte, hat neben seiner offenkundigen Wahrheit mit seiner ebenso offenkundigen und durch die Unschärfe des Worts „gemein machen“ nur notdürftig verdeckten Falschheit zu tun: Natürlich macht man sich als gute Journalist_in permanent mit allen möglichen Sachen gemein. Wozu (gute Bezahlung mal beiseite) sich sonst überhaupt die Mühe machen. Das Gegenteil für sich in Anspruch zu nehmen, scheint mir mehr Attitüde als Haltung: Man sähe sich gern als überlegene, supercoole, nichts und niemand verpflichtete, über allen öffentlichen Dingen schwebende Ironiker_in, je weniger man es ist, desto mehr will man es sein, was mir insgesamt eher auf eine problematische Kindheit als auf journalistische Exzellenz hinzuweisen und daher als professionelles Ideal nicht wirklich ernst zu nehmen zu sein scheint.
Wahr ist an dem Satz natürlich, dass die Medien dazu da sind, Meinungsvielfalt möglich und den öffentlichen Raum öffentlich zu halten, offen für viele Verschiedene, auf dass sie sich streiten und miteinander auseinander setzen können. Das wäre schon mal auf jeden Fall eine gute Sache, mit der man sich als gute Journalist_in mit allem Nachdruck gemein machen sollte. Ebenso, und aus dem gleichen Grund, mit Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechten natürlich.
Der Verfassungsblog ist ein Medium, auf dem außer mir kaum Journalist_innen, sondern fast ausschließlich Wissenschaftler_innen schreiben. Ob und wann man sich als gute Wissenschaftler_in mit einer guten Sache gemein machen soll und darf, wird periodisch immer wieder mal zum Thema leidenschaftlicher Debatten. Zuletzt hatte Tarunab Khaitan, Professor für Öffentliches Recht und Rechtstheorie an der Universität Oxford, in einem Editorial bei ICON eine solche angestoßen. Wir haben diesen Anstoß mit einem Ad-hoc-Blogsymposium aufgegriffen, dessen Erträge ich außergewöhnlich inspirierend finde und Ihnen sehr ans Herz lege (s. unten im Wochenrückblick). Sich als Wissenschaftler_in von dem Drang treiben zu lassen, bestimmte materielle Ergebnisse herbeizuführen, so seine These, ist falsch – nicht nur, weil man dadurch in Widerspruch zu der wissenschaftlichen „role morality“ gerät, sondern weil man damit der guten Sache womöglich mehr Schaden als Nutzen zufügt.
Das Projekt, Wissenschaft von externen Agenden rein zu halten, riskiert immer, entweder in der Tautologie (Khaitan: „… a scholar’s engagement with morality must be, well, scholarly“) zu landen oder in der Paradoxie: Wie soll man unwissenschaftlicher Wissenschaft als Wissenschaft auf die Spur kommen, ohne sich einen Knoten in den Kopf zu denken? Die Wissenschaft hat hierfür, wie jedes soziale System, Techniken der Entparadoxierung entwickelt. So reicht sie beispielsweise das Problem an die Moral weiter, auf dass diese die individuelle Wissenschaftler_in zum richtigen Handeln anleite, wofür die mit Wahr und Falsch operierende Wissenschaft sich blind halten muss, um nicht an sich selbst irre zu werden. Oder sie weist der unwissenschaftlichen Praxis innere Dysfunktionalitäten und Widersprüchlichkeiten nach und macht sie so mittelbar für ihre Wahr-Falsch-Unterscheidung wieder beobacht- und erforschbar. Das ist auch Khaitans Vorgehen: Er macht nicht bei der Tautologie halt, schlechter Wissenschaft wegen schlechter Wissenschaft schlechte Wissenschaft vorzuwerfen (bei ihm: „radical scholactivism“), sondern formuliert seinen Vorwurf zunächst moralisch: Scholactivism macht die Welt tendenziell weniger gerecht. Und daran lässt sich eine Diagnose selbstwidersprüchlichen Verhaltens knüpfen: Wenn das so ist, dann handelt die Scholactivist_in, die ihre Forschung trotzdem ihren aktivistischen Zielen unterordnet, selber paradox.
