Article note: #hoppala .oO(Ach, das kann doch mal passieren ... #tzzz)

Man kann das Urteil des Amtsgerichts Berlin Tiergarten, nach dem die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli hinnehmen muss, als „islamische Sprechpuppe“ und als „Quotenmigrantin der SPD“ bezeichnet zu werden, völlig falsch finden. Man kann den zuständigen Richter für dessen Entscheidung kritisieren. Man kann seine Aussagen hinterfragen. Allerdings sollte man ihn dann auch richtig zitieren.

Til Biermann und Anne Losensky berichten in der Berlin-Ausgabe der „Bild“-Zeitung, in der „B.Z.“ und bei bz-berlin.de vom gestrigen Prozess. Sie knöpfen sich dabei eine Aussage des Richters vor. In „Bild“ und „B.Z“ wird das Zitat sogar extra in einem Kasten herausgestellt:

In „Bild“ schreiben Biermann und Losensky dazu:

Und dann folgen zwei Sätze, die aufhorchen lassen: „Meinungsäußerungen dürfen scharf und pointiert sein“, so der Richter, „zunehmende Hasskriminalität im Internet kann Taten wie in Hanau begünstigen — aber das müssen wir aushalten.“

Wirklich?

„Wirklich?“ ist in diesem Zusammenhang eine gute Frage: Hat der Richter wirklich gesagt, dass „wir aushalten“ müssen, dass „Hasskriminalität im Internet“ „Taten wie in Hanau“ begünstigen?

Nein, sagt Lisa Jani, Sprecherin der Berliner Strafgerichte. In einer E-Mail mit dem Betreff „Richtigstellung! Richter-Zitat in BILD und B.Z. zum Strafprozess gegen Timm K. nicht korrekt“ schreibt sie:

Das dem zuständigen Richter in den Mund gelegte Zitat „Meinungsäußerungen dürfen scharf und pointiert sein. Zunehmende Hasskriminalität im Internet kann Taten wie in Hanau begünstigen — aber das müssen wir aushalten“ ist falsch. Der Vorsitzende hat vielmehr zum Abschluss seiner Begründung, warum seiner Auffassung nach der Tatbestand der Beleidigung in diesem konkreten Fall eben nicht vorliegt, Bezug nehmend auf die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gesagt, dass generell Hasskriminalität Taten wie in Hanau begünstigen könne. Aber das müssen man hier „RAUShalten“ — eben weil im konkreten Fall die Grenze zur Strafbarkeit noch nicht überschritten sei.

Die „B.Z.“-Redaktion hat ihren Onlineartikel inzwischen an der entsprechenden Stelle klammheimlich geändert. „B.Z.“-Chefredakteurin Miriam Krekel nutzt in ihrem Kommentar hingegen noch die alte Version des Zitats, auch in der Überschrift:

Screenshot bz-berlin.de - Meinung - Müssen wir Hasskriminalität im Internet wirklich einfach aushalten?

Sogar der Richter selbst bezeichnete den Fall als grenzwertig. Er sagte aber auch, Meinungsäußerungen dürften scharf und pointiert sein.

Und weiter: „Zunehmende Hasskriminalität im Internet kann Taten wie in Hanau begünstigen — aber das müssen wir aushalten.“

Müssen wir das wirklich? Ich denke, nein.

Das Urteil des Amtsgerichts Berlin Tiergarten ist übrigens noch nicht rechtskräftig. Gut möglich, dass ein Gericht in einer nächsten Instanz ganz anders entscheidet.

***

Wir brauchen Dich, um die Zukunft von BILDblog zu sichern. Bitte mach mit!
Hier erfährst Du, wie Du uns per Überweisung oder Paypal unterstützen kannst.
Und hier kannst Du uns bei Steady unterstützen:

Unterstütze uns auf Steady

Article note: #nc + #thx
Craig Murray berichtet vom Assange-Gerichtsverfahren. Er eröffnet mit einer eindrucksvollen Beschreibung des Gerichtsgebäudes. Das ist nämlich nicht, wie sonst üblich, ein öffentliches Gebäude in der Mitte einer Stadt, damit die Öffentlichkeit teilnehmen kann, weil das wichtiger Bestandteil eines jeden Rechtssystems ist. Nein. Dieses Gericht ist Teil von Belmarsh Prison, auf einer kleinen Insel in einem Sumpfgebiet, hinter Stahlbarrieren.

Äußerlich war das ungefähr so, wie man sich das vorstellt. Assange sitzt Schweigen-der-Lämmer-mäßig in einem dicken Glaskäfig. Damit auch ja kein Zweifel aufkommt, wer hier das gefährliche Monster ist.

