Article note: Was stimmt eig. mit (auch) meiner Regierung nicht …!? – Lobbyismus? #baehhh

Seit etwa einem halben Jahr sprechen sich führende Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung immer offensiver gegen Datenschutz aus. Unter dem Slogan „Datenreichtum statt Datensparsamkeit“ propagierten unter anderem Bundeskanzlerin Angela Merkel, der damalige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Infrastrukturminister Alexander Dobrindt, das Prinzip Datenschutz sei veraltet und stehe dem wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands im Weg. An die Stelle klarer Regeln soll nach ihrem Willen eine nebulöse „Datensouveränität“ treten. Gegen diese eins zu eins vom Industrieverband Bitkom übernommene Rhetorik wandte sich in deutlichen Worten nun die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK).

In ihrer „Göttinger Erklärung“ [PDF] drückten die Datenschutzbeauftragten ihre Sorge über den Kurs der Bundesregierung aus:

Es befremdet sehr, wenn Mitglieder der Bundesregierung und andere Stimmen in der Politik in letzter Zeit immer wieder betonen, es dürfe kein Zuviel an Datenschutz geben und das Prinzip der Datensparsamkeit könne nicht die Richtschnur für die Entwicklung neuer Produkte sein. Stattdessen wird für eine vermeintliche Datensouveränität geworben, deren Zielrichtung aber im Unklaren bleibt.

Digitalisierung kann nur mit Datenschutz gelingen

Die DSK betonte, Datenschutz sei ein Grundrecht wie die Meinungsfreiheit oder die Eigentumsgarantie. Er schütze die Menschenwürde, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und sei auch für Teilhabe und Chancengleichheit relevant. Alle gesetzlichen Regelungen und Geschäftsmodelle hätten dies zu respektieren. Datensouveränität könne nur zusätzlich zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung greifen und dieses nicht ersetzen.

Dem Vorhaben der Bundesregierung, ein Eigentumsrecht an Daten zu schaffen, erteilten die Behörden eine klare Absage:

Die Konferenz betont, dass Informationen über Personen keine Ware sind wie jede andere und nicht allein auf ihren wirtschaftlichen Wert reduziert werden dürfen. Gerade in Zeiten von Big Data, Algorithmen und Profilbildung bieten die digitalen Informationen ein nahezu vollständiges Abbild der Persönlichkeit des Menschen. Mehr denn je muss daher die Menschenwürde auch im digitalen Zeitalter der zentrale Maßstab staatlichen und wirtschaftlichen Handelns sein. […] Datenschutz stellt kein Hindernis für die Digitalisierung dar, sondern ist wesentliche Voraussetzung für deren Gelingen.

Die Datenschützer forderten deshalb die nachhaltige Förderung datenschutzkonformer IT-Produkte und -Verfahren. Datenschutz müsse zum Qualitätsmerkmal der europäischen Digitalwirtschaft gemacht werden.

Keine Rechtsgrundlage für Einsatz intelligenter Videoüberwachung

Auf ihrer gestern zu Ende gegangenen Frühjahrstagung sprach sich die DSK darüber hinaus gegen den Einsatz sogenannter „intelligenter Videoüberwachung“ [PDF] aus. Diese Technik kann sowohl Menschen mit biometrischer Gesichtserkennung automatisiert identifizieren als auch „abweichendes Verhalten“ erkennen:

Damit wird eine dauerhafte Kontrolle darüber möglich, wo sich konkrete Personen wann aufhalten oder bewegen und mit wem sie hierbei Kontakt haben. Ermöglicht wird so die Erstellung von umfassenden Bewegungsprofilen und die Verknüpfung mit anderen über die jeweilige Person verfügbaren Daten.