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Solche Techniken der Entparadoxierung sind der Rechtswissenschaft schon von ihrem Gegenstand her nicht unvertraut. Im Recht hat man dauernd damit zu tun, dass jemand zum Unrechttun berechtigt ist. Rechtsmissbrauch rechtlich in den Blick und in den Griff zu bekommen, ist ein paradoxes Unterfangen, und die Entschärfung und Entfaltung dieser Paradoxie prägt die Entwicklung des Rechts seit Hunderten von Jahren. Diesen Vorgang hat kürzlich Roman Guski in seiner faszinierenden Habilitationsschrift für das Privatrecht sehr gründlich untersucht. Ich würde mir wünschen, jemand täte mal das Gleiche fürs (vergleichende) Verfassungsrecht. Da wäre so viel zu holen.
Abusive Constitutionalism hat David Landau vor fast zehn Jahren genannt, was seither den größeren Teil dessen ausmacht, was uns auf dem Verfassungsblog beschäftigt: Verfassungsmissbrauch. Das Instrumentarium der Verfassung – Kompetenzen, Rechte, Verfahren, Institutionen – wird dazu missbraucht, die Demokratie zu schwächen. Autoritäre Parteien und Herrscher, beraten von gewieften Jurist_innen, setzen es dazu ein, sich gegen politischen Wettbewerb zu immunisieren und ihre politischen Gegner zu diskreditieren und den Pluralismus unterschiedlicher politischer Meinungen und Interessen zu lähmen und einzuebnen. Das Wahlrecht, das Parlamentsrecht, das Prozessrecht, die Verfassung selbst. Alles strikt legal. Und wer diesen Missbrauch als das bezeichnen will, was er ist, muss sich dafür erst mal selber außerhalb des Rechts stellen und sich damit angreifbar machen: Aha! Na klar. Eh bloß wieder politisch.
Die Rechtswissenschaft beobachtet das Recht beim Beobachten. Leichter als das Recht selbst kann sie dabei den Rechtsmissbrauch als solchen durchschauen, ihn an den von ihm verfolgten Absichten und an den dem Recht vorgegebenen Zwecken messen, und ihn auf diese Weise als das kennzeichnen, was er ist: Unrecht. Ich halte es für keinen Zufall, dass es zuerst und zuvörderst Rechtswissenschaftler_innen waren, die wegen des im letzten Jahrzehnt so epidemisch um sich greifenden Abusive Constitutionalism so laut und leidenschaftlich Alarm geschlagen haben, nicht nur, aber auch auf dem Verfassungsblog.
Die Expertise von Rechtswissenschaftler_innen war gefragt wie nie in den letzten Monaten und Jahren in der Öffentlichkeit. Sie verfügen über das Wissen, über die Begriffe und die Argumentationstechniken, um die Schäden sichtbar zu machen, die der Missbrauch von Rechtspositionen anrichtet. Sie beobachten diese Schäden, und dann werden sie aktiv und wollen sie abwenden helfen und suchen dafür mit ihrem Wissen die Öffentlichkeit. Das ist ihr Aktivismus. Schadet er ihrer Wissenschaftlichkeit? Das behauptet Khaitan, so weit ich sehe, überhaupt nicht und wäre erst mal zu beweisen. Einstweilen kann ich keinen Grund erkennen, warum das so sein sollte.
… zusammengefasst von PAULINE SPATZ:
Die Masern-„Impfpflicht“ für Kitakinder ist verfassungsgemäß, hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt. ANNA-LENA HOLLO hält die Entscheidung für wissenschaftsbasiert, realistisch und abgewogen – keine „Verhältnismäßigkeit auf Leerlauf“, sondern das Lehrstück einer Grundrechtsprüfung.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2020 den Tatbestand der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB a.F.) für verfassungswidrig erklärt hat, hat der Bundesgerichtshof nun im „Insulin-Fall“ eine aktive Tötungshandlung in eine straflose Suizidhilfe umgedeutet und eine Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) verneint. So menschlich nachvollziehbar der Beschluss auch sei, so fragwürdig sei sie juristische Begründung, findet ANNE BALDAUF und sieht in dem Fall den Anlass, § 216 StGB zu überdenken.
Kann der Staat Wissenschaftler_innen verpflichten, ihre Forschung frei zugänglich machen? Und: wer hat die Gesetzgebungskompetenz in dieser Sache? Seit September 2017 ist dazu beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren anhängig, seit September 2017 schweigt das Gericht. HANJO HAMANN bezweifelt, ob das noch „zeitgerechter Rechtsschutz“ ist, zumal das Gericht hier nur eine Kompetenzfrage beantworten müsse – gerade deren präjudizielle Natur verleihe ihr eine akute Dringlichkeit.
