Article note: #puhh + #grats!

… und kein Hausfriedensbruch, kein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte!

Das Gewaltmonopol liegt beim Staat

Es gab heute beim Amtsgericht erneut eine Verfahrenseinstellung. Grund dafür ist wiederholt die Unglaubwürdigkeit der Polizeiaussagen. Dies war heute kein Einzelfall. Hinter der Kriminalisierung von Protest steckt entweder scheinbar eine Methode oder einfach nur Voreingenommenheit. Heute Nachmittag waren fünf Mannschaftswagen der Polizei vorgefahren, um eine kleine Gruppe junger fridays-for-future-Demonstrant*innen am Platz der Einheit „zu beschützen“. Grund: Sie setzen sich für den Erhalt des Dannenröder Forst und eine Verkehrswende ein. Eine Polizist*in hätte auch gereicht.

Der heutige Prozess gegen einen Gegner des Wiederaufbaus der Garnisonkirche ging nach der Aussage des handelnden Polizisten und einer folgenden zwanzigminütigen Verhandlungspause beim Amtsgericht Potsdam ganz schnell zu Ende. Auch auf die Aussagen der vier weiteren, extra geladenen Zeugen, verzichtet der vorsitzende Richter Francois Eckardt. Das Verfahren gegen Eric B. wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Die angebliche massive Störung der GK-Turm-Baustartfeier am 31.10.2017, die als Gottesdienst für Außenstehende überhaupt nicht zu erkennen war, wurde erst gar nicht behandelt. Lediglich der Übergriff der Polizei auf den Protestierenden war das Thema. Während der Polizist sich ein blutiges Schienbein im Nachgang der Ereignisse attestieren ließ, zeigte die Verteidigung Bilder von der gewaltsamen Behandlung des Protestierenden. Wer einmal festgenommen wurde, weiß, das dies sehr brutal zugeht, da man von mehreren Polizisten (meist in voller Montur mit Schutzkleidung wie Helm, Weste, Handschuhen, Stiefeln) zu Boden gerungen wird. Feingefühl ist dabei nicht zu erwarten. Jede natürliche Gegenreaktion des Körpers gegenüber dieser massiven Bedrängung wird im Nachgang als Widerstand gegen die Staatsgewalt ausgelegt.

Mit den bildlichen Belegen der Verteidigung, war die Verhandlung beendet. Was bleibt sind Prozesskosten und Zahlungen an verschiedene Empfänger, falls der Beklagte nicht in Berufung geht. Hinzu kommen der Ärger und die Belastung mit der gerichtlichen Auseinandersetzung. Und es bleibt die Kriminalisierung des legitimen Protests.

Eine zumindest moralische Mitschuld an den Ereignissen vom Reformationstag 2017 hat die Stiftung Garnisonkirche als Veranstalter der Baustartfeier. Sie hat das sonst hermetisch abgeriegelte und kameraüberwachte Gelände den Protestierenden geöffnet und gleichzeitig verlangt, dass sie sich nicht äußern. Zu erwarten, dass eine solche Konstellation aufgeht ist völlig naiv oder pure Berechnung, um die Eskalation herbeizuführen. Denn in der Opferrolle fühlt sich die Stiftung bekanntlich am Wohlsten.

Article note: #huschusch!

Wir möchten euch über die Verfahrensmodelle informieren und euch alle nötigen Infos an die Hand geben.

Eines vorweg es muss jetzt schnell gehen, wir rufen euch also dringend auf alle nötigen Schritte bis zum 15. Dezember als Stichtag zu erledigen.
Hier nun die Modelle die wir für euch entwickelt haben:

Modell 1: Für die Betroffenen der Universität Potsdam haben wir den Prozesskostenfinanzierer Metaclaims gewinnen können. D.h., ihr könnt ohne eigenes finanzielles Risiko klagen. Im Falle des positiven Ausgangs des Verfahrens behält der Finanzierer dafür 39% des Streitwerts ein. Alle Infos dazu unter sammelklage.info und das nötige Formular findet ihr hier: http://www.metaclaims.de/media/pdf/Sammelklage-51-EUR.pdf