Wie wir berichteten soll die Technik noch in diesem Jahr am Berliner Südkreuz getestet werden. Unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu automatisierten Kennzeichen-Scannern stellten die Datenschützer fest, dass es keine Rechtsgrundlage für ihren Einsatz zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung gebe. In einer Pressemitteilung [PDF] teilte die Vorsitzende der DSK, die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel, mit:

Wenn der Einsatz dieser Technik nicht von vorn herein verfassungswidrig sein soll, muss der Gesetzgeber die Voraussetzungen ihrer Verwendung ganz genau regeln.

Widerstand gegen Kurs der Bundesregierung wächst

Erst vor kurzem hatte sich ein gesellschaftliches Bündnis aus Gewerkschaften und Verbraucherschutzorganisationen ebenfalls explizit gegen den offen betriebenen Anti-Datenschutz-Kurs der Bundesregierung gewandt. In einer Stellungnahme hielten DGB, AWO, vzbv und Co. fest:

Es gibt keinen unauflösbaren Widerspruch zwischen Datenschutz und den modernen Formen der Datenverarbeitung. Die Herausforderung besteht darin, die Chancen der Datenverarbeitung zu nutzen, aber gleichzeitig ihre Risiken zu minimieren. Die bestehenden Grundsätze des Datenschutzes, die in der Europäischen Union Grundrechtscharakter haben, müssen dabei weiterhin Bestand haben: Datenminimierung, Zweckbindung, Betroffenenrechte und Einwilligung.

Bei ihren Plänen für ein neues Datenschutzgesetz ist die Große Koalition indes ein wenig zurückgerudert und hat bei der Aufweichung von Betroffenenrechten nachgebsssert. Wie eine Sachverständigenanhörung des Bundestages am Montag zeigte, bleibt der Gesetzesvorschlag jedoch weiter an wichtigen Stellen europarechts- und verfassungswidrig.

Article note: *yeah* endlich wieder ne Verwendung für meinen YubiKey!

 Two Factor U2F added

Portknox u2f auth

Its now possible to activate Two Factor Authentication with U2F devices like the Yubikey. Another way to further secure you cloud. Please read documentation before app activation.

Tasks updated to 0.9.5

This minor update fixes some bugs with Nextcloud 11. Here is the full changelog.

Two Factor TOTP updated to 1.1.0

Polishing and some minor fixes. Here is the full changelog.

Please note that we update customer clouds in batches, if your cloud does not have the new apps yet, give us some more days :)

Nextcloud update 11.0.2

We are happy that all customer clouds have been updated to Nextcloud 11. At Portknox every single customer has his or her own installation (with own domain / url) which is much safer than only having an account in a big shared instance (which is what most of the other providers do). Even if keeping all of the clouds up-to-date takes more effort - it's worth it! The Nextcloud security scan rates Portknox clouds with A+, the highest score achievable:

 

Always up2date applist

At our applist you can see which app in which version is installed on Portknox. We now automated the way our applist is generated, after every Nextcloud or app update the list gets regenerated. Right now its possible to activate 36 apps!

Learn about Portknox.net

#Portknox #Update

Article note: *niceadvice*

If you’ve ever been debugging with a fellow developer, you’ll hear “OK, execute that and let me know what it says”.  In this case, you can either manually copy the output and instant message the text over to them, or you can write the output to file with >> , open the file, manually copy the contents, and paste it into IM.  I experience this for a few hours recently and it was way to much work!  Shouldn’t there be a way to quickly place an execution’s output directly into the clipboard just to save some time?  You can with pbcopy!

Copy stdout to Clipboard

You’ll use a single pipe to transfer the stdout result into the clipboard:

# command | pbcopy
hg diff | pbcopy

The git diff information is copied to the clipboard in this example; now you can show your colleague what you’ve changed.

Copy File Contents to Clipboard

In the case of copying file contents into the clipboard, pbcopy goes first:

# pbcopy < file.ext
pbcopy < circle.yml

The complete file contents are instantly copied to the clipboard for easy sharing.

Pasting to File

So what if you want to paste the clipboard contents into a new or existing file?  Use pbpaste:

#pbpaste > file.txt
pbpaste > commands.txt

The clipboard contents will be placed into the given file.

pbcopy will be a big timesaver for me moving forward.  Manually copy and pasting information is with the mouse or trackpad is inconvenient and time-consuming.  These types of command line techniques can make us more proficient, skilled developers!

