Article note: #whoop! + #freu

Tolle Ankündigung für Familien und Freunde von Anime: Der Streaming-Anbieter Netflix beginnt ab Februar 2020 damit die Filme des renommierten Studio Ghibli in sein Programm aufzunehmen. Das Studio wird auch als japanisches Disney gehandelt, wobei dieser Vergleich in meinen Augen zu kurz greift. Denn das Studio Ghibli bietet deutlich tiefgründigere und klischeefreiere Zeichentrickfilme, die schon in den 1980er-Jahren ihrer Zeit weit voraus gewesen sind.

Beispielsweise waren starke, weibliche Charaktere, ganz ohne erhobenen Zeigefinger oder aufgesetztes „Girl Power“-Gewäsch, schon damals ganz natürlicher Bestandteil der Streifen des Studios. Ich selbst besitze alle Filme des Studios auf Blu-ray und kann sie im Grunde nur durchweg empfehlen. Meine persönlichen Favoriten sind „Mein Nachbar Totoro“ und „Kikis kleiner Lieferservice“, da wird aber jeder seine eigenen Lieblinge haben. Es folgt eine Liste der Filme, die Netflix nun ins Programm nehmen wird.

Ab 1. Februar 2020 bei Netflix:

  • Das Schloss im Himmel (1986)
  • Mein Nachbar Totoro (1988)
  • Kikis kleiner Lieferservice (1989)
  • Tränen der Erinnerung – Only Yesterday (1991)
  • Porco Rosso (1992)
  • Flüstern des Meeres – Ocean Waves (1993)
  • Die Chroniken von Erdsee (2006)

Ab 1. März 2020:

  • Nausicaä aus dem Tal der Winde (1984)
  • Prinzessin Mononoke (1997)
  • Meine Nachbarn die Yamadas (1999)
  • Chihiros Reise ins Zauberland (2001)
  • Das Königreich der Katzen (2002)
  • Arrietty – Die wundersame Welt der Borger (2010)
  • Die Legende der Prinzessin Kaguya (2013)

Ab 1. April 2020:

  • Pom Poko (1994)
  • Stimme des Herzens – Whisper of the Heart (1995)
  • Das wandelnde Schloss (2004)
  • Ponyo – Das große Abenteuer am Meer (2008)
  • Der Mohnblumenberg (2011)
  • Wie der Wind sich hebt (2013)
  • Erinnerungen an Marnie (2014)

Dabei ist „Nausicaä aus dem Tal der Winde“ streng genommen kein Studio-Ghibli-Film, auch wenn Hayao Miyazaki, einer der Gründer des Studios, Regie geführt hat. Außerdem fehlt leider der Klassiker „Die letzten Glühwürmchen“, weil es da mit den Vertriebsrechten etwas komplizierter ist. Schade, denn gerade jenes Anti-Kriegs-Drama ist unheimlich traurig und bewegend. Nun denn, trotzdem sind das gute Nachrichten für die nächsten Monate – schaut wirklich mal rein!

-> Zum Beitrag Netflix nimmt ab Februar (fast) alle Anime des Studio Ghibli ins Programm auf

-> Zum Blog Caschys Blog

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Article note: .oO(Ist ja auch mit ner Schreibmaschine geschrieben worden ... #tzzzl

Realsatire pur: Geht weiter mit dem "Leistungsschutzrecht".

Der neu formulierte Paragraf 87g des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) schreibt demnach vor, dass die Überschrift einer Presseveröffentlichung, "ein kleinformatiges Vorschaubild mit einer Auflösung von bis zu 128 mal 128 Pixeln" und eine "Tonfolge, Bildfolge oder Bild- und Tonfolge mit einer Dauer von bis zu drei Sekunden" lizenzfrei genutzt werden dürfen.
Ja aber hey, das betrifft mich ja nicht, ich mach das ja privat und nicht als Nachrichtensite!!1!
So gilt das neue Leistungsschutzrecht nicht nur für Suchmaschinen und News-Aggregatoren, sondern für alle "Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft".
D.h. auch dein Blog, dein Facebook und dein Twitter.

Article note: #iwiezustimm

Aktuell wird über die Entscheidung des baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten
Stefan Brink diskutiert, sich von Twitter zu verabschieden.

Dazu gibt es ganz unterschiedliche Meinungen und Einschätzungen. Hier meine persönliche Meinung: Twitter, Facebook und Co. sind US-Aktiengesellschaften, deren Zweck es ist, möglichst hohe Renditen für ihre Aktionäre und Stakeholder zu generieren. Um dies zu erreichen arbeiten sie im Hintergrund mit Datenbrokern, Analytics-Diensten, Big-Data und weiteren teils zweifelhaften Technologien. Das Ziel: Möglichst viele Daten zu erheben, die sich für kommerzielle Zwecke verwerten lassen.

Vor diesem Hintergrund ist es höchst bedenklich, wenn Behörden und öffentliche Institutionen den Bürger dem Tracking und der Analyse von Unternehmen aussetzen, denen es – mit Verweis auf die Datenskandele – offenbar »schwer« fällt, datenschutzfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Um mal ganz deutlich zu sagen: Twitter, Facebook und Co. sind keine Reichweiten-Bereitsteller für deutsche Behörden und
öffentliche Institutionen, sondern gewinnorientierte Unternehmen.

Mitmachen: Der Kuketz-Blog ist spendenfinanziert!

Article note: #zurecht! #grats :-)
Photo: Marika Salmi

Ultiworld Disc Golf’s 2019 Roller of the Year voting is presented by Friction Gloves; all opinions are those of the author. Check out our review of Friction’s DG Gloves here.

With two of the more memorable rollers of the season to his name, there was a good chance Simon Lizotte was going to make it to finals. Ricky Wysocki poised a real challenge, however, with his European Open stunner.

In the end, it went to the power over the finesse. Was the hole downhill? Sure. But Lizotte still put the angle down to perfection to have his disc fade right toward the pin 230 meters away to land inside the Circle. It’s unfathomable.

2019 Tyyni Hole 18 Simon Lizotte Roller Drive

See how we got here

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