Article note: #gutertipp! #thx

Die Suche nach einer guten Schriftart für Programmieren und Terminals ist lang und dornig. Ich bin nach langem Suche bei Roboto Mono gelandet. Die funktioniert gut, hat aber einen Bug: das isFixedPitch-Flag ist nicht gesetzt, womit gvim unter Windows es nicht als Monotype-Font erkennt und nicht in der Selektion anbietet. Das kann man mit ttx und einem Editor selbst reparieren.

Es stellt sich aber raus, dass man inzwischen doch einiges an Auswahl hat, und hier hat einer eine schöne Im-Browser-Ausprobier-Webseite gehackt. Ich bleibe bei Roboto Mono :-)

Article note: #doublefacepalm
Facepalm des Tages:
Das mittelhessische Neustadt hat aus Datenschutzgründen seine Facebook-Seite deaktiviert.
Super! Kein Fußbreit den Datenkraken!!1! Was benutzen sie denn jetzt stattdessen?
Stattdessen informiert die Stadt nun über den Nachrichten-Dienst Whatsapp.
Oooooh. Äh. Nun ja. *papierraschel* Das Wetter.

Article note: #thx + #zustimm
Eine leere Fläche: Wem gehören die Daten? ©AllzweckJack / photocase.de
Eine leere Fläche: Wem gehören die Daten? ©AllzweckJack / photocase.de

(am 16. Mai 2017 erstellt, am 17. Januar 2019 überarbeitet)

Die Frage nach dem Dateneigentum erregt seit Jahren die Gemüter. Kein Wunder, dahinter verbirgt sich ein riesiger ökonomischer Wert. Die Daten stehen für milliardenschwere Geschäftsmodelle.

Die Diskussion zum Dateneigentum wurde 2017 vom ehemaligen Ex-Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eröffnet. Der CSU-Politiker wollte Daten faktisch wie Sachen behandeln und Nutzern so Eigentumsrechte daran verschaffen.

Zur CeBIT 2017 erklärte dann Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem Video-Podcast, dass geregelt werden müsse, ob die Daten von vernetzten Autos den Software- oder den Fahrzeugherstellern gehören.

Wie bitte? Wieso den Software- oder Fahrzeugherstellern? Ich als Fahrer erzeuge mit meinem Auto und den dort eingebauten Systemen diese Daten inklusive sehr persönlicher Details.

Ergo:Meine Daten gehören ZU mirund ich entscheide, was damit geschieht. Oder gleich: Ich bin meine Daten.

Dateneigentum: Recht auf Selbstbestimmung

Jedes Byte, das Rückschlüsse auf meine persönlichen Vorlieben (egal was und wo) und Aufenthaltsorte, meine gesundheitliche Verfassung, meinen Gemütszustand, mein familiäres Leben, mein Freundeskreis und meine politische Gesinnung zulässt – diese Liste erhebt jetzt keinen Anspruch auf Vollständigkeit – darf sich meiner Kontrolle nicht entziehen. Es gehört so gut geschützt wie ein Tagebuch.

Heutzutage ist es üblich, dass sich Unternehmen durch kleingedruckte AGB herausnehmen, sämtliche Daten abzugreifen und damit zu tun, was sie möchten. Am Beispiel von Connected Cars werden die Besitzer von Autos quasi durch die Hintertür entrechtet und ihrer Privatsphäre beraubt.

Verbraucher müssen vor Datenkraken geschützt werden

Datenschutz ist ein Menschenrecht, es kann nicht wie ein Eigentum behandelt werden. Daten sind keine Sachen. Wir können diese im Gegensatz zu Dingen nicht einfach verkaufen und übergeben -endgültig. Daran sind Identitäten und Lebenswege geknüpft. Die Hoheit über unsere Daten liegt bei uns Verbrauchern selbst.

Wir brauchen einen wirksamen Verbraucherschutz für digitale Dienste und (smarte bzw. intelligente) Geräte.

Genauso wie bei Medikamenten Wirkungen und Nebenwirkungen angegeben werden müssen, ist bei digitalen Produkten die Datennutzung für den Konsumenten deutlich und offen zu kennzeichnen, was deren primärer Zweck ist und was diese ansonsten noch so „treiben“.

Ein erster Schritt war das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018. Allerdings berührt dieses Gesetz die großen Datenkonzerne noch nicht wirklich.

Elektrogeräte oder Software, die schädliche Nebenwirkungen haben, heißt ein Eigenleben entwickeln, das mit dem eigentlichen Verwendungszweck nichts zu tun hat, gehören vom Markt.

Wer jetzt noch nicht glaubt, dass „digitale Nebenwirkungen“ lebensentscheidend und möglicherweise sogar existenzbedrohend sein können, dem empfehle ich einen Blick auf …

Auch die Verbraucherschutzzentrale lehnt die Idee eines „Dateneigentums“ ab.

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