The post Copy to Clipboard from Command Line appeared first on David Walsh Blog.

Article note: Was für ein Debakel! Aber das klang ja auch im NSAUA schon mehrfach an …

Der Streit um die Vernehmung Edward Snowdens im NSA-Untersuchungsausschuss wurde nach langem Hin und Her abgewürgt. Erst kürzlich hatte der Bundesgerichtshof den Abgeordneten der Oppositionsfraktionen im Ausschuss eine Absage erteilt. Diese wollten erwirken, dass der Ausschuss Edward Snowden nach Deutschland einladen muss – schließlich waren sich ja zu Beginn der Untersuchungen alle einig, Snowden hören zu wollen.

Eine Vernehmung Snowdens in Deutschland ist aber mit Risiken verbunden: Snowden würde eine Auslieferung an die USA drohen. Die USA hat der Bundesregierung schon 2013 mitgeteilt, dass Snowden ausgeliefert werden soll, sobald er deutschen Boden betritt. Ob diese Gefahr abgewendet werden könnte, muss die Bundesregierung prüfen. Damit lässt sie sich Zeit. Mittlerweile ist die Einsetzung des Untersuchungsausschusses drei Jahre her, bald wird der Abschlussbericht erscheinen. Snowdens Ersuchen, in Deutschland Asyl zu erhalten, liegt sogar noch länger zurück.

Ist die Snowden vorgeworfene Straftat politisch?

Auf eine aktuelle Kleine Anfrage der Linken-Politikerin Martina Renner, Obfrau der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss, antwortete das Justizministerium ausweichend. Wir veröffentlichen die Antwort vorab im Volltext.

Die Bundesregierung prüfe derzeit, „ob ihr alle erforderlichen Informationen vorliegen“ würden, um zu beurteilen, ob bei Snowden ein Auslieferungshindernis bestünde. Denn selbst wenn die USA auf einer Auslieferung Snowdens beharrten, kann die Bundesregierung das verhindern. Die Bedingung für eine Weigerung wäre, dass die dem Auslieferungsersuchen zugrundeliegende Straftat eine „politische Straftat“, eine „Straftat mit politischem Charakter“ oder eine damit zusammenhängende Straftat ist. Oder dem Ausgelieferten menschenunwürdige Haftbedingungen drohen.

Für Martina Renner ist die Sache klar, wie sie der taz gegenüber erklärte: „Zweifelsfrei handelt es sich bei den Vorwürfen gegen Edward Snowden um ein politisches Verfahren, sodass ein Auslieferungshindernis vorliegt.“

Deutschland kann Auslieferungen ablehnen

Dass Deutschland Auslieferungsersuchen der USA ablehnt, passiert durchaus, wenn auch nur bei einem geringen Teil der Fälle: im Jahr 2012 bei einem von elf abgeschlossenen Auslieferungsverfahren. Unmöglich und ungewöhnlich wäre es also nicht.

Doch die Bundesregierung ist nicht besonders engagiert bei der Klärung der Frage, ob das auch bei Snowden funktionieren könnte: Im Mai 2014 wurde eine Anfrage an das US-Justizministerium gestellt, um Informationen zu dem Auslieferungsersuchen der USA zu bekommen. Im darauffolgenden September antwortete das US-Justizministerium. Was die Antwort enthält: Geheim. Die USA hätten um vertrauliche Behandlung gebeten, da die Informationen „durch das zuständige Gericht als vertraulich eingestuft“ worden seien.