Modell 2: Ihr seid ehemalige Studierende der Universität Potsdam und wollt eigenständig klagen? In dem Fall müsst ihr nicht 39% an den Prozesskostenfinanzierer abgeben, tragt aber auch selbst das Prozesskostenrisiko. Hierzu haben wir einen Rechtsanwalt gewinnen können, der uns unterstützt. Die Kosten für diesen Anwalt übernimmt der AStA der Uni Potsdam. Ihr erhaltet eigens für uns erstellte Musterschreiben, auch einen Klageentwurf, mit der ihr selbständig vor das Verwaltungsgericht ziehen könnt, um für Euer Recht zu kämpfen. Auf Anfrage werdet ihr auch telefonisch beraten. Unser Legalteam und der AStA der UP stehen euch bei Fragen zur Verfügung. Für den Kontakt zum beauftragten Rechtsanwalt des AStA der Universität Potsdam könnt ihr euch entweder an den AStA wenden oder eine Mail an folgende Adresse schreiben: sammelklage.51euro@gmail.com.

Modell 3: Ihr seid ehemalige Studierende anderer Brandenburger Hochschulen? Da uns für die weiteren Hochschulen kein Angebot eines Prozesskostenfinanzierers vorliegt, haben wir für euch als Betroffene andere Wege gesucht und gefunden, wie ihr mit professioneller rechtlicher Unterstützung leicht selbst klagen können. Unser ehrenamtlich arbeitendes Legal-Team berät euch dabei, eine Klage mit unserer Musterklageschrifft einzureichen. Dadurch können wir an allen Verwaltungsgerichten im Land Brandenburg Klagen von Betroffenen betreuen. Bitte wendet euch dazu an uns unter sammelklage.51euro@gmail.com.

Für den Fall, dass ihr die Untersützung in Anspruch nehmt, beachtet bitte, dass unser Legal-Team ehrenamtich arbeitet und keine Haftung übernimmt.
GEW-Mitglieder können sich zudem beim GEW-Rechtsschutz melden.

Eine Musterklageschrift findet ihr im Anhang

Klagemuster 51 Euro Klage

Häufige Fragen beantworten wir auch in unseren FAQs www.brandstuve.org

Article note: Danke für die Infos! (Ich frage mich jedoch, ob so die Biotonne wirklich eine Zukunft hat ...l
Fahrzeug der STEP bei der Biotonnenreinigung
Fahrzeug der STEP bei der Biotonnenreinigung
Biotonnenreinigung (© Landeshauptstadt Potsdam)

Da es in den kommenden Tagen erneut zu nächtlichen Minusgraden kommen kann, besteht die Gefahr, dass feuchte Küchen- und Gartenabfälle in der Biotonne festfrieren. Wenn sich dann am Entsorgungstag der Bioabfall trotz mehrfachem Kippen nicht aus dem Behälter löst, muss die Biotonne vom Team der STEP so stehen gelassen werden.

Um den Frost in der Biotonne gering zu halten, gibt die Abfallberatung der Landeshauptstadt Potsdam folgende Tipps:

  • Die leere Biotonne sollte mit zerknülltem Zeitungspapier ausgelegt werden, um das Festfrieren des Bioabfalls am Behälterboden zu verhindern. Auch Eierkartons sowie trockener Strauch- oder Astschnitt eignet sich, um ein Festfrieren zu vermeiden, da eine Art Luftpolster zum Tonnenboden entsteht.
  • Feuchte Küchenabfälle wie Obst-, Fleisch- oder Essensreste sollten möglichst in Zeitungs- oder Küchenpapier eingewickelt werden, um austretende Feuchtigkeit zu binden. Nasse Küchenabfälle vorher in der Spüle abtropfen lassen.
  • Die Küchen- und Gartenabfälle sollten niemals in die Biotonne eingepresst werden.
  • Bei Dauerfrost hilft es, wenn der Bioabfall bereits auf dem Balkon oder im Garten vorgefrostet wird. So friert später weniger in der Tonne an.
  • Nach Möglichkeit die Tonne erst am Morgen des Abholtages draußen bereitstellen, da nachts die Gefahr des Festfrierens am Größten ist.
  • Kunststoff wird bei großer Kälte spröde und reißt. Festgefrorenen Bioabfall niemals mit Gewalt oder spitzen Gegenständen versuchen zu lösen.

Hinweis: Das Einwerfen der Küchen- und Gartenabfälle in sogenannte biologisch abbaubare Folienbeutel ist in Potsdam verboten, da sich diese oft nicht ausreichend schnell in der Kompostieranlage zersetzen.

Für weitere Fragen steht die Hotline zur Biotonne unter 0331 289-3331 zur Verfügung.