Potsdam/Neuruppin — In dem Fall eines 26-jährigen Polizeianwärters, der sich bei einer Übung rechtsextremistisch geäußert haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin die Ermittlungen eingestellt. Sie sah den Tatverdacht der Volksverhetzung nicht erfüllt.
„Die Staatsanwaltschaft hat den Vorwurf der Volksverhetzung geprüft, aber im Kern konnte er nicht mit einer hinreichenden Verurteilungswahrscheinlichkeit bestätigt werden“, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Das Bundesverfassungsgericht habe beim Tatbestand der Volksverhetzung strenge Maßgaben definiert – und dieses seien im konkreten Fall nicht erfüllt.
„Jude, Untermensch, Nazi, Gaskammer“
Der 26-jährige Anwärter des gehobenen Vollzugsdienstes hatte bei einer Übung das gängige Funkalphabet mit Begriffen aus der Zeit des Nationalsozialismus ersetzt. Als er der Namen „Jung“ buchstabieren sollte, sagte er Zeugen zufolge: „Jude, Untermensch, Nazi, Gaskammer“ (oder Genozid; hier gibt es widersprüchliche Aussagen). Die Hochschule der Polizei in Oranienburg (Oberhavel) hatte dem angehenden Polizisten daraufhin gekündigt und Anzeige erstattet. Doch strafrechtliche Konsequenzen muss er nicht fürchten.
Die fragliche Äußerung sei nicht eindeutig interpretierbar, hieß es von Seiten der Staatsanwaltschaft. Die bloße Aufzählung der beanstandeten Begriffe sei „vielfältig interpretierbar“ – bis hin zu einer „Kritik am Nationalsozialismus“, hieß es. Außerdem habe sich der Polizeianwärter in einem kleinen Kreis geäußert. Auch das spreche dagegen, dass der Tatbestand der Volksverhetzung hinreichend erfüllt sei. Volksverhetzung setze auch voraus, dass der öffentliche Frieden gestört werde oder werden könnte.
Der junge Mann hatte außerdem erfolgreich gegen seinen Rauswurf Widerspruch eingelegt. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hatte dem Mann im August in einem Eilverfahren Recht gegeben. Die Polizeihochschule, die in ihren Reihen keine rechtsextremen Auszubildenden duldet, hat gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Die Kündigungssache wird vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg landen. Darüber sei noch nicht entschieden, hieß es.