Antworten der USA sind geheim

Danach wurden keine Fragen mehr an die USA geschickt – bis zum April 2016. Nach sechs Monaten erreichte das Justizministerium eine Antwort. Doch auch die bleibt geheim. Bei anderen Stellen, beispielsweise bei Snowdens Anwälten, hat die Regierung sich nicht nach den Vorwürfen erkundigt. In einer Strafanzeige gegen Snowden aus dem Juni 2013 wird ihm „Diebstahl, unbefugte Weitergabe von Informationen bezüglich nationaler Verteidigung und Weitergabe eingestufter Geheimdienstinformationen an unbefugte Personen“ vorgeworfen.

Volltext der Antwort auf die Kleine Anfrage

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Jan van Aken, Christine Buchholz u. a. und der Fraktion DIE LINKE.

Einreise, Aufenthalt und Auslieferung von Edward Snowden

Bundestagsdrucksache 18/11386

Die Enthüllungen von Edward Snowden haben seit dem Sommer 2013 zu einer verstärkten Diskussion über die Überwachungsmöglichkeiten der Geheimdienste, den Schutz von Privatsphäre und Grundrechten sowie den Umgang mit Whistleblower geführt. Zwar hat der 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode (NSA) bereits in seiner 3. Sitzung am 8. Mai 2014 die Vemehmung des Zeugen Edward Snowden beschlossen; aus verschiedenen Gründen ist eine Vemehmung aber bis heute noch nicht einmal durch eine Ladung des Zeugen Edward Snowden in die Wege geleitet worden.

Für die Bundesregierung soll sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch das Bundesamt für Justiz wiederholt seit 2014 u. a. über die gegen Edward Snowden erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe erkundigt haben. Hintergrund sind das veröffentlichte Criminal Complaint vom 14. Juni 2013 sowie das Ersuchen um vorläufige Festnahme vom 3. Juli 2013. Die Strafvorwürfe sind bei einer Entscheidung, ob Edward Snowden im Falle seiner Einreise nach Deutschland für die Vemehmung durch den 1. Untersuchungsausschuss festgenommen und aufgrund eines entsprechenden Antrages ausgeliefert werden muss, maßgeblich. Gleichfalls ist anhand der vorgebrachten Erwägung und Informationen von US-amerikanischer Seite abzuwägen, ob ein Auslieferungshindemis beispielsweise wegen eines Falles von politischer Strafverfolgung oder wegen der Edward Snowden in den USA drohenden Haftverhältnisse anzunehmen ist. Allerdings verweigert die Bundesregierung bisher nähere Auskünfte über die ihr vofliegenden Informationen, so dass auch für den 1.
Untersuchungsausschuss ungewiss ist, ob der Zeuge Edward Snowden zur Vemehmung geladen werden kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann und in welcher Weise hat die Bundesregierung von den im Criminal Complaint vom 14. Juni 2013 enthaltenen Informationen betreffend Edward Snowden Kenntnis erlangt?

Die Bundesregierung hat mit der Verbalnote vom 3. Juli 2013, die am selben Tag über den diplomatischen Geschäftsweg von der U.S.-Botschaft in Berlin an das Auswärtige Amt übermittelt worden war, Kenntnis von den strafrechtlichen Vorwürfen gegen Edward Snowden erlangt. Ferner hat die Bundesregierung aus Presseveröffentlichungen von Edward Snowden und seinem Handeln erfahren.

2. Wann und in welcher Weise hat die Bundesregierung von dem Ersuchen auf vorläufige Inhaftnahme von Edward Snowden durch U.S.-amerikanische Stellen vom 3. Juli 2013 Kenntnis erlangt?

Die Bundesregierung hat mit der Verbalnote vom 3. Juli 2013, die am selben Tag über den diplomatischen Geschäftsweg von den U.S.-Behörden an das Auswärtige Amt übermittelt worden war, Kenntnis von dem Ersuchen auf vorläufige Inhaftnahme von Edward Snowden durch US-amerikanische Stellen erlangt.

3. Hat Edward Snowden vor Bekanntwerden des Ersuchens auf vorläufige Inhaftnahme vom 3. Juli 2013 mit deutschen Stellen Kontakt aufgenommen und wenn ja wann, mit welchem Ansinnen und mit welchen deutschen Stellen?