Am 1. August entschied der EuGH in der Rechtssache Sea Watch: Italien durfte zwei von NGOs betriebene Such- und Rettungsschiffe kontrollieren, aber nicht festhalten, wenn von ihnen keine eindeutige Gefahr für Sicherheit, Gesundheit oder Umwelt ausgeht. MATILDE ROCCA berichtet über das Urteil, das leider nicht explizit auf die zentrale Frage der Zusammenarbeit zwischen Staaten und privaten Akteuren, also NGOs, eingehe.
Die Angst, wegen Gasmangel im Winter nicht heizen zu können ist groß. Deswegen fordern viele immer dringlicher, die drei verbleibenden Atomkraftwerke in Deutschland nicht wie geplant zum Jahresende abzuschalten oder gar abgeschaltete Reaktoren wieder in Betrieb zu nehmen. PHILIPP SAUTER zeigt, dass das gar nicht so einfach ist.
In Spanien will die Regierungskoalition Übergewinne von Banken und großen Energieunternehmen besteuern. Der Gesetzentwurf könnte als Beispiel für andere europäische Länder dienen. JOAQUÍN URÍAS über die politischen und verfassungsrechtlichen Hintergründe.
In Bosnien und Herzegowina wächst der Zorn über den Hohen Repräsentanten Christian Schmidt, dessen Wahlrechtspläne nach Ansicht von JOSEPH MARKO auf eine Art ethnisches Gerrymandering hinauslaufen würden.
In Chile stimmt das Volk nächste Woche über seine neue Verfassung ab. Der Verfassungskonvent, der das chilenische Volk auf breiter Basis repräsentieren sollte, war so vielfältig, dass sein Entwurf nicht allgemein genug ist, um die Unterstützung einer soliden Mehrheit der Chilen_innen zu finden. RODRIGO KAUFMANN über einen Prozess, der am besten als eine Übung zur Selbstkonstitution verstanden werden könne – nicht einer politischen Gemeinschaft, sondern einer pluralistischen Gesellschaft.
Das bereits erwähnte Blog-Symposium zu Tarunab Khaitans Kritik am „Scholactivism“ in der Verfassungswissenschaft umfasst Beiträge von ADRIENNE STONE, JOHN MORIJN, THOMAS BUSTAMANTE, BENOIT MAYER, VICKI C. JACKSON, LEONID SIROTA, MARTIN SCHEININ, CYNTHIA FARID & SERGIO LATORRE, LIORA LAZARUS und SAM BOOKMAN.
Ihnen alles Gute und bis nächste Woche!
Ihr
Max Steinbeis
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C++ 1.3k Updated Aug 25
Text-zu-Bild-Generierung: Der Anfang von etwas Großem
Mit StableDiffusion ist erstmals eine Software frei verfügbar, die Texte in beeindruckend gute Bilder umwandeln kann. Ich glaube, damit beginnt eine Medienrevolution. Ein Kommentar mit vier Prognosen.

Jetzt isses soweit: Ich glaube, Text-zu-Bild-Generierung wird ein großes Ding. Die Technologie wird verändern, welche Bilder wir in unserem Alltag sehen und wie wir mit Bildern kommunizieren. Sie wird unsere Fantasie auf das nächste Level bringen und künftige Generationen werden uns belächeln, wenn sie hören, dass wir tatsächlich ein Leben ohne diese Technologie geführt haben.
Aber der Reihe nach. Text-zu-Bild-Generierung heißt, eine Software bekommt einen Textbefehl und wandelt ihn in ein Bild um. Sie wurde massenhaft mit Bildern und Bildbeschreibungen gefüttert, damit sie am Ende selbst aus einer Beschreibung ein eigenes Bild formen kann. Als Textbefehl eignen sich nicht nur Motive, sondern auch Stile und Formen wie Foto, Gemälde, Zeichnung. Zum Beispiel: Tokio im Stil von Claude Monet, Öl auf Leinwand. Voilà.

Viele nennen das Künstliche Intelligenz. Mitunter sehen künstlich generierte Bilder zusammengepanscht und misslungen aus. Vor sechs Jahren hatte ich für den SPIEGEL über eine rudimentäre Text-zu-Bild-Software geschrieben. Die Bilder waren so – naja. Doch seit einer Weile sind künstlich generierte Bilder revolutionär.
