Article note: 1000dank @LE!

Das Let’s-Encrypt-Projekt hat gestern einen Meilenstein erreicht: Es zählt nun eine Milliarde ausgelieferter Zertifikate. Deutlich zugenommen hat weltweit auch die Zahl der mit HTTPS abgesicherten Webseiten.

Let’s Encrypt ist angetreten, das Internet sicherer zu machen. Zu diesem Zweck verteilt es kostenlos Zertifikate, um Webserver per HTTPS abzusichern, was den Traffic zwischen Client und Server verschlüsselt. Am 27.2.2020 feiert das Projekt nun eine  Milliarde ausgelieferter Zertifikate – und kommt damit auch dem Ziel eines verschlüsselten Internets näher.

Laut dem zugehörigen Blogpost verschlüsselten im Juni 2017 weltweit rund 58 Prozent aller Webseiten ihren Datenverkehr, in den USA waren es 64 Prozent. Im Februar 2020 ist die weltweite Zahl an Webseiten, die HTTPS verwenden, auf 81 Prozent gestiegen und gar 91 Prozent in den Vereinigten Staaten. Sicherlich stammen nicht alle diese neuen Zertifikate von Let’s Encrypt, aber das ist auch nicht der Anspruch des Projekts.

Viel getan mit knappem Budget

Der enorme Erfolg der Zertifikate wirkt sich allerdings nicht proportional auf das Projekt selbst aus. Betreuten im Juni 2017 noch 11 Personen in Vollzeit rund 46 Millionen Webseiten, sind es heute 13 Personen, die sich um 192 Millionen Webseiten „kümmern“. Das Budget stieg in dieser Zeit von 2,61 auf 3,35 Millionen US-Dollar.

Während sich also die Nutzerzahlen vervierfacht haben, stieg das Budget nur um 28 Prozent. Dennoch hat das Team auch damit einige Dinge auf die Beine gestellt. So wurde das für die Auslieferung der Zertifikate entwickelte ACME-Protokoll 2019 als RFC 8555 standardisiert. Daher gibt es heute ACME-Clients für fast jede Programmierumgebung, wobei das Projekt insbesondere Certbot hervorhebt. Die Vereinfachung der Prozesse habe sich laut Blogpost auch auf die Browserhersteller ausgewirkt: Diese warnen inzwischen vor einfachen HTTP-Seiten.

Der Beitrag Let’s Encrypt erreicht 1 Milliarde Zertifikate erschien zuerst auf Linux-Magazin.

Article note: #hoppala .oO(Ach, das kann doch mal passieren ... #tzzz)

Man kann das Urteil des Amtsgerichts Berlin Tiergarten, nach dem die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli hinnehmen muss, als „islamische Sprechpuppe“ und als „Quotenmigrantin der SPD“ bezeichnet zu werden, völlig falsch finden. Man kann den zuständigen Richter für dessen Entscheidung kritisieren. Man kann seine Aussagen hinterfragen. Allerdings sollte man ihn dann auch richtig zitieren.

Til Biermann und Anne Losensky berichten in der Berlin-Ausgabe der „Bild“-Zeitung, in der „B.Z.“ und bei bz-berlin.de vom gestrigen Prozess. Sie knöpfen sich dabei eine Aussage des Richters vor. In „Bild“ und „B.Z“ wird das Zitat sogar extra in einem Kasten herausgestellt:

In „Bild“ schreiben Biermann und Losensky dazu:

Und dann folgen zwei Sätze, die aufhorchen lassen: „Meinungsäußerungen dürfen scharf und pointiert sein“, so der Richter, „zunehmende Hasskriminalität im Internet kann Taten wie in Hanau begünstigen — aber das müssen wir aushalten.“

Wirklich?

„Wirklich?“ ist in diesem Zusammenhang eine gute Frage: Hat der Richter wirklich gesagt, dass „wir aushalten“ müssen, dass „Hasskriminalität im Internet“ „Taten wie in Hanau“ begünstigen?

Nein, sagt Lisa Jani, Sprecherin der Berliner Strafgerichte. In einer E-Mail mit dem Betreff „Richtigstellung! Richter-Zitat in BILD und B.Z. zum Strafprozess gegen Timm K. nicht korrekt“ schreibt sie:

Das dem zuständigen Richter in den Mund gelegte Zitat „Meinungsäußerungen dürfen scharf und pointiert sein. Zunehmende Hasskriminalität im Internet kann Taten wie in Hanau begünstigen — aber das müssen wir aushalten“ ist falsch. Der Vorsitzende hat vielmehr zum Abschluss seiner Begründung, warum seiner Auffassung nach der Tatbestand der Beleidigung in diesem konkreten Fall eben nicht vorliegt, Bezug nehmend auf die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gesagt, dass generell Hasskriminalität Taten wie in Hanau begünstigen könne. Aber das müssen man hier „RAUShalten“ — eben weil im konkreten Fall die Grenze zur Strafbarkeit noch nicht überschritten sei.

Die „B.Z.“-Redaktion hat ihren Onlineartikel inzwischen an der entsprechenden Stelle klammheimlich geändert. „B.Z.“-Chefredakteurin Miriam Krekel nutzt in ihrem Kommentar hingegen noch die alte Version des Zitats, auch in der Überschrift:

Screenshot bz-berlin.de - Meinung - Müssen wir Hasskriminalität im Internet wirklich einfach aushalten?

Sogar der Richter selbst bezeichnete den Fall als grenzwertig. Er sagte aber auch, Meinungsäußerungen dürften scharf und pointiert sein.

Und weiter: „Zunehmende Hasskriminalität im Internet kann Taten wie in Hanau begünstigen — aber das müssen wir aushalten.“

Müssen wir das wirklich? Ich denke, nein.

Das Urteil des Amtsgerichts Berlin Tiergarten ist übrigens noch nicht rechtskräftig. Gut möglich, dass ein Gericht in einer nächsten Instanz ganz anders entscheidet.

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