Vor Bekanntwerden des Ersuchens hat Edward Snowden am 2. Juli 2013 per Fax bei der Deutschen Botschaft in Moskau um Gewährung von Asyl in der Bundesrepublik Deutschland gebeten.

4. Hat Edward Snowden nach Bekanntwerden des Ersuchens auf vorläufige Inhaftnahme vom 3. Juli 2013 mit deutschen Stellen Kontakt aufgenommen und wenn ja wann, mit welchem Ansinnen und mit welchen deutschen Stellen?

Edward Snowden hat nach Bekanntwerden des Ersuchens auf vorläufige Inhaftnahme vom 3. Juli 2013 keinen Kontakt mit deutschen Behörden aufgenommen. Der Bundesregierung ist der offene Brief von Edward Snowden vom 31 .Oktober 2013 bekannt. Dieser ist nicht an eine konkrete deutsche Stelle adressiert, sondern mit „to whom it may concern“ überschrieben.

3. Haben sich die Verfahrensbevollmächtigten von Edward Snowden seit Juni 2013 an deutsche Stellen gewandt? (Bitte einzelnen auflisten wann an welche Behörde und mit welchem Anliegen)

Verfahrensbevollmächtigte von Edward Snowden haben sich nicht an deutsche Behörden gewandt. Der Bundesregierung ist der in der Drucksache des Ersten Untersuchungsausschusses enthaltene Schriftverkehr zwischen dem verfahrensbevollmächtigten R’echtsanwalt Kaleck und dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses bekannt.

6. Welche Stellen der Bundesregierung waren im Jahr 2013 bei der Abfassung der den U.S.-amerikanischen Stellen übermittelten Fragestellungen beteiligt und wann wurden diese von welcher deutschen Stelle an welche U.S.-amerikanische Stelle übermittelt?

Im Jahr 2013 sind keine Fragen an die U.S.-Behörden übermittelt worden.

7. Welche Informationen hat die Bundesregierung im Jahr 2013 von U.S.-amerikanischen Stellen bezüglich Einreise, Inhaftnahme, Auslieferung und Aufenthalt von Edward Snowden nach bzw. in Deutschland zusammenhängenden Fragen erhalten?

Die Bundesregierung hat das Ersuchen um vorläufige Inhaftnahme und die darin enthaltenen Informationen zur Einreise, Inhaftnahme, Auslieferung und zum Aufenthalt von Edward Snowden am 3. Juli 2013 erhalten. Mit dem Ersuchen wurde gebeten, Herrn Snowden bei seiner Einreise hach Deutschland zum Zwecke der Auslieferung vorläufig festzunehmen. Ebenso wurden die strafrechtlichen Vonrvürfe gegen Edward Snowden mitgeteilt und über die Anklage sowie den amerikanischen Haftbefehl vom 14. Juni 2013 informiert. Für Einzelheiten wird auf die Seiten 7ff. des dem Ausschuss am 2. Mai 2014 übermittelten Berichtes der Bundesregierung zur Ausschussdrucksache 58 des Ersten Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode verwiesen.

8. Wann und in welcher Weise wurden die im Jahr 2013 gestellten Fragen durch welche U.S.-amerikanischen Stellen gegenüber welchen Stellen des Bundes beantwortet bzw. die erbetenen Informationen übermittelt?

Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.

9. Welche Stellen der Bundesregierung waren im Jahr 2014 bei der Abfassung der den U.S.-amerikanischen Stellen übermittelten Fragestellungen beteiligt und wann waren diese von welcher deutschen Stelle an welche U.S.-amerikanische Stelle übermittelt?

Das Bundesamt für Justiz hat mit Schreiben vom 5. Mai 2014; zugestellt am 8. Mai 2014, an das U.S. Department of Justice Fragen zu dem Ersuchen der USA um vorläufige Inhaftnahme vom 3. Juli 2013 gestellt. Beteiligt waren das Bundeskanzleramt, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesamt für Justiz.