Gleich mehrere Anbieter arbeiten gerade an neuartigen Text-zu-Bild-Generatoren. Seit einer Weile kursieren Bilder von DALL-E 2 in sozialen Medien. Kostenlos für alle ist DALL-E 2 aber derzeit nicht zugänglich. Mit StableDiffusion ändert sich das. Die Software ist seit dieser Woche für alle verfügbar und läuft auch auf dem eigenen Rechner. Noch braucht es für die Einrichtung etwas Geduld, Klickarbeit und eine entsprechende Grafikkarte. Aber fast täglich erscheinen neue Schritt-für-Schritt-Tutorials, Entwickler:innen tüfteln an grafischen Nutzungsoberflächen, und erste Anbieter machen StableDiffusion über den Browser zugänglich.
Ich glaube, das geht jetzt sehr schnell. Deshalb lehne ich mich heute weit aus dem Fenster und formuliere vier Prognosen über die Zukunft mit Text-zu-Bild-Generierung.
Prognose 1: Unsere Welt wird buchstäblich schöner

So etwas liest man selten auf netzpolitik.org, aber ich blicke mit Begeisterung und Optimismus auf unsere digitale Zukunft, zumindest in Sachen Text-zu-Bild-Generierung. Halbherzig bebilderte Online-Artikel, schnöde T-Shirt-Motive, hingerotzte CD-Cover, Stockfotos aus der Hölle – all das und mehr kann bald der Vergangenheit angehören.
Dank Text-zu-Bild-Generierung können alle in kurzer Zeit erstaunlich schöne Bilder erschaffen. Nicht mehr handwerkliches Unvermögen wird der Grund für die fade Bebilderung unserer Umwelt sein, sondern allein fragwürdiger Geschmack. Und das ist ein Riesenfortschritt.
Heute ist es Alltag, den Liebsten mal eben ein Gruppenselfie zu schicken oder einen Schnappschuss vom Essen. Wenn wir etwas teilen wollen, das wir gerade sehen, machen wir einfach ein Foto. Künftig wird es auch möglich sein, zu teilen, was wir uns gerade vorstellen. Hey, ich habe gerade an einen Weltraum-Affen gedacht – und da ist er auch schon. Unser Leben im Netz wird kreativer und bunter, wenn wir praktisch per Knopfdruck unsere Fantasie manifestieren können.
Prognose 2: Die Technologie wird Bilderdurst wecken

Als ich ein Junge war, hat mich ein Bild aus der TV-Zeitschrift Hörzu in seinen Bann gezogen. In der Rubrik „Original und Fälschung“ fanden Leser:innen zwei Versionen eines bekannten Kunstwerks und sollten in einer davon zehn versteckte Fehler erkennen. Das Bild, von dem ich nicht mehr loskam, war Edward Hoppers Gemälde Nighthawks. Drei Gäste und ein Barkeeper schlagen sich in einer verglasten Bar die Nacht um die Ohren. Ich war bezaubert von der kontemplativen Einsamkeit, die aus dem Bild sprach, und wollte unbedingt mehr davon.
Heutzutage würde man einfach googeln, sich andere Werke von Hopper anschauen, und merken, dass es ziemlich Mainstream ist, ausgerechnet „Nighthakws“ abzufeiern. Damals hatte ich, glaube ich, weder Zugang zu einem Computer noch zum Internet. Ich bin in die nächste Stadt gefahren, um in einer Buchhandlung einen Bildband zu finden. Den Aufwand war es mir wert. Erst mit diesem Bildband konnte ich meinen Bilderdurst stillen und mich in die anderen Werke von Hopper vertiefen.
Mit Text-zu-Bild-Generierung lassen sich solche Anflüge von Bilderdurst auf ganz neue Art ausleben. Faszinierende Bilder lassen sich nicht nur suchen und betrachten, sondern auch selbst erstellen. War ja klar, dass ich sofort ausprobieren musste, ob StableDiffusion einen Waschsalon im Stil von Edward Hopper darstellen kann. Kaum zu glauben, dass Hopper nie selbst einen Waschsalon gemalt hat.