Craig beschreibt auch sehr schön, was er tun musst, um überhaupt einen der 16 (ja, 16!!) Sitze zu kriegen, die da für die Öffentlichkeit reserviert waren.

To make sure I got one of those 16 and could be your man in the gallery, I was outside that great locked iron fence queuing in the cold, wet and wind from 6am. At 8am the gate was unlocked, and I was able to walk inside the fence to another queue before the doors of the courtroom, where despite the fact notices clearly state the court opens to the public at 8am, I had to queue outside the building again for another hour and forty minutes. Then I was processed through armoured airlock doors, through airport type security, and had to queue behind two further locked doors, before finally getting to my seat just as the court started at 10am. By which stage the intention was we should have been thoroughly cowed and intimidated, not to mention drenched and potentially hypothermic.
Ein Licht in der Dunkelheit, dieses britische "Rechts"system! Klingt wie bei uns die mittelalterlichen Zustände bei den RAF-Verfahren. Nur dass die RAF-Terroristen immerhin tatsächlich Menschen ermordet hatten, während Julian Assange bloß ein Journalist ist.

Das Verfahren beginnt dann mit einer Rede der Staatsanwaltschaft. Die richtete sich an ... die Medien. Nicht das Gericht. Die Medien. Die wiederholen sogar einen Satz extra und erklären, dass der besonders wichtig sei und die Medien den bitte unbedingt mitschreiben sollen.

Und was war diese Botschaft an die Medien? Nun, ... dass die Medien nicht betroffen seien von was jetzt hier dem Assange droht.

The points which Lewis wished the media to know were these: it is not true that mainstream outlets like the Guardian and New York Times are also threatened by the charges against Assange, because Assange was not charged with publishing the cables but only with publishing the names of informants, and with cultivating Manning and assisting him to attempt computer hacking. Only Assange had done these things, not mainstream outlets.
Die Medien und Assange seien also in völlig verschiedenen Booten, fand der Staatsanwalt. Und wie begründete er das? Indem er Medienberichte vorlas, die Assange kritisierten. Und damit die Medien nicht so viel Arbeit haben mit ihrer Hofberichterstattung, hat man ihnen das auch einmal ausgedruckt gegeben. Und digital, damit sie direkt copy und paste machen können.

Aber wartet, wird noch krasser. Die Richterin (!) befragt dann die Staatsanwaltschaft, weil das nicht ihrem Verständnis des Official Secrets Acts entspricht, dass die Medien nicht genau so betroffen wären.

Surely, Baraitser suggested, that meant that newspapers just publishing the Manning leaks would be guilty of an offence?
Das war für den Staatsanwalt genauso unerwartet wie für euch jetzt. Der hatte da einen Durchmarsch erwartet, keine Rückfragen. Schon gar keine kritischen Rückfragen.
This appeared to catch Lewis entirely off guard. The last thing he had expected was any perspicacity from Baraitser, whose job was just to do what he said. Lewis hummed and hawed, put his glasses on and off several times, adjusted his microphone repeatedly and picked up a succession of pieces of paper from his brief, each of which appeared to surprise him by its contents, as he waved them haplessly in the air and said he really should have cited the Shayler case but couldn’t find it.
Doch dann besann er sich und gab Folgendes zu Protokoll:
Yes, he said much more firmly. The 1989 Official Secrets Act had been introduced by the Thatcher Government after the Ponting Case, specifically to remove the public interest defence and to make unauthorised possession of an official secret a crime of strict liability – meaning no matter how you got it, publishing and even possessing made you guilty. Therefore, under the principle of dual criminality, Assange was liable for extradition whether or not he had aided and abetted Manning. Lewis then went on to add that any journalist and any publication that printed the official secret would therefore also be committing an offence, no matter how they had obtained it, and no matter if it did or did not name informants.
Kurz gesagt: Das diametrale Gegenteil dessen, was er direkt davor der Presse ins Gesicht gelogen hatte, damit sie sich nicht hinter Assange stellen.

Man würde denken, die Presse greift das dann auf und zerreißt diesen Schauprozess in der Luft. Aber wenn die Presse die Wahl hat, ein paar Stunden Sätze zu formulieren, oder ein paar Minuten lang copy und paste aus fertigen digitalen Statements der Regierung zu machen, dann ... naja, könnt ihr ja selbst googeln, wie die Presse berichtet hat.

Das ist leider unter dem Strich kein Sieg für Assange, weil sich da im Wesentlichen zwei Hardliner darüber streiten, ob man nicht eine noch härtere Interpretation finden kann, um ihn noch krasser zu bestrafen.