10. Welche Informationen hat die Bundesregierung im Jahr 2014 von U.S.-amerikanischen Stellen bezüglich Einreise, Inhaftnahme, Auslieferung und Aufenthalt von Edward Snowden nach bzw. in Deutschland zusammenhängenden Fragen erhalten?

Das U.S. Department of Justice hat mit Schreiben vom 5. September 2014 an das Bundesamt für Justiz auf die deutschen Fragen geantwortet.

Das U.S. Department of Justice hat sowohl in der Antwort vom 5. September 2014 als auch erneut mit gesondertem Schreiben vom 18. März 2015 um eine vertrauliche Behandlung der übermittelten Informationen gebeten. Diese Bitte wurde damit begründet, dass ein Teil der in dem Schreiben enthaltenen Informationen durch das zuständige Gericht als vertraulich eingestuft worden sei und daher nur für die Zwecke der Festnahme und Auslieferung von Edward Snowden Verwendung finden dürfte. Über diese Einstufung des Gerichts könne sich das U.S. Department of Justice nicht hinwegsetzen.

Eine Herausgabe der an die Bundesregierung übermittelten Informationen kann daher aufgrund von auBen- und justizpolitischen Interessen Deutschlands nicht erfolgen. Die Informationen sind Gegenstand anhängiger U.S.-Ermittlungen. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtiichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter das berechtigte Geheimhaltungsinteresse zurück. Gerade in der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe, zumal bei laufenden Vorgängen, ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens ein höchst schützenswertes Gut. Das Interesse Deutschlands an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen hat hier ausnahmsweise Vorrang vor dem Informationsinteresse.

11. Wann und in welcher Weise wurden die im Jahr 2014 gestellten Fragen durch welche U.S.-amerikanischen Stellen gegenüber welchen Stellen des Bundes beantwortet bzw. die erbetenen Informationen übermittelt?

Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.

12. Welche Stellen der Bundesregierung waren im Jahr 2015 bei der Abfassung der den U.S.-amerikanischen Stellen übermittelten Fragestellungen beteiligt und wann wurden diese von welcher deutschen Stelle an welche U.S.-amerikanischen Stelle übermittelt?

Im Jahr 2015 wurden keine Fragen an das U.S. Department of Justice übermittelt.

13. Welche Informationen hat die Bundesregierung im Jahr 2015 von U.S.-amerikanischen Stellen bezüglich Einreise, lnhaftnahme, Auslieferung und Aufenthalt von Edward Snowden nach bzw. in Deutschland zusammenhängenden Fragen erhalten?

Im Jahr 2015 hat die Bundesregierung keine Informationen zur Einreise, Inhaftnahme, Auslieferung und zum Aufenthalt von Edward Snowden erhalten.

14. Wann und in welcher Weise wurden die im Jahr 2015 gestellten Fragen durch welche U.S.-amerikanischen Stellen gegenüber welchen Stellen des Bundes beantwortet bzw. die erbetenen Informationen übermittelt?

Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.

15. Welche Stellen der Bundesregierung waren im Jahr 2016 bei der Abfassung der den U.S.-amerikanischen Stellen übermittelten Fragestellungen beteiligt und wann wurden diese von welcher deutschen Stelle an welche U.S.-amerikanischen Stelle übermittelt?

Das Bundesamt für Justiz hat mit Schreiben vom 18. April 2016, zugestellt am 26. April 2016, an das U.S. Department of Justice weitere Fragen zu dem Ersuchen der USA um vorläufige Inhaftnahme vom 3. Juli 2013 gestellt. Beteiligt waren das Bundeskanzleramt, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesamt für Justiz.

16. Welche Informationen hat die Bundesregierung im Jahr 2016 von U.S.-amerikanischen Stellen bezüglich Einreise, Inhaftnahme, Auslieferung und Aufenthalt von Edward Snowden nach bzw. in Deutschland zusammenhängenden Fragen erhalten?

