Pulver- versus Flüssigwaschmitte | Wissen rund um die Hauswirtschaft

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Sowohl Pulver- wie auch Flüssigwaschmittel haben ihre Stärken, aber eben auch einige Schwächen.
Flüssigwaschmittel
Flüssigwaschmittel haben den Vorteil, dass sie keine Waschmittelrückstände auf den Textilien hinterlassen, die insbesondere bei dunkler Bekleidung unangenehm auffallen. Es handelt sich dabei um Bleichmittel, Zeolithe (Enthärter) und Hilfsstoffe, die in Flüssigwaschmitteln nicht vorkommen. Auf → Gore-Tex können Rückstände die Funktionsfähigkeit der Membran einschränken. Nachteil der flüssigen Waschmittel ist, dass sie → Konservierungsmittel enthalten müssen, um sie haltbar zu machen. Konservierungsmittel wie Methylisothiazolinon (MIT) können Allergien auslösen. Zum Schutz der Menschen, die auf verschiedene Inhaltsstoffe allergisch reagieren, müssen laut Detergenzienverordnung Konservierungsmittel, unabhängig von ihrer Konzentration, auf den Waschmitteln deklariert werden (
Wesentliche gesetzliche Bestimmungen, Bayerisches Landesamt für Umwelt).Der Umstand, dass Flüssigwaschmittel keine Bleichmittel beinhalten, führt dazu, dass nicht nur bleichbare Flecken (→ Schmutzarten) wie Obst, Kaffee, Rotwein, Tee und Gemüseflecken schlechter herausgewaschen werden, sondern weiße Wäsche mit der Zeit mehr oder weniger vergraut. Flüssigwaschmitteln für weiße Wäsche sind deshalb meist optische Aufheller zugesetzt.
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| Abbildung 1: Waschmittel Disc |
Ist Flüssigwaschmittel in sogenannten „Liquid Caps“ (auch Gelkissen) oder Discs (Abbildung 1) portioniert, sollten Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Das Waschmittel in den Caps gibt es in vielen schönen bunten Farben, die auf Kinder sehr anziehend wirken. Der Inhalt dieser Caps kann jedoch die Gesundheit gefährden. Im Jahr 2015 ließen sich in den USA die Augenverletzungen von 480 Kindern im Alter von 3-4 Jahren auf solche Caps zurückführen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, in der Zahlen der US-Verbraucherschutzkommission
National Electronic Injury Surveillance System (NEISS) ausgewertet wurden. Das
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnte bereits im März 2014 vor dem portionierten Waschmittel, weil Kinder die farbigen Kissen mit Süßigkeiten verwechseln könnten. Da die Folie so konstruiert ist, dass sie sich beim Waschen auflöst (Abbildung 2-4), funktioniert dies auch mit Speichel. Solche Waschmittelpackungen sollten nach Gebrauch sofort wieder verschlossen und immer außer Reichweite von Kindern und z. B. dementen Personen aufbewahrt werden. Ebenso empfiehlt das BfR keine einzelnen Kissen griffbereit liegen zu lassen.