So einen Bilderdurst habe nicht nur ich. Auf Reddit und Twitter posten massenhaft Nutzer:innen ihre ersten Kreationen mit unter anderem DALL-E 2 und StableDiffusion, und sie schreiben sich gegenseitig, wie begeistert sie sind. Ich glaube, angetrieben von Bilderdurst wird eine Welle an fantasisevollen Kreationen durchs Netz spülen. Das wird das Lebensgefühl im Netz mitbestimmen, bis sich alle daran gewöhnt haben, dass sie so etwas jetzt einfach immer tun können.
Prognose 3: Nach einer Debatte wird die Technologie akzeptiert werden

Die Debatte ist jetzt schon da, und sie wird weiter rollen: Was, wenn Menschen mit Text-zu-Bild-Generierung strafbare Motive erschaffen, die anderen schaden? Volksverhetzung und Hakenkreuze. Sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige und nicht-einvernehmliche Deepfakes. All das gibt es schon jetzt, doch Text-zu-Bild-Generierung kann bewirken, dass sich solche Aufnahmen noch leichter erstellen lassen. StableDiffusion hat zwar Vorkehrungen getroffen, um Motive mit Nacktheit zu unterbinden, doch längst kursieren Anleitungen, wie man diesen Schutz-Mechanismus entfernt.
Es ist eine Debatte mit zwei Fraktionen, die sich wohl bei jeder neuen Technologie wiederholt. Eine Fraktion wird darauf pochen, dass die Technologie neutral sei und es in der Verantwortung von Nutzer:innen liege, nichts Böses damit anzustellen. Eine andere Fraktion wird die neue Technologie für gesellschaftliche Probleme veranwortlich machen und starke Regulierung fordern, um jeglichen Missbrauch zu verhindern.
Ich glaube, es gibt einen guten Grund, warum sich diese Debatte immer wiederholt: Manchmal haben die einen Recht, manchmal die anderen. Es kommt drauf an, in welchem Ausmaß sich gesellschaftliche Probleme bloß in einer neuen Technologie spiegeln (nicht so schlimm), und in welchem Ausmaß die Technologie gesellschaftliche Probleme verstärkt oder gar erzeugt (schlimm). In einer Gesellschaft mit ungleich verteilten Privilegien gibt es Technologien, die vulnerable Gruppen übermäßig schwächen. Manches sollte man besser nicht auf die Menschheit loslassen.
Bei frei verfügbarer Text-zu-Bild-Generierung überwiegen meine Bedenken derzeit nicht. Ähnlich wie bei Handy-Kameras für alle oder Bildbearbeitung für alle glaube ich: Was Menschen mit dieser Technologie letztlich tun, ist kaum vorgezeichnet und hinreichend offen, um das Experiment zuzulassen. Ich finde es verantwortbar, wenn alle Zugang zu dieser Technologie haben. Ich wage die Prognose: Die Fraktion, die vor allem die Nutzer:innen in der Verantwortung sieht, wird die Nase vorn haben.
Prognose 4: Es wird etwas völlig Überraschendes passieren

Selten machen Menschen mit Technologie das, was man sich vorher vorgestellt hat. Star Trek hat früh vorhergesehen, wie Computer das Wissen der Menschheit für alle zugänglich machen. Sogar Sprachsteuerung gab es schon, während die Zuschauer:innen noch Kabeltelefone mit Wählscheibe zuhause hatten. Aber Star Trek hat übersehen, dass Menschen mit Computern Informationen nicht nur abrufen werden, sondern auch generieren. In dem fiktiven Universum fehlen soziale Medien, einer der lustigsten blinden Flecken in der Science-Fiction-Geschichte.
Ich glaube, bei neuen Technologien gibt es immer diese eine Ecke, um die man nicht herumdenken kann. Was morgen schnöder Alltag ist, liegt heute jenseits der Vorstellungskraft. Bevor TikTok zur meistgehypten Video-Plattform der Welt wurde, hat man mir an der Journalist:innenschule beigebracht: Hochkant-Videos funktionieren nicht und sind peinlich. Lol.
Stand jetzt sind bei mir noch viele Fragen offen: Was bedeutet die Technologie für den Beruf von Künstler:innen und Grafik-Designer:innen? Wird es eines Tages sehenswerte Buchverfilmungen geben, die allein per Software entstanden sind? Meine Prognose über die Text-zu-Bild-Generierung lautet: Auch dieser Text wird mal eine Lachnummer werden, weil ich etwas übersehe, das sich erst später als offensichtlich herausstellt.
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