Das U.S. Department of Justice antwortete auf das Schreiben des Bundesamtes für Justiz vom 18. April 2016 mit Schreiben vom 13. Oktober 2016. Hinsichtlich der Übermittlung von Informationen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.

17. Wann und in welcher Weise wurden die im Jahr 2016 gestellten Fragen durch welche U.S.-amerikanischen Stellen gegenüber welchen Stellen des Bundes beantwortet bzw. die erbetenen Infonnationen übermittelt?

Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.

18. In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen sind seit 2005 internationale Auslieferungs- und Inhaftnahmeersuchen an deutsche Stellen abgelehnt bzw. während des Verfahrens aufgehoben worden? (Bitte im Einzelnen auflisten nach Jahr, den dem jeweiligen Auslieferungs- und Inhaftnahmeersuchen zugrunde liegenden Vorwürwen sowie Art und Grund der Aufhebungsentscheidung)

Aus der Kleinen Anfrage ergibt sich, dass es den Fragestellern gerade um den Ausltieferungs- und Fahndungsverkehr mit den USA geht. Vor diesem Hintergrund wird die Frage so verstanden, dass von den USA gestellte Auslieferungsersuchen und Fahndungsersuchen zur Festnahme dargestellt werden sollen.

Diese Zahlen stellen sich für Ausiieferungsersuchen wie folgt dar:

Jahr Zahl abgelehnter Auslieferungsersuchen aus den USA Tatbestände/Deliktkategorien
2005 0
2006 1 Entziehung Minderjähriger
2007 0
2008 0
2009 2 Kein entsprechender Tatbestand in deutschem Recht
2010 0
2011 1 Mord
2012 1 Betrug
2013 0
2014 1 Betrug
2015 1 Sonstiges
2016 1 Fälschungsdelikte
1.1.2017 – 9.3.2017 2 Steuerstrafen, Sexualstraftaten

Für den Auslieferungsverkehr mit anderen Staaten wird auf die Tabelle „A.2 Erledigte Ersuchen um Auslieferung aus der Bundesrepublik Deutschland nach Deliktsgruppen“ in den jährlichen Auslieferungsstatistiken verwiesen, die u.a. auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht sind. Seit 2014 wurde zur Vereinfachung dazu übergegangen, Ersuchen nicht mehr einzelnen deutschen Straftatbeständen, sondern Deliktskategorien zuzuordnen. In der Kategorie „Sonstiges“ wird für das Jahr 2015 die Teilablehnung eines Auslieferungsersuchens erfasst. Das Ersuchen wurde nur insoweit abgelehnt, als es den Tatbestand des „Nichterscheinens vor Gericht“ nach U.S.-Strafrecht betraf. Art und Grund der Rücknahme eines Auslieferungsersuchens werden statistisch nicht erfasst.

Vollständige statistische Daten über eingehende polizeiliche INTERPOL-Fahndungsersuchen der USA liegen erst ab dem 4. November 2009 vor. Die Zahlen der Fahndungsersuchen zur Festnahme, die national nicht umgesetzt wurden, stellen sich wie folgt dar:

Zeitraum 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamt
Anzahl der national in D nicht ausgeschriebenen Fahndungen 1 5 14 10 7 2 10 7 1 57

Zu den Gründen, aus denen von den USA gestellte polizeiliche INTERPOL-Festnahmeersuchen in Deutschland national nicht umgesetzt wurden, wird keine Statistik geführt.

19. In wie vielen Fällen und mit welchen Gründen haben deutsche Stellen seit 2005 an die Erfüllung intemationaler Auslieferungs- und Inhaftnahmeersuchen Bedingungen geknüpft, deren Nichteinhaltung ein Auslieferungshindernis begründet? (Bitte im Einzelnen auflisten nach Jahr, den dem jeweiligen Auslieferungs- und Inhaftnahmeersuchen zugrunde liegenden Vorwürfen sowie Art und Gegenstand der jeweils gestellten Bedingung).