Abbildung 2: Waschmittel Disc im Wasser

Abbildung 3: Folie der Disc löst sich langsam in Wasser

Abbildung 4: Waschmittel tritt aus
Flüssigwaschmittel werden konzentrierter
Wie aus einer Nachricht der Stiftung Warentest hervorgeht, werden viele Hersteller von flüssigen Color- und Vollwaschmitteln die Rezeptur ändern. Die Waschmittel sollen bis März 2018 deutlich konzentrierter werden, sodass für eine Waschladung mit 4,5 kg Wäsche nicht mehr 75 Milliliter, sondern nur noch 55 Milliliter benötigt werden. Ziel ist es sowohl Inhaltstoffe, als auch Transportkosten und die Menge an Verpackungsmaterial zu senken [1].
Pulverwaschmittel
Pulverwaschmittel (ebenso wie Megaperls und Tabs) brauchen keine Konservierungsstoffe. Vollwaschmittel in Pulverform enthalten Bleichmittel, die bleichbare Flecken entfernen, für weiße Wäsche sorgen und bei höheren Temperaturen auch gegen Keime wirken. Bei ansteckenden Krankheiten, Allergien oder im Haus lebenden Pflegebedürftigen sollte zumindest die Leib- und Bettwäsche, Küchenwäsche, Putztücher und Handtücher bei mindestens 60 °C mit einem Vollwaschmittel gewaschen werden → siehe auch Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC).Gegen Waschmittelrückstände hilft nur eine genaue Dosierung, um die Waschmaschine nicht zu überladen. Ansonsten muss die Wäsche mit einem zusätzlichen Spülgang gespült werden. Die Stiftung Warentest testete im Juli 2019 flüssige Colorwaschmittel und kam zu dem Resultat, dass in puncto Umwelteigenschaften die getesteten Colorwaschmittel vergleichbar gut waren wie Pulverwaschmittel [2].Wohingegen Ökotest im Juli-Heft 2020 die Inhaltsstoffe flüssiger Waschmittel eher schlecht bewertete. Von den 19 getesteten Voll- oder Universalwaschmittel enthielten die Hälfte Borverbindungen. Borverbindungen stehen im Verdacht in großen Mengen die Fruchtbarkeit zu schädigen. In einem Produkt fanden die Tester Formaldehyd [3]. Aus ökologischer Sicht empfiehlt Ökotest eher zu kompakten Pulverwaschmitteln zu greifen. Flüssigwaschmittel müssen in einem wasserdichten Behältnis wie einer Kunststoffflasche verpackt werden und sie enthalten mehr Tenside, weil Flüssigwaschmittel insgesamt weniger effektiv waschen [4].
Zusammenfassung
Für weiße und stark verschmutzte Wäsche oder Wäsche, bei der es auf Hygiene ankommt, sollte ein Pulver-Vollwaschmittel eingesetzt werden. Flüssige Colorwaschmittel ohne Bleichmittel und optische Aufheller schonen die Farben und hinterlassen keine sichtbaren Waschmittelrückstände auf der Bekleidung. Dafür sind ihnen aber Konservierungsstoffe hinzugesetzt. In der Regel enthalten Gelkissen aufgrund der hoch dosierten Inhaltsstoffe keine Konservierungsstoffe [2]. Menschen, die allergisch auf die Konservierungsstoffe reagieren, sollten diese Waschmittel meiden. Auch pulverförmige Colorwaschmittel erhalten die Farben, müssen allerdings genau dosiert werden → siehe auch Waschmittel.
Interessanter Link
Schweizerischer Kosmetik- und Waschmittelverband - SKW: Caps weg von Kindern. Hier erfahren Sie wie Unfälle mit Kindern verhindert werden können.
Quellen
[1]
Stiftung Warentest (2017): Flüssigwaschmittel: Künftig konzentrierter. Zugriff 23.08.2017[2] Stiftung Warentest (2019): Flüssige und Überflüssige, S. 62-66, test-Heft 7/2019
Spiegel-Online (Hrsg.) (2017): US-Studie warnt vor Waschmittel-Pads. Zugriff 03.08.2017
JAMA Ophthalmology (Hrsg.) (2017): Detergent Pod–Related Eye Injuries Among Preschool-Aged Children. Zugriff 03.08.2017
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)(2014): Neue Flüssigwaschmittel können Vergiftungsunfälle bei Kindern verursachen. Zugriff 03.08.2017
Bayerisches Landesamt für Umwelt: Wesentliche gesetzliche Bestimmungen. Zuletzt besucht am 25.08.2017[3] Ökotest (2020): Nicht ganz sauber. S. 132-139, Heft Juli 2020.[4] Ökotest (2020): 7 Tipps zum umweltfreundlichen Waaschen. S. 140-141, Heft Juli 2020.
Neues von unserer Klage | Digitalcourage
Eine satte 148 Seiten lange Klageerwiderung hat die Bahn verfassen lassen (inklusive vieler nichtssagender Anhänge). Darin gewährt sie zwar einen ausführlichen Einblick in ihre interne Konzernorganisation und -prozesse – weiterführende Details zur Datenverarbeitung bei der App gibt sie aber nicht preis. Sehr kurz gefasst steht auf diesen vielen Seiten: Die Bahn möchte gerne auch weiter ihre Nutzer.innen tracken, ohne ihnen eine Möglichkeit zu geben, dies abzustellen.
Besonders kuriose Argumente
Und dann gibt es noch einige recht kuriose Argumente, die die Bahn anführt. Unter anderem behauptet der Konzern, unsere Klage wäre unzulässig. Denn wir würden gegen den Einsatz von Cookies klagen, gleichzeitig aber hätten wir den Einsatz dieser Cookies auf dem Smartphone unseres Klägers bewusst herbeigeführt. Anders gesagt: Uns wird vorgeworfen, die App geöffnet und dabei Beweise darüber gesammelt zu haben, was die App macht. Kund.innen sollen in den Augen der Bahn also nur brav Tickets kaufen, aber bitte keinen Blick unter die Motorhaube werfen.
Die Bahn führt als eigene Beweise unter anderem an:
Die „Konsultation” mit der LandesdatenschutzbehördeZuständig für die App ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Leider belegen als Beweis gedachte E-Mails im Anhang … nichts. Außer, dass die Bahn wohl vor Mitarbeiter.innen der Landesdatenschutzbehörde eine Präsentation zum Cookiebanner gehalten hat und „diesbezüglich einer Rückmeldung entgegen” sieht. Ob es eine Rückmeldung der Datenschutzbehörde gegeben hat und wie die ausgesehen hat, erfährt die geneigte Leserin leider nicht.
Eine Urkunde des Datenschutzbeirats des DB-KonzernsDer Datenschutzbeirats der Bahn hat der Bahn für das Cookiebanner der DB App einen „Datenschutzaward in Silber” verliehen. Zweiter Platz im eigenen Laden. Na, herzlichen Glückwunsch.
Unsere Erwiderung
Wir haben dem Gericht unsere kurze Erwiderung auf den Schriftsatz der Bahn bereits zugestellt und nochmal erklärt, warum die Bahn nicht einfach weitermachen kann wie zuvor. Denn höchstrichterliche Rechtsprechung und die Handlungsempfehlungen und Sanktionspraxis der europäischen und deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben längst klargestellt: Nicht abwählbare Tracker dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie objektiv unbedingt erforderlich sind. Es reicht nicht, dass ein Anbieter diese Tracker einfach nur unbedingt einsetzen will, weil das zum Geschäftssmodell gehört.
Wie geht es jetzt weiter?
Der nächste Schritt bei unserer Klage wird die Verhandlung sein, ein Termin wurde noch nicht bekannt gegeben.
Hintergrund: So trackt der DB Navigator
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