Bedingungen bei der Erledigung von Auslieferungsersuchen aus dem Ausland, deren Nichteinhaltung ein Auslieferungshindernis begründet, werden statistisch nicht erfasst. Im Fahndungsverkehr gibt es keine Bedingungen.

20. Liegen der Bundesregierung inzwischen weitergehende Informationen hinsichtlich der in den USA gegen Edward Snowden erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe vor, die über die in dem Bericht der Bundesregierung vom 2. Mai 2014 an den 1. Untersuchungsausschuss (NSA), dort unter II.1.2. auf Seite 5 sowie unter II.2.1. auf Seite 7 genannten Vorwürfen hinausgehen und wenn ja seit wann?

Die in den Antworten auf die Fragen 10 und 16 bezeichneten Schreiben enthalten rechtliche und tatsächliche Ausführungen der U.S.-Seite, die um vertrauliche Behandlung der übermittelten Informationen gebeten hat. Mit Blick auf das in der Antwort zu Frage 10 erläuterte Geheimhaltungsinteresse sind daher keine weiteren Angaben möglich. Neue Strafvorwürfe sind nicht bekannt geworden.

21. Falls Frage 20 mit Ja beantwortet wird: Welche US-amerikanischen Stellen haben diese ergänzenden Informationen übermittelt und sind diese jeweils durch Unterlagen o.ä. belegt und begründet worden?

Auf die Antworten zu den Fragen 10, 16 und 20 wird verwiesen.

22. Liegen der Bundesregierung alle für die Prüfung des Bestehens eines Auslieferungshindernisses nach Artikel 4 Absatz 1 AuslV D-USA erforderlichen Informationen inzwischen vor und wenn ja seit wann?

Die Bundesregierungrprüft derzeit, ob ihr alle erforderlichen Informationen vorliegen.

23. Inwieweit bezieht die Bundesregierung in die Prüfung des Bestehens eines Auslieferungshindernisses nach Artikel 4 Absatz 1 AuslV D-USA betreffend Edward Snowden auch aktuelle Änderungen der politischen und juristischen Standpunkte der US-Regierung ein?

Die Bundesregierung bezieht in ihre Prüfung alle relevanten rechtlichen und tatsächlichen Umstände mit ein.

24. Hat sich die Bundesregierung mit US-amerikanischen Stellen oder russischen Stellen über die Folgen und Konsequenzen der durch den 1. Untersuchungsausschuss auch beabsichtigte Vemehmung des Zeugen Snowden im Ausland – bspw. in Moskau – entweder durch Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses selbst oder mittels Videotechnik ausgetauscht und wenn ja wann und unter Beteiligung welcher deutschen, US-amerikanischen bzw. russischen Stellen?

Nein.

25. Welche Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor, dass Verhandlungen zwischen US-amerikanischen und russischen Stellen über die Auslieferung von Edward Snowden geführt werden und wie wird diese Möglichkeit von der Bundesregierung beurteilt?

Über Verhandlungen zwischen U.S.-amerikanischen und russischen Stellen über die Auslieferung von Edward Snowden liegen der Bundesregierung über die in der Presse berichteten Sachverhalte hinaus keine Informationen vor.

Article note: LOL *denwillichsehen!*

Die Fünf Filmfreunde

Es ist noch nicht einmal so, dass es der gruseligste Trailer ist, den ich je gesehen habe. Es ist eher so, dass all diese Kindheitserinnerungen hoch kommen: Ich bin wieder 10 und habe wieder Angst vor Clowns.

Diesen Film werde ich dann wohl überspringen. Dafür ist mir mein Schlaf einfach viel zu wichtig und ich freue mich, dass ich endlich, mit fast 40 Jahren, in den Keller gehen kann, ohne mir in die Hose zu pullern. Das lasse ich mir doch nicht schon wieder von so einem dahergelaufenen Arschlochclown kaputt machen!

Der Beitrag IT – Der Trailer, den ich wieder vergessen möchte, ist da! erschien zuerst auf Die Fünf Filmfreunde.